Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Qualifikation als fünfte Einkunftsart erfuhren die Einkünfte aus KapVerm mit dem EStG 1925, obgleich bereits schon früher die Nutzung von KapVerm zu Einkommen führte. Ihren Platz in § 20 EStG erhielten sie durch die Steuerreform 1934 (EStG 1934). Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 530): §...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anforderungen an den Konzernabschluss (Nr. 2)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Der die Personenhandelsgesellschaft einbeziehende Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht müssen nach dem für das den Konzernabschluss aufstellende Unternehmen maßgeblichen Recht im Einklang mit der Bilanzrichtlinie aufgestellt und im Einklang mit der Abschlussprüferrichtlinie von einem Abschlussprüfer geprüft und schließlich offengelegt worden s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Aufstellungsfrist (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 96 [Autor/Zitation] § 264 Abs. 1 Satz 3 konkretisiert § 243 Abs. 3 dahingehend, dass der JA und der Lagebericht von den gesetzlichen Vertretern der großen und mittelgroßen (§ 267 Abs. 2 und 3) KapGes. in den ersten drei Monaten des GJ für das vergangene GJ aufzustellen sind. Entsprechendes gilt für Unternehmen, die nach dem PublG berichtspflichtig sind (§ 5 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Satzungsmäßige Rücklagen bei der AG/KGaA

Rz. 301 [Autor/Zitation] Die Bildung und Dotierung von Rücklagen ist bei eine AG den Regeln des § 58 AktG unterworfen, die einen Ausgleich schaffen wollen zwischen dem Interesse der Verwaltung an einer möglichst hohen Gewinnthesaurierung und dem Interesse der Aktionäre an einer möglichst hohen Gewinnausschüttung (Bayer in MünchKomm. AktG6, § 58 Rz. 2). Welcher Platz den satzu...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 5. Einhaltung von Sperrfristen nach der Einbringung

Rz. 79 [Autor/Zitation] Die Einbringung von Unternehmensvermögen in eine KapGes. iSd. § 20 UmwStG ist mit einer Nachbehaltensfrist verbunden (eine entsprechende Regelung besteht mit § 22 Abs. 2 UmwStG [Einbringungsgewinn II] für die Einbringung von Anteilen an KapGes. in KapGes. [Anteilstausch] iSd. § 21 UmwStG). Soweit im Rahmen einer Sacheinlage das Betriebsvermögen zu Buch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Schutzklausel

Rz. 53 [Autor/Zitation] Eine Schutzklausel analog § 286 Abs. 1 besteht für den Lagebericht nicht. Es ist aber anerkannte Praxis, dass Angaben unterbleiben können, wenn anderenfalls das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet wäre (vgl. WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1385; Grottel in Beck BilKomm.14, § 289 HGB Rz. 48; Kirsch/Huter/Höbener in Beck HdR, ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / d) Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 87 [Autor/Zitation] Eine steuerneutrale Realteilung zu Buchwerten erfordert, dass die Wirtschaftsgüter, die Gegenstand der Realteilung sind, beim übernehmenden Mitunternehmer in dessen Betriebsvermögen übertragen werden und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Hierfür ist es zunächst ausreichend, wenn erst im Rahmen der Realteilung bei den Realteilern ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fälle der Mitzugehörigkeit und Einschränkungen von Ausweisalternativen

Rz. 76 [Autor/Zitation] Aufgrund der möglichen Überschneidungen einzelner Bilanzposten bedarf es einer Entscheidung, unter welchem der infrage kommenden Posten der Ausweis unter Angabe der Mitzugehörigkeit erfolgen soll. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Vermerks der Mitzugehörigkeit wird auf den Grundsatz der Wesentlichkeit verwiesen (s. Rz. 74). Es lassen sich folgende dre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 800 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Zu Einkünften aus KapVerm der Trägerkörperschaft werden qualifiziertmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Beteiligungsvermutung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 61 [Autor/Zitation] Nach § 271 Abs. 1 Satz 3 wird bestimmt, dass im Zweifel Anteile an einer KapGes. dann als Beteiligung gelten, wenn die Anteile an einem Unternehmen insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieses Unternehmens überschreiten. Falls kein Nennkapital vorhanden ist, wird als Maßstab ein Fünftel der Summe aller Kapitalanteile an diesem Unternehmen verwend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Werner, 1984, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Abs. 5)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Mit dem dritten Größenmerkmal zur Bestimmung der relevanten Größenkategorie für ein Unternehmen ist nach § 267 Abs. 5 die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer zu ermitteln als der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils zum Quartalsende am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei sind auch die im ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 376 [Autor/Zitation] In der Postengruppe C. werden alle Verbindlichkeiten ohne Unterteilung nach ihrer Fristigkeit zusammengefasst. Der Einblick in die Liquiditätslage der Gesellschaft erfolgt durch Vermerke der Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sowie von mehr als fünf Jahren (§ 268 Abs. 5 Satz 1; Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 108). Der Vermerk ist bei jedem gesonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 3.6 Begriff der Betriebstätte nach dem OECD-MA

Rz. 44 Im internationalen Steuerrecht bildet die Betriebstätte den wesentlichen Anknüpfungspunkt für die Zuordnung des Besteuerungsrechts für gewerbliche Einkünfte. Gewerbliche Einkünfte werden regelmäßig nur im Betriebstättenstaat besteuert und im Wohnsitzstaat freigestellt. Der Begriff der Betriebstätte ist in Art. 5 OECD-MA 2017 enthalten; er ist in dieser oder ähnlicher F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.7 Beteiligungskapital (gefördert)

Wenn Mandanten auf der Suche nach Eigenkapital sind, sind MBGs wichtig. MBGs sind klassische Eigenkapitalgeber. Das kann in Form von stillen Beteiligungen sein, das kann Nachrangkapital sein, also Mezzaninekapital und Hybridfinanzierung. Die Abkürzung MBG steht in der deutschen Fördermittellandschaft für "Mittelständische Beteiligungsgesellschaft". Es sind – im Gegensatz zu d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.6 Bürgschaft

Besserer Zugang zu (Förder-) Krediten, Erhöhung der "Spielräume" im Bereich der Liquidität und bei Investitionen, bessere Entwicklungsmöglichkeiten für junge Unternehmen, Unternehmenskäufer, und bei geplanten Investitionen von Unternehmen, bessere Risikobewertung des Unternehmens, (noch) günstigere Zinsen und im Bankgespräch eine bessere Verhandlungsposition – das sind die V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.1 Stätte der Geschäftsleitung (S. 2 Nr. 1)

Rz. 51 Nach § 12 S. 2 Nr. 1 AO bildet die Stätte der Geschäftsleitung eine Betriebstätte. Zum Begriff der "Geschäftsleitung" im Einzelnen vgl. § 10 AO. Geschäftsleitung ist danach der Ort des Mittelpunkts der geschäftlichen Oberleitung; das ist dort, wo tatsächlich der maßgebende Wille der Körperschaft, Personenvereinigung, Personengesellschaft oder des Einzelunternehmers geb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 6.1 Gründe für die Überarbeitung der Klimaambition

Die meisten Unternehmen werden bei der Berechnung des ersten Absenkpfades für die Klimabeiträge des eigenen Geschäftsmodells feststellen, dass die identifizierten und eingeplanten Maßnahmenpakete nicht ausreichend sind, um unter dem erforderlichen Reduktionspfad des 1,5-Grad-Ziels zu bleiben. Die systemischen, strukturellen und operativen Gründe hierfür sind mannigfaltig: Vie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.1.2 Kernzielgruppen in der Fördermittelberatung

Wer kann gefördert werden? Ein Hauptaugenmerk bei der Fördermittelberatung liegt auf dem Bereich der KMU. Das sind die kleinen und mittleren Unternehmen, z. B.: nebenberufliche und hauptberufliche Existenzgründer kleinste Unternehmen kleine Unternehmen und mittelständische Unternehmen Gerade Existenzgründer haben diverse Möglichkeiten, denn wer z. B. als Angestellter, Freiberufler...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / 1.2 Eintritt bzw. Ausscheiden von Gesellschaftern

Ein weiterer häufiger Anlass für die Bewertung einer Steuerberatungskanzlei ist der geplante Eintritt oder das Ausscheiden von Gesellschaftern – sei es im Rahmen einer beruflichen Nachfolge, Umstrukturierung oder altersbedingten Übergabe. Im Gegensatz zum freien Verkauf einer Kanzlei an Dritte erfolgt die Übertragung von Anteilen in diesen Fällen meist innerhalb eines besteh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.2 Persönlicher Umfang (erfasste Steuerpflichtige)

Rz. 119 Die Ablaufhemmung tritt grundsätzlich nur ein, wenn sich die Außenprüfung gegen den Stpfl. selbst richtet.[1] Gegen diese Person muss die Prüfungsanordnung wirksam ergangen sein. Richtet sich die Prüfung gegen mehrere Personen, muss allen, denen gegenüber Ablaufhemmung eintreten soll, die Prüfungsanordnung bekannt gegeben werden. Personen gegenüber, denen gegenüber d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.13 Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit, Abs. 11

Rz. 191 Diese Vorschrift zieht die Konsequenz aus der Regelung, dass die steuerliche Handlungsfähigkeit nach § 79 Abs. 1 Nr. 1, 2 AO an die bürgerlich-rechtliche Geschäftsfähigkeit anknüpft. Ist der Stpfl. nicht geschäftsfähig, ist er steuerlich auch nicht handlungsfähig. Hat eine solche Person keinen gesetzlichen Vertreter, können Verwaltungsakte ihr auch nicht wirksam beka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Wesen der Ablaufhemmung

Rz. 1 § 171 AO enthält in 17 Absätzen die Tatbestände der Ablaufhemmung. Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt ein, wenn aus bestimmten Gründen eine endgültige Steuerfestsetzung während der Festsetzungsfrist nicht möglich ist, der Gesetzgeber aber die Möglichkeit einer endgültigen Steuerfestsetzung noch erhalten will. Die Ablaufhemmung tritt nur ein, wenn die reguläre Fes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.3.1 Sachlicher Umfang (erfasste Steuerarten)

Rz. 114 Die Ablaufhemmung bezieht sich auf diejenigen Steuerarten und Besteuerungszeiträume, die von der Außenprüfung erfasst worden sind. Die Ablaufhemmung bezieht sich daher nicht nur auf Steueransprüche, die "durch" die Außenprüfung aufgedeckt werden, sondern auf alle Steueransprüche, die nach der Prüfungsanordnung in den Rahmen der Außenprüfung fallen, auch wenn sie vorh...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wertermittlung einer Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Der Überblick erfolgt gemäß der aktuellen Fassung der BStBK-Hinweise. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat ihre berufsständischen Hinweise im berufsrechtlichen Handbuch zur Ermittlung des Werts einer Steuerberaterpraxis grundlegend überarbeitet. Die aktuelle Fassung (Stand: Januar 2025) berücksichtigt sowohl die betriebswirtschaftlichen und berufsrechtlichen B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2.1 Regelung für vor dem 1.1.2025 entstandene Steuern und Steuervergütungen

Rz. 95 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde eine Frist von 5 Jahren für die Ablaufhemmung eingeführt, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde. Nach Art. 97 § 37 Abs. 2 EGAO gilt die Neuregelung jedoch erst für Steuern und Steuervergütungen, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Für Steuern und Steuervergütungen, die vor dem 1.1.2025 e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.2 Persönlicher Umfang der Ablaufhemmung

Rz. 136 Da der persönliche Umfang der Steuer- oder Zollfahndung nicht durch eine Prüfungsanordnung konkretisiert wird, richtet sich dieser Umfang nach den tatsächlichen Ermittlungen.[1] Aus diesen tatsächlichen Ermittlungen muss sich ergeben, gegen wen die Prüfung gerichtet ist. Dies muss vor Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist feststehen. Tritt danach in diesem Umfang ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.8 Anlaufhemmung bei beherrschendem Einfluss auf Personen in Drittstaaten, Abs. 7

Rz. 87 Abs. 7 enthält eine besondere Anlaufhemmung bei Beziehungen zu Drittstaaten-Gesellschaften, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] eingeführt und gilt nach Art. 97 § 10 Abs. 15 EGAO für alle nach dem 31.12.2017 beginnenden Festset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.6 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 46 Die Verlängerung der Festsetzungsfrist tritt bei den Personen ein, die Steuerschuldner derjenigen Steuer sind, hinsichtlich derer Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung begangen wurde. Dabei ist es unbeachtlich, wer die Steuerhinterziehung begangen hat oder ob dem Stpfl. die Steuerhinterziehung bekannt war. Es kommt nur darauf an, dass es sich objekti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Verantwortlichkeit

Rn. 32 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Verantwortlicher für die Aufbewahrung ist der Kaufmann selbst, bei juristischen Personen die jeweils maßgeblichen Organe (bei AG respektive (dualistisch geprägten) SE: der Vorstand (vgl. § 91 AktG); bei monistisch strukturierten SE: die geschäftsführenden Direktoren (vgl. § 40 SEAG); bei KGaA: der Komplementär bzw. die persönlich haftenden Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Status nach Auflösung

Rn. 21 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Gesellschaft besteht als solche nicht mehr, sie ist nicht mehr Träger von Rechten und Pflichten, auch nicht mehr der Aufbewahrungspflicht. Es gelten folgende Regelungen: OHG und KG: Gemäß § 152 Abs. 1 Satz 1 (zuvor: § 157 Abs. 2 Satz 1), ggf. i. V. m. § 161 Abs. 2, sind die Bücher und Papiere einer aufgelösten Gesellschaft einem durch die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 22 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff., sowie HdR-E, HGB § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwerb). Das gilt auch für Anteile an PersG, die ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Regelmäßiger Beginn der Festsetzungsfrist, Abs. 1

Rz. 2 Die Festsetzungsfrist beginnt regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden oder nach § 50 Abs. 3 AO unbedingt geworden ist. Maßgebend ist, wann der Steueranspruch nach § 38 AO nach den Einzelsteuergesetzen entstanden ist, die Fälligkeit ist unbeachtlich. Der Beginn der Festsetzungsfrist am Ende des Kalenderjahrs gilt für alle Steuern, unabhängi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Interessenlage

Rn. 7 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Zwischen den "eigenen" Interessen des UN (i. w. S. z. B. der Gesellschafter, Aktionäre, Geschäftsführer, Vorstände, AR, Praktikabilität, Platzprobleme) und "fremden" Interessen (z. B. der Öffentlichkeit, des Staats, insbesondere der Finanzbehörden, der Gläubiger und Prüfer) musste ein sinnvoller Kompromiss gefunden werden. Dem Aufbewahrungszwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Anwendungsbereich (§ 342)

Rn. 11 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 342 thematisiert den generellen Anwendungsbereich des EIB. Dieser ist konzeptionell breit gefasst und umfasst sowohl KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) als auch PersG gemäß § 264a Abs. 1 (z. B. GmbH & Co. KG ohne eine natürliche Person oder eine PersG als persönlich haftenden Gesellschafter) mit multinationaler Tätigkeit. Der Anwendungsbereich er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Eigenkapitalanteil einer Zuschreibung

Rn. 397 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die das Konzept der Wertaufholungsrücklage regelnden Vorschriften des AktG und GmbHG haben durch die in § 253 Abs. 5 kodifizierte Zuschreibungspflicht eine Aufwertung erfahren (vgl. Herzig/Rieck, WPg 1999, S. 305 (309); Pickhardt, DStZ 1997, S. 671 (673)). Denn § 58 Abs. 2a AktG und § 29 Abs. 4 GmbHG sehen die Möglichkeit vor, dass Vorstand ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Täterkreis

Rn. 26 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei allen Tatbeständen des § 334 handelt es sich um sog. echte Sonderdelikte, d. h., mindestens einer der Tatbeteiligten muss besondere persönliche Merkmale i. S. d. §§ 14 Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 1 OWiG aufweisen. Das besondere persönliche Merkmal liegt bei § 334 Abs. 1 darin, dass hier – bis auf § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, wonach auch die ständ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. § 334 Abs. 2a

Rn. 22 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 2a adressiert ordnungswidriges Verhalten bei Verletzung prüfungsbezogener Pflichten von Mitgliedern eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsausschusses einer KapG. Die jeweils einzuhaltenden Pflichten sind in den Nr. 1–3 näher bezeichnet. Bußgeldbewehrt sind namentlich Verstöße in Bezug auf die Überwachung der Unabhän...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Länderbezogene Angaben

Rn. 88 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Nach den allg. Angaben des § 342h Abs. 1 widmen sich § 342h Abs. 2f. den länderbezogen auszuweisenden Angaben. Für welche Länder und Steuerhoheitsgebiete ein getrennter Ausweis zu erfolgen hat und wie die Angaben den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzuordnen sind, ist hingegen separat in § 342i geregelt. Konzeptionell werden die länderbezoge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. "Kaufmann" i. S. d. § 257

Rn. 12 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Aufbewahrungspflichtig sind Einzelkaufleute ((auch solche nach § 241a, wenngleich die handelsrechtliche Pflicht für die in Folge der Ausübung des Wahlrechts nach § 241a nicht erstellten Unterlagen erlischt); vgl. stellvertretend Beck Bil-Komm. (2024), § 257 HGB, Rn. 1f.), Handelsgesellschaften (bei der OHG alle Gesellschafter, bei der KG ledi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. § 334 Abs. 2

Rn. 18 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 2 adressiert in Satz 1 den Tatbestand, dass ein BV nach § 322 Abs. 1 durch einen AP erteilt wurde, obwohl nach § 319 Abs. 2 oder 3, jeweils i. V. m. Abs. 5, oder nach § 319b Abs. 1 Satz 1 oder 2, jeweils auch i. V. m. Abs. 2, er oder nach § 319 Abs. 4 Satz 1 oder 2, jeweils i. V. m. Abs. 5, oder nach § 319b Abs. 1 Satz 1 oder 2, je...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Jahresabschlüsse

Rn. 43 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Dieser Begriff umfasst die Bilanz und GuV zum Schluss des jeweiligen (Rumpf-)GJ (Legaldefinition in § 242 Abs. 3). Bei KapG (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1), eG (vgl. § 336 Abs. 1 Satz 1) wie auch PersG, bei denen § 264a Anwendung findet, ist zusätzlich der Anhang sowie bei kap.-marktorientierten (i. S. d. § 264d), nicht zur Aufstellung eines KA ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.1 Handelsgesetzbuch

Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung im Regelfall keine R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.2 Veräußerung

Rz. 114 Unter Veräußerung ist nicht nur die Lieferung von Gegenständen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG, sondern auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern immaterieller Art zu verstehen, die als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG zu beurteilen ist (Abschn. 15a.2 Abs. 1 S. 3 UStAE). Die Veräußerung muss einen "Umsatz" darstellen, da Abs. 8 davon spricht, dass der Umsatz anders z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 4.1 Fehlmaßnahme

Rz. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH[1] kann ein Geschäftswert statt mit den Anschaffungskosten mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt werden, wenn sich die Zahlung des Mehrbetrags unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, dass der Teilwert des Geschäftswerts in seiner Gesamtheit – einschließlich seiner zwischenzeitlich angewachsenen originäre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.1 Handelsrecht

Rz. 13 vorläufig frei Rz. 14 Ein derivativer Geschäftswert kann nur bei einem Unternehmenserwerb entstehen. Der Begriff "Unternehmen" ist gesetzlich nicht definiert. Unternehmen sind Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, aber auch einzelne Betriebe oder Teilbetriebe, die am Wirtschaftsverkehr als selbstständige Einheit teilnehmen, auch wenn ihnen die rechtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 1 Rechte und Pflichten aus dem GmbH-Gesetz

Im GmbH-Gesetz gibt es einige Vorschriften, die spezielle Geschäftsführer-Pflichten regeln. Die Wichtigsten neben der Leitungspflicht sind: die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Organisation, wie zur Einberufung der Gesellschafterversammlung oder zur Einreichung einer jeweils aktuellen Gesellschafterliste, sofern nicht ein Notar an der Veränderung im Bestand der Gesellsc...mehr