Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fischer, Neuregelung der Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Erststudium durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG) vom 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592), jurisPR-SteuerR 2/2012 Anm 1; Nacke, Änderungen durch das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG, StBW 2012, 25; Nacke, Wichtige st...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Zitation] Mit Inkrafttreten des PublG (v. 15.8.1969, BGBl. I 1969, 1189) umfasste § 14 PublG drei Absätze. § 14 Abs. 1 PublG erhielt seine jetzige Fassung durch das BiRiLiG (Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355). Damit wurde auf die Nennung mehrerer Personen als Abschlussprüfer und die Verwendung des besonderen Begriffs "Konzernabschlussprü...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Leitsätze der Bundesregierung vom 17.12.1970

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 9 [Autor/Zitation] Das Dritte Buch des HGB, das den Dritten Abschnitt mit den ergänzenden Vorschriften für Genossenschaften (§§ 336–339) enthält, geht auf das BiRiLiG ( Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eigenes Verschulden des Abschlussprüfers bei der Hinzuziehung

Rz. 110 [Autor/Zitation] Ohne Rücksicht auf das Verschulden des Gehilfen (zum Begriff vgl. Rz. 21 ff.) kommt für den Abschlussprüfer bei Pflichtverstößen seiner Prüfungsgehilfen eine Haftung allein aus dem Grund einer unzulässigen Zuziehung Dritter in Betracht. Eine Haftung folgt daher nicht schon daraus, dass er überhaupt Hilfspersonen hinzuzieht, denn wie sich aus Abs. 1 Sa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zitiert: KK OWiG); Leitner/Rosenau (Hrsg.), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2022; Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 3. Aufl. 2024.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die Vorschriften in § 319 Abs. 2 und 3 wollen durch den Ausschluss gewisser Personen von der Tätigkeit als Abschlussprüfer bestimmte Interessenkollisionen bei der Durchführung der Pflichtprüfung verhindern. Dadurch sollen neben den Vorschriften, die als Generalklauseln auf die Besorgnis der Befangenheit abstellen (§ 319 Abs. 2; § 49 WPO), besondere Tat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf 1986; Cobet, Fehlerhafte Rechnungslegung, 1991; Schmedding, Unrichtige Konzernrechnungslegung, 1991; Arnhold, Auslegungshilfen zur Bestimmung einer Geschäftslagetäuschung im Rahmen der §§ 331 Nr. 1 HGB, 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG, 1993 (zitiert: "Auslegungshilfen"); Schüppen, Systematik und Auslegung des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Bilanzidentität/Stetigkeit

Rn. 399 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Grundsatz der Bilanzidentität verlangt den lückenlosen Vortrag der Schlussbilanzwerte in die Eröffnungsbilanz des Folgejahres (§ 252 Abs 1 Nr 1 HGB); in der logischen Sekunde zwischen dem Ende des vorangegangenen und dem Beginn des neuen Geschäftsjahres sind Änderungen der "Wertansätze" ausgeschlossen (vgl zB Baetge/Ziesemer/Schmidt in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Zusammenhang der Führungssysteme

Rz. 254 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E ordnet Abs. 1 Satz 1 dem Prüfungsausschuss ferner die Aufgabe zu, sich mit dem Kerngerüst der unternehmerischen Managementsysteme aus internem Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS) und internem Revisionssystem (IRS) zu befassen. Hinzu kommt das gesetzlich nicht explizit angesprochene, n...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 5)

1995 ff. Achenbach/Ransiek/Rönnau (Hrsg.) Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Baetge/Wollmert/Kirsch/Oser/Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Justenhoven/Kliem/Schubert, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Versuch

Rz. 7 [Autor/Zitation] Nach § 13 Abs. 2 OWiG kann der Versuch nur geahndet werden, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. Für § 334 ist keine Versuchsstrafbarkeit angeordnet.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Pflichtverletzung durch einen Geschäftsleiter nach § 1 Abs. 2 KWG (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 KWG sind Geschäftsleiter iSd. KWG diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Instituts oder eines Unternehmens in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen sind. Diese Geschäft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fumi, Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit auf drei Monate beschränkt, EFG 2001, 885; Klingler/Paus, Der Verpflegungs-(mehr-)aufwand des Unternehmers: Neue Aspekte eines alten Problems, DStZ 2001, 702; Albert, Überlegungen zur Vereinfachung im LSt-Recht, FR 2002, 373; Albert/Strohner, Plädoyer für eine Vereinfachung und mehr Systematik im LSt-Recht, DB 2002, 2504...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Anwendung der §§ 242 bis 256a HGB

Rz. 46 [Autor/Zitation] Das Gesetz geht (stillschweigend) davon aus, dass alle nach § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen bereits gem. § 242 HGB als Kaufleute zur Aufstellung eines JA verpflichtet sind und folglich zumindest die für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 242–256a HGB) zu beachten haben (Kirsch, Rechnungslegung, § 5...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Cordes/Leonhardt, Gesetzentwurf zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen (public country by country reporting) – Analyse aus Sicht deutscher, international tätiger Familienunternehmen, FR, 2023, 41; Groiß/Heitfeldt, Deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zum Public Country-by-Country-Reporting – Gesetz trat am 22.6.2023 in Kraft, GmbHR, 2023, R272; Kirsch, Offenlegung von...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.5 Zahntechniker, Zahnärzte (§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 55 Stand: 06/02 – 07/2025 Im Hinblick auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG will das Gesetz mit der Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG sicherstellen, dass die Leistungen der Zahntechniker und auch der Zahnärzte steuerbegünstigt bleiben (insofern wird hierzulande anders entschieden als z. B. in Luxemburg, das sogar eine vollständige Steuerbefreiung dafür vorsieht,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 29 Der Kauf eines Erbanteils und das Vorkaufsrecht des Minderjährigen

Rz. 423 Gegenstand des Erwerbs eines Erbanteils ist der Anteil am gesamthänderisch gebundenen Vermögen. Nicht dazu gehören die Teile des Nachlasses, die durch Sondererbfolge übergegangen sind, z.B. der Anteil an einer "rechtsfähigen Gesellschaft" (§ 711 Abs. 2 BGB n.F.). Nicht erfasst werden ebenso Nachlassgegenstände, die bereits an Dritte veräußert oder an Miterben aufgetei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Absenkung der Umsatzsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Rz. 218 Stand: 06/02 – 07/2025 Durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1513; BStBl I 2020, 563) werden die USt-Sätze zeitlich befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 auf 16 % und von 7 auf 5 % abgesenkt. 3.1 Kosten für den Fiskus Rz. 219 Stand: 06/02 – 0...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG) mit Regierungsbegründung u.ä. (Textsammlung), 1973; Bischof/Oser, Zweifelsfragen zur Teilnahmepflicht des Abschlußprüfers an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats – Zugleich ein Plädoyer für eine obligatorische Teilnahme, WPg 1998, 539; Pöschke, Wahlrechte und "Ermessensspielräume" im Bila...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. § 65 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG aF (Kinderzulage und Kinderzuschuss)

Rn. 87 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Kinderzulagen und Kinderzuschüsse iSd § 65 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG aF wurden bis zum 31.12.2021 nur noch in den ganz seltenen Ausnahmefällen gezahlt, in denen bereits vor dem 01.01.1984 ein Anspruch auf diese Leistungen bestanden hat. Eine praktische Bedeutung kam § 65 Abs 1 Nr 1 EStG somit allenfalls beim Kindergeld für behinderte Kinder zu, f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Beginn

Rz. 5 [Autor/Zitation] Während § 11 Abs. 1 PublG bestimmt, ob ein Unternehmen nach den Vorschriften des PublG grundsätzlich zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist (s. § 11 Rz. 6 ff.), konkretisiert § 12 Abs. 1, ab wann der KA aufzustellen ist. Das Gesetz verweist hierzu auf die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 PublG (s. § 2 Rz. 5 ff.). Die Pflicht zur K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Verfahren bei der Gesellschaft

Rz. 484 [Autor/Zitation] Nach Eingang der Kündigungserklärung haben die gesetzlichen Vertreter die Kündigung dem AR, der nächsten HV oder bei GmbH den Gesellschaftern mitzuteilen (§ 318 Abs. 7 Satz 1). Die Mitteilungspflicht besteht also gegenüber dem Aufsichtsorgan (bei der GmbH nur, soweit ein solches eingesetzt ist) und gegenüber den Gesellschaftern. Dabei kann bei der AG ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 4)

1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Schmidt/Schubert/Störk, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gesellschaftsrecht Henssler Aktienrecht hrsg. v. Spindler/Stilz Bilanzrecht hrsg. v. Fehrenbacher/Dicken/Hennrichs/Kleindiek/W...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen, Düsseldorf 1973; Hennrichs, Gewinnabführung und Verlustausgleich im Vertragskonzern – Zur Bedeutung des Jahresabschlusses der Tochtergesellschaft für die Ergebnisermittlung nach §§ 291, 302 AktG, ZHR 2010, 683; Schäfer, Das neue Personengesellschaftsrecht, 2022.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Detailanpassungen

Rz. 15 [Autor/Zitation] § 262g wurde nachfolgend inhaltsgleich in § 141 AktG 1937 überführt. Die Haftungshöchstgrenze wurde mit 100.000 RM festgesetzt (Klausing, Aktien-Gesetz, 132; Schlegelberger/Quassowski ua., AktG 1937, § 141 Rz. 10; Ebke, Wirtschaftsprüfer, 42). Im Zuge der Aktiengesetzreform 1965 wurde die "Verantwortlichkeit der Abschlussprüfer" in § 168 AktG 1965 (BGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht, die Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode anzusetzen, besteht nach dem Wortlaut des § 341c Abs. 3 für alle Hypothekendarlehen und andere Forderungen. Der Begriff der "anderen Forderungen" w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 340 [Autor/Zitation] Der Personenkreis, der einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 stellen kann, wird in § 318 Abs. 3 Satz 1 und 6 abschließend festgelegt. Auch wenn im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ein besonderes Organ für die Wahl des Abschlussprüfers vorgesehen ist (§ 318 Abs. 1 Satz 2), sind dessen Mitglieder nicht befugt, einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 32 [Autor/Zitation] Der Prüfungsbericht ist schriftlich zu erstatten (Abs. 1 Satz 1). Mündliche Äußerungen und Informationen informeller Art befreien den Abschlussprüfer nicht von der ihm obliegenden Berichtspflicht; umgekehrt sehen die von den WP verwendeten allgemeinen Auftragsbedingungen (Stand 1.1.2024) in Ziff. 5 vor, dass derartige Äußerungen auch für den Abschlussp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Einsatzwechseltätigkeit

Die im Gesetz enthaltene Formulierung (s § 4 Abs 5 Nr 5 S 3 EStG) ist aufgrund der Rspr des BFH aufgegangen im Begriff der Auswärtstätigkeit (hierzu s "Auswärtstätigkeit").mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Abweichende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 124 [Autor/Zitation] In § 318 Abs. 1 Satz 2 lässt das Gesetz ausdrücklich zu, dass die Kompetenz zur Wahl des Abschlussprüfers im Gesellschaftsvertrag einer GmbH abweichend von § 318 Abs. 1 Satz 1 geregelt werden kann. Das von dem hiernach zuständigen Organ einzuhaltende Verfahren ist dagegen nicht geregelt worden. Rz. 125 [Autor/Zitation] Hiernach kann das Recht, den Absch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 157 [Autor/Zitation] Das KonTraG hat die Pflicht zur Aufgliederung und ausreichenden Erläuterung der Posten des JA gegenüber dem bisherigen Recht eingeschränkt (krit. zur Gesetzesänderung Ludewig, WPg 1998, 595, 598 f.; aA Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 668, der in der gesetzlichen Neuregelung lediglich die Umsetzung bereits existierender Berichtsgrundsätze sieht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1720 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1966 wurden für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Pauschbeträge eingeführt (§ 9 Abs 1 Nr 4 und 5 EStG), die in § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG übernommen wurden, so dass sie auch für die Gewinneinkünfte galten. Der Gesetzgeber verfolgte damit eine Gleichstellung der Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Erwerbsstätte bei d...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Das gesetzliche Erbrecht berücksichtigt Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nicht. Nach dem Gesetz erben sie nicht voneinander. In den Niederlanden sollten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft daher ein Testament verfassen, um die Einsetzung ihres Partners als Erbe verbindlich zu gestalten. Wenn aus diesen Partnerschaften Kinder hervorgegangen sind, ist...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Fraidrich, Die Umsatzbesteuerung von Theatervorführungen, UStB 2003, 80. Bauer, Anm. zum BFH-Urteil vom 6.12.2001 (V R 6/01, Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei Verpachtung eines luf-Betriebes), KFR 2002, 309 = F. 7 UStG, § 24, 2/02. Berndt, Umsatzsteuerliche Fragen zur Schulspeisung, UR 1997, 449. Bock, Umsatzsteuerliche Behandlung von Catering-Leistungen im Kr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Bereits im Rahmen der Vierten Richtlinie zur Koordinierung der einzelstaatlichen Vorschriften über Form und Inhalt des JA und des Lageberichts (LB) von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie über die Offenlegung und Prüfung dieser Unterlagen (78/660/EWG; Bilanz-RL) wurde eine einheitlic...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / IV. Der Vollzug des "endgültigen Plans" des Testamentsvollstreckers

Rz. 469 Auf der Grundlage seines endgültigen Plans überträgt der Testamentsvollstrecker Sachen und Rechte auf die einzelnen Miterben kraft seiner Verfügungsmacht (§ 2205 BGB). Der endgültige Plan ist für Testamentsvollstrecker bindend. Die Erben haben die planmäßig zugeteilten Nachlassgegenstände entgegenzunehmen, auch soweit der Plan von gesetzlichen Regelungen und Anordnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.6 Länderbezogene Berichte (Country-by-Country Reporting – CbCR)

Rz. 26e Im Rahmen des BEPS-Projekts wurde u. a. eine Verschärfung der Dokumentation konzerninterner, grenzüberschreitender Lieferungs- und Leistungsbeziehungen vereinbart.[1] Das Ergebnis dieses Maßnahmenpakets wurde auf Ebene der EU Gegenstand der EU-Amtshilferichtlinie (Rz. 28). Im Verhältnis zu Drittstaaten trat die Bundesrepublik in einer Verhandlungsrunde am 31.1.2016 d...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.3 Bedürftigkeit

Zwar ist die Bedürftigkeit beim Trennungsunterhalt nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, es ist aber allgemeine Auffassung, dass § 1569 BGB insoweit auch im Trennungsunterhalt anzuwenden ist. Ein Ehegatte ist bedürftig, wenn er seinen eheangemessenen Bedarf nicht durch eigene Einkünfte oder zumutbare Erwerbstätigkeit selbst decken kann. 4.3.1 Erwerbsobliegenheit des bedürfti...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestätigungsvermerk und die Generalnorm des § 264 Abs. 2 bzw. des § 297 Abs. 2

Rz. 18 [Autor/Zitation] Der Bestätigungsvermerk geht auch darauf ein, ob der JA bzw. Konzernabschluss im Rahmen der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt (§ 322 Abs. 3 Satz 1), dh., ob er der Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 bzw. des § 297 Abs. 2 Satz 2 entspricht. Rz. 19 [Autor/Zitation] Schon im Geset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonstige Aufzeichnungen

Rn. 1517 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der StPfl hat bei der Einnahme-Überschussrechnung neben der Aufzeichnung der BE, BA, Einlagen und Entnahmen sowie der Führung der Belegsammlung folgende weitere Anlageverzeichnisse zu führen: Verzeichnis der nicht abnutzbaren WG des AV und UV iSd S 4 mit Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der AK bzw HK oder des an deren S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Spontanauskünfte

Rz. 29b Neben dem Auskunftsersuchen und dem automatischen Informationsaustausch kommt grundsätzlich der spontane Auskunftsverkehr in Betracht. Alle drei Auskunftsformen stehen im Rang gleich nebeneinander und schließen einander nicht aus.[1] Je nach Sachverhalt kommt eine Kombination in Betracht, beispielsweise kann auf eine Ersuchensauskunft die begehrte Information und im ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Vergütung (Abs. 5)

Rz. 455 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 5 Satz 1 hat der gerichtlich bestellte Abschlussprüfer Anspruch auf Ersatz angemessener barer Auslagen und auf Vergütung seiner Tätigkeit. Dieser besondere Vergütungsanspruch ersetzt die allgemeinen vertraglichen Regelungen in §§ 612, 632 BGB (dazu Rz. 225 ff.). Einen festen Maßstab für die Bemessung der Vergütung enthält das Gesetz ni...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / 2.1 Zeitliche/prozessuale Aspekte

Das Gesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen der Sozialhilfeträger den Unterhalt für die Vergangenheit bzw. Zukunft verlangen kann.[1] Zudem werden bestimmte prozessuale Möglichkeiten geregelt. Die Unterhaltsansprüche müssen vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden; hier gilt der Beibringungsgrundsatz.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Darstellungen zum Jahresabschluss

Rz. 119 [Autor/Zitation] Im Prüfungsbericht ist ferner darzustellen, ob der JA – auf einer ordnungsmäßigen Buchführung aufbauend und an den letzten JA anschließend – den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entspricht. Die durch das KonTraG in § 321 eingefügte Bezugnahme auf die ergänzenden Bestimmungen des Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestellung bei Kredit- und Finanzinstituten

Rz. 285 [Autor/Zitation] Die besonderen Regelungen zur Prüferbestellung in § 28 KWG gelten für "Institute"; dies sind nach § 1 Abs. 1b KWG Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Institute in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft oder Sparkasse haben einen Abschlussprüfer nicht zu bestellen, da sie kraft Gesetzes von den genossenschaftlichen Prüfungsve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum –

Allgemein: Geßler, Die Wirtschaftsprüfer als Garanten aktienrechtlicher Publizität, WPg 1956, 463; Forster, Die Jahresabschlußprüfung nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 389; Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 585; Richter, Die Sicherung der aktienrechtlichen Publizität durch ein Aktienamt, 1975; Schulze-Osterloh, Zur öffentli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vertragliche Haftungsabreden

Rz. 141 [Autor/Zitation] Die Ersatzpflicht des Abschlussprüfers nach § 323 kann durch Vertrag weder ausgeschlossen noch beschränkt werden (Abs. 4; bzgl. Verjährung vgl. Rz. 172; Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 151 [1/2025]; Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 110). Hiergegen verstoßende Abmachungen sind nichtig (§ 134 BGB; Staake in HKMS3, § 323 HGB Rz. 95). Abs. 4 verdrängt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Besonderheiten bei Vermögensübergang

Rz. 10 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 2 ordnet für bestimmte Fallkonstellationen an, dass die Rechnungslegungspflicht bereits am ersten Abschlussstichtag beginnt, an dem die Größenmerkmale erfüllt sind; bspw. wenn auf das Unternehmen während des GJ das Vermögen eines anderen Unternehmens durch Umwandlung oder in anderer Weise als Ganzes übergegangen ist. Überschreitet das aufne...mehr