Fachbeiträge & Kommentare zu Gestaltungsmissbrauch

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Börsenausnahme (Satz 2 Alt. 2)

"... oder wenn mit der Hauptgattung der Anteile an ihr ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer anerkannten Börse stattfindet." a) Systematik Rz. 577 [Autor/Stand] Überblick. Die Regelung des Satzes 1 findet keine Anwendung, "wenn" (vgl. Rz. 585) die Voraussetzungen der sog. Börsenklausel des Satzes 2 Alt. 2 erfüllt sind. Erforderlich ist hierfür, dass die Hauptgattun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Systematik und Teleologie

Rz. 9 [Autor/Stand] Überblick. Besonderes Gewicht für das Verständnis und die Auslegung des § 50d Abs. 3 EStG kommt der Systematik und Teleologie zu, in welche die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG eingebettet ist. Dies betrifft zunächst die Stellung innerhalb der Gesetzesordnung des EStG (vgl. Rz. 10) sowie die systematische Einordnung in das weitere Normumfeld (vgl. Rz. 11). ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Keine Vermögensverwaltung

Rz. 345 [Autor/Stand] Überblick. Bislang vertrat die FinVerw auf der Grundlage des früheren Gesetzeswortlauts (§ 50d Abs. 3 Satz 3 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG) die Auffassung, dass eine vermögensverwaltende Tätigkeit nicht unter den Begriff der Wirtschaftstätigkeit fällt (vgl. Rz. 346). Der EuGH hat indes die Versagung des Entlastungsanspruchs wegen vermögensverwaltender Tätigke...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Regelungsstruktur und -inhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] Versagung einer grundsätzlich bestehenden Entlastung von deutscher Abzugsteuer (Tatbestandsvoraussetzungen). § 50d Abs. 3 EStG ist eine spezialgesetzliche Missbrauchsvermeidungsvorschrift (zum Verhältnis zu § 42 AO s. Rz. 594 ff.). Sie richtet sich gegen rein steuerlich motivierte Gestaltungen zum Zwecke des sog. "Treaty-Shopping" oder "Directive-Shopping...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. ErbStG

Nicht alle Vermächtnisse lassen sich mit Ewigkeitsgarantie uneingeschränkt einsetzen. Auch bewährte Institute können durch die Rechtsprechung einmal Einschränkungen erfahren: Dies gilt in Teilbereichen auch für das sog. Zweckvermächtnis (nach § 2156 BGB), das oft bei gemeinsamen Testamenten u.a. zur wiederholten Nutzung von Freibeträgen gewählt wird. Dabei wird zum Todeszeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenerfordernis (Abs. 3 Sätze 1 bis 4)

Rz. 66 [Autor/Stand] Umfasst das auf einen Erwerber übertragene begünstigte Vermögen mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer Vermögensart (z.B. mehrere Gewerbebetriebe) oder mehrere Arten begünstigten Vermögens (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften), sind die beschäftigten Arbeitnehmer für je...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Ausgeübt

Rz. 339 [Autor/Stand] Geschäftsbetrieb muss tatsächlich betrieben werden. Damit ein Gestaltungsmissbrauch nach § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG nicht gesetzlich vermutet wird, ist eine Tätigkeit erforderlich, die mit einem für den Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb „ausgeübt” wird. Das Gesetzt geht damit implizit davon aus, dass das reine Vorhandensein eines a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Systematik

Rz. 392 [Autor/Stand] Überblick. Das Erfordernis eines wesentlichen Zusammenhangs führt dazu, dass eine missbräuchliche Zwischenschaltung spezifisch mit Blick auf die konkrete Einkunftsquelle ("einkunftsquellenbezogen") erfolgt (zum Telos vgl. Rz. 394). Der Zusammenhang fordert eine wirtschaftlich-funktionale Veranlassungsprüfung (vgl. Rz. 405 f.). Im Rahmen einer historisch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgenbestimmung der Höhe nach ("soweit")

a) Systematik und Berechnung "..., soweit ..." Rz. 479 [Autor/Stand] Systematik: Rechtsfolgenbestimmung der Höhe nach. Die Konjunktion "soweit" bezieht sich auf den ihr vorgeschalteten Satzteil (= den bestehenden Entlastungsanspruch) und ist regelungstechnisch Teil der Rechtsfolgenanordnung des § 50d Abs. 3 EStG. Sie bezieht sich auch auf den nachfolgenden Satzteil (Nr. 1 und ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Beteiligungen von einigem Gewicht

Rz. 439 [Autor/Stand] Mindestens zwei Beteiligungen. Die Körperschaft muss Beteiligungen an mindestens zwei Tochtergesellschaften halten. Zwar ist dem BMF-Schreiben v. 24.1.2012 nicht ausdrücklich eine Mindestanzahl an Beteiligungen zu entnehmen. Nicht ausreichend soll aber das Halten einer Beteiligung an nur einer Tochtergesellschaft sein, auch wenn gegenüber dieser Tochter...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Angemessene Einrichtung

Rz. 323 [Autor/Stand] Überblick. Die Angemessenheit (vgl. Rz. 329) der Einrichtung (vgl. Rz. 325 ff.) des Geschäftsbetriebs (vgl. Rz. 309 ff.) richtet sich nach dem jeweils verfolgten Geschäftszweck (vgl. Rz. 327) und ist daher stets einzelfallbezogen-funktional (vgl. Rz. 324) zu bestimmen. Eine Körperschaft kann auch mehrere Geschäftszwecke verfolgen (sog. gemischte Tätigke...mehr

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Zurechnung eines Einkünftetatbestands im Verhältnis zwischen einer Kapital­gesellschaft und deren (Allein-)Gesellschafter

Leitsatz 1. Wird eine Kapitalgesellschaft aus dem betrügerischen Handel mit wertlosen Aktien berechtigt und verpflichtet, so sind die daraus resultierenden gewerblichen Einkünfte grundsätzlich ihr selbst steuer­rechtlich zuzurechnen. 2. Ein Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich unzulässig und kommt nur unter den Voraussetzungen einer gesetzlichen Ausnahme...mehr

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Mittelbare vGA im Zusammenhang mit nießbrauchbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen (1)

Leitsatz 1. Ist an einem Kapitalgesellschaftsanteil ein Nießbrauch bestellt, der dem Nießbrauchberechtigten lediglich einen Anspruch auf den mit der Beteiligung verbundenen Gewinnanteil einräumt, ohne dass dieser wesentliche Verwaltungsrechte, insbesondere die Stimmrechte, ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann, sind die Kapitaleinnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 N...mehr

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Mittelbare vGA im Zusammenhang mit nießbrauchbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen (2)

Leitsatz 1. Ist an einem Kapitalgesellschaftsanteil ein Nießbrauch bestellt, der dem Nießbrauchberechtigten lediglich einen Anspruch auf den mit der Beteiligung verbundenen Gewinnanteil einräumt, ohne dass dieser wesentliche Verwaltungsrechte, insbesondere die Stimmrechte, ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann, sind die Kapitaleinnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wahlrecht bei Gewinnermittlung

Rn. 412 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden als Gewinn erfasst (vgl § 2 Abs 2 Nr 1 EStG). Da die Gewinnermittlung nach § 5 EStG ausschließlich bei gewerblichen Einkünften anzuwenden ist, kommt für die Gewinnermittlung nur der Vermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG oder die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG in Betracht (B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffene Beförderungs- und Versendungsfälle

Rz. 9 Die Regelung in § 3 Abs. 8 UStG ist ausschließlich auf bewegte Lieferungen i. S. v. § 3 Abs. 6 UStG anzuwenden, bei denen ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt. Nicht erfasst werden unter die Sonderregelung von § 3g UStG fallende Lieferungen (Erdgas, Elektrizität)[1], ruhende Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 7 UStG, unternehmensinternes Verbringen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Taktische Ausschlagung

Rz. 100 [Autor/Stand] Schlägt der Erbe aus, gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt (§ 1953 Abs. 1 BGB). Das kann genutzt werden, um den Vermögensfluss in der Familie ("postmortal") steuergünstig zu steuern.[2] Versterben Eltern kurz hintereinander, die sich in einem Berliner Testament gegenseitig zu Erben und die Kinder zu Schlusserben und Ersatzerben eingesetzt haben, kan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 41 [Autor/Stand] Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist nach § 15 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Dies erfordert mithin eine Schätzung.[2] Rz. 42 [Autor/Stand] Das Gesetz verlangt eine Prognose über die Höhe der in Zukunft im...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Verhältnis zu § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO : Die in § 41 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnete Maßgeblichkeit des tatsächlichen Vollzugs eines unwirksamen Vertrags ist auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des wirtschaftlichen Eigentums zu berücksichtigen.[1] Daher können Wirtschaftsgüter dem Erwerber auch auf der Grundlage eines – z. B. wegen des Verstoßes gegen Formvorschriften – u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Einjährige Haltedauer (§ 50j Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ein Gestaltungsmissbrauch wird nicht mehr vermutet werden können, wenn der Gläubiger der KapErtr längerfristig in Aktien oder Genussscheine investiert hat. Die zeitliche Grenze wird – wie in § 36a EStG – bei einem Jahr gezogen. Ist der Gläubiger bei Zufluss der KapErtr seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Blumenberg/Kring, Erste Umsetzung von BEPS in nationales Recht, BB 2017, 151; Hörster, Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I, NWB 1/2017, 22; Salzmann/Heufelder, Ist die weitere Bekämpfung von "Cum/Cum-Geschäften" im grenzüberschreitenden Kontext durch den Gesetzgeber gerechtfertigt? IStR 2017, 125; Salzmann/Heufelder, Die Versagung der Entlastung von KapSt gemäß § 50j EStG – ein Beispi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorschriften der AO

Rz. 13 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 39 AO. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass im Regelfall der zivilrechtliche Eigentümer gleichzeitig auch der wirtschaftliche Eigentümer i.S.e. wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist.[2] Diese Regelzurechnung basiert auf der Vermutung, dass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen (Satz 1)

"Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen sind insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifika...mehr

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Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen – Berechnung des Minderungsbetrags nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KStG – Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach Rückgabe von Fondsanteilen im Jahr 2005

Leitsatz 1. Trägt bei einem Wertpapierdarlehen der Darlehensnehmer die Kurschancen und -risiken der überlassenen Wertpapiere, so spricht dies gegen einen Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Darlehensgeber (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 18.08.2015 ‐ I R 88/13, BFHE 251, 190, BStBl II 2016, 961). 2. Die an die Stelle der darlehensweise ausgereichten Wertpapiere getre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4e Die erste Änderung des § 50j EStG erfolgte durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) v. 2.6.2021[1] m. w. V. 9.6.2021 (Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG). Es handelt sich um redaktionelle bzw. Folgeänderungen. In § 50j Abs. 1 S. 1 EStG wurde zunächst in dem Satzteil vor Nr. 1 die Angabe "§ 50d Absatz 1" durch die Angabe "§ 50c Absatz 3" e...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.6 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 831 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 7, 12, 14] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Ange...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 869 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 797 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / f) Überlegungen zur Sittenwidrigkeit?

Rz. 44 Hat der Betroffene von den Anordnungen des Erblassers keinen Nutzen, weil das von der Rechtsprechung ausdrücklich gebilligte Ziel der Anhebung seines Lebensstandards über ein Grundsicherungsniveau hinaus nicht erreicht wird oder vielleicht nach der Vorstellung des Erblassers auch gar nicht erreicht werden soll, kommen für eine Sittenwidrigkeitsprüfung bzw. das Sittenw...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 377 Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt bei dem Unternehmer zu Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 17 EStG, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Zuordnung zu dem Bereich des Kapitalvermögens scheidet aufgrund der Subsidiarität des Kapitalvermöge...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Entnahmebegrenzung

Rz. 193 Tätigt der Erwerber als Inhaber eines Einzelunternehmens oder Gesellschafters einer Personengesellschaft Entnahmen, die die Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne um mehr als 150.000 EUR übersteigen, stellt dies eine Überentnahme i.S.v. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG und somit einen Verstoß gegen die Behaltensregelungen dar. Entnahmen wesentlic...mehr

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Steuerliche Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen"

Kommentar Das BMF hat sich mit der steuerlichen Behandlung von "Cum/Cum-Transaktionen" befasst. Neu sind gegenüber dem Vorgängerschreiben aus 2017 insbesondere die Aussagen zur Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums. Wie bereits berichtet hat der BMF mit Schreiben vom 9.7.2021 auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur sogenannten Wertpapierleihe reagiert, nach der das ...mehr

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Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften

Kommentar Das BMF hat dargestellt, welche Grundsätze bei der wirtschaftlichen Zurechnung von Wertpapieren im Fall der sogenannten Wertpapierleihe gelten. Wirtschaftliches Eigentum an Aktien bei Wertpapierleihen Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur sogenannten Wertpapierleihe kann das wirtschaftliche Eigentum bei zivilrechtlich an den Entleiher übereigneten Aktien au...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1.5 3-Objekt-Grenze bei Beteiligung an einer Grundstückspersonengesellschaft

Bei der Beteiligung an Grundstücksgesellschaften zur Verwertung von Grundstücken (z. B. durch Verkauf oder Bebauung und Verkauf), kann sowohl bei der Gesellschaft als auch beim Gesellschafter selbst jeweils ein gewerblicher Grundstückshandel begründet sein. 3-Objekt-Grenze bei der Gesellschaft Zunächst ist zu prüfen, ob die Gesellschaft selbst durch Überschreiten der "3-Objekt...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 2.1.4 3-Objekt-Grenze bei Schenkung (vorweggenommener Erbfolge) und Erbschaft

Werden Grundstücke im Wege der Schenkung (vorweggenommene Erbfolge) übertragen oder gehen sie im Wege einer Erbschaft auf den/die Erben über, stellt sich die Frage, ob diese Grundstücke im Rahmen der 3-Objekt-Grenze mitzuzählen sind. Hierfür ist zwischen der Schenkung (vorweggenommene Erbfolge) und der Erbschaft zu differenzieren. Sind schenkweise übertragene Grundstücke mitz...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / Zusammenfassung

Überblick Privates Veräußerungsgeschäft Der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien ist, sofern er außerhalb eines Gewerbebetriebs erzielt wird und die verkauften Immobilien auch nicht zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehören, grundsätzlich nur zu versteuern, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren gekauft und wieder verkauft wird und sie nicht ausschließlich eigenen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.10 Weitere Fälle

Rz. 140 Werden alte Aktien mit Dividendenanspruch veräußert und von dem Erwerber kurz darauf junge Aktien derselben Gesellschaft ohne Dividendenanspruch an den Veräußerer der alten Aktien verkauft, ist auch nach Aufhebung des § 50c Abs. 8 S. 2 EStG kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Der Erwerber erlangt nämlich anders als beim Wertpapierpensionsgeschäft be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.4 Mietverträge über Immobilien

Rz. 107 Die Vermietung von Wohnraum an ein unterhaltsberechtigtes Kind, das den Mietzins nur aus dem Barunterhalt der Eltern bestreiten kann, wurde früher als rechtsmissbräuchlich angesehen.[1] Diese Beurteilung hat der BFH inzwischen aufgegeben. Er sieht jetzt in der Leistung des Barunterhalts einerseits und dem Mietverhältnis andererseits zwei bürgerlich-rechtlich und wirt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.7 Zwischenschaltung von Gesellschaften

Rz. 126 Ein Gestaltungsmissbrauch ist regelmäßig nicht gegeben, wenn ein Stpfl. – aus welchen Gründen auch immer – auf Dauer zwischen sich und eine Einkunftsquelle eine inländische Kapitalgesellschaft schaltet und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht.[1] Dies gilt auch dann, wenn diese Kapitalgesellschaft nur die Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft hält un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 148 Die sog. Kettenschenkung, bei der ein Ehegatte einen Teil seines Vermögens bzw. einen Geldbetrag unmittelbar einem Kind schenkt, einen anderen Vermögensteil oder einen anderen Geldbetrag seinem Ehegatten zuwendet, der die Zuwendung dann dem Kind weiterreicht, wird als der typische Fall des Gestaltungsmissbrauchs angesehen, wenn dies der Ausnutzung der persönlichen St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.1 Gesellschaftsverträge

Rz. 101 Bei Gesellschaftsverträgen mit Kindern und Ehegatten ist auch beim Vorliegen außerbetrieblicher Gründe für die Beteiligung kein Gestaltungsmissbrauch gegeben, wenn der Vertrag folgerichtig durchgeführt wird und eine angemessene Gewinnverteilung vorgesehen ist. Ist die Gewinnverteilung unangemessen, kommt ein Gestaltungsmissbrauch in Betracht, insbesondere wenn dies z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.1 Zwischenvermietung von Immobilien

Rz. 157 Zwischenvermietungen sollen den Vorsteuerabzug in Fällen eröffnen, in denen dieser an sich ausgeschlossen ist. Das ist nach § 15 Abs. 2 UStG insbesondere dann der Fall, wenn eine bezogene Leistung für die Ausführung steuerfreier oder diesen gleichgestellter Umsätze verwendet wird. Steuerfrei ist gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.3 Verhältnis zum AStG

Rz. 24 Die Einschaltung einer Basisgesellschaft, mit der Einkünfte aus dem Inland in das niedrig besteuernde Ausland verlagert werden, kann einen Gestaltungsmissbrauch darstellen. Eine solche Gestaltung kann aber auch die sog. Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7ff. AStG auslösen. Nach der Rspr. des BFH hat die Anwendung des § 42 AO aus logischen Gründen Vorrang vor der An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.3 Körperschaftsteuer

Rz. 141 Das sog. Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren, mit dem unter der Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens die Gewinnthesaurierung zu einem günstigeren als dem für einbehaltene Gewinne geltenden Körperschaftsteuersatz ermöglicht werden sollte, stellte grundsätzlich keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar. Dies galt auch dann, we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.4 Wesentliche Beteiligungen i. S. des § 17 EStG

Rz. 121 Durch Veräußerung und Erwerb von Anteilen ist vielfach versucht worden, auf Veräußerungsgewinne und Veräußerungsverluste nach § 17 EStG Einfluss zu nehmen. Daher gibt es eine umfangreiche höchstrichterliche Rspr. zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs durch solche Veräußerungen und Erwerbe. Weit überwiegend hat der BFH allerdings das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.6 Darlehensverträge

Rz. 111 Eine Darlehensgewährung unter Verwandten bietet regelmäßig keinen Anlass für die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs, wenn es sich um volljährige, wirtschaftlich voneinander unabhängige Verwandte handelt. Das gilt insbesondere, wenn der Darlehensvertrag wie unter Fremden gestaltet und durchgeführt worden ist.[1] Geht dem Darlehen einer minderjährigen Tochter an eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.3 Grundstücksgeschäfte

Rz. 103 Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-)Schenkung des Kaufpreises vereinbart, kann eine missbräuchliche Gestaltung vorliegen, die der steuerlichen Anerkennnung des Anschaffungsvorgangs entgegensteht.[1] Verkaufen Eltern ein Grundstück an ihr Kind und versprechen sie gleichzeitig, ihm einen bestimmten Geldbetrag zu...mehr