Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.3 Umsetzung der Vorschrift

Rz. 15 Von der Bundesagentur für Arbeit wird sowohl ein sorgfältiger und umsichtiger Umgang mit den ihr anvertrauten Beitragsmitteln wie auch ein Höchstmaß an Integrationen der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erwartet. Letzteres hat auch eine finanzielle Komponente, denn mit der Anzahl der Integrationen und der Schnelligkeit von Vermittlungserfolgen sinkt der finanzielle Au...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 2.1 Übereinstimmung mit Versicherungsrecht

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Regelung für den Begriff des Arbeitslosen, der mit dem Begriff des Versicherungsrechts beim Anspruch auf Alg vergleichbar sein soll. Das bezieht sich auf die Merkmale, die den Anspruch auf Alg prägen. Sie sollen sich systematisch und schlüssig in der für die Arbeitslosenstatistik relevanten Definition wiederfinden. Rz. 4 Im Gegensatz zu § 138 verwende...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 19 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.6 Ausrichtung der Leistungen der Arbeitsförderung (Abs. 2)

Rz. 46 Abs. 2 greift die Grundsätze des Abs. 1 auf und konkretisiert, worauf die Leistungen der Arbeitsförderung auszurichten sind: Transparenz erhöhen und offene Stellen zügig besetzen, Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität der Arbeitnehmer erhöhen sowie die berufliche Situation der Frauen verbessern. Aus der Fülle der Möglichkeiten zur Erfüllung der Grundforderungen aus Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.1 Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.3 Rolle der Arbeitnehmer

Rz. 13 Abs. 4 und 5 verdeutlichen die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer dafür, von Beschäftigungslosigkeit verschont zu bleiben bzw. nach eingetretener Arbeitslosigkeit schnell wieder eine Arbeit aufnehmen zu können. Abs. 4 fordert die Arbeitnehmer auf, bei allen Entscheidungen stets zu bedenken, welche Auswirkungen sich daraus für die individuellen Möglichkeiten im Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 2.2 Versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 5 Nr. 1 setzt eine aktuelle versicherungspflichtige Beschäftigung voraus. Demnach muss im Zeitpunkt der Entscheidung über den Status nach § 17 ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestehen. Die Beschäftigung muss nicht tatsächlich ausgeübt werden, sofern dadurch das Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrochen ist. Rz. 6 Versicherungspflichtig Beschäftigte...mehr

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Sauer, SGB III § 16 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, wann Personen arbeitslos i. S. des Rechts der Arbeitsförderung sind. Der Begriff "Arbeitslose" ist unauflöslich mit den Begriffen "Arbeitslosigkeit" und "arbeitslos" verbunden. Arbeitslose i. S. d. Definition des § 16 sind arbeitslos. Daher besteht ein unmittelbarer, innerer Zusammenhang zu den verwandten Begriffen der Langzeitarbeitslosigkeit...mehr

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Sauer, SGB III § 17 Drohend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert für den Bereich der Arbeitsförderung den Personenkreis, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Er grenzt damit diesen Personenkreis zugleich gegen den Personenkreis der Arbeitslosen nach § 16 ab. Die Vorschrift kann auch für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II herangezogen werden, Arbeitslosigkeit ist dort in § 53a ...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.1 Einordnung und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 18c Das Erste Kapitel enthält die Grundsätze zur Arbeitsförderung, definiert den Kreis der Berechtigten und ordnet die Leistungen der Arbeitsförderung nach Prioritäten. Ziel des Gesetzgebers war insbesondere, die Rolle der Bundesagentur für Arbeit näher zu beschreiben und die Verantwortlichkeiten der an den Geschehnissen auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar Beteiligten herau...mehr

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Sauer, SGB III § 18 Langzei... / 2.2 Unterbrechungen (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 listet abschließend Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit auf, die nicht zur Erfüllung des Status Langzeitarbeitslosigkeit dienen, weil sie keine Zeit der Arbeitslosigkeit sind. Diese Tatbestände hindern aber nicht die Berücksichtigung zuvor zurückgelegter Zeiten, soweit sie innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren liegen. Das gilt jedoch nur in Bezug auf die Mögl...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.3 Vorrang nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 legt den Vermittlungsvorrang auch gegenüber den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung fest. Das bedeutet, dass der nach Abs. 1 vorgesehene Vorrang den Agenturen für Arbeit die Förderung von Arbeitnehmern nicht freistellt. Der Vorrang muss im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen stehen, weil die Vermittlung selbst zur aktiven Arbeitsförderung gehör...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.2 Beteiligte Stellen

Rz. 10 § 9a erfasst die Leistungen der nach dem SGB III erbringenden Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit als Verpflichtete. Die die Grundsicherung für Arbeitsuchende wahrnehmenden Stellen sind die Informationsberechtigten. Das sind nicht stets die Leistungsträger nach § 6 Abs. 1 SGB II. In Betracht kommen als Regelfall die gemäß § 44b SGB II von der Agentur für Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 2.6 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Rz. 18 Die speziellen arbeitsförderungsrechtlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben enthält seit dem 1.4.2012 der Siebte Abschnitt des Dritten Kapitels ab § 97. Die Leistungen können Menschen mit Behinderungen gewährt werden, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Die Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.4 Mitverschulden des Trägers der Grundsicherung nach § 254 Abs. 1 BGB

Rz. 13 Der Träger der Grundsicherung muss sich auf den Schadenersatzanspruch nach § 62 ein eigenes Mitverschulden nach § 254 Abs. 1 BGB anspruchsmindernd anrechnen lassen (BSG, Urteil v. 20.10.1983, 7 RAr 41/82). Durch ein Mitverschulden des Trägers geht grundsätzlich nicht der gesamte Schadensersatzanspruch verlustig, sondern es tritt nur eine Minderung des Schadenersatzans...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.1 Leistungen der Grundsicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Die Aufzählung der Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, ist abschließend. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Nr. 1 sind das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach § 25, der Zuschuss nach § 26 und die Leistungen des Bildungspaketes nach § 28. Zu den Leistungen der Grun...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.7 Einsichtsverlangen und Rechtsschutz

Rz. 15 Zur Durchführung der Einsichtnahme hat der jeweilige Träger der Grundsicherung sein Verlangen anzukündigen, um dem Leistungsempfänger, Arbeitgeber bzw. Auftraggeber oder Dritten zu ermöglichen, Vorkehrungen zu treffen oder aber auch um Rechtsschutz nachsuchen zu können. In der Literatur wird eine Woche vorher als ausreichend angesehen (Fachliche Weisungen der BA zu § ...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.1 Rechtscharakter des Schadenersatzanspruchs

Rz. 4 Bei den Schadenersatzansprüchen nach § 62 handelt es sich, entsprechend der Rechtslage bei § 321 SGB III, um Ansprüche aus der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme zwischen den Trägern der Grundsicherung und den auskunftspflichtigen Arbeitgebern, Werkunternehmern oder Bestellern (vgl. BSG, Urteil v. 30.11.1990, 11 RAr 11/89, SozR 3-4100 § 145 Nr. 1 = NZA 1990, 790). ...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.4 Schadenminderungspflicht

Rz. 17 Für die Träger der Grundsicherung besteht die allgemeine Schadenminderungspflicht, die in § 254 Abs. 2 BGB ihren Ausdruck findet (zum Recht der Arbeitslosenversicherung vgl. BSG, Urteil v. 20.10.1983, 7 RAr 41/82). Konkret heißt dies, dass die Träger der Grundsicherung verpflichtet sind, bei Unstimmigkeiten, die sich aufdrängen, diesen nachzugehen. Angesichts der tats...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.11 Zurverfügungstellen von Daten

Rz. 21 Die Verweisung auf § 319 Abs. 2 Satz 1 SGB III entsprechend gibt den Trägern der Grundsicherung das Recht, vom Arbeitgeber auf Kosten der Träger der Grundsicherung die in automatisierten Dateien gespeicherten Daten auszusondern und auf maschinenverwertbaren Datenträgern oder in Listen zur Verfügung zu stellen. Angesichts des erheblichen Aufwands und der Pflicht zur akt...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.5 Präventives Einsichtsrecht

Rz. 13 § 319 SGB III soll den Trägern der Grundsicherung die Möglichkeit geben, präventiv tätig zu werden. Sie sollen die Angaben schon im Leistungsverfahren überprüfen können. Zu diesem Zweck wird den Trägern der Grundsicherung ein eigenständiges Einsichtsrecht eingeräumt. Das bedeutet, dass die Bediensteten der Träger der Grundsicherung vor Ort, d. h. im Geschäftsbetrieb, ...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zwischenzeitlich wurde sie durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7 2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 23, Art. 17) geändert. Diese Änderung wurde jedoch erst mit Ink...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift soll gemäß der Gesetzesbegründung für das SGB II bestimmen, zu welchem Zweck die Bundesagentur für Arbeit, die gemeinsamen Einrichtungen und die kommunalen Träger als zuständige Träger der Leistungen der Grundsicherung und von ihnen beauftragte Dritte sowie die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen Soz...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.8 Zutrittsrecht

Rz. 18 Das Einsichtsrecht wird durch das Zutrittrecht für Geschäftsräume flankiert. Geschäftsräume sind solche Räumlichkeiten, in denen die Duldungspflichtige seine Unternehmung bzw. Tätigkeit verrichtet (Böttiger, in: Luik/Harich, SGB II, § 64 Rz. 12). Nicht erforderlich für das Zutrittsrecht ist, dass die Räumlichkeit im Eigentum des Duldungspflichtigen steht (Böttiger, in...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.2 Gemeinsame Einrichtung als verantwortliche Stelle (Abs. 2)

Rz. 18 Nach dem mit dem zum Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) eingefügten Abs. 2 ist die Bundesagentur für Arbeit verantwortliche Stelle nach § 67 Abs. 9 SGB X, soweit die gemeinsamen Einrichtungen Aufgaben der Agenturen für Arbeit wahrnehmen. Abs. 2 ist zum 1.1.2011 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Orga...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift lehnt sich an § 321 SGB III an (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 62). Sie hat den Sinn und Zweck, die Fälle zu erfassen, in denen die Agenturen für Arbeit oder die zugelassenen kommunalen Träger einen Schadenersatzanspruch gegen Dritte haben, weil diese schuldhaft ihrer Verpflichtung nach dem SGB II zur Bescheinigung von Einkommen nach ...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.6 Zuständige Behörden

Rz. 37 Die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II liegt nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG i. V. m. § 64 Abs. 2 Nr. 1 für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bei den Trägern der Grundsicherung: den Agenturen für Arbeit, den gemeinsamen Einrichtungen, welche die Aufgaben der Agentur für Arbeit kraft Gesetzes nach § 44b Abs. ...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.3 Ausschluss der Vermutungswirkung bei entgegenstehenden Anhaltspunkten

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen für die gesetzliche Vermutung nach Abs. 1 vor und sind entgegenstehende Anhaltspunkte nicht ersichtlich, bewirkt dies eine Vertretungsbefugnis. An der Stellung des einzelnen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft als Inhaber des Leistungsanspruchs und als Beteiligter des Verfahrens ändert sich dadurch nichts. Das einzelne Mitglied der Bedarfsgeme...mehr

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Jansen, SGB II § 50a Speich... / 2.1 Gemeinsame Einrichtungen und kommunale Träger (Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift richtet sich an gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger. Diese dürfen die ihnen nach § 282b Abs. 4 SGB III von der Bundesagentur übermittelten Daten über eintragungsfähige oder eingetragene Ausbildungsverhältnisse ausschließlich verarbeiten oder zur Verbesserung der in den Nr. 1 bis 3 genannten Zwecke speichern, verändern, nutzen und üb...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.3 Umfang

Rz. 10 § 319 SGB III ist im Zusammenhang mit Auskunftspflichten von Arbeitgebern nach § 60, der § 315 SGB III entspricht, zu sehen. § 319 SGB III regelt eine Mitwirkungspflicht, die im Gegensatz zu § 60 und § 315 SGB III alle Angaben umfasst, die "zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich" sind. Bestätigt wird dies durch die Entstehungsgeschichte des § 319 S...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich führt der Widerspruch dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt bis zu einer Entscheidung nicht "vollzogen" werden kann (sog. aufschiebende Wirkung oder Suspensiveffekt); der Verwaltungsakt muss nicht befolgt bzw. kann nicht genutzt werden (§ 86a Abs. 1 SGG). Hiervon macht § 39 SGB II i. V. m. § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG 2 Ausnahmen. Widerspruch und Klage gege...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zunächst mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde § 64 durch Art. 2a des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterzie...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.4 Zuständigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2)

Rz. 26 § 64 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II. § 64 Abs. 2 regelt die Behördenzuständigkeit für § 63. Grundsätzlich sind nun für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 die Träger der Grundsicherung zuständige Behörden i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG: die gemeinsamen Einrichtungen, welche die ...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.2 Guthaben führende oder Vermögensgegenstände verwahrende Dritte

Rz. 34 Die 2. Alternative des Abs. 2 ermöglicht es der Agentur für Arbeit oder dem kommunalen Träger der Grundsicherung, Bank-, Bauspar- oder Versicherungsauskünfte sowie Auskünfte bei sonstigen Anlagegesellschaften, der Bundes- und Landesschuldenverwaltung und sonstigen Personen oder Stellen einzuholen. Auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ist Auskunft über die Anza...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.8 Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II

Rz. 14 Der Zweck der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II beschränkt angesichts der globalen Formulierung in gerade noch zulässiger Art und Weise die Übermittlung von Daten. Nach der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) ist insbesondere die Übermittlung von Daten über zuvor im Rechtskreis des...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Mit dieser Vorschrift soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Bürgergeld vermieden werden (BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 64 Art. 1 zu § 52; Merten, in: BeckOK-SGB II, § 52 Rz. 1). Die Missbrauchskontrolle umfasst den unberechtigten Doppelbezug, das unbewusste oder bewusste Verschweigen vorhandenen Vermögens oder erzielter Einnahmen aus Erwerbstätigkeit oder Rente...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift dient der verwaltungsmäßigen Bearbeitung von Anträgen, insbesondere unter Beteiligung mehrerer Träger der Leistungen nach dem SGB II und der automatisierten Datenverarbeitung. Um einen Leistungsberechtigten bzw. auch die Bedarfsgemeinschaft, in der er lebt, jederzeit und unabhängig davon, ob er von einer Agentur für Arbeit oder einer zugelassenen kommuna...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.2.3 Beauftragung nicht-öffentlicher Dritter abweichend von § 80 Abs. 3 SGB X

Rz. 9 Die Beauftragung Dritter kann im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen sowie durch öffentlich-rechtliche Verträge erfolgen (Merten, in: BeckOK, SGB II, § 51 Rz. 13). Die Vorschrift hebt alle Beschränkungen des § 80 Abs. 3 SGB X auf, die nach dieser allgemeinen Vorschrift bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag von Sozialleistungsträgern b...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.4.2 Erhebung

Rz. 12 Erheben das Beschaffen von Daten über den Betroffenen. Das Erheben von Daten kann z. B. durch telefonische Abfrage erfolgen, ob bei den Beziehern der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen oder ob sie für bestimmte Eingliederungsmaßnahmen in Betracht kommen (BT-Drs. 16/1410, Begründung S. 29 zu § 51). Rz....mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.1 Leistung im Voraus (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Zahlungsrhythmus und die Fälligkeit von Leistungen nach dem SGB II, soweit Sondervorschriften nicht greifen. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen § 41 Abs. 1 Satz 4 a. F., allerdings mit dem Unterschied, dass die damalige Regelung sich auf "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" beschränkte, und die jetzige Regelung generell von "Leistungen" spri...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 60 regelt die allgemeinen Auskunftspflichten Dritter auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des an deren Stelle getretenen kommunalen Trägers. Die in der Vorschrift niedergelegt Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verfolgen das Ziel, die für die Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen ermitteln zu können, und sollen zudem Leistungsmissbrauch vermeiden helfen. Die...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.3.2004 (BT-Drs. 15/2816) musste die am 29.12.2003 verkündete Vorschrift des § 52 (BGBl. I S. 2954) im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens an die Pluralität der Trägerlandschaft angepasst werden. Es handelt sich um redakti...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 3 Literatur

Rz. 18 Berendes, Zum Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nach § 39 Nr. 1 SGB II bei Rechtsbehelfen gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, SGb 2008, 215. Bischofs, Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer verfristeten Anfechtungsklage gegen einen Sanktionsbescheid nach dem SGB II, SGb 2013, 570. Groth, Einstweiliger Rechtsschutz in Streitigkeiten der Grundsicherung...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.2 Beauftragte nicht öffentliche Dritte

Rz. 6 Die Träger der Grundsicherung nach dem SGB II können sich außerhalb der öffentlichen Verwaltung stehender Dritter zur Aufgabenerfüllung bedienen, ohne dass die Beauftragung Dritter an weitere Voraussetzungen geknüpft wird. Dies können insbesondere von den Trägern der Leistungen mit der Ersterfassung von Kundendaten und Erteilung von Auskünften beauftragte private Call-...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.1 Mitwirkungs- und Duldungspflichten nach § 319 SGB III

Rz. 6 Für die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs wird auf § 319 SGB III verwiesen. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung auf § 319 SGB III in der jeweiligen Fassung. Die Verweisung bezieht sich auch auf die Tatbestandsvoraussetzungen der verwiesenen Norm, weshalb eine Rechtsgrundverweisung vorliegt (Münder/Thie, in: Mün...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.10 Keine Entschädigung

Rz. 20 Für die Duldungs- und Mitwirkungspflichten nach § 64 Abs. 1 i. V. m. § 319 Abs. 1 SGB III entsprechend wird eine Entschädigung für die dem Arbeitgeber, Auftraggeber, Dritten bzw. Versicherten entstehenden Kosten – anders als nach § 60 Abs. 2 Satz 2 oder § 315 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 SGB III – nicht gewährt. Dies rechtfertigt sich aus dem Unterschied hinsichtli...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Einzelfallgerechtigkeit, indem sie die Leistungsträger ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und namentlich eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht zu vereinbarende Entscheidung zu treffen, nämlich auf eine fällige Forderung zu verzi...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.1 Ansprüche

Rz. 4 Die Träger von Leistungen nach dem SGB II dürfen aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die Leistungsträger sind insoweit ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsa...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. S. 2954) nicht enthalten. Sie ist erst aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ("Kommunales Optionsgesetz") v. 30.3.2004 (vgl. BT-Drs. 15/2816 S. 10 und Begründung S. 34 Art. 1 z...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.6 Verjährung

Rz. 19 Der Schadenersatzanspruch verjährt nach der allgemeinen Vorschrift der §§ 195, 199 BGB 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Träger der Grundsicherung von den den Anspruch begründenden Tatsachen und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat oder infolge grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ungeachtet der ...mehr