Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.2 Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Begünstigungsfähig sind nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GrEStG die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 oder Abs. 3a GrEStG steuerbaren Rechtsvorgänge aufgrund einer Einbringung oder eines anderes Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage. Darunter fallen u. a. die Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung[2] oder der Be...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.13 Gebäudeunterhaltungspflicht

Nach § 838 BGB ist derjenige, der "die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werkes für den Besitzer übernimmt oder das Gebäude oder das Werk vermöge eines ihm zustehenden Nutzungsrechts zu unterhalten hat, für den durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen verursachten Schaden in gleicher Weise verantwortlich wie der Besitzer." Als ein...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.6.2 Mittelbar über eine Personengesellschaft beteiligter Altgesellschafter

Mittelbar an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft beteiligter Altgesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer über eine oder mehrere Personengesellschaften mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligt war, im Zeitpunkt der Gründung der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft beteiligt war, vor dem Beginn des 10-Jahreszeitraums des § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG beteiligt war, im Z...mehr

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Haftung des Verwalters / 2.19 Rechnungsprüfung, ungenügende

Eine unmittelbare Haftung trifft den Verwalter dann, wenn er unberechtigte Forderungen mit Gemeinschaftsgeldern ausgleicht. Häufiger Fall ist hier die ungenügende Rechnungsprüfung. Aber auch dann, wenn er Zahlungen für völlig unbrauchbare Leistungen vornimmt, kann ihn eine Schadensersatzpflicht treffen.[1] Praxis-Beispiel Unbrauchbare Architektenleistung Im Rahmen einer größer...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 4 Ausgabe von Anteilen und deren Verbreitung über die Börse

Die Ausgabe von Anteilen und deren Verbreitung über die Börse ist für Kapitalgesellschaften ein gängiges Mittel zur Kapitalbeschaffung. Beim Handel mit solchen Anteilen über eine Börse oder einen anderen Handelsplatz stehen grundsätzlich andere Gründe als die Einsparung von Grunderwerbsteuer im Vordergrund. Das Interesse des Erwerbers der Anteile betrifft vorrangig die Ertra...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.3.1 Allgemeines

Im Rahmen der Anteilsvereinigung ist zu unterscheiden zwischen der unmittelbaren und der mittelbaren Anteilsvereinigung. Bei der Anteilsvereinigung wird ein Erwerb des entsprechenden Grundstücks von der Gesellschaft durch den Gesellschafter fingiert. Sowohl nur die unmittelbare als auch nur die mittelbare Anteilsvereinigung erfüllen den Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG. Gleic...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3 Neue "Spielregeln" bei Kapitalgesellschaften

Nach bisherigem Recht führte nur bei einer Personengesellschaft der geänderte Gesellschafterbestand dergestalt, dass eine bestimmte Mindestbeteiligungsquote auf neue Gesellschafter übergeht, zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang.[2] Dabei wird die Übertragung inländischer Grundstücke der Gesellschaft von der Personengesellschaft in "alter" Zusammensetzung auf die Personeng...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.6.1 Unmittelbar beteiligter Altgesellschafter

Unmittelbar an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft beteiligter Altgesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligt war, Gründungsgesellschafter ist, vor dem Beginn des 10-Jahreszeitraums des § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG beteiligt war, im Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen Grundstücks beteiligt war oder bei einer früheren Verwirklichu...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 1 Allgemeines

Rechtsträger von zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörenden Grundstücken ist die Personengesellschaft. Veränderungen im Gesellschafterbestand erfüllen daher – soweit kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt[1] – keinen Erwerbstatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG. Im Zusammenspiel mit den Steuerbefreiungen für Grundstückübergänge auf eine Gesamthand[2] und von ein...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.12 10-Jahreszeitraum

Sukzessive Übertragungen unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligungen am Kapital der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft auf Neugesellschafter innerhalb von 10 Jahren sind zusammenzurechnen. Soweit ein Neugesellschafter einen Anteil der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft an einen weiteren Neugesellschafter oder Altgesellschafter veräußert, ist dieser bei der Ermittlung de...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.3.2 Unmittelbare Anteilsvereinigung

Zur unmittelbaren Anteilsvereinigung kommt es, wenn ein und derselbe Rechtsträger 90 % der Anteile an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen Grundstücke gehören, zivilrechtlich in seiner Hand vereinigt, sei es, dass er unbedingt wirksame Anteilsübertragungsansprüche erwirbt und/oder dass er die dingliche Rechtsinhaberschaft in Bezug auf mindestens 90 % der Anteile erwirbt.[1]...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.4 Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Teileigentum (§ 9 Nr. 1 S. 2, Nr. 1 S. 3 Buchst. a GewStG)

Rz. 71 Zu den erlaubten, nicht begünstigten Tätigkeiten gehört nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auch die Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Entsprechendes gilt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. a GewStG, wenn i. V. m. der Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen Teileigentum errichtet und veräußert wird, wenn das Gebä...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4 Ausschließlichkeit

3.3.4.4.1 Allgemeines Rz. 48 Die erweiterte Kürzung setzt voraus, dass – abgesehen von den gesetzlich erlaubten, aber nicht begünstigten Tätigkeiten (Rz. 61ff.) – ausschließlich eigener Grundbesitz verwaltet und genutzt wird. Ein Verstoß gegen die Ausschließlichkeit führt zur uneingeschränkten Versagung der erweiterten Kürzung. Rz. 49 Das Ausschließlichkeitsgebot ist in qualit...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5.1 Allgemeines

Rz. 73a Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG vor, wenn i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 21 EEG ( § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG) oder aus ...mehr

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Haftung des Verwalters / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.4.1 Unmittelbare Anteilsvereinigung

Als unmittelbarer "Anteil" an einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung zu verstehen, d. h. die aus der Mitgliedschaft in der Personengesellschaft folgende gesamthänderische Mitberechtigung hinsichtlich des (aktiven) Gesellschaftsvermögens. Jeder Gesellschafter hält einen im Vergleich zu den A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.3.3 Mittelbare Anteilsvereinigung

Beim mittelbaren Anteilserwerb, also einem Anteilserwerb, bei dem der Erwerber selbst nicht Gesellschafter der grundbesitzenden Gesellschaft wird, scheidet eine Anknüpfung an das Zivilrecht aus, da es keine Regelungen für einen mittelbaren Anteilserwerb vorsieht.[1] Unter welchen Voraussetzungen ein mittelbarer Anteilserwerb vorliegt, ist unter Berücksichtigung von Wortlaut ...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.3 Besonderheiten

Fälle des § 1 Abs. 2a Satz 1 und Abs. 2b Satz 1 GrEStG Die Begünstigung nach § 6a GrEStG ist in den Fällen des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG und § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG insoweit anteilig zu gewähren, als durch den begünstigungsfähigen Vorgang der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG oder § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG erfüllt wird oder der begünstigungsfähige Vorgang innerhalb d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.5.2 Mittelbarer Gesellschafterwechsel

Da es zivilrechtlich keine mittelbare Änderung eines Gesellschafterbestands gibt und bei der mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands zivilrechtlich kein Anteil an der grundbesitzenden Gesellschaft auf einen Neugesellschafter übergeht, scheidet eine Anknüpfung an das Zivilrecht aus. Aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht ist maßgeblich, wer hinter dem an der grundbesi...mehr

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Wirtschaftsplan / 2.4.2.1 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Möglich ist auch, durch Vereinbarung eine weitgehende wirtschaftliche Trennung der Häuser mit eigenen Beschlusskompetenzen insbesondere im Hinblick auf die Finanzverfassung der einzelnen Häuser herbeizuführen. Sieht die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung z. B. eine wirtschaftliche Trennung derart vor, dass für die einzelnen Häuser eigene Wirtschaftspläne zu erstellen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 § 9 Nr. 1 GewStG enthält 2 Tatbestände, nämlich eine pauschale Kürzung für Grundbesitz nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG und eine erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 S. 2 – 6 GewStG. Rz. 4a Die erweiterte Kürzung wird nur auf Antrag gewährt. Grundstücksunternehmen haben ein Wahlrecht, die pauschale oder die erweiterte Kürzung in Anspruch zu nehmen.mehr

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Solarpflicht für Wohngebäude: Weitere Regeln in Kraft

Mehr als die Hälfte der Bundesländer hat eine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern – mal mehr, mal weniger streng. Wo zum Jahreswechsel strengere Regeln in Kraft getreten sind. Eine bundesweite Photovoltaikregel für private Hausdächer war mit dem Ampel-Aus erst einmal vom Tisch. Aber immer mehr Bundesländer haben eigene Gesetze und ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.3 Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft

Rz. 113 § 9 Nr. 2 GewStG gilt für Anteile am Gewinn einer Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer des Gewerbebetriebs anzusehen sind. § 9 Nr. 2 S. 1 GewStG nennt insoweit die OHG, die KG sowie andere Gesellschaften. Die Aufzählung ist beispielhaft. Rz. 113a Nicht von § 9 Nr. 2 GewStG erfasst wird vor dem Hintergrund der Regelung in § 2 Abs. 8 GewSt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5.3 Stromlieferungen nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. bb GewStG

Rz. 73i Ebenfalls unschädlich sind nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. bb GewStG i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes erzielte Einnahmen aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder, sofern die Unschädlichkeitsgrenze von 20 % nicht überschritten wird. Es darf sich nicht um Kraftfahrzeuge i. S. d. § 1 Abs. 3 StV...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 9 GewStG regelt die von der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen abzusetzenden Kürzungen. Die Kürzungsvorschriften dienen – ebenso wie die Hinzurechnungsvorschriften nach § 8 GewStG – der Ermittlung des objektiven Gewerbeertrags und damit der Verwirklichung des Realsteuerprinzips. Daneben werden aber auch weitere Zielsetzungen verfolgt. Hierzu gehören die Vermei...mehr

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Wirtschaftsplan / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / j) Sanierungsaufwendungen bei Grundstück: nachträgliche Herstellungskosten?

Nachträgliche Herstellungskosten können beim Wirtschaftsgut "Grund und Boden" auch in der Alternative einer Zweitherstellung bzw. wirtschaftlichen Neuherstellung i.S.d. § 255 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 HGB vorliegen. Die in Rede stehenden Sanierungsaufwendungen dienten im Streitfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zielgerichtet der Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Grund un...mehr

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Förderung energetischer Maß... / 7. Überarbeitung der Anlagen

Wie schon ausgeführt, ist die Anlage zum BMF-Schreiben überarbeitet worden. Beachten Sie: Das BMF versteht die Anlage als Orientierungshilfe. Von den Neuerungen sind hervorzuheben: In der Anlage zum 2025er BMF-Schreiben sind nun zahlreiche vorbereitende Arbeiten – etwa die Entfernung von Putz oder der Austausch von Regenrohren – aufgeführt, die im Zusammenhang mit einer förde...mehr

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Förderung energetischer Maß... / 2. Notwendige Umfeldmaßnahmen

Von der Förderung nach § 35c EStG sind auch sog. notwendige Umfeldmaßnahmen umfasst (vgl. § 1 S. 2 ESanMV). Ausweitung der begünstigten Umfeldmaßnahmen: In Rz. 60 (neu) sind förderfähige Umfeldmaßnahmen beispielhaft aufgeführt, wobei der Kreis der begünstigten Umfeldmaßnahmen im Vergleich zu Rz. 54 (alt) ausgeweitet wurde (die Neuerungen sind im Folgenden fett hervorgehoben):...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 3.6 Grundbesitz der Gesellschaft (Zeilen 45/46)

In Zeile 45 ist kenntlich zu machen, ob die Gesellschaft/Gemeinschaft Eigentümerin von Grundbesitz ist. In Zeile 46 ist die Anzahl der im Feststellungszeitraum veräußerten Grundstücke und/oder Grundstücksteile einzutragen.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeile 87)

Ab Erhebungszeitraum 2025 erfolgt die sog. "einfache" Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 1 GewStG nicht mehr auf der Basis des Einheitswerts, sondern in Höhe der als Betriebsausgabe erfassten Grundsteuer. Dies ist die Grundsteuer, die aufgrund des zum (einkommensteuerlichen) Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes angefallen ist.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 11 Anlage FE-V

Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer Gesellschaft/Gemeinschaft ist die Anlage FE-V zu verwenden, die in den Zeilen 1 bis 17 Angaben zur Gesellschaft/Gemeinschaft abfragt und in den Zeilen 18 bis 58 Angaben zu den Beteiligten. Dabei sind in folgenden Fällen zusätzliche Anlagen abzugeben: die Anlage FE-V-Objekt für Einkünfte aus einem vermieteten und/oder erpachte...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 1 Technische oder wirtschaftliche Abnutzung

Die häufigsten Fälle einer technischen Abnutzung sind leicht zu verstehen: die Beschädigung eines Wirtschaftsguts, z. B. durch Brand, Bruch, Feuchtigkeit, Säureeinwirkung, Insektenbefall, Überschwemmung oder anderes. Infrage kommt daneben eine ungewöhnlich intensive Nutzung, z. B. im Rahmen eines 3-Schicht-Betriebs, wenn diese hohe Beanspruchung bei der Bemessung der lineare...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 4.5 Vermögensverwaltende Gesellschaften/Gemeinschaften, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen gehört (Zeilen 28-32)

Die Zeilen 28 und 29betreffen ausschließlich vermögensverwaltende Gesellschaften und Gemeinschaften, die kenntlich machen müssen, ob die Beteiligung zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit[1], aus Gewerbebetrieb[2] oder aus Land – und Forstwirtschaft[3] gehört. Zeilen 30-32 betreffen den Fall, dass ein Wirtschaftsgut (z. B. G...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 12.1 Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft/Gemeinschaft

Die Zeilen 3 bis 6 betreffen Einnnahmen (ggf. nur der Ertragsanteil) und Werbungskosten bei wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 bis 1c EStG. In den Zeilen 7 bis 15 sind Einkünfte aus Leistungen [1] zu erfassen. Einkünfte aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten (z. B. Mining, Forging, Staking, Lending und der Teilnahme an Airdrops oder ähnlichen Vorgängen) anzugebe...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.1 Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–12), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 13–25). In den Zeilen 26–28 ist kenntlich zu machen, an welche Adresse der Fest...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mieterhöhung

Rz. 1 Die Regelung entspricht in etwa dem bisherigen § 3 Abs. 3 MHG. Die Mieterhöhungserklärung hat in Textform zu erfolgen. Nach § 126b muss also die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift ode...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.4 Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt (Zeile 91)

Zu vermerken ist der, ggf. geschätzte, positive Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland gelegene Betriebsstätte entfällt. Die Geschäftsleitung im Ausland (den Niederlanden) ist eine Betriebsstätte neben den Baustellen im Inland auf eigenen Grundstücken. Das DBA Niederlande rechtfertigt die Besteuerung mit inländischer Gewerbesteuer für die inländischen Baustell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / Zusammenfassung

Überblick Der Gewerbesteuer kommt neben der Grundsteuer für die Finanzierung kommunaler Haushalte besondere Bedeutung zu. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2025 zu beachten sind. Ab Erhebungszeitraum 2025 zu beachtende gesetzlich...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Rechnungen müssen an Unternehmer und juristische Personen ausgestellt werden. Bei Werklieferungen und Werkleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (Bauleistungen) müssen Rechnungen auch an Nichtunternehmer ausgestellt werden. Steuerpflichtige können nur eingeschränkt von der Pflicht zur Rechnungsstellung befreit werden (z. B. Bankumsätze). Besondere Fristen für die Rec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Österreich / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Für Kalendermonate, in denen Umsätze getätigt worden sind bzw. für die Vorsteuern beansprucht werden, ist spätestens am 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonates (für Januarumsätze also am 15. März) eine Voranmeldung abzugeben bzw. die interne Voranmeldung auszufüllen. Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 30.000 EUR überstiegen haben, können die Voranme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Österreich / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Bei Bauleistungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn der Empfänger Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist. Der Leistungsempfänger hat auf den Umstand, dass er mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist, hinzuweisen. Erfolgt dies zu Unrecht, so schuldet auch der Leistungsempfänger die auf den Umsa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Abs. 1 Satz 1 ermächtigt bei einer Person, die eigene Mitwirkungspflichten nicht verletzt hat, auch dann nicht zu einer Versagung von Leistungen, wenn eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II besteht und eine andere Person in dieser Bedarfsgemeinschaft Mitwirkungspflichten verletzt hat (LSG ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WiFö / 2.5 Grundbesitz

Vor Zeilen 33–39 In diesen Zeilen wird abgefragt, ob die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Grundbesitz hält, ob Geschäfts- und Gewerberäume vorübergehend vermietet bzw. verpachtet werden und ob dies schädlich oder unschädlich ist. Zeile 33 In dieser Zeile ist durch Angabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Grundbesitz hat. Ist das nicht der ...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Zeilen 83-86 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 87-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 87 Zeile 87 erfasst die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke, ...mehr