Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ermittlung und Ausweis der Anteile am Gewinn/Verlust

Rz. 50 [Autor/Zitation] Nach § 307 Abs. 2 ist in der Konzern-GuV nach dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag der nicht beherrschenden Gesellschafter zustehende Gewinn bzw. der auf sie entfallende Verlust unter der Bezeichnung "nicht beherrschende Anteile" gesondert auszuweisen. Treffender wäre die Bezeichnung "Anteil nicht beherrschender Anteile am Konzernergebnis" oder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Konsolidierung von Personengesellschaften/Erfassung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 135 [Autor/Zitation] Beteiligungen an einer Personengesellschaft werden handelsrechtlich aufgrund der unabänderlichen gesamthänderischen Verbundenheit des Gesellschaftervermögens (§ 719 Abs. 1 BGB, §§ 105 Abs. 2, 161 Abs. 2) als einheitlicher Vermögensgegenstand verstanden und nicht als ein Miteigentum zur gesamten Hand an den einzelnen Wirtschaftsgütern/Vermögensgegenstä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 32a Abs 2 KStG

Tz. 45 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderbarkeit des Bescheids der Kö ergibt sich, soweit Wie § 32a Abs 1 KStG für die vGA knüpft auch Abs 2 an die tats Berücksichtigung einer verdeckten Einlage in einem St-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.8.1 Vorteilszuwendungen bei Gründungs- oder Kapitelerhöhungsvorgängen bis 31.12.2011

Tz. 47 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Vorgänge, die ertragstlich zum Überspringen stiller Reserven und somit zur Mitverstrickung von Gesellschaftsanteilen iSd § 21 UmwStG führen (s Tz 38ff und s Tz 50), können eine SchenkSt-Belastung auslösen. Die ertragstliche Beurteilung (ob zB stille Reserven aufgedeckt werden oder in den bereicherten Anteilen st-verstrickt sind) ist hier...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz: Fortschreibung der Buchwerte Handelsbilanz II/Handelsbilanz III, Verteilung des Ergebnisses

Rz. 27 [Autor/Zitation] In den Perioden nach der Erstkonsolidierung ermittelt sich das Nettovermögen des TU auf Basis der fortgeschriebenen und ggf. nach § 308a umgerechneten HB II/HB III – vor Durchführung sonstiger Konsolidierungsmaßnahmen. Der Ausgleichsposten gem. § 307 Abs. 1 nimmt den jeweiligen Anteil daran auf. Damit schlagen sich die Eigenkapitalveränderungen der Toc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Thesaurierte Gewinne, entstehende Verluste, Ausschüttungen

Rz. 285 [Autor/Zitation] In GJ nach der Erstkonsolidierung gehören die vom TU erwirtschafteten Jahresüberschüsse und -fehlbeträge auf Basis ihrer HB II/HB III zum Konzernergebnis, ggf. vor Durchführung erfolgswirksamer Schuldenkonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung. Die Beträge ändern nicht das konsolidierungspflichtige Eigenkapital. Sie sind in der Konzern-GuV aufzu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einordnung und Bezeichnung des Ausgleichspostens

Rz. 40 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter ist seit dem BilRUG innerhalb des Eigenkapitals unter der Bezeichnung "nicht beherrschende Anteile" gesondert auszuweisen (§ 307 Abs. 1; DRS 23.93). Die Einbeziehung des Betrags in andere Posten oder eine Angabe im Konzernanhang ist nicht ausreichend (vgl. Reinke in Haufe BilKomm.14, § 307 HGB Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ausgleichszahlungen aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags

Rz. 58 [Autor/Zitation] Besteht zwischen dem MU und dem TU, an dem andere Gesellschafter beteiligt sind, ein Gewinnabführungsvertrag, so ist nach § 304 Abs. 1 Satz 1 AktG zugunsten der nicht beherrschenden Anteilseigner eine wiederkehrende Ausgleichszahlung (Dividendengarantie) zu vereinbaren. Die Ausgleichszahlungen können fix sein (§ 304 Abs. 2 Satz 1 AktG), dabei aber die e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand der Regelung

Rn. 194 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Beteiligung des fremdfinanzierenden Gesellschafters oder typischen Gesellschafters an der Schuldnerin muss "mindestens 10 %" betragen. Die Beteiligungshöhe ist dabei an dem Anteil des Gesellschafters am Grund- oder Stammkapital der KapGes zu messen. S auch BFH vom 14.2.2023, IX R 23/21, BStBl II 2023, 557; Jachmann-Michel, BB 2023, 2903...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass ein St-Bescheid gegenüber einer Kö hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids ggü der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 4. Aufl, § 32...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Konzerninterne Ergebnisübernahmen

Rz. 118 [Autor/Zitation] Bei konzerninternen Ergebnisübernahmen könnten Jahresüberschüsse einzelner TU grds. doppelt erfasst werden. Zum einen beim TU im Jahr der Gewinnentstehung, zum anderen beim empfangenden Gesellschafter im Jahr der Ausschüttung. Nur wenn auf konzerninterne Ergebnisübernahmen verzichtet wird, dh. die Gewinne auf der Ebene des TU in der Rechtsform einer K...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Personengesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 71 [Autor/Zitation] Durch Umsetzung der sog. GmbH & Co.-Richtlinie v. 8.11.1990 (Richtlinie des Rates v. 8.11.1990 zur Änderung der Richtlinien 78/660 EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluss bzw. den konsolidierten Abschluss hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (90/605/EWG), ABl. EG 1990 Nr. L 317, 69) durch Einfügung des § 264a in das HGB mittels Art. 1 KapCoRiLiG w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Verminderung der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens

Rz. 351 [Autor/Zitation] Nimmt das MU an der Kapitalerhöhung eines TU nicht oder nicht im Verhältnis seiner bisherigen Beteiligungsquote teil, so mindert sich seine Beteiligungsquote. Anlass für eine solche Kapitalerhöhung könnte zB ein Börsengang des TU sein. Sofern durch die Kapitalmaßnahme im Einzelfall eine Stimmrechtsmehrheit und damit die Beherrschung entfällt, sind die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eigenwirtschaftliche Zwecke

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 § 55 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass eine gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaft nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – z. B. gewerbliche Zwecke – verfolgen darf, weil die Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke ein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit darstellt (RFH vom 17.07....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Hinzurechnungen aufgrund einer Vereinbarung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 149 [Autor/Zitation] Nach Satz 2 werden einem MU über die Zurechnungen nach Satz 1 hinaus auch die Rechte hinzugerechnet, über die es selbst oder eines seiner TU aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Gesellschaftern dieses Unternehmens verfügen kann. Diese Vorschrift geht auf Art. 1 Abs. 1 Buchst. d Doppelbuchst. b der 7. EG-Richtlinie zurück und musste zwingend in deut...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Verfahren

Tz. 136 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Über die Besteuerung des Gewinns nach § 21 UmwStG ist grds bei der St-Festsetzung (ESt- oder KSt-Veranlagung) des AE zu entscheiden (s Urt des BFH v 08.04.1992, BFH/NV 1992, 778 unter II. 1.). Befinden sich die einbringungsgeborenen Anteile hingegen im Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder im Sonder-BV eines MU, ist der VG aus den einbrin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Hinzurechnungen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 144 [Autor/Zitation] Als Rechte, die einem MU nach § 290 Abs. 2 zustehen, gelten gem. Abs. 3 Satz 1 auch: Rechte, die einem anderen TU zustehen, Rechte, die den für Rechnung des MU handelnden Personen zustehen, Rechte, die den für Rechnung eines TU handelnden Personen zustehen. Rz. 145 [Autor/Zitation] Die Vorschrift setzt Art. 2 Abs. 1 sowie Art. 3 Abs. 2 der 7. EG-Richtlinie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Für Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen TU, die nicht dem MU oder anderen einbezogenen Unternehmen gehören, ist in der Konzernbilanz ein Ausgleichsposten zu bilden. Die Anteile entfallen auf nicht beherrschende Anteilseigner; entsprechend ist der Ausgleichsposten seit BilRUG 2015 als "nicht beherrschende Anteile" (nbA), früher "unter e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Beurteilung

Rz. 396 [Autor/Zitation] Die multiplikative Methode ist aus einer Reihe von Gründen abzulehnen, bei deren Darstellung wir auf das obige Beispiel referenzieren: Nach dem Wortlaut des § 307 Abs. 1 ist "für nicht dem MU gehörende Anteile" ein Ausgleichsposten für die Anteile der anderen Gesellschafter "in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital" auszuweisen. Der Anteil der anderen Ges...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Faktische Beherrschungsmöglichkeiten

Rz. 21 [Autor/Zitation] Über die Generalnorm des § 290 Abs. 1 können grds. auch Sachverhalte zu einer möglichen Bestimmung der Finanz- und Geschäftspolitik bei einem anderen Unternehmen – und damit zu einem die Konzernrechnungslegungspflicht auslösenden Mutter-Tochter-Verhältnis aufgrund möglicher Beherrschung – führen, die über die Tatbestandsmerkmale des § 290 Abs. 2 hinaus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Folgekonsolidierung

a) Grundsatz: Fortschreibung der Buchwerte Handelsbilanz II/Handelsbilanz III, Verteilung des Ergebnisses Rz. 27 [Autor/Zitation] In den Perioden nach der Erstkonsolidierung ermittelt sich das Nettovermögen des TU auf Basis der fortgeschriebenen und ggf. nach § 308a umgerechneten HB II/HB III – vor Durchführung sonstiger Konsolidierungsmaßnahmen. Der Ausgleichsposten gem. § 30...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2.1 Zivilrechtlich eigenständige Geschäftsanteile

Tz. 83 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Frage der Bestimmung der übertragenen stlichen "Anteilskategorie" im Fall der Veräußerung nur des Teils einer Beteiligung, wenn beim Veräußerer Anteile mit und/oder ggf ohne St-Verhaftung nach unterschiedlichen St-Normen vorliegen, ist entsch für die Entstehung, Ermittlung und Besteuerung der dadurch aufgedeckten stillen Reserven (s Bsp ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ausstehende Einlagen

Rz. 100 [Autor/Zitation] Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt können beim TU ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital vorliegen. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen sind bereits in der HB I und HB II offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1 Satz 2), so dass nur der entsprechend verminderte Betrag der Kapitalkonsolidierung unterliegt. Bei Beteiligung ande...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Schindler, Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter nach § 307 HGB, WPg. 1986, 588; Schildbach, Überlegungen zu Grundlagen einer Konzernrechnungslegung (Teil 2), WPg. 1989, 199; Schildbach, Der Konzernabschluss als Ausschüttungsbemessungsgrundlage (Teil 1), WPg. 1993, 53; Ebeling, Die zweckmäßige Abbildung der An...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Auswirkungen anderer Konsolidierungsmaßnahmen

aa) Möglicher Verzicht der Berücksichtigung anderer Konsolidierungsmaßnahmen bei nicht beherrschenden Anteilen Rz. 30 [Autor/Zitation] Im Konzernabschluss werden die anderen Gesellschafter neben den Anteilseignern des MU als Eigenkapitalgeber des Konzerns behandelt. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass bei der Erstkonsolidierung erworbener TU die nbA am neubewerteten Eigen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erstkonsolidierung

a) Abgrenzung der Eigenkapitalposten Rz. 24 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten nach § 307 Abs. 1 entspricht bei der Erstkonsolidierung dem Anteil (Rz. 25) nicht beherrschender Anteilseigner am Eigenkapital in der HB II/HB III ("Neubewertungsbilanz") zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung (§ 301 Rz. 180). Zur Abgrenzung der anteilig zu übernehmenden und gerade nicht zu k...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Inhalt und Bedeutung des Einheitsgrundsatzes

Rz. 83 [Autor/Zitation] Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (Einheitsgrundsatz, Abs. 3 Satz 1). Mit dieser Vorschrift wird das Einblickspostulat des Abs. 2 Satz 2 dahingehend konkretisiert, dass der Konzernabschluss nicht lediglich ein er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bestellungs- und Abberufungsrechte (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 105 [Autor/Zitation] Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland ist nach Abs. 1 iVm. Abs. 2 Nr. 2 auch dann ein zur Konzernrechnungslegung verpflichtetes MU, wenn (1) ihr bei einem Unternehmen das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des die Finanz- und Geschäftspolitik bestimmenden Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und (2) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 "Kann-Vorschrift"

Tz. 54 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Wie § 32a Abs 1 KStG sieht auch § 32a Abs 2 KStG keine zwingende Änderung des Bescheids der Kö vor (Gesetzeswortlaut: "kann"). UE kommt auch hier zum Ausdruck, dass keine Grundlagenfunktion des Bescheids des AE für den KSt-Bescheid der Kö besteht (s Tz 25ff zur vergleichbaren Problematik bei § 32a Abs 1 KStG). Eine formelle Bindung an die Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 1. Rechtssystematische Ansätze

Rz. 43 [Autor/Stand] Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung. Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung hatte das Ziel, bestimmte Einkünfte, die eine ausländische Basisgesellschaft erzielt, den im Inland ansässigen Anteilseignern entsprechend ihrer Beteiligung anteilig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dabei sollten nur niedrig besteuerte Einkünfte aus p...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile

Rz. 20 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten ist nur für nicht dem MU gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen TU zu bilden. Zur Abgrenzung der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile vgl. § 301 Rz. 54 ff. Anteile iSd. § 307 Abs. 1 sind damit solche, die weder dem MU unmittelbar noch einem anderen in die Konsolidierung einbezogenen TU bzw. anteilmäßig konsoli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Möglicher Verzicht der Berücksichtigung anderer Konsolidierungsmaßnahmen bei nicht beherrschenden Anteilen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Im Konzernabschluss werden die anderen Gesellschafter neben den Anteilseignern des MU als Eigenkapitalgeber des Konzerns behandelt. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass bei der Erstkonsolidierung erworbener TU die nbA am neubewerteten Eigenkapital bemessen werden mit der Folge, dass auch die künftigen Abschreibungen auf die im Rahmen der Neubewertu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Anwendungsfälle

Rz. 45 [Autor/Zitation] Im Folgenden werden mögliche Anwendungsfälle des § 296 Abs. 1 Nr. 1 dargestellt: Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Fall einer Enteignung muss für den Verzicht auf eine Konsolidierung die Enteignung tatsächlich und nachweisbar vollzogen worden sein. Des Weiteren hat sie von voraussichtlicher Dauer zu sein; eine lediglich drohende Enteignung berechtigt nicht zur ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Downstream Merger des Mutterunternehmens

Rz. 466 [Autor/Zitation] Wird das bisherige Mutterunternehmen auf ein Tochterunternehmen verschmolzen (Downstream Merger), stellt dieses als neues MU künftig den Konzernabschluss auf, sofern noch andere TU vorhanden sind. Die bisherigen Gesellschafter des MU werden zu Gesellschaftern des neuen MU; sie werden Inhaber der Anteile, die bisher nicht im Konzernabschluss ausgewiese...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Zur Rechtslage vor Einfügung des § 32a KStG Bippus, Neuer Ärger mit vGA – Störfall Verfahrensrecht?, GmbHR 2002, 953; Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA, DStR 2005, 999; Hagen, Änderung formell und materiell bestandskräftiger KSt-Bescheide bei Umqualifizierung von Vergütungen eines Gesellschafters als vGA, Steuerwarte 2006, 203; Jacobsen, Der Anspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Keine Einschränkung durch Verjährung

Tz. 55 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Verweisung in § 32a Abs 2 S 2 KStG auf § 32a Abs 1 S 2 KStG stellt sicher, dass die Änderung des Bescheids der Kö auch dann noch möglich ist, wenn eigentlich bereits Verjährung eingetreten ist (Ablaufhemmung bis zum Ablauf eines Jahres nach Unanfechtbarkeit des Steuer- oder Feststellungsbescheids des Gesellschafters). Es kommt also im Erg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Kapitalkonsolidierung (§ 301)

Rz. 51 [Autor/Zitation] Die Kapitalkonsolidierung hat auch bei der Quotenkonsolidierung nach der Erwerbsmethode zu erfolgen. Die anzusetzenden Werte richten sich nach der Einbeziehungsquote des Mutterunternehmens bzw. der in den Konzernabschluss einbezogenen TU (Rz. 41). Hierbei besteht die Besonderheit, dass bei der Quotenkonsolidierung grundsätzlich kein Ausgleichsposten fü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Konzernabschluss des assoziierten Unternehmens (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 204 [Autor/Zitation] Stellt das assoziierte Unternehmen einen Konzernabschluss auf, so ist dieser gem. § 312 Abs. 6 Satz 2 für die Anwendung der Equity-Methode zugrunde zu legen (DRS 26.23). Diese Vorschrift führt dazu, dass der Anwendungsbereich der Equity-Methode den Konzernkreis des assoziierten Unternehmens umfasst (vgl. Harms/Knischewski, DB 1985, 1359) und resultier...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anteiliges Jahresergebnis

Rz. 93 [Autor/Zitation] Bei Anwendung der Equity-Methode werden die anteiligen Jahresüberschüsse der assoziierten Unternehmen in der Periode ihrer Entstehung unabhängig von ihrer Ausschüttung im gesonderten Posten "Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen" (Rz. 224 ff.) in das Konzernergebnis übernommen, so dass im Konzernabschluss die vom assoziierten Unternehme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Problemstellung

Tz. 82 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Fraglich ist die Gewinnrealisierung und die Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, wenn der Gesellschafter die Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit vd AK erworben hat und/oder der AE sowohl einbringungsgeborene Anteile als auch nicht nach § 21 UmwStG st-verstrickte Anteile ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Mittelbare Anteile

Rz. 55 [Autor/Zitation] Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 bezieht sich allein auf die "dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile", während Art. 24 Abs. 3 der zugrunde liegenden EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) eine solche Beschränkung nicht enthält. Nach der Richtliniennorm geht es demgegenüber um die Anteile "der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen". Da die Richtlinie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Antragstellung

Rn. 310 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei § 32d Abs 2 Nr 3 EStG handelt es sich um die Antragsmöglichkeit iRd AbgSt, die durch den Gesetzgeber am genauesten mit Verfahrensvorschriften ausgestattet worden ist (Weiss, GmbHR 2016, 1053). Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung hat der BFH (BFH vom 28.07.2015, VIII R 50/14, BStBl II 2015, 894; Weiss, NWB 2016, 334, 340) bejaht. Die da...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Besonderheiten bei negativem Eigenkapital des Tochterunternehmens

Rz. 44 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter kann auch negativ sein, wenn in der Neubewertungsbilanz ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag oder bei einbezogenen KG negative Kapitalkonten anderer Gesellschafter (Kommanditisten) bestehen. Darüber hinaus ist denkbar, dass die Zuordnung von Konsolidierungseffekten (Rz. 32 ff.) zu ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Stiftung und Nahestehen zum Stifter, Destinatär & Anfallsberechtigten

Tz. 215 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das ErtragStR knüpft vereinzelt in vd Normen die Rechtsfolgen auch an Handlungen anderer Pers, sofern diese andere Pers dem Stpfl nahe stehen. Dies können insbes sein: vGA an / verdeckte Einlage durch nahestehende Pers (insbes auch § 8 Abs 3 S 5 KStG) nahestehende Pers gem § 8c Abs 1 S 1 KStG Erwerbergr iSd § 8c Abs 1 S 2 KStG Schachtelprivileg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 340 [Autor/Zitation] Bei Kapitalerhöhungen des TU lassen sich drei Fälle unterscheiden: Nur in den Fällen (2a) und (2b) erhöht sich auch der Beteiligungsbuchwert des MU. Nehmen das MU und die anderen Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungsquoten ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkungen und Beispiel zur Konsolidierungstechnik

Rz. 240 [Autor/Zitation] Während die Erstkonsolidierung vergleichsweise detailliert im Gesetz geregelt ist, müssen die Grundsätze für die Folgekonsolidierungen aus der Konzeption der Erwerbsmethode unter Berücksichtigung des Einheitsgrundsatzes (§ 297 Abs. 3 Satz 1) sowie der allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 252 ff. iVm. § 298 Abs. 1) entwickelt werden. Spezielle Regelu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Umrechnung des Eigenkapitalspiegels

Rz. 165 [Autor/Zitation] Während die Konzern-Kapitalflussrechnung Top-Down oder Bottom-Up und der Konzern-Anlagenspiegel nur Bottom-Up erstellt werden kann, kommt für die Erstellung des gem. § 297 Abs. 1 Satz 1 vorgeschriebenen Konzern-Eigenkapitalspiegels nur die Top-Down-Methode in Betracht. Dieser wird deshalb aus der zuvor erstellten Konzernbilanz unter Berücksichtigung z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 37. § 1a KStG

Rn. 63a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch § 1a Abs 1 KStG hat eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf Antrag die Möglichkeit, erstmals für den VZ 2022 (§ 34 Abs 1a KStG) für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wie eine KapGes (optierende Gesellschaft) behandelt zu werden (§ 1a Abs 1 S 1 KStG; BMF vom 10.11.2021, BStBl I 2021, 2212). Ihre Gesellschafter...mehr