Fachbeiträge & Kommentare zu Gestaltungsmissbrauch

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.5 Wechselseitige Vermietung

Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. d. § 42 AO bei einem wechselseitigen Mietverhältnis[1] zwischen Eltern und Sohn kann vorliegen, wenn die bürgerlich-rechtlichen Vertragsbeziehungen der Parteien untereinander nicht durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe zu rechtfertigen sind, sondern lediglich eine rein formale Anknüpfung zum Zwe...mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.1.4 Mietverträge mit verheirateten Kindern

Bei Abschluss eines Mietvertrags mit einem verheirateten Kind liegt grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch vor. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Eltern den Mietvertrag nicht nur mit ihrem unterhaltsberechtigten Kind, sondern auch mit dem Partner ihres Kindes abschließen. Da gegenüber dem Partner des Kindes keine Unterhaltsverpflichtung besteht, kann das Mietverhältnis i...mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.1 Mietverträge zwischen Eltern und Kindern

4.1.1 Einkommens- und vermögenslose Kinder Ein Mietverhältnis, das Eltern mit ihrem volljährigen und unterhaltsberechtigten Kind abschließen, ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn das Kind die Mietzahlungen an die Eltern im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet. Allein die Tatsache, dass das Kind die Miete im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern l...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.1 Realteilung von Privatvermögen ohne Abfindungszahlungen

Die Realteilung von Privatvermögen ohne Abfindungszahlungen wird wie folgt behandelt: Soweit jeder der Miterben bestimmte Nachlassgegenstände zu Alleineigentum übertragen erhält (Realteilung), ohne dass einer der Miterben Ausgleichszahlungen leistet oder über seinen Erbanteil hinaus Nachlassschulden übernimmt, hat auch im Privatvermögen jeder der Miterben die ihm zugeteilten...mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.6 Vermietung an eine von einer nahestehenden Person beherrschten GmbH

Auch der Fall der Vermietung an eine GmbH, die von einer nahestehenden Person beherrscht wird, ist einem Fremdvergleich zu unterwerfen.[1]mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.2 Mietverträge zwischen Kindern und Eltern

Während der Abschluss eines Mietvertrags mit einem unterhaltsberechtigten Kind in der Beratungspraxis häufig anzutreffen ist, wird der umgekehrte Fall, die Vermietung einer Wohnung an einen Elternteil, eher die Ausnahme sein. Allerdings hatte der BFH bereits mehrfach Gelegenheit, sich auch mit dieser Fallgestaltung unter dem Aspekt des Gestaltungsmissbrauchs zu beschäftigen....mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.4 Mietverträge zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Die für die steuerliche Beurteilung von Verträgen zwischen Ehegatten geltenden Grundsätze können nicht auf Verträge zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – ausgenommen eingetragene Lebenspartnerschaften – übertragen werden, es sei denn, dass der Vertrag die gemeinsam genutzte Wohnung betrifft.[1] Allerdings ist ein Mietverhältnis zwischen 2 Personen, die ...mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.1.2 Schenkweise Zuwendung von erheblichem Vermögen

Die steuerschädliche Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung kann vermieden werden, wenn dem unterhaltsberechtigten Kind ein größerer Geldbetrag geschenkt wird, der es in die Lage versetzt, seinen Lebensunterhalt und die Kosten der Ausbildung selbst zu bestreiten.[1] Praxis-Beispiel Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind nach Geldschenkung (größerer B...mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.3 Mietverträge zwischen geschiedenen Ehegatten

Nicht rechtsmissbräuchlich ist ein Mietverhältnis mit dem geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn die Miete mit dem geschuldeten Barunterhalt verrechnet wird.[1] Wird dagegen eine Wohnung aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung zu Wohnzwecken überlassen und dadurch der Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Barunterhalt vermindert, liegt kein Mietverhältni...mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.1.3 Schenkweise Zuwendung von geringem Vermögen

Die Gewährung von Unterhalt ist kein Kriterium des Fremdvergleichs. Eine Wohnung kann grundsätzlich auch an ein unterhaltsberechtigtes Kind mit steuerlicher Wirkung vermietet werden.[1] Praxis-Beispiel Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind nach Geldschenkung (geringer Betrag) Eltern vermieten in ihrem Zweifamilienhaus eine Wohnung an den studierenden Sohn, de...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 2.1 AfA-Bemessungsgrundlage bei der Anschaffung eines bebauten Grundstücks

Als AfA-Bemessungsgrundlage gelten die Gebäudeanschaffungskosten. Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude ist der Berechnung der AfA auf das Gebäude zugrunde zu legen, soweit sie zum einen nicht nur zum Schein getroffen wurde sowie keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und zum anderen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände die realen Wertverhältn...mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.1.1 Einkommens- und vermögenslose Kinder

Ein Mietverhältnis, das Eltern mit ihrem volljährigen und unterhaltsberechtigten Kind abschließen, ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn das Kind die Mietzahlungen an die Eltern im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet. Allein die Tatsache, dass das Kind die Miete im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet, führt danach nicht zur Ablehnung d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Unwirksame Geschäfte, Scheingeschäfte und Steuerumgehung

Schrifttum: Adick, Neues vom Strohmann – notwendige Feststellungen für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, PStR 2014, 252; Beul/Beul, Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, NJW 1985, 13; Birnbaum/Matschke, Gestaltungsmissbrauch und Steuerhinterziehung, NZWiSt 2013, 446; Böing, Der Begriff des steuerlichen Gestaltungsmissbrauchs im Gemeinsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Umgehung durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO)

Rz. 1237 [Autor/Stand] Durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 Abs. 1 AO) kann die Steuerpflicht nicht umgangen werden. Das gilt auch dann, wenn eine unangemessene Gestaltung zur Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird[2]. Zur Abgrenzung zum Scheingeschäft s. Rz. 1230, 1232. Da die Bestimmung wirtschaftlich ...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / c) Der spätere unbedachte Verkauf

Da es sich bei der Anschaffung eines Grundstücks (§ 23 Abs. 1 S. 2–4 EStG) nicht nur um einen Kauf handeln kann, sondern auch um andere entgeltliche Geschäfte mit geldwerten Leistungen, wie beispielsweise den Erhalt eines Grundstücks zur Abgeltung der Zugewinnausgleichsforderung, und eine Anschaffung auch bei einer Entnahme vorliegt (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG), muss der Erwerber...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1230 [Autor/Stand] Schein- oder missbräuchliche Geschäfte sind nicht als solche strafbar, sondern nur dann, wenn über sie falsche oder unvollständige Angaben (s. dazu insb. Rz. 244) gemacht bzw. wenn sie pflichtwidrig verschwiegen werden und ein Hinterziehungserfolg eintritt[2]. Beispiel 2 A errichtet eine Wohnung und vermietet sie an eine GmbH, die die Wohnung anschließe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der vGA

Rz. 1421 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs vGA gibt es nicht. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden ausdrücklich nur in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG im Zusammenhang mit der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens erwähnt. Nach dieser Regelung mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen einer Körperschaft nicht. Sie sind daher von der auszahlenden ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Bestimmtheitsgrundsatz und Analogieverbot (Art. 103 Abs. 2, 104 Abs. 1 GG)

Schrifttum: Achenbach, Das Strafrecht als Mittel der Wirtschaftslenkung, ZStW 119 (2007), 789; Achenbach, Ordnungsfaktor Wirtschaftsstrafrecht, StV 2008, 324; Bülte, Emissionszertifikate als ähnliche Rechte im Steuerstrafrecht – Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG, NZWiSt 2017, 161; Cornelius, Steuerstrafrechtliche Verweisungen im Spannungsfeld des deutschen und europäische...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XX. Cum-Ex-Geschäfte

Schrifttum: Berger/Matuszweski, Dividendenstripping im Fokus der Finanzverwaltung, BB 2011, 3097; Derlien/Kern, Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?, BB 2013, 1943; Desens, Erhebung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer als Voraussetzungen für ihre Anrechnung nach Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (cum/ex-trades), D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.6.1 Aufteilung auf Gebäude und Grund und Boden

Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und dann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungs...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 2.6 Anschaffung eines bebauten Grundstücks

Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und dann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungs...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.1 Bedeutung

Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut sind Werbungskosten, wenn sie zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen getätigt werden.[1] Aufwendungen, die durch die Absicht veranlasst sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, sind nicht als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. In diesem Fall sind ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 7 Inkongruente und disquotale Gewinnausschüttungen als Gestaltungsmittel

Eine disquotale Gewinnausschüttung kann in bestimmten Sachverhalten erhebliche Vorteile mit sich bringen. Nach § 29 Abs. 3 GmbHG ist es gesellschaftsrechtlich zulässig, dass die Anteilseigner eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttung beschließen. Auch steuerlich kann eine solche disquotale Gewinnausschüttung anzuerkennen sein. Schon der Umstand, d...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5.5 Anschaffungskosten

Finanziert der Steuerpflichtige die Anschaffung eines Gebäudes, das nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dient, mit Eigenmitteln und Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen tatsächlich zur...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.4.2 Begriff der Zweitwohnung

Liegt danach eine auswärtige Beschäftigung des Arbeitnehmers vor, sind an die zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unte...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Aktien

Aktiengesellschaften (AG) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) zerlegen ihr Grundkapital in Aktien. Durch die Aktie wird der Anteil an der Gesellschaft verbrieft. Die Gesellschaft kann den Aktionär über eine Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Veräußerungsverluste unterliegen einer besonderen Verlustverrechnungsbeschränkung.[1] Wichtig Verlustverrechnung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42AO

Rn. 40 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Systematisch ist § 42 AO vorrangig zu § 17 EStG anzuwenden; dieser Vorrang ist jedoch inhaltlich an der Vorschrift des § 17 EStG und ihrer Entwicklung zu messen (BFH vom 18.07.2001, I R 48/97, BFHE 196, 128). Folglich ist § 42 AO stets im Lichte des § 17 EStG zu prüfen; dies gilt insbesondere für spezielle Missbrauchsverhinderungsnormen wie ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.5.1 Allgemeines; Verhältnis von S 3 zu S 4

Tz. 271 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine st-neutrale Spaltung wird nach § 15 Abs 2 S 3 UmwStG (rückwirkend) nicht anerkannt, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden. Davon ist nach § 15 Abs 2 S 4 UmwStG auszugehen, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Kö, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an KapGes bei wesentlicher Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Paus, Änderungen bei der Besteuerung wesentlicher Beteiligungen, NWB 1999, 2945, Fach 3, 10 864; Crezelius, Die Rückbezüglichkeit in § 17 Abs 1 S 1 EStG, DB 2003, 230; Fohler/Greitemann, Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen, DB 2005, 2488; Prinz/v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.2 Antragstellung (Form, Antragsteller und zuständige Behörde)

Tz. 144 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Ges finden sich keine Erläuterungen, unter welchen Umständen der Entstrickungsantrag gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG zu stellen ist. Die Form der Antragstellung ist daher aus dem Sinn der Vorschrift zu ermitteln. Nach dem Willen des Ges-Gebers ist der Antrag auf Versteuerung von stillen Reserven der einbringungsgeborenen Anteile in das Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.4 Zweckmäßigkeit des Antrags

Tz. 150 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Antrag nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist in die Regelungen zur Besteuerung der einbringungsgeborenen Anteile aufgenommen worden, um dem der ESt unterliegenden AE die Möglichkeit zu verschaffen, seine Anteile endgültig aus der St-Verstrickung zu lösen und somit eine Versteuerung weiter anwachsender stillen Reserven zu vermeiden (s Tz 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erwerb von Anteilen zu unterschiedlichen AK

Rn. 251 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden die Anteile an derselben Gesellschaft in mehreren Erwerbsvorgängen zu verschiedenen Zeitpunkten und AK erworben, so behalten die Anteile ihre rechtliche Selbstständigkeit, soweit die Identität der Anteile ermittelbar ist (BFH vom 29.07.1997, VIII R 80/94, BStBl II 1997, 727). Das führt dazu, dass der Veräußerer faktisch ein Wahlrecht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anwendungsbereich von § 6 Abs 5 S 3 EStG

Tz. 47 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 6 Abs 5 S 3 EStG ist der Bewertungsansatz für Einzel-WG enthalten, die durch Übertragung im MU-Bereich die Zugehörigkeit vom (Sonder-)BV des MU zum Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder zum Sonder-BV eines anderen MU wechseln. Der Vorgang erfolgt wegen der angeordneten Bw-Fortführung idR st-neutral, sofern keine Besteuerungssubstanz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwSt-Rechts, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschrei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.4 Betriebseinbringung im Ganzen: Einbeziehung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Einbringung eines Betriebs (im Ganzen) ist nur dann gegeben, wenn sämtliche wes Betriebsgrundlagen in das BV der Übernehmerin gelangen (ständige Rspr; s Urt des BFH v 09.11.2011, BStBl II 2012, 638 unter Rn 29; ebenso Rspr zum inhaltsgleichen Einbringungsgegenstand in eine Kap-Ges s § 20 UmwStG Tz 40; hA, zB s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vertrauensschutzregelung des BFH auch über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus s Rn 235a. Zu § 17 Abs 2a EStG, mit dem die Rechtslage vor MoMiG im Wesentlichen wiederhergestellt wurde, s Rn 281aff. Ein Darlehen ist noch nach den Vorschriften vor Inkrafttreten des MoMiG zu behandeln, wenn das Insolvenzverfahren bei einer GmbH vor dem 01.11....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106ff) nicht zur Anwendung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Veräußerung von Anteilen mit unterschiedlichen Anschaffungskosten

Tz. 86 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Hält der StPfl nur einbringungsgeborene Anteile an einer Kap-Ges, die er aber zu vd Zeitpunkten und zu unterschiedlichen AK erworben hat, kann der AE bei der Veräußerung nur eines Teils seiner Beteiligung wählen, welche Anteile oder Teile davon er veräußert. In diesem Fall sind für die Ermittlung eines VG die tats AK dieses vom AE bestimmten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Umwandlungssteuererlass 2011

Tz. 132 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Im Hinblick darauf, dass die FinVerw. nach der Änderung des UmwStG durch das SEStEG den europäischen Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet (s Tz 101) sind die Zuordnungsregeln durch den UmwSt-Erl 2011 angepasst worden. Tz. 133 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Unter Zugrundelegung des europäischen Teilbetriebsbegriffs gelten nach Verw-...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.11.1 Allgemeines Verrechnungsverbot

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, da für die Besteuerung der Kapitaleinkünfte der gesonderte Einkommensteuersatz von 25 % Anwendung findet. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden VZ aus Kapitalvermögen er...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Hinausschieben der Fälligkeit (Stundung)

Rz. 22 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Solange eine Lohnforderung noch nicht entstanden ist, kann der Zeitpunkt der Fälligkeit noch verändert werden. Aber auch, wenn die Forderung bereits entstanden ist, können ArbN und ArbG die Fälligkeit vor deren Eintritt hinausschieben, ohne dass dies ein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO; > Steuerumgehung) ist (BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Besonderheiten bei nahestehenden Personen und Geschäftsführern

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Prüfung, ob bei einer Gutschrift von > Arbeitslohn dieser zugeflossen ist, wird bei verwandtschaftlichen Beziehungen ein strenger Maßstab angelegt (BFH 64, 151 = BStBl 1957 III, 58): Zufluss bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit, falls der Schuldner liquide ist (vgl BFH 82, 440 = BStBl 1965 III, 407). Das gilt besonders bei Arbeitsverh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche und teilentg... / 7. Veräußerung des übertragenen Grundstücks durch den Grundstücksübernehmer und mögliche Rechtsfolgen nach § 23 EStG

Veräußert der Grundstücksübernehmer das unentgeltlich oder teilentgeltlich erworbene Grundstück, hängt eine mögliche Steuerpflicht eines erzielten Veräußerungsgewinns zum einen davon ab, wie das Grundstück in der Zwischenzeit genutzt wurde, aber auch, ob es unentgeltlich oder teilentgeltlich erworben wurde. Hinsichtlich der Art der Nutzung ist die Besteuerung des Veräußerungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anwendbarkeit des § 42 AO (§ 11 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 146 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 2 S 5 EStG bestimmt, dass § 42 AO unberührt bleibt. Diese Regelung, die sich zuvor in § 11 Abs 3 Hs 2 EStG befand, bezieht sich ausschließlich auf Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen, soweit nicht die Sonderregelung des § 11 Abs 2 S 3 EStG eingreift, vgl BR-Drucks 15/4050, 53 (Einzelbegründung zu § 11 EStG); Kister in H/H/R, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wj bei Mitunternehmerschaften

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einheitlicher Betrieb: Mitunternehmerschaften unterhalten einen einheitlichen (originär oder fiktiv gewerblichen) Betrieb, für den der Gewinn ebenfalls betriebsbezogen für ein (einheitliches) Wj zu bestimmen ist. Sonderbetriebsbereich: Gesellschafter einer mitunternehmerischen PersGes sind mit ihren Sonderbilanzen bzgl des Wj determiniert dur...mehr