Fachbeiträge & Kommentare zu Gestaltungsmissbrauch

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensoptimierung durch ... / I. Abschreibungsgestaltung durch variable Gesamtverkaufspreisaufteilung

Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung ist der Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) zugrunde zu legen, sofern sie: zum einen nicht nur zum Schein getroffen wurde sowie keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und zum anderen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände die realen Wertverhältnisse widerspiegelt und wirtschaftlich haltbar erscheint.[1] Sonstige Aufteilungsmetho...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensoptimierung durch ... / V. Finanzrechtsprechung zur Wertermittlung und zum Bewertungsstichtag

Bei einer im Kaufvertrag vorgenommenen Kaufpreisaufteilung sind die vereinbarten und bezahlten AK grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter binden allerdings nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, der Kaufpreis sei nur zum Schein bestimmt worden oder die Voraussetzungen eines Gestalt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensoptimierung durch ... / 2. Bindungswirkung bei Ermittlungen des FG?

Die Höhe der AK/HK bildet die Grundlage für die Bestimmung der AfA. Ihre Ermittlung obliegt dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz. Dies gilt auch für die Aufteilung der AK: von Gebäuden einerseits und dazu gehörigem Grund und Boden andererseits. Bindende vertragliche Kaufpreisaufteilung: Wurde die entsprechende Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, sind diese vereinb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / d) Umgehung durch Bestimmung der genossenschaftlichen Beteiligungsquote?

An folgendem Beispiel kann die faktische gestalterische Umgehung der Konsequenzen des § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG aufgezeigt werden, wenngleich der Verfasser explizit darauf hinweist, dass auf Grund der unklaren Rechtslage nicht eindeutig gesagt werden kann, wie FA und Gerichte einen derartigen Fall beurteilen würden, schlimmstenfalls unter Verweis auf möglichen steuerlichen Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zum LSt-Regelabzug

Rn. 13 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegen die Voraussetzungen der LSt-Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten, Aushilfskräften in der LuF oder kurzfristig in Deutschland tätigen beschränkt stpflArbN vor, so kann dem ArbG die Pauschalierung nicht mit der Begründung versagt werden, sie führe gegenüber dem LSt-Regelabzug zu ungerechtfertigten Vort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Durchschnittslohn je Arbeitstag

Rn. 39 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Tageslohngrenze ist überschritten, wenn der gesamte für den Beschäftigungszeitraum gezahlte Arbeitslohn geteilt durch die Arbeitstage, für die Arbeitslohn gezahlt wurde, (ab 01.01.2023) EUR 150 übersteigt (01.01.2015 bis 31.12.2016 EUR 68; 01.01.2017 bis 31.12.2019 EUR 72; 01.01.2020 bis 31.12.2022 EUR 120). Auf die Lohnhöhe jedes einzeln...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.2.3 Nur-Besitzgesellschafter

Rz. 107 Ist am Besitzunternehmen (Bruchteilsgemeinschaft, GbR, OHG, KG) neben der mehrheitlich bei der Betriebsgesellschaft beteiligten Person bzw. Personengruppe mindestens ein weiterer Gesellschafter beteiligt (Nur-Besitzgesellschafter) und gilt für das Besitzunternehmen qua Gesetz[1] oder (Gesellschafts-)Vertrag (daher kommt der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.1 Grundsätzee

Rz. 156 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen der Betriebsaufspaltung kumulativ vor, betreibt neben der Betriebsgesellschaft auch das Besitzunternehmen einen Gewerbebetrieb, der auch der GewSt unterliegt.[1] Anders als bei der Betriebsverpachtung im Ganzen (vgl. Rz. 228, 228b) sind die hierfür entwickelten Grundsätze, denen zu Folge die GewSt-Pflicht regelmäßig erlischt, nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.2 Unechte Betriebsaufspaltung

Rz. 244 Im Grundfall der Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) erfolgt diese grundsätzlich erfolgsneutral [1] auf Gesellschafts- bzw. Unternehmensebene. Es kommen jeweils die für die Gründung eines Unternehmens der betreffenden Rechtsform geltenden Regelungen zur Anwendung. Die Gründung des Besitz- und des Betriebsunternehmens erfolgt unabhängig voneinander. S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.2 Unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 39 Die Rspr.[1] hat für bebaute und unbebaute Grundstücke[2] bisweilen eine sachliche Verflechtung angenommen: wenn das überlassene Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, insbesondere wenn aufstehende Baulichkeiten für Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet sind (zu denken ist hierbei insbesondere an Fabrikationsgrundstücke) wei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kettenschenkung / 3 Einheitlicher Schenkungsvorgang oder Gestaltungsmissbrauch

Eine Aufteilung in mehrere – an unterschiedliche Personen ausgeführte – Schenkungen kann nur dann zu dem gewünschten Ziel führen, wenn es sich nicht um einen einheitlichen Schenkungsvorgang oder um einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO handelt, der zu einer unmittelbaren Schenkung an die eigentlich begünstigte Person führen würde. Wichtig Einheitlicher Schenkungsvorgang od...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kettenschenkung / 2 Ausnutzung von persönlichen Freibeträgen

Bei Zuwendungen zwischen 2 Personen, die über den persönlichen Freibetrag hinausgehen, kann überlegt werden, ob unter Einschaltung einer dritten Person (sog. Durchgangs- oder Mittelsperson) eine Optimierung durch Ausnutzung mehrerer Freibeträge erfolgen kann. Praxis-Beispiel Trennung von Zuwendungen Vater V möchte seiner Tochter T insgesamt einen Betrag i. H. v. 800.000 EUR zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kettenschenkung / Zusammenfassung

Begriff Schenkungen unter Lebenden sowie Erwerbe von Todes wegen unterliegen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer). Dabei werden alle von derselben Person stammenden Erwerbe innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet. Der persönliche Freibetrag, der in Abhängigkeit des individuellen Naheverhältnisses unterschiedlich hoch ist, wird für alle diese Zuwendungen nu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 EStG und Gestaltungs­missbrauch bei gezielter Herbeiführung von Veräußerungsverlusten

Leitsatz 1. Die auch bei den Einkünften aus § 17 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht muss sich auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Kapitalgesellschaft beziehen. Eine auf den einzelnen veräußerten Geschäftsanteil bezogene Betrachtung ist ausgeschlossen. 2. Das für einen bestimmten Geschäftsanteil gezahlte Aufgeld (Agio) erhöht die Anschaffungskosten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisaufteilung: Grund ... / Zusammenfassung

Überblick Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.1 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises durch die Vertragsparteien

Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind bei einem gleichzeitigen Erwerb mehrerer Wirtschaftsgüter steuerrechtlich die Anschaffungskosten jedes einzelnen Wirtschaftsguts zu ermitteln.[1] Nur Gebäude können steuerlich abgeschrieben werden, nicht jedoch der Grund und Boden. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden ist es in der P...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 4 Zusammenfassung

Eine vertragliche Einigung über die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück ist grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn die Voraussetzungen für die Annahme einer Scheinvereinbarung oder eines Gestaltungsmissbrauchs nicht gegeben sind und die Einigung von den wechselseitigen Interessen der Vertragsparteien getragen ist. Bestehen gegen die v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 3.1 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge ausgenommen [1]: der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt.[2] Als Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells

Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. Treuhandmodell an. Rz. 19 Das Treuhand...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch / 1.4 Gestaltungsmissbrauch

Die Vereinbarung eines Nießbrauchs kann im Einzelfall auch gestaltungsmissbräuchlich sein.[1] Dies ist z. B. der Fall, wenn Eltern ihrem minderjährigen Kind ein zeitlich befristetes Nießbrauchsrecht an einem vermieteten Grundstück bestellen, welches das Kind anschließend an seine Eltern zurückvermietet.[2] Umstritten ist, ob die Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.8.3 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Bei einem unentgeltlich bestellten Zuwendungsnießbrauch stellen Ablösungszahlungen grundsätzlich einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Zuwendungen dar.[1] Eine Ausnahme lässt die Finanzverwaltung lediglich dann zu, wenn der ablösende Eigentümer das Grundstück selbst bereits mit der Belastung des Nießbrauchs erworben hat. In diesem Fall führen die Einmalzahlungen in voller Hö...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch / 2.4 Sicherungsnießbrauch

Ein Sicherungsnießbrauch liegt vor, wenn die Vereinbarung des dinglichen Nutzungsrechts lediglich dazu bestimmt ist, die dem Berechtigten versprochenen Leistungen dinglich abzusichern, ohne dass der Berechtigte selbst auf Art und Umfang Einfluss nehmen kann. Da ein derartiges Nutzungsrecht nicht ausgeübt wird, bleibt es einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1] Der Sicherung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Veräußerungsgewinne iSd § 18 Abs 3 EStG

Rn. 77 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die folgenden Vorgänge fallen unter § 18 Abs 3 EStG und gelten als außerordentliche Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG: Veräußerung/Aufgabe eines (ganzen) Vermögens, das der selbstständigen Tätigkeit dient Veräußerung/Aufgabe eines Teilvermögens, das der selbstständigen Arbeit dient Veräußerung/Aufgabe eines Anteils an einer PersGes mit Einkünf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rn. 130 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die ab VZ 1999 eingeführte sog Fünftelregelung gewährt anders als die vorhergehende Bestimmung (§ 34 Abs 1 EStG aF: halber durchschnittlicher Steuersatz) keinen besonderen Steuersatz für die außerordentlichen Einkünfte, sondern führt zu einer Progressionsglättung, indem die außerordentlichen Einkünfte im Jahr des Zuflusses rechnerisch auf f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Beendigung der Zugewinngemeinschaft unter güterrechtlicher Abwicklung (Abs. 2)

Rz. 37 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 2 ErbStG ist in den Fällen, in denen es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt, die dabei ermittelte Ausgleichsforderung insgesamt steuerfrei. Abweichende zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen den Ehegatten bzw. Lebenspartnern zur Höhe der Ausgleichsforderung werden hier steuerlich ebenso anerkannt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.3 Begriff des Anteilseigners (§ 20 Abs 5 EStG)

Tz. 302 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Legaldefinition des AE befand sich bis 1993 in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG (ebenso hierzu s R 97 Abs 3 KStR 1995). AE ist danach derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen sind. Das ist idR der bürgerlich-rechtliche Eigentümer, bei Sonderverhältnissen der Treu- oder Sicherungsgeber usw....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das häusliche Arbeitszimmer... / Zusammenfassung

Überblick Können auch Vermieter, Arbeitslose oder Personen, die sich in Ausbildung befinden, einen Raum als häusliches Arbeitszimmer mit Erfolg geltend machen? Im Prinzip ja, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Eine Möglichkeit, die Abzugsbeschränkung für das häusliche Arbeitszimmer zu umgehen, bietet die Vermietung eines Raums an den Arbeitgeber. Doch nicht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das häusliche Arbeitszimmer... / 1.2 Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung

Keine Abzugsbeschränkung Kann ein als Arbeitszimmer genutzter Raum nicht der privaten Wohnung bzw. dem Wohnhaus des Steuerpflichtigen zugerechnet werden, ist er in der Regel auch kein "häusliches" Arbeitszimmer. So kann es sich bei einem im Keller oder Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses befindlichen Raum, der nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehört, sondern z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das häusliche Arbeitszimmer... / 4 Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber

Seit Einführung der Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer wird von Seiten der Steuerzahler nach Möglichkeiten gesucht, um den Steuervorteil eines Arbeitszimmers auch weiterhin ausnützen zu können. Einkünfte aus Vermietung Deshalb gehen die Arbeitnehmer immer häufiger dazu über, ihr häusliches Arbeitszimmer an den Arbeitgeber zu vermieten, der sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gebäude / 6 Gebäudeabschreibung

Für Gebäude im Betriebsvermögen gilt die AfA-Vorschrift des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (§ 4 Abs. 1 Satz 10 EStG und Abs. 3 Satz 3 EStG). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden, Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie von Eigentumswohnungen im Privatvermögens können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG als Werbungskosten abge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung / c) Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 59 [Autor/Stand] Auch § 42 AO gilt im Erbschaftsteuerrecht.[2] Große Bedeutung hat das bisher nicht gehabt. So hat der BFH[3] keinen Gestaltungsmissbrauch darin gesehen, dass eine Mutter ihrer Tochter ein Grundstück geschenkt hat, das die Tochter im Anschluss verkauft hat, auch wenn die Geldbeschaffung Motiv der Schenkung war. Rz. 60– 61 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.2.3 Geldvermächtnis

Vermacht der Erblasser einen Geldbetrag, so empfiehlt es sich diesen genau zu beziffern und mit einer sog. Indexklausel, die auf einen vom Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt oder vom Statistischen Amt der Europäischen Union ermittelten Index der Lebenshaltungskosten oder Verbraucherpreise Bezug nimmt, vor dem Geldwertverfall zu sichern und nicht etwa ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 10.11.1 Allgemeines Verrechnungsverbot

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, da für die Besteuerung der Kapitaleinkünfte der gesonderte ESt-Satz von 25 % gilt. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden.[1] Sie mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden VZ aus Kapitalvermögen erzielt.[2] Auch hier liegt ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.4 Längere Verlustperiode

Längere Verlustperioden reichen für sich allein gesehen nicht aus, um eine Tätigkeit als "Liebhaberei" anzusehen und dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen. Dauer und Umfang der Verlusterzielung sind ein wesentliches Kriterium für die Gesamtbeurteilung. Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen – z. B. Veränderung des Geschäftskonzepts –...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ii) Einheitliche Zuwendung, Kettenschenkung

Rz. 26 Bei einer Mehrzahl von Zuwendungsgegenständen ist – u.a. mit Hinblick auf § 14 ErbStG oder die Grundsätze einer gemischten Schenkung (siehe Rdn 39 ff.) – abzugrenzen, ob es sich um eine einheitliche Zuwendung oder mehrere selbstständige Zuwendungen handelt. Dies richtet sich nach dem Willen der Parteien und ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Für ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 34 Grundsätzlich gehören gem. § 121 Nr. 4 BewG von beschränkt Steuerpflichtigen unmittelbar gehaltene Anteile an einer inländischen Kapitalgesellschaft[124] zum Inlandsvermögen, soweit die Beteiligung mindestens 1/10 des Nennkapitals umfasst. Auch im Fall der Einbeziehung mittelbar gehaltener Anteile in die Berechnung der 10 %-Grenze stellen nur die unmittelbar gehaltene...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahrensfragen und Prozesstaktik

Rz. 21 Die Abgrenzung, ob es sich um einen Erwerb von Todes wegen oder eine Schenkung handelt, ist nicht nur für die im Einzelfall anwendbaren Normen, sondern vor allem für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) von Bedeutung. Rz. 22 Bei Nachfolgegestaltungen im Zusammenhang mit Stiftungen sollte versucht werden, die Erbersatzsteuer weitestgehend zu vermeiden, s...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Beendigung in anderer Weise als durch Tod

Rz. 41 Eine Beendigung des Güterstandes in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners liegt in folgenden Fällen vor:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Ausschluss der Begünstigung nach § 13a ErbStG bei Rückabwicklung (Abs. 3 S. 2)

Rz. 8 Nach der Begründung des Regierungsentwurfes zum ErbStRG vom 4.1.2008[22] dient die Regelung dazu, den Erwerb von dem Grunde nach gem. § 13b ErbStG [23] begünstigtem Vermögen von der Steuerbefreiung des § 13a ErbStG [24] (nicht aber des § 19a ErbStG) auszunehmen, wenn der Erwerb vor dem 1.1.2011 erfolgt ist und einen erneuten Erwerb durch dieselbe Person darstellt. Dies i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Einsatz von Flankenschutzfahndern

Schrifttum: 1. Monographien: Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019. 2. Einzelbeiträge: Anders, Kontrollbesuche durch Flankenschutzfahnder, DStR 2012, 1779; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Beyer, Grenzen für den Einsatz von Flankenschutzfahndern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.3.1 Grundlagen der Zusammenrechnung

Rz. 174 Bei der Ermittlung der Grenze von 26 Mio. EUR werden (ähnlich wie bei § 14 ErbStG) mehrere (innerhalb von 10 Jahren von derselben Person anfallende) Erwerbe begünstigten Vermögens zusammengerechnet (§ 13a Abs. 1 S. 2 ff. ErbStG, R E 13a.2 ErbStR 2019 und die Rechenbeispiele in H E 13a.2 ErbStR 2019). Der Gesetzgeber wollte damit etwaige Umgehungen (durch die Aufspalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2.4 Beschäftigte bei Betriebsaufspaltungen (§ 13a Abs. 3 S. 13 ErbStG)

Rz. 296 In den Fällen der Betriebsaufspaltung sind bei der Anzahl der Beschäftigten erstmals die Beschäftigten der Besitz- und der Betriebsgesellschaft zusammenzuzählen.[1] Diese Regelung hat konstitutive Bedeutung und gilt für alle Erwerbe, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entstanden ist. Der Gesetzgeber will damit – dem Auftrag des BVerfG folgend – einen (vermeintlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Abzugsbetrag

Rz. 216 Der Abzugsbetrag wird nur für den Erwerb von begünstigtem Vermögen gewährt (§ 13a Abs. S. 1 ErbStG i. V. m. § 13b Abs. 2 ErbStG). Nicht begünstigtes Vermögen wird somit auch durch den Abzugsbetrag nicht begünstigt. Rz. 217 Das begünstigte Vermögen (§ 13b Abs. 2 ErbStG) ist aufgrund des Verschonungsabschlags i. H. v. 85 % steuerfrei (§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG).[1] Von d...mehr