Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Personengesellschaft: Gesel... / 1 Gesetzliche Nachfolgeregelungen bei Tod eines Gesellschafters

1.1 Tod eines BGB-Gesellschafters 1.1.1 Bisherige Rechtslage Eine BGB-Gesellschaft i. S. d. § 705 BGB a. F. wird nach der gesetzlichen Regelung i. d. R. aufgelöst, wenn ein Gesellschafter stirbt und der Gesellschaftsvertrag keine Regelung zur Fortsetzung beinhaltet (§ 727 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB a. F.). In diesem Fall wandelt sich die Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3 Steuerfolgen bei Zahlung einer Abfindung an den oder die Erben des verstorbenen Gesellschafters

2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die ver...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.2 Zivilrechtliche Folgen

Wird beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft aufgrund der gesetzlichen Regelung[1] oder einer gesellschaftsvertraglichen Klausel von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, bewirkt der Tod das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, während die Gesellschaft als werbende fortbesteht. Die Mitgliedschaft des Verstorbenen erlischt. Der Anteil des Verstorbenen am Ge...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.3 Neue Rechtslage für GbR

Nach bisheriger Rechtslage kam es – wie erwähnt – nach § 727 Abs. 1 BGB a. F. bei Tod eines BGB-Gesellschafters sowie des Geschäftsinhabers einer atypisch stillen Gesellschaft zur Auflösung der Gesellschaft und deren Abwicklung (§§ 730 ff. BGB a. F., § 235 HGB), sofern nicht die Erben des verstorbenen Gesellschafters und die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung der Gesells...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.1 Bisherige Rechtslage

Eine BGB-Gesellschaft i. S. d. § 705 BGB a. F. wird nach der gesetzlichen Regelung i. d. R. aufgelöst, wenn ein Gesellschafter stirbt und der Gesellschaftsvertrag keine Regelung zur Fortsetzung beinhaltet (§ 727 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB a. F.). In diesem Fall wandelt sich die Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft um, der die übrigen Gesellschafter und der Erbe/die Erben ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.3 Abfindungsbeschränkende Klauseln

Gelegentlich ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Abfindung z. B. "im Kapitalerhaltungsinteresse" zum Buchwert [1] zu erfolgen hat, obwohl stille Reserven vorhanden sind. Dann führt die Abfindung weder beim verstorbenen Gesellschafter noch bei den überlebenden Gesellschaftern zu einer einkommensteuerlichen Auswirkung. Die überlebenden Gesellschafter müssen die Buchw...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.4 Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Vertragsklauseln

Die gesetzlichen Regelungen über die Gesellschafternachfolge bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) einschließlich ihrer Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG, sind im Grundsatz dispositiv, d. h. es kann grundsätzlich von den gesetzlichen Vorschriften abgewichen werden. Die Änderung des Gesellschaftsvertrags der Personengesellschaft erfordert prinzipiell die Zustimmung aller G...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.1 Begriff

Der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft kann vorsehen, dass die Gesellschaft beim Tod eines ihrer Gesellschafter allein von den verbliebenen Gesellschaftern unter Ausschluss der Erben fortgesetzt werden soll (Fortsetzungs- oder Ausschließungsklausel).[1] Bei der Fortsetzungsklausel bewirkt der Tod das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, während der Ante...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel entspricht der Regelung des § 177 HGB, wonach beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird. Die einfache Nachfolgeklauselbesagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.4 Zwangsentnahme des Sonderbetriebsvermögens

Sonderbetriebsvermögen des Erblassers wird anlässlich des Nichteintritts der Erben zwangsentnommen, soweit die Erben nicht zugleich Gesellschafter der fortgeführten Gesellschaft sind. Der gemeine Wert des Sonderbetriebsvermögens ist analog § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG dem Abfindungsanspruch hinzuzurechnen und erhöht auf diese Weise den begünstigten Veräußerungsgewinn des Erblasse...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben, aber nicht sämtliche in die Gesellschafterstellung des Erb...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.2 Steuerkonsequenzen

Einkommensteuerlich müssen der oder die zur Gesellschafternachfolge berufenen Miterben, wie bei einer einfachen Nachfolgeklausel, in Höhe ihrer Erbquote den Buchwert des Kapitalkontos des Erblassers fortführen.[1] Mit dem restlichen Bruchteil scheidet der Erblasser, wie bei einer Fortsetzungsklausel, aus der Gesellschaft aus. In seiner Person entsteht in Höhe der Differenz zw...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.2 Mehrere Erben

Bei mehreren Miterben, d. h. einer Erbengemeinschaft, tritt jeder Miterbe einzeln in die Gesellschafterstellung des Erblassers ein. Die Mitunternehmerstellung geht unentgeltlich vom Erblasser auf die Erben über. In Höhe ihrer Erbquote müssen die Miterben das Kapitalkonto des Erblassers anteilig fortführen.[1] Die Miterben sind "geborene Quoten-Mitunternehmer". Die Erben werd...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.3 Tod eines Kommanditisten

Stirbt ein Kommanditist wird die KG mangels abweichender vertraglicher Bestimmungen unverändert mit dem/den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB). Für Kommanditisten bleibt es weiterhin bei der dispositiven Regelung des § 177 HGB, wonach beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird.[1] Sind mehrere gesetzl...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 6 Eintrittsklausel zugunsten der Erben

Haben der oder die Erben aufgrund einer erbrechtlichen Eintrittsklausel das Wahlrecht, entweder in die Gesellschaft nach Maßgabe der Mitgliedschaft des Erblassers einzutreten oder sich von der Gesellschaft abfinden zu lassen, hängen die steuerlichen Folgen davon ab, wie sich die Erben entscheiden. Die Eintrittsklausel bewirkt nicht den unmittelbaren Übergang der Mitgliedscha...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer

Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss das Kapitalkonto des Erblassers fortführen.[2] Weder beim Erblasser noch bei den nicht zu Gesellschaftern berufenen Miter...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.2 Zwangsentnahme beim Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen des Erblassers wird zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft, fällt also in das ungeteilte Nachlassvermögen. Das gilt auch, wenn bei einer zeitnahen Auseinandersetzung das Sonderbetriebsvermögen auf den qualifizierten Nachfolger-Erben übergeht.[1] Folge davon ist, dass der qualifizierte Gesellschafter-Nachfolger den seiner Erbquote entsp...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.1 Begriff

Die Teilnachfolgeklausel ist eine Mischung aus qualifizierter Nachfolge- und Fortsetzungsklausel. Es handelt sich um eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag, nach der beim Tod eines Gesellschafters einige der Miterben mit dem ihrer Erbquote entsprechenden Bruchteil des Gesellschaftsanteils des verstorbenen Gesellschafters in die Gesellschaft eintreten können. Die anderen nic...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.2 Neuerungen durch das MoPeG ab 1.1.2024

Bereits 2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verkündet, es trat aber erst zum 1.1.2024 in Kraft. Die Neuerungen durch das MoPeG betreffen im Wesentlichen die GbR. Bei den Personenhandelsgesellschaften wurden, insbesondere im Bereich der Nachfolgeregelungen, hauptsächlich redaktionelle Anpassungen an die Neuregelungen der §§ 705 ff....mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzlichen Regelungen zur Nachfolge in Personengesellschaften bei Tod eines Gesellschafters entsprechen in vielen Fällen nicht der Interessenlage der Beteiligten. Daher werden in der Praxis die dispositiven gesetzlichen Nachfolgeregelungen oft durch abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ersetzt. Je nachdem, welche der typischen Nachfolgeklauseln ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.1 Alleinerbe

Der Alleinerbe des verstorbenen Gesellschafters tritt in die "Fußstapfen des Erblassers". Die Buchwertfortführung ist zwingend. Da keine Abfindung zu zahlen ist, wird kein Veräußerungsgeschäft realisiert, stille Reserven werden also nicht aufgedeckt. Es handelt sich um eine unentgeltliche Anteilsübertragung.[1] Vermächtnisse und Pflichtteile, mit denen der Alleinerbe belaste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2.2 Vermietung einer Wohnung an den Gesellschafter

Wird ein Wirtschaftsgut des Gesellschaftsvermögens, z. B. ein Einfamilienhaus, einem, mehreren oder allen Gesellschaftern im Rahmen eines entgeltlichen Rechtsverhältnisses, z. B. eines Mietvertrags, überlassen, ist es auch steuerlich als notwendiges Betriebsvermögen zu behandeln. Ebenso wie andere Rechtsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, die nicht unter § 15 ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.2 Besteuerung der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

Die Gesellschafter einer optierenden Gesellschaft werden so besteuert, als wären sie an einer GmbH oder AG beteiligt (§ 1a Abs. 3 Satz 1 KStG). Sie erzielen aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie den Leistungsbeziehungen zur optierenden Gesellschaft keine Gewinneinkünfte i. S. der §§ 13, 15, 18 EStG. Entnahmen oder entnahmefähige Gewinnanteile werden gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 N...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4 Veräußerungsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

4.1 Anerkennung als Fremdgeschäft Alle mitunternehmerisch tätigen Personengesellschaften (Personenhandelsgesellschaft, Mitunternehmer-GbR, gewerblich geprägte Personengesellschaft) werden als partiell eigenständige Steuerrechtssubjekte angesehen, die als solche den Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklichen.[1] Daraus folgt, dass prinzipiell auch Rechtsbeziehungen zwisch...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7 Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter beim Optionsmodell

7.1 Option zur Körperschaftsteuer und Besteuerung der optierenden Gesellschaft Nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KStG [1] können auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen eine Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie eine Kapitalgesellschaft (Körperschaftsteuersatz 15 %) und ihre Gesell...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5 Leistungen der Gesellschaft an ihren Gesellschafter

5.1 Entgeltliche Leistungen Was für Veräußerungen gilt, gilt auch für andere Geschäfte. Es sind nach Auffassung des BFH keine zureichenden Gründe dafür erkennbar, entgeltliche Verträge zwischen einer Personenhandelsgesellschaft und einem Gesellschafter, die Leistungen zum Gegenstand haben, grundsätzlich anders zu beurteilen als entgeltliche Veräußerungsgeschäfte. Erbringt die...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6 Überlassung von Wirtschaftsgütern an den Gesellschafter zur Nutzung

6.1 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung 6.1.1 Entnahme von Nutzungen Überlässt die Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens, z. B. einen Pkw, einem Mitunternehmer unentgeltlich zur außerbetrieblichen Nutzung, liegt – sofern dadurch das Wirtschaftsgut nicht selbst entnommen wird – eine Nutzungsentnahme vor. Ebenso wie bei der Leistungsentnahme sind als Entna...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2.3 Verbilligte Wohnungsvermietung an einen Gesellschafter

Eine Wohnung, die verbilligt vermietet wird, ist und bleibt Betriebsvermögen der Personengesellschaft.[1] Dann ist nicht die Wohnungsüberlassung als solche, sondern nur die Mietzinsverbilligung außerbetrieblich veranlasst mit der Folge, dass insoweit eine Nutzungsentnahme anzusetzen ist. Die außerbetrieblich veranlasste verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehöre...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gesellschafter einer land- und forstwirtschaftlich tätigen Gesellschaft als (Mit‐)Betriebsinhaber i.S. des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BewG

Leitsatz Beteiligt sich eine land- und forstwirtschaftlich tätige Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) an einer Tierhaltungsgemeinschaft, sind alle Mitunternehmer der Gesellschaft als (Mit‐)Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a des Bewertungsgesetzes anzusehen. Normenkette § 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 5, § 13 Abs...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2 Anerkennung der Austauschverträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bei der Gewinnermittlung

2.1 Zivilrechtliche Selbständigkeit der Personengesellschaft Nach bisheriger Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. durch das am 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] sind die Beiträge der Gesells...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter

Zusammenfassung Überblick Personengesellschaften, z. B. OHG, KG, GbR oder Partnerschaft, können zu ihren Gesellschaftern in vielfältiger Weise in Rechts- oder Leistungsbeziehungen treten. Anzutreffen sind in der Praxis oft Arbeits-, Darlehens-, Miet- und Kaufverträge. Vergütungen, die ein Gesellschafter für die Leistung von Diensten, für die Hingabe von Darlehen oder für die ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.4.2 Teilentgeltliche Veräußerung in ein Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters

Wird das Wirtschaftsgut beim Erwerber Betriebsvermögen, liegt keine verdeckte Entnahme in Höhe der Differenz zwischen Teilwert und Veräußerungsgeschäft vor, die zur Gewinnrealisierung führt, weil der Vorgang unter § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG fällt. Praxis-Beispiel Teilentgeltliche Veräußerung in das Betriebsvermögen An der X-GmbH & Co. KG (KG) sind als Kommanditisten A und B zu je ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.1 Entgeltliche Leistungen

Was für Veräußerungen gilt, gilt auch für andere Geschäfte. Es sind nach Auffassung des BFH keine zureichenden Gründe dafür erkennbar, entgeltliche Verträge zwischen einer Personenhandelsgesellschaft und einem Gesellschafter, die Leistungen zum Gegenstand haben, grundsätzlich anders zu beurteilen als entgeltliche Veräußerungsgeschäfte. Erbringt die Gesellschaft Dienst- oder ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.1 Anerkennung als Fremdgeschäft

Alle mitunternehmerisch tätigen Personengesellschaften (Personenhandelsgesellschaft, Mitunternehmer-GbR, gewerblich geprägte Personengesellschaft) werden als partiell eigenständige Steuerrechtssubjekte angesehen, die als solche den Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklichen.[1] Daraus folgt, dass prinzipiell auch Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Gesel...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.2 Sondervergütungen werden als Sonderbetriebseinnahmen hinzugerechnet

Zivilrechtlich kann eine Personengesellschaft mit ihren Gesellschaftern Miet-, Pacht-, Darlehens- und Dienstverträge außerhalb des Gesellschaftsvertrags abschließen. Steuerrechtlich sind jedoch die dafür gezahlten – in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG bezeichneten – Vergütungen bei der Gesellschaft zwar als Betriebsausgaben abziehbar, beim Gesellschafter jedoc...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.3.2 Korrespondierende Bilanzierung von Pensionszusagen

Auch Pensionszusagen gehören zu den Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezieht. Sie dürfen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG nicht abgezogen werden.[1] Pensionsrückstellungen sind in der Steuerbilanz der Personengesellschaft in Höhe des Teilwerts nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG gewinnmindernd zu passivieren...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 1 Vorbemerkung

Eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR) unterliegt als solche nicht der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer und ist insoweit nicht Steuersubjekt, sondern die Gesellschafter selbst sind Subjekt der Einkünftebesteuerung (sog. Transparenzprinzip). Einkommensteuerpflichtig und damit Steuerschuldner sind die Gesellschafter als natürliche Personen (§ 1 EStG). Ist eine j...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.4.1 Teilentgeltliche Veräußerung in das Privatvermögen als verdeckte Entnahme

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem steuerlichen Gesamthandsvermögen zu einem Preis, der unter dem Teilwert liegt, an den Gesellschafter in dessen Privatvermögen veräußert, liegt eine teilentgeltliche Veräußerung vor. Existiert dafür aus der Sicht der Personengesellschaft kein betrieblicher Anlass, sodass sich die verbilligte Übertragung nur durch das Gesellschaftsverh...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.3 Veräußerung gegen einen überhöhten Preis

Die Anerkennung als Fremdgeschäft setzt voraus, dass ein Entgelt vereinbart worden ist, wie es auch zwischen fremden Dritten vereinbart worden wäre. Die Beteiligten können jedoch aus vielfältigen Gründen daran interessiert sein, durch Vereinbarung eines überhöhten Preises den Gewinn der Gesellschaft oder den Gewinn des Gesellschafters zu manipulieren.[1] Veräußert eine Person...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.2 Veräußerung gegen fremdübliches Entgelt

Veräußerungsgeschäfte zwischen der Personengesellschaft und einem Gesellschafter und umgekehrt sind steuerrechtlich in vollem Umfang als Veräußerungs- bzw. Anschaffungsgeschäfte anzuerkennen, soweit sie zu Bedingungen wie unter fremden Dritten vorgenommen werden.[1] Die Anerkennung als Fremdgeschäft führt dazu, dass die Gesellschaft oder der Gesellschafter bei Veräußerung ein...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.1 Gesetzliche Regelung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Gesellschafters sind die "Gewinnanteile" des Gesellschafters[1] und die "Vergütungen", die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft bezogen hat.[2] Gewinnanteil ist der Anteil des Gesellschafters am S...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.1 Zivilrechtliche Selbständigkeit der Personengesellschaft

Nach bisheriger Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. durch das am 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] sind die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.5.1 Erfassung von Sondervergütungen

Unter den Begriff "Überlassung von Wirtschaftsgütern" ist die Überlassung zur Nutzung zu verstehen (also Miete oder Pacht) oder die Überlassung aufgrund eines dinglichen Rechts (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch). Gegenstand der Überlassung können materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter aller Art sein. Überlässt ein Gesellschafter seiner Gesellschaft ein Grundstück gegen Mi...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.2 Partielle steuerrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit

Eine Personengesellschaft ist zivilrechtlich als selbständiges Rechtssubjekt anerkannt. Auch steuerrechtlich ist die Selbständigkeit (Rechtszuständigkeit) der Personengesellschaft jedenfalls partiell anerkannt. Die steuerrechtliche Anerkennung der eigenen Rechtszuständigkeit der Personengesellschaft hat insbesondere zur Folge, dass schuldrechtliche Beziehungen zwischen der P...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.3 Gewährung eines Darlehens

Gewährt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen zu fremdüblichen Bedingungen, sind die Zinsen Betriebseinnahmen und die Forderung Betriebsvermögen der Personengesellschaft.[1] Gewährt eine gewerblich tätige Personengesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen "ohne betriebliche Veranlassung", so gehört dieses Darlehen danach privatrechtlich zwar weiter ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen als Sonderbetriebseinnahmen

Darlehensforderungen des Gesellschafters gegen die Personengesellschaft sind, wenn sie wirtschaftlich mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen, Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Sie sind in der Steuerbilanz der Gesellschaft – wie in der Handelsbilanz – korrespondierend als Passivposten auszuweisen. Für die Gesamtbilanz folgt daraus, dass die Forderung zu Eige...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2.1 Wohnung gehört bei unentgeltlicher Überlassung zum Privatvermögen

Zum steuerlichen Gesamthandsvermögen i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO einer Personengesellschaft gehörende Wirtschaftsgüter zählen – auch bei zeitweiser privater Nutzung – steuerlich zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme. Wird ein zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörendes Wohngebäude ausschließlich von einem...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.2 Unentgeltliche Leistungen

Oft erbringt die Personengesellschaft für ihre Gesellschafter Dienst- oder Werkleistungen, die sie auch gegenüber Dritten erbringt, ohne Berechnung eines Entgelts, also unentgeltlich. In diesem Fall liegt eine Entnahme des betreffenden Gesellschafters vor, sog. Leistungsentnahme. Leistungsentnahmen sind nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt Dienstleistungen des Unternehmens an ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.6 Schwesterpersonengesellschaften

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ist – anders als eine entsprechende Forderung einer nur vermögensverwaltenden Schwesterpersonengesellschaft – nicht anwendbar auf den Leistungsaustausch zwischen zwei gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften, an denen dieselben Gesellschafter beteiligt sind (Schwesterpersonengesellschaften).[1] Gleich...mehr