Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) zum 1.1.2009 neu gefasst worden. In seiner b...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.6 Grenzen des Einsichtsrechts

Rz. 14 Das Einsichtsrecht unterliegt wie im Datenschutzrecht geboten der Zweckbindung und dem Erforderlichkeitsgrundsatz, d. h., der gesetzlich geregelte Zweck begrenzt den Anspruch. Die Einsichtnahme in die Daten darf nur zu dem Zweck der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II erfolgen und muss zu deren Erfüllung erforderlich sein. Erforderlichkeit bedeutet, dass die Aufgabe...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.2.1 Identifikationsmerkmal

Rz. 13 Die Kundennummer darf nur als Identifikationsmerkmal verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zugelassen. Unzulässig ist es, wenn sich aus der Kundennummer bestimmte persönliche Merkmale des Hilfebedürftigen erschließen lassen (Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51a Rz. 15). Sinn und Zweck ist die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sowohl innerhalb des z...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.2 Träger des automatisierten Datenabgleichs

Rz. 13 Der automatisierte Datenabgleich wurde in der Vergangenheit ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Durch die Änderung des Einleitungssatzes in Abs. 1 im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind ab dem 1.8.2006 neben der Bundesagentur für Arbeit nun auch die zugelassenen kommunalen Träger berechtigt, den ...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.3.1 Fahrlässiges Handeln

Rz. 10 Der Schadenersatzanspruch setzt voraus, dass die Pflichtverletzung schuldhaft begangen ist. Fahrlässigkeit ist ausreichend. Eine gesetzliche – auch für öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche geltende – Definition der Fahrlässigkeit ist in § 276 Abs. 2 BGB enthalten (BAG, Urteil v. 8.12.1981, 3 AZR 71/79). Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorg...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018, 129. Bley, Eine Vorschrift gefährdet den Zweck der Kodifikation, SGb 1974, 224. Giese, Auswirkungen des Ersten und Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches auf das verwaltungsrechtliche Sozialrecht, insbesondere das Sozialhilferecht, ZfSH/SGB 1988, 1. Hinrichs, Spezialnorm vor Gener...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.4 Duldungspflichtiger Personenkreis

Rz. 11 Nach § 319 SGB III duldungspflichtig sind der Antragsteller auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bezieher und ehemalige Bezieher dieser Leistungen sowie deren Arbeitgeber oder Auftraggeber, bei denen Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen (z. B. Listen, Entgeltverzeichnisse, Entgeltbelege von Heimarbeitern)...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.5 Übergangsrecht

Rz. 27 Unter dem Kapitel Übergangsrecht normiert § 65d eine weitere Übermittlungsbefugnis. Für die Übergangszeit ist die Übermittlung von bei dem jeweils anderen Träger vorhandenen Unterlagen auf den Träger der Sozialhilfe oder die Agentur für Arbeit zulässig. Umfasst sind alle schriftlichen und auf Datenträger gespeicherten Unterlagen. Das Zugänglichmachen bezieht sich auf ...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.3 Schadenshöhe

Rz. 15 Als Schaden i. S. d. § 62 kommen alle unfreiwilligen Vermögenseinbußen der Träger der Grundsicherung in Betracht, welche ursächlich auf der Pflichtverletzung beruhen. Zwischen der nicht richtigen oder nicht vollständigen Auskunft nach § 57 oder § 60 oder der Einkommensbescheinigung und dem Schaden muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Daran fehlt es nach der Rechtspre...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift tritt mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist mit Art 2. Nr. 49a des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ...mehr

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Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. S. 2954) nicht enthalten Sie ist erst zum 1.8.2006 ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB II eingefügt worden. § 52a wurde durch Art. 2a des Gesetzes zur Neuregelung...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 3 Literatur

Rz. 35 Hirschboeck, Ausbau automatisierter Datenabgleiche im Bereich der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 2004, 590. Klässer, Missbrauchsbekämpfung durch Datenabgleich der Sozialhilfeträger, DSB 2001, Nr. 5, 17. Kunkel, Missbrauchskontrolle oder Kontrollmissbrauch in der Sozialhilfe?, NVwZ 1995, 21. Müller-Thiele, Hartz IV – Kontrollmaßnahmen gegen Leistungsmissbrauch, RDV 2005, 257. Schni...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.9 Begutachtung/ärztliche Untersuchung

Rz. 17 In dem zum 1.8.2016 eingefügten Abs. 1 Satz 2 ist klargestellt, dass auch bei der Beauftragung von externen Gutachtern zur Erstellung eines Gutachtens über eine Untersuchung oder die Begutachtung durch die Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die erhobenen Daten an den jeweiligen Auftraggeber zurück übermittelt werden können. Mit dieser Regelung solle...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zwischenzeitlich wurde sie durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 24, Art. 17) geändert. Diese Änderung wurde jedoch erst mit Ink...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.2.2 Die Zwecke des § 51b Abs. 3

Rz. 14 § 51b Abs. 3 nennt 3 Zwecke: die künftige Gewährung von Leistungen nach dem SGB II oder SGB III an die von der Datenerhebung betroffenen Personen, die Überprüfung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf korrekte und wirtschaftliche Leistungserbringung, die Erstellung von Statistiken und Eingliederungsbilanzen durch die Bundesagentur für Arbeit, die laufende ...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.1 § 63 Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Im Gegensatz zu § 62 Nr. 2, der nur an die nicht, nicht richtige oder nicht vollständige Erteilung der Auskunft eine Schadenersatzpflicht knüpft, wird auch die nicht rechtzeitig erteilte Auskunft als ordnungswidriges Verhalten mit Geldb...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.4 Geldbuße, Verjährung und Strafzumessung

Rz. 31 Als Rechtsfolge droht § 63 Abs. 2 für die Tatbestände der Ziff. 1 bis 5 des Abs. 1 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 2.000,00 EUR und bei Verwirklichung des Tatbestands des § 63 Abs. 1 Nr. 6 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 5.000,00 EUR an. Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten nach § 63 bestimmt sich nach § 31 OWiG (OLG Koblenz, Beschluss v. 29.10.2018, 2 OwWi 6 SsBs 108/...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.7 § 63 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 22 Die Vorschrift korrespondiert mit § 64. Dort sind als Mittel der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs die Prüfung, das Betretens- und Prüfungsrecht sowie die Duldungs- und Mitwirkungspflichten geregelt. Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach § 6 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) die Bundesagentur für Arbeit üb...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.8 Rechtsfolgen

Rz. 50 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Rec...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.2 Unsorgsames Handeln

Rz. 8 Die zum Schadenersatz verpflichtende Handlung – die Pflichtverletzung gegenüber dem Träger der Grundsicherung – liegt in dem nicht, nicht richtig oder nicht vollständigen Ausfüllen der Einkommensbescheinigung oder der nicht, nicht richtigen oder nicht vollständigen Erteilung der Auskunft nach § 57 oder § 60. § 60 Nr. 2 ermächtigt die Jobcenter nach ihrem Sinn und Zweck...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.1 Automatisierter Datenabgleich (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 betrifft den automatisierten Datenabgleich. Unter einer automatisierten Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten zu verstehen, wenn sie unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen durchgeführt wird. Es handelt sich um regelmäßige (vierteljährliche) Überprüfungen i. S. v. Routineüberprüfungen (vgl. Wendtland, in: Gagel, SGB II, § ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.3.2 Zustimmungsbedürftige Handlungen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 29 Die Handlungsfähigkeit im Sozialrecht bezieht sich dem Grunde nach auf die Begünstigungen, der Erleichterung der Geltendmachung und die Erfüllung von Ansprüchen und wurde im Wesentlichen aus diesem Grund eingeräumt. Daraus ergibt sich für den Minderjährigen zwar ein (eigener) Anspruch auf Handlungen, die solche Begünstigungen zur Folge haben, es entsteht jedoch kein a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Agentur für Arbeit kann die entsprechenden Auskünfte bei Personen einholen, die Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, beziehen oder bezogen haben. Durch die Vergangenheitsbezogenheit kann die Agentur auch evtl. Überzahlungen feststellen und ggf. Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht bezogener Leistungen erlassen. Durch die zum 1.11.2025 geltende Neufassung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.3 Amtshilfe

Rz. 24 Die Übermittlung der Daten selbst erfolgt im Wege der Amtshilfe. Die Auskunftsstellen sind zur Übermittlung verpflichtet. Dabei gelten für die einzelnen Auskunftsstellen nach § 2 GrSiDAV folgende Grundsätze: Die Bundesknappschaft gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.13 Gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II

Tz. 67b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Bundesagentur für Arbeit bzw die Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) sind jeweils für ihren Bereich eigenständiger Träger von Verpflichtungen zur Erbringung der Grundsicherung nach dem SGB II (S § 6 SGB II). Die von dem jeweiligen Träger insoweit zu erbringenden Tätigkeiten sind – isoliert betrachtet – unstreitig hoheitlich. Die Trä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVI. Modul N – Zusammenrechnung

Rz. 226 Nach § 850e Nr. 1 ZPO knüpft die Pfändung von Arbeitseinkommen am Nettoeinkommen an. Die diesbezügliche Berechnung gibt § 850e ZPO vor. Hinweis Die Zusammenrechnungsmöglichkeiten entsprechen grundsätzlich den Vorgaben, die auch schon die ZVFV 2012 gemacht hatte. Ergänzt wurde sie mit der ZVFV 2022 um die Zusammenrechnung mehrerer Sozialleistungen.[142] Selbstverständl...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.7.2 Übermittlungen ohne Ersuchen der Ausländerbehörde (Satz 1 Nr. 2 bis 6)

Rz. 41 Ohne Ersuchen sind die Mitteilungspflichten nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 zu erfüllen. Die Stellen nach § 35 SGB I sind hier also verpflichtet, bestimmte Sozialdaten von sich aus der Ausländerbehörde zu übermitteln. Rz. 42 Nach Nr. 2 i. V. m. § 87 Abs. 2 des AufenthG haben alle öffentlichen Stellen, somit auch die Stellen nach § 35 SGB I, die Pflicht, von sic...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.9.1 Datenumfang

Rz. 29 Es dürfen nach § 74 Abs. 2 alle Daten an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden, die erforderlich sind, damit das Bundesamt für Justiz seine in § 5 AUG aufgezählten Aufgaben erfüllen kann. Dies sind sämtliche Tätigkeiten, die geeignet sind, den Unterhaltsanspruch des Berechtigten durchzusetzen; hierzu zählen auch das Vollstrecken von Unterhaltstiteln oder Verglei...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 74 Abs. 1 unterscheidet, ob bereits ein gerichtliches Verfahren wegen eines Unterhaltsanspruchs oder über den Versorgungsausgleich anhängig ist (Satz 1 Nr. 1) oder die Daten zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder Ausgleichsansprüchen im Rahmen des Versorgungsausgleichs außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigt werden (Satz 1 Nr. 2) oder ob es um die...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.9 Auslandsunterhaltsgesetz (Abs. 2)

Rz. 27 Abs. 2 ermächtigt die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu Datenübermittlungen an das Bundesamt für Justiz. Für alle weiteren Stellen i. S. v. § 35 SGB I ergibt sich aus § 74 Abs. 2 keine Übermittlungsberechtigung. Dies korrespondiert mit den entsprechenden Datenerhebungsvorschriften im Auslandsunterhaltsges...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 71 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die deutschen Datenschutzvorschriften an die EU-Datenschutzrichtlinie angepasst wurden (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ...mehr

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Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.7 Daten von Ausländern (Abs. 2)

Rz. 37 Die Übermittlungsbefugnisse und -verpflichtungen nach Abs. 2 beziehen sich auf Sozialdaten eines Ausländers. Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG ist. § 71 gibt somit keine Übermittlungsbefugnis für Daten deutscher Familienangehöriger eines Ausländers. Nicht anwendbar sind die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (Art. 1 Zuwanderungsgese...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.5 Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträgerin der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 21 Bei der Auslegung und Bewertung des § 367 darf nicht übersehen werden, dass die Bundesagentur für Arbeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II auch Leistungsträgerin (vgl. § 11 SGB I) für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, soweit die Aufgaben nicht den Kreisen oder kreisfreien Städten zugewiesen sind oder durch zugelassene kommunale Träger (§ 6a S...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.4 Nicht selbstverwalteter Bereich

Rz. 24 Abs. 4 schließt Fachbereiche von der Selbstverwaltung aus, in denen die Bundesagentur für Arbeit ihre Aufgaben unter Fachaufsicht einer obersten Bundesbehörde wahrnimmt. Das ist bei der Erbringung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei den Leistungen der Familienkasse (Kindergeld, Kinderzuschlag einschl. Leistungen für Bildung und Teilhabe von Ki...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.8 Berichts- und Auskunftspflicht

Rz. 18 Abs. 6 korrespondiert mit § 373 Abs. 2. Diese Vorschrift bestimmt, dass der Verwaltungsrat jederzeit vom Vorstand Auskunft über die Geschäftsführung verlangen kann. Dem entspricht die Auskunftspflicht des Vorstands auf Verlangen des Verwaltungsrates in Abs. 6. Nach der gesetzlichen Konstruktion ist jedoch die regelmäßige und anlassbezogene Berichterstattung des Vorsta...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zur Selbstverwaltung – Verfassung, Berufung/Abberufung, Neutralitätsausschuss – beruhen auf § 367 Abs. 1, in dem geregelt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist. § 371 ist als grundlegende Vorschrift mit einer Reihe wesentlicher Regelungen anzusehen. Neueru...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.1 Leitung und Geschäftsführung

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit § 381 die Bundesagentur für Arbeit von einer Behördenorganisation in einen Dienstleister mit privatwirtschaftlichen Führungsstrukturen überführt. Die Geschäftspolitik soll dazu vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bestimmt werden. Dabei soll der Vorstandsvorsitzenden eine herausgehobene Stellung zukommen. Abs. 1 überträgt dem Vorstand die L...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.2 Geschäftsbericht

Rz. 6 Der in Abs. 2 bestimmte Geschäftsbericht ist jährlich vorzulegen. Das Gesetz bestimmt nicht, über welchen Zeitraum der Geschäftsbericht jeweils zu erstatten ist. Dabei dürfte es sich jedoch jeweils um das abgelaufene Kalenderjahr handeln. Das ergibt sich schon aus der für einen Geschäftsbericht typischen Übersicht über die Ergebnisse des Haushaltsjahres. Das Gesetz bes...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.3 Verwaltungsaufbau der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Abs. 2 enthält einen verpflichtenden und einen fakultativen Teil für den Verwaltungsaufbau. Abs. 2 Satz 1 gibt einen 3-gliedrigen Aufbau der Arbeitsverwaltung zwingend vor. Die Gliederung spiegelt das als notwendig erachtete Ausmaß der Zentralisierung der Behördenhierarchie. Einerseits wird seit Jahren die Erforderlichkeit einer ortsnahen, möglichst weisungsfreien Leis...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.2 Satzung der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Satzung der Bundesagentur für Arbeit nimmt insbesondere Bezug auf den Organisationsrahmen (Körperschaft mit Selbstverwaltung) und den Verwaltungsaufbau (Vorstand und Verwaltung) in der Bundesagentur für Arbeit, die Zweigliedrigkeit der Selbstverwaltung und sonstige strukturelle Gegebenheiten. Entsprechend der Überschrift des Ersten Unterabschnitts im Elften Kapitel...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.3 Höheres Kug

Rz. 19 Abs. 2 regelt ein vorübergehend höheres Kug für alle Kug-Berechtigten. Die Abweichung ist für Kug-Bezugszeiträume möglich, die in die Zeit v. 1.6.2020 bis 31.12.2020 fallen, durch Verlängerung der Regelung bis 30.6.2022 (vgl. Rz. 29). Dies ergibt sich aus der Regelung der Berechnung der Bezugsmonate in Abs. 2 Satz 2, dem in Abs. 2 Satz 1 definierten letzten Tag des Ze...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Aufsicht für den Bereich der Arbeitsförderung, soweit das SGB III reicht. Sie überträgt die Aufsicht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Rz. 2a Das BMAS führt die Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1). Die Aufsicht reicht nicht über das SGB III hinaus. Soweit die Bundesagentur für Arbeit auch Leistungsträg...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 2.1 Regelungszusammenhang

Rz. 4 Ausgangsnorm für den Sozialdatenschutz ist das Sozialgeheimnis in § 35 SGB I. Der Anspruch des Einzelnen auf dessen Wahrung wird zunächst nur unter den Voraussetzungen der §§ 67ff. SGB X durchbrochen (§ 35 Abs. 2 SGB I). Abs. 1 Satz 1 konkretisiert die Techniken im Zusammenhang mit Sozialdaten, die der Arbeitsverwaltung überhaupt zugestanden werden (Erhebung, Verarbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt die grundlegende Organisationsnorm für die Trägerschaft der Arbeitsförderung dar, die selbst erst in § 368 bestimmt wird. Bei der Neufassung des Elften Kapitels wollte der Gesetzgeber auch eine Aufbruchstimmung im Innenverhältnis der Bundesagentur für Arbeit für den Umbau der Behörde zu einem modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt erzeugen und dam...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über die Größe und die Zusammensetzung des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit. Sie beruht auf einer Änderung der Leitungsstrukturen der Behörde mit dem Ziel, die Verantwortung in der Bundesagentur für Arbeit eindeutig zu bestimmen und zugleich privatwirtschaftliche Führungsstrukturen einzuführen. Damit konnte auch der Reformprozess...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 eingefügt. Sie entspricht im Wesentlichen dem früheren § 398 . Rz. 2 Die Einrichtung einer Innenrevision in der Arbeitsverwaltung wurde mit dem AFRG zum 1.4.1997 im Arbeitsförderungsgesetz gesetzlich verankert. Die Regelung ist dann als §...mehr

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Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leitungsstrukturen in den örtlichen Agenturen für Arbeit. Seit Inkrafttreten der Änderungen durch das DRAnpGBA sind diese flexibel gestaltet. Grundsätzlich erhält nicht mehr jede Agentur für Arbeit eine mehrköpfige Geschäftsführung, aber stets mindestens eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer. Die Geschäftsführung bzw. der Geschäfts...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.1 Überwachung des Vorstands und der Verwaltung

Rz. 10 Der Verwaltungsrat hat den Vorstand und die Verwaltung zu überwachen (Abs. 1 Satz 1). In großer Übereinstimmung mit den Aufgaben eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft in der Privatwirtschaft hat der Verwaltungsrat nach seinem Aufgabenzuschnitt insbesondere Kontrollfunktionen. Die Aufgaben des Vorstands in diesem Zusammenhang enthält § 381. Der Verwaltungsrat w...mehr

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Sauer, SGB III § 384 Geschä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Geschäftsführung der Regionaldirektionen besteht stets aus einem Vorsitzenden der Geschäftsführung und 2 weiteren Mitgliedern der Geschäftsführung. Damit waren die Geschäftsführung von Regionaldirektion und Vorstand der Größe nach lange Zeit identisch. Zwischenzeitlich dürfen dem Vorstand allerdings 4 Mitglieder angehören. Dem Vorsitzenden kommt keine Richtlinienko...mehr