Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 1. Sozialrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 178 Soweit Sozialansprüche pfändbar sind, wie etwa das Wohngeld, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe nach SGB II bzw. XII ("Hartz IV") stellt sich die Frage, wie der Gläubiger hier die notwendigen Informationen erhält. Rz. 179 Vor der eigentlichen Vollstreckung hat der Gläubiger nur in ausgewählten Fällen eine Auskunftsmöglichkeit. Na...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.2 Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung kann elektronisch im Fachportal der Agentur für Arbeit oder durch persönliche Vorsprache bei der für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.[1] Ist die Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit, so wirkt die persönliche Meldung an dem nächsten Tag der Dienstbereitschaft auf den Tag zur...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 1.3.2.3 Fehlverhalten des Jobcenters/Sozialamts

Sind die Voraussetzungen einer Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB erfüllt, muss sich der Mieter auch das Fehlverhalten des Jobcenters bzw. Sozialamts zurechnen lassen, wenn es für den Mieter die Miete an den Vermieter zahlt.[1] Der BGH[2] hat insoweit klargestellt, dass das Jobcenter/Sozialamt, das die Miete direkt an den Vermieter überweist, nicht als Erfüllungsgehilfe d...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.4 Prüfungen des BMAS bei zugelassenen kommunalen Trägern (Abs. 4)

Rz. 16 Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Bund vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber den zugelassenen kommunalen Trägern keine ausreichenden Prüfrechte innehatte, um auf rechtswidrige Verwaltungspraxis jedenfalls im fiskalischen Bereich so reagieren zu können, dass der Bund an der Finanzierung rechtswidriger Leistungen nicht bet...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 weist den zugelassenen kommunalen Trägern die Rechtsstellung der Bundesagentur für Arbeit zu. Mit der Trägerschaft gehen auch die Rechte und Pflichten – bis auf abschließend aufgezählte Ausnahmen – auf den zugelassenen kommunalen Träger über. Verfassungsrechtlich bildet Art. 91e Abs. 2 GG die Grundlage für die Rechtsstellung der kommunalen Träger i. S. v. § 6b. ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berücksichtigung von Einkommen. Sie gehört neben derjenigen über die Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22) zu den umstrittensten Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit sie keine begünstigenden Regelungen für die Leistungsberechtigten trifft. Mehr als 12 Mrd. EUR werden jährlich als Einkommen auf die Bed...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 102 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verwaltungspraxis nach Änderungen im Befreiungsr...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.3 Bundesrechnungshof (Abs. 3)

Rz. 9 Das Prüfrecht des Bundesrechnungshofes sichert Aspekte der Aufsicht und Finanzkontrolle des Bundes. Im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführten Prüfrechte und -pflichten des BMAS kann Abs. 3 allerdings auch mehr als eine Kontrolle der Prüfungen durch das BMAS verstanden werden, auch wenn der Bundesrechn...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 248 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. ders., Kinder und junge Erwachsene in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften (Antwort der ...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.2 Kostenträger (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt den Bund als Träger der Aufwendungen nach dem SGB II. Dabei trägt der Bund die Aufwendungen für die Grundsicherung und die für die Gewährung entstehenden Verwaltungskosten, soweit Aufgaben der Bundesagentur betroffen sind, in voller Höhe. Die Vorschrift nimmt insoweit die Aufwendungen für Ausgaben aus, die den kommunalen Trägern in § 6 Abs. 1 Sat...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 in das SGB II eingefügt worden (Art. 1 Nr. 6, Art. 17 des genannten Gesetzes). Abs. 2 wurde zum 31.12.2005 durch das 1. SGB II-ÄndG v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3675) geändert. Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 Satz 2 wurden mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.1 Verordnungsermächtigung in Abs. 1

Rz. 3 Träger der Ermächtigung des Gesetzgebers ist das BMAS und damit das für das SGB II federführende und jedenfalls für Bundesangelegenheiten fachaufsichtlich zuständige Bundesministerium (vgl. § 47, § 48 Abs. 2). Dem Grunde nach werden Möglichkeiten eröffnet, nach dem Recht der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe erlassene Verordnungen und zusätzliche Vergünstigungen in so...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.10.2005 ergänzt durch das Freibetragsneuregelungsgesetz v. 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407). Abs. 1 Satz 3 wurde zum 1.7.2006 geändert durch das Gesetz zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 97 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Fehlende Arbeitsanreize beim Bürgergeld und Wohngeld –Interdependenzen der sozialen Transfersysteme, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/6058. ders., Umsetzung der Grundrente (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FD...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. d. Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode u...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 1, Art. 61 Abs. 2 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft. Aufgrund dieser Vorschrift ist zum 1.1.2005 die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) v. 20.10.2004 (BGBl. I S. 2622) erlassen worden, die zum 1.10.2005 durch Verordnung v. 22.8.2005 (BGB...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.13 Elterngeld

Rz. 96 Elterngeld ist grundsätzlich vollständig als Einkommen zu berücksichtigen. Das LSG Hessen ist der Auffassung, dass sich die vollständige Anrechnung des Elterngeldes auf die Fürsorgeleistung Bürgergeld, soweit nicht vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen erzielt wurde, systematisch in die vom BVerfG gebilligte gesetzgeberische Ausgestaltung des Elterngeldes als ste...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.9 Freibetrag bei Grundrente (Abs. 2a)

Rz. 86g Bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II wird als Einkommen auch die (gesetzliche) Rente berücksichtigt. Abs. 2a bestimmt die entsprechende Geltung des § 82a SGB XII. Nach dieser Vorschrift ist für Personen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Abs....mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 3 Literatur

Rz. 31 Mayen, Neuordnung der Finanzbeziehungen des Bundes und der Kommunen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende, NVwZ 2011, 584. Schreiber/Rudkowski, Probleme der Aufwendungs- und Kostenerstattung nach § 6b Abs. 2 Satz 1 SGB II, NZS 2013, 801.mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.5 Sonstige Regelungen

Rz. 59 Pflegegeld wird bei Vollzeitpflege und bei Tagespflege gezahlt (§ 39 i. V. m. § 33 SGB VIII, § 23 SGB V). § 11a Abs. 3 Satz 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Relevant ist der Teil, der tatsächlich für den erzieherischen Einsatz gewährt wird, nicht der Aufwendungsersatz. Das betrifft die Vollzeitpflege, nic...mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 58 nach § 94 überführt. § 58 ist zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB III eingefügt worden. Sie ersetzte die vorherige ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.2 Darlehen, die keine Sozialleistungen sind

Rz. 19 Umgekehrt sind z. B. auch Ausgaben von Personen, die selbständig erwerbstätig sind, bzw. Ausgaben eines Gewerbebetriebes bzw. eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft nicht als Betriebsausgaben von den Einnahmen abzusetzen, wenn sie aus Darlehen finanziert worden sind oder für sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt wurden (vgl. § 3 Bürgergel...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.4 Rechtsverordnung nach Abs. 2

Rz. 47 Aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 hat das BMAS die Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung – UnbilligkeitsV) v. 14.4.2008 erlassen (BGBl. I S. 734). Sie ist rückwirkend am 1.1.2008 in Kraft getreten und aktuell in der seit dem 1.1.2017 maßgebenden Fassung gültig. Die Verordnung r...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 57 nach § 93 überführt. § 57 ist zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB III eingefügt worden. Sie ersetzte die vorherige ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.11 Rechtsschutzverfahren

Rz. 218 Kann in einem sozialgerichtlichen Verfahren über Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende der als Selbständiger tätige Kläger seine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auch nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Gericht nicht nachvollziehbar darlegen, ist das Gericht befugt, die Einnahmen des Klägers aus der unternehmerischen Tätigkeit zur Ermittlung d...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.4 Einnahmen aus Ferienarbeit

Rz. 32e Abs. 4 stellte das Einkommen aus Ferienbeschäftigungen für viele Schüler in begrenztem Umfang von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Die Regelung ist durch das Bürgergeld-Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben worden. Sie ist mit weiteren Begünstigungen in § 11a Abs. 7 und § 11b Abs. 2b und Abs. 3 aufgegangen. Allerdings sind diese Neuregelungen erst mit Wi...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.3 (Nicht) Bereite Mittel

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BSG zum Institut des bereiten Mittels gilt auch nach der Neuregelung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11 ff. (LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.8.2014, L 4 AS 273/14 B ER). Das LSG weist auf eine andere Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil v. 3.2.2014 (L 15 AS 437/13 B ER) hin. Rz. 21 Bereite M...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.3 Schadensersatz aufgrund immateriellen Schadens

Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht Vermögensschäden sind, aber zur Forderung einer billigen Entschädigung in Geld berechtigen. Dem liegen eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zugrunde. Die gesetzlic...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.10 Vorläufige Entscheidung

Rz. 214 Eine leistungserhöhende Einkommensveränderung (gesunkenes Einkommen) ist schon deshalb nicht disponibel, weil ansonsten die Hilfebedürftigkeit nicht beseitigt würde. Damit würde die Grundsicherung und damit auch das Ziel des Gesetzes nicht erreicht. Im Zuge der Bewilligung von Abschnitten kann der Höhe nach z. B. nicht gleichbleibendes Einkommen als Durchschnittsbetr...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt in Abs. 1 zum Erlass einer Rechtsverordnung, durch die das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen näher bestimmt werden kann. Daraufhin sind bislang Verordnungen erlassen worden, die mit der Fassung nach Art. 7 des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes v. 19.6.2022 (BGBl. I S. 911) den ab 1.11.2021 maßgebenden Rechtszustand abbildeten. Die a...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.1 Aufgabenverteilung auf die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Zulassung als kommunaler Träger nach § 6a wird der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt alleiniger Aufgabenträger nach dem SGB II (vgl. § 12 und § 19a Abs. 2 Satz 2 SGB I). Er behält die Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (originäre kommunale Aufgaben) und wird zugleich Träger der Aufgaben, die der Bundesagentur für Arbeit in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zugewiese...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.7 Sonderregelungen für Absetzungen

Rz. 37d § 3 Abs. 6 Alg II-V a. F. enthielt eine Zusatzregelung für den Fall der Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt aufgrund vorläufiger Entscheidung nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 a. F. i. V. m. § 328 SGB III. Die Regelungen sind durch § 41a überholt und wurden aufgehoben. Rz. 37e § 5 Bürgergeld-V enthält ein Verbot des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkommensart...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.3.2 Tragfähigkeit der Existenzgründung

Rz. 14 Nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 hat der Existenzgründungswillige der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachzuweisen. Mit diesem Nachweis will der Gesetzgeber verhindern, dass Gründungszuschüsse gewissermaßen ins Blaue hinein auf der Grundlage letztlich nur spekulativer Annahmen zu einem eventuellen Erfolg des Gründungsvorhabens vergeben werden (so LSG...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.5 Berechnung des Einkommens bei unselbständiger Tätigkeit und sonstigem Einkommen (§§ 2 und 4 Bürgergeld-V)

Rz. 33 § 2 Bürgergeld-V regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld-V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, sodass er darüber verfügen kann. Die Vorschrift unterscheidet nicht mehr zwischen laufenden und einmaligen Einnahmen(vgl. dazu § 11 Abs. 3...mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 2.2 Höhe der Förderung (1. Bewilligungsabschnitt)

Rz. 5c Das Alg wird zwar für Kalendertage berechnet und geleistet (§ 154 Satz 1). Als laufende Geldleistung wird das Alg regelmäßig monatlich ausgezahlt (§ 337 Abs. 2). Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt (§ 154 Satz 2). Dementsprechend beträgt der monatliche Gründungszuschuss das 30-Fache des zuletzt bezogenen täglichen Alg. D...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.4 Einnahmen in Geldeswert

Rz. 117 Einnahmen in Geldeswert sind solche, die nicht unmittelbar in Bar- oder Buchgeld bestehen, aber einen in Geld zu bemessenden wirtschaftlichen Wert haben. Hierzu gehören u. a. Sacheinnahmen einschließlich Gutscheine, Sammelmünzen, Dienst- oder Naturalleistungen, insbesondere freie Wohnung oder Verpflegung, Deputate und Mitarbeiterrabatte. Einkünfte, die nicht in Geld b...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.3 Beitragssatz für ausländische Renten (Satz 2)

Rz. 16 Der durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 angefügte Satz 2 regelt (seit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG ab 1.1.2015) als gesetzlichen maßgeblichen Beitragssatz für ausländische Renten die Hälfte d...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.6 Darlehen/Schenkungen

Rz. 144 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass auch Zuflüsse aus Darlehen zur Bestreitung des Lebensunterhalts Einnahmen sind, wenn es sich um darlehensweise gewährte Sozialleistungen handelt. Ausgleichsregelungen enthält § 11a. Andere Einnahmen als Darlehen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will Manipulationen der Leistungen zum Lebensunterhalt begegnen, di...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.14 Weitere Sachverhalte

Rz. 238 Ein monatliches Durchschnittseinkommen nach einer vorläufigen Bewilligung ist nicht mehr zu bilden (vgl. Rz. 214 ff.). Zuvor hatte das BSG mit Urteil v. 11.7.2019 (B 14 AS 44/18 R) entschieden, dass dem Wortlaut des Gesetzes sich keine Anknüpfungspunkte dafür entnehmen lassen, dass es für die Bildung eines Durchschnittseinkommens darauf ankommt, ob der Bezug von Eink...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.3 Zurechnung von Einkommen zu Personen

Rz. 11 Das Einkommen des Stiefvaters in der Bedarfsgemeinschaft ist zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 14.3.2012, B 14 AS 17/11 R). Das gilt auch bei volljährigen Kindern (vgl. § 9 Abs. 2). Bei unverheirateten Kindern ist auch das Einkommen des in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners eines Elternteils als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 2). Diese umstritte...mehr