Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.5 Absetzbeträge bei Erwerbstätigkeit (Abs. 3)

Rz. 76 Abs. 3 sieht weitere Absetzungen von dem Einkommen vor, das nach Abs. 2 bereinigt worden ist. Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ferner ein Betrag in Höhe von 30 % des (Brutto-)Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens je...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.6 Absetzung bei zusätzlicher Altersvorsorge (Abs. 4 und 5)

Rz. 80 In Abs. 4 wurde durch Art. 2 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum 1.1.2018 ein zusätzlicher Einkommensfreibetrag für zusätzliche Altersvorsorge eingeführt. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bleibt danach ein Sockelbetrag von 100,00 EUR monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 % des übersteigenden ...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.8 Berücksichtigung von Einnahmen (Abs. 7)

Rz. 87 Bis zum 31.12.2023 ergab sich aus Satz 1, dass einmalige Einnahmen, bei denen für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der Einnahme erbracht worden sind, im Folgemonat zu berücksichtigen sind. Die Regelung stellte klar, dass in Fällen, in denen die Leistung für den Zuflussmonat bereits gezahlt worden ist, eine Anrechnung im Folgemonat erfol...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.3 Ausnahmen vom Einkommensbegriff

Rz. 40 Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII oder die Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem SGB XIV nicht zum Einkommen gehören. Durch das Außerkrafttreten des BVG und das Inkratfttreten des SGB XIV durch das Gesetz zur Regelung des Soz...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 14 Aus dem Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 1 ergibt sich, dass eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers nicht besteht, wenn der Hilfesuchende sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. § 2 Abs. 1 stellt allerdi...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.6 Text der Zuzahlungsrichtlinie i. S. d. Abs. 4

Rz. 43 Nach § 32 Abs. 4 bestimmt der Träger der Rentenversicherung, unter welchen Voraussetzungen er von der Zuzahlung nach § 32 Abs. 1 absehen kann, wenn diese den Rehabilitanden unzumutbar belasten würde. Um eine Gleichbehandlung aller Rehabilitanden zu gewährleisten, hat der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Grundsatz- und Querschnittaufgaben d...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.6 Studienstarthilfe

Auszubildenden, die sich erstmalig an Hochschulen sowie Akademien, die Abschlüsse verleihen, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind oder an einer nichtstaatlichen Hochschule oder Akademie immatrikulieren und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird auf Antrag eine Studienstarthilfe i. H. v. 1.000 EUR gezahlt. Weitere Voraussetzung dafür ist, ...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 1. Überleitung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 91 Angesichts ständig steigender Leistungen von Sozialhilfe- (SGB XII) und Grundsicherungsträgern (SGB II) erlangt zunehmend praktische Bedeutung, inwieweit diese nach dem Eintritt des Erbfalls auch auf einen Pflichtteilsanspruch zugreifen können. Die Rspr. des BGH ist ihnen wohl gewogen. Denn danach gelten die sich aus § 852 ZPO ergebenden Beschränkungen für die Überlei...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16.1 Keine Absicherung im Krankheitsfall

Rz. 292 Die Versicherungspflicht knüpft entsprechend der Gesetzesbegründung daran an, dass es sich um Personen handeln muss, die aktuell über keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Damit ist diese Versicherungspflicht nicht nur subsidiär gegenüber allen anderen Versicherungspflichten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 12 sowie einer nach §§ 192, 193 erhaltenen Mitglie...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 127 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein?, SGb 2015, 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998, 97. Felix, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung – ein ge...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Träger der Grundsicherung

Rz. 204 Den "Träger der Grundsicherung"“[159] gibt es seit dem 1.1.2005 nicht mehr. Nach §§ 8 Nr. 2, 41 ff. SGB XII ist die Grundsicherung eine vom örtlichen SHT (§ 98 Abs. 1 S. 2 SGB XII) zu erbringende Sozialhilfeleistung, für die seit dem 1.1.2005 § 116 SGB X mit allen Beschränkungen und Besonderheiten bei der Eintrittspflicht eines SHT gilt. Rz. 205 § 116 SGB X nennt als ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Sozialhilfe (SHT)

Rz. 202 Die Sozialhilfe (§§ 9, 28 SGB I, SGB XII) hat als öffentlich-rechtliche Sozialleistung im System der sozialen Sicherheit die Funktion einer Grundsicherung und setzt die staatliche Verpflichtung (Art. 20 Abs. 1 GG) um, einen Mindeststandard des menschenwürdigen Daseins sicherzustellen. Sozialhilfe (mit Ausnahme der Grundsicherung) setzt ein, sobald dem SHT bekannt wir...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Bürgergeld

Rz. 1053 Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II, Sozialgeld) in "Bürgergeld" umbenannt.[1117] Für Bezieher von Bürgergeld gilt § 5 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 5a SGB V n.F.mehr

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Gesetzesverzeichnis

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Anspruchssicherung

Rz. 538 Auch wenn ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich des Unterhaltsschadens häufig besteht,[444] ist für die Geschädigten (Eltern des Verstorbenen) dieser Anspruch in seiner Höhe kaum darzulegen und zu beweisen. Eine Kapitalisierung ist ebenfalls häufig schwer, so dass sich ein wirtschaftlich tragbarer pauschaler Gesamtvergleich regelmäßig anbietet....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Schutz

Rz. 136 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt anlässlich einer Scheidung vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[99] (Rdn 1037 ff.). Rz. 137 Zum Schmerzensgeld im Falle der Insolvenz § 1 Rdn 50, Rdn 576 ff. Rz. 138 Die Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB (sowie in Sondergesetzen enthaltene Schmerzensgeldvorschriften) gehört zum Schon...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / E. Drittleistungen

Rz. 616 Bereits bewilligte, vor allem aber auch künftig mögliche, Leistungen von dritter Seite sind bei der Abwicklung des Direktanspruches zu bedenken. Rz. 617 Werden die Ansprüche eines Drittleistungsträgers (z.B. RVT, Berufsgenossenschaft, Dienstherr) abgefunden, sind neben den weiteren zum Leistungsspektrum kongruenten Leistungen anderer – auch erst künftig eintretender –...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Einstweilige Verfügung

Rz. 8 Schadenersatzrenten nach §§ 842 ff. BGB können zwar durch einstweilige Verfügung sichergestellt werden.[19] Dies gilt aber nur dann, wenn eine solche Absicherung zur Abwendung existenzgefährdender Nachteile für den Verletzten erforderlich ist.[20] Rz. 9 Die Leistungsverfügung ist zur Abwendung wesentlicher Nachteile i.S.v. § 940 ZPO dann erforderlich, wenn ein Geschädig...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rz. 7 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 41 SGB XII Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind i. S. d. § 43 Abs. 2 SGB VI, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräfte...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde zum 1.1.2005 Satz 2 eingefügt. Durch Art. 1 dieses Gesetzes wurde das SGB XII eingeführt. Ebenfalls zum 1.1.2005 wurde das Grundsicherungsgesetz aufgehoben und die Regelungen ...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift soll den Rechtsanwender einführen in die Regelungsbereiche der Sozialhilfe und ihm einen ersten Überblick verschaffen. Abs. 1 ist nahezu wortgleich mit § 8 SGB XII. Diese Vorschrift weist auf die jeweiligen Regelungsbereiche im SGB XII hin. Die Leistungen der Sozialhilfe sind abzugrenzen von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem S...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 3 Literatur

Rz. 11 Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, 3. Aufl. 2019. Bieritz-Harder/Conradis/Palsherm, SGB XII Sozialhilfe, 13. Aufl. 2024. Grosse/Weber/Wesemann, SGB II und SGB XII für Studium und Praxis, Band 2 Sozialhilfe, 14. Aufl. 2023. Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII Sozialhilfe, 8. Aufl. 2024. Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB XII Sozialhilfe, Loseblatt 2019. Mrozynski, ...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 3 Literatur

Rz. 19 Berlit/Conradis/Pattar, Existenzsicherungsrecht, 3. Aufl. 2019. Bieritz-Harder/Conradis/Palsherm, SGB XII Sozialhilfe, 13. Aufl. 2024. Grosse/Weber/Wesemann, SGB II und SGB XII für Studium und Praxis, Band 2 Sozialhilfe, 14. Aufl. 2023. Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII Sozialhilfe, 8. Aufl. 2024. Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB XII Sozialhilfe, Loseblatt 2019. Mrozynski, ...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 2.2.2 Bedarfsdeckung

Rz. 7 Der Hilfebedürftige hat gemäß Satz 1 ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die seinem Bedarf entspricht. Dies ist Ausdruck der aus dem Sozialstaatsprinzip erwachsenden staatlichen Verpflichtung, die Menschenwürde zu schützen, indem durch Sozialleistungen die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein gewährleistet werden. Der danach erforderl...mehr

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Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 neu gefasst und dabei an die Systematik des SGB XII angepasst. Während § 9 die Ziele und Grundsätze der Sozialhilfe für verschiedene Bereiche definiert, in denen Sozialleistungen nach Sozialhilfegrund...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.10 Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber (Abs. 10)

Rz. 16 Der GKV-Spitzenverband prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die ärztliche Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit einschließlich der Ausfertigung für den Arbeitgeber durch ein elektronisches Äquivalent dazu mit gleich hohem Beweiswert in der elektronischen Patientenakte abgelöst werden kann (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband beteiligt das Bundesministerium für...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nichterfüllung der Unterhaltspflicht

Rn. 10 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die nicht bloß abstrakt, sondern im Einzelfall konkret festzustellende Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten korrespondiert mit der anspruchsbegründenden Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes (vgl § 1602 BGB; BFH vom 16.04.2002, VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575; BFH vom 17.03.2006, III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285). Der Unter...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

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ZErb 06/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bieresborn/Schafhausen Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht 6., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-78653-2, ...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.5 Kammern für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 11 § 12 Abs. 5 Satz 1 ist mit Wirkung zum 25.10.2013 aufgehoben worden. Mit dieser Änderung und der Ergänzung von Abs. 2 Satz 1 wird die Differenzierung zwischen ehrenamtlichen Richtern aus dem Kreis der Versicherten und aus dem Kreis der Arbeitnehmer aufgehoben. In Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten aufgrund von § 6a ...mehr

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Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.5 Kreis der Vorschlagsberechtigten für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung und nach § 6a BKGG

Rz. 11 Der durch das 7. SGGÄndG angefügte und durch das SGGArbGG geänderte Abs. 4 ist mit Wirkung zum 25.10.2013 aufgehoben worden. Infolge der Aufhebung der Differenzierung zwischen ehrenamtlichen Richtern aus dem Kreis der Versicherten und dem Kreis der Arbeitnehmer bedarf es keiner gesonderten Vorschlagslisten aus dem Kreis der Arbeitnehmer mehr. Vielmehr werden auch für ...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.1 Fachkammerprinzip

Rz. 2 Die Spruchkörper (Kammern) bei den Sozialgerichten sind nach dem Fachkammerprinzip gegliedert. § 10 schrieb bis zum 14.12.2004 ausdrücklich die Bildung von besonderen Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, des sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV ab 1.1.2024) sowie des Vertragsarztrechts vor. Somit mussten bei jedem Sozialgericht mi...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.6 Kammern für Angelegenheiten der Arbeitsförderung

Rz. 12 Die Regelung, wonach bis zum 1.4.2008 für Angelegenheiten der Arbeitsförderung nach Abs. 2 und für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Abs. 5 der Spruchkörper unterschiedlich zu besetzen war, hat sich in der Praxis als nicht tauglich erwiesen. Angelegenheiten der Arbeitsförderung sollten danach in der Besetzung der Angelegenheiten der Grundsiche...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift legt für die Spruchkörper bei den Sozialgerichten die Bildung von Fachkammern grundsätzlich fest; das Gleiche gilt für die Senate bei den Landessozialgerichten (§ 31) sowie beim Bundessozialgericht (§ 40). Die früheren Änderungen des § 10 waren im Wesentlichen redaktioneller Natur. So wurden durch das Psychotherapeutengesetz v. 16.6.1998 (BGBl. I S. 131...mehr

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Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 2.5 Besonderheiten

Rz. 7 Für die Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung ist bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter die wirtschaftliche Struktur im Gerichtsbezirk zu beachten, damit die Sachkunde der ehrenamtlichen Richter in möglichst hohem Maße zu einer sachgerechten Entscheidungsfindung beitragen kann. Der Gesetzgeber hat deutlich gemacht, dass diese Auswahlkriterien nur für...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.2 Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung

Rz. 4 Der Begriff der Angelegenheiten der Sozialversicherung ist identisch mit den in § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 1 verwandten Termini. Der Begriff des Arbeitgebers ist in § 16 Abs. 4 definiert. Eine Definition des Begriffs "Versicherter" nimmt das SGG nicht vor, insbesondere ist aus § 16 Abs. 3 Satz 1 keine Begriffsbestimmung abzuleiten, da diese Vorschrift nur f...mehr

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Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Berufung der ehrenamtlichen Richter sowie deren Amtsdauer. Sie ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei sind neben rein redaktionellen Anpassungen, die durch die Verkündung des SGB III und SGB IX sowie Änderung des SGB V erforderlich waren, auch inhaltliche Änderungen erfolgt. ...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.8 Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des SGB IX (Eingliederungshilfe) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Rz. 14 Gemäß Abs. 5 Satz 1 (bis zum 25.10.2013 Satz 2) entscheiden diese Kammern mit ehrenamtlichen Richtern aus den Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte. Damit wird die bis Ende 2004 geltende Regelung der VwGO für Kammern mit diesem Zuständigkeitsbereich im Wesentlichen fortgeschrieben. Dies wird auch in der Gesetzesbegründung deutlich (BR-Drs. 302/04 S. 10 f....mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurtei...mehr

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Jansen, SGG § 11 Ernennung ... / 2.2 Der beratende Ausschuss

Rz. 5 Die Mitwirkung eines Ausschusses bei der Ernennung eines Richters auf Lebenszeit kennen nur das SGG und das ArbGG. Gemäß Abs. 2 Satz 2 sollen darin aus dem Kreis der ehrenamtlichen Richter Vertreter der Versicherten, der Arbeitgeber, der Berechtigten nach dem SGB XIV und der mit dem Sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen...mehr

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Jansen, SGG § 46 Vorschlags... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter in den Senaten für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung sind erweitert worden um die in § 14 Abs. 1 genannten Organisationen und Behörden. Dabei wird durch den Verweis auf § 14 Abs. 1 gleichzeitig das Vorschlagsrecht auch auf die in § 14 Abs. 3 Satz 2 genannten Vereinigungen erweitert (BT-Dr...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.4 Beweislast

Rz. 8 Im sozialgerichtlichen Verfahren muss das Gericht gemäß § 103 den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Die Beteiligten tragen deshalb keine subjektive Beweislast. Es gilt aber der Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast). Nach dem Grundsatz der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast ist zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebli...mehr

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Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.2 Kreis der Vorschlagslisten für Angelegenheiten der Sozialversicherung

Rz. 3 Zu den vorschlagsberechtigten Organisationen i. S. v. § 14 Abs. 1 gehören hinsichtlich des Kreises der Vertreter der Versicherten neben den Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit berufs- oder sozialpolitischer Zwecksetzung aufgrund der Gesetzesänderung zum 2.1.2002 auch die in § 14 Abs. 3 Satz 2 genannten Vereinigungen der Leistungsempfäng...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnausfall

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zum Arbeitslosengeld > Arbeitsförderung, siehe ferner > Grundsicherung, > Insolvenzgeld, > Kurzarbeitergeld, > Lohnersatzleistungen.mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 übernimmt im Wesentlichen wortgleich die Regelung des bisherigen § 26 BSHG. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, haben im Grundsatz keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Dritten und Vierten ...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.4 Behinderte Menschen in Ausbildung (Abs. 4)

Rz. 36 Eine ähnliche Regelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sich in § 21 Abs. 4 SGB II. 2.4.1 Personenkreis (Abs. 4 Satz 1) Rz. 37 Personen haben, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender (individueller) Bedarfs besteht, nach Vollendung des 15. Lebensjahres einen Anspruch auf Gewährung eines (pauschalen) Mehrbedarfszuschlages in Höhe von 35 % ...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.2 Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 12 Personen, die unter Rz. 8 ff. dargestellten Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Gewährung des Mehrbedarfs ab dem Beginn des Monats, in dem sie die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben. Rz. 13 Eigentlich ist die Vorschrift des Abs. 1 Nr. 1 im Dritten Kapitel systematisch nicht zutreffend eingeordnet, weil Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 ...mehr