Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestandsgefährdend

Rz. 131 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 ist im Prüfungsbericht darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. vermittelt. Die Vorschrift wurde durch das KonTraG in § 321 eingefügt, damals als Satz 2. Der heutige Satz 3 entspricht Satz 2 idF de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einführung

Rn. 1560 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Im Gesetz findet sich keine Begriffsbestimmung für die BE (BFH BFH/NV 2015, 486). Der Begriff BE wird nur an einigen Stellen erwähnt (zB § 4 Abs 3 S 1, § 9b Abs 2 EStG). Im Gegensatz zB zum Begriff Einkünfte im ESt-Recht, der im Gesetz mit unterschiedlichen Inhalten belegt ist, wird der Begriff BE im ESt-Recht von der Rspr einheitlich verw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Fachausschüsse und Arbeitskreise (Abs. 6)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Nach § 342r Abs. 6 kann der Rechnungslegungsbeirat Fachausschüsse und Arbeitskreise einsetzen. Hierzu wird in der Begründung zum Gesetz ausgeführt, dass "der Beirat in der von Absatz 2 umschriebenen Besetzung ein Entscheidungsgremium darstellt. Die eigentliche fachliche Arbeit wird in Fachausschüssen bzw. Arbeitskreisen geleistet" (BT-Drucks. 13/10038,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / 2 Ansprüche gegen einen Unterhaltspflichtigen

Unterhaltsansprüche der Leistungsempfänger gegen den Unterhaltspflichtigen gehen per Gesetz auf den Sozialhilfeträger über. Zu den wichtigsten Unterhaltsansprüchen gehören der Kindesunterhalt[1], der Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens[2] und der nacheheliche Unterhalt.[3] Unterhaltsansprüche gehen u. a. nicht über, wenn der Unterhalt laufend gezahlt, d. h. der Anspruch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Artikel 82 und 88 EGHGB

Rz. 69 [Autor/Zitation] Auf die Übergangsvorschriften zum Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften (Art. 82 EGHGB) und die Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (Art. 88) wird in den Erläuterungen zu § 339 näher eingegangen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Tillmann, Genossenschaftsgeschichte, in Mändle/Winter (Hrsg.), HdG, 1980, Sp. 757-794; Bergmann, Das neue Bilanzrecht für Genossenschaften, ZfG (36) 1986, 85; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Großfeld, Bilanzrecht für Juristen – Das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985, NJW 1986, 955; Ohlmeyer/Bergmann, Das neue genossenschaftliche Bilanzrecht, 1986; Großfe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.1 Einreichung des Antrags als elektronisches Dokument

Anträge auf eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme können von Personen und Gesellschaften des Privatrechts grundsätzlich per Post beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden, wenn die vorgeschriebenen Formulare verwendet und die entsprechenden Unterlagen (Vollstreckungstitel, Forderungsaufstellung usw.) eingereicht werden. Nach § 130a ZPO besteht die Möglichkeit, entsprechende...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / Schrifttum:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Prühs, Probleme der Rechnungslegung von Großunternehmen, BB 1970, 516; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg 1972, 1 und 85; Forster, Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leis, Steueränderungen zum 01.01.2004 im Überblick, FR 2004, 62; Hörster, BB-Gesetzgebungsreport: Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum SteuervergünstigungsabbauG …, BB 2004, 245; Dissars, Grundzüge der Besteuerung nach der Tonnage, NWB 2009, 3656. Rn. 2050 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Bestellung eines Abschlussprüfers durch das Gericht

Rz. 17 [Autor/Zitation] Um die Durchführung der Pflichtprüfung sicherzustellen, hat das Gesetz Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass die Gesellschafter bzw. sonst zuständigen Organe von ihrer Befugnis zur Prüferwahl keinen Gebrauch machen oder es ihnen trotz Bemühungen nicht gelungen ist, einen Abschussprüfer zu finden, der bereit ist, das Mandat zu übernehmen (dazu Schüp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XII. Absatz 12 a.F. (i.d.F. des EURLUmsG v. 9.12.2004)

„(12) § 10 Abs. 3 in der am 1. Januar 2004 geltenden Fassung, § 7 Abs. 7 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3310) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind oder in einer Bet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 78 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 hat der Abschlussprüfer die weitere Verpflichtung, über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie Tatsachen zu berichten, die den Bestand des geprüften Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder schwerwiegende Verstöße der gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Krämer, Zur Schutzrichtung des Tatbestandes der unrichtigen Darstellung (§ 331 HGB) – unter Einbeziehung der internationalen Rechnungslegungsstandards, NZWiSt 2013, 286; Bülte, Blankette und normative Tatbestandsmerkmale: Zur Bedeutung von Verweisungen in Strafgesetzten, JuS 2015, 769; Schäfer, Gesetz über die Rechnungslegung v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Brinkmann/Reichardt, Konzernrechnungslegung nach dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen – Erfahrungen mit dem Publizitätsgesetz, DB 1971, 2417; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Forster, Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 469; Goerdeler, Probleme des Publizitäts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften

Rz. 87 [Autor/Zitation] Zu den berichtspflichtigen Tatbeständen gehören zunächst Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, wozu nach der Gesetzesbegründung auch die GoB zählen (vgl. Begr.RegE, BR-Drucks. 872/97, 76). Rz. 88 [Autor/Zitation] § 321 verwendet die Begriffe "Unrichtigkeiten" und "Verstöße", ohne sie zu definieren. Eine Unterscheidung danach, ob di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorlagepflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Lagebericht und ggf. der gesonderte nichtfinanzielle Bericht sind unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), nach der Aufstellung dem Abschlussprüfer vorzulegen. Da nach § 264 Abs. 1 Satz 2 bei prüfungspflichtigen Gesellschaften JA und Lagebericht innerhalb der ersten drei Monate des GJ für das vergan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kontrollfunktion

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften über den JA und den Lagebericht gehört zu den selbstverständlichen Pflichten jedes zur Rechenschaftslegung verpflichteten Unternehmens. Die vor Einführung der Pflichtprüfung gewonnenen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass es nötig ist, die Einhaltung dieser Pflichten durch unabhängige Prüfer kontrollieren z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 5 [Autor/Zitation] Verletzungen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht sind vor Einführung des § 333 HGB nach § 203 StGB und § 404 AktG strafbewehrt gewesen. Um den bei AG bestehenden Schutz rechtsformunabhängig zu gewähren, wurde mit dem Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VII. Absatz 7 a.F. (i.d.F. des UntStFG v. 20.12.2001)

„(7) 1 § 7 Abs. 6, § 10 Abs. 6, § 11 Abs. 4 Satz 1, § 14 Abs. 4 Satz 5 und § 20 Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 6 in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 2310) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. mit Ausnahme des § 20 Abs. 2 und 3 für die Gewerbesteuer, für die der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unrichtigkeiten und Verstöße

Rz. 230 [Autor/Zitation] Nach Abs. 1 Satz 3 ist die Prüfung von JA und Konzernabschluss so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die in Satz 2 aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. 15.6.1972 (BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 7 [Autor/Stand] § 20 Erstmalige Anwendung (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind wie folgt anzuwenden: a) für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972, b) für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972, c) für die Vermögensteuer erstmals bei Neuveranlagungen oder Nachveranlagungen auf den 1.1.1972, d) für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / IV. Absatz 4 a.F. (i.d.F. des StandOG v. 13.9.1993)

„(4) 1 § 13 Abs. 2 Nr. 2 ist erstmals anzuwenden 1. für die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 1984, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 1984. 2 § 1 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Satz 2 in der Fassung des Artikels 17 des Gesetzes vom 25. Februar 1992 (BGBl. I S. 297) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körpersch...mehr

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4. Kapitel: Der Minderjähri... / A. Anfall und Annahme des Vermächtnisses

Rz. 108 Das Vermächtnis fällt kraft Gesetzes mit dem Erbfall an (§ 2176 BGB). Vom Anfall des Vermächtnisses ist die Annahme (bzw. Ausschlagung) des Vermächtnisses zu unterscheiden. Wird es ausgeschlagen, so entfällt das Vermächtnis rückwirkend (§§ 2180 Abs. 3, 1953 Abs. 1 BGB). Die Annahme des Vermächtnisses hat zur Folge, dass das Ausschlagungsrecht entfällt (§ 2180 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Sinn und Bedeutung zwischenstaatlicher Amtshilfe

Rz. 7 Die Besteuerung geschieht stets aufgrund nationaler Gesetze der einzelnen Staaten. Eine internationale Besteuerung ist, abgesehen von der Zollerhebung an den Außengrenzen der EU, bisher nicht verwirklicht. Daran ändert auch die Einführung der globalen Mindeststeuer (sog. "Säule 2", bzw. "pillar two") nichts, da die diese nur national umzusetzende Mindeststandards regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 8. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß) v. 19.6.1972 (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 8 [Autor/Stand][...] II. Einzelbemerkungen Artikel 1 – Außensteuergesetz (AStG) [...] zu § 20 AStG Absatz 1, der die erstmalige Anwendung der Vorschriften regelt, war gegenüber dem Regierungsentwurf aus Zeitablauf- und Verfassungsgründen zu ändern. Die Vorschriften des Gesetzes finden Anwendung für die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer ab 1972 für die Vermögensteuer ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 118 [Autor/Zitation] Die Grundstruktur der Verfassung einer GmbH, die Unternehmen von öffentlichem Interesse ist, richtet sich im Kern nach der Mitbestimmungssituation der Gesellschaft (zur Ausnahme bei externen Kapitalverwaltungsgesellschaften Rz. 122), die wiederum von der Zahl ihrer Arbeitnehmer abhängt. Sofern eine GmbH idR nicht mehr als 500 Arbeitnehmer hat, besteht...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 34 Die Verwertung der Nachlassgegenstände nach der gesetzlichen Regelung (§§ 2042 ff. BGB)

Rz. 497 In Erbengemeinschaften gibt es zuweilen offenen Streit oder wenigstens starke Meinungsverschiedenheiten über die Auseinandersetzung des Nachlasses. Wenn Einigungsversuche scheitern, dann bietet das Gesetz eine Notlösung: Die Teilung des Nachlasses findet gem. §§ 2042 Abs. 2, 752 BGB durch Teilung in Natur statt. Soweit dies nicht möglich ist, weil sich ein Gegenstand...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / II. Zustimmung des Vertragserben zur Schenkung des Erblassers an einen Dritten

Rz. 30 Vielleicht kann G den Erbvertrag nicht, auch nicht teilweise, aufheben, weil der Vertragspartner M, vertreten durch seine Eltern, damit nicht einverstanden ist. Der Erblasser will jedenfalls erreichen, dass der Vertragserbe N nach dem Erbfall wegen dieser Schenkung an X keine Ansprüche nach § 2287 BGB hat. Mit einer Zustimmung des N entfiele eine Beeinträchtigung im S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 8.1 Grundlagen

Rz. 85 Die Notwendigkeit intensiver zwischenstaatlicher Amtshilfe ergibt sich aus der Sicht der Zollverwaltung insbesondere aus folgenden Gesichtspunkten: Der Warenverkehr über die Grenzen und die internationalen Wirtschaftsverflechtungen haben sich immer mehr ausgedehnt. Die sich fortentwickelnden wirtschaftlichen Verhältnisse mit zunehmendem Warenverkehr, die zur Vereinfac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Kündigungserklärung

Rz. 470 [Autor/Zitation] Die Kündigung ist vom Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft zu erklären. Die Kündigungserklärung ist grds. formlos möglich. Aus ihr muss hervorgehen, dass aus wichtigem Grund gekündigt wird. Der Zeitraum, während dessen gekündigt werden kann, erstreckt sich von der Annahme bis zur Beendigung des Prüfungsauftrags. Damit dürfte die Kündigung grds. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. AfA im Anschluss des Rückwechsels

Rn. 257 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum BV-Vergleich sind die WG, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben (BFH vom 25.10.2018, IV R 35/16, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Reaktion des Gesetzgebers durch das AbzStEntModG vom 02.06.2021 (rückwirkend ab 1999)

Rn. 148d Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Mit der oben genannten BFH-Rspr (s Rn 148c) wird eine Jahrzehnte geltende Verwaltungsauffassung und -praxis, an der sich auch die StPfl orientiert haben, geändert. Sie berücksichtigt nicht den an vielen Stellen judizierten und praktizierten Grundsatz des Ertragsteuerrechts, dass Erbfall und vorweggenommene Erbfolge keine Veräußerung darste...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / B. Die Gestaltung und Durchführung der Abschichtung

Rz. 550 Beispiel Es gibt drei volljährige Miterben: A zu ½, B und C zu je ¼. C soll aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. In der Urkunde erklärt C, aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden. Im Nachlass befindet sich mehrere Grundstücke, aber auch flüssige Mittel, die eine Auszahlung des C ermöglichen. Rz. 551 Mit dem Ausscheiden des Miterben C wächst dessen Anteil am Nachlass...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bestätigungsvermerk vor endgültig aufgestelltem Anhang oder Lagebericht

Rz. 634 [Autor/Zitation] Bedingt durch relativ kurze Aufstellungs- und Prüfungsfristen kann es in der Abschlussprüfungspraxis dazu kommen, dass Abschlussprüfern der Anhang oder insbes. der Lagebericht nur in einer vorläufigen Fassung vorgelegt werden kann. Auch wenn die Änderungsabsicht bereits bekannt ist, kann der Bestätigungsvermerk auf der Grundlage dieser Fassung erteilt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gewissenhafte Prüfung

Rz. 28 [Autor/Zitation] Abs. 1 erlegt dem Abschlussprüfer wie auch seinen gesetzlichen Vertretern und Gehilfen die zentrale Pflicht zur gewissenhaften Prüfung auf (Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 29). Das deckt sich für Berufsangehörige mit § 43 Abs. 1 WPO , nach dem sie ihren Beruf ua. gewissenhaft und eigenverantwortlich auszuüben haben (Merkt, NJW 2022, 574, 577). Sie un...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Gesetzliches Erbrecht

Voraussetzung für das gesetzliche Ehegattenerbrecht ist das Bestehen einer wirksamen Ehe mit dem Erblasser im Zeitpunkt des Todes. Seit dem 28.6.2017 ist Ehe i.S.d. Gesetzes eine Ehe zwischen zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts.[15] Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft haben kein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht. Im Erbfall steht der überl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. KabE vom 30.6.1971

Rz. 5 [Autor/Stand] (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind wie folgt anzuwenden: a) für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972, b) für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972, c) für die Vermögensteuer erstmals bei Neuveranlagungen oder Nachveranlagungen auf den 1.1.1972, d) für die Erbschaftsteuer auf Er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Prühs, Probleme der Rechnungslegung von Großunternehmen, BB 1970, 516; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg 1972, 1; Forster, Ausgewählte Fragen zur Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, WPg 1972, 469; Wirtz, Der Anhang zur Jahresbilanz nach dem Publizitätsgesetz, Auswertung der Erläuter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Regelungen des § 341o wurde im Rahmen des Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz analog dem damaligen Zwangsgeldverfahren nach § 335 eingeführt. Rz. 7 [Autor/Zitation] Zuletzt wurde durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 341l wurde durch das Bilanzrichtlinie-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 eingeführt. Das BiRiLiG diente der Umsetzung der Vierten und Siebten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) zur Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften in den Mitgliedstaaten. Mit der Einführung der Vorschrift wurden spezifische Offenlegungspflichten für V...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / § 2 Der Minderjährige als Erbvertrag-Erblasser

Rz. 7 Der 16-jährige Minderjährige kann zwar ein Testament errichten (siehe Rdn 1), aber als Erblasser keinen Erbvertrag abschließen (§ 2275 BGB), da er noch geschäftsbeschränkt ist (§ 106 BGB). Die frühere Regelung, dass auch eine geschäftsbeschränkte Person eine Ehe schließen konnte und (deshalb) als Ehegatte einen Erbvertrag als Erblasser abschließen konnte (§ 2275 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 341m Abs. 1 wurde im Zuge des Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz im Jahr 1993 eingeführt und ist seither inhaltlich unverändert. Die Abs. 2 und 3 wurden im Zuge des AReG im Jahr 2016 aufgenommen und regeln die Sanktionierung von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses bei Versicherungsunternehmen sowie die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an die AP...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Mutterunternehmen in Abwicklung

Rz. 26 [Autor/Zitation] In § 11 PublG fehlt eine entsprechende Regelung wie in § 3 Abs. 3 PublG (s. § 3 Rz. 34), wonach die Rechnungslegungspflichten des 1. Abschnitts des PublG nicht für Unternehmen in Abwicklung gelten. Aus der fehlenden Regelung allein kann indes nicht auf eine Gesetzeslücke geschlossen werden, welche im Wege der Analogie zu schließen wäre. Dem steht zum ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 15 PublG wurde durch die Verabschiedung des Publizitätsgesetzes 1969 v. 15.8.1969 (BGBl. I 1969, 1189) neu geschaffen und hat insofern keine historischen Vorgänger. Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) kam es zu einer grundlegenden Überarbeitung, da die Vorschriften der bilanzrechtlichen Publizität als zentrale Bezugsn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Geßler, Prüfungsrechte gegenüber anderen Unternehmen?, WPg 1964, 400; Kropff, Aktiengesetz, Textausgabe mit Begründung des Regierungsentwurfs und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, 1965; Baumbach/Hueck, Aktiengesetz, 13. Aufl. 1968; Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl. 1973 ff.; Schulze-Osterloh, Der Umfang der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verpflichtete Personen und Rechtsnatur der Verpflichtung

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens zur Aufstellung des JA verpflichtet sind. Welche Personen als gesetzliche Vertreter für Zwecke des PublG gelten, bestimmt sich nach § 4 Abs. 1 (s. § 4 Rz. 4 ff.). Rz. 21 [Autor/Zitation] Bei einer juristischen Person sind dies die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschriften des Gesetzes für den JA von Kapitalgesellschaften, insbes. § 266 für die Gliederung der Bilanz und § 275 für die Gliederung der GuV, sind vom Grundsatz her auf Gegebenheiten abgestellt, wie sie bei Industrie- und Handelsunternehmen anzutreffen sind (Müller in Haufe BilKomm. (online), § 330 Rz. 1 [10/2023]; Fehrenbacher in Mün...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.4 Unternehmensführungspraktiken

Rz. 9 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmenspraktiken anzugeben, allerdings nur insoweit, wie sie über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Eine Nennung der Praktiken ist ausreichend, allerdings ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Es wird somit nicht explizit gefordert, in der (Konzern-)Erklä...mehr