Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung

Rz. 36 [Autor/Zitation] Wie bei der Zwischenergebniseliminierung stellt sich auch bei der erfolgswirksamen Schuldenkonsolidierung die Frage nach der Zuordnung von Konsolidierungseffekten. Betroffen sind zB Abschreibungen auf konzerninterne Forderungen, einseitige Bilanzierung von konzerninternen Forderungen und Rückstellungen, Abzinsung unverzinslicher Darlehen bei Gläubigern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verträge mit Verpflichtung zur Ausgleichszahlung

Rz. 125 [Autor/Zitation] Sind an dem TU neben dem MU andere Gesellschafter beteiligt, so muss ein Gewinnabführungsvertrag eine wiederkehrende Ausgleichszahlung (Dividendengarantie) vorsehen (§ 304 AktG), wobei die Zahlungsverpflichtung bei der Tochter- oder bei der Muttergesellschaft liegen kann (vgl. im Einzelnen § 277 Rz. 1 ff.). Rz. 126 [Autor/Zitation] Hat sich das MU verpf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen bzw. Kapitalanteile

Rz. 28 [Autor/Zitation] Wird das Eigenkapital eines TU nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt durch Einlagen erhöht, so ist der betreffende Betrag des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklagen bzw. bei einer Personenhandelsgesellschaft der Kapitalanteile mit dem dafür maßgebenden historischen Kurs umzurechnen. Das gilt auch für Zuzahlungen der Gesellschafter in die Kapita...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Der primäre Zweck der Regelungen zur Konzernrechnungslegung ist die Information der Anteilseigner (sowohl der Gesellschafter des MU als auch der einbezogenen TU) sowie außenstehender Dritter über die wirtschaftliche Lage des Konzerns. Die einzelnen JA der Unternehmen eines Konzerns ermöglichen – auch in der Gesamtbetrachtung – bei einem vielfältigen kon...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Durch die Verpflichtung zum gesonderten Ausweis des auf Anteile anderer Gesellschafter entfallenden Eigenkapitals wird das Eigenkapital der wirtschaftlichen Einheit Konzern in zwei Blöcken ausgewiesen und dementsprechend eine Unterteilung der Eigenkapitalgeber vorgenommen: Die Anteilseigner des MU und die nicht beherrschenden Anteilseigner der einbezoge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Im Falle der Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer KapGes oder Genossenschaft durch einen Gesellschafter oder Genossen sieht § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1 EStG einen zwingenden Ausschluss des AbgSt-Satzes für den Gläubiger vor (grafisch aufbereitet bei Schulz/Vogt, DStR 2008, 2189, 2194; s auch ähnliche Regelungen bei der Zinsschranke nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestimmung der Quote

Rz. 25 [Autor/Zitation] Anders als bei der Prüfung des Mutter-Tochter-Verhältnisses nach § 290 Abs. 2 Nr. 1 spielen die Stimmrechte für die quotale Aufteilung des Eigenkapitals keine Rolle. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 ist ausschließlich auf die Anteile abzustellen (DRS 23.95). Demgemäß ermittelt sich die Quote nach dem Verhältnis des Nennbetrags der den and...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / d) BEPS-Projekt der OECD und G20-Staaten

Rz. 5 [Autor/Stand] BEPS-Aktionspunkt 3. Die OECD hat am 5.10.2015 einen 15 Aktionspunkte umfassenden Plan zur Bekämpfung von "Base Erosion and Profit Shifting" veröffentlicht. Der Aktionspunkt 3 "Designing Effective Controlled Foreign Company Rules (CFC)"[2] enthält Empfehlungen für Regelungen zur Erfassung von Einkünften im Inland, die künstlich auf niedrig besteuerte Zwis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgrenzung zur vGA

Rn. 212 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei einer nicht fremdvergleichskonformen Ausgestaltung der Darlehensbedingungen können Teile der KapErtr in vGA umqualifiziert werden (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG; R 8.5 Abs 1 KStR 2022; zur Abgrenzung s BFH vom 16.06.2020, VIII R 5/17, BStBl II 2020, 807 Rz 20). Bei einer beherrschenden Gesellschafterstellung können rückwirkende Vereinbarunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5.3 Einlage in eine "Kapitalgesellschaft"

Tz. 178 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nur die verdeckte Einlage in eine "Kap-Ges" führt gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG zur Aufdeckung der stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen. Was unter "Kap-Ges" zu verstehen ist, wird im Ges nicht erläutert. Wie auch im Fall des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG (s § 20 UmwStG [vor SEStEG] Tz 103) sind hierunter die in § 1 Abs 1 Nr 1 KSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Minderheitenschutz (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 52 [Autor/Zitation] Minderheitsgesellschaftern bzw. Minderheitsaktionären wird unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit gegeben, die Aufstellung eines (Teil-)Konzernabschlusses und (Teil-)Konzernlageberichtes zu beantragen. Der (Teil-)Konzernabschluss und (Teil-)Konzernlagebericht soll den Minderheitsgesellschaftern als zusätzliches Informationsinstrument ein den ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Ermittlung

Rz. 498 [Autor/Zitation] Die konzernexterne Veräußerung von Anteilen an einem TU führt im Jahresabschluss des Veräußerers (MU oder andere die Anteile haltende vollkonsolidierte TU oder anteilmäßig konsolidierte Gemeinschaftsunternehmen) zu einem Gewinn oder Verlust, der sich aus der Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses mit dem Buchwert der veräußerten Anteile im JA ergib...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Ergebnisverwendung im Einzelabschluss und im Zwischenabschluss

Rz. 46 [Autor/Zitation] Ein im Zwischenabschluss ausgewiesener Jahresüberschuss bzw. ein im Zwischenabschluss ausgewiesener Bilanzgewinn ist nicht Grundlage der Gewinnverwendung. Der im Zwischenabschluss ausgewiesene Jahresüberschuss hat jedoch idR bereits insoweit einer zumindest teilweisen Gewinnverwendung unterlegen, als er Bestandteil des Jahresüberschusses des letzten JA...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kernelemente des § 301 idF des BiRiLiG 1985

Rz. 20 [Autor/Zitation] § 301 idF des BiRiLiG 1985 hatte – wie auch heute noch – nur die Erstkonsolidierung zum Gegenstand. Im Rahmen der Erstkonsolidierung war der Buchwert der konsolidierungspflichtigen Anteile gegen das auf diese Anteile entfallende Eigenkapital der einbezogenen TU aufzurechnen (Abs. 1 Satz 1 aF). Mit welchem Betrag das anteilige Eigenkapital anzusetzen wa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abgrenzung der Eigenkapitalposten

Rz. 24 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten nach § 307 Abs. 1 entspricht bei der Erstkonsolidierung dem Anteil (Rz. 25) nicht beherrschender Anteilseigner am Eigenkapital in der HB II/HB III ("Neubewertungsbilanz") zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung (§ 301 Rz. 180). Zur Abgrenzung der anteilig zu übernehmenden und gerade nicht zu konsolidierenden Eigenkapitalposten d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick über die Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 22 [Autor/Zitation] Nach § 310 Abs. 1 darf die Quotenkonsolidierung angewendet werden, wenn ein in einen Konzernabschluss einbezogenes Konzernunternehmen ein anderes Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen führt (DRS 27.7 "Gemeinschaftsunternehmen"). Der Sitz des Gemeinschaftsunternehmens ist hierbei irrelevant ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Kapitalanteile am Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 39 [Autor/Zitation] Auch wenn dies im Gesetzestext nicht ausdrücklich gefordert wird, setzt die Beurteilung eines Unternehmens als Gemeinschaftsunternehmen schließlich voraus, dass das einbezogene Konzernunternehmen Anteile am Gemeinschaftsunternehmen hält, die im JA dieser Gesellschaft als Beteiligung nach § 271 Abs. 1 ausgewiesen werden (Senger/Schrimpf-Dörges in BeckOG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Eigene Anteile

Rz. 66 [Autor/Zitation] Hält zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs ein TU eigene Anteile, sind diese auf Ebene seines JA bereits vom Eigenkapital abzusetzen unter offenem Ausweis des abgezogenen Nennbetrags (§ 272 Abs. 1a). Das so geminderte Eigenkapital unterliegt bei der Erstkonsolidierung der Kapitalkonsolidierung, so dass dieser Ausweis im Konzernabschluss gegenstandslos ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 11. Einheitliche Bewertung (§ 308)

Rz. 62 [Autor/Zitation] Die Verpflichtung zur einheitlichen Bewertung gilt im Rahmen der Quotenkonsolidierung ebenso wie bei der Vollkonsolidierung. Danach bestehen Bewertungsspielräume nach Maßgabe der Vorschriften, die für das Mutterunternehmen gelten. Gegebenenfalls ergibt sich auch hier die Notwendigkeit der Erstellung einer HB II (§ 308 Rz. 42). Entsprechend § 308 Abs. 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Additive Methode

Rz. 393 [Autor/Zitation] Eine mehrstufige Kapitalkonsolidierung ieS (nach anderer Diktion: "Konzernerweiterung nach unten") liegt vor, wenn ein vollkonsolidiertes TU eine zu konsolidierende Beteiligung EU erwirbt. Beispiel: (Fortführung von Rz. 391) TU erwerbe 80 % der Anteile an EU. Abweichend von Rz. 391 betragen die Anschaffungskosten nicht 160, sondern 260, um GoF-Effekte zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5.2 "Verdeckte Einlage" der Anteile

Tz. 175 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Begriff der verdeckten Einlage ist im Ges nicht definiert. Nach ständiger Rspr des BFH (zB s Urt des BFH 13.12.2022, IX R 5/22, DStR 2023, 507 unter Rn 23 mwNachw) ist eine "verdeckte Einlage gegeben, wenn ein Gesellschafter (oder eine nahe stehende Pers) seiner Kap-Ges außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen ohne (angemessenes)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.2 Antragstellung (Form, Antragsteller und zuständige Behörde)

Tz. 144 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Im Ges finden sich keine Erläuterungen, unter welchen Umständen der Entstrickungsantrag gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG zu stellen ist. Die Form der Antragstellung ist daher aus dem Sinn der Vorschrift zu ermitteln. Nach dem Willen des Ges-Gebers ist der Antrag auf Versteuerung von stillen Reserven der einbringungsgeborenen Anteile in das Ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Kapitalerhöhungen

Rz. 101 [Autor/Zitation] Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln des assoziierten Unternehmens (§§ 207–220 AktG bzw. §§ 57c–57o GmbHG) führt zu keinen Änderungen des auf den Konzern entfallenden Anteils am Nettovermögen bzw. Eigenkapital des assoziierten Unternehmens, da dem assoziierten Unternehmen keine Mittel von außen zugeführt werden, sondern (variable) Kapital- un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Stiftung als Einzelunternehmer

Tz. 105 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Stiftung kann bereits bei Errichtung mit einem bestehenden Einzelunternehmen durch den Stifter ausgestattet werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Zustiftung eines Einzelunternehmens als auch der eigenständigen Begr eines Einzelunternehmens durch die Stiftung. Bei unentgeltlicher Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Stiftung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zur Berücksichtigung der Einheitstheorie in den Einzelvorschriften

Rz. 89 [Autor/Zitation] Der in Abs. 3 Satz 1 kodifizierte Grundsatz spiegelt sich in den Vorschriften zur Vollkonsolidierung (§§ 300 ff.) wider. Theoretisches Fundament dieser Vorschriften ist die Einheitstheorie, auch wenn sie mit einer neu verstandenen Interessentheorie ebenfalls vereinbar sein mögen (vgl. hierzu Vor §§ 290 ff. Rz. 27). Rz. 90 [Autor/Zitation] Dem entspricht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Einbringungsgeborene Anteile bei Gründung einer Kapitalgesellschaft

Tz. 50 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Wenn bei der Gründung einer Kap-Ges die Einzahlungsverpflichtung auf das übernommene Nenn-Kap von den Gründungsgesellschaftern teils durch Bareinlage iHd Nominalbetrags (ohne oder mit unterwertigem Aufgeld) und teils durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfüllt wird, werden stille Reserven des Vermögens der Sacheinlage abgespalten, wenn d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, BB 1966, 1405; Forster/Havermann, Zur Ermittlung der konzernfremden Gesellschaftern zustehenden Kapital- und Gewinnanteile, WPg. 1969, 1; Lanfermann/Stolberg, Zur Kapitalkonsolidierung bei gegenseitigen Beteiligungen, WPg. 1970, 353; Havermann, Methoden der Bil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft

Tz. 18 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Formwechsel mit Anmeldung zur Eintragung im HReg bis 12.12.2006 Nach § 25 S 1 UmwStG gilt "der achte Teil" (des UmwStG) im Fall des Formwechsels (s § 190 UmwG) einer Pers-Ges (KG, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft) in eine Kap-Ges "entspr" (dh §§ 20 bis 22 UmwStG; § 23 UmwStG scheidet aus sachlichen Gründen aus, da sich der Formwechsel nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Durchführung der Feststellung

Tz. 99 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Das Feststellungsverfahren wird von dem FA durchgeführt, das nach § 20 AO für die Besteuerung der Kap-Ges zuständig ist (s § 10 Abs 2 S 1 VO zu § 180 Abs 2 AO). Gemeint ist hier die Kap-Ges, an der die Anteile bestehen (und nicht eine Kap-Ges als AE). Feststellungsbeteiligte sind jedoch die Inhaber der stverstrickten Anteile. Die St-Erklärung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 [Autor/Zitation] Neben der Auswirkung von § 305 auf die Konzern-GuV bestehen Wechselwirkungen mit anderen Vorschriften, die daher auch im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zu beachten sind. Zum einen ist die Steuerabgrenzung nach § 306 sowie der Ausweis der auf andere Gesellschafter entfallende Gewinn oder Verlust nach § 307 Abs. 2 zu beachten. Weiterhin b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Auswirkungen von Ergebnisübernahmen aus Gewinnabführungsverträgen

Rz. 52 [Autor/Zitation] Sind von dem TU, das einen Zwischenabschluss aufstellt, aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags Gewinne an ein anderes einbezogenes Unternehmen abgeführt worden, so sind diese Gewinne grds. aufzuteilen in einen Teil, der vor Beginn des Konzerngeschäftsjahres erwirtschaftet wurde, und einen Teil, der im Konzerngeschäftsjahr erwirtschaftet wurde (vgl. Rz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Wahlpflichtangaben

Rz. 55 [Autor/Zitation] Angaben, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in der Konzernbilanz oder in der Konzern-GuV aufgenommen wurden (Wahlpflichtangaben), sind gem. § 313 Abs. 1 Satz 2 im Konzernanhang zu machen. Dabei gilt die zwingende Darstellungsreihenfolge für Pflichtangaben gem. § 313 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 auch für die Wahlpflichtangaben (Rimmelspacher/Meyer, DB 201...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundprinzip

Rz. 450 [Autor/Zitation] Nach dem Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 Satz 1) ist im Konzernabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage so darzustellen, als ob die einbezogenen Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären. Konzerninterne Umstrukturierungen, die sich nur auf rechtlicher Ebene und ohne Konsequenzen auf den Gesellschafterkreis (= keine umstrukturierungs-...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Art der Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 64 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungsvorschriften des HGB enthalten in Bezug auf anwendbare Bilanzierungs- bzw. Konsolidierungsmethoden eine differenzierte Regelung (vgl. Harms/Knischewski, DB 1985, 1353). Die Abgrenzung zwischen Konzern und fremden Dritten ist mehrstufig (vgl. BKT, Konzernbilanzen14, 110 ff.; Küting/Weber, Der Konzernabschluss14, 207 ff.) und f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.8.2 Vorteilszuwendungen bei Gründungs- oder Kapitalerhöhungsvorgängen ab 14.12.2011

Tz. 48 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Als Schenkung gilt gem § 7 Abs 8 S 1 ErbStG auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kap-Ges, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Pers oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Pers (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt. Durch Einfügung dieser Vorschrift mit dem BeitrRLUmsG hat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Anteiliges bilanzielles Eigenkapital

Rz. 44 [Autor/Zitation] Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode ist gem. § 312 Abs. 1 Satz 2 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Wertansatz der Beteiligung und dem anteiligen bilanziellen Eigenkapital zu ermitteln (Kapitalaufrechnung), so dass die Feststellung des auf die Beteiligung entfallenden Anteils am Eigenkapital des assoziierten Unternehmens erforderlich ist. Das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bedeutung des Zwischenabschlusses

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Aufgabe des Zwischenabschlusses besteht darin, einen Abrechnungszeitraum zu schaffen, der abweichend vom normalen GJ des Unternehmens Grundlage für die Aufstellung des Konzernabschlusses ist (vgl. IDW RH HFA 1.019 Rz. 4). Rz. 33 [Autor/Zitation] Der Zwischenabschluss unterliegt gem. § 317 Abs. 3 Satz 1 grds. der Prüfung durch den Konzernabschlussprüf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.1 Bezugsrecht und Abspaltungstheorie

Tz. 38 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Beteiligung an einer Kap-Ges (Gesellschaftsanteil) umfasst ein Bündel von sog Mitgliedschaftsrechten. Dazu gehört ua das Bezugsrecht. Es bestimmt den Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Erwerb eines seiner bisherigen Beteiligung entspr Anteils am erhöhten Nennkap (allg Meinung zum GmbH-Anteil: s Bayer, in Lutter/Homme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Umrechnung der Aktiv- und Passivposten ohne Eigenkapital

Rz. 18 [Autor/Zitation] Sämtliche Aktiv- und Passivposten ohne Eigenkapital sind am Abschlussstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs in Euro umzurechnen; Ausnahmen gelten für Anteile an anderen TU (s Rz. 20) und Rückbeteiligungen am MU (s. Rz. 21). Es ist vereinfachend nicht zwischen Geldkurs und Briefkurs zu unterscheiden, sondern der Mittelwert dieser Kurse zu verwenden. De...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung zu den unwiderlegbaren Beherrschungstatbeständen

Rz. 87 [Autor/Zitation] Abs. 2 definiert vier typisierende Tatbestände, bei deren Vorliegen stets unwiderlegbar angenommen wird, dass ein beherrschender Einfluss auf ein anderes Unternehmen vorliegt (vgl. DRS 19.18; Weimann in Petersen/Zwirner4, § 290 HGB Rz. 4; Küting/Koch in Küting/Pfitzer/Weber, Das neue deutsche Bilanzrecht2, 388; Grottel/Kreher in Beck BilKomm.13, § 290 ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 315b–315d: Ric... / I. Unternehmen in der EU

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten finden auf Unternehmen Anwendung, die verschiedene Kriterien bezüglich Rechtsform und Größe erfüllen (Art. 19a Abs. 1 iVm. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Bilanzrichtlinie). Rz. 19 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Rechtsform bestimmt Art. 1 Abs. 1 Buchst. a iVm. Anhang I Bilanzrichtlinie, dass die Mehrzahl haft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Auswirkungen bei verdeckten Gewinnausschüttungen an nahe stehende Personen

Tz. 31 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht nach seinem Wortlaut auch die Änderung eines (bestandskräftigen) St-Bescheids einer zum AE nahe stehenden Person. Zwar verwendet das Gesetz eine "Oder"-Verknüpfung, wenn es von einem St-Bescheid gegenüber dem Gesellschafter oder einer ihm nahe stehenden Person spricht. IdR werden sich bei einer vGA, die einer nahe ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 307 ergänzt § 301 über die Erstkonsolidierung, wenn andere Gesellschafter am TU beteiligt sind. Es handelt sich insoweit um eine Komplementärvorschrift (vgl. Störk/Roland in Beck BilKomm.13, § 307 HGB Rz. 5; Hachmeister in HKMS3, § 307 HGB Rz. 8). Allerdings beschränkt sich die Komplementarität nicht nur auf § 301. Sie erstreckt sich sachlogisch auch a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8 Auswirkungen auf andere Steuerarten

Tz. 35 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 UE bietet § 32a Abs 1 KStG auch eine Korrekturmöglichkeit für einen GewSt-Messbescheid, wenn eine vGA bei einem AE zu einem geänderten gew Gewinn führt. Der GewSt-Messbescheid ist zwar selbst kein St-Bescheid im eigentlichen Sinn. Nach § 184 Abs 1 S 3 AO sind die Vorschriften über die Besteuerung für St-Messbeträge sinngemäß anzuwenden. Somit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2024, Die Mithaftun... / I. Das Problem

Zahlungsvereinbarungen mit mehr als nur dem Schuldner? Wir sind immer wieder mit der Einziehung (zunächst) bestrittener oder unbestrittener und letztlich auch titulierter Forderungen beauftragt. Im Verlauf der Forderungseinziehung stellt sich dann die Frage nach dem Abschluss von Zahlungsvereinbarungen. Wir stellen dann rein praktisch fest, dass Zahlungsvereinbarungen in der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ermittlung und Ausweis der Umrechnungsdifferenz (Satz 3)

Rz. 56 [Autor/Zitation] Da die verschiedenen Teilbeträge des Eigenkapitals anders als die Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten nicht mit dem Stichtagskurs, sondern mit ihrem jeweiligen historischen Kurs in Euro umgerechnet werden, ist die umgerechnete Bilanz noch nicht ausgeglichen. Der Differenzbetrag ist innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Ausdehnung auf nahe stehende Personen als Gläubiger

Rn. 230 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 2 EStG gilt der zwingende Ausschluss des AbgSt-Satzes auch, wenn die in § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1 EStG behandelten KapErtr nicht an einen Gesellschafter, sondern an eine ihm nahe stehende Person gezahlt werden (BFH vom 27.06.2023, VIII R 15/21, BStBl II 2023, 903 Rn. 13; BFH vom 14.05.2014, VIII R 31/11,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriff der Anteile

Rz. 52 [Autor/Zitation] In die Kapitalkonsolidierung sind sämtliche dem MU gehörende Anteile an TU des Konsolidierungskreises einzubeziehen. Als "Anteile" sind alle kapitalmäßigen Beteiligungen mit Einlagen bei einem TU zu verstehen (WP Handbuch18, Kap. G Rz. 336). Bei den konsolidierungspflichtigen Anteilen handelt es sich somit um gesellschaftsrechtliche Anteile, die Mitgli...mehr