Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze für Zielvereinbarungen

Rz. 9 Die Vorschrift ist im Kapitel 5 über die Finanzierung und die Aufsicht der Grundsicherung für Arbeitsuchende angesiedelt worden. Sie steht in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den Vorschriften über die Aufsicht des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit sowie der Länder über die kommunalen Träger (§ 47) und über die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träge...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.2 Alleiniges Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG (Buchst. b)

Rz. 137 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b schließt den Leistungsbezug für die Unionsbürger aus, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche oder seit dem 1.6.2024 allein aus dem Zweck der Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG ergibt. Jeder andere Zweck, der auch neben diesen Zwecken beste...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.2 Rückausnahmen vom Ausschluss nach Abs. 6

Rz. 393 Abs. 6 enthält 3 Rückausnahmen, die sich jeweils auf Normen im BAföG beziehen. Abs. 6 Nr. 1 zielt auf § 2 Abs. 1a BAföG. Diese Regelung enthält spezifische Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung bei Besuch der Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 1 BAföG. Abs. 6 Nr. 2 zielt auf die §§ 12, 13 BAföG; davon sind einerseits Schüler (§ 12 BAföG) sowie Studi...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 411 Berlit, Die Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe, NDV 2017, 67. Buschoff, Die soziale Sicherung (Solo-) Selbstständiger: Handlungsbedarf und Optionen, SoSich 2016, 301. Deibel, Abschiebungsstopp und Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH 2017, 734. ders., Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 48b regelt den Abschluss von Zielvereinbarungen nach dem SGB II als Steuerungsinstrument insbesondere für und zwischen den die Aufsicht führenden Stellen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und den das SGB II ausführenden Stellen. Die Vorschrift erfasst jeweils ausgehend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowohl die Bundesschiene BMAS – Bundesagen...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 3 ist durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 7, Art. 17) geändert worden. Diese Änderung wurde jedoch erst mit Inkrafttreten ...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.7 Inhalte der Zielvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 37 Zielvereinbarungen nach § 48b sind in der Regel jährlich abzuschließen. Demgegenüber sind die Ziele selbst nach Möglichkeit über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum zu vereinbaren und somit mittelfristig zu verfolgen. Das stimmt mit dem Inhalt der Zielvereinbarungen anhand der gesetzlichen Ziele und Aufgaben überein. Wesentlich neuer Inhalt einer jährlichen Zielvere...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.2 Vereinbarung BMAS – Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind auch die Abs. 2, 3, 5 und 6 anzuwenden. Die Vereinbarung betrifft Bundesziele, die aufgrund der Gewährung von Leistungen in Trägerschaft nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erreicht werden sollen. Der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit ist nicht neu, sie wurde auch in den vo...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2 Ausschlusstatbestände nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 110 Abs. 1 Satz 2 bestimmt 4 Ausschlussgründe für Ausländer. Sie sind von dem erwerbsfähigen Personenkreis nach Abs. 1 Satz 1 ausgenommen, gleich, ob sie erwerbsfähig sind oder nicht. Betroffen sind grundsätzlich alle Ausländer und deren Familienangehörige während der ersten 3 Monate nach ihrer Einreise, wenn sie nicht einen besonderen Status erworben haben (Arbeitnehmer...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.1 Grundsatz

Rz. 251 Partner ist nach Abs. 3 Nr. 3c auch, wer mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem wechselseitigen Willen lebt, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Das sind typischerweise auch Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft oder nicht eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft leben. Mit ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.1 Kein Aufenthaltsrecht (Buchst. a)

Rz. 134 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a vollzieht seit dem 29.12.2016 die Rechtsprechung des BSG nach. In dem maßgeblichen Verfahren unterfielen die Unionsbürger ebenfalls dem Leistungsausschluss des Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a. F. Sie verfügten zwar nicht über ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche i. S. dieser Vorschrift. Sie waren dem BSG zufolge jedoch gleichwohl von Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.1 Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG

Rz. 209 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass Ausländer, die an sich von Leistungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 für die ersten 3 Monate nach ihrer Einreise ausgeschlossen sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 gleichwohl zum Berechtigtenkreis für die Grundsicherung gehören, wenn sie sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG in der Bundesrepub...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 11.8.2010 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind die Abs. 1 und 3 mit Wi...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.2 Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Rz. 244 Abs. 3 Nr. 3 definiert den berechtigten Kreis der Partner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in der Bedarfsgemeinschaft. Partner kann der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte nach rechtswirksamer Eheschließung (Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a), die nicht mit einem Partner unter 16 Jahren möglich ist (§ 1303 Satz 1 BGB), der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner (Nr. 3 ...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.9 Daten und Kennzahlen für Zielvereinbarungen (Abs. 5)

Rz. 55 Abs. 5 stellt klar, wie die Zielerreichung gemessen wird und woran bewertet wird, ob die Zielvereinbarung erfüllt wurde oder Ziele verfehlt wurden. Damit gelten bundesweit identische Grundlagen für die Zielvereinbarung und Zielnachhaltung. Zu den §§ 48a Abs. 2 und 51b sind Rechtsverordnungen des BMAS ergangen. Die Kennzahlen zu § 48a wurden durch ÄndVO v. 15.3.2019 mi...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.3 Leistungsanspruch nach verfestigtem Aufenthalt

Rz. 222 Abs. 1 Satz 4 regelt abweichend von den vorherigen grundsätzlichen Regelungen für die von den Leistungsausschüssen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfassten Personen und ihre Familienangehörigen seit dem 29.12.2016 erstmals unter bestimmten Voraussetzungen eine Anspruchsberechtigung auch auf Leistungen nach dem SGB II. Dies ist allerdings in Übereinstimmung mit den Folgen a...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.10 Selbstbewirtschaftung und Genehmigungsfreiheit (Abs. 6)

Rz. 57 Nach herkömmlichen Aufsichtsprinzipien (vgl. auch § 47) hätte die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Wirkungskreis zu gewährleisten, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende der Rechts- und Fachaufsicht des BMAS entsprechend durchgeführt wird. Wesentliches Ziel von Zielvereinbarungen sind ein effizienter Einsatz von Haushaltsmitteln. Im Übrigen haben Zielvereinbarung...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.4 Vereinbarungen BMAS – Landesbehörden (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 28 Die Zielvereinbarung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bereitet die örtlichen Zielvereinbarungen der kommunalen Träger mit den gemeinsamen Einrichtungen und die Zielvereinbarungen der zuständigen Landesbehörden mit den zugelassenen kommunalen Trägern vor. Die Zielvereinbarung betrifft alle Aufgaben nach dem SGB II und alle Jobcenter des jeweiligen Bundeslandes. Bei der Vereinb...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.1 Leistungsausschluss nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (erste 3 Monate des Aufenthalts)

Rz. 125 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 beruht auf Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG v. 29.4.2004, der es den Mitgliedstaaten der EU erlaubt, neu einreisende Ausländer für die ersten 3 Monate des Aufenthalts von Sozialleistungen auszuschließen. Unionsbürger genießen für diese Zeit ein Aufenthaltsrecht, ohne dass dafür Aufenthaltsvoraussetzungen zu erfüllen wären (vgl. § 2 Abs. 5 ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2 Rechtspraxis

Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel Rz. 46b § 7 gehört zu den Vorschriften mit herausragender Bedeutung für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie führt das 12 Vorschriften umfassende Kapitel 2 an. Sie führt jedoch nicht (nur) in das Kapitel ein, sondern enthält die Voraussetzungen zur Berechtigung auf das Bürgergeld, die in den nachfolgenden V...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.5 Vereinbarungen Landesbehörde – Zugelassene kommunale Träger (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 33 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 mit den zugelassenen kommunalen Trägern ist insbesondere Abs. 4 anzuwenden. Im Übrigen gelten aber auch die Regelungen, die sich auf Bundesleistungen beziehen, weil die zugelassenen kommunalen Träger ja diese Leistungen auch erbringen. Rz. 34 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die zugelassenen kommunalen Träger dar...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.5 Übersicht zum Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II

Rz. 228 Der Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II stellt sich als ausländerrechtliche Berechtigung wie folgt dar:mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.5 Beispiele für Bedarfsgemeinschaften

Rz. 307 Die nachfolgenden Beispiele sollen die verschiedenen Bedarfsgemeinschaften einerseits und die fehlende Identität der Bedarfsgemeinschaft mit der Haushaltsgemeinschaft veranschaulichen. Einer Haushaltsgemeinschaft können durchaus mehrere Bedarfsgemeinschaften zugeordnet werden. Durch die Rechtsprechung ist nicht entschieden, auf welche Bedarfsgemeinschaft insbesondere...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.3 Kein Leistungsausschluss bei Aufenthaltsrecht aufgrund von Schule/Ausbildung der Kinder

Rz. 184 Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 schützt Kinder eines im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates beschäftigten oder beschäftigt gewesenen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates, die im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates wohnen und unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaates am allgemeinen Unterricht sowie an der Lehrlings- und B...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.1 In stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen untergebrachte Menschen

Rz. 309 Wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Es kommen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB XII in Betracht. Das schließt die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft nicht aus, was sich wiederum auf die Leistungen nach § 22 bei Anwendung des Kopfteilprinzips auswirken wird. Bei täglicher Rückkehr in d...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.4 Kinder

Rz. 281 Abs. 3 Nr. 4 erfasst unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners, unverheiratete, mindestens 15, aber noch nicht 25 Jahre alte erwerbsfähige Kinder nicht erwerbsfähiger Hilfebedürftiger oder deren Partner im gemeinsamen Haushalt, unverheiratete, noch nicht 25 Jahre alte nicht erwerbsfähige Kinder eines nicht e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Dem Pfändungsschutz unterliegendes Altersvorsorgevermögen

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Dem Pfändungsschutz unterliegen das geförderte Altersvorsorgevermögen einschließlich der darauf entfallenden Erträge und Wertzuwächse. Damit wird erreicht, dass dem StPfl im Alter tatsächlich Vermögen als Ergänzung zum gesetzlichen Renten- oder Versorgungsanspruch zur Verfügung steht. Insoweit nimmt auch diese Regelung den Grundgedanken des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Danach ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es an einem Tag des Monats in keinem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet war. Arbeitslosigkeit iSd § 138 SGB III ist hingegen keine Voraussetzung, sondern Besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Datenübermittlungspflicht (§ 94 Abs 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ziel des Gesetzgebers ist es, den Aufbau einer privaten Altersvorsorge weiter zu fördern. Zu diesem Zweck soll ein Teil der erworbenen Ansprüche auf Leistungen aus der Grundsicherung oder bei Erwerbsminderung nicht angerechnet werden. Die entsprechenden Regelungen sind durch das BetriebsrentenstärkungsG vom 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3214) in ...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusammenarbeit mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 1.1.2011 wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) redaktionell an d...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift ist bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen in Bezug auf eine bestimmte Personengruppe zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Berechtigten und im Grunde auch in gleicher Sache enthalten. Eine solche gegenseitige Unterrichtung der jeweils ...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB III eingefügt. Mit Wirkung zum 1.1.2011 wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) redaktionell an die Organisationsfor...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zusammenarbeit der für einen Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB III zuständigen Dienststellen. Zuständige Stelle nach dem SGB III ist stets die Agentur für Arbeit, die für einen Arbeitslosen die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (Alg) nach den §§ 118 ff. erbringt. Zuständige Stelle nach dem SGB II sind die Jobcenter der zugelas...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.3 Zusammenarbeit und Unterrichtungspflichten

Rz. 12 Satz 1 verpflichtet die im Einzelfall festzustellenden Dienststellen zur engen Zusammenarbeit. Zur Zusammenarbeit vgl. allgemein § 86 SGB X. Der Gesetzgeber hat nicht weiter vorgegeben oder präzisiert, was unter einer engen Zusammenarbeit zu verstehen ist. "Eng" ist das Gegenstück zu "lose" und deutet auf eine dichte Vernetzung der Aktivitäten hin, durch die die Agent...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.2 Integrationsstrategie

Rz. 11 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind zwingend auch entsprechend den Ergebnissen der Beratungs- und Vermittlungsgespräche einzusetzen. Daraus wird deutlich, dass mit den Leistungen eine Strategie unterstützt werden soll, mit der ein Weg aus der Arbeitslosigkeit gefunden wird. Zu Beginn der Sozialrechtsbeziehung zwischen Agentur für Arbeit und Arbeitslosem steht...mehr

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Sauer, SGB III § 12 Geltung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt einleitend für den 2. Abschnitt die Verbindlichkeit der in diesem Abschnitt folgenden Begriffsbestimmungen. Sie regelt allgemein, dass die Definitionen nur für den Bereich des SGB III, also der Arbeitsförderung, maßgebend sind. Im Umkehrschluss ist zu folgern, dass die Definitionen insbesondere nicht rechtsverbindlich für die Grundsicherung für ...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt fest, wer als Langzeitarbeitsloser i. S. d. Arbeitsförderungsrechts anzusehen ist, in gleicher Weise auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Vorschrift hat insbesondere Bedeutung für Leistungen, die Langzeitarbeitslosigkeit voraussetzen. Die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit ist zentrales Ziel des SGB III. § 1 Abs. 1 Satz 2 gibt vo...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.3 Gleichstellung von Frauen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 27 Abs. 1 Satz 3 folgt dem Recht und der Politik der Europäischen Union und zielt damit zugleich auf die Beschäftigungsstruktur. Frauen sollen auf dem Arbeitsmarkt so chancenreich sein wie Männer. Darauf sind die Aktivitäten durchweg auszurichten (Gender-Mainstreaming). Im idealtypischen Zustand können Frauen die Leistungen der Arbeitsförderung ebenso annehmen und umsetz...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2.1 Langzeitarbeitslose (Abs. 1)

Rz. 3 § 18 definiert eine Untergruppe der Arbeitslosen i. S. d. Arbeitsförderungsrechts. Diese werden in § 16 definiert. Die Merkmale nach § 16 müssen uneingeschränkt vorliegen. Insbesondere darf die betroffene Person nicht in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, muss bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein und für Vermittlungsbemühunge...mehr