Fachbeiträge & Kommentare zu Gestaltungsmissbrauch

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.3 Verhältnis zum AStG

Rz. 24 Die Einschaltung einer Basisgesellschaft, mit der Einkünfte aus dem Inland in das niedrig besteuernde Ausland verlagert werden, kann einen Gestaltungsmissbrauch darstellen. Eine solche Gestaltung kann aber auch die sog. Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7ff. AStG auslösen. Nach der Rspr. des BFH hat die Anwendung des § 42 AO aus logischen Gründen Vorrang vor der An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.1 Zwischenvermietung von Immobilien

Rz. 157 Zwischenvermietungen sollen den Vorsteuerabzug in Fällen eröffnen, in denen dieser an sich ausgeschlossen ist. Das ist nach § 15 Abs. 2 UStG insbesondere dann der Fall, wenn eine bezogene Leistung für die Ausführung steuerfreier oder diesen gleichgestellter Umsätze verwendet wird. Steuerfrei ist gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.1 Gesellschaftsverträge

Rz. 101 Bei Gesellschaftsverträgen mit Kindern und Ehegatten ist auch beim Vorliegen außerbetrieblicher Gründe für die Beteiligung kein Gestaltungsmissbrauch gegeben, wenn der Vertrag folgerichtig durchgeführt wird und eine angemessene Gewinnverteilung vorgesehen ist. Ist die Gewinnverteilung unangemessen, kommt ein Gestaltungsmissbrauch in Betracht, insbesondere wenn dies z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.4 Wesentliche Beteiligungen i. S. des § 17 EStG

Rz. 121 Durch Veräußerung und Erwerb von Anteilen ist vielfach versucht worden, auf Veräußerungsgewinne und Veräußerungsverluste nach § 17 EStG Einfluss zu nehmen. Daher gibt es eine umfangreiche höchstrichterliche Rspr. zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs durch solche Veräußerungen und Erwerbe. Weit überwiegend hat der BFH allerdings das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrau...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.6 Darlehensverträge

Rz. 111 Eine Darlehensgewährung unter Verwandten bietet regelmäßig keinen Anlass für die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs, wenn es sich um volljährige, wirtschaftlich voneinander unabhängige Verwandte handelt. Das gilt insbesondere, wenn der Darlehensvertrag wie unter Fremden gestaltet und durchgeführt worden ist.[1] Geht dem Darlehen einer minderjährigen Tochter an eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.3 Grundstücksgeschäfte

Rz. 103 Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-)Schenkung des Kaufpreises vereinbart, kann eine missbräuchliche Gestaltung vorliegen, die der steuerlichen Anerkennnung des Anschaffungsvorgangs entgegensteht.[1] Verkaufen Eltern ein Grundstück an ihr Kind und versprechen sie gleichzeitig, ihm einen bestimmten Geldbetrag zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.1.1 Zwischenschaltung von Basisgesellschaften

Rz. 165 Eine Basisgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft im Ausland, die in einen Lieferungs-, Leistungs- oder Zahlungsweg zwischengeschaltet ist, der im Ergebnis im Inland landet. Durch die Zwischenschaltung sollen die der Besteuerung unterliegenden Gewinne statt im Inland im Sitzstaat der Basisgesellschaft anfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Gesell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.1 Verhältnis zu § 41 Abs. 2 AO

Rz. 18 § 41 Abs. 2 S. 1 AO und § 42 AO stehen im Verhältnis der Alternativität. Für den Austausch einer unangemessenen rechtlichen Gestaltung durch eine den wirtschaftlichen Vorgängen angemessene Gestaltung besteht nur in den Fällen Raum und Anlass, in denen die von dem Stpfl. gewählte Gestaltung anderenfalls der Besteuerung zugrunde zu legen wäre. Diese Voraussetzung ist be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.8 Festlegung eines abweichenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 131 Die Festlegung eines abweichenden Wirtschaftsjahrs im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist Gestaltungsmissbrauch, wenn es dem Eintreten einer Steuerpause dient und hierfür keine außersteuerlichen Gründe bestehen.[1] Dasselbe gilt, wenn eine Personengesellschaft ihr Wirtschaftsjahr so festlegt, dass es einen Monat vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.9 Ausübung von Wahl- und Gestaltungsrechten

Rz. 135 Die nachträgliche Wahl der getrennten (jetzt: Einzel-)Veranlagung ist nicht deshalb missbräuchlich, weil sie erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Aufteilung der sich aus der Zusammenveranlagung ergebenden Einkommensteuerschuld bereits unanfechtbar war.[1] Dem Steuergläubiger erwächst daraus kein Schaden, weil bereits durchgeführte Vollstreckungsmaßnahmen unbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.8.3 Weitere Fälle

Rz. 173 Wird im Rahmen eines Freistellungsverfahrens gem. § 50d Abs. 3 (jetzt § 50d Abs. 2) EStG die Gesamtleistung einer Künstlergruppe im Einzelfall in die beiden Einzelleistungen der Künstlerüberlassung und der Übertragung des Namensrechts zur Nutzung aufgespalten, so ist kein Gestaltungsmissbrauch anzunehmen.[1] Missbräuchliche oder beliebige Transaktionen zu dem Zweck, "...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.6 Wertpapiergeschäfte

Rz. 125 Es steht grundsätzlich im Belieben des Stpfl., ob, wann und mit welchem Ertrag er Wertpapiere erwirbt und wieder veräußert. Dadurch macht er lediglich von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch, missbraucht diese aber nicht. Denn das Ziel, sich von nahezu wertlosen Wertpapieren durch Übertragung auf einen Dritten zu trennen, ist sinnvoll nur durch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.2 Bestimmung der sich aus der Existenz einzelsteuergesetzlicher Regelungen ergebenden Rechtsfolgen

Rz. 45 Für den Fall, dass der Tatbestand einer der Verhinderung von Steuerumgehungen dienenden Regelung erfüllt ist, bestimmt § 42 Abs. 1 S. 2 AO, dass sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift richten. Diese Aussage bringt in ihrem positiven Gehalt nur die Selbstverständlichkeit zum Ausdruck, dass bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gesetzes die sich d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 5.2.2.2 "Gesetzlich nicht vorgesehener" Steuervorteil

Rz. 83 Der durch die unangemessene Gestaltung entstehende Steuervorteil begründet nach dem Gesetz nur dann einen Missbrauch, wenn er gesetzlich nicht vorgesehen ist. In der Rspr. des BFH zu § 42 AO vor Inkrafttreten des JStG 2008 ist dieses Merkmal in dieser Form nicht aufgetaucht. Die Auffassungen über seine Bedeutung gehen stark auseinander. Während Wienbracke [1] der Ansic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.6 Grunderwerbsteuer

Rz. 151 Die Übertragung eines Anteils an einer grundbesitzenden GbR erfüllt als solche nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Nach der st. Rspr. des BFH konnte die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur grundbesitzhaltenden Personengesellschaft aber nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO der GrESt unterliegen.[1] Seit der Einfügung des § 1 Abs. 2a GrES...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7 Umsatzsteuer

Rz. 156 Fragen zum Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs sind bei der USt sehr zahlreich und betreffen eine ganze Reihe von Gestaltungstypen. Sie tauchen allerdings fast ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug auf. Soweit der Vorsteuerabzug nach § 42 AO versagt wird, kommt auch ihr Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben nicht in Betracht.[1] 6.7.1 Zwisc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.3 Option durch insolventen Grundstücksverkäufer

Rz. 162 Der Vorsteuerabzug durch einen Grundstückserwerber ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der insolvente Veräußerer die Grundstückslieferung als steuerpflichtig behandelt, aber die geschuldete USt nicht entrichtet. Etwas anderes soll nur in dem Fall gelten, in dem der Erwerber den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich USt) dem Verkäufer gar nicht auszahl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 5.2.1.1 Rechtliche Gestaltung

Rz. 71 Gegenstand der Angemessenheitsprüfung ist eine rechtliche Gestaltung. Darunter ist der rechtliche Zustand zu verstehen, der unter Ausnutzung von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts herbeigeführt worden ist. Die Herbeiführung dieses Zustands muss nicht notwendigerweise in einem Schritt erfolgen, sondern kann auch das Ergebnis mehrerer aufeinander folgender Gestaltungsak...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 5.2.3 Missbrauchsabsicht

Rz. 88 Ob der Missbrauchsbegriff ein subjektives Tatbestandselement in Gestalt der Missbrauchsabsicht enthält, wird unterschiedlich beurteilt.[1] Dafür spricht nicht nur der Wortsinn des darin enthaltenen Präfix, sondern auch der Umstand, dass der BFH die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs in der Vergangenheit von einer zweckgerichteten Handlung zur Umgehung des Steuergese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 5.2.2.1 Steuervorteil

Rz. 80 Mit dem Erfordernis des dem Stpfl. oder einem Dritten entstehenden Steuervorteils knüpft die gesetzliche Missbrauchsdefinition ebenfalls an ein in der Rspr. des BFH entwickeltes Kriterium an.[1] Diese hatte die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs von jeher davon abhängig gemacht, dass die von dem Stpfl. gewählte rechtliche Gestaltung der Steuerminderung dient.[2] Ent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.3 Zweck

Rz. 6 § 42 AO soll den Geltungsanspruch des Steuergesetzes gegen Umgehung schützen.[1] Für einen solchen Schutz besteht im Falle der Steuergesetze ein besonderes Bedürfnis, weil es in der Natur der Steuer als einer ohne konkrete Gegenleistung auferlegten Leistungspflicht[2] liegt, dass sich die Stpfl. ihr nach Möglichkeit zu entziehen versuchen.[3] Dies kann insbesondere dad...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1 Verträge unter einander nahestehenden Personen

Rz. 100 Auch Angehörige und andere einander nahestehende Personen können ihre Rechtsbeziehungen so gestalten, dass möglichst geringe Steuern zu zahlen sind.[1] Wegen des in solchen Nähebeziehungen typischerweise fehlenden Interessengegensatzes liegt die Möglichkeit eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei ihnen allerdings näher als im Verhältnis zwischen Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veräußerung/Aufgabe ganzer Betriebe oder gesamter Mitunternehmeranteile (§ 4f Abs 1 S 3 EStG Alt 1)

Rn. 71 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Grundfall: Ausgenommen von der Aufwandsverteilung sind die im Zuge der Veräußerung bzw Aufgabe eines ganzen Betriebs oder eines gesamten Mitunternehmeranteils (einschließlich des gesamten Sonder-BV) realisierten stillen Lasten, da Gestaltungsmissbrauch bei Beendigung des unternehmerischen Engagements grds nicht im Raum steht. Da die Übertragu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.8 Umsatzsteuer

Die Höhe des geschätzten Umsatzes einschließlich Umsatzsteuer (Tz. 7.1) entscheidet darüber, ob die Kleinunternehmer-Regelung (Tz. 7.3) in der Startphase angewendet werden kann oder nicht. Wird ein Bruttoumsatz von mehr als 22.000 EUR jährlich geschätzt, scheidet der Kleinunternehmer-Status aus. Bei unterjähriger Unternehmensgründung ist der Umsatz auf das Gesamtjahr hochzure...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung eines Verlustes nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG oder Aberkennung aufgrund eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Leitsatz Der Kläger tauschte mit seinem Mitgeschäftsführer die Anteile an einer GmbH. Zur Debatte steht nun, ob der hier vereinbarte Kaufpreis eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung darstellt, da er weit unter dem vereinbarten im Ertragswertverfahren ermittelten Wert liegt. Sachverhalt Der Kläger und sein Mitgeschäftsführer waren je zur Hälfte an einer GmbH beteiligt. Im Rahme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung – grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz 1. § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG ist eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift i.S. von § 42 Abs. 1 Satz 2 AO; damit ist die Annahme eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AO für den Fall der Veräußerung nach unentgeltlicher Übertragung grundsätzlich ausge­schlossen. 2. Hat der Steuerpflichtige die Veräußerung eines Grundstück...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einjährige Haltedauer (§ 36a Abs 5 Nr 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ein Gestaltungsmissbrauch wird nicht mehr vermutet werden können, wenn der StPfl längerfristig in Aktien oder Genussscheine investiert hat. Die zeitliche Grenze wird bei einem Jahr gezogen. Ist der StPfl bei Zufluss der KapErtr seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Papiere, wird die Anrechenbarkeit der Kap...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Forschung

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Gemeinnützig ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass derartige Einrichtungen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter Wissenschaft wird verstanden, wenn das Wissen systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und redigiert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vorschriften der AO

Rz. 19 [Autor/Stand] Verhältnis zur Definition des wirtschaftlichen Eigentums in § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO. Gosch sieht § 50j EStG in seinem Anwendungsbereich als eine Konkretisierung des wirtschaftlichen Eigentums, das § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO abstrakt für das gesamte Steuerrecht definiert (s. Rz. 61).[2] Diese Sichtweise verkennt jedoch, dass die Entlastungsvoraussetzung des Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausschluss der Schachtelbeteiligungen (Satz 1 Nr. 2)

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbungskosten bei Einkünft... / 5 Zeitpunkt des Abzugs

Bezahlung ist maßgebend Grundsätzlich gilt bei allen Werbungskosten: Der Abzug ist in der Steuererklärung des Jahres vorzunehmen, in dem die Werbungskosten bezahlt werden. Eine Ausnahme machen hierbei nur die Abschreibungen und evtl. das Damnum/Disagio (s. a. Disagio). Denken Sie daran, dass Sie auch die Werbungskosten, die vor der Fertigstellung oder Anschaffung eines Grundst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2 Beiträge für Direktversicherungen (Abs. 1 a. F.)

Rz. 32 Die Pauschalierung von Beiträgen für Direktversicherungen nach § 40b Abs. 1 EStG ist ab 2005 aufgehoben worden. An die Stelle der Pauschalierung ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG getreten (Rz. 2).[1] Für Beiträge aufgrund einer Versorgungszusage des Arbeitgebers, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurde (Altzusage), besteht eine Übergangsregelung zur weiteren Anw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Anerkennung von... / Zusammenfassung

Überblick Steuerzahlern steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Dieser anerkannte Grundsatz gilt auch für Mietverträge zwischen Angehörigen. Dennoch nehmen die Finanzämter Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen besonders kritisch unter die Lupe, insbesondere bei der verbilligten Vermietung.[1] Wer sich jedoch an di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Anerkennung von... / 5.6 Mietverhältnis trotz Nießbrauch bzw. Wohnrecht

Sicherungsnießbrauch Die gleichzeitige oder auch nachträgliche Vereinbarung eines Nießbrauchs und eines Mietvertrags steht der steuerlichen Anerkennung des Mietverhältnisses jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das dingliche Nutzungsrecht lediglich zur Sicherung des Mietverhältnisses vereinbart und nicht tatsächlich durchgeführt wird.[1] Mietvertrag nach Grundstücksübertragung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Anerkennung von... / 5.4 Mietverhältnisse zwischen Ehegatten

Ein Mietverhältnis zwischen Eheleuten ist zwar grundsätzlich möglich, aber nicht bei einer gemeinsam genutzten Wohnung. Selbst wenn alle Voraussetzungen eines Mietverhältnisses erfüllt sind, wird das Finanzamt unter Hinweis auf § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch) die Anerkennung versagen. Anders ist die Rechtslage, wenn z. B. die Ehefrau ihrem Ehegatten Räumlichkeiten, in einem i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Anerkennung von... / 4 Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Fremdvergleich Schließen fremde Dritte einen Mietvertrag, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass Leistung und Gegenleistung aufgrund der Interessengegensätze gegeneinander abgewogen sind. Dies kann bei nahen Angehörigen nicht ohne Weiteres unterstellt werden. Mietverträge zwischen nahen Angehörigen müssen daher einem Fremdvergleich standhalten. Dazu ist erforderlich,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7.1 Wechselseitige Vermietung

Verträge unter Angehörigen sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, sog. Fremdvergleich.[1] Selbst wenn das Mietverhältnis sämtliche Voraussetzungen des Fremdvergleichs erfüllt, kann es gleichwohl im Einzelfall steuerlich nicht anerka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.7.2 Verzicht auf entgeltliches Wohnungsrecht o.  Ä. und Abschluss eines Mietvertrags

Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen. Auch Angehörigen steht es danach frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander möglichst günstig zu gestalten. Insbesondere können Angehörige frei darüber entscheiden, ob sie ihre Leistungen auf familiärer oder vertraglicher Basis erbringen. Es stellt daher keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn der S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.1 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 59 Nach früherer Auffassung war Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsleistung die Übertragung einer Ertrag bringenden Wirtschaftseinheit, die bereits vom Übergeber bewirtschaftet worden war und durch ihre Erträge zumindest teilweise seine Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer. Ein solcher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. § 14 TzBfG

Rz. 21 § 14 TzBfG regelt außerhalb von Sonderbestimmungen die Voraussetzungen der Befristung von Arbeitsverhältnissen.[50] Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 S. 1 TzBfG mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag, wobei die Dauer nach § 3 Abs. 1 S. 2 TzBfG kalendermäßig bestimmt sein kann (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral

Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat[1] aus, dass bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung es in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führt die Buchwerte im erhaltenen Betrieb nach § ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.5 Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO

Rz. 153 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Dient eine Arbeitnehmerentsendung ausschließlich oder fast ausschließlich dazu, die deutsche Besteuerung zu vermeiden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vorliegt. Rz. 154 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Beispiel: Ein in der Schweiz ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer inlän...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Weitere Einzelheiten

Rz. 44 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein bundesweit tätiger ArbG darf den günstigsten Preis zugrunde legen, zu dem er im Bundesgebiet anbietet, auch wenn dies lediglich ein regionaler Preis ist. Je kleiner der Geltungsbereich eines ungewöhnlich günstigen Angebots ist, desto eher wird freilich ein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO; > Steuerumgehung) in Betracht kommen. Auf Angebots...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Handyverkauf an Arbeitgeber: Steuerfreie Nutzung arbeitgebereigener Telekommunikationsgeräte ist möglich

Leitsatz Das FG München entschied, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, wenn ein Arbeitnehmer sein Handy für einen symbolischen Preis (zwischen einem und sechs Euro) an seinen Arbeitgeber veräußert, letzterer das Gerät dem Arbeitnehmer dann zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt und fortan die kompletten laufenden Handykosten übernimmt. Die Kostenübernahm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c EStG wurde durch das StÄndG 1958 v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) mit Wirkung ab VZ 1958 in das EStG eingefügt und kodifiziert die von der Rspr entwickelten Grundsätze (zB RFH v 05.06.1928, I A 262/28, RStBl 1928, 288). Rn. 11 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 EStG wurde mit dem StSenkG v 23...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch bei Verschmelzung einer "Gewinngesellschaft" auf eine "Verlustgesellschaft"

Leitsatz 1. Einzelsteuergesetzliche Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen, die tatbestandlich nicht einschlägig sind, schließen die Anwendung des § 42 AO nicht aus. 2. Bei der Prüfung des Vorliegens eines Missbrauchs i.S. des § 42 Abs. 2 AO sind diejenigen Wertungen des Gesetzgebers, die den von ihm geschaffenen einzelsteuergesetzlichen Vorschriften zur Verhinder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhebung der Umsatzsteuersä... / 3.6 Sicherung des abgesenkten Steuersatzes

Zur Wiederanhebung der Umsatzsteuersätze zum 1.1.2021 wird zumindest für die nicht oder nicht voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfänger das Interesse bestehen, Leistungen wenn möglich noch bis zum 31.12.2020 zu erhalten. Je näher der Zeitpunkt der Steuersatzanhebung rückt, desto schwieriger wird es sein, Leistungen noch bis zum 31.12.2020 tatsächlich auszuführe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Anerkennung eines Verlustes aus der Veräußerung wertloser Aktien

Leitsatz 1. Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (Anschluss an BFH-Urteil vom 12.06.2018 – VIII R 32/16, BFHE 262, 74, BStBl II 2019, 221). 2. Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, selbst w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 853 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.6 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 814 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 7, 12, 14] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Ange...mehr