Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 2 Rechte und Pflichten nach Handelsrecht und Steuerrecht

Der Geschäftsführer ist verantwortlich dafür, dass die Buchführungspflichten (§ 41 GmbHG) erfüllt und dass der Jahresabschluss der GmbH erstellt (§ 42 GmbHG) und den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt wird. Er ist dazu verpflichtet, den Jahresabschluss unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen (§ 42a GmbHG). Zusätzlich trägt er...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 3 Auskunftspflicht

Jeder Gesellschafter hat das Recht, die Bücher der Gesellschaft einzusehen und Auskunft zu verlangen. Dieses Auskunfts- und Einsichtsrecht muss der Geschäftsführer erfüllen (§ 51a GmbHG).mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / 1 Die Mitgliedschaftsrechte des Gesellschafters

Mit dem GmbH-Anteil erhält der GmbH-Gesellschafter in der Regel die vollen Mitgliedschaftsrechte. Das sind: Die Teilhaberechte, wie das Stimmrecht und das Recht auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung das Einsichts- und Auskunftsrecht über alle Angelegenheiten der GmbH das Recht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung für den mindestens 10 %-Minderheits-Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.2 Teilanteilsveräußerung

Eine Teilanteilsveräußerung liegt vor, wenn ein Freiberufler nicht seinen ganzen Anteil an einer Personengesellschaft, sondern nur einen Teil davon veräußert, sodass er weiterhin an der Sozietät oder Gemeinschaftspraxis beteiligt bleibt. Es gibt 2 Fälle der Teilanteilsveräußerung: Ein weiterer Freiberufler tritt gegen Zahlung eines Entgelts an den oder die "abgebenden" Gesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.3 Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft ist zwar eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft, aber eine Innengesellschaft, die selbst kein Gewerbe betreibt. Das Gewerbe wird vielmehr von dem Unternehmen betrieben, an dem sich der Stille beteiligt. § 230 HGB beschreibt die stille Gesellschaft als Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage. Bei der stillen Gesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.2 Seitwärtsabfärbung: Bagatellgrenze für den Umfang der gewerblichen Tätigkeit

Die Seitwärtsabfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG setzt voraus, dass die Personengesellschaft auch eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt. Darüber hinaus muss sie auch eine weitere Tätigkeit ausüben, die isoliert betrachtet den Tatbestand einer anderen Einkunftsart erfüllt. Beide Tätigkeiten müssen trennbar sein. Wichtig Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.1 Allgemeines

Die Begriffe "Unternehmer" und "Mitunternehmer" sind gleichrangig.[1] Auch der Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist ein Unternehmer des Betriebs. Der Mitunternehmer unterscheidet sich vom Einzelunternehmer dadurch, dass er seine unternehmerische Tätigkeit nicht allein, sondern zusammen mit anderen (Mit-)Unternehmern in gesellschaftlicher Verbundenheit au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / 3 Vererblichkeit von Geschäftsanteilen

Außerdem sind die Geschäftsanteile vererblich. Mit dem Tode des Inhabers stehen dem oder den Erben bzw. der Erbengemeinschaft alle Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsanteil unmittelbar zu. Praxis-Tipp Rechtsnachfolge anzeigen Es ist sinnvoll, die Rechtsnachfolge der GmbH z. B. durch Vorlage des Erbscheins anzuzeigen, weil die Geschäftsführer eine aktualisierte Liste der Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.2 Mitunternehmerschaft

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb teilt das Gesetz in 2 Gruppen ein, und zwar in die Einkünfte aus einzelgewerblichen Unternehmen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG und in die Einkünfte aus Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das sind die Gewinnanteile und Sondervergütungen der Gesellschafter einer OHG , einer KG oder einer anderen Gesellschaft, b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.1.3 Gewinnfeststellung bei Gesellschafterwechsel

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils des Vermögens ist gesondert und einheitlich festzustellen. Eine klare und eindeutige und so auch durchgeführte Vereinbarung, nach der ein Gesellschaftsanteil am 1.1. eines Jahres übergeht, führt dazu, dass der Veräußerungsgewinn nicht bereits im abgelaufenen, sondern erst im eben begonnenen Jahr entsteht.[1] Verfahrensrechtlich ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 3.5 Transparenzprinzip

Die Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, Partnerschaft, atypisch stille Gesellschaft) sind nach dem sog. Transparenzprinzip als solche weder einkommensteuerpflichtig[1] noch körperschaftsteuerpflichtig.[2] Es gilt das Transparenzprinzip. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG rechnet das von gewerblichen Personengesellschaften erzielte Einkommen anteilig unmittelbar den einzelnen Ges...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.1.1 Erfordernis der zeitweiligen Einstellung der freien Berufstätigkeit

Steuerbegünstigt ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG auch ein Veräußerungsgewinn, den ein Freiberufler bei der Veräußerung seines "gesamten" Anteils an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft, z. B. Sozietät oder Gemeinschaftspraxis, erzielt. Voraussetzung dafür ist aber ebenfalls, dass der Steuerpflichtige seine freiberufliche Tätigkeit in d...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Ausschluss der Besteuerung des Einbringungsgewinns II durch die Fusionsrichtlinie (FRL)

Leitsatz Wurde die Beteiligung an einer EU-ausländischen Kapitalgesellschaft zu einem Wert unterhalb des gemeinen Werts in eine deutsche Kapitalgesellschaft eingebracht und die deutsche Kapitalgesellschaft innerhalb von 7 Jahren in eine Personengesellschaft formgewechselt, verstößt die hiermit bewirkte Besteuerung des Einbringungsgewinns II gegen die Fusionsrichtlinie. Sachverhalt Der Kläger war alleiniger Gesellschafter der in Spanien gegründeten Kapitalgesellschaft MN-SL. Frau E war alleinige G...§ 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG§ 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG§ 22 Abs. 3 UmwStGmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der GmbH wird beendet: durch Übertragung des Geschäftsanteils auf andere Mitgesellschafter bzw. auf Dritte durch Einziehung des GmbH-Anteils durch Ausschließung des Gesellschafters aus der Gesellschaft aus wichtigem Grund durch Austritt des Gesellschafters aus der Gesellschaft durch Tod des Gesellschaftersmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsanteil verkörpert die Mitgliedschaft in der GmbH. Er ist der Inbegriff sämtlicher Gesellschafterrechte. Nur wer Inhaber eines Geschäftsanteiles ist, kann Gesellschafter der GmbH sein. Grundsätzlich sind GmbH-Geschäftsanteile frei veräußerlich. Dabei bedarf die Übertragung von Geschäftsanteilen, die mittels Abtretung erfolgt, der notariellen Beurkundung. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / 2 Beschränkung bei Erwerb und Abtretung von Anteilen

Der GmbH-Anteil ist grundsätzlich frei veräußerlich und übertragbar. Die Verkehrsfähigkeit bzw. sog. Fungibilität eines Geschäftsanteils wird aber durch folgende Maßnahmen erschwert: Die Teilung eines Geschäftsanteils fällt in die Zuständigkeit der Gesellschafter (§ 45 Nr. 4 GmbH-Gesetz). Die Übertragung des Geschäftsanteils kann nur durch eine notariell beurkundete Abtretung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 2.1 Allgemeines

Die persönliche Zurechnung von Einkünften richtet sich danach, welche Person sie i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG "erzielt" hat. Dies ist diejenige Person, die die Leistung bewirkt, durch die der Tatbestand der Einkünfteerzielung nach §§ 13 ff. EStG verwirklicht wird. Einkünfte sind steuerrechtlich nicht zwangsläufig derjenigen Person zuzurechnen, die im Außenverhältnis diejenigen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 2.2.2 Strohmannverhältnisse

Insbesondere verbotene oder unsittliche Geschäfte werden, weil der Geschäftsherr selbst nach außen hin nicht in Erscheinung treten will, oft über einen Strohmann abgewickelt. Nicht maßgeblich ist für die ertragsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft, auf wessen Namen ein Unternehmen angemeldet ist. Es wäre nicht einzusehen, wenn die Besteuerung solcher Geschäfte nur deshalb ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.1.2 Mitveräußerung des Sonderbetriebsvermögens

Der steuerrechtliche Mitunternehmeranteil umfasst neben dem Anteil am steuerlichen Gesamthandsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters.[1] Eine steuerbegünstigte Anteilsveräußerung i. S. d. § 18 Abs. 3 EStG liegt daher nur vor, wenn der Veräußerer die zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen, z. B. Praxisgebäude, mitverä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.1 Abfärbetheorie

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt oder gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bezieht. Dies gilt unabhängig d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gegenstand der GmbH / 3 Geschäfte außerhalb des Unternehmensgegenstands

Stellt der Fremd-Geschäftsführer einer GmbH fest, dass wesentliche Ziele des im Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Unternehmensgegenstandes nicht tatsächlich Gegenstand des operativen und strategischen Geschäftes waren und sind, sollte er die Gesellschafter darauf schriftlich hinweisen und ggf. eine Korrektur des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag einfordern ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführergehalt / 1 Steuer und Geschäftsführergehalt

Das Gehalt des Fremdgeschäftsführers wird mit diesem frei vereinbart. Der Markt entscheidet. Die Gesellschafterversammlung, die aufseiten der GmbH für die Vereinbarung des Anstellungsvertrags und damit für das Gehalt zuständig ist, wird ein Gehalt vereinbaren, welches sie vereinbaren muss, um den gewünschten Geschäftsführer zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Je hö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 8 Spezialfall: Wechsel von der GmbH in die GmbH & Co. KG

Beim Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft ändert sich die Situation der GmbH-Gesellschafter grundlegend: Ein Kommanditist bzw. ein Komplementär hat eine gänzlich andere Rechtsstellung als ein GmbH-Gesellschafter. Es muss daher sehr genau geprüft werden, ob der Formwechsel tatsächlich erfolgen soll und wie die Rechte und Pflichten der einzelnen Personengesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterliste / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer der GmbH muss zur Gründung einer GmbH eine aktuelle Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einreichen. Bei Verwendung des Musterprotokolls bei der Gründung gilt dies zugleich als Gesellschafterliste (§ Abs. 1a Satz 4 GmbHG). Im weiteren Verlauf der GmbH muss der Geschäftsführer jede Änderungen in der Person der Gesellschafter oder im Umfang...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 2 Vor- und Nachteile der angestrebten Rechtsform GmbH

Praxis-Beispiel Umwandlung aus Handwerks-OHG Anton, Berta und Carl sind persönlich haftende Gesellschafter einer Handwerks-OHG. Sie führen alle 3 die Geschäfte und beziehen ihren Lebensunterhalt aus der OHG. Sie wollen die OHG wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung in eine GmbH umwandeln, wobei jeder wie bisher zu einem Drittel beteiligt werden soll. Ob ein Formwechsel ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG

Leitsatz 1. Die Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern setzt nach § 6a Satz 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) voraus, dass an dem Rechtsvorgang ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind. Abhängig ist eine Gesellschaft nach § 6a Satz 4 GrEStG, wenn das herrschende Unternehmen an deren Kapital- oder Gesellscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 5.1.3 Nennung der Anteilseigner

Im Umwandlungsbeschluss ist die Beteiligung der bisherigen Anteilsinhaber an der GmbH nach den für diese neue Rechtsform geltenden Vorschriften anzugeben. Es ist also auszuführen, welche Stammeinlagen auf welche Gesellschafter entfallen und in welcher Höhe diese einbezahlt sind. Auch die Art und der Umfang der Anteile sowie Sonder- und Vorzugsrechte müssen benannt werden. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterliste / 1 Zweck der Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste muss nach § 40 GmbHG für alle Gesellschafter diese Angaben enthalten: Name Vorname Geburtsdatum Wohnort Geschäftsanteile (Nennbeträge, laufende Nr. und prozentuale Beteiligung am Stammkapital) Eine Gesellschaft kann nur in die Gesellschafterliste eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister registriert ist. Dies gilt analog für jede juristische Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführung / 2 Beschränkung der Geschäftsführung

Grundsätzlich steht die gesamte Geschäftsführung unter Regelungsvorbehalt der Gesellschafter. Somit können die Gesellschafter die Geschäftsführungsbefugnis erweitern oder einschränken. Die betreffenden Regelungen können in die Satzung aufgenommen werden und im Bestellungsbeschluss oder in besonderen Gesellschafterbeschlüssen oder auch in einer Geschäftsordnung oder im Anstel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsordnung der GmbH / 1 Zusammenarbeit des Geschäftsführer-Gremiums

Bei der GmbH ist die Gesellschafterversammlung das oberste Willensbildungsorgan. Diese entscheidet, ob sie den Geschäftsführern große Spielräume überlässt oder ob sie diese engmaschig kontrolliert und anweist. Eine Geschäftsordnung ist ein Instrument um die Kontrolle der Geschäftsführung zu erleichtern, aber vor allem auch um die Leitungsaufgabe zu koordinieren. So können di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gegenstand der GmbH / 2 Operative und strategische Geschäftsfelder

Es ist zulässig, sinnvoll und auch rechtlich geboten, den Gegenstand der GmbH weiter einzugrenzen, z. B. danach, welche Produkte (z. B. Nahrungsmittel, Bauteile für die Automobilindustrie) hergestellt werden, mit welchen Produkten (z. B. Spielwaren, Bücher, Baustoffe) Handel betrieben wird oder welche Art von Dienstleistung erbracht wird (Unternehmensberatung, Finanzberatung, I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 6 Vollzugs-/Umsetzungsphase

Nach Beschlussfassung ist der Formwechsel zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung ins Handelsregister und der anschließenden Bekanntmachung ist der Formwechsel abgeschlossen. Die notariell beglaubigte Anmeldung erfolgt bei einem Formwechsel von einer OHG, KG bzw. Partnerschaft durch die Mitglieder des künftigen Vertretungsorgans: bei der GmbH als...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterliste / 2 Verantwortung des Geschäftsführers

Geschäftsführer, die nach Veränderungen der Gesellschafter der GmbH keine neue Gesellschafterliste einreichen, haften gegenüber Gläubigern der GmbH für den daraus entstandenen Schaden als Gesamtschuldner (§ 40 Abs. 3 GmbHG). Als Pflichtverletzung gelten auch das verspätete Einreichen und das Einreichen einer unrichtigen Liste. Die neue Liste ist unverzüglich einzureichen, d....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsordnung der GmbH / Zusammenfassung

Begriff Die Gesellschafter der GmbH können eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erlassen, in der vereinbart wird, wer welche Zuständigkeiten hat und wie die Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsführern bzw. zwischen den Gesellschaftern und den Geschäftsführern zu erfolgen hat. Wichtig ist, dass die Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 4 Vorbereitungsphase

Die Initiative zum Formwechsel geht entweder vom Management oder den Anteilseignern aus. Die Vorbereitung beginnt, wenn zu erwarten ist, dass die notwendige Mehrheit für den Umwandlungsbeschluss der Anteilseigner zustande kommt. Im Vorfeld des Formwechsels sind der Umwandlungsbericht zusammen mit der Vermögensaufstellung und dem Entwurf des Umwandlungsbeschlusses als Anlagen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 5.2 Fassung des Umwandlungsbeschlusses

Die für den Umwandlungsbeschluss erforderliche Mehrheit hängt von dem beabsichtigten Formwechsel und dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag des formwechselnden Rechtsträgers ab. Beim Formwechsel einer Personengesellschaft in eine GmbH ist grundsätzlich Einstimmigkeit erforderlich. In unserem Beispielsfall müssen also alle 3 Gesellschafter einverstanden sein. Auch die nicht auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer, der nicht selbst als Gesellschafter an der GmbH beteiligt ist, ist der sog. Fremd-Geschäftsführer. Sofern eine Beteiligung besteht, wird der Geschäftsführer als Gesellschafter-Geschäftsführer bezeichnet Der Fremd-Geschäftsführer ist als Organ grundsätzlich kein Arbeitnehmer der GmbH. Der ihn mit der GmbH typischerweise verbindende Anstellungsvert...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 3 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Steuerrecht

Der Fremd-Geschäftsführer – übrigens auch der Gesellschafter-Geschäftsführer- wird steuerlich wie ein Arbeitnehmer der GmbH behandelt. Die Bezüge unterliegen der Lohnsteuer und werden im Lohnsteuerabzugsverfahren abgeführt. Wie ein Arbeitnehmer kann er Werbungskosten ansetzen oder Sonderausgaben geltend machen. Auch wenn der Fremd-Geschäftsführer im Vergleich zu einem vergle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / 5.1.7 Folgen für die Gläubiger

Die Haftung der bisherigen, persönlich haftenden Gesellschafter für Altverbindlichkeiten bleibt bei einer Umwandlung bestehen. Der persönlich haftende Gesellschafter der bisherigen KG kann also weiter für Verbindlichkeiten, die vor der Eintragung der Bekanntmachung des Formwechsels in das Handelsregister begründet wurden, von den Altgläubigern in Anspruch genommen werden. Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 2 Stellung des Fremd-Geschäftsführers in der Sozialversicherung

Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die dem Weisungsrecht durch die Gesellschafter unterworfen sind, werden von der Sozialversicherung als versicherungspflichtig eingestuft und sind damit Pflichtmitglied der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei Überschreiten der sog. Versicherungspflichtgrenze (Jahresar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsordnung der GmbH / 2 Grundsätze erfolgreicher Zusammenarbeit

Toleranz: Die Mitglieder der Geschäftsleitung sollten sich als gleichberechtigte Partner sehen. Jeder Geschäftsführer hat die vorgetragenen Meinungen vorurteilslos zu prüfen und sachlich dazu Stellung zu nehmen. Das schließt nicht aus, dass einer der Geschäftsführer als Vorsitzender oder Sprecher fungiert. Kritik: Der Geschäftsführer nimmt zu allen anstehenden Fragen sachlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 1 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Arbeitsrecht

Bei entgeltlicher Tätigkeit des Geschäftsführers handelt es sich um einen freien Dienstvertrag, auf den die Regeln eines Dienstvertrags Anwendung finden (§§ 611 bis 630 BGB). GmbH-Geschäftsführer sind nach Auffassung des BGH keine Arbeitnehmer (BGH, Urteil v. 29.1.1981, II ZR 92/80). Allerdings differenziert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, danach kann im Einzel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gegenstand der GmbH / Zusammenfassung

Begriff Der Unternehmensgegenstand beschreibt die konkrete Tätigkeit der Gesellschaft. Als Bestandteil des Gesellschaftsvertrags wird damit erreicht, dass sich potenzielle Geschäftspartner über die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit informieren können, dass sich das Registergericht darüber vergewissern kann, ob genehmigungspflichtige oder gewerberechtliche Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formwechsel: aus anderen Re... / Einführung

Umstrukturierungen von Gesellschaften werden durchgeführt, um Unternehmen an geänderte Bedürfnisse der Anteilseigner bzw. des Markts anzupassen. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) stellt hierfür u. a. mit der Verschmelzung, der Spaltung und dem Formwechsel mehrere Varianten zur Verfügung. Der Formwechsel bietet die Möglichkeit, identitätswahrend die Rechtsform einer Gesellschaft zu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 6 Praxisaufspaltung

Überlässt ein Freiberufler einer von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft ein der selbstständigen Arbeit zuzuordnendes Betriebsvermögen, wird dieses Betriebsvermögen zu gewerblichem Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens im Rahmen eine Betriebsaufspaltung. Die Kapitalgesellschaft ist ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform. Der gewerbliche Charakter der Betriebsgesellschaft b...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zum Bankenprivileg bei einer Konzernfinanzierungsgesellschaft

Leitsatz 1. Eine Konzernfinanzierungsgesellschaft kann durch das Bankenprivileg gemäß § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung begünstigt sein (Bestätigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs). 2. Ein gewerbsmäßiger Betrieb von Bankgeschäften im Sinne der Legaldefinition des Begriffs des Kreditinstituts in § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) liegt vor, wenn er auf eine gewisse Dauer angelegt ist und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführung / 1 Befugnisse, Rechte und Pflichten

Die Geschäftsführung umfasst alle Aufgaben der "Exekutive", das heißt alle Aufgaben, die zur Erfüllung der Leitungsaufgabe – einschließlich aller untergeordneten Tätigkeiten – erforderlich ist. Die folgenden Tätigkeitsbereiche sind Teil der Geschäftsführung: Planung, Vorbereitung, Abwicklung, Organisation und Überwachung des Tagesgeschäfts, wobei auch die Buchhaltungsaufgabe ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kaufmännische Führung durch... / Entscheidung

Der BFH gab der Klägerin Recht und stellte fest, dass die Einkünfte der Gesellschaft als solche aus freiberuflicher Tätigkeit zu qualifizieren sind. Dazu definierte er diese maßgeblichen Kriterien: Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit Eine Personengesellschaft erzielt nur dann Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, wenn alle Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 4 Vereinfachungen bei der Gründung

Bei allen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig ist, wird das Eintragungsverfahren vollständig getrennt von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung durchgeführt. Soweit der Gegenstand des Unternehmens der staatlichen Genehmigung bedarf, ist die Vorlage der Genehmigungsurkunde nicht mehr Bedingung der Eintragung beim Handel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmergesellschaft / 5 Musterprotokoll und Anmeldung zum Handelsregister für den Gründer einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt

Bei Gründung im vereinfachten Verfahren sind im Musterprotokoll (Anlage zu § 2a Abs. 1a GmbHG) 3 Dokumente zusammengefasst: Gesellschaftsvertrag, die Bestellung des Geschäftsführers und die Gesellschafterliste. Praxis-Beispiel Ehepaar gründet mit einem Betrag von 5.000 EUR eine standardisierte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft Musterprotokoll für die Gründung einer h...mehr