Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anzeige-, Erläuterungs- und Mitteilungspflichten des Abschlussprüfers

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die Kommunikation des Abschlussprüfers mit den Adressaten der Abschlussprüfung von Instituten geht über die Erstellung des Prüfungsberichts hinaus. Die nicht institutsspezifische Kommunikation ist in der sog. Redepflicht des § 321 Abs. 1 Satz 3 geregelt und wird durch die "Grundsätze für die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen" (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Literatur:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Hellner, Das Publizitätsgesetz, Bank-Betrieb 1969, 338; Hellner, Das Publizitätsgesetz, ZfgK 1969, 718; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Huber, Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an Personengesellschaften...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Huschens, Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen ab 1.1.2025 – Wie weit reicht die Befreiung mit Blick auf das weiterhin geltende Bescheinigungsverfahren, UVR 2025, 80. Becker, Die Neuregelung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen durch das JStG 2024, MwStR 2025, 51. Bruschke, Privatlehrer und Umsatzsteuer, DStZ 2023, 413. Droege, Der Grundsatz der Bildungsrec...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Stand: 06/02 – 07/2025 Der derzeitige Regelsteuersatz von 19 % wird seit dem 01.01.2007 erhoben (vgl. § 12 Abs. 1 UStG i. d. F. des HBeglG 2006 vom 29.06.2006, BGBl I 2006, 1402). Rz. 16 Stand: 06/02 – 07/2025 Der ermäßigte Steuersatz von 7 % wird seit dem 01.07.1983 erhoben, wobei sich die Liste der begünstigten Umsätze häufiger geändert hat (vgl. die Erläuterungen der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 339 geht im Ursprung auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück und ist an die Stelle der Regelungen in § 33 Abs. 3 und 4 GenG getreten (BT-Drucks. 10/317, 114). Seit dem Inkrafttreten des BiRiLiG waren bei der Vorschrift mehrere Änderungen zu verzeichnen. Hervorzuheben sind folgende Änderungen: Gesetz über elektronische Handelsregister u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Wirtschaftsprüfer haben aufgrund ihrer Tätigkeit weitgehende Einblicke in die Angelegenheiten ihrer Mandanten. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungstätigkeit ist es daher unvermeidbar, dass der WP sowie die mit der Prüfung betrauten Mitarbeiter und Gehilfen des WP mit sensiblen Informationen aus dem Mandantenverhältnis in Berührung ge...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.6 Angaben zur Frauen-/Männerquote

Rz. 11 Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst [1] wurde dem § 76 AktG ein Abs. 4 angefügt, wonach der Vorstand von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauena...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichteter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die besonderen Pflichten des § 323 legt das Gesetz demjenigen Personenkreis auf, der mit der Durchführung der Abschlussprüfung befass ist, nämlich dem Abschlussprüfer und Vertragspartner der prüfpflichtigen Gesellschaft selbst, den mit der Prüfung befassten Gehilfen und den bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) 1986 bis 1992

Rz. 85 [Autor/Zitation] § 331 wurde im Zuge der Umsetzung der 4. (Jahresabschluss-RL 78/660/EWG), 7. (Konzernabschluss-RL 83/349/EWG) und 8. (Abschlussprüfer-RL 84/253/EWG) EG-Richtlinie durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 als Teil des sechsten Unterabschnitts "Straf- und Bußgeldvorschriften" des zweiten Abschnitts im dritten Buch des HGB eingefügt (Biener/Berneke, Bilanzrichtlin...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94, (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1

Rz. 2 [Autor/Stand][...] 21. Anwendungsvorschriften Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die zeitlichen Anwendungen der Vorschriften des Außensteuergesetzes: Übersicht über die Anwendung der Vorschriften des AStGmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der in § 322 normierte Bestätigungsvermerk ist die Zusammenfassung des Ergebnisses einer durchgeführten Abschlussprüfung, das im Prüfungsbericht nach § 321 im Einzelnen erläutert und dargestellt ist. Der Bestätigungsvermerk gibt das Gesamturteil des Abschlussprüfers wieder, dass dieser sich aufgrund pflichtgemäßer und nach den geltenden Berufsgrundsätz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Änderungen durch das ESEF-UG, das FISG und das EStOffRLUG

Rz. 98 [Autor/Zitation] Mit dem auch sog. ESEF-UG wurde § 322 Abs. 1 um einen neuen Satz 4 erweitert. Hintergrund ist die damit gleichzeitig in § 317 Abs. 3a eingeführte Pflicht zur Prüfung der von "Emittenten" für die Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des geprüften Abschlusses und Lageberichts (vgl. § 316 Rz. 37) mit gesonderter Berichterstattung dazu im Bestä...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / B. Zur familiengerichtliche Genehmigung für die Ausschlagung

Rz. 63 Beispiel Nach dem gemeinschaftlichen Testament der Eltern ist der überlebende Ehegatte alleiniger Vorerbe, Nacherben sind die gemeinsamen Kinder. Nacherbfall ist der Tod des Vorerben. Die Mutter stirbt, als die Kinder noch minderjährig sind. Rz. 64 Es kann der Vater die Nacherbschaft für die Kinder, weil diese "nur" Nacherben sind (§ 2306 Abs. 2 BGB), ausschlagen, so d...mehr

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10. Kapitel: Der minderjähr... / I. Grundsätzliches

Rz. 448 Die Nachlassauseinandersetzung durch den Testamentsvollstrecker ist in § 2204 BGB (knapp) geregelt, selbst wenn man den Verweis auf §§ 2042 ff. BGB in Betracht zieht. Danach stellt der Testamentsvollstrecker einen Plan auf, wie der Nachlass auseinandergesetzt werden soll. Er hört dazu die Miterben an (§ 2204 Abs. 2 BGB). Aus dieser knappen Regelung folgt, dass er den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

Rz. 3 [Autor/Stand] (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.1971 beginnen. (2) Die §§ 2 bis 5 sind auch anzuwenden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geendet hat. (3) Abweichend von Absatz 1 ist § 6 auf natürliche Personen anzuwenden, deren...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / II. Der Minderjährige scheidet durch Abschichtung aus der Erbengemeinschaft aus

Rz. 571 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: zwei minderjährige Kinder, deren Vater und den Bruder des Vaters. Beide Kinder sollen aus der Erbengemeinschaft im Wege der Abschichtung ausscheiden. Sie sollen dafür Zahlungen aus dem Nachlass erhalten. Zum Nachlass gehört auch ein Grundstück. Rz. 572 Scheidet (wie im Beispiel Rdn 571) ein Minderjähriger aus der Erbengemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Erster RefE vom 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.1971 beginnen. (2) Für die Anwendung der §§ 2 bis 5 ist es gleichgültig, ob die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geendet hat. (3) Abweichend von Absatz 1 ist § 6 auf natürliche Personen an...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Dritter RefE vom 20.4.1971

Rz. 4 [Autor/Stand] (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.1971 beginnen. (2) Die §§ 2 bis 5 sind auch anzuwenden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geendet hat. (3) Abweichend von Absatz 1 ist § 6 auf natürliche Personen anzuwenden, deren...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 327 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der europäischen Bilanzrichtlinien (Rz. 4) neu eingeführt wurde. Mit dem BilReG v. 4.12.2004 (BGBl. I 2004, 3166) kam es zu einer redaktionellen Anpassung von Nr. 2 (Rz. 13). Durch das EHUG v. 10.11.2006 (BGBl. I 2006, 2553) wurden die Vor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 1a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der LStJA durch den ArbG, geregelt in § 42b EStG, ist als einzige von insgesamt 4 Vorschriften (§§ 42, 42a EStG – LStJA durch das FA; § 42b EStG – LStJA durch den ArbG; § 42c EStG – örtliche Zuständigkeit der FA im LSt-Verfahren) aus den bis zum Kj 1990 geltenden Regelungen zum LStJA übrig geblieben. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 42 EStG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Inhalt des Prüfungsvertrags

Rz. 450 [Autor/Zitation] Durch die Annahme der gerichtlichen Bestellung kommt kraft Gesetzes zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer ein Schuldverhältnis mit dem Inhalt eines Prüfungsvertrags über eine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung zustande. Wie bei der Auftragserteilung durch die gesetzlichen Vertreter oder den AR der Gesellschaft (§ 318 Abs. 1 Satz 4) handel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Mit den Vorschriften zum § 340l hat der deutsche Gesetzgeber die Vorschriften von Art. 44 der EG-BBRL sowie Art. 2 bis 4 der EG-Zweigniederlassungs-Offenlegungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Bereits bei Abfassung der EG-BBRL wurde die Notwendigkeit erkannt, dass angesichts der Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Kreditinstitute...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die ursprünglichen Abs. 1 bis 3 des § 340i wurden mit dem BaBiRiLiG zeitlich für GJ, die nach dem 31.12.1992 beginnen, eingeführt. Die durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute v. 21.12.1992 eingeführte ursprüngliche Fassung des Abs. 4 ist zum 1.1.1993 in Kraft getreten. Die Regelungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklung der Norm

Rn. 5 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufgrund Art 4 Abs 27 BFinVwNeuOG v 22.09.2006 (BGBl I 2005, 2809) wurde mit Wirkung ab 2006 in § 22a Abs 2 S 2 EStG und § 52 Abs 38a EStG aF die Bezeichnung "Bundesamt für Finanzen" jeweils durch die Wörter "Bundeszentralamt für Steuern" ersetzt. Dies entsprach einer Anpassung an entsprechende Änderungen im FVG (Art 1 BFinVwNeuOG). Mit dem JS...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 38 [Autor/Zitation] § 318 entspricht in seinen wesentlichen Grundaussagen § 163 AktG 1965, der wiederum auf § 262b HGB idF der Reichsnotverordnung v. 19.9.1931 bzw. § 136 AktG 1937 beruht. Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde die Vorschrift aus dem AktG in das HGB überführt und damit auf die GmbH ausgedehnt. Die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie enthielten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XI. Absatz 11 a.F. (i.d.F. des ProtokollerklärungsumsetzungsG v. 22.12.2003)

„(11) 1 § 1 Abs. 4 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 660) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2003 anzuwenden. 2 § 7 Abs. 6 und 6a, § 8 Abs. 1 Nr. 9, §§ 10, 11, 14, 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 660), § 7 Abs. 7, § 8 Abs. 1 Nr. 4 und § 14 Abs. 1 in der Fassung des Artikels 5...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Kompetenz zur Prüfung einer – wie auch immer gearteten – Richtigkeit oder Vollständigkeit der offengelegten Unterlagen der Rechnungslegung geht auf die 2. Aktienrechtsnovelle 1884 zurück, mit der für die AG und die KGaA die Pflicht zur Einreichung der Bilanz zum HR in Art. 185c ADHGB eingeführt wurde; dabei wurde aber keine ausdrückliche Kompetenz d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XXIII. Absatz 23 a.F. (i.d.F. des ZollkodexAnpG v. 22.12.2014)

"(23) § 6 Absatz 5 Satz 3 in der am 31. Dezember 2014 geltenden Fassung ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die geschuldete Steuer noch nicht entrichtet ist." Rz. 120 [Autor/Stand] Allgemeines. § 21 Abs. 23 wurde durch das Gesetz v. 22.12.2014[2] angefügt. Geregelt wird der Zeitpunkt, ab dem § 6 Abs. 5 Satz 3 in der am 31.12.2014 geltenden Fassung Anwendung findet. § 6 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Entwicklung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Altersentlastungsbetrag wurde durch das EStRG (BGBl I 1974, 1769) zur Harmonisierung der Besteuerung von im Alter bezogenen Einkünften eingeführt. Nach der bis einschließlich 2004 geltenden Rechtslage werden Leibrenten nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Empfängern von Versorgungsbezügen, die als Arbeitsl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 5 war bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 Bestandteil des Gesetzes (BGBl. I 1969, 1189). Mit dem ersten Abschnitt des PublG sollten die Neuregelungen zur Rechnungslegung im JA durch das AktG 1965 flankiert werden, da insbes. streitig war, ob bzw. in welchem Umfang das AktG 1965 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung normierte und damit auch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 52 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 26a Abs 2 S 1 EStG wurde durch das 2. FamFördG v 16.08.2001, BGBl I 2001 2074 neu gefasst. Bei den Änderungen in Abs 2 S 1 handelt es sich um bloße redaktionelle Folgeänderungen aufgrund des Wegfalls hauswirtschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse nach § 10 Abs 1 Nr 8 EStG und der wieder eingeführten Kinderbetreuungskosten in § 33c EStG aF...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Vermutung der GoB-Konformität

Rz. 77 [Autor/Zitation] Begründet wurde die Vermutungsregelung in § 342q Abs. 2 vom Rechtsausschuss damit, dass den "Empfehlungen zu einer stärkeren Durchsetzungskraft" verholfen werden sollte (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses, KonTraG, BT-Drucks. 13/10038, 27). In rechtlicher Betrachtung sollten die vom BMJ bekanntgemachten Empfehlungen zur Anwendung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / 1.2 Schriftliche Anzeige

Der Sozialhilfeträger muss dem Dritten schriftlich anzeigen, an wen er seit welchem Zeitpunkt welche Leistungen erbracht hat und dass der mutmaßlich bestehende Anspruch unter diesen Bedingungen auf den Träger übergeht. Der Anspruch geht somit erst durch Verwaltungsakt und nicht bereits qua Gesetz über. Achtung Unterschied zu Unterhaltsansprüchen Unterhaltsansprüche gehen per G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorherige Regelungen im AktG 1937 und AktG 1965

Rz. 76 [Autor/Zitation] § 322 wurde mit dem BiRiLiG (Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) in die handelsrechtlichen Prüfungsvorschriften aufgenommen. Zuvor war der Bestätigungsvermerk in § 140 AktG 1937 (zum JA) bzw. in §§ 167 und 336 Abs. 6 AktG 1965 (zum JA und zum Konzernabschluss getrennt geregelt) normiert. In § 140 AktG 1937 waren die Regelungen zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 325a geht auf das Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften und über Gebäudeversicherungsverhältnisse v. 22.7.1993 (BGBl. I 1993, 1282) zurück und hat damit einen europarechtlichen Hintergrund (Rz. 9). Im Rahmen des VersRiLiG v. 24.6.1994 (BGBl. I 1994, 1377) kam e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Auswärtstätigkeit

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das Reisekostenrecht hat sich seit 2008 aufgrund der vorhergehenden Rspr des BFH (BFH BStBl II 2005, 785; BFH BStBl II 2005, 791; BFH BStBl II 2005, 793) in den LStR 2008 geändert. Ab 2008 wird nicht mehr zwischen Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit unterschieden, sondern es wird allein auf die beruflich veranlasste Auswärt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 326 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der Bilanz-RL (Rz. 6) neu eingeführt wurde. Mit dem Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen v. 25.7.1994 (BGBl. I 1994, 1682) kam es zur Aufhebung der Pflicht zur separaten Einreichung des V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Das Gesetz[22] enthält keine besonderen Bestimmungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft (konkubinat). Wo das Gesetz den Begriff des nahen Angehörigen verwendet, wird darunter überwiegend auch der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verstanden. So haben die Partner einer nichtehelichen, darunter auch einer gleichgeschlechtlichen, Lebensgemeinschaft ein gegen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Schwebender Insolvenzantrag und StaRUG-Verfahren

Rz. 22 [Autor/Zitation] Vorausgesetzt wird vom Gesetz eine bestimmte Entscheidung über einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der also zuvor gestellt worden sein muss. Zur Antragstellung berechtigt sind nur Gläubiger und der Unternehmensträger selbst. Ein Insolvenzantragsrecht einer Behörde (abgesehen vom Fall der Gläubigerstellung bspw. eines Finanzamts oder ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Sachs, Die dynamische Verweisung als Ermächtigung, NJW 1981, 1651; Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen e.V., Jahresabschluss und Kontenrahmen für Wohnungsunternehmen nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Schnapauff, Gliederung der Jahresabschlüsse von Verkehrsunternehmen, WPg. 1988, 532; Graf von Treuberg/Angermayer, Jahresabschluss von Versicherungsunternehm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anspruchsgegner (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 [Autor/Zitation] Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlauf richtet sich der Anspruch gegen jeden, der die Prüfungsberichte, in die Einsicht begehrt wird, in Besitz hat. Die Formulierung ist bewusst offen und weit gewählt (Begr.RegE BT-Drucks. 15/3419, 43; C.A. Weber in Großkomm. HGB6, § 321a Rz. 6). Das Gesetz differenziert nicht nach der Art des Besitzes, so dass der Ansp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Ihre jetzige Form hat die Vorschrift im Wesentlichen im Jahr 2013 durch das Gesetz zur Änderung des HGB (BGBl. I 2013, 3746, 3747) erhalten. Seinerzeit wurden insbes. die früheren Abs. 4 bis 5a des § 335 in § 335a überführt. Ferner wurde in Abs. 3 die Rechtsbeschwerde eingeführt. Anlass war die uneinheitliche Rspr. des LG Bonn, wo mehrere Kammern für Ha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Ursprungsvorschrift § 324 idF des BilMoG (Rz. 41 ff.) hat bislang durch Art. 69 FGG-Reformgesetz (FGG-RG), Art. 1 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), Art. 1 Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG), Art. 24 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG), Art. 8 Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Brinkmann/Reichardt, Konzernrechnungslegung nach dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen – Erfahrungen mit dem Publizitätsgesetz, DB 1971, 2417; Biener, Einzelne Fragen zum Publizitätsgesetz, WPg. 1972, 1 und 85; Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, FS Heinz Kaufmann, 1972...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller, JStG 2022: Zur Konzeption der Tagespauschale – Grundlegende Neugestaltung beim häuslichen Arbeitszimmer und bei der Homeoffice-Pauschale, EStB 2023, 113; Grotherr, Arbeitszimmeraufwendungen und Homeoffice-Pauschale ab 2023, NWB 2023, 172; Haupt, Die neue "Tagespauschale" des § 4 Abs 5 Nr 6c EStG – Ein unklares Gesetz und viele neue Fragen zum Kostenabzug für das Homeof...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Mitsch (Hrsg.), Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl, 2018.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung

Rn. 1695 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob der StPfl eine Aufwendung als BA abziehen kann, hängt von einem entsprechenden Nachweis ab. Hierfür trägt wegen der steuermindernden Wirkung der BA grds der StPfl die Feststellungslast. Er hat daher auch bei den Bewirtungsaufwendungen grds die Feststellungslast für die Höhe und betriebliche Veranlassung der Aufwendung. In § 4 Abs 5 Nr 2...mehr