Fachbeiträge & Kommentare zu Gestaltungsmissbrauch

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Einbringung in eine Kapital... / 6.4.2 Gesamtplan bei Vorab-Auslagerung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Um die Versteuerung bei Nicht-Einbringung einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage (z. B. ein Grundstück) zu vermeiden, bietet sich folgende Vorgehensweise an: Neugründung einer GmbH & Co. KG Übertragung des Grundstücks nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG vom Einzelunternehmen in das Betriebsvermögen der GmbH & Co. KG. Einbringung des restlichen Einzelunternehmens (nunmehr ohne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die anschließenden Bewertungsprozesse (Abgrenzung Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Aufteilung AK)

Rn. 530 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die vorstehende Darstellung des Abgrenzungserfordernisses zwischen Gebäude einerseits und anderen WG im bilanzrechtlichen Sinn sollte klargemacht haben, dass weit mehr als sonst vor dem eigentlichen Bewertungsprozess eine Definition des WG, auf welches sich die Bewertungsgrößen beziehen sollen, erfolgen muss. Ist dann einmal das Bewertungso...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Änderung des Güterstands als Gestaltungsalternative

Rz. 177 Als Alternative zur Erstschenkung kommt stets als Rechtsgrundlage zu einer Schenkung ein etwaiger Zugewinnausgleich bzw. eine sog. Güterstandsschaukel (siehe Rdn 167 ff.) in Betracht. Zum einen stellt sich dann die Frage nach einem Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO nicht, zum anderen bleiben die Freibeträge zwischen den Ehegatten unberührt. Hinweis Allerdings darf ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Rn. 1720 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Übertragung von einzelnen WG zwischen beteiligungsidentischen PersGes war bis zur Änderung durch das JStG 2024 nicht ausdrücklich in § 6 Abs 5 S 3 EStG geregelt. Sie erfüllte keinen der in den Nr 1–3 genannten Übertragungstatbestände. Eine entsprechende Regelung war im Bericht des BMF als Grundlage zum UntStFG enthalten, ist jedoch im ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 1 Bilanzierungsfragen

Trotz sachlicher und personeller Verflechtung sind die an einer Betriebsaufspaltung beteiligten Unternehmen zivil- und steuerrechtlich selbständige Unternehmen und unterliegen einer eigenen steuerrechtlichen Beurteilung.[1] Die zivil- und steuerrechtliche Selbstständigkeit der beiden Unternehmen bringt Folgendes mit sich: Beide ermitteln ihren Gewinn trotz sachlicher und perso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgangsgrößen der Bewertung

Rn. 643 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG stellen die Ausgangsgrößen der Bewertung alternativ die AK (s Rn 31 ff, 150), die HK (s Rn 255 ff) oder "der an deren Stelle tretende Wert" (s Rn 350 ff) dar. Abgesehen von der letztgenannten Bewertungs-Ausgangsgröße (für Sonderfälle wie Betriebseröffnungen, Einlagen, Tausch etc) werden für den Grund und Boden p...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Kaufpreisaufteilung – Darstellung

Rn. 185 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Häufig erfolgen Anschaffungsvorgänge für ein ganzes Konglomerat von WG. Gängige Bsp sind der Erwerb eines Grundstückes mit aufstehendem Gebäude einerseits und der Erwerb von einzelkaufmännischen Unternehmen bzw Anteilen an Mitunternehmerschaften (Letztere haben mangels Steuerrechtssubjektivität keinen eigenständigen Charakter als WG mit der...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Eigener Entscheidungsspielraum des Ersterwerbers

Rz. 176 Auch eine "tatsächliche" Verpflichtung zur Weitergabe kann im Lichte eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. § 42 AO schädlich sein.[142] Der Ersterwerber muss einen Entscheidungsspielraum bezüglich der Weitergabe haben. Die Kriterien hierfür beurteilen sich in erster Linie wie folgt:mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.5 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 § 2 AStG ist kein sog. Treaty Override.[1] Die Rechtsfolgen der Norm stehen folglich unter dem Vorbehalt der Schrankenwirkung von DBA (§ 2 Abs. 1 AO).[2] Nur insoweit, als DBA-Vorschriften den Rechtsfolgen des § 2 AStG nicht entgegenstehen, können die Rechtsfolgen auch zur Anwendung kommen. Kein Abkommensschutz kann eintreten, wenn der Steuerpflichtige in keinem auslä...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.5 Bedeutung des Einstimmigkeitsprinzips

Der BFH geht seit 1983 in ständiger Rechtsprechung[1] davon aus, dass eine Betriebsaufspaltung wegen fehlender personeller Verflechtung unter folgenden Voraussetzungen nicht gegeben ist: An der Besitzpersonengesellschaft sind Gesellschafter beteiligt, die nicht zugleich Gesellschafter der Betriebsgesellschaft sind ("Nur-Besitz-Gesellschafter") und kraft Gesetzes oder Gesellsch...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.9.5 Stufenmodell

Wird ein ganzer Mitunternehmeranteil veräußert, so ist dieser Veräußerungsgewinn tarifprivilegiert[1]. Er ist bei gewerblichen Unternehmen nicht gewerbesteuerpflichtig[2]. Die Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil stellt jedoch laufender Gewinn dar[3]. Der Teil-Anteils-Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG ist gewerbesteuerpflichtig.[4] Desweg...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.9.6 Rückumwandlung

Eine Gestaltungsmöglichkeit besteht darin, die Einzelunternehmung gem. § 20 UmwStG zu gemeinen Werten (mit Besteuerung nach § 34 EStG) in eine GmbH einzubringen, sodann eine Anteilsveräußerung durchzuführen und diese GmbH zu einem späteren Zeitpunkt erfolgsneutral in eine Personengesellschaft rückumzuwandeln. Erfolgt dies unmittelbar, so kann Gestaltungsmissbrauch vorliegen....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anwendungsbereich von § 6 Abs 5 S 3 EStG

Tz. 47 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 6 Abs 5 S 3 EStG ist der Bewertungsansatz für Einzel-WG enthalten, die durch Übertragung im MU-Bereich die Zugehörigkeit vom (Sonder-)BV des MU zum Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder zum Sonder-BV eines anderen MU wechseln. Der Vorgang erfolgt wegen der angeordneten Bw-Fortführung idR st-neutral, sofern keine Besteuerungssubstanz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschreibung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.4 Betriebseinbringung im Ganzen: Einbeziehung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Einbringung eines Betriebs (im Ganzen) ist nur dann gegeben, wenn sämtliche wes Betriebsgrundlagen in das BV der Übernehmerin gelangen (ständige Rspr; s Urt des BFH v 09.11.2011, BStBl II 2012, 638 unter Rn 29; ebenso Rspr zum inhaltsgleichen Einbringungsgegenstand in eine Kap-Ges s § 20 UmwStG Tz 40; hA, zB s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106ff) nicht zur Anwendung...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 8.2 Bezahlte Aufträge für den Verein

Bewegt sich die Vergütung in der üblichen Höhe, hält die Vereinbarung also dem Fremdvergleich mit anderen gewerblichen Anbietern/Dienstleistern stand, muss der sonst im Raum stehende Vorwurf eines Gestaltungsmissbrauchs in steuerrechtlicher Hinsicht entfallen. Daneben steht die Frage, ob sich ein Vorstand "taktisch" klug verhält, wenn er als gewerblicher Anbieter/Dienstleiste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.2 Gesamtgegenleistung und deren Aufteilung

Rz. 9 Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer kann nur der Wert der Gegenleistung herangezogen werden, die sich auf das Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG bezieht. Entgelt für den Erwerb von Zubehör gehört nicht zur Bemessungs-grundlage für die Grunderwerbsteuer, stellt mithin keine Gegenleistung dar.[1] In der Praxis findet man nicht selten Verträge, in denen ein Grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 Verlustnutzung

Rz. 191 Laufende KSt- und GewSt-liche Verluste und Verlustvorträge der übertragenden Körperschaft gehen wegen §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 2 S. 2, 19 Abs. 2 UmwStG nicht auf die übernehmende Körperschaft über.[1] Um diese Verlustpositionen noch zu nutzen, kann es steuerlich sinnvoll sein, durch den Ansatz des gemeinen Werts oder eines Zwischenwerts einen damit verrechenbaren Übertra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.4 Fehlen der persönlichen Entlastungsberechtigung, Abs. 3 S. 1 Nr. 1

Rz. 43 § 50d Abs. 3 S. 1 EStG erfordert für die Entlastungsberechtigung in dem Tatbestandsmerkmal der Nr. 1, dass den Personen, die an der Körperschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, beteiligt oder durch Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind, der Ermäßigungsanspruch auch zustünde, wenn sie die Einkünfte direkt erzielten (persönliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.1 Nachversteuerungsfälle

Auch nach der Erbschaftsteuerreform sind die Behaltensregelungen zu beachten. Diese finden sich in § 13a Abs. 6 ErbStG. Demnach fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb einer Behaltensfrist gegen bestimmte Tatbestände verstößt. Dabei gilt für den 85 %igen Verschonungsabschlag eine fünfjährige Beh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.1 Allgemeines

Die Ausschlagung der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses bildet ein interessantes Gestaltungsmittel bei der Erbschaftsteuer. Insbesondere wenn der Erbfall schon eingetreten ist, kann durch eine gut durchdachte Ausschlagung noch nachträglich eine Steueroptimierung erreicht werden. Mithilfe der Ausschlagung können weitere Freibeträge genutzt werden und auch ein günstigerer Tarif...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 7.1 Spitzenausgleichsgewinn bei der Einkommensteuer

In zahlreichen Realteilungsfällen ist ein vollständiger Wertausgleich durch die Zuteilung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einschließlich der Geldkonten nicht möglich. Ein Gesellschafter enthält dann – bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch – mehr Vermögen, der andere Gesellschafter weniger Vermögen als ihm zusteht. Des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4 Mitwirkung des Ehegatten/Lebenspartners (Abs. 1 S. 2)

Rz. 11 § 26a Abs. 1 S. 2 EStG regelt für den Fall der Mitwirkung des Ehegatten an der Einkunftserzielung die Zurechnung von Einkünften und gehört damit systematisch zu § 2 EStG, der regelt, wem Einkünfte persönlich zuzurechnen sind. Rz. 12 Die Vorschrift ist historisch zu erklären. Nach § 1356 Abs. 2 BGB i. d. F. bis 1976 war die Ehefrau auf familienrechtlicher Grundlage zu A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.5 Missbrauchskontrolle bei Mehrfachbefristung ("Kettenbefristung") – Änderung der Rechtsprechung, insbesondere Mehrfachvertretungen

Praxis-Tipp Nach der neuen Rechtsprechung des BAG kann die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein.[1] Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Leistungsaustausch zwischen verbundenen Unternehmen

Rn. 21 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 LuL zwischen UN des gleichen Konzerns werden in den Abschlüssen der Konzern-UN grds. wie Beziehungen zu fremden Dritten erfasst. D.h., dass auch Gewinne und Verluste, die aus Geschäften zwischen Konzern-UN resultieren, in den JA als realisiert gelten und daher beim Erwerber als Bestandteil der AK anzusehen sind. Zwischengewinne wie auch Zwisc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Existenz eines Rechnungspreises

Rn. 19 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ausgangsgröße zur Ermittlung der AK und vielfach der betragsmäßig höchste Bestandteil der AK ist der Anschaffungspreis. In der weitaus größten Zahl von Wertfindungen dürfte dieser Betrag relativ einfach zu ermitteln und mit dem in der Eingangsrechnung ausgewiesenen Preis (= Rechnungspreis) identisch sein (vgl. Castan (1990), S. 66f.). Diese D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.5 Missbräuchliche Gestaltungen und Scheingeschäfte

Rz. 244 Nicht ohne Grund geht Abschn. 24.2 Abs. 7 UStAE auf Fragen des Rechtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG ein. Denn im Laufe der Zeit sind verschiedene Gestaltungen aufgetreten, mit denen Land- und Forstwirte versucht haben, Nachteile der Pauschalierung abzufedern bzw. deren Vorteile verstärkt zu nutzen. Teilweise ist dabei ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vorsteuerpauschalierung (§ 24 Abs. 1 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 257 Der mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG verfolgte Zweck, den Land- und Forstwirten die Ermittlung der Steuer und ihrer Berechnungsgrundlagen zu ersparen (Rz. 1), wird dadurch erreicht, dass die Vorsteuerbeträge, die den Umsätzen nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG zuzurechnen sind, nach § 24 Abs. 1 S. 3 UStG pauschal festgesetzt werden (Rz. 6 und Rz. 35ff.). S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.6 Öffentliche Zuwendungen

Rz. 247 Im Fall der Gewährung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen (wie Bund, Ländern und Kommunen) an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob die Zahlung Entgelt i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG für eine steuerbare Leistung des Land- und Forstwirts ist, oder ob es sich um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss handelt.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4.3 Vorsteuerberichtigung

Rz. 303 Der Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zur Regelbesteuerung und umgekehrt bewirkt nach § 15a Abs. 7 UStG eine Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3 UStG und kann somit unter den übrigen Voraussetzungen der Norm zu Berichtigungen des Vorsteuerabzugs führen.[1] Für Zwecke der Vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 52 Gem. § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG gehören seit dem 1.1.2025 zu den landwirtschaftlichen Betrieben auch die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe, soweit ihre Tierbestände nach § 241 BewG zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören oder diese die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 13b EStG erfüllen. Der Gesetzesfolgenverweis in § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Abrechnungsbescheid über KapErtrSt bei streitigen CumCum-Aktiengeschäften

Die Anrechnung der KapErtrSt bei einem Steuerpflichtigen muss grundsätzlich solange gewährleistet sein, wie ihm auch die darauf bezogenen Kapitalerträge zugerechnet werden. Sind daher in der jüngsten KSt-Festsetzung kapitalertragsteuerpflichtige Dividenden veranlagt, kann die Anrechnung der von Dividenden einbehaltenen KapErtrSt nicht unter Berufung auf das fehlende wirtscha...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / b) Rechtsprechungsbeispiele für die Annahme von Gestaltungsmissbrauch

Verkaufen Eltern ein Grundstück an ihr Kind und versprechen sie gleichzeitig, ihm einen bestimmten Geldbetrag zu schenken, kann dies gestaltungsmissbräuchlich sein mit der Folge, dass die Aufrechnung mit der Forderung aus dem Schenkungsversprechen gegen die Kaufpreisforderung steuerrechtlich nicht anerkannt wird (BFH v. 10.10.1991 – XI R 1/86, BStBl. II 1992, 239). Im Streit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmissbrauch? (ErbStB 2025, Heft 1, S. 28)

StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Eine als freigebige Zuwendung i.S.v. § 7 ErbStG zu wertende Schenkung kann neben einer Schenkungsteuerpflicht in anderen Steuerbereichen (insb. im Bereich der Einkommensteuer) unangenehme Rechtsfolgen auslösen, wenn sie als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) angesehen wird und dadurch das angestrebte einkommensteuerliche Ergebnis nicht erre...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / a) Kein Gestaltungsmissbrauch in Fällen des § 23 EStG

Wird ein Grundstück schenkweise übertragen, hat dies neben der schenkungsteuerlichen Komponente auch einkommensteuerliche Rechtsfolgen, sofern das Grundstück der Einkünfteerzielung dient, ohne dass dies gestaltungsmissbräuchlich wäre. Dies hat der BFH auch für den Bereich des § 23 EStG (steuerpflichtige Grundstücksveräußerungen) mit Urt. v. 23.4.2021 – IX R 8/20, BStBl. II 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 1. Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO

Steuerpflichtige (Stpfl.) haben die Möglichkeit, ihre Rechtsverhältnisse i.R.d. Steuergesetze frei zu gestalten. Dabei ist es grundsätzlich zulässig, sich für die günstigste, die niedrigste Steuerbelastung gewährende Gestaltung zu entscheiden. Die Gestaltungsfreiheit findet ihre Grenze jedoch in § 42 AO, wonach ein Steuergesetz nicht durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / c) Rechtsprechungsbeispiele, in denen Gestaltungsmissbrauch verneint wurde

Schenkt der Betriebsinhaber seiner Ehefrau einen Vermögensgegenstand (bzw. die Mittel zu seiner Anschaffung), um ihn dann für den Betrieb zu mieten, ist § 42 AO unabhängig davon zu verneinen, ob der Ehepartner in der Lage ist, die laufenden Aufwendungen für den Gegenstand einschließlich Finanzierungskosten aus den Mieten oder sonstigen eigenen Mitteln zu bestreiten (BFH v. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 5. Gesellschaftsanteile

Überträgt ein Ehegatte Anteile an einer GmbH an den anderen Ehegatten zum Nennwert, obschon er bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt, die GmbH-Anteile zu einem möglichst günstigen (jedenfalls nicht unter dem Nennwert liegenden) Preis zu veräußern, um damit die Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG zu verhindern, kann dies gestaltungsmissbräuchlich sein (BFH ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 3. Bestellung von Nutzungsrechten

Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn sich der Eigentümer zugunsten seines Kindes der Nutzungsbefugnis begibt, indem er dem Kind ein Nutzungsrecht einräumt und sodann (sein Eigentum) wieder anmietet (BFH v. 18.10.1990 – IV R 36/90, BStBl. II 1991, 205). Denn das Ziel einer derartigen Gestaltung besteht darin, dem Kind laufend Geldbeträge zuzuwenden, die nach § 12 Nr. 2 EStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Eine als freigebige Zuwendung i.S.v. § 7 ErbStG zu wertende Schenkung kann neben einer Schenkungsteuerpflicht in anderen Steuerbereichen (insb. im Bereich der Einkommensteuer) unangenehme Rechtsfolgen auslösen, wenn sie als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) angesehen wird und dadurch das angestrebte einkommensteuerliche Ergebnis nicht errei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 2. Unentgeltliche Übertragung von Vermögensgegenständen, insb. von Grundstücken

a) Kein Gestaltungsmissbrauch in Fällen des § 23 EStG Wird ein Grundstück schenkweise übertragen, hat dies neben der schenkungsteuerlichen Komponente auch einkommensteuerliche Rechtsfolgen, sofern das Grundstück der Einkünfteerzielung dient, ohne dass dies gestaltungsmissbräuchlich wäre. Dies hat der BFH auch für den Bereich des § 23 EStG (steuerpflichtige Grundstücksveräußer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 6. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht deutlich, dass die Annahme eines möglichen Gestaltungsmissbrauchs in jedem Fall bereits im Vorfeld bei der Planung entsprechender (vertraglicher) Gestaltungen mit in Betracht genommen werden sollte. Dabei macht es durchaus Sinn, sich an den von der Rspr. aufgestellten Grundsätzen zu orientieren, um im Nachhinein ggf. eintretende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 4. Geldschenkungen

Schenkt ein Elternteil seinem minderjährigen Kind einen Geldbetrag, den das Kind dem anderen Elternteil darlehensweise zur Verfügung stellt, so kann dies eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung sein (BFH v. 26.3.1996 – IX R 51/92, BStBl. II 1996, 443). Einem Kind ist es zwar nicht schlechthin versagt, seinen Eltern aus seinem Vermögen ein Darlehen zu gewähren. Eine unangemesse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.1 Arbeit auf Abruf

Soweit das Arbeitsverhältnis als kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht in den Geltungsbereich des TVöD fällt, sind für die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf die gesetzlichen Regelungen, vorrangig § 12 TzBfG, zu beachten. Eine typische Vertragsgestaltung ist – im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben – die auf ein Jahr befristete Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Fondsetablierungskosten im Verfassungsstreit, DB 2020, 2720; Rüsch, Zweifelsfragen bei der Umqualifizierung von BA/WK in AK durch die Neuregelung von § 6e EStG für "Fondsetablierungskosten", DStR 2020, 1172; Haselmann/Cropp/Hundrieser: Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 6e EStG, DStR 2020, 2580; Kraft in Kanzler/Kraft/Bäuml, § 6e EStG (01/2024); Rüsch...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Missbräuchliche Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs

Leitsatz 1. Zur missbräuchlichen Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958/2009 durch eine KGaA, die sich einer wirtschaftlich weitgehend funktionslosen Luxemburger Tochtergesellschaft bedient, mit der sie durch mehrere kurzfristig hintereinandergeschaltete Rechtsakte (Gesellschafterdarlehen, Darlehensverzicht, Gewinnausschüttung) "künstlich" Dividenden erzeugt. 2. § 15b des Einkommensteuergesetzes (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen) findet im Bereich der Gew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 3 Zusammenschau von Befreiungsvorschriften

Rz. 11 Aus dem Zusammenwirken von zwei oder mehreren Befreiungsvorschriften kann sich im Rahmen einer wertenden Auslegung (sog. Interpolation) Potenzial für weitere Steuerbefreiungen ergeben, die über den Wortlaut der einzelnen Befreiungsvorschriften allein hinausgehen. Eine Interpolation ist anzuerkennen, wenn die Anwendung des GrEStG andernfalls zu einem sinnwidrigen Ergeb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.2 Grundstückserwerb aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 40 Das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung i. S. d. ErbStG setzt – objektiv betrachtet – die Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden und – subjektiv gesehen – den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit voraus. Der erbschaftsteuerliche Schenkungsbegriff deckt sich damit nicht mit dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Schenkung, die lediglich verlangt, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)

Rz. 55 Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder und den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern ihre Ehegatten gleich. Personen sind in gerader Linie miteinander verwandt, wenn eine von der anderen abstammt.[1] ...mehr