Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.4 Alternativ zuständige Sozialleistungsträger

Rz. 58 In Anlehnung an die Bedarfslage (vgl. Abschnitt Prüfgegenstand Bedarf des jungen Menschen, Rz. 53 ff.) und unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs des jungen Menschen kommen als andere Sozialleistungsträger im Sinne von § 12 SGB I i. V. m. §§ 18 ff. SGB I insbesondere die Leistungsträger der Grundsicherung, aber auch die Agentur für Arbeit oder auch die Wohng...mehr

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Sauer, SGB IX § 57 Leistung... / 2.7 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII

Rz. 31 Behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen gelten im rentenrechtlichen Sinne als voll erwerbsgemindert, ohne dass es einer Feststellung im Einzelfall bedarf, ob der behinderte Mensch in der Lage sei, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den dort üblichen Bedingungen mit einer Arbeitszeit von wenigstens 3 Stunden täglich ausüben zu ...mehr

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Sauer, SGB IX § 61a Budget ... / 2.7 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung

Rz. 17 Menschen mit Behinderungen, die eine Berufsausbildung mit dem Budget für Ausbildung absolvieren, haben wie Menschen mit Behinderungen, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte oder einer entsprechenden Maßnahme bei einem anderen Leistungsanbieter teilnehmen, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im...mehr

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Sauer, SGB IX § 59 Arbeitsf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Das Arbeitsförderungsgeld ist an die Werkstätten zu zahlen, die Werkstätten haben hierauf einen Rechtsanspruch gegenüber dem Träger der Sozialhilfe. Die Zahlung des Arbeitsförderungsgeldes ist nicht Teil der Vergütungsvereinbarung zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Werkstatt. Die Zahlung erfolgt vielmehr zusätzlich zu den Vergütungen nach § 41 Abs. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 61 Budget f... / 2.2.1 Voraussetzung für ein förderfähiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 5 Abs. 1 bestimmt als Voraussetzung, dass es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer tariflichen oder ortsüblichen Entlohnung handeln muss. Damit wird sichergestellt, dass der Mensch mit Behinderungen seinen Lebensunterhalt oder zumindest einen Großteil davon durch Einkommen bestreiten kann. Erforderlich ist ein im Grundsatz bindende...mehr

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Sauer, SGB IX § 61 Budget f... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 3 Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen zur Beschäftigung nach § 58 haben. Nicht erforderlich ist jedoch, dass der betroffene schwerbehinderte Mensch bereits zuvor in einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt gewesen war (Ritz, in: Fuchs/Ritz/Rosenow, SGB IX, § 61 Rz. 4). Einen Anspruch...mehr

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Sauer, SGB IX § 122 Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Zielvereinbarung wurde nach dem bis zum 31.12.2017 geltenden § 4 BudgetV bei Gewährung eines persönlichen Budgets zwischen dem Leistungsberechtigten und dem zuständigen Leistungsträger geschlossen. Ab 1.1.2018 sieht § 29 Abs. 4 SGB IX ein solches Vorgehen bei Gewährung eines persönlichen Budgets vor. Für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sieht § 15...mehr

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Sauer, SGB IX § 61a Budget ... / 2.6 Sozialversicherung

Rz. 16 Bei einer betrieblichen Berufsausbildung mit dem Budget für Ausbildung besteht Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung (Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 61a SGB IX, Stand: 1/2022). Es gelten die dortigen Regelungen zur Versicherungspflicht von zur Ausbild...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.2 Erlass und Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen

Rz. 13 Während sich die Kostenerhebung nach § 90 Abs. 1 allein auf eine öffentlich-rechtliche Forderung bezieht, beziehen sich die Vorschriften über den Erlass oder die Übernahme sowohl auf die öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge als auch die privatrechtlich ausgestalteten Teilnahmebeiträge. Dies ist auch sachgerecht, weil die beiden Beitragsarten zugrunde liegende finanzi...mehr

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AGS 03/2025, Verwirkung des... / I. Sachverhalt

In dem vor dem SG Kiel anhängigen Verfahren auf Zahlung einer Grundsicherung war dem Kläger unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt worden. Der Rechtsstreit endete infolge eines abhelfenden Bescheides des Beklagten, was seiner Auffassung nach kein Anerkenntnis darstellte. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers beantragte hieraufhin d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Freiwillig eingegangene Verpflichtung

Rz. 40 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Voraussetzung für ein Dienstverhältnis ist ferner die Freiwilligkeit der Arbeitsleistung. Mit dem BAG, der FinVerw und einem Teil des Schrifttums ist uE von einem ‚Dienstverhältnis’ nur bei einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung, die Arbeitskraft zu schulden, auszugehen (zum Meinungsstreit > Rz 42). Soziale Leistungen können zwar zu > ...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet die Agentur für Arbeit dazu, im Einzelfall eine Potenzialanalyse mit ausbildungsuchenden und arbeitsuchenden Personen durchzuführen. § 15 Abs. 1 Satz 1 enthält eine entsprechende Soll-Vorschrift für den Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Potenzialanalyse im Rahmen der Arbeitsförderung ist unverzüglich nach der Meldung durchzuführ...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.1 Zuständigkeit und Antragstellung

Rz. 3 Für die Durchführung des § 46 ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Dienststellen, insbesondere den Agenturen für Arbeit, zuständig. Als Rehabilitationsträger hat die Bundesagentur für Arbeit § 22 Abs. 1 zu beachten, ggf. ist sie nur nachrangig zuständig. Seit dem 1.1.2025 ist die Zuständigkeit für die Förderentscheidung und die Finanzierung von Leistungen zur Tei...mehr

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Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 35 ist Leitvorschrift für den Unterabschnitt Vermittlung, der im Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels auf den Unterabschnitt Beratung (§§ 29 bis 34) folgt. Der Unterabschnitt reicht bis § 39. Dann schließen sich noch gemeinsame Vorschriften an (§§ 40 bis 43). Die Beratung ist untrennbar mit der Vermittlung verbunden. Arbeitsvermittlung ist eine der originären Aufgab...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.4 Umfang der Förderung

Rz. 39 Sind die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt und sind institutionell Träger und Maßnahme für die ausgewählte Weiterbildung zugelassen, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Hierüber trifft die Agentur für Arbeit eine Entscheidung mit Entschließungsermessen, in Fällen des Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift ist innerhalb des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels – Beratung und Vermittlung – in den Unterabschnitt Beratung eingeordnet worden. Sie hat allerdings nicht nur für die Beratung Bedeutung, hier ist die Eignungsfeststellung Gegenstand der Dienstleistung, sondern auch für die Vermittlungsaktivitäten der Agentur für Arbeit nach den §§ 35 ff., dort als ...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die bislang befristeten Sonderregelungen aus § 131 in das arbeitsmarktpolitische Regelinstrumentarium auch für gestattete Ausländer überführt. Nach der Gesetzesbegründung umschreibt § 39a den zuvor in § 131 enthaltenen Grundsatz, dass die Leistungen des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels auch für gestattete Pers...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.5 Zulassung von Träger und Maßnahmen

Rz. 32 Abs. 1 Nr. 3 setzt für eine Förderung voraus, dass sowohl die vom Arbeitnehmer aufgrund des Bildungsgutscheins ausgewählte Maßnahme selbst als auch der Träger der Maßnahme für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind. Welche Anforderungen der Träger von Maßnahmen erfüllen muss, um zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen zu werden, regelt § 178. Darüb...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.6 Erwerb von Grundkompetenzen

Rz. 39g Eine Förderung von Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen i. S.v. Abs. 3a ist für die Teilnahme durch Arbeitnehmer bereits seit dem 1.8.2016 möglich. Die Förderungsregelung gilt unbefristet. Die Voraussetzungen des Abs. 1 für eine Förderung des teilnehmenden Arbeitnehmers gelten uneingeschränkt. Rz. 39h Bis zum 30.6.2023 sollte eine Weiterbildungsmaßnahme zum Erwer...mehr

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Tod des Mieters / 5 Kündigungsrecht des Vermieters (§ 563 Abs. 4 BGB)

Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Fristbeginn ist maßgeblich, wann der Vermieter von der Person des Eingetretenen Kenntnis erlangt hat. Di...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1.2 Zur Rechtsnatur des Pflegegeldes und zu der Auswirkung auf Prozesskostenhilfe, Pflegeversicherung u. a.

Rz. 10 Insoweit das Pflegegeld Kosten der Erziehung erfasst, ist es von der älteren Rechtsprechung als Einkommen der Pflegeperson gewertet worden und deshalb für die Berücksichtigung bei Prozesskostenhilfe i. S. d. § 115 Abs. 1 Satz 1 ZPO herangezogen worden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 13.6.2003, 16 WF 169/02; OLG Nürnberg, Beschluss v. 24.3.2010, 11 WF 329/10). Die ne...mehr

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Jung, SGB XII § 128h Datenü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 12) besteht das Ziel d...mehr

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Jung, SGB XII § 128g Auskunftspflicht

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser ...mehr

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Jung, SGB XII § 128e Hilfsmerkmale

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser Ä...mehr

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Jung, SGB XII § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Durch Art. 6 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Geset...mehr

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Jung, SGB XII § 128b Persönliche Merkmale

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser Ä...mehr

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Jung, SGB XII § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen und abgesetzten Beträge

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 wird durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs 17/10748 S. 12) besteht das Ziel der...mehr

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Jung, SGB XII § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser ...mehr

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Jung, SGB XII § 128c Art und Höhe der Bedarfe

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Auch hierfür werden durch detaillierte statistische Daten die erforderlichen ...mehr

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Jung, SGB XII § 121 Bundess... / 2.2 Differenzierung nach Leistungsarten

Rz. 5 Nr. 1 benennt die Gruppen von Leistungsberechtigten, über die Teilerhebungen durchgeführt werden. Die Auflistung entspricht dem in § 8 aufgeführten Katalog der Leistungen der Sozialhilfe. Im Vordergrund steht bei den Leistungsarten die Hilfe zum Lebensunterhalt (Nr. 1a). Da das SGB XII den Oberbegriff der Hilfe in besonderen Lebenslagen nicht mehr verwendet, werden neb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.6.3 Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels

Rz. 25 Wenn der notwendige Weg zum Rehabilitationsort nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann, ist das öffentliche Verkehrsmittel grundsätzlich das kostengünstigste Verkehrsmittel (vgl. § 73 Abs. 4 Satz 1). Bei der Fahrt mit der Bahn übernehmen also die Rehabilitationsträger i. d. R. die Kosten der 2. Klasse nach Abzug möglicher Fahrpreisermäßigungen und Rabatte. Sind im Rahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.2.2 Aufenthaltstitel

Achtung Besonderer Status für ukrainische Flüchtlinge Für die Einreise und einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Wegen der besonderen Situation in der Ukraine wurden hierzu Ausnahmeregelungen geschaffen. Aktuelle Regelungen Ukrainische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die sich am 24.2.2022 in der Ukr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 64 Aubel, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG – Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 – langjährige Aufenthaltsbefugnis gem. § 30 Abs. 4 AuslG 1990 – Verfassungsmäßigkeit, SGb 2016, 105. Birk, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, info also 2015, 51. Brings/Oehl, Verfassungsw...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.1 Gruppen anspruchsberechtigter Ausländer (Abs. 1)

Rz. 17 § 1 Abs. 1 regelt den persönlichen Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind nur Ausländer; das sind alle Personen, die nicht Deutsche i. S. d. Art. 116 GG sind (vgl. § 2 Abs. 1 AufenthG). Es handelt sich um eine abschließende Regelung, die eine Ausnahme von dem Grundsatz darstellt, dass bedürftigen Ausländern Soz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 10b Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 10b Abs. 1 enthält eine Regelung für die Kostenerstattung in den Fällen des § 10a Abs. 2 Satz 3 (vorläufige Leistungen einer an sich örtlich unzuständigen Behörde bei nach 4 Wochen noch unbekanntem gewöhnlichen Aufenthalt und in Eilfällen). Rz. 4 Die Vorschrift schafft eine weitere bundeseinheitliche Grundlage für einen finanziellen Ausgleich der Leistungsträger unter...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.3 Eigenbemühungen (Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4)

Rz. 19 Eigenbemühungen als eigenständiges Tatbestandsmerkmal der Arbeitslosigkeit gehören zwischenzeitlich zu den anerkannten, gesetzlich fixierten Eigenschaften der Arbeitslosigkeit, die den Interessen der Versichertengemeinschaft ebenso Rechnung trägt wie dem Umstand, dass der Gesetzgeber der Arbeitsverwaltung nicht mehr die alleinige Last und Verantwortung für die Integra...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.1.4 Aufenthaltserlaubnis wegen Krieges (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 27 Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 knüpft an die Gewährung von Aufenthaltstiteln nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden), § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz). Aktuell hat die Vorschrift besondere Relevanz durch den Anfang 2011 in Syrien ausgebrochenen Krieg, dessen Ende noch nicht absehbar ist (St...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.1 Keine Leistungen nach dem SGB XII oder vergleichbaren Landesgesetzen

Rz. 3 Abs. 1 schließt Leistungsberechtigte nach § 1 von Leistungen nach dem SGB XII oder vergleichbaren Landesgesetzen aus. § 23 Abs. 2 SGB XII normiert den Leistungsausschluss in umgekehrter Richtung. Der Gesetzgeber hat damit zum Ausdruck gebracht, dass das AsylbLG grundsätzlich ein vom SGB XII getrenntes System der Leistungserbringung sein soll. Auch die Bezieher der Anal...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 137 des GStruktG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurde Abs. 2 Satz 2 (jetzt Satz 3) mit Wirkung zum 1.1.1993 nach dem Hinweis auf § 229 Abs. 2 um die Angabe "§ 238 a" ergänzt, Mit gleichem Gesetz wurde nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt: "Für Versiche...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosigkeit aus § 137 Abs. 1 Nr. 1. Sie ist damit die zentrale Vorschrift in Bezug auf das Arbeitslosengeld (Alg) als Versicherungsleistung nach dem SGB III. Davon abzugrenzen ist § 16. Dort wird Arbeitslosigkeit nicht als Anspruchsvoraussetzung für die Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit definiert...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Arbeitslosengeld bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Für Beschäftigungslosigkeit kommt es auf den tatsächlichen faktischen Zustand an (BSG, Urteil v. 11.3.1976, 7 RAr 93/74 ). In einem Beschäftigungsverhältnis (das i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 nach seiner leistungsrechtlichen Komponente und nicht nach seiner versicherungsrechtlichen (beitragsrechtlichen) Komponente zu prüfen ist) steht, wer – in Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.1 Überblick und Einordnung in das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel fasst auf Beratungs- und Vermittlungsseite die Berufs- und Arbeitsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung zusammen. Damit wird sprachlich dem internationalen Standard entsprochen. Darüber hinaus enthält das Dritte Kapitel das wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der Arbeitsförderung, das an den Bedarfslagen der Arbeitslosen a...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.3 Personenkreis

Rz. 6 Der Status als Ausbildungsuchender kommt jeder Person zu, die eine Berufsausbildung sucht. Dafür kommt es nicht darauf an, ob die betroffene Person als solche bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist oder nicht; spätestens mit einem Förderungsersuchen ist eine "Meldung" ohnehin vollzogen. Ebenso kommt es aufgrund des eindeutigen Wortlautes der Vorschrift, die allein auf...mehr

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Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Sofortzuschlag nach dem SGB II als zusätzliche Leistung dient nicht der Deckung eines konkreten Bedarfs. Die zum Existenzminimum gehörenden Bedarfe werden nach der Gesetzesbegründung bereits durch die geltenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung soll der Sofortzuschlag die erforderlichen Leistungen z...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.7 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget – Rechtsprechung

Rz. 24 Der Gesetzgeber hat keine konkreten Leistungen für das Vermittlungsbudget benannt oder definiert. Es bietet sich an, einzelne Leistungen anhand des früheren Rechts, das in § 44 aufgegangen ist, darzustellen: Bewerbungskosten, Reisekosten, Geldleistungen zur Überbrückung der Zeit bis zur ersten Lohn-/Gehaltszahlung, Kosten für Arbeitskleidung und -gerät, Fahrtkosten, Trennun...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst eine Vielzahl früherer Einzelregelungen, insbesondere zur Förderung der Arbeitsaufnahme nach Gesetz und durch die Bundesagentur für Arbeit gesetztem Anordnungsrecht zusammen. Sie ist zwischenzeitlich bedürftigkeitsunabhängig ausgestaltet worden. Es gilt jedoch § 22 und der Nachranggrundsatz gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern. § 23 ...mehr