Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbeimmobilien

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 2.3 Montageformen und Montagesysteme

Zellen und Module der PV-Anlage sind in sog. Strings angeordnet, also Gruppen von Zellen und Modulen, die miteinander verbunden installiert und verdrahtet werden. Das wird als Verschaltung bezeichnet. Sie hat einen gravierenden Einfluss auf die elektrischen Eigenschaften. Montageformen Dabei wird zwischen der Reihen- und der Parallelschaltung unterschieden (siehe Abb. 5): Abb. ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 8.2 Beitrag zur Energiewende

Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, muss Deutschland bis spätestens 2050 klimaneutral werden. Auf dem Weg dorthin sind die Etappenziele des nationalen Klimaschutzplans von 2019 zu erreichen. Im Energiesektor soll der Bruttostromverbrauch bis 2030 zu 80 % von erneuerbaren Energien gedeckt werden, damit die jährlichen Treibhausgasemissionen des Sektors auf 17...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung

Rn. 1060 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Mietkaufverträge verbinden mietvertragliche (§§ 535ff BGB) mit kaufvertraglichen Elementen (§§ 433ff BGB). Im Rahmen eines Mietkaufvertrages wird dem Mieter das Recht eingeräumt, die Mietsache (Fahrzeuge, Maschinen, Wohnungen, Gewerbeimmobilien usw) unter (Teil-)Anrechnung der gezahlten Miete auf den Kaufpreis zu erwerben. Die Verträge kön...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Photovoltaik-Großanlage / 8 Besteuerung

Auch steuerliche Aspekte sind bei PV-Großanlagen zu berücksichtigen. Sie können die Wirtschaftlichkeit der Anlage erheblich beeinflussen. Abschreibungen Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für PV-Anlagen können als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt über die Nutzungsdauer der Anlage, die vom Bundesfinanzministerium auf 20 Jahre festgelegt wur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
BGH-Urteil zu Kundenanlagen: Photovoltaikausbau in Gefahr?

Auch Energieanlagen, die zur Stromversorgung von Mietern lokal und eigenständig betrieben werden, gelten nicht automatisch als Kundenanlagen – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Die Immobilienbranche sieht den Ausbau von Gebäude-Photovoltaikanlagen in Gefahr. Mit der jüngsten Entscheidung des BGH zur energierechtlichen Einordnung sogenannter "Kundenanlagen" ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verkehrswertnachweis durch ... / 4. Übersicht über die von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstellen

Das Zertifizierungswesen für Sachverständige ist intransparent und für Laien (nahezu) undurchschaubar und -überblickbar. Gemäß § 198 Abs. 2 BewG sind nur Gutachten von Personen anerkennungsfähig, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert wurden. Die Tabelle führt daher...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2.1 Photovoltaikanlagen, die bis zum 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurden (Altanlagen)

Rz. 14 Bei Photovoltaikanlagen, die bis zum 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurden, ist zu differenzieren, auf welcher Art von Gebäude die Anlagen installiert ist. Je nach Art des Gebäudes differieren die objektbezogenen Grenzwerte. Rz. 15 § 3 Nr. 72 S. 1 Buchst. a EStG a. F. begünstigt Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder nicht Wohnzweck...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Belastungsentscheidung beim Grundvermögen

Rz. 75 [Autor/Stand] Wie bereits kurz unter Rz. 61 skizziert, ergibt sich die Bemessungsgrundlage für die niedersächsische Grundsteuer aus der Flächengröße und der maßgebenden Äquivalenzzahlen, dem Lage-Faktor und der bzw. den Grundsteuermesszahl(en). Rz. 76 [Autor/Stand] Nach Auffassung des Gesetzgebers geben die Flächenmerkmale regelmäßig den Ausschlag für die Intensität de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Liebhaberei

Aufwendungen für das persönliche Hobby sind nicht abziehbare Lebenshaltungskosten. Das gilt auch bei nur gelegentlicher Einnahmeerzielung, z. B. für den Hobbysegler, der für die Vermittlung von Segelverkäufen steuerpflichtige[1] Provisionseinnahmen bezieht.[2] Darüber hinaus sind nach ständiger Praxis auch in den Rahmen einer Einkunftsart fallende Aufwendungen wegen sog. Lieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / aa) Begriff "Verwaltung, Nutzung und Betreuung von Grundbesitz"

Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann – unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt – unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S.d. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG gehören. Beachten Sie: Erhält der Mieter (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.2 (Nicht-)Vertretenmüssen der wesentlichen Ertragsminderung

Rz. 18 Ein Erlass der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt des Weiteren gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des tatsächlichen Rohertrags (s. Rz. 11ff.) nicht zu vertreten hat. Hierin liegt häufig die Krux der Erlassregelung, denn in Fällen wird sich die Ertragsminderung letztlich auf ein Verhalten des Steuerschuldners (Grundstückseige...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Ein Fettabscheider steht der erweiterten Kürzung in der Gewerbesteuer nicht entgegen

Leitsatz Wird ein Fettabscheider als Betriebsvorrichtung mitvermietet, stellt dies ein nicht schädliches Nebengeschäft zu der Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung dar. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG vermietete ausschließlich eine größere Gewerbeimmobilie. Dazu gehörten auch an mehrere Gastronomiebetriebe vermietete Räumlichkeiten. In der Gewerbesteuererklärung hatte die Klägerin die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG geltend gemacht, da sie ausschließlich eigenen Grundbesitz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Mietshäuser als Anlageobjekte wieder interessant

Der Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) stieg im 4. Quartal 2024 auf 178,4 Punkte – das ist im Jahresvergleich ein Plus von 1,8 %. Vor allem Mehrfamilienhäuser haben sich verteuert – das zeigt, dass große Investoren an den Markt zurückkehren. Immobilienkäufer müssen wieder tiefer in die Tasche greifen, aus Sicht von Banken aber vorerst keine ras...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Grüner Mietvertrag (Green L... / 3.1 Verbrauchsreduktion

Zwischen 1971 und 2019 ist der globale Gesamt-Endenergieverbrauch um mehr als das Fünffache gestiegen.[1] Gründe hierfür sind unter anderem die gestiegene Bevölkerungszahl, steigende Ressourcennachfragen sowie die gestiegene Anzahl an technologischen Geräten. Aufgeteilt nach Sektoren (Abb. 8), wird die meiste Endenergie im Industriesektor konsumiert. Allein in diesem Sektor ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Grüner Mietvertrag (Green L... / 1 Hintergrund

Seit 1850 ist die globale Oberflächentemperatur um 1,26 °C gestiegen (Abb. 1).[1] Dies entspricht einer vielfachen Steigerung gegenüber vorangegangenen Jahrhunderten. Setzt sich der Trend fort, so erwarten Wissenschaftler bis Ende dieses Jahrhunderts eine durchschnittliche Erderwärmung auf bis zu 4 °C. Insbesondere die letzten Jahre gehören zu den 20 wärmsten, die jemals gem...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.4 Energiepreise und CO2-Steuer

Die Energiepreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen und stellen für Gewerbetreibende und Privathaushalte zunehmende finanzielle Belastungen dar (Abb. 5). Während der durchschnittliche Arbeitspreis für Strom im Jahr 1991 noch 14,80 Cent pro kWh betrug, waren es im Jahr 2019 bereits 31,24 Cent pro kWh. Eine Steigerung um mehr als das Doppelte. Die Preise für Erdgas un...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.2 Regulatorik

Aufgrund der gestiegenen Bedeutung des Erreichens der Klimaziele ist die Anzahl der relevanten Gesetze in den letzten Jahren immens gestiegen. Die Europäische Union hat, mit Stand Januar 2023, 51 Kernregularien für die Einhaltung der Klimaziele im Gebäudesektor verabschiedet. Deutschland hat hingegen 60 energierelevante Gebäuderegularien beschlossen, gefolgt von Portugal (47...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.1.2 Sammelheizung

Sammelheizungen, auch Zentralheizungen genannt, zeichnen sich durch eine zentrale Wärmeerzeugung aus, von der aus die Wärme über ein System von Rohrleitungen und Heizkörpern oder Fußbodenheizungen in die verschiedenen Räume eines Gebäudes oder mehrerer Gebäudeeinheiten verteilt wird. Diese Art der Heizung ermöglicht eine effiziente und einheitliche Wärmeversorgung für ganze ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.1 Wasserverbrauch reduzieren

Um den Wasserverbrauch in den Allgemeinflächen, Mietflächen sowie im Außenbereich zu reduzieren, gibt es zahlreiche Einsparmöglichkeiten, die vermieter- und mieterseitig umgesetzt werden können. In Sanitärräumen können wassersparende Armaturen installiert werden, die den Verbrauch senken. Als Beispiel sind hier Selbstschlussarmaturen zu nennen, die mithilfe eines eingestellte...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Grüner Mietvertrag (Green L... / 11 Gesundheit und Wohlbefinden

Da Menschen rund 20 Stunden pro Tag in Gebäuden verbringen, ist die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden ein integraler Bestandteil einer ganzheitlich orientierten Nachhaltigkeitsstrategie. Sick-Building Syndrom hat sich innerhalb der letzten Jahre als Begriff für gesundheitsschädigende Immobilien etabliert. Gründe hierfür sind schlechte Innenraumluftqualitäten, die Ver...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Heizen, kühlen und lüften m... / 5.2.2.4 Gasheizung

Eine Gasheizung ist eine weit verbreitete Methode zur Beheizung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die durch die Verbrennung von Erdgas Wärme erzeugt. Der Hauptvorteil dieser Technik besteht darin, schnell auf Heizbedarf reagieren zu können. Als Energieträger wird hauptsächlich Erdgas verwendet, das durch ein Versorgungsnetz direkt in die Immobilie geliefert wird. Obwohl Erdga...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Grüner Mietvertrag (Green L... / 3.3 Nutzerverhalten

Das energieoptimierte Nutzen des Mietgegenstands kann helfen, Energieverbräuche im Gebäude zu reduzieren. Dies kann beispielsweise durch die Anpassung der Solltemperaturen in einer Gewerbeimmobilie erfolgen. Gebäudeeigentümer und Gebäudenutzende sollen partnerschaftlich die Solltemperaturen in ihren Räumlichkeiten besprechen und nach Wunsch anpassen. Darüber hinaus kann die ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Grüner Mietvertrag (Green L... / 4.8 Mietpreise

Nachhaltige Gebäude erzielen laut aktuellen Untersuchungen höhere Mietpreise. In einer im Jahr 2021 veröffentlichten Marktstudie von Jones Lang LaSalle[1] wurden 668 Mietvertragsabschlüsse von Büroflächenfertigstellungen zwischen 2018 und 2020 in den Big 7 (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart) analysiert und Mietflächen mit und ohne Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Grüner Mietvertrag (Green L... / 3.4 Nationale Anwendung

Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland aktuell keine gesetzlich verpflichtenden Regelungen, Green Leases in Gewerbe- oder Wohnmietverträge zu implementieren. Im Jahr 2012 gab es in Deutschland eine erste Arbeitsgruppe, bestehend aus 10 Teilnehmern aus Wirtschaft und Wissenschaft, die einen Leitfaden mit 50 Green-Lease-Empfehlungen veröffentlicht haben.[1] Die...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklervertrag / 2.8 Konkludenter Vertragsabschluss

Der konkludente bzw. stillschweigende Abschluss eines provisionspflichtigen Maklervertrags spielt in der Praxis mangels gesetzlicher Formvorgaben vor allem im Bereich der Gewerbeimmobilien eine große Rolle. Dies liegt darin begründet, dass Makler tendenziell die Provisionspflicht ihrer Auftraggeber eher in den Hintergrund rücken und die Maklerkunden in aller Regel von einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 02/2025, Wert des zu v... / 1 Der Fall

Streit um die Herausgabe von Urkunden und Auskunft Die Beteiligten sind getrenntlebende Eheleute. Sie streiten im vorliegenden Verfahren über die Verpflichtung des Antragsgegners zur Herausgabe verschiedener Originalurkunden, insbesondere zweier notarieller Kaufverträge über eine im Eigentum der Antragstellerin stehende Immobilie, eines Gewerberaummietvertrags nebst Anlagen, ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Gesetze, Fristen, Dauerbren... / 10 Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern

Mit dem JStG 2024 profitieren auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien seit Januar von steuerlichen Vorteilen, wenn sie Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt-Peak installieren. Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Hier finden Sie alle immobilienrelevanten Neuerungen im Jahressteuergesetz 2024.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 1 Allgemeine Grundsätze zur Einkunftserzielungsabsicht

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Von der Überschusserzielungsabsicht (Einkunftserzielu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Das gilt unabhängig davon, ob und ggf. in welcher Höh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.3 Leer stehende Immobilie

Hat ein Steuerpflichtiger sich bei Erwerb eines Objekts noch nicht entschieden, ob er dieses veräußern, selbst nutzen oder dauerhaft vermieten will, sind dies Indizien, die gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechen. Wird ein Vermietungsobjekt renoviert, ist es grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 9 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Ze...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und seine Vorteile für Immobilienverwalter

Überblick Am 1.1.2025 treten weite Teile des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft. Dieses bringt einige erfreuliche Änderungen für Verwalter mit sich. Unter anderem verkürzt der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre und regelt das Entfallen der Pflicht zur Vorlage von Papierbelegen im Rahmen der Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.4 Ausschließlich betriebliche Verwendung (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 89 Für Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG ist es erforderlich, dass das Wirtschaftsgut nahezu ausschließlich betrieblich, also zu mindestens 90 %, verwendet wird. Das BMF hat die Anweisung in sein Anwendungsschreiben[1] aufgenommen, wonach der Stpfl. (nur noch) in "begründeten Zweifelsfällen darzulegen" hat, dass der Umfang der Nutzung mindestens 90 % beträgt. Bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Hauptveranlagungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 72 [Autor/Stand] Der bei der Hauptveranlagung festgesetzte Steuermessbetrag gilt gemäß § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der Neuveranlagung nach § 17 GrStG und Aufhebung des Steuermessbetrags nach § 20 GrStG von dem Kalenderjahr an, das zwei Jahre nach dem Hauptveranlagungszeitpunkt beginnt. Vgl. zum Hauptveranlagungszeitpunkt Rz. 64. Rz. 73 [Autor/Stand] Der Zeitraum, in d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Bestimmung des Marktwertes

Rz. 68 Immobiliensicherheiten sollten nach Maßgabe von Art. 229 CRR auf der Grundlage ihres Markt- oder Beleihungswertes[1] bewertet werden.[2] Gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 74a CRR wird unter dem "Immobilienwert" ebenso der nach Art. 229 Abs. 1 CRR ermittelte Wert einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie verstanden, wobei die Begriffe "Wohnimmobilie" und "Gewerbeimmobilie" näher erläute...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Markt-, Verkehrs- und Beleihungswert einer Immobilie

Rz. 26 Der "Marktwert" einer Immobilie ist gemäß § 16 Abs. 2 PfandBG der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, U...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Anhaltspunkte für den Überprüfungsturnus

Rz. 55 Die Sicherheiten sind ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen. Der konkrete Zeitraum zwischen zwei Überprüfungsterminen hängt von der jeweiligen Sicherheitenart sowie von der Relevanz der Sicherheit für den Risikogehalt des Kreditengagements ab und ist von jedem Institut eigenverantwortlich festzu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Relevante Informationen für bestimmte Kreditarten

Rz. 9 Hinsichtlich der Kreditvergabe an Unternehmen können in Abhängigkeit von der Kreditart noch weitere Informationen, Daten oder Nachweise für die Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich sein.[1] Bei einer Finanzierung von Gewerbeimmobilien betrifft dies z. B. die folgenden Angaben:[2] Informationen über Mietpreisniveaus, Leerstände und Mieter, einschließlich der Verträge üb...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Jährliche Überprüfung

Rz. 9 Da der Wert von Immobilien normalerweise im Laufe der Zeit nicht stabil bleibt, müssen die Institute turnusmäßige Überprüfungen durchführen, um insbesondere negative Wertentwicklungen rechtzeitig zu bemerken und darauf reagieren zu können. Die Aufsicht fordert eine jährliche Überprüfung der Marktwerte. Im Rahmen der Konsultationsphase zur siebten MaRisk-Novelle sollte ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Laufende Überprüfung der Werthaltigkeit

Rz. 83 Mindestens jährlich ist eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Sicherheiten durchzuführen, wobei erhebliche Schwankungen (des Marktes) und insbesondere ein erheblicher Rückgang des Sicherheitenwertes zu berücksichtigen sind. In diesen Fällen sollte die Überprüfung häufiger durchgeführt werden. Zur Überwachung der Immobiliensicherheiten werden von den Instituten i. d....mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.6 Immobilien

Rz. 181 Das Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive muss sich an den Wertentwicklungen am Markt orientieren. Für die Ermittlung des aktuellen Wertes von Immobilien werden in der Regel Wertgutachten hinzugezogen oder anerkannte Wertermittlungsverfahren (z. B. Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren) angewandt, um einen Marktwert für die jeweiligen ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i. ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Kurz- und langfristige Maßnahmen

Rz. 93 Bei der Entwicklung der Strategie für notleidende Risikopositionen und bei ihrer Umsetzung mithilfe des Implementierungsplanes sollte eine Kombination aus Strategien und Handlungsoptionen in Betracht gezogen werden (→ AT 4.2 Tz. 3). Dafür kommen insbesondere verschiedene Stundungsmaßnahmen (Forbearance-Maßnahmen) in Betracht. In Abhängigkeit von der Art und der Laufze...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Vorübergehende Tilgungsreduzierung oder -aussetzung

Rz. 15 Bei einer "Tilgungsreduzierung" handelt es sich um eine Verringerung der Tilgungsrate über einen festgelegten kurzen Zeitraum. Damit kann einer beeinträchtigten Liquiditätssituation des Kreditnehmers Rechnung getragen werden. Anschließend ist die Rückzahlung auf Basis der prognostizierten Rückzahlungsfähigkeit fortzusetzen. Die Zinsen sind dabei weiterhin in voller Hö...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.2 Einsatz von Marktschwankungskonzepten bei Immobiliensicherheiten

Rz. 64 Die Institute können gemäß Art. 208 Abs. 3a CRR zur Überprüfung des Immobilienwertes und zur Ermittlung derjenigen Immobilien, die einer Neubewertung im o. g. Sinne bedürfen, fortgeschrittene statistische oder sonstige mathematische Methoden (Modelle) heranziehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In der Praxis bedienen sich die Institute hierzu teilweise sogen...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung

Rz. 22 Die Institute sollten ihre Bearbeitungsgrundsätze für die Prozesse im Kreditgeschäft, soweit erforderlich, in geeigneter Weise differenzieren, wie z. B. nach Kundengruppen und Kreditarten (→ BTO 1.2 Tz. 2). Das gilt auch für die Kreditwürdigkeitsprüfung, die unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers zu erfolgen hat. So erfordert di...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1 Besonderheiten von Objekt- und Projektfinanzierungen

Rz. 70 Unter Objekt- bzw. Projektfinanzierungen werden von der deutschen Aufsicht Finanzierungen solcher Objekte bzw. Projekte verstanden, deren Rückzahlungen sich in erster Linie aus den durch die finanzierten Vermögenswerte generierten Einkünften und nicht aus der unabhängigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers speisen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). In ähnlicher W...mehr