Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bewertung der nicht beherrschenden Anteile nachgelagerter Stufen

Rz. 414 [Autor/Zitation] DRS 23.199 ff. widmet der Frage breiten Raum, wie nbA nachgelagerter Stufen des erworbenen Teil-KA zu bewerten sind. Gemäß DRS 23.204 soll es zumindest bei wesentlichen nbA erforderlich sein, die Beteiligungen an hierarchisch nachgelagerten TU neu zu bewerten, um einen zutreffenden Ausweis des Postens nbA zu erreichen. Allerdings lässt DRS 23.204 offe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Ebeling, Die zweckgemäße Abbildung der Anteile fremder Gesellschafter im Konzernabschluß nach deutschem HGB, DBW 1995, 323; Ebeling, Konzernabschlusserstellung mit Differenzenbuchführung und Differenzenbilanz – eine Fallstudie, BB 2001, 2259; Oser/Mojadadr/Wirth, Kapitalkonsolidierung von Fremdwährungsabschlüssen – Eine Fallstudie zur Bilanzierung nach HGB unter Beachtung de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Umrechnung der Abschlüsse von Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen im mehrstufigen Fremdwährungskonzern

Rz. 94 [Autor/Zitation] Hält ein in Fremdwährung bilanzierendes TU Anteile an einem in einer anderen Fremdwährung bilanzierenden TU bzw. anteilmäßig in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gemeinschaftsunternehmen und wird der Gesamtkonzernabschluss nach der Methode der Sukzessivkonsolidierung erstellt, so ist der Abschluss des nachgelagerten TU bzw. Gemeinschaftsunternehmen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 152b Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Entstrickungsbesteuerung trifft den AE des einbringungsgeborenen Anteils, der zum Zeitpunkt des Wegfalls des Besteuerungsrechts zivilrechtl Gesellschafter oder wirtsch Eigentümer des Anteils ist. Dies kann derjenige Stpfl sein, der die Anteile durch st-begünstigte Einbringung erworben hat, der Stpfl, dessen Anteile infolge einer Sachgr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Differenzen aus der Kapitalkonsolidierung

Rz. 96 [Autor/Zitation] Aus der Kapitalkonsolidierung treten auf der Konsolidierungsebene keine Differenzen auf, wenn in der Handelsbilanz II bzw. III des MU bzw. des TU die Anteile am TU und das zum Erstkonsolidierungsstichtag neubewertete Eigenkapital unverändert mit den historischen Werten geführt werden. Das ist der Fall, wennmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Geltungsbereich

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 299 gilt für (Mutter-)Unternehmen, die nach § 290 verpflichtet sind, einen Konzernabschluss aufzustellen. Die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 richtet sich an MU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sowie Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a, die keine natürliche Person als unmittelbaren oder mi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Verhältnis zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer verdeckten Einlage

Tz. 51 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Anwendung von § 32a Abs 2 KStG setzt voraus, dass es bei der Kö auch tats zu einer Vermögensmehrung durch eine verdeckte Einlage gekommen ist. Allein die Versagung des BA- oder WK-Abzugs auf Ebene des AE rechtfertigt es noch nicht, automatisch eine Änderung des KSt-Bescheids der Kö vorzunehmen. Es muss eigenständig geprüft werden, ob auf ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Eigenkapital (§ 268 Abs. 1, §§ 270, 272 Abs. 1 bis 4)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Der Ansatz des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ist in folgenden Bestimmungen geregelt, die entsprechend anzuwenden sind, soweit die Eigenart des Konzernabschlusses keine Abweichungen bedingt (vgl. hierzu Gelhausen/Gelhausen in FS Forster, 215, 221): § 272 Abs. 1: Gezeichnetes Kapital, §§ 272 Abs. 2, 270 Abs. 1: Kapitalrücklagen, § 272 Abs. 3 und 4, § 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 300 [Autor/Zitation] Bei der Aufstockung einer Mehrheitsbeteiligung erwirbt das MU (oder ein oder mehrere andere vollkonsolidierte Konzernunternehmen) von bisher nicht beherrschenden Anteilseignern weitere Anteile an einem bereits vollkonsolidierten Unternehmen hinzu, zB Erhöhung der Beteiligungsquote von 60 % auf 80 %. Der Status des vollkonsolidierten Unternehmens änder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (8) Konzernbilanzgewinn und -verlust

Rz. 176 [Autor/Zitation] Im Einzelabschluss können aufgrund von § 268 Abs. 1 bei teilweiser oder vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses die Bilanzposten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" sowie "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" durch den Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ersetzt werden. Diese Vorschrift ist aufgrund von § 298 Abs. 1 auf den Konzernabschluss entspreche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 34 Abs 13b KStG idF vor dem Kroatien-StAnpG ist § 32a KStG idF des JStG 2007 erstmals anzuwenden, wenn nach dem 18.12.2006 ein St-Bescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Bei Aufhebung oder Änderung gilt dies auch dann, wenn der aufzuhebende oder zu ändernde St-Bescheid vor dem 18.12.2006 erlassen worden ist. Die Anwendungsre...mehr

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FoVo 06/2024, Die Mithaftun... / 1. Einbeziehung weiterer Schuldner

Anders als die Schuldübernahme nach § 414 BGB, in der der Dritte durch einen Vertrag mit dem Gläubiger an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt, ist der Schuldbeitritt nicht explizit gesetzlich geregelt, gleichwohl aber in Rechtsprechung und Literatur anerkannt. Auch eine Zahlungsvereinbarung im Forderungseinzug ist aber eben eine vertragliche Vereinbarung, wo dies so ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (6) Ergebnisübernahmen aufgrund von Ergebnisübernahmeverträgen

Rz. 171 [Autor/Zitation] Sofern Ergebnisübernahmeverträge zwischen konsolidierten Unternehmen abgeschlossen sind, ist bei 100%igem Anteilsbesitz des Mutterunternehmens eine vollständige Aufrechnung der gesondert auszuweisenden Erträge und Aufwendungen geboten. Sind am TU andere Gesellschafter beteiligt, haben diese nach § 304 AktG Anspruch auf Ausgleichszahlung. Dabei ist zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Umrechnung des zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Eigenkapitals

Rz. 23 [Autor/Zitation] Das zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandene neubewertete Eigenkapital ist zum historischen Kurs in Euro umzurechnen. Dabei handelt es sich um den Devisenkassamittelkurs zum Erstkonsolidierungszeitpunkt (vgl. DRS 25.46 Buchst. a; Dutzi in Beck HdR, C 310 Rz. 19 [8/2013]). Hat das betreffende TU die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, so sind mit d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Klarheit und Übersichtlichkeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Ebenso wie für den JA aller Kaufleute (vgl. § 243 Rz. 47 ff.) wird in Abs. 2 Satz 1 auch für den Konzernabschluss verlangt, dass er klar und übersichtlich aufzustellen ist. Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit betrifft die äußere Form und die Art der Darstellung (vgl. Justenhoven/Usinger in Beck BilKomm.13, § 243 HGB Rz. 46) und zielt damit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Mittelbare Auswirkungen der Nachbuchung der Vorgänge von besonderer Bedeutung

Rz. 117 [Autor/Zitation] Werden Vorgänge von besonderer Bedeutung im JA eines einbezogenen Unternehmens durch Nachbuchungen berücksichtigt, ergibt sich insoweit ein partieller Zwischenabschluss. Grundsätzlich sind damit die Auswirkungen eines Zwischenabschlusses auf den Konzernabschluss zu berücksichtigen; Auswirkungen auf Ergebnisverwendung (vgl. Rz. 46 ff.) und Ergebnisüber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 "Einlage" in ein Betriebsvermögen

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG betrifft die "Einlage" in ein BV. Dies setzt voraus, dass die einbringungsgeborenen Anteile bisher nicht Bestandteil des BV waren, dem sie nunmehr durch Einlage zugeführt werden. Der unmittelbare (Erst-)Erwerb einbringungsgeborener Anteile im BV des Einbringenden wird nicht von § 21 Abs 4 UmwStG erfasst, so...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 136 [Autor/Zitation] Werden Gemeinschaftsunternehmen im Wege der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, gehen die mit der (Kapital-)Beteiligungsquote des MU multiplizierten Aufwendungen und Erträge des Gemeinschaftsunternehmens in die Summen-GuV ein (zum Fall der von der Kapitalbeteiligungsquote abweichenden Quote vgl. im Einzelnen DRS 23.47). Rz. 137 [Au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung wird in Abs. 1 daran geknüpft, dass aufgrund eines unmittel- oder mittelbar beherrschenden Einflusses eines Unternehmens (MU) auf ein anderes Unternehmen (TU) ein Mutter-Tochter-Verhältnis entsteht. Konkret richtet sich Abs. 1 an MU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Inland haben. Dabei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Geschäfts- oder Firmenwert ist gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 außerplanmäßig abzuschreiben, wenn der beizulegende Wert des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts dauerhaft unter den Buchwert gefallen ist (sog. dauernde Wertminderung). Korrekterweise müsste der beizulegende Wert des ursprünglich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts bestimmt werden (Wagn...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 1. Hintergrund

Rz. 1 [Autor/Stand] Erscheinungsformen. Man muss das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund sehen, dass sich die Wirtschaft seit Jahrzehnten grenzüberschreitend ausdehnt. Dies führt zur Gründung von Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer im Ausland. Die Kapitalgesellschaften können einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Ausland nachgehen. Es kann...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vollständige Auflösung bei Entkonsolidierung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Werden sämtliche Anteile an einem in Fremdwährung bilanzierenden TU veräußert, so ist die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung vollständig erfolgswirksam aufzulösen. Die Auflösung erfolgt zugunsten bzw. zu Lasten des Entkonsolidierungsergebnisses (s. auch Busse von Colbe/Fehrenbacher in MünchKomm. HGB4, § 308a Rz. 32), das in der Konzern-GuV al...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die §§ 291, 292 sehen für MU, die gleichzeitig TU eines MU sind, die Möglichkeit zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses und eines (Teil-)Konzernlageberichts vor, sofern ein übergeordnetes MU einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt. Ein befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Übergangskonsolidierung mit Aufwärtswechsel

Rz. 70 [Autor/Zitation] Sofern ein einbezogenes Konzernunternehmen bei einem Gemeinschaftsunternehmen zB durch den Erwerb weiterer Anteile oder aufgrund von geänderten Vereinbarungen in der Lage ist, einen beherrschenden Einfluss auszuüben, kommt es ab diesem Zeitpunkt zu einem Übergang vom Gemeinschaftsunternehmen zum TU bzw. von der Quotenkonsolidierung zur Vollkonsolidieru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Erwartete Steuersätze zum Zeitpunkt der steuerlichen Ent- oder Belastung

Rz. 169 [Autor/Zitation] Mit Verweis auf die Verbindlichkeitenmethode (vgl. Rz. 37 f.) sind bei der Bewertung grds. jene Steuersätze zu verwenden, die im Zeitpunkt der zukünftigen steuerlichen Entlastung bzw. Belastung voraussichtlich gelten (DRS 18.41, 18.49; vgl. Grottel/Larenz in Beck BilKomm.13, § 306 HGB Rz. 42; Kraft in Großkomm. HGB6, § 306 Rz. 34; Fehrenbacher in Münc...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 4. Niedrige Besteuerung

Rz. 99 [Autor/Stand] Niedrigbesteuerungsschwelle von 25 % bis 31.12.2023. Als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung definierte § 8 Abs. 5 AStG i.d.F. ATADUmsG[2] die Voraussetzung einer niedrigen Besteuerung. Eine solche wurde bis 31.12.2023 (§ 21 Abs. 6) angenommen, wenn die Einkünfte, für welche die ausländische Gesellschaft Zwisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Rechtslage nach § 17 S 2 Nr 2 KStG idFd StÄndG 1992

Tz. 21 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 17 S 2 Nr 2 KStG idFd StÄndG 1992 war Voraussetzung für die Anerkennung einer Organschaft im Verhältnis zu einer GmbH als OG, dass eine Verlustübernahme entspr den Vorschriften des § 302 AktG vereinbart worden ist. Während es § 17 S 2 Nr 1 KStG für die Gewinnabführung ausreichen ließ, dass die Abführung den in § 301 AktG Betrag nicht ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Pflichtangaben

Rz. 53 [Autor/Zitation] Angaben, die pflichtgemäß in jedem Konzernanhang zu machen sind, ergeben sich aus HGB und EGHGB. Im Einzelnen sind dies (vgl. hierzu ebenfalls Grottel in Beck BilKomm.13, § 313 HGB Rz. 80): § 264 Abs. 3 Nr. 4: Angabe des TU (Kapitalgesellschaft), das von der Anwendung der §§ 264 ff. gem. § 264 Abs. 3 befreit ist; § 264b Nr. 3: Angabe des TU (bestimmte Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.3 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG im Teileinkünfteverfahren

Tz. 43e Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Unterliegt ein AE dem Teil-Eink-Verfahren, ergeben sich hinsichtlich der Anwendung von § 32a Abs 1 KStG ggü der bis 2008 geltenden Rechtslage (Halb-Eink-Verfahren) kein systematischen Änderungen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im BV befinden oder ob es sich – über die Option nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG – um Anteile im PV hand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Einlagekonto nach § 27 KStG

Tz. 122 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Im Anrechnungsverfahren nahmen Stiftungen nicht an der EK-Gliederung teil und dokumentierten mithin keine Zuwendungen im EK04. Ob die Stiftung heute ein Einlagekto iSd § 27 KStG führen kann, ist umstritten. Nach Verw-Auff (s OFD NRW, Arbeitshilfe "Stiftungen aus stlicher Sicht" Rn 6.7, Stand 01.01.2017) ist § 27 KStG nicht auf Stiftungen an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Unentgeltliche Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen

Tz. 28 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Voll unentgeltliche Übertragung Werden einbringungsgeborene Anteile unentgeltlich übertragen, führt der Erwerber die St-Verstrickung der Anteile fort (s Tz 33). Der unentgeltliche Rechtsträgerwechsel ist nämlich regelmäßig kein Gewinnrealisierungstatbestand iSd § 21 UmwStG (Ausnahmen bei den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 31), der zu ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Berechnung der Einbeziehungsquote

Rz. 41 [Autor/Zitation] Die Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen des Gemeinschaftsunternehmens sind bei Anwendung der Quotenkonsolidierung nur entsprechend der Einbeziehungsquote der einbezogenen Konzernunternehmen am Gemeinschaftsunternehmen einzubeziehen (DRS 27.35). Somit bleibt der verbleibende Betrag der Bilanz- und GuV-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.2 Entgeltliche Abtretung des Rechts auf Teilnahme an einer Kapitalerhöhung (Bezugsrechtsveräußerung)

Tz. 36 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Das Bezugsrecht sichert dem AE den Anspruch zu, dass ihm ein seinem Anteil am bisherigen Nennkap entspr Teil der neuen Anteile zugeteilt wird (s Tz 38). Das konkretisierte Bezugsrecht (s Tz 38) kann (bei einer GmbH nach den Regeln des § 15 Abs 3 und 4 GmbHG) abgetreten werden. Wird es veräußert, erhält der bezugsberechtigte AE einen Ausgleic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.5 Besondere Stundungsregelung für natürliche Personen bei Entstrickung innerhalb der EU/EWR für Vorgänge bis 31.12.2021 (§ 27 Abs 3 Nr 3 S 2 UmwStG idF des SEStEG)

Tz. 225a Stand: EL 109 – ET: 03/2023 EU-Rechtskonforme dauerhafte Stundung in EU-/EWR-Fällen Der Ges-Geber hat in den Anwendungsvorschriften zum UmwStG nF idF ab SEStEG eine Bestimmung aufgenommen, nach der bei der Entstrickungsbesteuerung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG bei natürlichen Pers in der EU/EWR nicht (länger) die Stundungsregelungen des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG gelten...mehr

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ZErb 06/2024, Nichtigkeit e... / 1 Gründe

I. Der Vater des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) war zu 15 % als geschäftsführender und zur alleinigen Vertretung berechtigter Gesellschafter an verschiedenen Personen- und Kapitalgesellschaften (eine KG, zwei GmbHs, eine GbR) beteiligt. Mit notariell beurkundetem Vertrag schenkte er dem Kläger eine Beteiligung von 6,5 % an diesen vier Gesellschaften. Der Kläger war zum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Tatbestandsvoraussetzungen

Tz. 219 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Anwendung des § 15 AStG setzt eine Familienstiftung oder Unternehmensstiftung voraus, die Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausl hat. Beides sind Erscheinungsformen der Stiftung und nicht Rechtsformen eigener Art. Ob es sich um eine rechtsfähige Stiftung oder eine unselbstständige Stiftung/Vermögensmasse handelt, ist durch die Regelu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 303 gilt grds. für alle im Wege der Vollkonsolidierung nach dem HGB zu erstellenden Konzernabschlüsse. Nach § 310 Abs. 2 ist § 303 auch bei der Quotenkonsolidierung anzuwenden (vgl. § 310 Rz. 53 f.). Hier hat die Schuldenkonsolidierung gem. DRS 27.36 grds. entsprechend der Anteilsquote des Konzerns am Gemeinschaftsunternehmen (vgl. § 310 Rz. 53) zu erf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2.2 Altanteile sind nicht einbringungsgeborenen – Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

Tz. 41 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ist eine Kap-Ges durch Bargründung oder Sachgründung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 20 UmwStG errichtet worden, sind sämtliche Beteiligungen an dieser Gesellschaft nicht nach § 21 UmwStG st-verhaftet. Wird bei einer solchen Kap-Ges eine Sachkap-Erhöhung/Barkap-Erhöhung mit Sachagio beschlossen und geht der (Teil-)Betrieb, MU-Anteil o...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernlageberichts

Rz. 71 [Autor/Zitation] Zum subjektiven Geltungsbereich der Vorschriften zur Aufstellung eines Konzernlageberichts s. Rz. 21 ff. Der Konzernlagebericht muss in jedem Jahr dem Konzernabschluss beigegeben werden; eine Rechnungslegung ohne den Konzernlagebericht wäre unvollständig. Erleichterungen bei der Aufstellung des Konzernlageberichts sind im Gesetz nicht vorgesehen; eine ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 309 befindet sich im fünften Titel des Unterabschnitts des HGB zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht, der die Bewertungsvorschriften des Konzernabschlusses beinhaltet. Somit ist § 309 von allen Unternehmen anzuwenden, die nach § 290 HGB oder § 11 PublG einen Konzernabschluss aufstellen müssen. Durch Verweise in § 310 Abs. 2 und § 312 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rückbeteiligungen (Abs. 4)

Rz. 230 [Autor/Zitation] Hält ein MU eigene Anteile, sind diese bereits in seinem JA nach den Regelungen des § 272 Abs. 1a vom Eigenkapital abzusetzen (§ 272 Rz. 177 ff.), was sich im Konzernabschluss fortsetzt (§ 298 Abs. 1). Nach dem Einheitsgedanken (§ 297 Abs. 3 Satz 1) macht es indes keinen Unterschied, ob das MU selbst die Anteile hält oder diese von vollkonsolidierten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm, Der Abschluss des EAV im GmbH-Recht, BB 1981, 1491; Heidenhain, Änderung der bestehenden Ergebnisverwendungs-Verfassung in der GmbH mit einfacher Mehrheit? GmbHR 1987, 293; Timm, Gekl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 8. Zwischenergebniseliminierung (§ 304)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung zur Eliminierung von Zwischenergebnissen gilt entsprechend auch für die Quotenkonsolidierung, es sei denn, dass die Behandlung der Zwischenergebnisse für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist (DRS 27.37). Die Zw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 116 [Autor/Zitation] Auch die von einbezogenen Unternehmen vereinnahmten Erträge sind als "andere Erträge" iSd. Gesetzes zu konsolidieren. Diesen Erträgen stehen, soweit kein Gewinnabführungsvertrag besteht, Gewinne anderer konsolidierter Unternehmen gegenüber. Um eine Doppelerfassung der Gewinne zu vermeiden, muss die Ergebnisübernahme durch das MU bei der Aufstellung de...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / VII. Organisatorische Aspekte

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die regelkonforme Erstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts erfordert erheblichen Ressourceneinsatz und birgt organisatorische Herausforderungen, insbes. bei komplexen Konzernstrukturen. Diese Komplexität ist gerade bei einer hohen Zahl beherrschter Gesellschaften auf mehrstufigen Ebenen (also Töchter, Enkel, Urenkel usw.), bei häufig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 266

Rz. 123 [Autor/Zitation] Für die Konzernbilanz ist grds. das Gliederungsschema des § 266 anzuwenden. Die Zusammenfassung der Einzelbilanzen zur Konzernbilanz setzt voraus, dass auch die Bilanzen von inländischen Nicht-Kapitalgesellschaften und ausländischen Konzernunternehmen nach diesem Schema gegliedert sind; ggf. ist die Gliederung bei der Erstellung der Handelsbilanz II a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalerhöhung ohne Änderung der Beteiligungsquote (proportionale Kapitalerhöhung)

Rz. 343 [Autor/Zitation] Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Rz. 340, [1]) hat für den Konzernabschluss keine Konsequenzen. Es ergibt sich weder ein Zugang zum Buchwert noch eine Veränderung des Eigenkapitals des TU. Eine Umschichtung von Eigenkapitalbestandteilen des TU, die bereits zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung vorhanden waren, führt nur zu Umgliederungen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Konzerneigenkapitalspiegel

Rz. 40 [Autor/Zitation] Als weiterer Bestandteil des Konzernabschlusses ist verpflichtend ein Konzerneigenkapitalspiegel aufzustellen. Für die Aufstellung bestehen keine konkretisierenden gesetzlichen Regelungen. Mit DRS 22 "Konzerneigenkapital" wird die Darstellung und Zusammensetzung des Konzerneigenkapitalspiegels geregelt und die gesetzliche Regelung entsprechend konkreti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Einführung eines Feststellungsverfahrens

Tz. 92 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach Bekanntwerden der BFH-Rspr zur "Infektionstheorie" (s Tz 39–41) gab es in der Besteuerungspraxis zunächst keine Möglichkeit, die rechtliche Umsetzung dieser Rspr zur Verlagerung stiller Reserven bei Kap-Erhöhungen und Gründungen von Kap-Ges und somit die Entstehung von "derivativen" oder "infizierten" einbringungsgeborenen Anteilen zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 "Kann-Vorschrift"

Tz. 25 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 32a Abs 1 S 1 KStG kann ein St-Bescheid oder Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter … erlassen, aufgehoben oder geändert werden. Anders als andere Korrekturvorschriften (zB s § 173 Abs 1 AO: "Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern …") ist § 32a KStG nach seinem Wortlaut eine Kann-Vorschrift. Ob es sich dabei um eine...mehr