Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Schwerpunkt der Leistung/eigenständige wirtschaftliche Bedeutung

Rn. 466 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Enthält eine einheitliche Leistung sowohl nicht steuerbare, veräußerungsähnliche Elemente als auch steuerbare Elemente in Form sonstiger Leistungen, ist grds anhand der Gesamtumstände des Streitfalls bzw des Gesamtbilds der wirtschaftlichen Verhältnisse zu beurteilen, worauf die Beteiligten den Schwerpunkt der Leistungserbringung gelegt hab...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz und nachfolgende Entwicklung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Im BiRiLiG hatte man zunächst darauf verzichtet, die Regelungen des Zweiten Abschnitts auch auf kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften zu erstrecken, bei denen – wie etwa bei der GmbH & Co. KG – kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Ber. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 88). Die Erweiterung des Anwendun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick und Ausnahmen

Rz. 311 [Autor/Zitation] Abs. 3 ist unmittelbar anwendbar auf nicht-kapitalmarktorientierte (§ 264d) KapGes., die als TU in den KA eines MU mit Sitz in der EU/im EWR einbezogen sind. Neben die Einbeziehung in den KA treten fünf weitere tatbestandliche Befreiungsvoraussetzungen, die in Abs. 1 Satz enumeriert sind:mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 4. Nachbehaltensfrist nach § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Buchwertübertragung iSd. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist – neben der Körperschaftsteuerklausel nach § 6 Abs. 5 Satz 5 und 6 EStG (Rz. 56) – an die "allgemeine" Nachbehaltensbedingung iSd. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG geknüpft. Demnach darf das iSd. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragene Wirtschaftsgut innerhalb einer Sperrfrist nicht entnommen oder veräußert werd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gesetzliche Rücklage bei der GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 294 [Autor/Zitation] Das Recht der GmbH kennt grds. keine Pflicht zur Bildung gesetzlicher Rücklagen. Die UG (haftungsbeschränkt) muss allerdings eine gesetzliche Rücklage ansparen, wenn ihr Stammkapital weniger als 25.000 EUR beträgt (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Sie ist mit 25 % des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses zu dotieren. Rz. 295 [Autor...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Lutter, Zur Bilanzierung von Genußrechten, DB 1993, 2441; Küting/Kessler, Eigenkapitalähnliche Mittel in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus, BB 1994, 2103; Schweitzer/Volpert, Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Industrieemittenten, BB 1994, 821; Ekkenga, Zur Aktivierungs- und Einlagefähigkeit vo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Ausnahmeregelungen gelten für Kapitalgesellschaften jeder Rechtsform. Bei Aktiengesellschaften kann, wenn die Gesellschaft von § 288 Gebrauch macht, jeder Aktionär in der HV über den JA verlangen, dass ihm der JA in der Form vorgelegt wird, die er ohne die in Anspruch genommenen Erleichterungen hätte (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Für die Gesellschafte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Auflösung der Kapitalrücklage

Rz. 28 [Autor/Zitation] Abgesehen vom Sonderfall der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Rz. 31) sind Entnahmen aus der Kapitalrücklage als Ergebnisverwendung anzusehen (Kliem/Meyer in Beck BilKomm.[14], § 270 HGB Rz. 15). Die Darstellung im Rahmen der Ergebnisverwendungsrechnung erfolgt aus Vereinfachungsgründen, obwohl es sich um eingezahltes Kapital und nicht um eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff, Funktion und Nennbetrag

Rz. 118 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 1 Satz 1 setzt den Begriff des gezeichneten Kapitals voraus, ohne ihn seit der Aktienrechtsnovelle 2016 zu definieren. Er wird von den jeweiligen rechtsformspezifischen Vorschriften aufgegriffen und auf die jeweils maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Termini übergeleitet. Gezeichnetes Kapital einer AG, einer KGaA und einer SE ist das Grun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinn von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Rn. 890 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG sind die S 1 und 2 auch bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (wiGB) der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen entsprechend anzuwenden. Somit gehören der nicht den Rücklagen zugeführte durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausges...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 272 beinhaltet die zentrale Beschreibung von Eigenkapital und dessen Darstellung in der Handelsbilanz. Die Reihenfolge der Posten des Eigenkapitals aus § 266 Abs. 3 A. findet sich auch in der Absatzfolge des § 272 und ordnet die Bestandteile nach Verfügbarkeit (Mobilisierbarkeit) der einzelnen Eigenkapitalpositionen (§ 266 Rz. 312 ff.). Rz. 2 [Autor/Zi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Hintergrund und zivilrechtliche Konzeption des Treuhandmodells

Rz. 407 [Autor/Zitation] Gewerbliche Personengesellschaften unterliegen der Gewerbesteuerpflicht im Inland (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Eine gewerbliche Personengesellschaft ist ertragsteuerlich nicht existent, wenn bei dieser durch den Abschluss einer fremdnützigen Treuhandvereinbarung nur ein Mitunternehmer gegeben ist (BFH v. 3.2.2010 – IV R 26/07, BStBl. II 2010, 751; OFD ...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 4. Gewährung von Gesellschaftsrechten oder Mitunternehmerstellung sowie Höchstgrenze für sonstige Gegenleistungen

Rz. 77 [Autor/Zitation] § 20 UmwStG begünstigt die Einbringung von Betriebsvermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an der aufnehmenden KapGes. § 24 Abs. 1 UmwStG erfordert seinem Wortlaut nach, dass der Einbringende im Zuge der Einbringung Mitunternehmer der aufnehmenden Personengesellschaft wird. Die Anforderungen an die Mitunternehmerstellung richten sich nach den...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Abs. 2: Bei der Beurteilung, ob die Angabe zu einem erheblichen Nachteil führen kann, war in Abs. 2 aF außer der Rechnung legenden Gesellschaft auch jedes andere Unternehmen, an dem die Gesellschaft zu mindestens 20 % beteiligt ist, in Betracht zu ziehen. Es war dabei nicht erforderlich, dass der durch die Aufgliederung befürchtete Nachteil bei dem Bet...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ersatz von Geldstrafen und Geldbußen durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Ersetzt der > Arbeitgeber dem > Arbeitnehmer Geldstrafen und > Bußgelder, die der ArbN verwirkt hat, so führt der Ersatz grundsätzlich zu stpfl > Arbeitslohn (BFH 222, 448 = BStBl 2009 II, 151) und ist als sonstiger Bezug zu versteuern (> Sonstige Bezüge und > R 39b.6 LStR). Das gilt selbst dann, wenn der ArbN im Interesse des ArbG zu handel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Angabe der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats (Nr. 10)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Nr. 10 geht nicht auf eine Regelung der Bilanzrichtlinie zurück, sondern ist originäres deutsches Recht. Die Angabe ist von allen großen und mittelgroßen KapGes. und den nach dem PublG rechnungslegungspflichtigen Unternehmen, die einen Anhang zu erstellen haben (§ 5 Abs. 2, 2a PublG), zu machen. Kleine Kapitalgesellschaften sind gem. § 288 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Grundlagen

Rz. 42 [Autor/Zitation] Die Ergänzungsbilanzierung ist Ausdruck der transparenten Besteuerung von Mitunternehmerschaften. Ganz allgemein ausgedrückt dient die Ergänzungsbilanzierung dazu, den Gewinn des einzelnen Gesellschafters zutreffend zu ermitteln, wenn in dessen Person Umstände vorliegen, die in Bezug auf seinen individuellen Gewinnanteil zu Abweichungen gegenüber der G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Verkürzte Bilanz (Abs. 5)

Rz. 91 [Autor/Zitation] Der mit dem MicroBilG eingefügte Abs. 5 dient der Klärung des Verhältnisses zwischen den Anforderungen des § 264c Abs. 1–4 und denen des § 266 Abs. 1 Satz 3 und 4. Haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a, welche die Größenkriterien des § 267 Abs. 1 (klein) bzw. § 267a (kleinst) erfüllen, brauchen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 bzw. 4 nu...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Realteilung

a) Vorbemerkung Rz. 83 [Autor/Zitation] Die Realteilung iSd. § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG stellt eine besondere steuerrechtliche Art der steuerneutralen Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften dar. Sie lässt sich vereinfacht umschreiben als das "Auseinanderdividieren"von Mitunternehmerschaften oder auch als "Gegenstück" zur Einbringung iSd. § 24 UmwStG (nach früherer, vor d...mehr

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Anhang zu § 264c HGB: Steue... / f) Spitzen- und Wertausgleich

Rz. 93 [Autor/Zitation] Nicht unüblich ist, dass im Zuge einer Realteilung zur Abstimmung der Werteverhältnisse sog. Spitzen- oder Wertausgleichszahlungen geleistet werden. Im Wege der Auseinandersetzung mittels Wirtschaftsgütern kann ein vollständiger Ausgleich mittels Sachwerten regelmäßig nicht erreicht werden, womit im Ergebnis die mehr oder weniger zufällige Zusammensetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG

ba) Sinngemäße Anwendung des § 15 Abs 4 S 6–8 EStG Rn. 527 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die sinngemäße Anwendung von § 15 Abs 4 S 6–8 EStG durch § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG betrifft die Beschränkung des Verlustabzugs, sofern einer KapGes als stiller Gesellschafter Verluste aus der Beteiligung zugerechnet werden. Eingeführt ab 2003 (S 6) und ergänzt ab 2004 (S 6–8) nach Abschaffung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendungsbereich

1. Gesellschafterkreis Rz. 8 [Autor/Zitation] In persönlicher Hinsicht sind von der Angabepflicht die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und all ihren Gesellschaftern umfasst. Weder die Art der Beteiligung (unbeschränkte persönliche Haftung oder beschränkte persönliche Haftung) noch die Höhe der Beteiligung des Gesellschafters am Kapital sind hierbei relevant. Die Angabepfl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beschränkungen der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Über Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, ist – auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können – nach § 289a Satz 1 Nr. 2 insoweit zu berichten, als diese dem Vorstand der Gesellschaft bekannt sind. Rz. 15 [Autor/Zitation] Über folgende Beschränkungen ist insbes. aufgrund von § 289a Sat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 68 [Autor/Zitation] Abs. 7 enthält die Bestimmung, dass KapGes. für die in § 251 genannten Haftungsverhältnisse Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse im Anhang zu machen haben. Der vor Inkrafttreten des BilRUG normierte alternativ zulässige Ausweis unter der Bilanz ist damit für KapGes. und ihnen gleichstellte Unter...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / a) Vorbemerkung

Rz. 83 [Autor/Zitation] Die Realteilung iSd. § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG stellt eine besondere steuerrechtliche Art der steuerneutralen Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften dar. Sie lässt sich vereinfacht umschreiben als das "Auseinanderdividieren"von Mitunternehmerschaften oder auch als "Gegenstück" zur Einbringung iSd. § 24 UmwStG (nach früherer, vor der Einführung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Schenkung der Einlage

Rn. 497 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Gewinnbeteiligung wird steuerlich nur in der Höhe zugrunde gelegt, wie sie wirtschaftlich angemessen ist. Stammt die Einlage des stillen Gesellschafters in vollem Umfang aus einer Schenkung des Unternehmers und ist der Beschenkte am Gewinn und Verlust beteiligt, so wird eine Gewinnbeteiligung als angemessen angesehen, wenn sie im Zeitpu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angaben nach GmbHG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Die nachfolgend aufgeführten Angaben müssen nach dem GmbHG im Anhang gemacht werden, wenn sie in Ausübung des in den jeweiligen Regelungen enthaltenen Wahlrechts nicht in die Bilanz oder GuV aufgenommen wurden:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 31 [Autor/Zitation] Nr. 2 verlangt die Aufgliederung der Angabe der Beträge von Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten der Verbindlichkeiten, wie sie sich aus dem Gliederungsrahmen des § 266 Abs. 3 C. ergeben. Mit dem BilMoG ist das Wahlrecht, die geforderten Angaben entweder im Anhang zusam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bga) Privates Darlehen

Rn. 1373 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 EStG einer Veräußerung gle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gewinnrücklage

Rz. 379 [Autor/Zitation] Einstellungen oder Entnahmen in die gesetzliche Rücklage müssen bereits bei Aufstellung der Bilanz berücksichtigt werden. Eine Rücklagenbildung hinsichtlich des persönlich haftenden Gesellschafters entfällt (vgl. Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB Rz. 340 ff.). Rz. 380 [Autor/Zitation] Auf die Ausführungen zur Gewinnrücklage sei verwiesen (vgl. R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 820 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl 2000, 1433) wurde die KSt von rechtlich selbstständigen und rechtlich unselbstständigen Betrieben gewerblicher Art (BgA; § 1 Abs 1 Nr 6 KStG iVm § 4 Abs 1 u 2 KStG) sowie wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 14 AO) von 40 % auf damals 25 % gesenkt. Da das Verhältnis von BgA zu ihren Trägerkörperschafte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufstellung

Rz. 79 [Autor/Zitation] Mit der "Aufstellung" (vgl. auch § 242 Abs. 1 Satz 1) des JA iSd. Abs. 1 Satz 1 ist seine "Vorbereitung bis zur Beschlußreife" gemeint (BGH v. 29.3.1996 – II ZR 263/94, BGHZ 132, 263). Konkret geht es dabei um die Vorlage eines JA, zu dem sich der Vorstand oder die Geschäftsführung bekennen und der soweit fertiggestellt ist, dass er prüfungsbereit ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 1700 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Schuldzinsen können auch als nachträgliche WK bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm zu berücksichtigen sein; wenn sie noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der bereits beendeten Einnahmeerzielung stehen. Das ist bei rückständigen Zinsen – Zinsen, für die die Zahlungsverpflichtung noch während der Zeit der Einnahmeerzielung begrü...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Fortbestehensprognose

Tz. 10 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Fortbestehensprognose ist auf einen bestimmten Stichtag zu erstellen. Dabei ist das an diesem Tag verfügbare Wissen auszuschöpfen und aus einer Ex-ante-Perspektive die Prognose zu entwickeln. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Fortbestehensprognose zwei zentrale Elemente voraus: den subjektiven Fortführungswil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kapitalersetzendes Darlehen

Rn. 216 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Waren bis zur Einführung der AbgSt grundsätzlich nur laufende Erträge stpfl, sollte mit der Gesetzesänderung eine vollständige steuerliche Erfassung aller Wertveränderungen erreicht werden. Entsprechend sind auch Veräußerungsgewinne aus dem ab dem VZ 2009 erworbenen KapVerm grundsätzlich und unabhängig von der Haltedauer zu versteuern. Im G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Erleichterungen bei der Offenlegung nach §§ 326, 327

Rz. 26 [Autor/Zitation] Auch für die Offenlegung der GuV bestehen größenabhängige Erleichterungen. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) müssen nur die Bilanz, nicht aber die GuV zum Unternehmensregister einreichen (§ 326 Abs. 2). Kleine Kapitalgesellschaften haben Bilanz und Anhang, nicht aber die GuV zum Unternehmensregister einzureichen; dabei darf der Anhang auch ohne die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bha) Privates Darlehen

Rn. 1376 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, S 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit des Verzichts nicht ent...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Grundsätze und Voraussetzungen der Steuerneutralität

Rz. 64 [Autor/Zitation] Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder Teilmitunternehmeranteils, zB im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, fällt unter die Regelung des § 6 Abs. 3 EStG . Siehe ausführlich zur Entwicklung der Rechtslage bei Sonderfragen zB Kotzenberg/Riedel, DStR 2020, 13; Kotzenberg/Riedel, DStR 2021, 505; aus der Kommentarliteratur zB Ehmcke...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 264c stellt in Bezug auf die Eigenkapitalgliederung lex specialis im Verhältnis zu § 266 dar (Reiner in MünchKomm. HGB[5], §§ 264a–264c Rz. 18). Deren Reichweite wird insofern begrenzt, als die Erleichterungen für kleine und kleinste Gesellschaften nach Maßgabe des Abs. 5 vorrangig zu beachten sind (Fehrenbacher in BeckOGK HGB, § 264c, Rz. 57 [9/2023]...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Genussrechte

Rz. 404 [Autor/Zitation] Das AktG nennt den Begriff der "Genussrechte" in § 221 Abs. 3 AktG und verweist auf die Regelung zu Wandel- oder Gewinnschuldverschreibungen in § 221 Abs. 1 AktG. Eine explizite Definition von Genussrechten ist in § 221 Abs. 3 AktG nicht enthalten. Rz. 405 [Autor/Zitation] Zur Definition eines Genussrechts kann auf die grundlegende Entscheidung des BGH ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Anwendung ges... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie seine beiden Geschwister schlossen mit ihrem Vater (V) am … 2014 einen notariell beurkundeten Vertrag zur vorweggenommenen Erbfolge, mit dem V ihnen zum 1.5.2014 jeweils 23,33 % seiner Anteile an der … GmbH (GmbH) übertrug. An den übertragenen Geschäftsanteilen behielt sich V den lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauch vor. Ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Generell

Rz. 32 [Autor/Zitation] Dem materiellen Kapitalbegriff (s. Rz. 30) folgend sind die Funktionen des Eigenkapitals zu bestimmen. Das Eigenkapital hat dabei für eine Gesellschaft verschiedene Funktionen (BKT, Bilanzen[17], 480), die wichtigsten sind die Arbeits- bzw. Kontinuitätsfunktion (Fortführung der Unternehmenstätigkeit), Haftungsfunktion (Haftung mit dem Vermögen für die ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zeitpunkt der Vereinnahmung

Rz. 150 [Autor/Zitation] Erträge aus Beteiligungen sind grds. in dem Zeitpunkt zu vereinnahmen, in dem der Anspruch entstanden und der Eingang der entsprechenden Erträge bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sicher zu erwarten ist (Realisationsprinzip, § 252 Abs. 1 Nr. 4). Rz. 151 [Autor/Zitation] Handelt es sich um eine Beteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft, s...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / e) Körperschaftsteuerklauseln (§ 16 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 5 EStG)

Rz. 90 [Autor/Zitation] Die Steuerneutralität ist nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ausgeschlossen bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden; in diesem Fall ist bei der Übertragung der gemeine Wert anzusetzen (Körperschaftsteuerklausel). § 16 Abs. 3 Satz 4 ESt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rücklage für unrealisierte Beteiligungserträge (Abs. 5)

Rz. 364 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 5 enthält eine spezielle Regelung für den auf eine Beteiligung entfallenden Teil des Jahresüberschusses, der in der GuV die Beträge übersteigt, die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die KapGes. einen Anspruch hat. In Höhe des entstehenden Unterschiedsbetrags ist eine Rücklage zu bilden, die einer Aussch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 445 [Autor/Zitation] Der Begriff der außergewöhnlichen Bedeutung nimmt Bezug auf die das Unternehmen prägenden Vorgänge (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 67). Rz. 446 [Autor/Zitation] Dabei soll die von der Praxis zu § 277 Abs. 4 Satz 1 aF entwickelte Abgrenzung nach der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit indiziell weiter herangezogen werden können (Begr.RegE BilRUG, BT-D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Grottel/Larenz, Deferred taxes – ein Vergleich der Vorschriften des § 274 HGB mit den geplanten Änderungen der amerikanischen Bilanzierungspraxis, BFuP 1987, 54; Dötsch/Pung, Die Neuregelungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer durch das Steuergesetzgebungspaket vom Dezember 2003, DB 2004, 151; Freiberg, Tarifeffekte bei der Steuerlatenzberechnung nach IFRS, Pi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweiswahlrechte

Rz. 17 [Autor/Zitation] Ausweiswahlrechte bestehen in folgenden Bereichen: Gliederungsschemata für Bilanz und GuV, wahlweise Angabe in Bilanz/GuV oder Anhang, Ausweis bestimmter Einzelposten. Rz. 18 [Autor/Zitation] Wahlrechte hinsichtlich des anzuwendenden Gliederungsschemas, deren erstmalige Ausübung grds. Bindungswirkung für die Zukunft besitzt, bestehen für die Bilanz im Zusam...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / IV. Privatautonome Vereinbarungen

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Vorgaben des Ersten und Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB sind aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Schutzzwecks nicht abdingbar (BT-Drucks. 10/317, 76; Herrmann in Heymann[3], Vor § 264 HGB Rz. 9; Meyer in Großkomm. HGB[6], § 264 Rz. 4). Dies schließt es aber nicht aus, dass im Gesellschaftsvertrag oder in einer Finanzierungsvereinbaru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr