Fachbeiträge & Kommentare zu Gestaltungsmissbrauch

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2.2 Begriff der Beschäftigten (§ 13a Abs. 3 S. 7 ErbStG)

Rz. 279 Das Gesetz stellt für die Lohnsummenkontrolle auf die Anzahl der Beschäftigten (und nicht etwa auf die Anzahl der Arbeitnehmer; s. § 7 SGB IV) ab (§ 13a Abs. 3 S. 3 und 4 ErbStG). Der Begriff der Beschäftigten war bislang im Gesetz nicht näher geregelt.[1] Zur Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapital- bzw. Personengesellschaft als Beschäftigter anzus...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Mindestlohnsumme (§ 13a Abs. 3 S. 1 ErbStG)

Rz. 356 Die Gewährung des Verschonungsabschlags ist davon abhängig, dass die maßgebliche Lohnsumme des Betriebs (bzw. bei Beteiligungen an Gesellschaften des Betriebs der jeweiligen Gesellschaft) innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb (Lohnsummenfrist) "insgesamt 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet (Mindestlohnsumme)".[1] Rz. 357 Die Ausgangslohnsumme muss somit ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.4 Überentnahmen oder Überausschüttungen (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 444 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Milatz/Kämper, Nachbesteuerung bei "Überausschüttungen" im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, GmbHR 2009, 762; Reich, (Erbschaft-)Steuerfinanzierung für Gesellschafter von Familienunternehmen, DStR 2015, 2353; Schütte, Nachversteuerung bei "Überentnahmen" nach § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, DStR 2009, 2356...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4 Begriff der Lohnsumme (§ 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG)

Rz. 304 Die Lohnsumme ist das entscheidende Kriterium dafür, ob die vom Gesetzgeber mit den Verschonungsregelungen beabsichtigte "Arbeitsplatzwirkung" erreicht wird. Dabei wurde nicht an eine (aus dem Arbeits-, Bilanz- oder Steuerrecht) bereits bekannte Größe angeknüpft (s. etwa § 2 Abs. 2 LStDV, § 19 EStG oder § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB), sondern nur für Zwecke der Erbschaft- u...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

Leitsatz Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobil...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Zusammenschau von Befreiungsvorschriften

Rz. 11 Aus dem Zusammenwirken von zwei oder mehreren Befreiungsvorschriften kann sich im Rahmen einer wertenden Auslegung (sog. Interpolation) Potenzial für weitere Steuerbefreiungen ergeben, die über den Wortlaut der einzelnen Befreiungsvorschriften allein hinausgehen. Eine Interpolation ist anzuerkennen, wenn die Anwendung des GrEStG andernfalls zu einem sinnwidrigen Ergeb...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.5.2 Grundstückserwerb aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 40 Das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung i. S. d. ErbStG setzt – objektiv betrachtet – die Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden und – subjektiv gesehen – den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit voraus. Der erbschaftsteuerliche Schenkungsbegriff deckt sich damit nicht mit dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Schenkung, die lediglich verlangt, d...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)

Rz. 55 Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder und den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern ihre Ehegatten gleich. Personen sind in gerader Linie miteinander verwandt, wenn eine von der anderen abstammt.[1] ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Veräußerung eines Dividendenanspruchs zwischen beschränkt Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Der Steuerentrichtungspflichtige ist befugt, gegen die auf seinen eigenen Anmeldungen beruhenden, unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Festsetzungen (§ 168 Satz 1 AO) der Kapitalertragsteuer zu klagen und diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen (Anschluss an BFH-Beschluss vom 12.04.2022 – VIII R 35/19, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbc) Zeitraum von 48 Monaten

Rn. 607 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine dauerhafte Zuordnung ist nach § 9 Abs 4 S 3 EStG 3. Alt gegeben, wenn der ArbN über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten tätig werden soll. Für die Prognose, ob dies der Fall ist, kommt es maßgeblich auf den jew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzug der WK

Rn. 122 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach dem in § 11 Abs 2 EStG geregelten Abflussprinzip grundsätzlich in dem VZ anzusetzen, in dem sie tatsächlich verausgabt werden. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor Beginn oder kurz nach Ende des Kj geleistet werden, können in Abweichung vom strikten Abflussprinzip nach § 11 Abs 2 S 2 EStG iVm § 11 Abs 1 S 2 EStG dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Notwendigkeit der Kreditaufnahme nicht erforderlich

Rn. 324 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Grundsätzlich ist unerheblich, ob und inwieweit die Darlehensaufnahme zur Finanzierung der AK erforderlich war, dh, ob der StPfl die Ausgaben nicht (teilweise) hätte aus eigenen Mitteln bezahlen können (BFH v 04.07.1990, GrS 2–3/88, BStBl II 1990, 817). Dem StPfl steht es im Rahmen seiner Finanzierungsfreiheit (BFH v 08.12.1997, GrS 1–2/95,...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Outsourcing – was ist bei d... / 3.3 Scheinlösungen als Gestaltungsmissbrauch

Bei der rechtlichen Ausgestaltung zwischen Verein und dem Dritten ist darauf zu achten, dass keine "Scheinlösung" gewählt wird, die später steuerrechtlich vom Finanzamt als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO angesehen wird. Dies hat zur Folge, dass die Auslagerung wirtschaftlich und steuerrechtlich nach wie vor dem Verein angerechnet wird. Wichtig ist, dass die gewählte recht...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Outsourcing – was ist bei d... / Zusammenfassung

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Auslagerung/Ausgliederung von Aufgaben und Teilen der Vereinsstruktur auf Dritte. Beleuchtet werden dabei die Fragen der Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Vermeidung einer partiellen Steuerpflicht bis zur Auslagerung von Projekten und Veranstaltungen und die Abspaltung ganzer Vereinsteile. Eine zentrale Rolle spielen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 783 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 854 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.6 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 816 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 7, 12, 14] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Ange...mehr

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Veräußerungspreis für Gartenanlage fließt nicht in Betriebsaufgabegewinn ein

Leitsatz Das FG Münster entschied, dass ein Kaufpreisanteil für eine aufwändig geschaffene Gartenanlage nicht in den Betriebsaufgabegewinn eines Architekten einfließt. Das Gericht stufte den Garten als selbstständiges Wirtschaftsgut ein. Sachverhalt Ein Architekt hatte im Jahr 1995 ein denkmalgeschütztes ehemaliges Klostergebäude erworben und anschließend umfassend renovieren...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / aa) Gesetzgebungsverfahren

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens war zunächst geplant, das begünstigte Vermögen als alle Teile des begünstigungsfähigen Vermögens zu definieren, die nach ihrem Hauptzweck einer Tätigkeit der Land- und Fortwirtschaft (§ 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 EStG), eines Gewerbebetriebs (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 EStG) oder der selbstständigen Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Bereicherung

Rz. 200 Die Frage der Bereicherung richtet sich auch für das Schenkungsteuerrecht im Grundsatz nach den zivilrechtlichen Vorgaben. Dabei ist insbesondere dogmatisch von Bedeutung, dass die schenkungsrechtliche Bereicherung nicht mit dem bereicherungsrechtlichen Begriff der Bereicherung gleichgesetzt werden darf. Der Begriff der Bereicherung ist schenkungsrechtlich enger zu f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 22 Schenkung eines Gesellschaftsanteils bei Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 510 Die Regelung des § 7 Abs. 5 ErbStG geht von der Schenkung von Anteilen an Personengesellschaften aus. Gemeint ist damit jeder Fall der freigebigen Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nrn. 1–10 ErbStG, nicht aber die Fiktion des § 7 Abs. 7 ErbStG. [1] Die Vorschrift befasst sich mithin nicht mit der Steuerbarkeit, sondern mit der Wertermittlung und ist demnach systematisch f...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Zuwendungsgegenstand im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 72 Kapitalgesellschaften können Zuwendungen selbst ausführen und empfangen. Dass namentlich bei Leistungen eines Gesellschafters in das Vermögen einer GmbH auch ein schenkungsteuerrechtlich relevanter Vermögenstransfer an die Gesellschaft stattfindet, steht sowohl zivil- als auch schenkungsteuerrechtlich außer Frage. Allerdings führt auch die sog. disquotale Einlage in d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Lebensversicherungen

Rz. 515 Der aufgrund einer Todesfallversicherung ausgezahlte Betrag (Lebensversicherungssumme zzgl. Gewinnanteil und zzgl. Bonus) unterliegt grundsätzlich der ErbSt. Das Versicherungsvertragsrecht ermöglicht eine von der Beteiligung am Versicherungsvertrag getrennte Berechtigung bei der Lebensversicherung.[1] Dabei kann der Versicherungsnehmer die Benennung eines Bezugsberec...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Anfall der Erbschaft und Ausschlagung

Rz. 12 Der Erwerb der Erbenstellung hängt von einem Berufungsgrund (Gesetz oder Verfügung von Todes wegen) und der Erbfähigkeit (namentlich Überleben zum Zeitpunkt des Erbfalls) ab. Schließlich darf kein Erbverzicht erfolgt sein. Unter diesen Voraussetzungen fällt die Erbschaft mit Erbfall von selbst (ipso iure) dem berufenen Erben an, ohne dass es dazu der Kenntnis vom Erbf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Erbschaftsteuerrecht

Rz. 305 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG unterliegt der Erwerb durch Vermächtnis der ErbSt. Die ErbSt entsteht nach h. M.[1] mit dessen Anfall[2] und nicht mit dessen Annahme. Dies ist vor dem Hintergrund des erbschaftsteuerrechtlichen Bereicherungsprinzips – zumindest rechtspolitisch – nicht unproblematisch.[3] Zwar verhält es sich so, dass die Forderung bereits mit dem ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Gesellschaftsrechtliche Anteilsübertragung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, 3 ErbStG)

Rz. 431 § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG regelt im Wege einer doppelten Fiktion, dass der durch einen Gesellschafter ausgelöste Übergang eines Gesellschaftsanteils bzw. Teils eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Schenkung auf den Todesfall "gilt", "soweit" der Steuerwert dieses Anteils zum Todeszeitpunkt Abfindungsansprüche Dritter übersteigt. Die Vorsch...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3 Versorgungsansprüche Hinterbliebener

Rz. 523 § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfasst Versorgungsansprüche Hinterbliebener, soweit sie auf vertraglicher Grundlage beruhen. Als vertragliche Grundlage im Deckungsverhältnis kommen insbesondere Arbeits- oder Dienstverträge, Gesellschaftsverträge oder Versicherungsverträge des Erblassers in Betracht. Umgekehrt scheiden alle Versorgungsleistungen, die nicht auf einer vertragl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude

Leitsatz Bei einer im Kaufvertrag vorgenommenen Kaufpreisaufteilung sind die vereinbarten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter binden allerdings nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, der Kaufpreis sei nur zum Schein bestimmt worden oder die Voraussetzungen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (Anteilsrotation) unter Wert

Leitsatz Ein "Verlust" i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, der im Zuge einer Anteilsrotation lediglich wegen der Vereinbarung eines den Wert des veräußerten Anteils krass verfehlenden Kaufpreises entsteht, führt zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil und stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Sat...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um den Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding bezüglich bestimmter Leistungsbezüge, die die Holding für Sacheinlagen in ihre Tochtergesellschaften als Gesellschafterbeitrag verwendete. Dem Verfahren lag der Fall einer GmbH (Klägerin) zugrunde, die im Streitjahr 2013 als Kommanditistin an zwei Projekten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verweis auf § 370 Abs. 1, 4-7 AO

Rz. 31 [Autor/Stand] § 378 Abs. 1 Satz 2 AO verweist bzgl. des objektiven Tatbestands in vollem Umfang auf § 370 Abs. 1 und 4–7 AO. Hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen kann daher weitgehend auf die bei § 370 AO gemachten Ausführungen betr. die Tathandlungen (s. § 370 Rz. 203 ff.), den Taterfolg (s. § 370 Rz. 370 ff.) sowie die Kausalität (s. § 370 Rz. 570 ff.) verwie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 18.2 Einzelregelungen

Rz. 93 Gehaftet wird für Bescheinigungen, die den zu liefernden Angaben des § 45b Abs. 1 bis 4 EStG nicht entsprechen. Gehaftet wird für die aufgrund der falschen/unvollständigen Bescheinigung verkürzten Steuern oder zu Unrecht gewährten Steuervorteile. Entsprechend gilt dies gem. § 45a Abs. 7 S. 1 Halbs. 2 EStG für die, die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Hinblick auf ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Spende an Tochtergesellschaft – Abgrenzung zur verdeckten Einlage

Leitsatz 1. Eine gemeinnützige Körperschaft (hier: eingetragener Verein) kann aus ihrem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine (begrenzt) abziehbare Spende i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft leisten. 2. Ob es sich bei einer Zuwendung an die Tochtergesellschaft um eine verdeckte Einlage oder um eine Spende hande...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / C. Stiftung als Alternative zur Testamentsvollstreckung

Rz. 23 Nach herkömmlichem Verständnis werden Stiftungen mit reiner Gemeinnützigkeit assoziiert. Neben der Testamentsvollstreckung kommt jedoch auch in besonderen Fällen die Stiftung als Instrument zur Nachfolgegestaltung bei mittelständischen Unternehmen in Betracht.[32] Praxisgestaltungen für Stiftungsgestaltungen im Unternehmensbereich gibt es einige. Exemplarisch sei auf d...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-Recht und Missbrauchsvermeidung)

Literaturverzeichnis Baerentzen, Danish Cases on the Use of Holding Companies for Cross-Border Dividends and Interest – A New Test to Disentangle Abuse from Real Economic Activity?, World Tax Journal 2020, 3; Baerentzen/Lejour/van 't Riet, Limitation of Holding Structures for Intra-EU Dividends: An End to Tax Avoidance?, World Tax Journal 2020, 259; Baker, The Meaning of "Ben...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / IV. Art. 6 ATAD (Drittstaaten-Fall)

Rz. 62 [Autor/Stand] Bedeutung. Art. 6 ATAD verpflichtet die Mitgliedstaaten im Bereich des Körperschaftsteuerrechts[2] (vgl. Art. 1 ATAD) dazu, allgemein steuerlichen Gestaltungsmissbrauch zu bekämpfen, indem bei der Berechnung der Körperschaftsteuer missbräuchliche Gestaltungen außer Acht zu lassen sind. Art. 6 ATAD hat für den (gegen § 50d Abs. 3 EStG rechtsschutzsuchende...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / II. Mutter-Tochter-RL (EU-Fall)

Rz. 46 [Autor/Stand] Bedeutung. Die Mutter-Tochter-Richtlinie[2] (kurz: MTR) ist als Prüfungsmaßstab von Bedeutung, wenn die von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Entlastungsansprüche eine Umsetzung von Art. 5 MTR darstellen. Das können Entlastungsansprüche nach § 43b EStG und vergleichbare Ansprüche aus DBA mit EU-Mitgliedstaaten sein (str., vgl. Rz. 51). Art. 5 MTR regelt die Zi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / III. Zins- und Lizenzgebühren-RL (EU-Fall)

Rz. 55 [Autor/Stand] Bedeutung. Die ZLR ist als Prüfungsmaßstab von Bedeutung, wenn die von § 50d Abs. 3 EStG versagten Entlastungsansprüche eine Umsetzung von Art. 1 ZLR (Quellensteuerbefreiung) darstellen. Das können Entlastungsansprüche nach § 50g EStG und vergleichbare Ansprüche aus DBA mit EU-Mitgliedstaaten sein (vgl. zur Begründung entsprechend Rz. 51). Art. 1 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mietzahlung aus Barunterhalt

Rn. 213 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auch bei der Problematik des Gestaltungsmissbrauchs hat der BFH seine Rspr zu Gunsten des StPfl geändert: Früher ging der BFH bei Mietverhältnissen von Eltern mit unterhaltsberechtigten ledigen Kindern von Gestaltungsmissbrauch aus mit der Begründung, dass durch die Wohnungsüberlassung lediglich ein bestehender Unterhaltsanspruch (vgl § 161...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlich beschränkter Nießbrauch

Rn. 219 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Als Gestaltungsmodell könnte sich der Fall darstellen, der einer Entscheidung des FG BdW zugrunde lag und eine zeitlich beschränkte Nießbrauchseinräumung betraf. In dem Fall hatten die Eltern ihrer Tochter für den Zeitraum des Studiums einen unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch an einem Grundstück zugewendet, damit diese für diese Zeit posi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kaufpreisaufteilung

Bei der Aufteilung eines Kaufpreises für ein gemischt genutztes Grundstück bzw auf Grund und Boden und Gebäude ist grds der Aufteilung der Vertragsparteien aus dem Kaufvertrag zu folgen (BFH BStBl II 2006, 9). Im Einzelnen gilt: Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude ist der Berechnung der AfA auf das Gebäude zu Grunde zu legen, sofern sie zum einen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Missbrauchsgestaltungen bei Mietverhältnis unter nahen Angehörigen

Rn. 206 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Frage des Missbrauchs von Gestaltungsrechten (§ 42 AO) stellt sich erst dann, wenn das Angehörigen-Mietverhältnis dem Fremdvergleich standhält. Ein Gestaltungsmissbrauch iSv § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Ziel – unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen im Zusammenhang mit Kauf bzw Herstellung des Mietobjekts

Rn. 477 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In der Phase der Herstellung bzw in der Kaufphase entstehen im Allgemeinen die größten Aufwendungen. Diese HK bzw AK sind nur in Form von AfA gemäß § 7ff EStG als WK absetzbar. Hierzu bedarf es einer Aufteilung. Die Aufwendungen sind einerseits dem WG Grund und Boden und andererseits dem WG Gebäude zuzuschreiben. Nur soweit das Gebäude betr...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 7. Steuerliche Anerkennung des (wenn auch unwirksam angeordneten) Supervermächtnisses

Die wirksame Anordnung eines Supervermächtnisses ist geeignet, die mit ihr in steuerlicher Hinsicht verfolgten Ziele zu fördern.[46] Zwar ist diskutiert worden, ob in der Anordnung eines Supervermächtnisses ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO gesehen werden kann.[47] Dies wird jedoch weitgehend und zu Recht abgelehnt mit der Begründung, dass das Ziel der Ausnutzung der St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Systematik

Rz. 238 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 2 statuiert innerhalb der Missbrauchsvermutung des Satzes 1 das zweite Missbrauchsindiz. Dieses lässt sich terminologisch als „fehlende sachliche Entlastungsberechtigung” (der Körperschaft) bezeichnen. Nach der Gesetzeskonzeption soll Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn die Einkunftsquelle (s. Rz. 4...mehr