Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe im Konzernanhang

Rz. 121 [Autor/Zitation] Zum Wahlrecht, Vorgänge von besonderer Bedeutung entweder in Konzernbilanz und Konzern-GuV zu berücksichtigen oder im Konzernanhang anzugeben, vgl. Rz. 93. Rz. 122 [Autor/Zitation] Entscheidet sich das MU für eine Angabe der Vorgänge von besonderer Bedeutung im Konzernanhang, so muss die Angabe inhaltlich einer Berücksichtigung dieser Vorgänge in Konzer...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erfolgsneutrale und erfolgswirksame Verrechnung

Rz. 96 [Autor/Zitation] Die Eliminierung der Zwischenergebnisse führt zu einer Korrektur des Konzerneigenkapitals, wobei der Ausweis davon abhängt, ob die Zwischenergebnisse bereits im Vorjahr oder im laufenden GJ konsolidiert wurden. Betrifft die Zwischenergebniseliminierung ausschließlich Lieferungen und Leistungen des laufenden Geschäftsjahres, sind die Zwischenergebnisse ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Konsolidierung von Organgesellschaften

Rz. 129 [Autor/Zitation] Bei der Konsolidierung von Organgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen temporären Differenzen, die während der Organschaft entstehen bzw. vororganschaftlichen Differenzen. Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft (nach § 14 Abs. 1 Satz 1 iVm. 17 KStG Abs. 1 Satz 1 KStG und § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) stellt sich zudem die Frage, auf welcher Ebene ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erhöhung der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens

Rz. 358 [Autor/Zitation] Nehmen die anderen Gesellschafter des TU an dessen Kapitalerhöhung nicht oder nicht im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungsquote teil, so erhöht sich die Beteiligungsquote des MU. Beispiel: MU halte bisher 60 % der Anteile an TU, wobei der Ertragswert des Eigenkapitals des TU 166,6 % betrage. Nunmehr führe MU eine Kapitalerhöhung von nominal 1.000 m...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Rechtlich selbständige Unternehmen werden im Konzernabschluss als wirtschaftlich einheitliches Unternehmen dargestellt und Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den im Konzern einbezogenen Unternehmen konsolidiert. Demnach dürfen Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen im Konzernabschluss nur dann zu Ergebnisauswirkungen führen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Grundsatz der Vollkonsolidierung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 21 [Autor/Zitation] Mit einer postenweisen Addition der in den Einzelbilanzen und Einzel-GuV (HB II/HB III) aller einbezogenen Unternehmen ausgewiesenen Beträge ist die in § 297 verlangte Darstellung des Konzerns als einheitliches Unternehmen noch nicht zu erreichen. Vielmehr sind die Summen um die Auswirkungen konzerninterner Beziehungen zu korrigieren (Konsolidierung), ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Beteiligung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Behandlung eines nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens als "assoziiertes Unternehmen" setzt voraus, dass mindestens ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen an dem nicht einbezogenen Unternehmen eine Beteiligung iSd. § 271 Abs. 1 hält. Eine Beteiligung iSd. § 271 Abs. 1 liegt vor, wenn ein in den Konzernabschluss einbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsätze ordnungsgemäßer Konsolidierung

Rz. 70 [Autor/Zitation] Auf Ebene eines Konzernabschlusses sind neben den GoB auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Konsolidierung zu beachten. Im Vergleich zur Generalnorm für den Einzelabschluss ist dies für den Konzernabschluss von höherer Bedeutung. So fehlen auf Konzernebene oftmals spezifische Einzelregelungen. Es wird vielmehr auf die Einzelvorschriften verwiesen, die im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang der Änderungsmöglichkeit

Tz. 28a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderung des Bescheids des AE ist der Höhe nach nicht an die Änderung auf der Ebene der Kö gebunden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass materiell-rechtlich eine Abweichung zwischen dem nach § 8 Abs 3 S 2 KStG bei der Kö hinzuzurechnenden und dem zugeflossenen Betrag der vGA vorliegen kann (dazu s Tz 22). Diese Abweichungen sollen und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Veräußerungspreis

Tz. 68 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Veräußerungspreis iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist – wie bei der VG-Ermittlung nach den §§ 16 Abs 2, 17 Abs 2 EStG – der gW aller Leistungen (Geldzahlungen, Sachen, Forderungen, Rechte und Vorteile), die der Veräußerer vom Erwerber (oder anderen Pers) im Gegenzug für die Übertragung der Anteile erhält (allg Meinung, zB s Rabback, in R/H/vL, 3. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelfall: beizulegender Zeitwert

Rz. 113 [Autor/Zitation] Die zu übernehmenden Posten sind neu zu bewerten – daher der Name "Neubewertungsmethode" für diese Konsolidierungsmethode. Die Neubewertung erfolgt unabhängig vom Kaufpreis – der für den Vorgang in der Praxis häufig verwendete Begriff der Kaufpreisallokation könnte hier falsche Assoziationen wecken – und auch unabhängig davon, ob noch andere Gesellsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 ff.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Ges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht & Typenvergleich

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Sowohl die nicht rechtsfähige als auch die rechtsfähige Stiftung unterliegen der unbeschr StPflicht, wenn sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inl befindet. Der Sitz bestimmt sich nach § 11 AO bei rechtsfähigen Stiftungen aus dem Stiftungsgeschäft. Der statuarische Sitz einer anerkannten Stiftung befindet sich zwangsläufig im Inl, da eine gren...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 306 gilt für die im Wege der Vollkonsolidierung zu erstellenden Konzernabschlüsse nach HGB, in denen sich aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen zeitlich begrenzte Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen einerseits und den steuerlichen Wertansätzen andererseits ergeben. Nach § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG gilt § 306 sinngemäß auch für Konzern...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Rechtslage nach § 17 Abs 1 S 2 Nr 2 KStG idF des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts und des steuerlichen Reisekostenrechts

Tz. 27 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nachdem ein erster gesetzgeberischer Anlauf zur Änderung des § 17 S 2 KStG iRd JStG 2010 (dazu s Eiselt, NWB 2010, 3269; s Prinz, DStR 2010, 1512; weiter s Eingabe des IDW an das BMF v 24.11.2010, WPg 2011, 55 und s Prüfbitte in der Stellungnahme des BRats, BR-Drs 318/10) nicht weiterverfolgt worden ist, kam es im Ges zur Änderung und Verein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 50 [Autor/Zitation] § 301 kommt zur Anwendung bei der erstmaligen Durchführung der Kapitalkonsolidierung eines voll zu konsolidierenden TU, eines erstmals anteilmäßig zu konsolidierenden Gemeinschaftsunternehmens und in Teilen bei der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode. Die Besonderheiten der Kapitalkonsolidierung von anteilmäßig konsolidierten Gemeinschaftsunterneh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.3 Körperschaft als Destinatärin

Tz. 194 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ist Empfänger der Destinatsleistung eine Kö, sind die Einnahmen nach § 8b Abs 1 KStG grds st-befreit (s § 8b KStG Tz 45). Bei Anwendung der Rückausnahme des § 8b Abs 4 KStG ergeben sich bei Destinatszahlungen Anwendungsprobleme (zur Anwendung der Rückausnahme im Allg s § 8b KStG Tz 274f). Ob die StBefreiung nach § 8b Abs 1 KStG gewährt wird...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Nachträgliche Anschaffungserhöhungen oder -minderungen

Tz. 79 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Maßgeblichkeit der AK zum Zeitpunkt der Entstehung des VG Die bei der Ermittlung des Gewinns gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG anzusetzenden AK umfassen alle zusätzlichen AK, die vom AE – oder im Fall der unentgeltlichen Übertragung von dessen Rechtsnachfolger(n) – bis zum Zeitpunkt der Anteilsveräußerung nachträglich aufgewendet worden sind und eben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.2 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG bei der Abgeltungsteuer?

Tz. 43d Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug von 25 %. Darunter fallen grds auch vGA. In der Vergangenheit wurde jedoch auf den KapSt-Abzug regelmäßig verzichtet, da die KapSt bei nachträglicher Aufdeckung einer vGA beim Empfänger sofort wieder hätte angerechnet werden müssen ("Vorrang des Vera...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Verluste von Stiftungen

Tz. 119 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Bei der Berücksichtigung von Verlusten ist bei Stiftungen, wie bei allen übrigen KSt-Subjekten, § 10d EStG zu beachten (ausführlich s § 8 Abs 1 KStG Tz 497ff). Die Verw-Auff geht davon aus, dass Stiftungen unter § 8c KStG fallen (s BMF-Schr v 28.11.2017, BStBl I 2017, 1645 Rn 1). Wie sich die Anwendung konkret auf inl Stiftungen gestalten s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.2 Zeitliche Abfolge bei Anwendung des § 32a Abs 1 KStG

Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der ges Grundfall geht davon aus, dass zunächst die vGA bei der Kö zu einem Erlass oder zu einer Änderung des St-Bescheids führt und anschließend dann die Änderung des Bescheids des AE erfolgt. Tz. 43 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist, ob eine Änderung des St-Bescheids des AE auch dann erfolgen kann, wenn die vGA bei der Kö im Zeitpunkt d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Konzernlagebericht erfüllt in erster Linie eine Informationsfunktion. Informationsasymmetrien zwischen Adressaten (bspw. Gesellschafter, Gläubiger, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, allgemeine Öffentlichkeit) und der Geschäftsführung sollen reduziert werden (vgl. Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 4, 14). Die durch den Konzernlagebericht vermit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Verwendungsabsicht über die Anteile

Rz. 63 [Autor/Zitation] Konsolidierungspflichtige Anteile des MU und die der einbezogenen TU sind unter folgenden Posten ausgewiesen: im Anlagevermögen A.III.1. Anteile an verbundenen Unternehmen im Umlaufvermögen B.III.1. Anteile an verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus können konsolidierungspflichtige Anteile von anteilmäßig konsolidierten Gemeinschaftsunternehmen etwa unter...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / II. Entwicklung bis zum BilMoG 2009

Rz. 6 [Autor/Zitation] Im Laufe der 1990er Jahre schritt die Internationalisierung deutscher Unternehmen weiter voran – mit entsprechenden Veränderungen in der Konzernrechnungslegung (vgl. hierzu und zum Folgenden insbes. Pellens/Fülbier ua., Internationale Rechnungslegung11, Kap. 2; ergänzend auch Busse von Colbe/Fehrenbacher, MünchKomm. HGB4, Vorbemerkungen §§ 290 HGB ff. R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesetzestechnische Abgrenzung einer Mehrstufigkeit latenter Steuern im Konzern

Rz. 51 [Autor/Zitation] Die Vorschriften zur Steuerabgrenzung verfolgen einen dreistufigen Ansatz, bei dem zudem unterschiedliche Aktivierungsregeln gelten: nur für aktive Steuerabgrenzungen gem. § 306 besteht ein Aktivierungsgebot; die Abgrenzungen auf den davorliegenden Stufen kennen gem. § 274 iVm. § 298 Abs. 1 ein Aktivierungswahlrecht (vgl. Begr.RegE BilMoG zu Nr. 44 [§ ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / I. Mutter-Tochter-Verhältnis, Stufenkonzept und Tannenbaumprinzip

Rz. 17 [Autor/Zitation] Obwohl das HGB die Konzern-Terminologie nutzt, ist die für Zwecke der Konzernrechnungslegung abgegrenzte wirtschaftliche Einheit nicht mit dem aktienrechtlichen Konzern identisch. Trotz großer Schnittmenge in der Praxis ist die Bestimmung eines Mutter-Tochter-Verhältnisses gem. § 290 nach Maßgabe des beherrschenden Einflusses nicht deckungsgleich mit d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verrechnung bei Hinzuerwerb von Anteilen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Wird der Hinzuerwerb von Anteilen an einem TU gem. DRS 23.171 iVm. DRS 23.172 als Erwerbsvorgang abgebildet, so sind die zum Aufstockungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden ausgehend von den bisherigen Konzernbuchwerten anteilig neu zu bewerten. Die Anschaffungskosten der Anteile sind mit diesem anteilig neubewerteten Eigenkapital z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Umrechnung der Abschlüsse von Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen in Hochinflationsländern

Rz. 88 [Autor/Zitation] Da die Wechselkursentwicklung insbes. auf Inflationsdifferenzen zurückzuführen ist, ist genaugenommen stets die Bereinigung des Abschlusses eines in Fremdwährung bilanzierenden TU um die inflationsbedingten Auswirkungen auf den Ausweis der Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten sowie der Erträge und Aufwendungen zweckmäßig. Eine Inflation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Begriff der Zweckgesellschaft

Rz. 131 [Autor/Zitation] Dem ersten Tatbestandsmerkmal – dem Vorliegen einer Zweckgesellschaft – liegt die gesetzliche Begriffsdefinition zugrunde, dass es sich bei einer Zweckgesellschaft um ein Unternehmen handelt, das zur Erreichung eines eng begrenzten und genau definierten Ziels des MU dient (§ 290 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1; vgl. auch DRS 19.38; WP Handbuch18, Kap. G Rz. 32; E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 59 [Autor/Zitation] Der Begriff "Gemeinschaftsunternehmen" ist gesetzlich nicht definiert. In der Literatur werden hierfür zahlreiche synonyme Bezeichnungen verwendet, wie zB Partnerschaftsunternehmen, partnership investment, jointly controlled entity, gemeinsames TU oder insbes. bei internationaler Zusammenarbeit "joint venture" (vgl. Schorse in BeckOK HGB39, § 310 Rz. 7...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Unklarheiten bei der Führung eines Einlagekontos bei Stiftungen

Tz. 145 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Diskussion zum Einlagekonto bei Stiftungen bzw der Einlagenrückgewähr bei Leistungen von Stiftungen wurde bisher recht ergebnisorientiert geführt. Es gilt einerseits eine Doppelbelastung von ESt und ErbSt zu vermeiden und andererseits eine Belastungsgleichheit zwischen Stiftungen/Destinatären und Kap-Ges/AE herzustellen. Für beide Absic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.6 Besondere Stundungsregelung und Wegfall der Steuer für natürliche Personen bei Entstrickung ab 01.01.2022 (§ 27 Abs 3 Nr 3 S 2 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2022)

Stundungsregelung und Entfallen der ESt nach § 6 Abs 3 und 4 AStG idF des ATADUmsG Tz. 225i Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das ATADUmsG sind die Stundungsregeln bei der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG neu konzipiert worden. Statt einer unbegrenzten Stundung in EU-EWR-Fällen (s § 6 Abs 5 AStG idF des SEStEG, s Tz 225aff) ist mit Wirkung ab VZ 2022 eine Ratenzahlung über sie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Entscheidung über die Bilanzierungsmethode

Rz. 520 [Autor/Zitation] Werden vom MU nicht alle oder ggf. sogar gar keine Anteile veräußert, trotzdem aber eine Entkonsolidierung durchgeführt, kommt es im Hinblick auf die zurückbehaltenen Anteile im JA nicht zu einem Gewinn. Das gilt mangels Gegenleistung oder Tausch auch im Konzernabschluss. Der Vorgang ist daher im Hinblick auf die zurückbehaltenen Anteile im JA und im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 42. § 10 AStG

Rn. 68 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Einkünfte aus KapVerm können auch über vermögensverwaltende PersGes in gesamthänderischer Verbundenheit (s seit 01.01.2024 § 39 Abs 2 Nr 2 S 2 AO mit einer Fiktion ua der Gesamthand für Zwecke der Ertragsteuern) mit anderen Gesellschaftern erzielt werden (s dazu etwa die gesetzliche Regelung in § 20 Abs 2 S 3 EStG; Koss in Korn, § 32d EStG R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.4 Erbschaftsteuer

Tz. 60a Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Auch ErbSt-Bescheide können nicht nach § 32a Abs 2 KStG geändert werden. Dies gilt unabhängig davon, dass verdeckte Einlagen gleichzeitig auch einen Tatbestand des ErbStG (vor allem freigebige Zuwendungen iSv § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG oder iSv § 7 Abs 8 ErbStG) erfüllen können. Verdeckte Einlagen können allerdings sowieso nur dann eine freigebi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.3 Umsatzsteuer

Tz. 60 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Auswirkungen auf die USt ergeben sich nicht, da es dort den von § 32a Abs 2 KStG verwendeten Begriff der verdeckten Einlage nicht gibt. Somit kann es auch nicht zur Änderbarkeit eines USt-Bescheids der Kö nach § 32a Abs 2 KStG kommen. Dies gilt unabhängig davon, dass eine verdeckte Einlage (insbes wenn sie aus dem Unternehmensvermögen des Ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Mutter-Tochter-Verhältnis

Rz. 17 [Autor/Zitation] Das Erfordernis eines Mutter-Tochter-Verhältnisses bewirkt, dass ein (Teil-)Konzern nicht in einen Konzernabschluss mit befreiender Wirkung einbezogen werden kann, wenn zwischen den beiden MU nicht eine Beziehung iSd. Art. 22 der RL 2013/34/EU besteht (§ 291 Rz. 20). Dabei ist es ausreichend, wenn das übergeordnete MU in Bezug auf das untergeordnete MU...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.2.1 Altanteile sind einbringungsgeborene Anteile

Tz. 40 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der AE von Anteilen an einer Kap-Ges einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG, weil dieser die Beteiligung durch eine Sacheinlage vor Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG zum Bw oder Zwischenwert erworben hat (Einbringender), einbringungsgeborene Anteile vom Einbringenden oder seiner Rechtsnachfolger unentgeltlich erworben hat (s T...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / bb) Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 18 [Autor/Stand] Pflicht zur Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung gem. Art. 7 f. ATAD. Art. 7 und 8 ATAD verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einführung von Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung. Damit soll missbräuchlichen Steuergestaltungen i.S.d. Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer entgegengewirkt werden. Dementsprechend definiert Art. 7 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Außersteuerliche Sphäre einer Stiftung – Vermögenszuwendungen (Errichtung, Zustiftung) und satzungsgemäße Leistungen einer Stiftung

Tz. 72 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Von entsch Bedeutung bei der Ertragsbesteuerung von Stiftungen ist die Trennung der Vermögensbereiche, die sich deklaratorisch aus § 10 Nr 1 KStG ergibt. Gemeint ist hierbei nicht die Trennung der gemeinnützigen Vermögensbereiche, sondern die Trennung der st-relevanten von der nicht st-relevanten Sphäre (s § 10 KStG Tz 6). Anders als Kap-Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 326 [Autor/Zitation] Wie bei der Aufstockung gilt auch bei der Abstockung ohne Statuswechsel, dass das TU zuvor bereits vollkonsolidiert war und ihr Vermögen daher nach der Transaktion unverändert in die Summenbilanz einfließt. Beispiel: MU hielt ursprünglich 80 % der Anteile an TU zum Kaufpreis von 200. Nun veräußert MU 20 % der Anteile an TU zum Preis von 300. Dies führt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Ableitung des gemeinen Werts aus Anteilsverkäufen

Tz. 186 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nach § 11 Abs 2 S 1 BewG ist der gW von Anteilen an Kap-Ges, für die kein Börsenkurs besteht (s Tz 187), in erster Linie (dh einer Schätzung, s Tz 188, vorrangig) aus Verkäufen abzuleiten (zur Vorrangigkeit der Ableitung des gW aus Verkäufen s Urt des BFH v 29.07.2010, BStBl II 2011, 68 unter II. 2. a) bb und v 16.05.2013, BFH/NV 2013, 1223...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Inventur

Rz. 41 [Autor/Zitation] Die Bestandsnachweise sind auch für den Zwischenabschluss grds. nach den GoB zu erbringen. Da der Zwischenabschluss jedoch nicht Grundlage für die Gewinnverteilung und Besteuerung und auch für die rechtlichen Beziehungen zu den Gesellschaftern ohne Bedeutung ist (vgl. Rz. 34), kann im Einzelfall überlegt werden, welche Anforderungen an den mengenmäßige...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Veränderungen des Konsolidierungskreises

Rz. 119 [Autor/Zitation] Für Beteiligungstransaktionen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wie bspw. (Teil-)Erwerbe, Verkäufe oder Einbringungen gelten die gleichen Grundsätze für die Eliminierung von Zwischenergebnissen wie bei allen anderen Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten. Die konsolidierungspflichtigen Anteile selbst sind nicht in die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Fälle der Veräußerung

Tz. 58 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Hauptfall der (voll-)entgeltlichen Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen ist der Verkauf (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 34) oder der Tausch (s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 107; s Widmann, in W/M, Anh 15 [§ 21 UmwStG 1995] Rn 164). Beim Tausch besteht das Entgelt für die Übertragung nicht in Geld, sondern in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufnahme einer Gewinnverwendungsrechnung in den Konzernanhang (§ 158 Abs. 1 AktG)

Rz. 186 [Autor/Zitation] § 158 Abs. 1 AktG schreibt für den Einzelabschluss von AG und KGaA die Erweiterung der handelsrechtlichen Gliederungsschemata (§ 275 Abs. 2 und 3) um eine Gewinnverwendungsrechnung vor. Alternativ können die Angaben zur Gewinnverwendungsrechnung im Konzernanhang gemacht werden. Diese dient als Überleitung vom Jahresüberschuss/-fehlbetrag über Entnahme...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (6) Erwerb eigener Anteile

Rz. 48 [Autor/Zitation] Auch der Erwerb eigener Anteile stellt eine Herabsetzung des Eigenkapitals dar, auch wenn diese nicht eingezogen werden. Erwirbt ein in Fremdwährung bilanzierendes TU eigene Anteile, so hat die Umrechnung deshalb mit den historischen Kursen zu erfolgen, mit denen die herabgesetzten Eigenkapitalbeträge umgerechnet wurden. Folglich ist der gem. § 272 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fortschreibung des Unterschiedsbetrags (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 88 [Autor/Zitation] Stille Reserven bzw. Lasten, die in der Terminologie des DRS 26 ua. den Unterschiedsbetrag 1 bilden, werden bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode in einer Nebenrechnung erfasst und dokumentiert. Sie sind gem. § 312 Abs. 2 Satz 2 je nach Behandlung der ihnen zugeordneten Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten in der Nebenrechnung fo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Auf- und Abstockung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Sofern ein einbezogenes Konzernunternehmen weitere Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen erwirbt oder Anteile veräußert, ohne dass sich dabei die tatsächlich ausgeübte gemeinsame Führung oder die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen für die Einordnung dieses Unternehmens als Gemeinschaftsunternehmen ändert, stellt sich die Frage, wie die erworbenen o...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Keine allgemeine Schutzklausel

Rz. 251 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft oder einer haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaft unterliegen bestimmten gesellschaftsrechtlichen Sorgfaltspflichten. Um diesen nachzukommen, müssen sie ua. vermeiden, Geschäftsgeheimnisse öffentlich preiszugeben (vgl. Apel/Drescher/Lindner, BB 2022, 1799). Es liegt demnach im Interesse de...mehr