Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen Druckgasflasch... / Zusammenfassung

Überblick Gase werden in den verschiedensten Bereichen eingesetzt: z. B. beim Schweißen, zum Kochen und Heizen oder zur Produktion von Lebensmitteln. Oft werden sie dafür in Druckgasflaschen geliefert. Diese müssen sicher gelagert und bereitgehalten werden. Immer wieder gibt es Pressemeldungen zu schweren Unfällen bis hin zu Bränden und Explosionen durch unsachgemäße Lagerung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachehelicher Unterhalt / 2.4.2 Aufstockungsunterhalt

Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB setzt nach der Systematik des Gesetzes voraus, dass der geschiedene Ehegatte eine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt oder ausüben könnte und daher nicht bereits aufgrund eines anderen gesetzlichen Tatbestands (§§ BGB 1570 bis 1572, § 1573 Abs. 1 und 4 BGB) Anspruch auf Unterhalt hat.[1] Ist z. B. der Unterhaltsbe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / Zusammenfassung

Überblick Honorarvereinbarungen zu treffen, die vor Gericht Bestand haben, ist nicht einfach. Das liegt u. a. daran, dass etwa für die Vereinbarung eines Pauschalhonorars andere Voraussetzungen gelten als für die Vereinbarung eines Honorars, das einfach nur höher ist als die gesetzlichen Gebühren. Wünschenswert wäre, wenn für alle Arten der Honorarvereinbarungen dieselben An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachehelicher Unterhalt / 7.1 Sonderausgabenabzug beim Unterhaltsschuldner

Wer an den geschiedenen Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltsschuldner noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen Ehepartner übernimmt, sind diese Zahlungen zusätzlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450)

1. Leitsätze der Bundesregierung vom 17.12.1970 Rz. 1 [Autor/Stand] – keine Regelung – 2. Erster RefE vom 23.12.1970 Rz. 2 [Autor/Stand] (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.1971 beginnen. (2) Für die Anwendung der §§ 2 bis 5 ist es gleichgültig, ob die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person bereit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzern von 1969

Rz. 28 [Autor/Zitation] Das "Gesetz über die Rechnungslegung von Großunternehmen und Konzernen" (kurz: Publizitätsgesetz, PublG) v. 15.8.1969 wurde am 20.8.1969 im Bundesgesetzblatt veröffentlich (BGBl. I 1969, 1189) und trat am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft. Erstmals anzuwenden war das Gesetz für nach dem 31.12.1970 beginnende GJ (§ 23 PublG idF von 1969). Rz. 29 [Aut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung

Rz. 100 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach Abs. 1 Satz 3 umfasst ferner erkennbare schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung, soweit sich diese nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen (ua. IDW PS 450 Rz. 48). Die Berichtspflicht für Verstöße auf dem Gebiet der Rechnungslegung b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) GmbH-Gesetz

Rz. 77 [Autor/Zitation] Eine § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG ähnliche Vorschrift findet sich auch in § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG für Geschäftsführer, Liquidatoren, Mitglieder eines AR oder ähnlichen Organs. Sie ist ebenfalls subsidiär zu § 331 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a. Tatgegenstände sind unwahre oder verschleierte Darstellungen der Vermögenslage in öffentlichen Mitteilungen (Geschäftslag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Änderungen durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts und das KroatienAnpG

Rn. 1719b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285; auch s Änderungen durch das KroatienAnpG vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) wurden die Regelungen zum Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen neu geregelt und in die Vorschrift § 9 Abs 4a EStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.3.1 Gesetze und Verwaltungspraxis des ersuchenden Staates

Rz. 43 Umgekehrt braucht die deutsche Finanzbehörde nach den Klauseln entsprechend Art. 26 Abs. 3 OECD-Musterabkommen DBA 2014 auch keine Verwaltungsmaßnahmen durchzuführen, die von den Gesetzen oder der Verwaltungspraxis des anderen Staates abweichen bzw. Informationen zu erteilen, die nach den Gesetzen oder im üblichen Verwaltungsverfahren des die Auskunft empfangenden Sta...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Strafvorschriften in anderen Gesetzen

Rz. 26 [Autor/Zitation] Für Unternehmen in Rechtsformen, die nicht vom PublG erfasst werden, existieren – neben der Zentralvorschrift des § 331 HGB – weitere Strafvorschriften in speziellen Gesetzen, vgl. § 331 HGB Rz. 75 ff.mehr

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AGS 07/2025, KostBRÄG 2025:... / VI. § 60 Abs. 1 S. 6 RVG (Verweisung auf andere Gesetze)

Soweit im RVG auf andere Gesetze verwiesen wird, gilt die Fassung des jeweiligen Gesetzes zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese Variante hat Bedeutung für die Fälle, in denen Streit- oder Verfahrenswertvorschriften geändert worden sind, auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG Bezug nimmt und die damit auch für den Gegenstandswert der anwaltlichen Vergütung gelten. Beispiel 16 Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entsprechende Anwendung kraft Gesetzes

Rz. 134 [Autor/Zitation] Mit Einführung des § 319b durch das BilMoG hat der Gesetzgeber zur netzwerkweiten Ausdehnung der handelsrechtlichen Unabhängigkeitsvorschriften (vgl. ua. BT-Drucks. 16/10067, 100, 105, 114) zugleich seine entsprechende Geltung angeordnet für die Abschlussprüfung nach dem PublG (§ 2 Abs. 1 Satz 2 PublG), den Sonderprüfer (§ 143 Abs. 2 AktG), die Prüfung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Mit dem BiRiLiG (Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) wurde die Offenlegung von JA und Lagebericht auf alle KapGes. ausgedehnt; der persönliche Anwendungsbereich des PublG wurde ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Laufende Gesetzgebungsverfahren

Rz. 602 [Autor/Zitation] Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.3.2016 (vgl. BGBl. I 2016, 396) wurde in die handelsrechtliche Rechnungslegung eine neue Diskontierungsregel bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre) mit In...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 – 11/04, (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3

Rz. 3 [Autor/Stand][...] 21. Anwendungsvorschriften § 3 Nr. 41 Buchstabe a EStG ist erstmals auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die ohne diese Befreiungsvorschrift dem "Halbeinkünfteverfahren" im Sinne des § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe a, b, c und d EStG idF des Artikels 3 des Gesetzes vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433, BStBl. I S. 1428) unterliegen würden (§ 52 Abs. 4 c EStG). F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Anpassungen

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG wurden durch das Euro-Bilanzgesetz (Gesetz zur Anpassung bilanzrechtlicher Bestimmungen an die Einführung des Euro, zur Erleichterung der Publizität für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie zur Einführung einer Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände v. 10.12.2001, BGBl. I 2001,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 23 [Autor/Zitation] Bis zur Neuregelung der handelsrechtlichen Rechnungslegung im Dritten Buch des HGB waren die Rechnungslegungsvorschriften für eingetragene Genossenschaften im Genossenschaftsgesetz kodifiziert. Die bis zur Neuregelung durch das BiRiLiG geltenden Vorschriften zur Rechnungslegung (§§ 33 bis 33i GenG AF) sind bis auf § 33 GenG aufgehoben worden. Nach dem ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pflichtenverstoß

Rz. 87 [Autor/Zitation] Die Pflichten in § 323 Abs. 1 Satz 3 umfassen alle Anforderungen, die nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung an den gesetzlichen Abschlussprüfer und die übrigen in Abs. 1 Satz 1 genannten Personen zu stellen sind (so auch Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 102 [1/2025]). Hierzu zählt bspw. die Pflicht zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die eingetragene Genossenschaft ist geregelt im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) v. 1.5.1889 idF der Bekanntmachung v. 16.10.2006 (BGBl. I 2006, 2230), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20.7.2022 (BGBl. I 2022, 1166). Das Gesetz gliedert sich in zehn Abschnitte. Das folgende Tablea...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Rz. 20 [Autor/Zitation] Dem schloss sich unmittelbar die Digitalisierung als Triebfeder für gesetzgeberische Maßnahmen an, indem es durch das EHUG v. 10.11.2006 (BGBl. I 2006, 2553) zu einer vollständigen Umgestaltung und Neufassung von § 325 kam, der fortan eine elektronische Einreichung der zu veröffentlichenden Unterlagen vorsah. Mit dem TUG v. 5.1.2007 (BGBl. I 2007, 10) ...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Portugal hat bereits Anfang der 2000-er Jahre eine spezifische Kodifizierung des Rechts der nichtehelichen Partnerschaften vorgenommen. Das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der "união de facto", ist in Portugal durch das Gesetz Nr. 7/2001 v. 11.5.2001[43] zum Schutz der nichtehelichen Lebensgemeinschaft geregelt. Es gilt sowohl für verschiedengeschlechtliche als ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Seit Aufnahme der branchenspezifischen Vorschriften der §§ 340 ff. in den Ersten Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs sowie dem Erlass der RechKredV waren diese zahlreichen Änderungen unterworfen. Diese betrafen sowohl die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften als auch – neben rein redaktionellen Änderungen – Anpassungen d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Im Zweiten Unterabschnitt zum Vierten Abschnitt des Dritten Buchs des HBG werden in §§ 341 ff. spezifische Vorschriften für die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen im deutschen Bilanzrecht normiert, die durch die gem. § 330 erlassene Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsvero...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die 4. EG-Richtlinie ermächtigte die Mitgliedstaaten, Gliederung, Nomenklatur und Terminologie bei mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz und GuV den Besonderheiten eines bestimmten Wirtschaftszweigs anzupassen (Art. 4 Abs. 2 Satz 2). Die Ermächtigung galt auch für die Gliederung einer Konzernbilanz und einer Konzern-GuV (Art. 17 Abs. 1 der ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.16 Gastronomie (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)

Rz. 135 Stand: 06/02 – 07/2025 § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG wurde angefügt durch das Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl I 2020, 1385), geändert durch das Gesetz vom 10.03.2021 (BGBl I 2021, 330) und noch einmal geändert durch das Gesetz vom 24.10.2022 (BGBl I 2022, 1838). Die Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt damit abgesenkt (Weimann, AStW 2022, 887). 2.4.16.1 Primäres Ziel ist die U...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Frühe Phase der unternehmensrechtlichen Kodifizierung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Eine allgemeine Bekanntmachungspflicht für Unternehmensabschlüsse ist den frühen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts fremd (ausführlich Mock in Hachmeister/Kahle/Mock, Rechtsfragen, Rz. 5). Allerdings war etwa in § 24 Preußischen Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843 (dazu ausführlich Baums, Preußisches Gesetz über die Aktiengesellschaften von ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 83 [Autor/Zitation] Gegenüber dem Stand gem. BiRiLiG haben sich die Inhalte des Bestätigungsvermerks im Laufe der Zeit aufgrund verschiedener Gesetzesinitiativen sehr stark verändert. Ursprung und Zeitpunkte der Änderungen seit BiRiLiG, die in § 322 zu Inhalt und Form des Bestätigungsvermerks eingeflossen und in der derzeit geltenden Fassung der Vorschrift noch normiert s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Durch das BiRiLiG ( Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) und das KapCoRiLiG (Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz v. 24.2.2000, BGBl. I 2000, 154) wurde der Geltungsbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Weitere Rechtsentwicklung

Rz. 34 [Autor/Zitation] § 17 PublG wurde im Zuge der Umsetzung der 4. (Jahresabschluss-RL 78/660/EWG), 7. (Konzernabschluss-RL 83/349/EWG) und 8. (Abschlussprüfer-RL 84/253/EWG) EG-Richtlinie durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 an den als Teil der im sechsten Unterabschnitt "Straf- und Bußgeldvorschriften" des zweiten Abschnitts im dritten Buch des HGB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Wahrnehmung des Informationsrechts durch Wirtschaftsprüfer

Rz. 16 [Autor/Zitation] Prüfungsberichte sind idR klar und verständlich abgefasst (vgl. § 321 Rz. 36 ff.); aber weniger geschäftserfahrene und auch durchaus selbst fachkompetente Gläubiger oder Gesellschafter haben häufig den Wunsch, sich durch Experten bei der Einsichtnahme und Auswertung der Prüfungsberichte unterstützen zu lassen. Gemäß Abs. 3 Satz 3 besteht hinsichtlich d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Fortentwicklung im HGB und in den gesellschaftsrechtlichen Kodifikationen

Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das HGB 1897 (Handelsgesetzbuch v. 10.5.1897, RGBl. 1897, 219) wurde die Pflicht zur Bekanntmachung der Bilanz und der GuV in § 265 HGB für die AG geregelt; eine Parallelregelung für die KGaA fand sich in § 334 Abs. 1 HGB 1897. Bei der Schaffung des HGB wurde der bisherige status quo beibehalten und nicht kontrovers erörtert (dazu Mock in Hachmei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] Bei Einführung des PublG umfasste die Vorschrift neun Absätze, ua. mit weiteren Regelungen zur Bestellung des Abschlussprüfers und zur Nichtigkeit des JA. Durch das BiRiLiG ( Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) wurden die vorherigen Abs. 4 bis 8 zwecks Vereinfachung gestrichen, weil rechtsformunabhängig anwendbare Vorschriften zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 340i wurde erstmals mit seinen zunächst drei Absätzen durch das BaBiRiLiG v. 30.11.1990 mit Anwendbarkeit für nach dem 31.12.1992 beginnende GJ in das HGB aufgenommen. Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das BilReG v. 4.12.2004 wurden in Abs. 2 die seither inhaltlich im Wesentlichen unveränderten Sätze 2 bis 5 zum Konzernabschluss nach internationalen Rechnu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung und Entwicklung der Pflichtprüfung in Deutschland

Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit § 316 ist die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung durch das BiRiLiG ( Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) für KapGes. rechtsformunabhängig in das Handelsrecht aufgenommen worden, was Verweisungen auf Spezialgesetze und Mehrfachnennungen vermeiden soll (vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1985, 396). Die gesetzliche Prüfungspfli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Seit Inkrafttreten des BaBiRiLiG, das als lex specialis zum BiRiLiG ebenfalls das Ziel einer weitgehenden Harmonisierung der Vorschriften über die Rechnungslegung für Unternehmen in der EU unterstützte und erstmals für das GJ 1993 anzuwenden war, haben sich weitgehende Änderungen im Zusammenhang mit § 340a ergeben. In seiner ursprünglichen Fassung unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 328 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der Bilanz-RL (Rz. 5) neu eingeführt wurde. Durch das Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen v. 25.7.1994 (BGBl. I 1994, 1682) wurde Abs. 4 (Rz. 49) neu geschaffen, der wenig später durch d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XXII. Absatz 22 a.F. (i.d.F. des ZollkodexAnpG v. 22.12.2014)

"(22) § 1 Absatz 4 in der am 31. Dezember 2014 geltenden Fassung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2015 anzuwenden." Rz. 119 [Autor/Stand] Allgemeines. § 21 Abs. 22 wurde durch das Gesetz v. 22.12.2014[2] angefügt. Geregelt wird der Zeitpunkt, ab dem § 1 Abs. 4 Anwendung findet. § 1 Abs. 4 betrifft die gesetzliche Definition des Begriffes "Geschäftsbeziehung" i.S. des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Absatz 1 a.F. (i.d.F. des JStG 1997)

„(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, wie folgt anzuwenden: 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972; 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972; 3. (weggefallen) 4. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmölder, Überprüfte Regelung der aktienrechtlichen Pflichtrevision im Entwurf einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz, JW 1930, 3687; Schlegelberger/Quassowski/Schmölder, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, 1932; Klausing, Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktien-Gesetz) nebst...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 2.12.1972 (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand][...] Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) [...] § 20 Erstmalige Anwendung (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind wie folgt anzuwenden: a) für die Einkommensteuer und für die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1971, b) für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1971, c) für die Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XVI. Absatz 16 a.F. (i.d.F. des StEUVUmsG v. 8.4.2010)

"(16) § 1 Absatz 1, 3 Satz 1 bis 8 und Satz 11 bis 13 und Absatz 4 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) und § 1 Abs. 3 Satz 9 und 10 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 8. April 2010 (BGBl. I S. 386) sind erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden." Rz. 106 [Autor/Stand] Erstmalige Anwendung. Der heutige § 21 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkung

Rz. 184 [Autor/Zitation] Wenn der Abschlussprüfer schuldhaft gegen ein den Schutz Dritter bezweckendes Gesetz verstößt, haftet er nach § 823 Abs. 2 BGB auch gegenüber Prüfungsvertragsfremden. "Gesetz" ist hier im materiellen Sinn zu verstehen, umfasst also jede Rechtsnorm (vgl. Art. 2 EGBGB; Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 137). Den Schutz eines anderen bezweckt eine Norm,...mehr