Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Umrechnung der Abschlüsse anteilmäßig in den Konzernabschluss einbezogener Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 85 [Autor/Zitation] Wird ein Gemeinschaftsunternehmen gem. § 310 Abs. 1 anteilmäßig konsolidiert, so sind gem. § 310 Abs. 2 die Vorschriften zur Vollkonsolidierung entsprechend anzuwenden. Dazu gehört auch § 308a. Da alle Bilanz- und GuV-Posten nur entsprechend der Beteiligungsquote des MU in den Summenabschluss einbezogen werden, sind nicht beherrschende Gesellschafter n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Veräußerung von Anteilen mit unterschiedlichen Anschaffungskosten

Tz. 86 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der StPfl nur einbringungsgeborene Anteile an einer Kap-Ges, die er aber zu vd Zeitpunkten und zu unterschiedlichen AK erworben hat, kann der AE bei der Veräußerung nur eines Teils seiner Beteiligung wählen, welche Anteile oder Teile davon er veräußert. In diesem Fall sind für die Ermittlung eines VG die tats AK dieses vom AE bestimmten...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bedeutung des konsolidierungspflichtigen Eigenkapitals

Rz. 90 [Autor/Zitation] Das konsolidierungspflichtige Eigenkapital ist der Anteil am Eigenkapital des TU im maßgeblichen Erstkonsolidierungszeitpunkt (Rz. 180 ff.), der mit dem Wertansatz der dem MU zuzurechnenden Anteile verrechnet wird (§ 301 Abs. 1 Satz 1; Rz. 52 ff.). Bei TU, deren Anteile zu 100 % dem MU oder anderen vollkonsolidierten TU gehören, handelt es sich beim kon...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 150 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die AbgSt ist für Einkünfte aus KapVerm grundsätzlich zwingend anzuwenden (§ 32d Abs 1 S 1 EStG). Allerdings sind Ausnahmen im Gesetz vorgesehen, die teils zwingend, teils optional ausgestaltet sind. Nicht alle diese Ausnahmen sind in § 32d Abs 2 EStG enthalten, Abs 6 etwa enthält die sog "Günstigerprüfung" (zu den Unterschieden Weiss, NWB ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Mehrheit der Stimmrechte (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 92 [Autor/Zitation] Steht einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter bei einem anderen Unternehmen zu, besteht stets ein beherrschender Einfluss der Kapitalgesellschaft auf das andere Unternehmen (TU), weshalb sie gem. Abs. 1 iVm. Abs. 2 Nr. 1 grds. zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts verpflich...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / I. Rechtsstellung des Konzernabschlusses

Rz. 56 [Autor/Zitation] Die Rechtsstellung des Konzernabschlusses ist eine andere als diejenige des Jahres- bzw. Einzelabschlusses (Busse von Colbe/Ordelheide ua., Konzernabschlüsse9, 28). So wird der Konzernabschluss einer AG als Mutterunternehmen anders als der Einzelabschluss der AG nicht festgestellt, muss allerdings zusammen mit dem Konzernlagebericht bestimmten Organen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erfolgsneutrale Verrechnung im Konzerneigenkapital

Rz. 101 [Autor/Zitation] Der Ausweis von erfolgsneutralen Zwischenergebnissen im Konzerneigenkapital ist handelsrechtlich nicht gesetzlich geregelt. Es werden drei nennenswerte Varianten hinsichtlich des Ausweises als Vortragsbuchungen in unterschiedlichen Eigenkapitalpositionen im Konzernabschluss diskutiert: der Ausweis im Ergebnisvortrag, in den Gewinnrücklagen und in eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ausweis des Ausgleichspostens in der Konzernbilanz

1. Einordnung und Bezeichnung des Ausgleichspostens Rz. 40 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter ist seit dem BilRUG innerhalb des Eigenkapitals unter der Bezeichnung "nicht beherrschende Anteile" gesondert auszuweisen (§ 307 Abs. 1; DRS 23.93). Die Einbeziehung des Betrags in andere Posten oder eine Angabe im Konzernanhang ist nicht ausreich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Angaben zu Unternehmen, bei denen unbeschränkt gehaftet wird (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 105 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang anzugeben sind Name, Sitz und Rechtsform von Unternehmen, bei denen das MU oder ein anderes in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen unbeschränkt haftender Gesellschafter ist. Wird ein TU aufgrund von § 296 nicht in den Konzernabschluss einbezogen, so ist die Angabe nicht zu machen. Der Kreis der Unternehmen, zu deren persönli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veräußerungsvorgang

Tz. 54 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der (zweigliedrige) Tatbestand der Veräußerung iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG setzt sich aus dem Kausal-(Verpflichtungsgeschäft) und dem Erfüllungsgeschäft zusammen (ebenso s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 82; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 105). Eine Veräußerung liegt somit erst dann vor, wenn ein Veräußerungs-, Tausc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Problemstellung

Rz. 380 [Autor/Zitation] Ein mehrstufiger Konzern besteht aus mindestens drei Konzernstufen: Mutterunternehmen (MU), Tochterunternehmen (TU) und Enkelunternehmen (EU). Sofern innerhalb des Vollkonsolidierungskreises keine nicht beherrschenden Anteilseigner existieren, ist die Konsolidierung unproblematisch. Bei Anteilsquoten von unter 100 % und damit bei Vorhandensein von nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 1. Beherrschung einer ausländischen Zwischengesellschaft (§ 7)

Rz. 81 [Autor/Stand] Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und zeitliche Anwendung. Art. 7 und 8 ATAD[2] verpflichten die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (Rz. 17), Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen (Einzelheiten in Rz. 18 ff.). Wenngleich Deutschland – zumindest nach Ansicht des Gesetzgebers – seit 1972 eine "robuste Hinzurechnungsbes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Schon nach § 331 Abs. 1 Nr. 2 AktG 1965 war für "Anteile konzernfremder Gesellschafter" ein "Ausgleichsposten für Anteile in Fremdbesitz" gesondert auszuweisen. Allerdings war der Ort des Ausweises – innerhalb des Eigenkapitals oder nach dem Eigenkapital – nicht festgelegt. Der auf Gewinn und Verlust entfallende Betrag war gesondert anzugeben. Rz. 10 [Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 9 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 17 Abs 1 S 1 KStG ist Voraussetzung für die entspr Anwendung der §§ 14–16 KStG, dass die "andere Kap-Ges" sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen iSd § 14 KStG abzuführen. Da § 17 Abs 1 S 1 KStG die entspr Geltung der §§ 14–16 KStG anordnet, muss der von einer anderen Kap-Ges als OG abgeschlossene GAV n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Mit den Regelungen des § 310 gewährt der Gesetzgeber durch das Wahlrecht zur Quotenkonsolidierung eine Konsolidierungsmethode, die am ehesten geeignet ist, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln (§ 297 Abs. 2 Satz 2; Sigle in HdK2, § 310 HGB Rz. 2–4). Sie trägt mit der q...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzeption und Bedeutung

Rz. 180 [Autor/Zitation] Die Verrechnung der dem MU gehörenden Anteile an einem einbezogenen TU mit dem auf diese Anteile entfallenden neubewerteten Eigenkapital des TU ist auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem das Unternehmen TU geworden ist (Abs. 2 Satz 1). Das ist der Zeitpunkt, an dem erstmals die Möglichkeit des beherrschenden Einflusses ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 312 [Autor/Zitation] Bei einer Interpretation des Hinzuerwerbs von Anteilen am TU als Kapitalvorgang sind die Anschaffungskosten für die hinzuerworbenen Anteile mit den darauf entfallenden nbA zu verrechnen und ein verbleibender Unterschiedsbetrag vom Konzerneigenkapital zu kürzen oder diesem hinzuzurechnen. Die Verrechnung ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile du...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzernanhang als Bestandteil des Konzernabschlusses

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der Konzernanhang stellt den dritten integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar und bildet gemeinsam mit Konzernbilanz und -GuV nach § 297 Abs. 1 eine Einheit. Eine wesentliche Folge hiervon ist, dass der Konzernanhang grds. in jeder Hinsicht das Schicksal des Konzernabschlusses teilt; er unterliegt denselben Anforderungen im Hinblick auf die Pu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Eliminierung konzerninterner Ergebnisse

Rz. 461 [Autor/Zitation] Bei einer Verschmelzung können auf der Jahresabschluss-Ebene Gewinne und Verluste entstehen, auch bei Buchwertfortführung. Diese sind im Konzernabschluss zu eliminieren. Beispiel: Ein zu 100 % im Beteiligungsbesitz befindliches TU werde auf sein MU verschmolzen. Zum Zeitpunkt der Verschmelzung sei der Beteiligungsbuchwert bei MU 500, das im JA ausgewies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtslage vor Einfügung des § 32a KStG

Tz. 3 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Weder im EStG noch im KStG waren vor Einfügung des § 32a KStG eigenständige verfahrensrechtliche Änderungsvorschriften für den Fall der nachträglichen Aufdeckung einer vGA enthalten. Es konnten deshalb lediglich die Änderungs- und Berichtigungsvorschriften der AO zur Beurteilung herangezogen werden, ob ein Steuer- oder Feststellungsbescheid ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Mangelndes Einflusspotential

Rz. 56 [Autor/Zitation] Die Assoziierungsvermutung kann auch durch den Nachweis widerlegt werden, dass die Voraussetzungen für die Ausübung maßgeblichen Einflusses nicht gegeben sind. In Anlehnung an die US-amerikanischen Richtlinien (vgl. ASC 323-10-15-10) werden in DRS 26.19 Indizien dafür genannt, dass ein beteiligtes Unternehmen keinen maßgeblichen Einfluss auf das Beteil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Konzerninterne Spaltung

Rz. 470 [Autor/Zitation] Eine Konzerninterne Spaltung bezeichnet den Sachverhalt, dass ein Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises in zwei oder mehrere rechtlich selbständige Unternehmen zerlegt wird, wobei das Unternehmen nicht untergehen muss. Motive können bspw. eine angedachte Veräußerung oder ein Börsengang sein (vgl. Busse von Colbe/Fehrenbacher in MünchKomm. HGB4, §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung und Entwicklung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bereits kurz nach Einführung des Halb-Eink-Verfahrens durch das StSenkG (ab 2001/2002; s BStBl I 2000, 1428) traten in der Fach-Lit Bedenken hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Änderbarkeit von St-Bescheiden auf Gesellschafter-Ebene auf, wenn nachträglich eine vGA aufgedeckt wird und der Bescheid des Gesellschafters bereits bestandskräftig ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.2 Kapitalherabsetzung mit Kapitalrückzahlung

Tz. 172 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die zweite Alt des Veräußerungsersatztatbestands von § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 wird realisiert, wenn bei der Kap-Ges, an der einbringungsgeborene Anteile bestehen, eine gesellschaftsrechtliche Kap-Herabsetzung (s §§ 222–228, 229–236 AktG, 58 GmbHG) beschlossen wird und die Kap-Herabsetzung mit einer Rückzahlung an die AE verbunden ist. Der Veräuß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 210 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Als Rechtsfolge sieht § 32d Abs 2 Nr 1 EStG vor, dass der AbgSt-Satz zwingend zu versagen ist. Stattdessen sind die Einkünfte in die Ermittlung des zvE nach § 2 EStG (R 2 EStR 2012) einzubeziehen. § 2 Abs 5b EStG ist insoweit nicht anzuwenden, da es sich nicht um KapErtr nach § 32d Abs 1 EStG handelt. Rn. 211 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Ebenfa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Teilweise Auflösung bei teilweiser Veräußerung der Anteile

Rz. 72 [Autor/Zitation] Wird die teilweise Veräußerung der Anteile gem. DRS 23.171 iVm. DRS 23.173 erfolgswirksam als Veräußerungsvorgang abgebildet, so werden zum Abstockungszeitpunkt zusätzliche nicht beherrschende Anteile in Höhe des zusätzlich erworbenen Anteils am Reinvermögen zu Konzernbuchwerten eingebucht. Die Differenz zwischen dem vom veräußernden MU vereinnahmten V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Stichtag für die Aufstellung (§ 299)

Rz. 48 [Autor/Zitation] Auch quotenkonsolidierte Unternehmen müssen einen Zwischenabschluss aufstellen, wenn ihr Abschlussstichtag um mehr als drei Monate vor dem Konzernabschlussstichtag des MU liegt (DRS 27.34). Widersetzt sich jedoch einer der Gesellschafter der Aufstellung eines Zwischenabschlusses, so entfällt die Möglichkeit der Quotenkonsolidierung, weil dieser Umstand...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXIX. Ergebnisverwendung des Mutterunternehmens (Abs. 1 Nr. 26)

Rz. 189 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang ist der durch die Gesellschafter gefasste Ergebnisverwendungsbeschluss des MU oder – sofern dieser noch nicht gefasst wurde – der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses des MU aufzunehmen (Abs. 1 Nr. 26). Weitergehende Erläuterungen sind nicht erforderlich. Aufgrund der regelmäßigen zeitlichen Abfolge dürfte die Angabe des Ergeb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Eigene Anteile, Rücklage für Rückbeteiligungen

Rz. 98 [Autor/Zitation] Mögliche eigene Anteile des TU sind bereits in der HB I und damit vor der Konsolidierung von ihrem Eigenkapital abgesetzt. Dabei bleibt es auch im Erstkonsolidierungszeitpunkt (§ 272 Abs. 1a iVm. § 298 Abs. 1), dh., der Anteilswert des MU wird mit dem durch eigene Anteile gekürzten Eigenkapital des TU (ggf. anteilig, falls andere Gesellschafter bestehe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Konsolidierungsgrundsätze und Vollständigkeitsgebot (§ 300)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Die Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot gelten ausnahmslos auch für die Quotenkonsolidierung. Das Vollständigkeitsgebot gem. § 300 bezieht sich auf die Übernahme der Bilanz- und GuV-Posten des Gemeinschaftsunternehmens in den Summenabschluss des MU in Höhe der jeweiligen Einbeziehungsquote (DRS 27.32). Rz. 50 [Autor/Zitation] Die Grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Fälle mit Auslandsberührung

Tz. 57 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 2 S 1 KStG kann für eine inl Kö auch dann eingreifen, wenn der Gesellschafter nicht im Inl der Besteuerung unterliegt (also St-Ausländer ist). Wie bei den vGA (dazu s Tz 34) ist die Frage, ob eine verdeckte Einlage vorliegt, allerdings allein nach inl Recht zu beurteilen.mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / II. Abgrenzung von anderen Rechtsgebieten

Rz. 58 [Autor/Zitation] Andere gesetzliche Vorschriften beinhalten gewisse Vorstellungen von rechtlich separierten wirtschaftlichen Einheiten. Terminologisch und historisch (Rz. 4) steht die Konzernrechnungslegung in einer gewissen Nähe zum aktienrechtlichen Konzernrecht. So zielt auch das Konzernrecht als Teilgebiet des Gesellschaftsrechts – als Sonderrecht verbundener Unter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Angaben im Konzernanhang

Rz. 75 [Autor/Zitation] Zur Anwendung der Quotenkonsolidierung verweist § 310 Abs. 2 auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften zur Vollkonsolidierung. Diese Vorschriften enthalten auch Vorgaben für den Konzernanhang. Allerdings verweist § 310 Abs. 2 nicht ausdrücklich auf die entsprechende Anwendung der §§ 313, 314 für den Konzernanhang. Dennoch sind diese Vorschriften...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Zwischenergebniseliminierung

Rz. 32 [Autor/Zitation] Soll bei einer Zwischenergebniseliminierung eine Aufteilung auch auf nbA vorgenommen werden, ist zunächst zu klären, ob die Eigenkapitalkorrektur dem Lieferunternehmen oder dem Käuferunternehmen zuzuordnen ist.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ineinandergreifen der Kriterien für die Konzernrechnungslegungspflicht

Rz. 51 [Autor/Zitation] Nach den Vorschriften des HGB (Abs. 1) wird ein Mutter-Tochter-Verhältnis durch die Möglichkeit des Ausübens eines unmittel- oder mittelbaren beherrschenden Einflusses begründet und, sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind (vgl. Rz. 23 ff., 26 ff., 29), daran anschließend die Konzernrechnungslegungspflicht ausgelöst. Vom Bestehen eines beherrsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Optionale Ausnahme bei Beteiligung und beruflicher Tätigkeit (§ 32d Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG)

Rn. 330 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch die Regelung des § 32d Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG kann der Antrag auf Besteuerung nach § 32a EStG auch gestellt werden, wenn der StPfl nur zu mindestens 1 % an der KapGes beteiligt ist, aber zusätzlich für die KapGes beruflich tätig ist. Die berufliche Tätigkeit kann dabei selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt werden (AbgSt-E B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Konzernrechnungslegungspflicht

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Pflicht, einen IFRS-Konzernabschluss aufzustellen, setzt zunächst voraus, dass ein MU vorliegt, welches nach den Vorschriften des HGB einen Konzernabschluss aufzustellen hat (§ 315e Abs. 1). Die Konzernabschlussaufstellungspflicht ist daher grds. nach §§ 290 bis 293 zu beurteilen und sieht damit auch den möglichen Befreiungstatbestand nach § 290 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Rz. 33 [Autor/Zitation] Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist nach der direkten Methode darzustellen (DRS 21.24 und 47). Hierzu zählen insbes. Ein- und Auszahlungen, die finanzierungsbedingt in das bzw. aus dem Eigenkapital bzw. Fremdkapital erfolgen. Rz. 34 [Autor/Zitation] Zu den Einzahlungen gehören somit sämtliche Zahlungsflüsse, die dem Unternehmen zur Finanzieru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Gründung, Zustiftung und (verdeckte) Zuwendung

Tz. 73 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 8 Abs 3 S 3 KStG erhöhen verdeckte Einlagen nicht das Einkommen des KSt-Subjektes. Stiftungen können jedoch nicht Empfänger (verdeckter) Einlagen sein, da ihnen Gesellschafter, AE oder Mitglieder fehlen und zwar selbst dann, wenn die Satzung korporative Elemente vorsieht (s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 6; glA Verw-Auff H 8.9 "Anwendungsbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 06/2024, Die Mithaftun... / 2. Sicherungsrechte

Eine andere Ebene: Sicherungsrechte Auf einer anderen Ebene liegt die Frage der ursprünglichen oder nachträglichen Begründung einer Bürgschaft. Hier geht es um die Vereinbarung von Sicherungsrechten. Der Sicherungsgeber sichert also die Einhaltung einer Verbindlichkeit eines anderen ab. Grundsätzlich ist die Sicherheit dabei nachrangig, d.h. bleibt hinter dem Schuldbeitritt, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Historie

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Seit 01.04.1999 ist die Eigenverbrauchsbesteuerung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt enthält das Umsatzsteuergesetz keinen eigenständigen Steuertatbestand "Eigenverbrauch" mehr. Durch das Steuerentlastungsgesetz wurden § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG a. F. aufgehoben, welches der Konzeption der 6. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.3 Verlustabzugsbeschränkungen (§ 15a EStG) bei Einlage in eine KG

Tz. 245 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden wertgeminderte einbringungsgeborene Anteile in das Gesamthandsvermögen einer KG eingelegt und ist der AE der Kap-Anteile zugleich Kdst der Pers-Ges, unterliegt die Gewinnminderung nach § 21 Abs 4 S 2 UmwStG den Abzugsbeschränkungen des § 15a EStG . Die Regelung in § 15a EStG stellt auf den stlich zuzurechnenden Verlustanteil an einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke und Auskehrungen an Destinatäre

Tz. 81 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke (Leistungen an Destinatäre) sind nach § 10 Nr 1 KStG nabzb, da es sich bei diesen Aufwendungen bzw. Zuwendungen um Einkommensverwendung handelt. Die Erfüllung des Stiftungszweckes wird der nicht st-relevanten Sphäre zugerechnet. Mit Urt v 12.10.2011 (BStBl II 2014, 484) hat der BFH mit ei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die in § 301 beschriebene Methode der Kapitalkonsolidierung wird auch als Erwerbsmethode (purchase oder acquisition method) bezeichnet, hier in der Ausprägung als Neubewertungsmethode. Durch die Aufrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem anteiligen Eigenkapital des TU wird ein Einzelerwerb der Vermögensgegenstände und Schulden fingiert (Ordelheide, W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Anwendung auf Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 EStG

Rn. 220 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 32d Abs 2 Nr 1 EStG gilt insgesamt sowohl für laufende Einkünfte aus § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG als auch für die damit zusammenhängenden Veräußerungsgewinne in § 20 Abs 2 EStG. Dies gilt trotz des Wortlautes "an einen Anteilseigner gezahlt werden", der bei Veräußerungsgewinnen nicht zu erfüllen ist (BFH vom 24.10.2017, VIII R 19/16, BStBl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (10) Ausweisverpflichtungen bei ausstehenden Einlagen (§ 272 Abs. 1)

Rz. 139 [Autor/Zitation] Die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital des MU sind im Konzernabschluss wie im Einzelabschluss des MU gesondert auszuweisen, wobei die eingeforderten Einlagen auf das gezeichnete Kapital entsprechend zu kennzeichnen sind (vgl. § 272 Rz. 1 ff.). Zur Verrechnung ausstehender Einlagen mit dem Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner

Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftmals viele Jahre vor dem Zufluss der vGA beim AE erfolgt. Diese Zeitdifferenzen schließen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Entsprechende Anwendung der §§ 14–16 KStG

Tz. 40 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Als Rechtsfolge bestimmt § 17 Abs 1 S 1 KStG die entspr Geltung der §§ 14–16 KStG (sog Rechtsgrundverweis). Daraus folgt, dass für eine GmbH als OG alle in § 14 KStG für OG in der Rechtsform der AG bzw KGaA genannten Voraussetzungen (zB finanzielle Eingliederung) sowie alle in den §§ 14–16 KStG genannten Rechtsfolgen entspr gelten. Eine GmbH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.3 Keine Auswertungsfrist für die Änderung beim Anteilseigner

Tz. 43b Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG schreibt nicht vor, innerhalb welcher Frist der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung des St- oder Feststellungs-Bescheids des AE zu erfolgen hat. Es kann also auch ein längerer Zeitraum zwischen der Aufdeckung der vGA bei der Kö und der Bescheidänderung beim AE liegen. Begrenzt wird die Auswertungsmöglichkeit allerdings du...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkungen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Werden Anteile an einem TU veräußert, ohne dass dadurch ein Statuswechsel des TU eintritt, so kann diese sog. Abstockung der Anteile gem. DRS 23.171 entweder erfolgswirksam als Veräußerungsvorgang oder erfolgsneutral als Kapitalerhöhung durch die nicht beherrschenden Gesellschafter abgebildet werden. Auch der umgekehrte Fall der Aufstockung der Anteile...mehr