Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzesvorhaben

Rz. 62 [Autor/Zitation] Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.12.2022 zur Änderung der VO (EU) 537/2014 und der RL 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-UmsG-E) sollte die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive...mehr

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1. Kapitel: Der Minderjährige als Testator und als Widerrufender

§ 1 Der Minderjährige als Testator und als Widerrufender Rz. 1 Der Minderjährige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, also 16 Jahre alt ist, kann gem. § 2229 Abs. 1 BGB ein Testament errichten. Er bedarf dazu nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§ 2229 Abs. 2 BGB). Ein geschäftsunfähiger Minderjähriger, also ein keine sieben Jahre altes Kind, kann nicht test...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis der Verfahren zueinander

Rz. 27 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 318 enthält einen komplexen Regelungsmechanismus, der je nach Sachverhaltskonstellation unterschiedliche Möglichkeiten für die Bestellung des Abschlussprüfers eröffnet, dabei aber sicherstellen soll, dass rechtzeitig ein Abschlussprüfer zur Durchführung der gesetzlichen Pflichtprüfung zur Verfügung steht. Besondere Probleme für das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Der Grundsatz der Einzelbewertung, DStZ 1995, 385; Christiansen, Zum Grundsatz der Einzelbewertung, DStR 2003, 264; Prinz/Hick, Der neue § 5 Abs 1a EStG – gelungene gesetzliche Verankerung der steuerbilanziellen Bildung von Bewertungseinheiten, DStR 2006, 771; Patek, Steuerbilanzielle Behandlung von Sicherungszusammenhängen, FR 2006, 714; Schiffers, Steuerbilanziel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ausschluss bei gemeinsamer Berufsausübung

Rz. 66 [Autor/Zitation] Ein Einzelprüfer ist von der Abschlussprüfung nicht nur dann ausgeschlossen, wenn für ihn selbst ein Ausschlussgrund besteht, sondern auch, wenn einer der in Abs. 3 aufgeführten Tatbestände bei einer anderen Person vorliegt, mit der der Einzelprüfer seinen Beruf gemeinsam ausübt (sog. Sozietätsklausel, Abs. 3 Satz 1). Offensichtlich dient dieser Passus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks

Rz. 161 [Autor/Zitation] Man unterscheidet zwischen uneingeschränktem Bestätigungsvermerk, eingeschränktem Bestätigungsvermerk, Nichterteilungsvermerk und Versagungsvermerk. Der Versagungsvermerk darf ausdrücklich nicht Bestätigungsvermerk genannt werden. Nach dem Wortlaut sind damit der unrichtig abgegebene Versagungsvermerk und der Nichterteilungsvermerk nicht von der Vorsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Absatz 1 (in der seit dem ATADUmsG geltenden Fassung)

„(1) Diese Fassung des Gesetzes gilt, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, 1. für die Einkommen- und Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022, 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 2022, 3. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden ist.” Rz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / XXI. Absatz 21 a.F. (i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG v. 29.6.2013)

„(21) 1 § 2 Absatz 5 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden. 2 Auf Antrag ist § 2 Absatz 5 Satz 1 und 3 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) bereits für Veranlagungszeiträume vor 2013 anzuwenden, bereits ergangene Steuerfestsetzungen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erklärungen und Beurteilungen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 251 [Autor/Zitation] Sind nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben, müssen Abschlussprüfer den Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilen; darauf hat das geprüfte Unternehmen einen ggf. einklagbaren Rechtsanspruch (vgl. Rz. 615 ff.). In Bezug auf den geprüften Abschluss (Jahres-, Konzern- oder IFRS-Einzelabschluss) erklären Abschlus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Möglicher Täterkreis (Normadressaten)

Rz. 6 [Autor/Zitation] Als Täter iSd. § 340n Abs. 1 kommen zum einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts bzw. deren inländischer Zweigstellen (§§ 1 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 1 KWG; § 340 Abs. 1, 4 HGB), eines Wertpapierinstituts (§ 2 Abs. 36 WpIG; § 340 Abs. 4a HGB) sowie eines Zahlungsinstituts und E-Geld-Instituts (§ 1 Abs. 8 Satz 1 und 2 Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Mitteilungspflichtige

Rn. 14 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 22a Abs 1 S 1 EStG nennt als Mitteilungspflichtige die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse (s Rn 15), die berufsständischen Versorgungseinrichtungen (errichtet auf landesrechtlicher Grundlage für Angehörige kammerfähiger freier Berufe), die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Uneingeschränktes Prüfungsurteil

Rz. 395 [Autor/Zitation] Aufgrund ihrer bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse müssen sich Abschlussprüfer zum geprüften Lage- bzw. Konzernlagebericht ein Urteil in Bezug auf die nach § 322 Abs. 6 Satz 1 abzugebenden Erklärungen (vgl. Rz. 376 f.) bilden. Sind gegen die Inhalte und Aussagen im geprüften Lage- bzw. Konzernlageberichts keine Einwendungen zu erheben und konnten d...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / A. Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rz. 1 [Autor/Zitation] Das Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen – kurz Publizitätsgesetz (PublG) – ist im Jahre 1969 in Kraft getreten. Mit ihm wurden Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten für Unternehmen und Konzerne in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße begründet. Bis zum PublG war die Offenlegung des JA eines Unterne...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / III. Einzusetzendes Einkommen, § 115 Abs. 1 ZPO

1. Allgemeines Im Rahmen des PKH-Überprüfungsverfahren sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der PKH-Partei, insbesondere im Hinblick auf Vermögen und Einkommen, erneut zu überprüfen. Es ist dabei zu beachten, dass die PKH eine Form der staatlich gewährten Sozialhilfe für den Bereich der Rechtspflege darstellt und nicht uneingeschränkt für alle zur Verfügung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 365 [Autor/Zitation] Der Antrag an das Gericht muss die Gründe darlegen, aus denen heraus die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers angestrebt wird (vgl. Bormann in BeckOGK HGB, § 318 Rz. 192 ff. [1/2024]). Dabei muss der Antragsteller Tatbestände darlegen, die objektiv die Besorgnis rechtfertigen, dass der Prüfer befangen ist oder dass ein sonstiger die Abberufung re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.3 Mehrseitiges Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Rz. 26b Bereits im Jahr 1988 vereinbarten die Mitgliedsstaaten des Europarats und der OECD die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Diese Vereinbarung wurde durch ein Ergänzungsprotokoll im Jahr 2010 weiterentwickelt, um einen einheitlichen Standard des Informationsaustauschs sicherzustellen. Zudem wurde die Vereinbarung für Staaten geöffnet, die weder Mitglied im Europar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4 Geheimnisschutz

Rz. 45 Ein Geheimnisschutz ist in den Abkommen üblicherweise in zweifacher Hinsicht vorgesehen: Zum einen verpflichten die Abkommen zur ausschließlichen steuerlichen Verwendung der ausgetauschten Informationen beim ersuchenden Staat, zum anderen erlauben sie dem ersuchten Staat und seinen Finanzbehörden, solche Informationen zu verweigern, die bestimmte Geheimnisse der Betro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Reichweite

Rn. 329 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Vom steuerlichen Wahlrechtsvorbehalt erfasst sind sowohl steuerliche Ansatz- als auch Bewertungswahlrechte. Der Wortlaut des § 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG bezieht sich konkret zwar lediglich auf den steuerlich gewählten "anderen Ansatz", die Dokumentationsregelung des § 5 Abs 1 S 2 EStG stellt mit Inbezugnahme des "Werts" von WG gleichwohl klar, ...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / A. Die sachliche Teilauseinandersetzung

Rz. 533 Wann liegt eine Teilauseinandersetzung vor? Wann sind einzelne Akte der Teilung nur Maßnahmen, die zu einer Gesamtauseinandersetzung oder wenigstens zu einer größeren Teilauseinandersetzung gehören? Die Rechtsprechung greift hier den Rechtsgedanken des § 139 BGB auf[18] und fragt, ob es sich um ein wirtschaftlich einheitliches oder um mehrere selbstständige Geschäfte...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG, TzBfG § 8 Evaluation

Rz. 1 Bereits in der ersten Gesetzesbegründung des WissZeitVG ist die Absicht enthalten, die über die Vorgängerregelungen des HRG hinausgehenden Vorschriften insbesondere mit Bezug auf die familienpolitische Komponente als auch mit Bezug auf die Drittmittelbefristung zu evaluieren.[1] Die Evaluation wurde in der Folge auf das Befristungsrecht im Wissenschaftsbereich als Ganz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kürzung nach § 9 Nr 3 GewStG

Rn. 284 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In den Urt BFH v 06.07.2005, VIII R 72/02, BFH/NV 2006, 363; BFH v 13.12.2007, BStBl II 2008, 253 und BFH 26.06.2014, BStBl 2015, 300 verneint der BFH weitere Kürzungen und Hinzurechnungen. Nach § 7 S 3 GewStG gilt der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn als Gewerbeertrag iSd § 7 S 1 GewStG. Die Weitervercharterung von Handelsschiffen führt bei...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 14 Bestimmung eines Vormunds für den Minderjährigen (§ 1782 BGB)

Rz. 193 Für den Fall, dass beide Eltern sterben, erhält das minderjährige Kind einen Vormund (§ 1773 BGB). Eltern haben das Recht, die Person des Vormundes selbst auszuwählen; die Auswahl erfolgt durch letztwillige Verfügung (§ 1782 Abs. 1 BGB n.F.; früher § 1777 BGB a.F.). Es genügt auch die Form des gemeinschaftlichen Testaments (§ 2267 BGB). Vormundschaftsvereine können n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Prüfungsbericht

Rz. 45 [Autor/Zitation] Über das Prüfungsergebnis haben die Prüfer schriftlich zu berichten und den Bericht zu unterzeichnen (Abs. 3 Satz 5; vgl. hierzu grundlegend Erl. zu § 321 HGB). Rz. 46 [Autor/Zitation] Zum Inhalt des Berichts enthält das Gesetz keine Bestimmungen. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift wird nur zu verlangen sein, dass der Bericht eine Aussage über das Besteh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Dreimonatsgrenze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 5 EStG aF)

Rn. 1717 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach S 5 des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ist die Geltendmachung der Pauschbeträge nach S 2 auf drei Monate begrenzt. Fraglich ist, ob die Dreimonatsfrist nur für Dienstreisen (S 2) oder auch für Fälle der Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit gilt. Der BFH hat entschieden, dass die Dreimonatsfrist auch auf Einsatzwechseltätigkeiten anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2100 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1960 (StÄndG 1960) gibt es erstmals besondere Aufzeichnungsvorschriften in § 4 Abs 6 für bestimmte Aufwendungen iSd § 4 Abs 5 EStG. 1974 wurden die Worte "iSd Abs 5 S 1 und 2" durch die Formulierung "iSd Abs 5 Nr 1–5 und 7" ersetzt. Durch das Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze vom 22.12.1983 wurde eine neue Vorschri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der sachliche Geltungsbereich des § 336 betrifft die Aufstellung des JA und Lageberichts der eingetragenen Genossenschaft mit Sitz in Deutschland. Branchenspezifische Vorschriften bleiben unberührt (§ 336 Abs. 2 Satz 2). Für Kreditgenossenschaften geht die Rechnungslegungspflicht nach § 340a Abs. 1 vor. Zusätzliche Anforderungen auf Grund der Rechtsform...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Budde/Steuber, Normsetzungsbefugnis eines deutschen Standard Setting Body, DStR 1998, 1181; Hommelhoff/Schwab, Gesellschaftliche Selbststeuerung im Bilanzrecht – Standard Setting Bodies und staatliche Regulierungsverantwortung nach deutschem Recht, BFuP 1998, 38; Moxter, Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee: Aufgaben ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bedeutung des Widerrufs und weiteres Verfahren

Rz. 662 [Autor/Zitation] Das betroffene Unternehmen bzw. der betroffene Konzern darf den widerrufenen Bestätigungsvermerk ebenso wie den Prüfungsbericht nicht mehr verwenden und der jeweilige Abschlussprüfer ist diesen gegenüber für den widerrufenen Bestätigungsvermerk nicht weiter haftbar. Rz. 663 [Autor/Zitation] Die Rechtsgültigkeit eines bereits festgestellten oder gebillig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 93 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Einsatz (erste Alternative) und die Vercharterung (zweite Alternative) von gecharterten Handelsschiffen gilt nur dann als Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr, wenn gleichzeitig eigene oder ausgerüstete Handelsschiffe im internationalen Verkehr betrieben werden. Beim Einsatz eines Handelsschiffs wird dieses befrachtet. B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geschütztes Rechtsgut (Schutzweck) und Rechtssubjekte

Rz. 4 [Autor/Zitation] Nach hM schützt § 17 PublG – wie auch § 331 HGB – als Kollektivrechtsgut das Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Informationen über die Lage der von der Vorschrift betroffenen Gesellschaften und Konzernen (Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 17 PublG Rz. 3; Lauterwein/Xylander in Esser/Rübe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster/Heger, Altersteilzeit und betriebliche Altersversorgung, DB 1998, 141; IDW, RS HFA 3, Bilanzierung v Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen nach IAS und nach handelsrechtlichen Vorschriften, WPg 1998, 1063; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeit, StBp 1999, 67; Oser/Doleczik, Bilanzierung von Altersteilzeitregelungen, DB 2000, 6; Wellisch, Arbeitszeitkonten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anlagevermögen

Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. Damit sind als BA...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Besonderheiten der Regelung im Publizitätsgesetz

Rz. 332 [Autor/Zitation] Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 PublG gilt (auch) die Regelung des § 318 sinngemäß. Somit gelten die vorstehenden Ausführungen grds. auch für die Bestellung des Konzernabschlussprüfers nach PublG (vgl. Schülke in Staake/Schülke, § 14 PublG Rz. 50). Auch die Fiktion des § 318 Abs. 2 ist demnach anwendbar. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der JA des MU ni...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Ausschluss bei Konzernabschlussprüfung (Abs. 5)

Rz. 168 [Autor/Zitation] Infolge der Zusammenfassung der Prüfungsvorschriften für JA und Konzernabschlüsse (vgl. § 316 Abs. 1 und 2) enthält § 319 in Abs. 5 die notwendige Bestimmung für den Konzernabschlussprüfer, die auf die Vorschriften in Abs. 2 und 3 für den Abschlussprüfer des JA verweist. Die Verweisung bedeutet, dass die einzelnen Elemente des durch die Verweisung ger...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Sondervorschriften für Pensionsfonds

Rz. 33 [Autor/Zitation] § 330 Abs. 5 bestimmt, dass die Abs. 3 und 4 auf Pensionsfond iSv. § 236 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz entsprechend Anwendung finden. Diese Regelung wurde durch Gesetz v. 26.6.2001 (BGBl. I 2001, 1310) in das HGB eingefügt (KliemLawall in Beck BilKomm.14, § 330 HGB Rz. 58).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 352 [Autor/Zitation] Für die Stellung eines Ersetzungsantrags durch Aktionäre und Kommanditaktionäre enthält das Gesetz besondere formelle Voraussetzungen, die zu dem erforderlichen Quorum hinzutreten müssen. Antragsvoraussetzungen für Aktionäre sind somit: Aktienbesitz der Antragsteller von 5 % des gezeichneten Kapitals oder der Stimmrechte oder einem Börsenwert von 500.0...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.1 Besonderer Pfändungsschutz

Bestimmte Einkommensteile sind mit Rücksicht auf ihre Zweckgebundenheit oder aus sozialen Gründen der Pfändung entweder vollständig oder zumindest teilweise entzogen.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen den unbedingt und den bedingt pfändbaren Bezügen. Die unbedingt unpfändbaren Bezüge sind unter keinen Umständen pfändbar, während die bedingt pfändbaren Bezüge zwar grundsät...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Transparenz von Sachverstand und Sachkunde

Rz. 213 [Autor/Zitation] Das Gesetz schreibt keine Publizierung von Informationen über die konkreten Qualifikationen der Experten und weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses vor (für eine Möglichkeit zur analogen Anwendung von § 289f Abs. 2 Nr. 3 immerhin Bormann in BeckOGK HGB, § 324 Rz. 42 [10/2023]). Hingegen soll nach Kodex die Erklärung zur Unternehmensführung die (b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Im Kern ist § 7 PublG seit Inkrafttreten des PublG unverändert geblieben. Durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG, BGBl. I 1985, 2355) wurde in Satz 1 und 2 die Bezeichnung "Geschäftsbericht" durch "Lagebericht" ersetzt, weil die im seinerzeitigen Geschäftsbericht enthaltenen Angaben in den Anhang und den Lagebericht überführt wurden (vgl. Begr.RegE...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Norm wurde durch das BilReG v. 4.12.2004 in das Gesetz eingefügt. Sie geht zurück auf eine Anregung des IDW aus dem Jahre 2000 (IDW, WPg 2000, 1027, 1031; Ebke in MünchKomm. HGB5, § 321a Rz. 3). Seit ihrem Inkrafttreten ist die Norm unverändert.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Geschäftsordnung für den Rechnungslegungsbeirat (Abs. 5)

Rz. 21 [Autor/Zitation] Nähere Regelungen zur Ausgestaltung der Organisationsstruktur und der Abläufe des Rechnungslegungsbeirats können vom BMJ nach § 342r Abs. 5 in einer Geschäftsordnung festgelegt werden. Auch hier zeigt sich der staatliche Einfluss auf den Rechnungslegungsbeirat. In Teilen der Literatur wird diese Norm für verfassungswidrig gehalten, weil "die maßgeblich...mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / b. Materielles Recht

Nichteheliche Lebensgemeinschaften in Belgien haben durch Gesetz vom 23.11.1998[57] die Möglichkeit, die Institution des "gesetzlichen Zusammenwohnens" zu wählen.[58] Dazu ist eine schriftliche Erklärung erforderlich, die beide Partner abgeben und dem Standesbeamten am gemeinsamen Wohnort übergeben. Durch die Gesetzesänderung von 2007 und Einführung des Art. 4.23 achtens ZGB[...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation und an die Unabhängigkeit des Prüfers waren bereits bei der Einführung der Pflichtprüfung durch § 262c Abs. 1 HGB 1931 wesentliche und maßgebende Vorgaben. Die damalige Erste Durchführungsverordnung zur Aktienrechtsverordnung 1931 regelte schon den Vorbehalt der Abschlussprüfung für WP. Erst im Jahre 19...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Dickopp/van der Boeken, Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungsleistungen durch einen Betreuungsverein, UR 10/2009, 335. Dickopp, Umsatzsteuerbefreiungen bestimmter dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten nach § 4 UStG und Gemeinschaftsrecht, UR 2007, 553. Flad, Die Einrichtung mit sozialem Charakter i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und h MwStSystRL, UR 2023, 74. Gomes, Zur Umsatzs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Netzwerkbegriff als mögliche Blaupause für vergleichbare Fallgestaltungen

Rz. 182 [Autor/Zitation] Der Netzwerkbegriff des § 319b macht faktische und rechtliche sowie unmittelbare und mittelbare Verbindungen zwischen Personen rechtlich handhabbar, die die äußere und innere Unabhängigkeit dieser Personen tatsächlich oder aus der Sicht Dritter in Frage stellen können. Vergleichbare Fallgestaltungen sind in der gesamten Rechtsordnung zahlreich. Zur re...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Vorgaben für Rechnungen von Kleinunternehmern

Rz. 55 Stand: 06/02 – 07/2025 Kleinunternehmer, die nach § 19 Abs. 1 UStG steuerbefreit sind, dürfen vereinfachte Rechnungen ausstellen. Diese müssen nur die in § 34a UStDV genannten Angaben enthalten, einschließlich eines Hinweises auf die Steuerbefreiung. Eine umgangssprachliche Formulierung wie "steuerfreier Kleinunternehmer" ist für den Hinweis ausreichend (Abschn. 14.7a ...mehr

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Limitation-of-Benefit-Klaus... / 1 Systematische Einordnung

Die Limitation-of-Benefit-Klausel ist ein Artikel, den die USA in ihren DBA vereinbaren. Der Zweck dieser Klausel besteht darin, die missbräuchliche Nutzung der in den DBA enthaltenen Steuervergünstigungen durch "Treaty shopping" zu verhindern. Die Zielsetzung der Limitation-of-Benefit-Klausel entspricht der von § 50d Abs. 3 EStG. Die Limitation-of-Benefit-Klausel im DBA USA ...mehr