Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 342 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht geht auf das BilMoG zurück. Ziel war es, die handelsrechtlichen Berichtspflichten an die internationale Rechnungslegung anzunähern und die Informationsfunktion des JA zu verbessern. Durch die Verbesserung der Information soll Gefahren für die Vermögenslage des Unternehmens, die aus Transaktionen mit nahestehenden Personen oder Unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angaben

Rz. 221 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft hat außer dem Namen und Sitz des Unternehmens, an dem sie eine Beteiligung iSv. § 271 hält, weiterhin die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten GJ dieses Unternehmens, für das ein JA vorliegt, anzugeben. Die Angaben sind in jedem Anhang zu machen; eine Bezugnahme auf die im Vorjahr gemachten Angabe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Aufgrund der Tatsache, dass Kleinstkapitalgesellschaften eine Untergruppe kleiner KapGes. nach § 267 Abs. 1 darstellen, gelten die für diese Gruppe von Unternehmen auch für Kleinstkapitalgesellschaften entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist. Über die Erleichterungen hinaus, welche für kleine KapGes. anwendbar sind, lässt § 267a für Kleinstkap...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entsprechenserklärung iSv. § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 66 [Autor/Zitation] Eine Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG muss eine börsennotierte AG, KGaA und SE sowie (andere) kapitalmarktorientierte AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handeln an einem organisierten Markt ausgegeben hat und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendung der Kriterien auf alle Eigenkapitalsurrogate

Rz. 52 [Autor/Zitation] Eine generelle Auseinandersetzung mit der Fragestellung, ob und inwieweit die unter Rz. 38 genannten Kriterien auch für die generelle Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital genutzt werden können, ist derzeit jedoch nicht ersichtlich. Die Diskussion wird meistens nur hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Genussrechten und stillen Gesellscha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gewinnabführungen

Rz. 61 [Autor/Zitation] Als Verträge der hier in Rede stehenden Art kommt in erster Linie der in § 291 Abs. 1 AktG angesprochene Gewinnabführungsvertrag in Betracht, ferner die in § 292 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AktG definierten Gewinngemeinschaften und Teilgewinnabführungsverträge. Im Hinblick auf den Sinn des Ausweises ist es ohne Bedeutung, ob die jeweiligen Verträge den genannte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Auswirkungen auf die Prüfung

Rz. 395 [Autor/Zitation] Sofern die gesetzlichen Vertreter des TU trotz der Erfüllung der Befreiungsvoraussetzungen nicht auf die Durchführung der Abschlussprüfung verzichten, einen Abschlussprüfer wählen und einen Prüfungsauftrag erteilen, handelt es sich grds. um eine Pflichtprüfung iSv. §§ 316 ff. (Merk in BeckOK HGB45, § 264 Rz. 120). Dies gilt auch, wenn andere Erleichte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (A.IV.)

Rz. 327 [Autor/Zitation] Wird die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag unter Posten A.VI. gesondert auszuweisen. Die Höhe des Postens ist abhängig von den für das Vorjahr gefassten Beschlüssen zur Ergebnisverwendung. Zu Einzelheiten s. § 268 Rz. 23. Rz. 328 [Autor/Zitation] Der Gewinnvortrag ergibt sich aus dem Beschluss v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer enthält Nr. 7 keine Vorgabe; der Gesetzgeber hat von einer selbständigen Ermittlungsmethode für Nr. 7 Abstand genommen (vgl. Begr. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 110). Zur Ermittlung des Durchschnitts erscheint es daher geboten, auf die in § 267 Abs. 5 geregelte Methode zurückzugrei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 464 [Autor/Zitation] Nr. 33 verpflichtet zu Angaben zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die weder in der Bilanz noch in der GuV berücksichtigt sind, unter Darstellung ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen. Rz. 465 [Autor/Zitation] Zu berichten ist über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Das bedeutet, dass über tatsächlich eingetretene Erei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 99 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, ist "das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist" (Maßgeblichkeitsgrundsatz). Rz. 100 [Autor/Zitation] Aus den Unterschieden der Kriterien des IDW HFA 1/1994 und auf der anderen Seite der gesetzlichen Vorschrift des § 8 Abs. 3 Sat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Geschäftsführungsorgan

Rz. 150 [Autor/Zitation] Soweit die Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines AR, eines etwaigen Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung zu nennen sind, ist jeweils der Gesamtbetrag für jede Personengruppe gesondert anzugeben. Eine weitere Aufgliederung bspw. in Bezüge von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans ist zul...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Zentrale Voraussetzung für die Befreiung ist – wie bei § 264 Abs. 3 – auch im Anwendungsbereich des § 264b die Einbeziehung der Gesellschaft in einen im Einklang mit der EU-Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) v. 26.6.2013, ABl. EU 2013 Nr. L 182, 19) stehenden Konzernabschluss (WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1474; Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 264a Rz. 11). ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. AG/KGaA

Rz. 382 [Autor/Zitation] Durch die Verletzung der Vorschriften des § 272 könnte eine Nichtigkeit des festgestellten JA nach § 256 AktG aufgrund verschiedener Tatbestände gegeben sein. Die Regelung des § 256 Abs. 1 AktG kann dabei als "Generalklausel" angesehen werden. § 256 Abs. 4 und 5 AktG behandeln die Nichtigkeit des JA aufgrund von Gliederungs- und Bewertungsfehlern (Koc...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 3. Körperschaftsteuerklauseln nach § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG

Rz. 56 [Autor/Zitation] Ausgeschlossen ist die Buchwertübertragung gem. § 6 Abs. 5 Satz 5 EStG, soweit durch den Übertragungsvorgang der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht (Körperschaftsteuerklausel). Unter einem Anteil iSd. § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtsformen

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 266 gilt dem Wortlaut und seiner systematischen Stellung nach für KapGes. Große und mittelgroße KapGes. (zu den Größenklassen § 267 Rz. 16) müssen das Gliederungsschema der Abs. 2 und 3 umfassend ausweisen. Für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften bestehen Erleichterungen nach Abs. 1 Satz 3 und 4 (Rz. 61 ff.). Rz. 8 [Autor/Zitation] Das Gliederungssc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Steuerrechtliche Behandlung

Rz. 199 [Autor/Zitation] Mit BMF-Schreiben v. 27.11.2013 (BMF v. 27.22.2013 – IV C 2 - S 2742/07/10009, BStBl. I 2013, 1615) erkennt die Finanzverwaltung die handelsrechtlichen Vorschriften des § 272 Abs. 1a und 1b als maßgeblich für das Steuerbilanzrecht auf Ebene der Gesellschaft an. Damit stellt aus Verwaltungssicht dieselbe Transaktion bei der Gesellschaft eine Kapitalmaß...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung war Teil des Aktionsplans der Europäischen Kommission, der Maßnahmen zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der EU forcierte. Ziel war es, die Offenlegung im Bereich Unternehmensführungspraktiken zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und die E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vermögensverwaltung von Wertpapieren

Rn. 1573 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Erzielung von KapErtr kann nicht nur Bestandteil eines andersartigen BV sein, sondern selbst einen eigenständigen Gewerbebetrieb bilden, sofern der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird. Eine private Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung noch als Nutzung von Vermögen iS einer Fruchtziehung aus zu e...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Vorbemerkung

Rz. 69 [Autor/Zitation] Für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapital- und Personengesellschaften gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gilt im Ausgangspunkt, dass hierdurch eine Gewinnrealisierung iSd. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ausgelöst wird (sog. tauschähnlicher Vorgang). Die Regelungen nach §§ 20 und 24 UmwStG gehen allerdin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Rechtsnatur der Verpflichtung und Verfahren der Aufstellung

Rz. 87 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung von JA und Lagebericht ist wie die Buchführungspflicht des § 238 eine zwingende Verpflichtung öffentlich-rechtlicher Art, auf die nicht verzichtet werden kann. Rz. 88 [Autor/Zitation] Es handelt sich dabei um eine Geschäftsführungsmaßnahme. Die gesetzlichen Vertreter handeln bei der Aufstellung in eigener Verantwortung. Allerd...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Eigenkapitalinstrument (equity instrument)

Tz. 27 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In Anlehnung an die Eigenkapitaldefinition im Rahmenkonzept (vgl. CF.4.63) wird ein Eigenkapitalinstrument (equity instrument) als vertragliche Vereinbarung definiert, die einen Residualanspruch auf das Vermögen eines Unternehmens nach Abzug all seiner Schulden begründet (IAS 32.11). Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die vorstehende Definition ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Isolierte Übertragung von (funktional wesentlichem) Sonderbetriebsvermögen und Mitunternehmeranteil

Rz. 66 [Autor/Zitation] Soll der Gesellschaftsanteil losgelöst vom (funktional wesentlichen) Sonderbetriebsvermögen übertragen werden, besteht grds. das Risiko, dass die Übertragung als gewinnrealisierende Aufgabe des Mitunternehmeranteils beurteilt wird. In den letzten Jahren hat die Rspr. jedoch zugunsten des Stpfl. unter Aufgabe der sog. Gesamtplanbetrachtung mehrere Fallk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Vermerke zu Bilanzposten

Rz. 38 [Autor/Zitation] Ergänzend zum Gliederungsschemas ist eine Vielzahl von Vermerken vorgesehen, die entweder in der Bilanz angeführt werden müssen oder für die ein Wahlrecht hinsichtlich des Ausweises in Bilanz oder Anhang besteht. Sie dienen insbes. einer besseren Darstellung der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft. Rz. 39 [Autor/Zitation] Obligatorische Vermerke i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Der gesetzgeberisch intendierte Zweck der Norm stellt sich in zweierlei Dimensionen dar: Zum einen dient § 272 als "Gliederungsvorschrift", die systematisch einzelne Gliederungspunkte des § 266 Abs. 3 A. konkretisiert (Kropff in MünchKomm. BilR, § 272 Rz. 5). Zum anderen kommt der Norm in Bezug auf die Kapitalbindung/Kapitalschutz materiell-rechtlich re...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Wertaufholungsrücklage

Rz. 313 [Autor/Zitation] Gemäß § 58 Abs. 2a AktG, § 29 Abs. 4 Satz 1 GmbHG können Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen des Anlage- oder Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden. Mit Eigenkapitalanteil ist hier der Wertaufholungsbetrag abzüglich einer steuerlichen Belastung – soweit eine solche vorhanden ist – gemeint (Altmeppen 11, § 35 GmbHG Rz. 35; Gri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Pflichtangaben nach § 285 sind grds. in jedem von einer großen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 Satz 1) aufzustellenden Anhang (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1) zu machen. Rz. 7 [Autor/Zitation] Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erleichterungen gem. Abs. 1

Rz. 11 [Autor/Zitation] Der Anhang einer kleinen KapGes. (§ 267 Abs. 1) braucht nach Abs. 1 folgende Angaben aus § 285 nicht zu enthalten: Aufgliederung des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 9. Sonstige Verbindlichkeiten (C.8.)

Rz. 412 [Autor/Zitation] Die "sonstigen Verbindlichkeiten" (C.8.) erfassen als Sammel- und Auffangposten alle Schulden der Gesellschaft, die keinem anderen Posten der Verbindlichkeiten zugeordnet werden können (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 122; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 246). Rz. 413 [Autor/Zitation] Im Einzelnen gehören hierzu: Steuersch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Unternehmensfortführung

Tz. 38 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Während das Rahmenkonzept die Unternehmensfortführung unterstellt (CF.4.1), verpflichtet IAS 1 die Unternehmensleitung explizit zu einer Überprüfung dieser Tatsache (IAS 1.25). Grundsätzlich ist die Anwendung der going concern-Prämisse so lange gerechtfertigt, bis die Unternehmensleitung entweder beabsichtigt, das Unternehmen aufzulösen, das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grund- bzw. Stammkapital

Rz. 313 [Autor/Zitation] Als gezeichnetes Kapital ist das Grundkapital der AG, KGaA und SE (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG) bzw. das Stammkapital der GmbH (§ 42 Abs. 1 GmbHG) auszuweisen. Zur Definition und Abgrenzung s. § 272 Rz. 118 ff. Rz. 314 [Autor/Zitation] Maßgeblich ist grds. die Eintragung im Handelsregister. Sind im Rahmen einer Kapitalerhöhung bereits Einlagen geleistet wo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verrechnungsverbot und Ausnahmen davon

Rz. 20 [Autor/Zitation] Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden (§ 246 Abs. 2). Für die GuV gilt somit das Bruttoprinzip oder Saldierungsverbot. So ist es zB grds. unzulässig, Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter, in Vorjahren gebildeter Rückstellungen mit Aufwendungen des laufenden Jahres zu saldieren. Ebenso wenig dürfen Zinsaufwendungen für ein ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Folgen eines möglichen Transformationsdefizits

Rz. 148 [Autor/Zitation] Ist man dagegen der Meinung, dass Art. 4 Abs. 4 Bilanz-RL (2013/34/EU) nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt worden ist (vgl. insbes. Hartung, RIW 1988, 52, 55; Streim in FS Moxter, 391, 396; Alexander, EAR 1993, 59, 64; Zieger, Gewinnrealisierung, 335 ff., jeweils zu Art. 2 Abs. 2 bis 5 der 4. EG-RL, sowie Kirsch in Kirsch, Rechnungslegung,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Geldstrafen und Geldbußen als Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Einheit der Rechtsordnung verbietet es seit jeher, Geldstrafen (> Rz 3) durch eine sich aus dem Abzug von der > Bemessungsgrundlage ergebende Steuerermäßigung zu mindern (BFH 140, 50 = BStBl 1984 II, 160; vgl § 12 Nr 4 EStG). Darüber hinaus ist nicht nur der BA/WK-Abzug von Geldstrafen, sondern auch von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsätzliche Fälle

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Aufstellung der Bilanz unter teilweiser Berücksichtigung der Ergebnisverwendung kommt dann in Betracht, wenn gesetzliche oder satzungsmäßige bzw. gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen oder Ermächtigungen zur Einstellung in Gewinnrücklagen bzw. Auflösung von Gewinn- oder Kapitalrücklagen bestehen und dadurch nicht die gesamte Ergebnisverwendung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bewertungsmethodik: Differenzenspiegel

Rz. 71 [Autor/Zitation] Dem Grundgedanken des temporary concept folgend werden die latenten Steuern durch Vergleich der handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Schulden und RAP mit den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Zu den steuerlichen Wertansätzen zählen neben den Steuerbilanzwerten auch außerbilanziell geführte Sonder- oder Verrechnungs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

Rz. 165 [Autor/Zitation] Die bilanzielle Behandlung ausstehender Einlagen hängt maßgeblich davon ab, ob die Einlage eingefordert ist. Eingefordert ist die Einlage nach einer Aufforderung durch den Vorstand iSd. § 63 Abs. 1 AktG (zB Pöschke in BeckOGK HGB, § 272 Rz. 33 [10/2024]) bzw. die Gesellschafter der GmbH nach § 46 Nr. 2 GmbHG (Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Anforderungen an Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 372 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 macht die Befreiung davon abhängig, dass der KA und der Konzernlagebericht des MU nach dem in seinem Sitzstaat geltenden Recht aufgestellt und geprüft worden ist, zugleich müssen Aufstellung und Prüfung den einschlägigen Richtlinienvorgaben für die Aufstellung und die Abschlussprüfung entsprechen. Das Verlangen nach einer EU-Rechts...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / a) Definition und dogmatische Grundlagen

Rz. 22 [Autor/Zitation] Zum Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft gehören das Gesellschaftsvermögen/Gesamthandsvermögen und sämtliche Sonderbetriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer bei dieser Mitunternehmerschaft. Ganz hM in Rspr., Verwaltung und Literatur, s. zB BFH v. 19.3.1991 – VIII R 76/87, BStBl. II 1991, 635; v. 19.9.2012 – IV R 11/12, DStR 2012, 2051; Bode in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verlinkung zur Organvergütung (Abs. 2 Nr. 1a)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Der durch ARUG II eingefügte Abs. 2 Nr. 1a verweist auf die Internetseite mit Angaben zum Vergütungssystem gem. § 87a AktG und zum Vergütungsbericht gem. § 162 AktG. Angaben zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht sind nur für börsennotierte AG iSd. § 3 Abs. 2 AktG verpflichtend; kapitalmarktorientierte Gesellschaften iSd. § 2 Abs. 11, § 2 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Steuerliche Fragestellungen

Rz. 256 [Autor/Zitation] Der BFH (BFH v. 30.11.2005 – I R 3/04, BStBl. II 2008, 809) hat den Fall eines offenen Agios bei einem Optionsrecht als steuerfreie Einlage beurteilt. Zwischen der Einlage (Einbuchung in die Rücklage) und der (Nicht-)Ausübung des Optionsrechts bestehe auch kein Schwebezustand, das Aufgeld bleibe stets ohne steuerliche Auswirkungen, auch wenn die Optio...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Entscheidung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung

Rz. 39 [Autor/Zitation] Die in das Ermessen der Geschäftsleitung gestellte Entscheidung, ob die Angabe nach Abs. 2 unterbleiben soll, hat auf der sorgfältigen Prüfung zu beruhen, ob die normierten Ausnahmetatbestände vorliegen. Die Entscheidung, die Angabe zu unterlassen, darf daher erst dann getroffen werden, wenn die Eignung der Umsatzaufgliederung zur Zufügung eines Nachte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bezüge von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen (§ 22 Nr 1 S 2 Hs 2 Buchst a EStG)

Rn. 52 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abweichend von der Regelung in § 22 Nr 1 S 2 Hs 1 EStG, wonach die dort genannten Bezüge nicht steuerbar, sind Bezüge, die ein StPfl von einer Körperschaft, einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse (iSd § 1 Abs 1 KStG) erhält, nach § 22 Nr 1 S 2 Hs 2 Buchst a EStG grds steuerbar. Dies gilt auch für freiwillig oder aufgrund freiwill...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / c) Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben

Rz. 34 [Autor/Zitation] Die Erfassung der Sonderbetriebseinnahmen im Rahmen der Ermittlung des Sonderbetriebsgewinns des einzelnen Mitunternehmers ergibt sich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, denn der Sondervergütungstatbestand ordnet die (Sonder-)Vergütungen für Dienstleistungen, Darlehensgewährungen und Nutzungsüberlassungen den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu (Krumm in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Keine untergeordnete Bedeutung

Rz. 449 [Autor/Zitation] Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen müssen nur, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang erläutert werden. Dabei kommt es wie nach § 277 Abs. 4 Satz 2 aF auf die Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage an (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 450; Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1410 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 3 S 1 EStG gehören zu den Einkünften aus KapVerm auch besondere Entgelte und Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 u 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Dabei enthält § 20 Abs 3 EStG keinen selbstständigen Besteuerungstatbestand, sondern nur eine Klarstellung des Umfangs der Einnahmen nach § 20 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zulässigkeit des Erwerbs

Rz. 180 [Autor/Zitation] Die Zulässigkeit des Erwerbs eigener Anteile richtet sich nach den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Es gelten die Vorgaben der §§ 71 ff. AktG für die AG, SE und KGaA bzw. die niedrigeren Vorgaben der § 33 GmbHG für die GmbH hinsichtlich des zulässigen Erwerbsgrunds, Verfahrens, Umfangs und der Kapitalerhaltung. Die weitgehende Liberalisierung des Er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Eigenkapitalausweis im Konzernabschluss

Rz. 73 [Autor/Zitation] § 264c gilt gem. § 298 Abs. 1 für den Konzernabschluss einer Personenhandelsgesellschaft iSv. § 264a als MU entsprechend. Für den Eigenkapitalausweis und die Ergebniszuweisung sind grds. die gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen des MU bzw. ersatzweise die gesetzlichen Regelungen maßgebend. Da diese indes nur für die Kapitalanteile und Ergebnisse der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 haben die gesetzlichen Vertreter einer KapGes. (entsprechendes gilt für eine KapCoGes. iSd. § 264a) neben dem JA einen Lagebericht iSd. § 289 aufzustellen. Aus der Formulierung "neben dem Jahresabschluss" folgt, dass es sich bei dem Lagebericht um einen eigenständigen Berichtsbestandteil handelt, der der Vermittlung ergänzender...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Voraussetzungen für das Unternehmen

Rz. 66 [Autor/Zitation] Nach Abs. 4 ist es gestattet, die in § 285 Nr. 9 Buchst. a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans eines AR, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung zu unterlassen, soweit sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen. Abzustellen ist dabei auf die Perspek...mehr