Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.5 Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten

Rz. 210f Nach der Verwaltungsauffassung sind in Bezug auf die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a EStG vier Fallgruppen von Darlehen – Krisendarlehen, krisenbestimmtes Darlehen, Finanzplandarlehen sowie stehen gelassenes Darlehen – zu unterscheiden. Für Bürgschaften sind nach Auffassung der Finanzverwaltung die für Gesellschafterdarlehen geltende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.3 Beteiligungshöhe bei "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften

Rz. 73 Umstritten ist, ob die "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften bei der Berechnung der Beteiligungshöhe nach § 17 EStG einzubeziehen sind. Der Gesetzestext ist nicht eindeutig. Unzweifelhaft ist nach Abs. 1 S. 3, dass die "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften "Anteile" i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG bilden und ihre Veräußerung, ist die erforderliche Beteiligungsh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.4 Unmittelbare und mittelbare Beteiligung

Rz. 80 Nach § 17 Abs. 1 S. 3 EStG kann die wesentliche Beteiligung unmittelbar oder mittelbar sein. Eine unmittelbare Beteiligung liegt vor, wenn der Stpfl. selbst an der Kapitalgesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt ist. Eine mittelbare Beteiligung besteht, wenn der Stpfl. nicht selbst an der fraglichen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, sondern an einer anderen juristisc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.6 Wesentliche Beteiligungen innerhalb der letzten fünf Jahre

Rz. 90 Die Beteiligung braucht in der von § 17 EStG vorausgesetzten Höhe nicht im Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile zu bestehen. § 17 EStG ist schon dann anwendbar, wenn die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung die Grenze des § 17 Abs. 1 EStG überschritten hat. "Veräußerung" in diesem Sinne ist die Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.2 Beteiligung am Nennkapital

Rz. 59 Maßgebend dafür, ob eine unter § 17 EStG fallende Beteiligung vorliegt, ist nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG die Beteiligung am Kapital der Gesellschaft. Darin kommt der gesetzliche Zweck der Vorschrift zum Ausdruck, wonach die Beteiligung an der Substanz der Kapitalgesellschaft der Steuerverstrickung unterworfen sein soll. Die Beteiligung nach § 17 EStG besteht in den, in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.2 Gesellschaftereinlagen (Nr. 1)

Rz. 208 Nach § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG gehören insbesondere offene und verdeckte Einlagen zu den nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 2 EStG. Es handelt sich um eine klarstellende Regelung, da offene und verdeckte Einlagen seit jeher – auch auf Basis der BFH-Rspr.[1] – zu nachträglichen Anschaffungskosten führen.[2] Von einer Einlage ist auszugehen, ...mehr

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Controlling im Zeitalter ge... / 3.1.1 Resilienz im Allgemeinen

Resilienz beschreibt generell die Fähigkeit, externe Schocks zu bewältigen und sich an veränderte Bedingungen anzupassen. Der Begriff stammt vom lateinischen Wort "resilire" ab, was "zurückspringen" bedeutet. Ursprünglich in der Psychologie verankert, beschreibt Resilienz die psychische Widerstandskraft von Individuen, also die Fähigkeit, schwierige Lebenssituationen ohne la...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 34 § 17 EStG erfasst nur die Veräußerung von Anteilen an einer "Kapitalgesellschaft". Der Ausdruck "Kapitalgesellschaft" verweist auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, der eine Legaldefinition dieses Begriffs enthält, die auch für § 17 EStG gilt. Kapitalgesellschaften sind demnach die SE, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und GmbH.[1] Nicht unter den Begriff der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.3 Entgeltlichkeit der Veräußerung

Rz. 124 Der Begriff "Veräußerung" i. S. d. § 17 EStG setzt notwendig Entgeltlichkeit voraus; unentgeltliche Vorgänge fallen grundsätzlich nicht unter § 17 EStG. [1] Dies ergibt sich aus dem Gesetz, da § 17 Abs. 2 EStG vom "Veräußerungsgewinn" und "Veräußerungspreis" spricht, also ersichtlich entgeltliche Vorgänge im Auge hat.[2] Außerdem enthält § 17 Abs. 1 S. 4 EStG eine bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.5 Zusammenrechnung von gesellschaftstypischer Beteiligung und "ähnlicher Beteiligung"

Rz. 89 Bei der Beurteilung der Frage, ob eine wesentliche Beteiligung vorliegt, sind alle dem Stpfl. zustehenden Ansprüche auf Beteiligung an der Vermögenssubstanz der Kapitalgesellschaft zusammenzurechnen, die nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 1 EStG "Anteile an der Kapitalgesellschaft" sind. Dazu gehören neben den gesellschaftstypischen Anteilen (Aktien bei der AG, Gm...mehr

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Controlling im Zeitalter ge... / 7 Literaturverzeichnis

Ahlrichs/Sommerhoff, Organisationale Resilienz und wie sie erreicht werden kann, in: Controller Magazin, 5, 2021, S. 6–9. Allianz, Allianz Risk Barometer 2024, online verfügbar unter: https://www.allianz-trade.de/wissen/wirtschafts-news/allianz-risk-barometer-2024-geschaeftsrisiken.html, Abrufdatum: 17.12.2024. Arbeit und Arbeitsrecht, Erfolgsfaktor interne Mobilität, 2024, on...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.1 Gesellschaftstypische Anteile

Rz. 35 Erfasst wird von § 17 EStG die Veräußerung von "Anteilen". Der Begriff der "Anteile" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch § 17 Abs. 1 S. 3 EStG näher erläutert wird. Diese Erläuterung ist jedoch keine abschließende Aufzählung, sondern muss sich ihrerseits mit den Begriffen "ähnliche Beteiligungen" und "Anwartschaften" wiederum auf unbestimmte Rechtsbegriffe s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.2 Umfang der Anschaffungskosten (S. 2)

Rz. 204 § 17 Abs. 2a S. 2 EStG bestimmt, dass zu den Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG auch die Anschaffungsnebenkosten (das Gesetz spricht von "Nebenkosten") und die nachträglichen Anschaffungskosten gehören. Die Vorschrift korrespondiert mit § 255 Abs. 1 S. 2 HGB, der für den handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegriff, der auch im Steuerrecht gilt,[1] eine ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 206 Bis zum MoMiG v. 23.10.2008: Mit § 17 Abs. 2a S. 3 EStG überschreibt der Gesetzgeber zum Teil die aktuelle Rspr. des BFH zur steuermindernden Berücksichtigung von ausgefallenen Gesellschafter-Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG. In der Vergangenheit hat der BFH den Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG weit au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.2 Auflösung und Liquidation; Insolvenzverfahren

Rz. 327 Zum Begriff der Auflösung der Körperschaft und Auskehrung von Liquidationsvermögen vgl. § 20 EStG n. F. Rz. 127ff.; zur Besteuerung der Körperschaft bei Abwicklung vgl. Endert, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 11 KStG Rz. 22ff. und 66ff. Als Liquidation gilt auch die formwechselnde Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Zu Auskehru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.3 Veräußerung umwandlungsgeborener Anteile

Rz. 19 Für Umwandlungen nach dem 12.12.2006 stellt sich die Rechtslage wie folgt dar. Werden ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht, kann dieser Vorgang nach § 20 UmwStG steuerneutral erfolgen (Einbringung zum Buchwert). Um die spätere Besteuerung der stillen Reserven sicherzustellen, werden jedoch n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 23 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG knüpft im Wesentlichen an persönliche Voraussetzungen des Unternehmers an. Die Befreiung kann nur von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die selbst blind sind. Begünstigt sind daher nur Einzelunternehmer (natürliche Personen). Für Körperschaften oder Personenvereinigungen kommt die Steuerbefreiung nicht in Betr...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.1 Gesamtumsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von höchstens 600.000 EUR

Die genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG [1] gelten nur für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt wurden. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 8 Mitteilungspflichten

Rz. 376 Zur Sicherung der Besteuerung bei der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen legt § 54 EStDV den Notaren besondere Mitteilungspflichten auf.[1] Nach § 54 Abs. 1 EStDV haben (inländische) Notare dem für die Besteuerung zuständigen FA (§ 20 AO) eine beglaubigte Abschrift aller von ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschrift aufgenommenen oder beglaubigten Urkunden zu übersen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.2 Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 113 Der Tatbestand des § 17 EStG erfordert also eine Übertragung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Eigentums. Der Übergang des rechtlichen Eigentums erfolgt, wenn eine zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung vorliegt. Rz. 113a Das wirtschaftliche Eigentum geht über, wenn zwar das rechtliche Eigentum bei dem Veräußerer verbleibt, der Erwerber jedoch aufgrund e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermietung und Verpachtung / 1.4.3 Einzelfälle

Mietverträge zwischen Eltern und Kindern Ein Mietverhältnis, das Eltern mit ihrem volljährigen und unterhaltsberechtigten Kind abschließen, ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn das Kind die Mietzahlungen an die Eltern im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet oder wenn die Eltern nur den um die Miete geminderten Barunterhalt an das Kind überweisen. Allein...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.1.1 Anspruchsvoraussetzungen für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder Für im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung der §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Entgeltlicher Verzicht auf ein Vorbehaltsnießbrauchsrecht

Im Streitfall hatte die Anteilseignerin einer GmbH ihre Geschäftsanteile unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit auf ihre beiden Töchter übertragen. Obwohl die Voraussetzungen für eine Besteuerung der Kapitalerträge bei der Nießbraucherin mangels Dispositionsbefugnis nicht vorlagen, erfasste das FA die Kapitalerträge bei der Nießbraucherin und nicht bei den neuen Ante...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.2.3 GmbH-Anteil

Rz. 97e Eine begünstigte Übertragung von GmbH-Anteilen setzt voraus, dass ein Anteil von mindestens 50 % übertragen wird (vom Stammkapital, nicht die Übertragung der Stimmrechte), der Vermögensübergeber zuvor als Geschäftsführer tätig war und der Vermögensübernehmer die Geschäftsführungstätigkeit nach der Übertragung übernimmt. Begünstigt ist auch die Übertragung von Anteile...mehr

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Wirksames Projektcontrollin... / 9 Literaturhinweise

Fiedler, Controlling von Projekten: Mit konkreten Beispielen aus der Unternehmenspraxis – alle Aspekte der Projektplanung, Projektsteuerung und Projektkontrolle, Praxis. Vieweg + Teubner, 5., erw. Auflage 2010. Fleming, Earned value project management, Project Management Institute, 4. Aufl. 2010. Hummel, Aufwandsschätzungen in der Software. Spektrum Akademischer Verlag Heidelb...mehr

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Wirksames Projektcontrollin... / 4 Herausforderungen und methodische Ansätze zur Ermittlung von Aufwand und Fortschritt in Projekten

Die präzise Ermittlung von Aufwand und Fortschritt im Projektgeschäft stellt eine wesentliche Herausforderung dar. Für die erfolgreiche Durchführung der EVA sind exakte Basiskennzahlen unerlässlich. Um diese Kennzahlen korrekt bzw. sinnvoll zu erfassen, bedarf es eines methodischen Vorgehens und einer durchdachten Auswahl von Schätz- und Fortschrittsgradmethoden. In der Lite...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5 Unentgeltliche Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ab 1.1.2008

Rz. 97a Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) ist das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.[1] erstmals gesetzlich geregelt und auf seinen Kernbereich zurückgeführt worden, nämlich auf die Übertragung betrieblichen Vermögens. Begünstigt ist zukünftig nur noch die Übertragung eines Mitunternehmerantei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 97b Das Verständnis der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist durch die gesetzliche Regelung unverändert geblieben. Der Übergeber behält sich typischerweise die Erträge des übertragenen Vermögens vor, die nunmehr vom Übernehmer erwirtschaftet und ganz oder teilweise an den Übergeber in Form von Versorgungsleistungen abgeführt werden müssen. Die Versorgungslei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.3 Ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit

Rz. 97g Das Merkmal der Versorgung bei der Übertragung von Vermögen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG a. F. bzw. § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 EStG ist nach Verwaltungsauffassung[1] nur erfüllt, wenn das Vermögen ausreichend Ertrag bringt, um die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest zu einem Teil zu sichern. Damit werden die Voraussetzungen der bis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2.1 Begriff der Erträge

Rz. 74 Erträge sind grundsätzlich nur Einnahmen aus Tätigkeiten, die den Tatbestand einer Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG erfüllen, also nicht Tätigkeiten, die mangels Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht nicht steuerbar sind. Rz. 74a Nach BFH v. 12.5.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95 können selbst genutzte Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen wieder Gegenstand ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.2 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 18 Wiederkehrende Bezüge sind nur dann steuerbar, wenn sie auch bei einmaliger Zahlung unter eine Einkunftsart fallen würden. Die Tatsache, dass Zahlungen nicht in einem Betrag, sondern in Form wiederkehrender Bezüge geleistet werden, vermag die Stpfl. nicht zu begründen, da das ESt-Recht keine Steuerbarkeit bzw. Abziehbarkeit "um der äußeren Form wegen" kennt.[1] Etwas ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2.2 Ermittlung der Erträge

Rz. 75 Die Erträge sind auf der Grundlage der Einkünfte überschlägig zu ermitteln.[1] Hinzuzurechnen sind Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie außerordentliche Aufwendungen, z. B. größere Erhaltungsaufwendungen, die nicht jährlich üblicherweise anfallen. Diese Berechnung ist gerechtfertigt, da im Fall unentgeltlicher Rechtsnachfolge d...mehr

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Eigentümerwechsel – Vorauss... / 4.4 Einzelfälle der Vermietung

Vermietung durch einen Hausverwalter Die Entscheidung des BGH[1] betrifft einen Fall, in dem die Vermietung durch einen Hausverwalter erfolgt ist. Dieser hat den Mietvertrag auf Weisung der Eigentümerin abgeschlossen. Die Miete wurde vom Verwalter eingezogen und an die Eigentümerin weitergeleitet. Die der BGH-Entscheidung zugrunde liegenden Erwägungen dürften über den entschie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 9 Zugang der Kündigung

Die Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar und wird daher erst in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Kündigungsempfänger zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für die elektronische Form einer Willenserklärung. Auch bei der elektronischen Form ist nicht ausreichend, dass die Willenserklärung formgerecht abgegeben wurde; diese muss ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel – Vorauss... / 4.1 Begriff

Ein Grundstück wird veräußert, wenn das Eigentum auf einen Dritten übertragen wird. Die Übertragung muss durch Rechtsgeschäft erfolgen. Für den Fall des Eigentumsübergangs kraft Gesetzes ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden.[1] Im Fall des Eigentumsübergangs im Wege der Erbfolge gehen die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis nahtlos auf den Erben über (Universals...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Mit dem Mietrechtsreformgesetz 2001 wurde auch der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz BGB) in das Gesetz aufgenommen . Der Vermieter soll im Rahmen eines gewissen Ermessensspielraums möglichst wirtschaftlich, d. h. mit Blick auf ein angemessenes Kosten–Nutzen-Verhältnis vorgehen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung – Form und Inhalt / 2 Kündigung durch einen Bevollmächtigten

Bei der Kündigung durch einen Bevollmächtigten (z. B. Hausverwalter, Rechtsanwalt, Haus- und Grundbesitzerverein) muss das Kündigungsschreiben einen klaren Hinweis auf das Vertretungsverhältnis enthalten, z. B. durch die Formulierung: "Namens und in Vollmacht des Vermieters Herrn X kündige ich das Mietverhältnis über die Räume ...". Der bloße Gebrauch des Plurals "wir" genüg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten – Definition... / 2 Umlage auf den Mieter

Vereinbarung im Mietvertrag Achtung Vertragliche Vereinbarung notwendig Der Mieter ist zur Zahlung von Betriebskosten bzw. zur Leistung einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur verpflichtet, wenn und soweit dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde (§ 556 Abs. 1 BGB). Hinweis CO2-Preis: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter Vermieter müssen sich ab 1.1.2023 an der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / II. Sachverhalt

Den Entscheidungen lag folgender Sachverhalt zugrunde: Uniklinik: S war eine Stiftung öffentlichen Rechts und Trägerin einer medizinischen Universitätsklinik. Zum einen führte sie Dienstleistungen gegen Entgelt aus (Krankenbehandlungen), zum anderen bildete sie Studenten aus. Zwei Tätigkeiten: Die Krankenbehandlungen im Krankenhausbereich sind als wirtschaftliche Tätigkeit ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / d) Was wollte der EuGH sagen?

Vorsicht bei Verallgemeinerungen: Das Problem ist, dass das "Zusatzargument", das der EuGH bemühte, leicht missverstanden werden kann (auch hier gilt, wie so oft, "weniger ist mehr"). Man muss daher, wie immer bei EuGH-Urteilen, auf den konkreten Fall schauen, um herauszufiltern, was gemeint sein kann. Aussage zu alternativem Sachverhalt: Es ging dem EuGH darum, zusätzlich ("...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / d) Hintergrund und Systematik der Behandlung als ein Steuerpflichtiger

Nichtbesteuerung der "Innenleistungen" war ausschlaggebend für Entwicklung der Organschaft: Im Gegenteil waren genau diese "Steuervorteile", die sich aus der Nichtsteuerbarkeit der "Innenleistungen" ergeben, seinerzeit einer der wesentlichen Gründe für die Entwicklung des Rechtsinstituts der Organschaft.[22] Entscheidung der Mitgliedstaaten: Im Übrigen ist die Nichtsteuerbark...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Segmentberichterstattung na... / 3.1 Jahresabschluss und Einzelabschluss

Rz. 27 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang zum Jahresabschluss Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.3 Rückwirkende Erfassung von stillen Reserven bei wesentlichen Beteiligungen gem. § 17 EStG

Erhebliche Rechtsunsicherheit und unwägbare Risiken haben sich infolge der Änderung des § 17 EStG (steuerliche Erfassung von stillen Reserven bei wesentlichen Beteiligungen) ergeben. Dies wurde insbesondere durch eine Gesetzesänderung, die rückwirkend ab VZ 1999 galt, bewirkt, wonach der Veräußerer statt bisher 25 % bereits mit einer 10 %igen unmittelbaren oder mittelbaren B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuergestaltung durch Hold... / Hintergrund

Bei einem Holding-Konstrukt werden zunächst zwei Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH gegründet, von denen die eine GmbH als sog. Mutter-Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) der weiteren GmbH, sog. Tochter-Kapitalgesellschaft (Untergesellschaft) eingesetzt wird. Hierbei gilt die Mutter-Kapitalgesellschaft dann als 100 %-ige Anteilseignerin der operativ tätigen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuergestaltung durch Hold... / Zusammenfassung

Praktisch bedeutsam und mittlerweile in aller Munde ist das steuerliche Gestaltungsmodell der sog. Holding-GmbH. Hierbei handelt es sich um ein doppelstöckiges Körperschaftsteuerkonstrukt in der jeweiligen Rechtsform der GmbH. Dieses bedeutsame Holding-Gestaltungsmodell bietet nicht nur strategische, sondern auch gerade gesellschafts- und steuerrechtliche Vorteile.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Oberflächenbehandlung / 5 Internetlinks

Zentralverband Oberflächentechnik e. V. (ZVO) Gemeinschaftsausschuss Verzinken e. V. (GAV) Institut Feuerverzinken GmbHmehr

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Vorsteuerabzug: 10 typische... / 2.4 Ordnungsgemäße Pflichtangaben in der Rechnung

Für die Ausübung des Vorsteuerabzugs ist zudem das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung erforderlich. Diese kann zwar (in Teilen) fehlerhaft sein und rückwirkend berichtigt werden. Jedenfalls muss die Rechnung aber die Mindestanforderungen für das Vorliegen einer Rechnung erfüllen. Hierzu hat der BFH entschieden, dass die Mindestanforderungen jedenfalls dann erfüllt sind...mehr