Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 3 Mitglied der Bedarfsgemeinschaft trotz Ausschlusstatbestand

Personen, die einen persönlichen Ausschlusstatbestand erfüllen, bleiben trotzdem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Das trifft beispielsweise auf Auszubildende in einer förderungsfähigen Ausbildung[1] stationär Untergebrachte, Altersrentenbezieher oder Asylbewerber zu. Das führt dazu, dass die den eigenen Bedarf des Angehörigen übersteigenden Einkommen in der Bedarfsgemeinsch...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 1 Funktion

Der in § 7 SGB II eingeführte Begriff der Bedarfsgemeinschaft hat verschiedene Funktionen innerhalb der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft bewirkt die Einbeziehung der nicht erwerbsfähigen Angehörigen in den Rechtskreis des SGB II. Damit werden Leistungsansprüche nach dem SGB II eröffnet.[1] Für einen Anspruch auf Bürgergeld für ...mehr

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Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 8 § 135 ist Rechtsgrundlage für die Projektförderung. § 10 a. F. erlaubte im Rahmen der freien Förderung ebenfalls die Projektförderung. Die Bundesagentur für Arbeit nutzte sie jedoch seit einigen Jahren nicht mehr und hat damit auf nachhaltige Kritik des Bundesrechnungshofes reagiert. § 10 wurde zum 1.1.2010 aufgehoben. Seither können innovative Ansätze nur noch über § ...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.5 Zertifikat

Rz. 45 § 5 Abs. 6 AZAV schreibt ergänzend zu Abs. 6 eine Anlage zum Zertifikat mit den Standorten und den jeweiligen Fachbereichen (mit laufender Aktualisierung) vor. Die trägerbezogene Verpflichtung nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 gilt aufgrund des § 5 Abs. 6 Satz 2 AZAV auch für die Zertifikate der zugelassenen Maßnahmen nach Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 und 3. Die Beifügung dieser Anlage...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 5 Die Ermächtigung durch die Vorschrift ist umfassend und weitreichend. Der Gesetzgeber ist ersichtlich darum bemüht, jedem Missbrauch in der Trägerlandschaft zuvorzukommen, qualitative hochwertige Maßnahmen zu gewährleisten und dadurch ein Höchstmaß an Eingliederungschancen insbesondere durch die berufliche Weiterbildungsförderung zu erreichen. Deshalb lässt er es nicht...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend, unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen werden können. Sie wurde früher insbesondere durch § 9 der aufgrund der Ermächtigung des § 87 a. F. (in geänderter Fassung seit 1.4.2012 § 184) erlassenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung v. 16.6.2004 (BGBl. I ...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.6 Entziehung der Zulassung

Rz. 47 Die fachkundige Stelle ist nach § 181 Abs. 7 SGB III verpflichtet, die Zulassung zu entziehen, wenn der Träger die rechtlichen Anforderungen auch nach Ablauf einer von ihr gesetzten, drei Monate nicht überschreitenden Frist nicht erfüllt. Ein Ermessen ist nicht eingeräumt. Diese Regelung ist nach der Begründung zur AZAV insbesondere mit Blick auf die Zulassung der Maß...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 2.3 Prämien für bestandene Weiterbildungsprüfungen

Rz. 28 Abs. 3 ist (in der bis zum 30.6.2023 geltenden Fassung) nur noch anzuwenden, wenn die berufliche Weiterbildung vor dem 1.7.2023 begonnen worden ist. Abs. 3 enthält ein befristetes Prämiensystem für Weiterbildungsmaßnahmen zum Abschluss eines Ausbildungsberufes mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren. Ein weitergehendes Prämienwesen mit laufenden zusätzlichen...mehr

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Sauer, SGB III § 176 Grundsatz / 2.2 Zulassung von Trägern

Rz. 6 Abs. 1 betrifft Träger i. S. d. § 21 . Das sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die Maßnahmen der Arbeitsförderung entweder selbst durchführen oder durch Dritte durchführen lassen. Eine Maßnahme darf durch den Träger oder durch einen Dritten im Auftrag des Trägers nur durchgeführt werden, wenn der Träger dazu zugelassen wor...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen werden können. Sie wird insbesondere durch § 180 über ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung vervollständigt und durch § 9 der aufgrund der Ermächtigung des § 87 a. F. (seit 1.4.2012 in geänderter Fassung § 184) erlassenen A...mehr

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Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Europarecht

Rz. 181 Die EG-Kommission unterbreitete 1990 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Haftung bei Dienstleistungen, die an die Produkthaftungs-Richtlinie anknüpften sollte.[249] Die Dienstleistungshaftungs-Richtlinie sah eine Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr vor. Der Nachweis des Nichtverschuldens bei der Personen- oder Sachbeschädigung sollte dem Dienstl...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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Viertes Bürokratieentlastun... / 3 Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung

Bekanntgabe von Steuerbescheiden Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch Bereitstellung zum Datenabruf werden grundlegend modernisiert. Nach der neuen Fassung von § 122a Abs. 1 Satz 1 AO können Verwaltungsakte dem Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie nach Maßgabe des § 87a Abs. 8 AO zum ...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift hat durch die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 keine Änderung erfahren. In diesem Zusammenhang ist jedoch durch da...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.5 Leistungsbereiche der Grundsicherung

Rz. 21 Abs. 3 gliedert das Leistungsspektrum nach dem SGB II auf. Abs. 3 Nr. 1 umschreibt Leistungen zur Beratung seit dem 1.8.2016 als eigenständigen Leistungsbereich, Abs. 3 Nr. 2 im Wesentlichen die Eingliederungsleistungen, aber auch andere Leistungen, mit denen eine Beseitigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden kann und Abs. 3 Nr. 3 nennt die Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Erste Kapitel

Rz. 2k Die Vorschrift führt in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ein. Als herausragendes, allgemeines Ziel benennt sie die Existenzsicherung der Berechtigten in der Qualität eines würdevollen Lebens. Anders als im SGB XII, das ebenfalls die würdevolle Lebensführung zum hauptsächlichen Ziel hat, werden Aufgaben oder Pflichten der Berechtigten in der ersten Vorschrift ...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Sicherungsniveau

Rz. 4 Abs. 1 ist als Leitsatz für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verstehen, zugleich aber auch als Wiedergabe des Auftrags der Verfassung. Es handelt sich um einen Programmsatz. Unmittelbare Leistungsansprüche können aus dieser Vorschrift daher nicht abgeleitet werden. Das trifft auch schon auf die Garantie der Menschenwürde im Grundgesetz zu. Das bedeutet aber nic...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Erste Kapitel Rz. 2k Die Vorschrift führt in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ein. Als herausragendes, allgemeines Ziel benennt sie die Existenzsicherung der Berechtigten in der Qualität eines würdevollen Lebens. Anders als im SGB XII, das ebenfalls die würdevolle Lebensführung zum hauptsächlichen Ziel hat, werden ...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift hat durch die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 keine Änderung erfahren. In diesem Zusammenhang ist jedoch durch das Gesetz zur Ermitt...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze für Zielvereinbarungen

Rz. 9 Die Vorschrift ist im Kapitel 5 über die Finanzierung und die Aufsicht der Grundsicherung für Arbeitsuchende angesiedelt worden. Sie steht in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den Vorschriften über die Aufsicht des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit sowie der Länder über die kommunalen Träger (§ 47) und über die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träge...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.2 Alleiniges Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG (Buchst. b)

Rz. 137 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b schließt den Leistungsbezug für die Unionsbürger aus, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche oder seit dem 1.6.2024 allein aus dem Zweck der Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG ergibt. Jeder andere Zweck, der auch neben diesen Zwecken beste...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.2 Rückausnahmen vom Ausschluss nach Abs. 6

Rz. 393 Abs. 6 enthält 3 Rückausnahmen, die sich jeweils auf Normen im BAföG beziehen. Abs. 6 Nr. 1 zielt auf § 2 Abs. 1a BAföG. Diese Regelung enthält spezifische Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung bei Besuch der Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 1 BAföG. Abs. 6 Nr. 2 zielt auf die §§ 12, 13 BAföG; davon sind einerseits Schüler (§ 12 BAföG) sowie Studi...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 48b regelt den Abschluss von Zielvereinbarungen nach dem SGB II als Steuerungsinstrument insbesondere für und zwischen den die Aufsicht führenden Stellen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und den das SGB II ausführenden Stellen. Die Vorschrift erfasst jeweils ausgehend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowohl die Bundesschiene BMAS – Bundesagen...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 411 Berlit, Die Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe, NDV 2017, 67. Buschoff, Die soziale Sicherung (Solo-) Selbstständiger: Handlungsbedarf und Optionen, SoSich 2016, 301. Deibel, Abschiebungsstopp und Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH 2017, 734. ders., Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.2 Vereinbarung BMAS – Bundesagentur für Arbeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Auf die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind auch die Abs. 2, 3, 5 und 6 anzuwenden. Die Vereinbarung betrifft Bundesziele, die aufgrund der Gewährung von Leistungen in Trägerschaft nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erreicht werden sollen. Der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem BMAS und der Bundesagentur für Arbeit ist nicht neu, sie wurde auch in den vo...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.6.2 Rentner vor Vollendung der Altersgrenze für Altersrenten

Rz. 341 Abs. 4 beseitigt Zweifel daran, dass Personen Leistungen nach dem SGB II erhalten könnten, obwohl sie zu einem anderen Sicherungssystem gehören. Bezieher von Renten wegen Alters gehören grundsätzlich nicht mehr zum Kreis der Erwerbsfähigen. Sie erhalten Leistungen aus dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf das Alter kommt es insoweit nicht an. Dieser Per...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 3 ist durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 7, Art. 17) geändert worden. Diese Änderung wurde jedoch erst mit Inkrafttreten ...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.7 Inhalte der Zielvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 37 Zielvereinbarungen nach § 48b sind in der Regel jährlich abzuschließen. Demgegenüber sind die Ziele selbst nach Möglichkeit über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum zu vereinbaren und somit mittelfristig zu verfolgen. Das stimmt mit dem Inhalt der Zielvereinbarungen anhand der gesetzlichen Ziele und Aufgaben überein. Wesentlich neuer Inhalt einer jährlichen Zielvere...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 11.8.2010 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind die Abs. 1 und 3 mit Wi...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.1 Grundsatz

Rz. 251 Partner ist nach Abs. 3 Nr. 3c auch, wer mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem wechselseitigen Willen lebt, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Das sind typischerweise auch Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft oder nicht eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft leben. Mit ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.1 Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG

Rz. 209 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass Ausländer, die an sich von Leistungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 für die ersten 3 Monate nach ihrer Einreise ausgeschlossen sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 gleichwohl zum Berechtigtenkreis für die Grundsicherung gehören, wenn sie sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG in der Bundesrepub...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.1 Kein Aufenthaltsrecht (Buchst. a)

Rz. 134 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a vollzieht seit dem 29.12.2016 die Rechtsprechung des BSG nach. In dem maßgeblichen Verfahren unterfielen die Unionsbürger ebenfalls dem Leistungsausschluss des Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a. F. Sie verfügten zwar nicht über ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche i. S. dieser Vorschrift. Sie waren dem BSG zufolge jedoch gleichwohl von Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2 Ausschlusstatbestände nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 110 Abs. 1 Satz 2 bestimmt 4 Ausschlussgründe für Ausländer. Sie sind von dem erwerbsfähigen Personenkreis nach Abs. 1 Satz 1 ausgenommen, gleich, ob sie erwerbsfähig sind oder nicht. Betroffen sind grundsätzlich alle Ausländer und deren Familienangehörige während der ersten 3 Monate nach ihrer Einreise, wenn sie nicht einen besonderen Status erworben haben (Arbeitnehmer...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.4 Vereinbarungen BMAS – Landesbehörden (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 28 Die Zielvereinbarung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bereitet die örtlichen Zielvereinbarungen der kommunalen Träger mit den gemeinsamen Einrichtungen und die Zielvereinbarungen der zuständigen Landesbehörden mit den zugelassenen kommunalen Trägern vor. Die Zielvereinbarung betrifft alle Aufgaben nach dem SGB II und alle Jobcenter des jeweiligen Bundeslandes. Bei der Vereinb...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.2 Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Rz. 244 Abs. 3 Nr. 3 definiert den berechtigten Kreis der Partner erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in der Bedarfsgemeinschaft. Partner kann der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte nach rechtswirksamer Eheschließung (Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a), die nicht mit einem Partner unter 16 Jahren möglich ist (§ 1303 Satz 1 BGB), der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner (Nr. 3 ...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.10 Selbstbewirtschaftung und Genehmigungsfreiheit (Abs. 6)

Rz. 57 Nach herkömmlichen Aufsichtsprinzipien (vgl. auch § 47) hätte die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Wirkungskreis zu gewährleisten, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende der Rechts- und Fachaufsicht des BMAS entsprechend durchgeführt wird. Wesentliches Ziel von Zielvereinbarungen sind ein effizienter Einsatz von Haushaltsmitteln. Im Übrigen haben Zielvereinbarung...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.9 Daten und Kennzahlen für Zielvereinbarungen (Abs. 5)

Rz. 55 Abs. 5 stellt klar, wie die Zielerreichung gemessen wird und woran bewertet wird, ob die Zielvereinbarung erfüllt wurde oder Ziele verfehlt wurden. Damit gelten bundesweit identische Grundlagen für die Zielvereinbarung und Zielnachhaltung. Zu den §§ 48a Abs. 2 und 51b sind Rechtsverordnungen des BMAS ergangen. Die Kennzahlen zu § 48a wurden durch ÄndVO v. 15.3.2019 mi...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.3 Leistungsanspruch nach verfestigtem Aufenthalt

Rz. 222 Abs. 1 Satz 4 regelt abweichend von den vorherigen grundsätzlichen Regelungen für die von den Leistungsausschüssen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfassten Personen und ihre Familienangehörigen seit dem 29.12.2016 erstmals unter bestimmten Voraussetzungen eine Anspruchsberechtigung auch auf Leistungen nach dem SGB II. Dies ist allerdings in Übereinstimmung mit den Folgen a...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.5 Übersicht zum Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II

Rz. 228 Der Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II stellt sich als ausländerrechtliche Berechtigung wie folgt dar:mehr