Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 12.1 Abzugsfähigkeit der Umwandlungskosten

Umwandlungskosten, die von der übernehmenden Personengesellschaft bzw. von deren Gesellschaftern zu tragen sind, mindern nach § 4 Abs. 4 Satz 1 UmwStG das Übernahmeergebnis. Es ist jedoch § 3c EStG zu beachten.[1] Dabei schreibt § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG ausdrücklich die Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG vor, so dass die Umwandlungskosten, soweit sie auf natürliche Personen der üb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.5 Zwischenwertansatz

Im Rahmen einer steueroptimalen Gestaltung der Umwandlung kann ein Wertansatz über dem Buchwert, aber unter den gemeinen Werten sinnvoll sein. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge oder vom übertragenden Rechtsträger nicht ausgeglichene negative Einkünfte gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG nicht auf die übernehmend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / c) Nachfolgende Prüfung des Vorliegens einer Entnahme

Des Weiteren muss geprüft werden, inwieweit im Anschluss an den "Anteilstausch" eine Gewinnrealisierung durch eine gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewertende Entnahme (§ 4 Abs. 1 S. 2 EStG) der i.R.d. Umwandlung neu zugeteilten ("eingetauschten") GmbH-Anteile aus dem Sonder-BV II des Gesellschafters eingetreten ist.[38] Entscheidend für die Entnahme ist, ob di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Statuswechsel von der e... / 6. Besonderheiten der Nachhaftung beim Wechsel zur KG

§ 707c Abs. 5 regelt die Nachhaftung eines Gesellschafters, der künftig als Kommanditist nur mit der im Register eingetragenen Haftsumme haftet, für die bis dahin entstandenen Verbindlichkeiten. Durch einen Verweis auf § 728b BGB wird die Nachhaftung auf fünf Jahre begrenzt. Durch die Regelung wird der Gesellschafter, der infolge des Statuswechsels Kommanditist wird, bezügli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Statuswechsel von der e... / 8. Musterformulierungen zur Statusanmeldung

Bleifeld, RNotZ 2024, 209 (230 f.); Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 12. Aufl. 2024, A 20.18-20.20; Heckschen / Freier; Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis, 1. Aufl. 2024, § 5 Rz. 81 f.; Krafka, Registerrecht, 12. Aufl. 2024, Rz. 2329 Anmeldung des Statuswechselsmehr

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Der qualifizierte Anteilsta... / 2. Problemstellung

In der derzeitigen Struktur liegt eine steuerliche Betriebsaufspaltung vor. In dieser typischen Konstellation hat das Betriebsunternehmen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (OpCo-GmbH), während das Besitzunternehmen eine Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) mit einer natürlichen Person als Gesellschafter ist.[6] Die zur Begründung einer Betriebsaufspaltung erforderliche...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / I. Zivilrechtliche Fragen

Der Gewinnabführungsvertrag (GAV) muss von der Hauptversammlung der Organgesellschaft sowie des Organträgers mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des vertretenen Kapitals genehmigt werden (§ 293 AktG). Beachten Sie: Über die bei einer beteiligten GmbH i.R.d. zustimmenden Gesellschafterbeschlusses zu erfüllenden Mehrheitserfordernisse wird gestritten[1]; nach der Rechtsprec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / 1. Ist ein qualifizierter Anteilstausch nach § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG im Sonder-BV möglich?

Ja, die Übertragung der Beteiligung (OpCo-GmbH) vom Gesellschafter in die HoldCo-GmbH kann nach § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG auf Antrag ertragsteuerneutral zu Buchwerten erfolgen. Dies wird wie folgt begründet: a) Voraussetzungen des § 1 UmwStG Die Anteile an der OpCo-GmbH befinden sich im steuerlichen Sonder-BV II der GmbH & Co. KG (Besitzgesellschaft im Rahmen einer steuerlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Statuswechsel von der e... / 7. Anspruch auf den Statuswechsel im Erbfall

§ 724 Abs. 1 BGB regelt einen Anspruch der Erben, dass die bislang bestehende eGbR künftig in der Rechtsform der KG fortgeführt wird. Wird dieser "Umwandlungsantrag" abgelehnt, kann der Gesellschafter das Gesellschaftsverhältnis kündigen (Einzelheiten hierzu bei Retzlaff in Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 724 Rz. 2 ff.).mehr

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GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die Ausgleichszahlung an den außenstehenden Minderheitsgesellschafter (= ein nicht demselben Konzern zugehöriger Gesellschafter) ist eine Entschädigung, die ein Minderheitsgesellschafter erhält, wenn ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger abgeschlossen w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Statuswechsel von der e... / 3. Materiell-rechtliche Voraussetzungen des Rechtsformwechsels

Der Statuswechsel bezieht sich auf das Registerverfahren des Rechtsformwechsels. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen sind davon unabhängig, sofern die Eintragung der neuen Rechtsform keine konstitutive Wirkung hat (s. Heckschen / Freier; Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis, 1. Aufl. 2024, § 5 Rz. 14, Rz. 22 ff. zu den materiellrechtlichen Voraussetzungen). So...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / II. Höhe des Ausgleichsanspruchs

Der nach § 304 Abs. 2 AktG mindestens jährlich zu zahlende Ausgleichsanspruch muss einem Betrag entsprechen, der nach der bisherigen Ertragslage der Organgesellschaft und ihren künftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung angemessener Abschreibungen und Wertberichtigungen voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die einzelne Aktie/Geschäftsanteile verteilt w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / 2. Stellen die i.R.d. Anteilstauschs erhaltenen Anteile notwendiges Sonder-BV II dar?

Ja, die i.R.d. Anteilstauschs erhaltenen Anteile einschließlich etwaiger davor bereits bestehender Anteile an der HoldCo-GmbH stellen notwendiges Sonder-BV II des Gesellschafters bei der GmbH & Co. KG dar, so dass es nicht zu einer steuerlichen Entnahme der Anteile in das steuerliche Privatvermögen kommt. Dies wird wie folgt begründet: a) BFH-Rechtsprechung zur Spaltung im So...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / a) BFH-Rechtsprechung zur Spaltung im Sonder-BV analog anwendbar

Wie bereits oben unter IV. 1. erläutert, ist nach der BFH-Rechtsprechung[26], der finanzgerichtlichen Rechtsprechung[27] und der Auffassung im Schrifttum[28] sowie nach hier vertretenen Auffassung ein qualifizierter Anteilstausch i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG im steuerlichen Sonder-BV grundsätzlich möglich. Mit Urteil vom 15.6.2016 (I R 69/15)[29], das einen qualifizierten A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.2 Gesellschafter einer GbR (§ 705 BGB), Partnerschaftsgesellschaft, OHG

Rz. 41a Eine GbR war jedenfalls nach der bis zum 31.12.2023 geltenden Rechtslage keine juristische Person, auch wenn sie nach der Rechtsprechung als (Außen-)Gesellschaft Rechtsfähigkeit besaß und auch ab dem 1.1.2024 als nicht rechtsfähige GbR ausgestaltet (§ 705 Abs. 2, 2. Var. BGB) besitzt und in diesem Rahmen im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig ist (BGH, Urteil v...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.1 Geschäftsführer und Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 35 Die BSG-Rechtsprechung zu den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ist in den letzten Jahren zwar restriktiver geworden; im Sinne der Rechtsklarheit aber auch klarer. Die Rechtsprechung hat sich hin zu einer formalen Betrachtung entwickelt (zutreffend: Rossa-Heise, GmbH-StB 2023, 104, 106). Die sog. "Kopf und Seele"-Rechtsprechung – insbesondere auch mit der Betrachtu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honoraroptimierung für Steu... / 5 Durchgriff auf Dritte

Gehören zum Kreis der Mandanten kleine und mittlere Kapitalgesellschaften mit personalistischer Struktur oder Personengesellschaften, bei denen kein vollhaftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z. B. GmbH & Co. KG), empfiehltes sich, die einzelnen Gesellschafter ebenfalls in die Verpflichtung zu nehmen. Bei Kreditinstituten gehört es zur Selbstverständlichkeit, d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3.2 Komplementäranteil an der KG bzw. OHG

Wird die Gesellschaft laut Gesellschaftsvertrag/Gesetz nur unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt, hat dies zur Folge, dass der gegen die Gesellschaft gerichtete Abfindungsanspruch durch den Testamentsvollstrecker zum Nachlass geltend gemacht wird. Wird die Gesellschaft aufgrund des Todes des Erblassers aufgelöst, wird der Erbe Mitglied der Abwicklungsgesellschaf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sonstige Vermögensgegenstände / 4 Antizipierte Posten zählen zu den "sonstigen Vermögensgegenständen" und sind im Anhang zu erläutern

Werden unter dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, so müssen nach § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Verpflichtung dieser Angabe befreit. Sollte der Ausweis einer Forderung gegenü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.3 Haftungsfallen

Soweit Gesellschaftsrechte aus Anteilen an Kapitalgesellschaften und an Personenhandelsgesellschaften – wenn die Stellung nicht mit einem vollhaftenden Gesellschafter vergleichbar ist – durch den Steuerberater wahrgenommen werden, ist dies unproblematisch. Gefährlich sind aber die Fälle, in denen der Steuerberater als Testamentsvollstrecker die voll haftenden Funktionen und ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sonstige Vermögensgegenstände / 12 Weitere Fälle der sonstigen Vermögensgegenstände

Neben den bereits genannten Beispielen, gehören regelmäßig auch folgende Fälle zu den sonstigen Vermögensgegenständen: - Emissionsberechtigungen gem. Treibhausgasemmissionshandelsgesetz (TEHG) (wenn nicht zu den Vorräten zugehörig), - geleistete Kautionen (sofern kurzfristige Laufzeiten), - Ansprüche auf Investitionszulagen, - Ansprüche auf Überbrückungshilfen oder Corona-Sofort...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3.1 Kommanditbeteiligung

Die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil ist rechtlich zulässig und für den Steuerberater wohl erlaubt, da er hier kein Kaufmann/Unternehmer wird (allerdings wird der Kommanditist als Gewerbetreibender i. S. d. GewO betrachtet).[1] Voraussetzung ist zudem, dass die Gesellschafterversammlung zugestimmt hat bzw. die Testamentsvollstreckerlösung im Gesellschaftsvert...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.4 Testamentsvollstreckung und GmbH-Anteil

Die Testamentsvollstreckung an einem GmbH-Anteil ist ohne Weiteres zulässig – auch ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter. Der Testamentsvollstrecker nimmt die Rechte des Erben kraft eigenen Rechts in vollem Umfang wahr. Vorbehaltlich des Verbots der unentgeltlichen Verfügung nach § 2205 Satz 3 BGB umfasst die Testamentsvollstreckung auch Rechte des Testamentsvollstrecke...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Besonderheiten

Jeder Testamentsvollstrecker muss den Nachlass bis zur Aushändigung/Auseinandersetzung notwendigerweise verwalten ("abwickeln", s. Tz. 2.1.). Davon zu unterscheiden ist die Verwaltungsvollstreckung eines Testaments nach § 2209 Satz 1 Halbs. 1 BGB. Diese beschränkt sich ausschließlich auf die Verwaltung des Nachlasses.[1] Andere Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker nicht. ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften; Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags bei Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung

Leitsatz 1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Gewerbeertrag der Oberpersonengesellschaft unterliegt im Hinblick auf den Gewinn aus der Veräuß...§ 9 Nr. 2 GewStGmehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz 1. Der § 7 Satz 2 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) unterfallende Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Oberpersonengesellschaft ist nicht auf die stillen Reserven der Oberpersonengesellschaft und die stillen Reserven der Unterpersonengesellschaft aufzuteilen. Es handelt sich vielmehr um einen einheitlichen Veräußerungsvorgang auf der Ebene der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Gewerbeertrag der Oberpersonengesellschaft unterliegt im Hinblick auf den Gewinn aus der Veräuß...§ 9 Nr. 2 GewStGmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Die Tarifbegrenzung gilt aufgrund des Gesetzeswortlauts nur für den Erwerb von einer "natürlichen Person".[1] Die Person des Schenkers ist dagegen nicht auf natürliche Person beschränkt; Schenker kann somit jeder sein. Rz. 14 Der Begriff der natürlichen Person umfasst – im Unterschied zu den juristischen Personen – alle Menschen (einschl. des nasciturus, § 1923 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.4 Vergütungen an Gesellschafter

Rz. 109 Wie bei allen Mitunternehmerschaften sind auch bei der GmbH & Co. Vergütungen an Beteiligte für Dienste und sonstige Leistungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, sondern zählen zum steuerlichen Gewinn. Das gilt für die Kommanditisten ebenso wie für die Komplementär-GmbH. Die dieser Beurteilung zugrundeliegende Vorschrift des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Hs. 2 EStG bi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.5 Aufwendungen der Gesellschafter

Rz. 112 Ebenso wie die Vergütungen der Mitunternehmerschaft an einzelne Mitunternehmer werden umgekehrt die Aufwendungen einzelner Mitunternehmer für die oder im Interesse der Mitunternehmerschaft in deren Gewinnermittlung einbezogen. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). Diese Aufwendungen, die allgemein als Sonderbetriebsausgaben beze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 29 In Rz. 8 wurde bereits erwähnt und erläutert, dass die GmbH & Co. eine Personengesellschaft, genauer eine KG darstellt. Für sie gelten daher zunächst und in erster Linie die §§ 161–179 HGB. Diese sind durch das Gesetz v. 4.7.1980[1] mit Wirkung ab 1981 z. T. erheblich erweitert worden, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegung der Rechtsverhältnisse und die Haftung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.4 GmbH & Still

Rz. 53 Eine gewisse Sonderstellung im Kreis der Sonderformen nimmt die atypisch stille Gesellschaft zur GmbH ein, die "GmbH & Still". Bei ihr stehen gesellschaftsrechtlicher Ansatz- und Ausgangspunkt sowie tatsächliche Aus- und Umgestaltung im Gegensatz zueinander. Rz. 53a Im Fall der GmbH & Still beteiligen sich natürliche oder juristische Personen entsprechend den §§ 230–23...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.3.3 Betriebsvermögen und dessen steuerliche Zurechnung

Rz. 197 Mit der Begründung einer GmbH & Still entsteht nur eine Beteiligung am Betrieb der GmbH, nicht an der GmbH selbst. Ist der atypisch stille Gesellschafter schon und zugleich an der GmbH beteiligt, bleibt die bestehende Gesellschafterstellung unverändert. Die atypisch stille Beteiligung am Betrieb der GmbH besteht also neben der Beteiligung an der GmbH selbst. Das bede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.7 Fiktion eines Gewerbebetriebs

Rz. 79 Eine GmbH & Co. unterhält oftmals ein Gewerbe i. S. d. HGB und zugleich auch ein gewerbliches Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG. Aus diesem Grund erzielen ihre Gesellschafter, soweit sie zugleich als Mitunternehmer anzusehen sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Rz. 79a Nach ständiger Rspr. besteht bei einer Personengesellschaft d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / bb) Grundlegende Aussagen durch das FG Hamburg

Führt ein Gesellschafter einer KG dem Gesellschaftsvermögen der KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Vermögenswert zu, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), könne eine freigebige Zuwendung dieses Gesellschafters an die weiteren Gesellschafter vorliegen (FG Hambu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.7.6 Änderung der Gewinnverteilung

Rz. 156 Bei einer GmbH & Co. ist eine vGA nicht nur aus laufender unangemessener Gewinnverteilung möglich, sondern ebenso bei Änderung der Gewinnverteilung für die Zukunft zulasten der Komplementär-GmbH. Im zuletzt genannten Fall tritt die Vermögensminderung in Form verhinderter Vermögensmehrung erst zukünftig in Erscheinung, ihre Verursachung wird allerdings gegenwärtig bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.3.2 Abgrenzung der typisch zur atypisch stillen Beteiligung

Rz. 195 Der stille Gesellschafter i. S. v. § 230 HGB erzielt regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen; § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 Halbs. 2 EStG erwähnt aber auch den Ausnahmefall, der eine andere Beurteilung erfordert, wenn "… der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist." Damit wird an dieser Stelle – ähnlich wie in § 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG – der atypi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.5.3 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 225 Nach ständiger Rspr. bildet die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) in der Steuerbilanz des beteiligten Mitunternehmers kein einheitliches und besonderes Wirtschaftsgut.[1] Sie entspricht vielmehr dem Saldo der anteilig auf ihn entfallenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens – wie er im individuellen Kapitalkonto zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / a) Sachverhalt zu BFH v. 19.6.2024 – II R 40/21, ErbStB 2024, 337 [Mühlenstädt]

Vater V und die Söhne S1 und S2 schlossen am 27.6.2006 einen notariell beurkundeten Vertrag über die Errichtung einer GmbH. Jeder Gesellschafter war zu einem Drittel am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Laut Satzung stand der auszuschüttende Gewinn den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligung am Stammkapital zu, sofern nicht eine andere Gewinnverteilung unter Zustimmun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.7 Pensionszusagen

Rz. 124 Der RFH und BFH hatten Pensionszusagen an Gesellschafter von Personengesellschaften zunächst als betrieblich bedingt angesehen und dementsprechend Zuführungen zu Rückstellungen als Betriebsausgaben anerkannt. Erst 1967 wurde eine derartige Zusage als Gewinnverteilungsabrede zwischen den Gesellschaftern eingestuft.[1] An dieser grundsätzlichen Beurteilung hat sich bis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.3.4 Gewinnermittlung und -verteilung

Rz. 202 Die GmbH & Still ist Subjekt der Einkünftequalifikation und der Gewinnermittlung.[1] Daraus folgt, dass die Einkünftequalifikation für den stillen Gesellschafter bereits auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der GmbH & Still erfolgt. Bei der GmbH & atypisch Still wird der Gewinnanteil dem atypisch Stillen im Wege der einheitlichen Gewinnfeststellung direkt zug...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / b) Grundlegende Aussagen durch den BFH

Der BFH sieht die Kapitalrücklage als Bestandteil des Eigenkapitals der Gesellschaft, die im Grundsatz allein der Gesellschaft zustehe (BFH v. 19.6.2024 – II R 40/21, ErbStB 2024, 337 [Mühlenstädt]). Kapitaleinzahlungen seien aufzuspalten in zunächst einer Zuführung von Kapital zum Vermögen der Gesellschaft (Einlage) und einer anschließenden Einstellung des zugeführten Betra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2.2 Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 65 In der Literatur wurde früher z. T. die Auffassung vertreten, die GmbH & Co. sei wegen der Vermischung der beiden Grundtypen des deutschen Handelsrechts, nämlich der Personen- und Kapitalgesellschaft, insgesamt als Körperschaft einzustufen. Die höchstrichterliche Rspr. ist dieser Auffassung nicht gefolgt. Der Große Senat[1] hat vielmehr klar herausgestellt, dass eine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.8.1 Grundlagen

Rz. 169 Der BFH erkennt zwischen Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer einen Leistungsaustausch in Form von Veräußerungen an.[1] Die Finanzverwaltung folgt dem. Grundsätzlich können die Gesellschaft und ihre Gesellschafter einerseits, die Gesellschafter untereinander andererseits Verträge wie unter fremden Dritten abschließen. Steuerrechtlich werden solche Verträge nur dan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.10.3.1 Grundlagen

Rz. 193 Das Bild einer Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft wird besonders bei der GmbH & atypisch Still deutlich. Sie ist im Handels- wie im Steuerrecht gleichermaßen anerkannt; beide Rechtsgebiete gehen bei ihrer Wertung indessen völlig unterschiedliche Wege. Während das Handelsrecht der außergewöhnlichen Stärkung der Rechte des stillen Gesellschafters keine Bed...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2 Haftungsbeschränkung

Rz. 37 Der wichtigste Vorzug einer GmbH & Co. KG gegenüber einer normalen KG ist naturgemäß die begrenzte Haftung der Gesellschafter. Zwar ist die Komplementär-GmbH in ihrer Haftung für Schulden der KG keinesfalls auf einen festen Betrag beschränkt. Sie haftet nach § 13 Abs. 2 GmbHG vielmehr mit ihrem gesamten Vermögen, das sehr wohl mehr als das Stammkapital ausmachen kann....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.2 Umfang des Betriebsvermögens

Rz. 101 Das ertragsteuerliche Betriebsvermögen umfasst neben dem Gesamthandsvermögen – dem Vermögen der GmbH & Co. selbst – auch diejenigen Vermögenswerte der Gesellschafter, die der GmbH & Co. dienen (Sonderbetriebsvermögen I). Dazu zählen nach der Rspr. selbst solche Wirtschaftsgüter, die beim Gesellschafter aus anderen Gründen und an anderer Stelle schon gewerbliches Betr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.6.3.4 Bedeutung der Kapitalkonten

Rz. 138 Die Kapitalkonten der einzelnen Mitunternehmer bilden regelmäßig die Grundlage für die Verteilung des Restgewinns. Das gilt im Übrigen nicht nur im Verhältnis der Komplementär-GmbH zu den Kommanditisten, sondern ebenso im Verhältnis der Kommanditisten untereinander. Maßgeblich sind regelmäßig die Nominalwerte. Rz. 139 Der BFH[1] hat herausgestellt, dass die Kapitalkon...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entwicklungen bei ... / aa) Sachverhalt (vereinfachte Darstellung)

An der KG sind A mit 60 % und B mit 40 % beteiligt. Die KG hält sämtliche Anteile an der GmbH. Die KG überträgt im Jahre 2018 diese Anteile an der GmbH unentgeltlich auf B. Das FA geht von einer Schenkung von 60 % der Anteile an der Kapitalgesellschaft von Gesellschafter A an Gesellschafter B aus. Grafik 4: Sachverhalt zu FG Nürnberg v. 14.3.2024 – 4 K 263/22mehr