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Blumen/Pflanzen

Rudolf Stürzer
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Begriff

Ob das Aufstellen von Pflanzen durch den Mieter zulässig ist, kann von der Einwilligung des Vermieters abhängen.

Innerhalb der Mieträume darf der Mieter Blumen und Pflanzen in beliebiger Art und Anzahl auch ohne Einwilligung des Vermieters halten, solange das Eigentum des Vermieters dadurch nicht beeinträchtigt wird.

 
Praxis-Beispiel

Feuchtigkeitsschaden in der Wohnung

Schäden durch extreme Feuchtigkeitsentwicklung, die durch normales Lüften nicht mehr abgeführt werden kann.

 
Hinweis

Pflanzen außerhalb der Mieträume

Außerhalb der angemieteten Räume (z. B. im Treppenhaus) dürfen Pflanzen nur mit Einwilligung des Vermieters aufgestellt werden, wobei ein Anspruch auf Erteilung der Einwilligung nicht gegeben ist. Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache beinhaltet nämlich keine Befugnis des Mieters, außerhalb der Wohnung im Hausflur oder auf dem Grundstück Gestaltungs- oder Blumenschmuckarrangements zu installieren.[1]

 
Praxis-Beispiel

Außenfensterbank und Balkon

  1. Entsprechendes gilt für das Anbringen von Blumenkästen an der Außenwand des Hauses und das Aufstellen solcher Kästen auf dem Fensterbrett vor den Fenstern, da diese Bereiche grundsätzlich nicht mitvermietet sind; es sei denn, dass bauseits Vorrichtungen zur Aufnahme von Blumenkästen vorhanden sind.[2]
  2. Auch das Anbringen von Blumenkästen an der Außenseite des Balkons ist grundsätzlich nicht vom allgemeinen Mietgebrauch gedeckt und kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes (z. B. wegen darunter abgestellter Fahrzeuge) untersagt werden, da nur der Balkon, aber nicht mehr der um den Balkon herum befindliche Raum mitvermietet ist.

Dagegen ist für das Anbringen der Blumenkästen an der Innenseite des Balkons keine Genehmigung des Vermieters erforderlich.[3]

Selbst dann, wenn der Vermieter Blumenkästen anderer Mieter jahr...

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Blumenkästen auf Balkon und Außenfensterbank – Was darf der Mieter?
Blumenkästen auf Balkon und Außenfensterbank – Was darf der Mieter?

Zusammenfassung Überblick Der Mieter ist gehalten, die Mietsache pfleglich zu behandeln und Schäden von ihr fernzuhalten. Innerhalb der Mieträume darf er Blumen und Pflanzen in beliebiger Art und Anzahl, auch ohne Einwilligung des Vermieters, haben, solange ...

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