Fachbeiträge & Kommentare zu Gestaltungsmissbrauch

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Mietverträge unter Angehöri... / 6 Vermietung an Angehörige nach Grundstücksübertragung

Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts bei Abschluss eines Mietvertrags unter Angehörigen liegt nicht schon deshalb vor, weil das Objekt vor der Vermietung vom jetzigen Mieter gegen wiederkehrende Leistungen auf den Vermieter übertragen wurde. Dem Eigentümer eines Immobilienobjekts steht es grundsätzlich frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung zu üb...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 4.1.4 Mietverträge mit verheirateten Kindern

Bei Abschluss eines Mietvertrags mit einem verheirateten Kind liegt grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch vor. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Eltern den Mietvertrag nicht nur mit ihrem unterhaltsberechtigten Kind, sondern auch mit dem Partner ihres Kindes abschließen. Da gegenüber dem Partner des Kindes keine Unterhaltsverpflichtung besteht, kann das Mietverhältnis i...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 4.5 Wechselseitige Vermietung

Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. d. § 42 AO bei einem wechselseitigen Mietverhältnis[1] zwischen Eltern und Sohn kann vorliegen, wenn die bürgerlich-rechtlichen Vertragsbeziehungen der Parteien untereinander nicht durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe zu rechtfertigen sind, sondern lediglich eine rein formale Anknüpfung zum Zwe...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 4.6 Vermietung an eine von einer nahestehenden Person beherrschten GmbH

Auch der Fall der Vermietung an eine GmbH, die von einer nahestehenden Person beherrscht wird, ist einem Fremdvergleich zu unterwerfen.[1]mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.1 Realteilung von Privatvermögen ohne Abfindungszahlungen

Die Realteilung von Privatvermögen ohne Abfindungszahlungen wird wie folgt behandelt: Soweit jeder der Miterben bestimmte Nachlassgegenstände zu Alleineigentum übertragen erhält (Realteilung), ohne dass einer der Miterben Ausgleichszahlungen leistet oder über seinen Erbanteil hinaus Nachlassschulden übernimmt, hat auch im Privatvermögen jeder der Miterben die ihm zugeteilten...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 4.1 Mietverträge zwischen Eltern und Kindern

4.1.1 Einkommens- und vermögenslose Kinder Ein Mietverhältnis, das Eltern mit ihrem volljährigen und unterhaltsberechtigten Kind abschließen, ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn das Kind die Mietzahlungen an die Eltern im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet. Allein die Tatsache, dass das Kind die Miete im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern l...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.6.1 Aufteilung auf Gebäude und Grund und Boden

Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und dann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungs...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 4.2 Mietverträge zwischen Kindern und Eltern

Während der Abschluss eines Mietvertrags mit einem unterhaltsberechtigten Kind in der Beratungspraxis häufig anzutreffen ist, wird der umgekehrte Fall, die Vermietung einer Wohnung an einen Elternteil, eher die Ausnahme sein. Allerdings hatte der BFH bereits mehrfach Gelegenheit, sich auch mit dieser Fallgestaltung unter dem Aspekt des Gestaltungsmissbrauchs zu beschäftigen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Allgemeines zur Abschreibun... / 2.6 Anschaffung eines bebauten Grundstücks

Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Als AfA-Bemessungsgrundlage gelten die Gebäudeanschaffungskosten. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und dann die Anschaffung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalanlagen-ABC / Aktien

Aktiengesellschaften (AG) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) zerlegen ihr Grundkapital in Aktien. Durch die Aktie wird der Anteil an der Gesellschaft verbrieft. Die Gesellschaft kann den Aktionär über eine Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Veräußerungsverluste unterliegen einer besonderen Verlustverrechnungsbeschränkung.[1] Wichtig Verlustverrechnung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mietverträge unter Angehöri... / 4.4 Mietverträge zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Ein Mietverhältnis zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft über eine gemeinsam bewohnte Wohnung wird von der Finanzverwaltung einkommensteuerlich nicht anerkannt.[1] Nach der Rechtsprechung ist ein Mietverhältnis zwischen 2 Personen, die eine Beziehung führen und ein gemeinsames Kind haben, wegen eines deshalb bestehenden sog. Näheverhältnisses, das auf ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mietverträge unter Angehöri... / 4.1.2 Schenkweise Zuwendung von erheblichem Vermögen

Die steuerschädliche Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung kann vermieden werden, wenn dem unterhaltsberechtigten Kind ein größerer Geldbetrag geschenkt wird, der es in die Lage versetzt, seinen Lebensunterhalt und die Kosten der Ausbildung selbst zu bestreiten.[1] Praxis-Beispiel Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind nach Geldschenkung (größerer B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mietverträge unter Angehöri... / 4.3 Mietverträge zwischen geschiedenen Ehegatten

Nicht rechtsmissbräuchlich ist ein Mietverhältnis mit dem geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn die Miete mit dem geschuldeten Barunterhalt verrechnet wird.[1] Wird dagegen eine Wohnung aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung zu Wohnzwecken überlassen und dadurch der Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Barunterhalt vermindert, liegt kein Mietverhältni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mietverträge unter Angehöri... / 4.1.1 Einkommens- und vermögenslose Kinder

Ein Mietverhältnis, das Eltern mit ihrem volljährigen und unterhaltsberechtigten Kind abschließen, ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn das Kind die Mietzahlungen an die Eltern im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet. Allein die Tatsache, dass das Kind die Miete im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet, führt danach nicht zur Ablehnung d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mietverträge unter Angehöri... / 4.1.3 Schenkweise Zuwendung von geringem Vermögen

Die Gewährung von Unterhalt ist kein Kriterium des Fremdvergleichs. Eine Wohnung kann grundsätzlich auch an ein unterhaltsberechtigtes Kind mit steuerlicher Wirkung vermietet werden.[1] Praxis-Beispiel Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind nach Geldschenkung (geringer Betrag) Eltern vermieten in ihrem Zweifamilienhaus eine Wohnung an den studierenden Sohn, de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anschaffungs- und Herstellu... / 1.1 Bedeutung

Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut sind Werbungskosten, wenn sie zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen getätigt werden.[1] Aufwendungen, die durch die Absicht veranlasst sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, sind nicht als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. In diesem Fall sind ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5.5 Anschaffungskosten

Finanziert der Steuerpflichtige die Anschaffung eines Gebäudes, das nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dient, mit Eigenmitteln und Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen tatsächlich zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (3) Steuerlicher Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO

Rz. 46 Nach der Rechtsprechung des BFH gilt § 42 AO mit Blick auf dessen allgemein gehaltenen Wortlaut für alle Steuerarten und ist somit im Erbschaftsteuerrecht anwendbar.[75] Lediglich aus der unterschiedlichen Struktur der gesetzlichen Regelungen für die einzelnen Steuern kann sich jeweils ein unterschiedlich großer Anwendungsbereich für die Vorschrift ergeben, nicht aber...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 6 Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG hat die Kündigung "wegen dringender betrieblicher Erfordernisse" zu erfolgen. Einigkeit besteht darin, dass die Kündigung nicht rechtmäßig sein muss, schließlich soll gerade die Rechtmäßigkeit der Kündigung außer Streit gestellt werden.[1] Bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen bleibt es beim alten Recht.[2] D. h.: Der Abfindung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.3.2 Eigentumsübergang beim Umlegungsverfahren

Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch Der Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG steuerfrei, wenn der neue Eigentümer in diesem Verfahren als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter in diesem Verfahren ist.[1] Ob das dem neuen Eigentümer zugeteilte Grundstück inner...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gemischt genutzte Gebäude / 2.1 AfA-Bemessungsgrundlage bei der Anschaffung eines bebauten Grundstücks

Als AfA-Bemessungsgrundlage gelten die Gebäudeanschaffungskosten. Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis für den Grund und Boden und das Gebäude gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Exkurs: (Keine) Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste

Rz. 540 [Autor/Stand] Keine Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste i.R. von § 6. Hält der Steuerpflichtige im Wegzugszeitpunkt Anteile, in denen sich stille Lasten (gemeiner Wert im Wegzugszeitpunkt ist unter die Anschaffungskosten gesunken) angesammelt haben, stellt sich die Frage, ob (i) § 6 generell auch stille Lasten in den Anteilen steuerwirksam realisiert oder ...mehr

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ZErb 09/2025, Verwandt, aber steuerlich verdächtig?

Es gibt in der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer eine bemerkenswerte Asymmetrie, die zwar selten laut diskutiert wird, aber doch grundsätzliche Fragen aufwirft: die ungleiche steuerliche Behandlung innerhalb der Familie. Während Zuwendungen von Eltern an Kinder oder zwischen Ehegatten großzügig mit Freibeträgen bedacht werden, fällt die steuerliche Entlastung in umgek...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gg § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insb §§ 134, 138, welche den rechtswidrigen Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Verlagerungsbegriff nach der FVerlV 2008

Rz. 1147 [Autor/Stand] Definition der "Verlagerung" gem. § 1 Abs. 2 FVerlV 2008. Für Verlagerungsvorgänge, die vor Geltung der novellierten FVerlV 2022 (VZ, die nach dem 31.12.2021 beginnen) realisiert wurden, ist weiter der Verlagerungsbegriff maßgebend, wie er in der FVerlV 2008 niedergelegt war. Danach liegt eine Funktionsverlagerung vor, wenn "ein Unternehmen (verlagernd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / 6. Vorläufige Festsetzungen (§ 171 Abs. 8 AO)

Nach § 171 Abs. 8 AO endet die Festsetzungsfrist nicht vor dem Ablauf eines Jahres, nachdem die Ungewissheit, die Grundlage für die vorläufige Steuerfestsetzung war, beseitigt ist und die Finanzbehörde hiervon Kenntnis erlangt hat. Dabei ist eine positive Kenntnis der zuständigen Finanzbehörde erforderlich, d.h. das bloße Kennen müssen von Tatsachen reicht nicht aus. Vielmeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 21 Beim Übergang zur Einkunftserzielung ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Kj. des Übergangs in einem Betrag als Sonderausgabe abzuziehen (§ 10f Abs. 2 S. 3 EStG). Abs. 2 S. 3 sieht kein Wahlrecht vor; der Sonderausgabenabzug ist daher zwingend. Ein Verlustabzug lässt sich – dies ist die allgemeine Folge eines Sonderausgabenabzugs – nicht h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Begünstigter Personenkreis

Rz. 14 Die Grundförderung kann sowohl der Bauherr[1] als auch der Erwerber in Anspruch nehmen. Bauherr ist auch der dinglich Berechtigte, der in Ausübung dieses Rechts eine Wohnung errichtet (Nießbrauchsberechtigter, Erbbauberechtigter); der Dauerwohnberechtigte, wenn das Wohnrecht eigentumsähnlich ausgestaltet ist; der Bauherr eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grunderwerbsteuer und Grund... / 6. Verhinderung von Missbräuchen

Mit der Versagung der Änderung der Zurechnung eines Grundstücks aufgrund von Vorgängen nach § 1 Abs. 1 GrEStG, mit denen lediglich die Verwirklichung eines Vorgangs nach § 1 Abs. 2a-3a GrEStG vermieden wird, will der Gesetzgeber bestimmten Gestaltungen entgegentreten. So soll vermieden werden, dass eine Gesellschaft zunächst mittels eines Vorgangs nach § 1 Abs. 1 GrEStG grundb...mehr

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Investitionssofortprogramm:... / 4 Maßnahmen zur Verlagerung und Senkung der Steuerlast durch Einschätzungsspielräume und Sachverhaltsgestaltung

Dies ändert sich jedoch im Bereich der Sachverhaltsgestaltung. Das Vorziehen von Investitionen zur Senkung der aktuellen Steuerlast und späterer höherer (aber durch die Senkung der Steuersätze dennoch geringerer) Steuerlast ist genau das, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz bezweckt hat. Dies kann auch auf andere Dinge übertragen werden. Um kurzfristig den zu versteuernden Ge...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Sonderregelung betr. § 13a ErbStG bei Ausübung eines Rückforderungsrechts (§ 37 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 15 § 37 Abs. 3 ErbStG ist durch das ErbStRG eingefügt und durch das WachstBeschlG (im Hinblick auf die durch dieses Gesetz geänderten §§ 13a und 19a ErbStG) durch Einfügung des § 37 Abs. 3 S. 1 ErbStG und redaktionelle Anpassung des § 37 Abs. 3 S. 2 ErbStG geändert worden. Die aufgrund des WachstBeschlG geänderten §§ 13a und 19a ErbStG hätten an sich der allgemeinen Anwe...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / XI. Besteuerung der Vergütung

Rz. 194 Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ist die Vergütung für die Vollstreckung von Testamenten einkommensteuerpflichtig. Darüber hinaus hat der Testamentsvollstrecker ggf. Umsatzsteuer und/oder Gewerbesteuer zu entrichten. Bei der Festlegung der Testamentsvollstreckervergütung sollte der Erblasser daher berücksichtigen, dass Steuerlasten die Vergütung nicht unerheblich kürzen k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Krabbe, Zweifelsfragen zu § 50d Abs 1a EStG, IStR 1995, 382; Flick, Deutsche Aktivitäten von Ausländern über ausländische Zwischengesellschaften und die Mißbrauchsgesetzgebung des § 50d Abs 1a EStG, IStR 1994, 223; Piltz, Wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe in § 50d Abs 3 EStG, IStR 2007, 793; Frey/Mückl, Substanzerfordernisse bei der einseitigen KapSt-Entlastung für ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vermögenstransfers während der Zugewinngemeinschaft

Rz. 100 In der Praxis oft verkannt wird der Umstand, dass trotz § 5 ErbStG Schenkungen zwischen Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, nicht generell steuerfrei sind. Die Eheleute haben während des Bestands des gesetzlichen Güterstands zu beachten, dass gewöhnliche Schenkungen steuerrechtlich als "normale", schenkungsteuerbare Vorgänge behandelt werden....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Belastung des Erwerbers

Rz. 407 [Autor/Stand] Gegenleistung(sverpflichtung)en sind nur dann beachtlich, wenn und soweit sie den Erwerber tatsächlich belastet. Dies entspricht konsequent dem Bereicherungsprinzip, wonach nur reale Vermögensmehrungen und grundsätzlich nicht schon hierauf gerichtete Ansprüche schenkungsteuerlich erfasst werden (s. Anm. 11). Rz. 408 [Autor/Stand] Bei bedingten Gegenleist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abzinsung / 1.2 Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2023 enden

Steuerlich waren gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Betroffen waren nicht nur Verbindlichkeiten in Geld, sondern auch Sachdienstleistungsverpflichtungen. Die Abzinsung erfolgte nicht, wenn die Laufzeit der Verbindlichkeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug, die Verbindlichkeit verzinslich war, auch bei Stundu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Vermietung zu Wohnzwecken (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 59 Die Grundstücke müssen zu Wohnzwecken vermietet werden.[1] Für selbst genutzte Grundstücke gilt die Steuerbefreiung nicht. Rz. 60 Eine Vermietung "zu Wohnzwecken" liegt dann vor, wenn die überlassenen Räume als Wohnung genutzt werden können. Der Begriff der Wohnung richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes.[2] Eine Vermietung zu Wohnzwecken ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.5 Zeitpunkt der Bestimmung der mehrheitsvermittelnden Beteiligung

Tz. 39 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Voraussetzungen der mehrheitsvermittelnden Beteiligung müssen zum Zeitpunkt des Anteilstauschs (s Tz 42) vorliegen (glA s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 21 UmwStG Rn 45; s Widmann, in W/M, § 21 UmwStG Rn 147; s Behrens, in H/M/B, 6. Aufl, § 21 UmwStG Rn 161; s Nitzschke, in B/H, § 21 UmwStG 2006 Rn 36; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 21 U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wechsel der Veranlagungsart

Rn. 80 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Wechsel der Veranlagungsart enthält § 26a Abs 3 EStG eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO, umgesetzt durch § 62d EStDV (für Lebenspartner: iVm §§ 1, 84 Abs 1a EStDV). Nach dem Wortlaut des § 26a Abs 3 EStG besteht die Ermächtigung nur für Wechselfälle, bei denen beide Ehegatten nicht ausgeglichene Verluste haben. Darüber hinau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vor- und Nachteile der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1520 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es lassen sich folgende Entscheidungskriterien für oder gegen die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG nennen: Zunächst ist – wie schon oben erwähnt – die Überschussrechnung buchungstechnisch einfacher, da sie keine Kassenführung, Bestandskonten und keine Inventur erfordert. Bei der Überschussrechnung kann der StPfl die Zahlungsströme steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Privateinlagen / 3.1.2 Nachweis der Herkunft bei Einzahlungen vom Privat- auf Geschäftskonto des Unternehmers

Bei diversen Einzahlungen vom Privatkonto auf das Geschäftskonto reicht es nicht, diese als Privateinlagen zu verbuchen. Mangels Vorlage der kompletten Kontoauszüge des Unternehmers und fehlender Feststellbarkeit, ob es sich um Privateinlagen oder weitergeleitete Betriebseinnahmen gehandelt hat, kann das Finanzamt Zuschätzungen bei den Betriebseinnahmen vornehmen.[1] Ungeklär...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Zuwendung des Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nrn. 4a–4c ErbStG)

Rz. 25 Gegenüber der Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] hat der Gesetzgeber im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[2] und der Neuregelung des § 13 Abs. 1 Nrn. 4a–4c ErbStG mit Wirkung zum 1.1.2009 die Möglichkeiten der steuerfreien Zuwendung des zu Wohnzwecken genutzten Familienheims unter Familienangehörigen erheblich ausgeweitet.[3] D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Zuwendung des Familienheims unter Lebenden an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Rz. 29 Die Neuregelung der Steuerfreiheit der Zuwendung des Familienheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG n. F. im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 knüpft weitgehend an die Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. zur Steuerbefreiung einer ehebedingten Zuwendung des Familienwohnheims als grds. s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung privater Grunds... / 6. Unentgeltliche/teilentgeltliche Übertragung

Erfolgt die Übertragung unentgeltlich oder teilentgeltlich, ist bei Prüfung der Besteuerung nach § 23 EStG wie folgt vorzugehen: Bei voll unentgeltlicher Übertragung ergibt sich beim Übertragenden schon mangels Gegenleistung keine steuerpflichtige Veräußerung nach § 23 EStG. Der Grundstücksübernehmer muss jedoch beachten, dass ihm die Anschaffung oder Überführung ins Privatve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.3 Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitspflicht/Tagesaushilfen

Rz. 34 Der in § 12 Abs. 1 TzBfG vorgeschriebenen Vereinbarung über den Arbeitszeitumfang weicht die Praxis über Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Pflicht zum Arbeitsangebot aus.[1] Der Arbeitgeber stellt eine Gruppe von Leuten für die Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit zusammen. In der Rahmenvereinbarung werden Art der Arbeit und Vergütung geregelt,...mehr