Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.6 Umfang der Förderung (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 43 Abs. 1 Satz 4 und 5 enthalten Regelungen zum Umfang der Förderung von Aktivierungs- und beruflichen Eingliederungsmaßnahmen. Abs. 1 Satz 4 beschränkt die Förderung auf die angemessenen Kosten für die Teilnahme an der Aktivierungs- bzw. beruflichen Eingliederungsmaßnahme. Zudem fordert das Gesetz, dass die Förderung für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Dazu ...mehr

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Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Pflichten der Antragsteller auf oder Empfänger von Arbeitslosengeld (Alg) und Übergangsgeld zur unverzüglichen Anzeige eingetretener Arbeitsunfähigkeit und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Obliegenheit knüpft an die Leistungsfortzahlung bei einer arbeitsunfähigen Erkrankung an. An eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7.1 Aktuelle Rechtsprechung

Rz. 38 Im Falle der Einstellung der Arbeitsvermittlung nach § 38 Abs. 4 Satz 2 muss diese rechtmäßig sein, um die Ablehnung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für Bewerbungskosten rechtfertigen zu können (Bay. LSG, Urteil v. 23.3.2021, L 10 AL 71/20). Rz. 38a Mangels Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung können Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bei A...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.15 Dauer der Maßnahme bei besonders erschwerter beruflicher Eingliederung (Abs. 8)

Rz. 115 Abs. 8 ist als Ausnahmeregelung zu verstehen. Die Vorschrift grenzt spezifische Fälle von den Regelungen in Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 ab. Beide Vorschriften betreffen die Dauer von Maßnahmen, die bei Arbeitgebern durchgeführt werden. Abs. 2 Satz 2 bestimmt, dass Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen, die nach Abs. 1 bei Arbeitgebern durchgeführt werden, jewe...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.9 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (Abs. 4)

Rz. 67 In die Regelungen der Abs. 4 bis 7 zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind die früheren Regelungen in § 421g a. F. aufgegangen. Rz. 68 Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Papier mit Förder- und Vergütungszusage. Es enthält gegenüber der Person, der der Gutschein durch die Agentur für Arbeit ausgehändigt wird, eine Förderzusage in Bezug auf die ...mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.2 Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung als Pflichtleistung der Agenturen für Arbeit (Abs. 1)

Rz. 25 Das Beratungsangebot nach § 29 ist umfassend und verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Arbeitsförderung, den sich ständig ändernden Bedarfen am Arbeitsmarkt bei der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, aus gegebenem Anlass auch Dritten, Rechnung zu tragen. Veränderte Bedarfe ergeben sich insbesondere aus dem technologischen und sonstigen Str...mehr

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Jung, SGB VII § 94 Mehrleis... / 2.4 Nichtanrechnung bei anderen Leistungen (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 soll sicherstellen, dass die gewährte Mehrleistung auch tatsächlich beim Versicherten verbleibt. Werden andere Sozialleistungen gewährt, die je nach dem Einkommen des Versicherten höher oder niedriger sein können, so soll die Mehrleistung nach § 94 nicht als Einkommen gelten. So erweitert und konkretisiert § 94 z. B. den Einkommensschutz in § 82 Abs. 1 und § 83...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 4.2 Was bedeutet das konkret?

+ 15 % Durchschnittlich steigt das Wohngeld um rund 15 %. Die Anpassung schützt Wohngeldbeziehende – darunter viele Rentnerinnen, Rentner und Erwerbstätige – davor, zusätzlich auf Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen zu sein. Wohngeldrechner Für Interessierte bietet der Wohngeldrechner auf der Website des BMWSB eine einfache Möglichkeit, den möglichen Anspruch auf Wohngeld ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 34 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nach § 6 Abs. 1 SGB II: die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), die kreisfreien Städte und Kreise, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale Träger). Zu ihrer Unterstützung können die Träger Dritte mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen. Die Länder können bestimmen, dass und inwiewe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 11 UStG 1951 i. V. m. § 39 UStDB 1951. Danach waren neben den heute begünstigten Umsätzen auch die Leistungen an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung steuerbefreit, wenn damit deren Verpflichtung aus einem Versicherungsverhältnis oder einer auf Gesetz beruhenden Verpflichtung gegenüber einem Versorgungsberechtigten erfü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Besondere Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 49 Die Leistungen der nach § 4 Nr. 15 UStG begünstigten Einrichtungen sind nur steuerfrei, wenn die Umsätze der Einrichtungen untereinander (§ 4 Nr. 15 Buchst. a UStG) oder an die Versicherten, die Bezieher von Leistungen nach SGB II, die Empfänger von Sozialhilfe oder die (bis 31.12.2023) Versorgungsberechtigten, (ab 1.1.2024) Berechtigten der Sozialen Entschädigung, (ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II

Rz. 35 Zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II bilden die Träger im Gebiet jedes kommunalen Trägers eine gemeinsame Einrichtung.[1] Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Agentur für Arbeit als Leistungsträger nach SGB II wahr. Die kommunalen Träger sollen der gemeinsamen Einrichtung die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SGB II übertragen. Werden au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Begünstigte Einrichtungen

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 UStG ist sowohl personen- als auch umsatzbezogen. Die Steuerbefreiung gilt nur für Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung, der gesetzlichen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b Abs. 1 SGB II, der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Dem Grunde nach begünstigte Umsätze

Rz. 41 Die dem Grunde nach begünstigten Umsätze der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung ergeben sich aus § 4 Abs. 2 SGB I. Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat danach im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Übersicht über die Regelsätze für die Grundsicherung für Arbeitsuchende

3.3.1 Allgemeines Tz. 25a Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten einheitliche Leistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende) unabhängig vom früheren Verdienst. Die Grundsicherung setzt sich aus einem einheitlichen Regelsatz, evtl. Mehrbedarfszuschlägen und den Kosten für die Unterkunft zusammen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 25a Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten einheitliche Leistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende) unabhängig vom früheren Verdienst. Die Grundsicherung setzt sich aus einem einheitlichen Regelsatz, evtl. Mehrbedarfszuschlägen und den Kosten für die Unterkunft zusammen. Für alle Bundesl...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung und rechtliche Grundlagen

Rz. 210 Stellt sich heraus, dass der Schuldner arbeitslos ist und ihm Arbeitsförderung (§ 3 Abs. 1 SGB III) in der Form von Arbeitslosengeld (§ 136 Abs. 1 SGB III) zusteht, ist stets die Pfändung dieser Leistung zu erwägen. Das Arbeitslosengeld ist als laufend gezahltes Sozialeinkommen wie Arbeitseinkommen (vgl. § 8 – Arbeitseinkommen) pfändbar (§ 54 Abs. 4 SGB I). Leistungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.3 Zusatzleistungen

Tz. 25c Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Zusätzlich zur Regelleistung sind folgende Leistungen möglich: Leistungen für die Wohnung (Miete und Heizung), Mehrbedarf bei Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung wegen Krankheit (Diät), Leistungen für einmalige Bedarfe: Erstausstattung für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattung...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Exkurs: Aufhebung von Bewilligungsbescheiden

Rz. 9 Im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Arbeitsförderung (SGB III) enthält das BEEG keine dem § 330 SGB III oder dem § 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II vergleichbare Regelung. Vielmehr erklärt § 26 Abs. 1 ohne weitere Einschränkungen das 1. Kapitel des SGB X – und damit auch die §§ 45 ff. SGB X – für anwendbar. Dies hat u. a. zur Folge, dass es sich b...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 591 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass die klagende Bundesagentur für Arbeit kein Sozialversicherungsträger i.S.d. § 110 Abs. 1 SGB VII und daher nicht anspruchsberechtigt ist. Rz. 592 Den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführende Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VII besc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.2 Regelsätze gültig seit 01.01.2024

Tz. 25b Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Als Regelbedarfe nach § 20 Abs. 2 bis 4 sowie § 23 Nr. 1 SGB II werden für die Zeit ab 01.01.2024 anerkannt:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.4 Schulzuschuss

Tz. 25d Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Jeder Schüler, der eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, bekommt eine zusätzliche Leistung i. H. v. insgesamt 195 EUR/Schuljahr(s. § 28 Abs. 3 SGB II). Dieses Geld ist ausschließlich für den persönlichen Schulbedarf (z. B. Schreib- und Rechenmaterialien, Turnzeug, Schulranzen usw.) bestimmt. Anspruchsberechtigt sind Schüler, d...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 1125 Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§ 1 Abs. 1 WoGG). Das Wohngeld wird in der Regel im Voraus gezahlt. Es ist monatlich zu zahlen (§ 26 Abs. 2 WoGG). Die Einzelheiten regelt das Wohngeldgesetz. Wohngeld ist eine fortlaufend gezahlte Sozi...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 1. Sozialrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 178 Soweit Sozialansprüche pfändbar sind, wie etwa das Wohngeld, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe nach SGB II bzw. XII ("Hartz IV") stellt sich die Frage, wie der Gläubiger hier die notwendigen Informationen erhält. Rz. 179 Vor der eigentlichen Vollstreckung hat der Gläubiger nur in ausgewählten Fällen eine Auskunftsmöglichkeit. Na...mehr

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Das Mietverhältnis in der K... / 1.3.2.3 Fehlverhalten des Jobcenters/Sozialamts

Sind die Voraussetzungen einer Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB erfüllt, muss sich der Mieter auch das Fehlverhalten des Jobcenters bzw. Sozialamts zurechnen lassen, wenn es für den Mieter die Miete an den Vermieter zahlt.[1] Der BGH[2] hat insoweit klargestellt, dass das Jobcenter/Sozialamt, das die Miete direkt an den Vermieter überweist, nicht als Erfüllungsgehilfe d...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.4 Prüfungen des BMAS bei zugelassenen kommunalen Trägern (Abs. 4)

Rz. 16 Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Bund vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber den zugelassenen kommunalen Trägern keine ausreichenden Prüfrechte innehatte, um auf rechtswidrige Verwaltungspraxis jedenfalls im fiskalischen Bereich so reagieren zu können, dass der Bund an der Finanzierung rechtswidriger Leistungen nicht bet...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 weist den zugelassenen kommunalen Trägern die Rechtsstellung der Bundesagentur für Arbeit zu. Mit der Trägerschaft gehen auch die Rechte und Pflichten – bis auf abschließend aufgezählte Ausnahmen – auf den zugelassenen kommunalen Träger über. Verfassungsrechtlich bildet Art. 91e Abs. 2 GG die Grundlage für die Rechtsstellung der kommunalen Träger i. S. v. § 6b. ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berücksichtigung von Einkommen. Sie gehört neben derjenigen über die Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22) zu den umstrittensten Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit sie keine begünstigenden Regelungen für die Leistungsberechtigten trifft. Mehr als 12 Mrd. EUR werden jährlich als Einkommen auf die Bed...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.2 Kostenträger (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt den Bund als Träger der Aufwendungen nach dem SGB II. Dabei trägt der Bund die Aufwendungen für die Grundsicherung und die für die Gewährung entstehenden Verwaltungskosten, soweit Aufgaben der Bundesagentur betroffen sind, in voller Höhe. Die Vorschrift nimmt insoweit die Aufwendungen für Ausgaben aus, die den kommunalen Trägern in § 6 Abs. 1 Sat...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.3 Bundesrechnungshof (Abs. 3)

Rz. 9 Das Prüfrecht des Bundesrechnungshofes sichert Aspekte der Aufsicht und Finanzkontrolle des Bundes. Im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführten Prüfrechte und -pflichten des BMAS kann Abs. 3 allerdings auch mehr als eine Kontrolle der Prüfungen durch das BMAS verstanden werden, auch wenn der Bundesrechn...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 248 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. ders., Kinder und junge Erwachsene in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften (Antwort der ...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 in das SGB II eingefügt worden (Art. 1 Nr. 6, Art. 17 des genannten Gesetzes). Abs. 2 wurde zum 31.12.2005 durch das 1. SGB II-ÄndG v. 22.12.2005 (BGBl. I S. 3675) geändert. Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 Satz 2 wurden mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.10.2005 ergänzt durch das Freibetragsneuregelungsgesetz v. 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407). Abs. 1 Satz 3 wurde zum 1.7.2006 geändert durch das Gesetz zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. d. Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode u...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.1 Verordnungsermächtigung in Abs. 1

Rz. 3 Träger der Ermächtigung des Gesetzgebers ist das BMAS und damit das für das SGB II federführende und jedenfalls für Bundesangelegenheiten fachaufsichtlich zuständige Bundesministerium (vgl. § 47, § 48 Abs. 2). Dem Grunde nach werden Möglichkeiten eröffnet, nach dem Recht der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe erlassene Verordnungen und zusätzliche Vergünstigungen in so...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 97 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Fehlende Arbeitsanreize beim Bürgergeld und Wohngeld –Interdependenzen der sozialen Transfersysteme, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/6058. ders., Umsetzung der Grundrente (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FD...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 1, Art. 61 Abs. 2 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft. Aufgrund dieser Vorschrift ist zum 1.1.2005 die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) v. 20.10.2004 (BGBl. I S. 2622) erlassen worden, die zum 1.10.2005 durch Verordnung v. 22.8.2005 (BGB...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.9 Freibetrag bei Grundrente (Abs. 2a)

Rz. 86g Bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II wird als Einkommen auch die (gesetzliche) Rente berücksichtigt. Abs. 2a bestimmt die entsprechende Geltung des § 82a SGB XII. Nach dieser Vorschrift ist für Personen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Abs....mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 3 Literatur

Rz. 31 Mayen, Neuordnung der Finanzbeziehungen des Bundes und der Kommunen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende, NVwZ 2011, 584. Schreiber/Rudkowski, Probleme der Aufwendungs- und Kostenerstattung nach § 6b Abs. 2 Satz 1 SGB II, NZS 2013, 801.mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 57 nach § 93 überführt. § 57 ist zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB III eingefügt worden. Sie ersetzte die vorherige ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.4 Einnahmen aus Ferienarbeit

Rz. 32e Abs. 4 stellte das Einkommen aus Ferienbeschäftigungen für viele Schüler in begrenztem Umfang von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Die Regelung ist durch das Bürgergeld-Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben worden. Sie ist mit weiteren Begünstigungen in § 11a Abs. 7 und § 11b Abs. 2b und Abs. 3 aufgegangen. Allerdings sind diese Neuregelungen erst mit Wi...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.2 Darlehen, die keine Sozialleistungen sind

Rz. 19 Umgekehrt sind z. B. auch Ausgaben von Personen, die selbständig erwerbstätig sind, bzw. Ausgaben eines Gewerbebetriebes bzw. eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft nicht als Betriebsausgaben von den Einnahmen abzusetzen, wenn sie aus Darlehen finanziert worden sind oder für sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt wurden (vgl. § 3 Bürgergel...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.11 Rechtsschutzverfahren

Rz. 218 Kann in einem sozialgerichtlichen Verfahren über Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende der als Selbständiger tätige Kläger seine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auch nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Gericht nicht nachvollziehbar darlegen, ist das Gericht befugt, die Einnahmen des Klägers aus der unternehmerischen Tätigkeit zur Ermittlung d...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.5 Sonstige Regelungen

Rz. 59 Pflegegeld wird bei Vollzeitpflege und bei Tagespflege gezahlt (§ 39 i. V. m. § 33 SGB VIII, § 23 SGB V). § 11a Abs. 3 Satz 2 stellt das Pflegegeld nach dem SGB VIII teilweise von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Relevant ist der Teil, der tatsächlich für den erzieherischen Einsatz gewährt wird, nicht der Aufwendungsersatz. Das betrifft die Vollzeitpflege, nic...mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 58 nach § 94 überführt. § 58 ist zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB III eingefügt worden. Sie ersetzte die vorherige ...mehr