Fachbeiträge & Kommentare zu Gestaltungsmissbrauch

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch

Zusammenfassung Begriff Dem Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen, zur Minderung seiner Steuerlast von mehreren Gestaltungsmöglichkeiten die für ihn steuergünstigste zu wählen. Er kann dafür auch einen ungewöhnlichen Weg einschlagen. Der Gesetzgeber billigt eine "unangemessene rechtliche Gestaltung" jedoch dann nicht mehr, wenn sie einen "gesetzlich nicht vorgesehenen Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.10 Grunderwerbsteuer

Überträgt ein Elternteil Miteigentumsanteile an einem Grundstück schenkweise auf Kinder und verpflichten sich diese dazu, anteilige Miteigentumsanteile auf später geborene Geschwister zu übertragen, kann der Erwerb durch diese Geschwister aufgrund interpolierender Betrachtung nach § 3 Nr. 6 i.Verb. mit § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steuerfrei sein. Die Steuerbefreiung ist dabei ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4 Beispiele aus der Rechtsprechung

4.1 Darlehensvereinbarungen Eine unangemessene Gestaltung liegt vor, wenn ein minderjähriges Kind von seinen Eltern eine Geldzuwendung unter der Auflage erhält, das Geld als Darlehen zurückzugeben, um bei den Eltern steuermindernde Werbungskosten zu schaffen.[1] Es werden weder die Schenkung noch die Rückgabe als Darlehen anerkannt. Unangemessen kann auch die unter Angehörigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.6 Gewinneinkünfte

Die kurzfristige Einlage von Geld zum Jahreswechsel auf ein betriebliches Konto ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie allein dazu dient, die Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu umgehen. Der Steueranspruch entsteht so, wie er entstanden wäre, wenn die Einlage unterblieben wäre.[1] Bei einer Betriebsaufspaltung kann Gestaltungsmissbrauch dadurch e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 2 Allgemeine Missbrauchsvorschrift

Ein Missbrauch liegt nach der gesetzlichen Definition vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Die Angemessenheit ist also gewissermaßen "doppelt" zu prüfen. Es muss eine unangemessene Gestaltung vorli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.9 Körperschaftsteuer

Leistet die Alleingesellschafterin einer überschuldeten und sich in Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs befindlichen GmbH eine Einlage in deren Kapitalrücklage mit dem alleinigen Zweck, mit den eingelegten Mitteln die gegenüber der Alleingesellschafterin bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen, und werden die Einlage und die Rückzahlungen der Verbindlichkeiten nur buchhalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 3 Folgen der Steuerumgehung

Liegt eine missbräuchliche Gestaltung vor, wird anstelle der gewählten Gestaltung eine andere, nämlich angemessene rechtliche Gestaltung der Besteuerung zugrunde gelegt. Praxis-Beispiel Vorsteuerabzug geht verloren Wenn der Vermieter-Ehegatte in einem überschaubaren Zeitraum die Aufwendungen für Fremdmittel und Erhaltung des vermieteten Objekts nicht aus den Mietzahlungen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.3.4 Wohnrechtsverzicht und Mietvertrag

§ 42 AO findet keine Anwendung, wenn auf die Ausübung eines im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung eingeräumten unentgeltlichen Wohnrechts verzichtet und stattdessen zwischen dem Übertragenden und dem neuen Eigentümer des Grundstücks ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Denn die Eigentumsübertragung einerseits und die anschließende Vermietung andererseits sind jewei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.8 Veranlagungswahlrecht

Die nachträgliche Wahl der Einzelveranlagung von Ehegatten ist nicht bereits dann rechtsmissbräuchlich, wenn dies bei dem einen Ehegatten zur Erstattung von einbehaltener Lohnsteuer führt, während bei dem anderen Ehegatten nach Anrechnung von Vorauszahlungen sich ergebende Zahllasten nicht mehr beigetrieben werden können.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.3.5 Ablösung eines entgeltlich bestellten Nießbrauchs

Zahlungen zur Ablösung eines entgeltlich bestellten Nießbrauchs können dann gestaltungsmissbräuchlich sein, wenn sie allein der Zuwendung von Geldmitteln für den Unterhalt und die Vermögensbildung minderjähriger Kinder dienen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.7 Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften

Bei der Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften kommt § 42 AO dann zur Anwendung, wenn dem Steuerpflichtign Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH, die von einer in rechtsmissbräuchlicher Weise zwischengeschalteten ausländischen Gesellschaft bezogen wurden, zuzurechnen sind.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.3 Nutzungsrechte

4.3.1 Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs Die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchsrechts an einem Mietwohngrundstück zugunsten eines minderjährigen Kindes stellt keinen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO dar, sondern führt zur Zurechnung der Vermietungseinkünfte beim Kind, wenn das Nießbrauchsrecht zivilrechtlich wirksam bestellt und tatsächlich durchgeführt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.5 Kapitalvermögen/Beteiligungen

Veräußert und erwirbt der Steuerpflichtige an einer Börse mit taggleicher Ausführung Bezugsrechte und kann er aufgrund der Umstände seiner persönlichen Kenntnisse und seines Einflusses auf die Durchführung des Handels als Börsenmakler davon ausgehen, dieselbe Zahl von Bezugsrechten zum Verkaufspreis sicher wieder erwerben zu können, ohne die Kauforder eines Dritten fürchten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.3.1 Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs

Die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchsrechts an einem Mietwohngrundstück zugunsten eines minderjährigen Kindes stellt keinen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO dar, sondern führt zur Zurechnung der Vermietungseinkünfte beim Kind, wenn das Nießbrauchsrecht zivilrechtlich wirksam bestellt und tatsächlich durchgeführt wird, insbesondere wenn das Kind, vertreten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.2 Wohnungsvermietung

Vermieten Eltern ihren unterhaltsberechtigten Kindern eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete durch Verrechung mit dem Barunterhalt der Eltern [1] oder aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt.[2] Der Mietvertrag muss jedoch dem sog. Fremdvergleich standhalten.[3] Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.4 Grundstücksübertragungen

Der Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter ist rechtsmissbräuchlich, wenn er unter Verrechnung des Kaufpreises mit einem gleichzeitig von den Eltern gewährten Darlehen erfolgt, dessen Rückzahlung auf 20 Jahre gestundet wird.[1] Für die Anwendung von § 42 AO sprach im Streitfall insbesondere der Umstand, dass die Tilgung des Grundstückspreises bis zu einem Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.3.2 Zuwendungsnießbrauch und Rückvermietung

Bestellen Eltern dagegen ihrem Kind unentgeltlich einen zeitlich bis zum 27. Lebensjahr befristeten Nießbrauch an einem Grundstück, welches das Kind anschließend an die Eltern zurückvermietet, greift § 42 AO.[1] Denn das Ziel einer derartigen Gestaltung besteht darin, dem Kind laufend Geldbeträge zuzuwenden, die nach § 12 Nr. 2 EStG grundsätzlich nicht abzugsfähig sind, aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / Zusammenfassung

Begriff Dem Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen, zur Minderung seiner Steuerlast von mehreren Gestaltungsmöglichkeiten die für ihn steuergünstigste zu wählen. Er kann dafür auch einen ungewöhnlichen Weg einschlagen. Der Gesetzgeber billigt eine "unangemessene rechtliche Gestaltung" jedoch dann nicht mehr, wenn sie einen "gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil" erzeug...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.3.3 Zuwendungsnießbrauch und Mietvertrag

Die gleichzeitige Vereinbarung eines Nießbrauchs und eines Mietvertrags ist dann nicht missbräuchlich und steuerrechtlich anzuerkennen, wenn das dingliche Nutzungsrecht lediglich Sicherungszwecken dient und nicht tatsächlich ausgeübt wird.[1] Denn die Bestellung eines Sicherungsnießbrauchs macht es dem Grundstückseigentümer nicht unmöglich, dem Nießbrauchsberechtigten aufgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 1 Missbrauchsvorschrift im Einzelsteuergesetz

Steht eine missbräuchliche Gestaltung im Raum, ist zunächst zu prüfen, ob das einschlägige Einzelsteuergesetz eine Regelung enthält, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient. Ist der Tatbestand der Regelung erfüllt, bestimmen sich die Rechtsfolgen allein nach dem Einzelsteuergesetz. Praxis-Beispiel Verbilligte Wohnungsvermietung Eltern vermieten eine Wohnung an ihren So...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.1 Darlehensvereinbarungen

Eine unangemessene Gestaltung liegt vor, wenn ein minderjähriges Kind von seinen Eltern eine Geldzuwendung unter der Auflage erhält, das Geld als Darlehen zurückzugeben, um bei den Eltern steuermindernde Werbungskosten zu schaffen.[1] Es werden weder die Schenkung noch die Rückgabe als Darlehen anerkannt. Unangemessen kann auch die unter Angehörigen vereinbarte Verrechnung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 1. Begünstigtes Betriebsvermögen

In den Anwendungsbereich des § 13a Abs. 9 ErbStG fällt Betriebsvermögen von Personen- und Kapitalgesellschaften in den Rechtsformen von OHGs, KGs, GmbH & Co. KGs, GbRs wie von Partnergesellschaften und GmbHs.[82] Ein Einzelunternehmer hingegen kann den Steuervorteil des § 13a Abs. 9 ErbStG nicht in Anspruch nehmen.[83] Für Einzelunternehmer kommt daher in Betracht, eine Umwa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.4 Zeitpunkt der Veräußerung und Zeitpunkt der Anschaffung

Rz. 111 Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 Abs. 1 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung. Nach h. M. und nach ständiger Rspr. muss sowohl für den Zeitpunkt der Veräußerung als auch für den Zeitpunkt der Anschaffung das Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, mit dem alle bindenden Abmachungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Scheidung, Immo... / c) Der spätere unbedachte Verkauf

Da es sich bei der Anschaffung eines Grundstücks (§ 23 Abs. 1 S. 2–4 EStG) nicht nur um einen Kauf handeln kann, sondern auch um andere entgeltliche Geschäfte mit geldwerten Leistungen, wie beispielsweise den Erhalt eines Grundstücks zur Abgeltung der Zugewinnausgleichsforderung, und eine Anschaffung auch bei einer Entnahme vorliegt (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG), muss der Erwerber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kapitalgesellschaften: Aktu... / 7 Inkongruente und disquotale Gewinnausschüttungen als Gestaltungsmittel

Eine disquotale Gewinnausschüttung kann in bestimmten Sachverhalten erhebliche Vorteile mit sich bringen. Nach § 29 Abs. 3 GmbHG ist es gesellschaftsrechtlich zulässig, dass die Anteilseigner eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttung beschließen. Auch steuerlich kann eine solche disquotale Gewinnausschüttung anzuerkennen sein. Schon der Umstand, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42AO

Rn. 40 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Systematisch ist § 42 AO vorrangig zu § 17 EStG anzuwenden; dieser Vorrang ist jedoch inhaltlich an der Vorschrift des § 17 EStG und ihrer Entwicklung zu messen (BFH vom 18.07.2001, I R 48/97, BFHE 196, 128). Folglich ist § 42 AO stets im Lichte des § 17 EStG zu prüfen; dies gilt insbesondere für spezielle Missbrauchsverhinderungsnormen wie ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erwerb von Anteilen zu unterschiedlichen AK

Rn. 251 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden die Anteile an derselben Gesellschaft in mehreren Erwerbsvorgängen zu verschiedenen Zeitpunkten und AK erworben, so behalten die Anteile ihre rechtliche Selbstständigkeit, soweit die Identität der Anteile ermittelbar ist (BFH vom 29.07.1997, VIII R 80/94, BStBl II 1997, 727). Das führt dazu, dass der Veräußerer faktisch ein Wahlrecht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008

Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vertrauensschutzregelung des BFH auch über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus s Rn 235a. Zu § 17 Abs 2a EStG, mit dem die Rechtslage vor MoMiG im Wesentlichen wiederhergestellt wurde, s Rn 281aff. Ein Darlehen ist noch nach den Vorschriften vor Inkrafttreten des MoMiG zu behandeln, wenn das Insolvenzverfahren bei einer GmbH vor dem 01.11....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an KapGes bei wesentlicher Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Paus, Änderungen bei der Besteuerung wesentlicher Beteiligungen, NWB 1999, 2945, Fach 3, 10 864; Crezelius, Die Rückbezüglichkeit in § 17 Abs 1 S 1 EStG, DB 2003, 230; Fohler/Greitemann, Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen, DB 2005, 2488; Prinz/v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Hinausschieben der Fälligkeit (Stundung)

Rz. 22 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Solange eine Lohnforderung noch nicht entstanden ist, kann der Zeitpunkt der Fälligkeit noch verändert werden. Aber auch, wenn die Forderung bereits entstanden ist, können ArbN und ArbG die Fälligkeit vor deren Eintritt hinausschieben, ohne dass dies ein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO; > Steuerumgehung) ist (BFH 227, 93 = BStBl 2010 II, 746,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Besonderheiten bei nahestehenden Personen und Geschäftsführern

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der Prüfung, ob bei einer Gutschrift von > Arbeitslohn dieser zugeflossen ist, wird bei verwandtschaftlichen Beziehungen ein strenger Maßstab angelegt (BFH 64, 151 = BStBl 1957 III, 58): Zufluss bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit, falls der Schuldner liquide ist (vgl BFH 82, 440 = BStBl 1965 III, 407). Das gilt besonders bei Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unentgeltliche und teilentg... / 7. Veräußerung des übertragenen Grundstücks durch den Grundstücksübernehmer und mögliche Rechtsfolgen nach § 23 EStG

Veräußert der Grundstücksübernehmer das unentgeltlich oder teilentgeltlich erworbene Grundstück, hängt eine mögliche Steuerpflicht eines erzielten Veräußerungsgewinns zum einen davon ab, wie das Grundstück in der Zwischenzeit genutzt wurde, aber auch, ob es unentgeltlich oder teilentgeltlich erworben wurde. Hinsichtlich der Art der Nutzung ist die Besteuerung des Veräußerungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wj bei Mitunternehmerschaften

Rn. 18 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einheitlicher Betrieb: Mitunternehmerschaften unterhalten einen einheitlichen (originär oder fiktiv gewerblichen) Betrieb, für den der Gewinn ebenfalls betriebsbezogen für ein (einheitliches) Wj zu bestimmen ist. Sonderbetriebsbereich: Gesellschafter einer mitunternehmerischen PersGes sind mit ihren Sonderbilanzen bzgl des Wj determiniert dur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meuschel, Muß die Registereintragung eines Vollkaufmannes bei Beginn des abweichenden Wj vorliegen?, BB 1949, 389; Theis, Abweichendes Wj und Steuerfestsetzung bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach Durchschnittsätzen ermittelt wird, FR 1950, 173; Kottke, Die Wahl des Bilanzstichtags als bilanz- und steuertaktisches Instrument, DB 1978, 501; Schuhmann, Zum "Einvernehmen m...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Befristung ohne Sachgrund

Rz. 179 Nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund – wie schon gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BeschFG a.F. – nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG setzt keine Vereinbarung der Parteien voraus, die Befristung auf diese Rechtsgrundlage stützen zu wollen. Ausreichend ist, dass die Voraus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einschränkung des Erstausübungs-Wahlrechts: Allgemeine Missbrauchskontrolle (§ 42 AO)

Rn. 45 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Kumulation allgemeiner und spezieller Missbrauchskontrolle: Bei der erstmaligen Wahl des Abschlussstichtages durch die im HR eingetragenen gewerblichen Unternehmen bejaht die Rspr eine Einschränkung der Wahlrechtsfreiheit durch die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 AO, wenn die erstmalige Wahl eines vom Kj abweichenden Abschlussstich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Leistung im wirtschaftlichen Sinn

Rz. 60 Eine Leistung i. S. d. Regelung muss sich auf eine Leistung im wirtschaftlichen Sinn richten (abgeleitet aus Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL, nach der zur Begründung der Unternehmereigenschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeführt werden muss), ob es sich auch um eine Leistung im rechtlichen Sinne handelt, ist nicht von Bedeutung. Ebenso wenig ist für die umsatzsteuerrec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.5 Leistungen des Gesellschafters

Rz. 286 Gesellschafter und Gesellschaft sind im Umsatzsteuerrecht jeweils eigene Rechtssubjekte, sie können untereinander im Gesellschaftsverhältnis tätig werden, aber auch im Rahmen eines Leistungsaustauschs auftreten. Grundsätzlich wird der Gesellschafter bzw. das Mitglied einer unternehmerisch tätigen Personenvereinigung nicht alleine deshalb zum Unternehmer, weil eine Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung unter Aufgeldzahlung neu geschaffenen Kapitalgesellschaftsanteils

Ein für den Erwerb eines GmbH-Anteils im Rahmen einer Kapitalerhöhung gezahltes Aufgeld ist ausschließlich dem neu erworbenen Anteil als Anschaffungskosten zuzuordnen. Dies gilt nach Auffassung des FG Baden-Württemberg auch dann, wenn die Summe aus dem Nennbetrag des neuen Anteils und dem Aufgeld den Verkehrswert des neuen Anteils übersteigt. Das Aufgeld führt in Höhe des "Über...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anteilserwerb durch Kapitalerhöhung unter Aufgeldzahlung: Kein Gestaltungsmissbrauch

Anteilserwerb durch Kapitalerhöhung unter Aufgeldzahlung: A ist als alleiniger Kommanditist und alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH über eine GmbH & Co. KG mittelbar zu 100 % an einer GmbH beteiligt. A übernimmt anlässlich einer Kapitalerhöhung der GmbH unmittelbar selbst den neugeschaffenen Geschäftsanteil und muss hierfür über den Nennbetrag des Geschäftsanteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Regelmäßiger Beginn der Verjährungsfrist (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Der Beginn der Verjährungsfrist ist an den Eintritt der erstmaligen Fälligkeit[1] geknüpft. Die Fälligkeit tritt ein: nach den Einzelsteuergesetzen, entweder zu festen Terminen (wie bei den Vorauszahlungen) oder nach einer Steuerfestsetzung; besteht keine gesetzliche Bestimmung, tritt Fälligkeit gleichzeitig mit dem Entstehen des Anspruchs ein; das ist der Fall z. B. bei...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 250 & Zustimmung bei Übertragung (siehe auch Rdn 206) Ist der Übergeber zum Übertragungszeitpunkt in Zugewinngemeinschaft verheiratet, sind die Vorschriften der §§ 1365 und 1375 BGB zu beachten. Gemäß § 1365 BGB ist eine Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung dann erforderlich, wenn der Übergeber über sein Vermögen im Ganzen verfügt, wobei hier der objektive Wert maßgebl...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 193 & Übertragung (siehe auch Rdn 139 f., 169, 170) Auch hier sollte sorgfältig überdacht werden, ob die Übertragung an den Abkömmling als vorweggenommene Erbfolge, damit als dem Schenkungsrecht in Gänze unterstellt, oder als Ausstattung oder ggf. gesplittet in Ausstattung und Übermaß beurkundet werden sollte. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Beze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensverträge zwischen ... / 6. Fazit

Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steueroptimal zu gestalten. Dabei sollten folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Es darf sich nicht um ein Scheingeschäft i.S.d. § 117 BGB handeln. Es muss eine Überschusserzielungsabsicht bestehen. Der Vertrag muss bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sein. Der Vertrag muss tatsächlich durchgef...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensoptimierung durch ... / VI. Fazit

Die Kaufpreisallokation bei Real-Estate-Transaktionen ist maßgebend für eine Aufteilung der AK auf den Grund und Boden sowie den Gebäudeteil. Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung ist der AfA-Berechnung hierbei grundsätzlich zugrunde zu legen (Ausnahmen: Gestaltungsmissbrauch oder Widerspiegelung unrealer Wertverhältnisse). Fehlt eine vertragliche Kaufpreisaufteilung oder ka...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauchsgestaltungen bei... / 1. Zeitlich befristeter Nießbrauch zugunsten minderjähriger Kinder an einem langfristig an eine elterliche GmbH vermieteten Grundstück (FG Berlin-Brandenburg v. 21.3.2022 – 16 K 4112/20)

In dem vom FG Berlin-Brandenburg entschiedenen Streitfall[11] ging es um die steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück durch Eltern zugunsten ihrer bei Bestellung noch minderjährigen Söhne. Das Grundstück ist langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet. Hat...mehr