Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Sinngemäße Anwendung des § 15 Abs 4 S 6–8 EStG

Rn. 527 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die sinngemäße Anwendung von § 15 Abs 4 S 6–8 EStG durch § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG betrifft die Beschränkung des Verlustabzugs, sofern einer KapGes als stiller Gesellschafter Verluste aus der Beteiligung zugerechnet werden. Eingeführt ab 2003 (S 6) und ergänzt ab 2004 (S 6–8) nach Abschaffung der Mehrmütterorganschaft gem § 14 Abs 2 KStG sol...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsfälle

Rz. 27 [Autor/Zitation] Führt die Ergebnisverwendung weder zu einem verbleibenden Bilanzgewinn oder -verlust noch ausschließlich zu einem auf neue Rechnung vorzutragenden Bilanzergebnis, kann die Bilanz unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Dies wird praktisch insbes. infrage kommen beim Ausgleich eines Verlustvortrags durch einen Jahresüber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Anteile an Komplementärgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 85 [Autor/Zitation] Hält die haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft Anteile an ihrer eigenen Komplementär-KapGes., sind diese regelmäßig auf der Aktivseite unter dem Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" auszuweisen. Zum einen steht der Komplementärgesellschaft rechtlich die Befugnis zur Geschäftsführung zu (§§ 116, 164), so dass idR die Beherrschungsvermut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gesetzliches Gliederungsschema

Rz. 22 [Autor/Zitation] Als lex specialis zu § 266 Abs. 3 Buchst. A schreibt § 264c Abs. 2 Satz 1 nachfolgende Aufgliederung für das Eigenkapital einer Personenhandelsgesellschaft vor: Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Position "Kapitalanteile" (§ 264c Abs. 2 Satz 2) ersetzt im Bilanzglied...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Sonderfall: Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 216 [Autor/Zitation] Bei der AG/KGaA/SE kann eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nicht nur zur Deckung von Wertminderungen und Verlusten durchgeführt werden, sondern auch zur Auffüllung des Reservefonds (§ 229 Abs. 1 Alt. 3 AktG) auf die gesetzlich geforderte Höhe (nicht darüber hinaus, vgl. § 231 Satz 1 AktG). Das Grundkapital wird dabei herabgesetzt, die entsprechende...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übersicht

Rz. 420 [Autor/Zitation] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) hat der Gesetzgeber ein Optionsmodell für Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften eingeführt. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG können vorgenannte Gesellschaften für Zwecke der Einkommensbesteuerung auf Antrag – unter Einhaltung bestimmter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorabausschüttung

Rn. 211 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gewinnanteile beruhen idR auf offenen Gewinnausschüttungen aufgrund eines handelsrechtlichen Gewinnverwendungsbeschlusses (§ 174 AktG; § 46 Nr 1 GmbHG). Dazu zählen auch sogenannte Vorabausschüttungen, dh Zahlungen einer GmbH an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den zu erwartenden Gewinn eines Wj (BFH v 27.01.1977, BStBl II 1977, 491; BFH...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rückzahlung von Einnahmen

Rn. 139 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Rückzahlungen berühren den früheren Zufluss nicht und fließen im VZ der tatsächlich erfolgten Rückzahlung ab (s Rn 53; BFH vom 04.05.2006, BStBl II 2006, 830). Dem Zufluss von Zinsen steht nicht der Umstand entgegen, dass sie später zurückzuzahlen sind (BFH vom 02.07.2008, BFH/NV 2008, 1679). Die Gewinnausschüttung einer KapGes bleibt bei de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Obligatorische Untergliederungen in der Bilanz

Rz. 97 [Autor/Zitation] In der Bilanz sind zwingend insbesondere folgende Untergliederungen vorzunehmen: Vermerk der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert für jeden Posten (§ 268 Abs. 4 Satz 1), Vermerk der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr gesondert für jeden Posten (§ 268 Abs. 5 Satz 1; vgl. aber auch Rz. 19), eingeforder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nichtselbstständige Arbeit

Rn. 1581 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Verhältnis zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist nicht geregelt, so dass die Abgrenzung aus der Wesensart der Einkunftsart zu treffen ist. Demzufolge ist allgemein zu prüfen, ob die Einnahmen durch das Arbeitsverhältnis oder durch Kapitalüberlassung veranlasst sind. Eine Umqualifizierung von Ansprüchen aus dem Arbeitsver...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Zuzahlung bei Gewährung von Vorzügen

Rz. 260 [Autor/Zitation] Leistet ein Aktionär oder Gesellschafter Zuzahlungen in bar oder durch eine Sachleistung zur Erlangung gesellschaftsrechtlicher Vorzugsrechte, ist der Zuzahlungsbetrag nach Abs. 2 Nr. 3 in die Kapitalrücklage einzustellen. Werden Zuzahlungen unabhängig von einer Anteilsausgabe oder ohne Vorzugsgewährung geleistet, sind sie entweder nach Abs. 2 Nr. 4 i...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Non-Profit-Organisation (gGmbH, gemeinnützige Kapitalgesellschaft) in der Insolvenz

Tz. 29 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt worden ist, wird die gGmbH bzw. Stiftungs-gGmbH aufgelöst, § 60 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5 GmbHG. Die GmbH-Gesellschafter können den Fortbestand der Gesellschaft trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließen, we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausstehende Einlagen gem. § 272 Abs. 1 Satz 2

Rz. 274 [Autor/Zitation] Hinsichtlich ausstehender Einlagen ist wie folgt zu differenzieren: Rz. 275 [Autor/Zitation] Eingeforderte (aber noch nicht ausgezahlte) Einlagen sind nach § 272 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen (ausführlich dazu § 272 Rz. 161 ff.). Diese Forderungen sollten zweckmäßigerweise vor den "sons...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1385 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung als Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Angabe der Befreiung im Konzernanhang (Nr. 3)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Erleichterungen ist, dass die Befreiung der Personenhandelsgesellschaft im Anhang des vom MU bzw. vom persönlich haftenden Gesellschafter aufgestellten Konzernabschlusses angegeben wird (Stute in Haufe BilKomm.15, § 264b HGB Rz. 24). Aufzunehmen ist der Hinweis, dass die namentlich zu bezeichnende Perso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsvermögen

Rn. 1572 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 2 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Erzielung von Einkünften aus KapVerm dann, wenn das KapVerm Bestandteil des notwendigen oder gewillkürten BV bzw des Sonder-BV ist. Das ist zB der Fall bei Dividenden auf Aktien, die zum BV gehören. Ebenso gehören Gewinnanteile, die ein gewerblicher Unternehmer d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Verbandsbeitrag

Rn. 1649 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Mitgliedsbeiträge an Vereinigungen zur Wahrung der Interessen der Gesellschafter, zB Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz eV, sind mE gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG als WK abzugsfähig, sofern das WK-Abzugsverbot des § 20 Abs 9 S 1 Hs 2 EStG nicht gilt (zB § 32d Abs 2 Nr 1 S 1 oder Nr 2 S 2 EStG).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die iZm der (leihweisen) Geräteüberlassung erbracht werden, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Für kapitalmarktorientierte KapGes. gelten strengere Anforderungen in Bezug auf JA und Rechnungslegung (so gelten zB nach § 267 Abs. 3 Satz 2 keine größenabhängigen Erleichterungen). § 264d dient als handelsrechtliche Bezugsnorm zur Begriffsbestimmung. Rz. 2 [Autor/Zitation] § 264d betrifft KapGes., wenn sie einen organisierten Markt iSv. § 2 Abs. 11 WpHG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 264a regelt die Anwendung der Rechnungslegungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften, genauer der Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des HGB für bestimmte offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Hierbei handelt es sich um solche Personenhandelsgesellschaften, bei denen nicht mindeste...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Rechtverbindliche Erklärung und Umfang der Einstandspflicht

Rz. 355 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Befreiung nach Abs. 3 ist ferner, dass sich das MU "bereit erklärt [hat], für die von dem Tochterunternehmen bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen". Die Regelung ersetzt die bis zum BilRUG v. 22.7.2015 (BGBl. I 2015, 1245) geltende Fassung, nach welcher eine gesetzliche "Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einlage aus eigenen Mitteln

Rn. 499 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Stammt die Einlage dagegen nicht aus einer Schenkung, sondern aus eigenen Mitteln, ist eine Gewinnbeteiligung angemessen, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine durchschnittliche Rendite von bis zu 25 % der Einlage erwarten lässt, wenn der stille Gesellschafter nicht am Verlust beteiligt ist (H 1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Unternehmen, auf die sich die Angabepflicht bezieht

Rz. 212 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Angabe nach Nr. 11 ist, dass die Gesellschaft an anderen Unternehmen eine Beteiligung iSd. § 271 Abs. 1 hält oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der KapGes. gehalten wird. Dafür muss die Gesellschaft an dem anderen Unternehmen nach der Beteiligungsvermutung des § 271 Abs. 1 Satz 3 mehr als den fünften Teil der A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Unzulässige Gewinnausschüttung

Rn. 213 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Handelsrechtlich bedeutet das Grund- oder Stammkapital eine Haftungssumme zugunsten der Gesellschaftsgläubiger, es ist nicht das Vermögen der Gesellschafter. Gewinne dürfen daher nur ausgeschüttet werden, sofern das Gesellschaftsvermögen die Haftungssumme übersteigt. Werden entgegen diesen handelsrechtlichen Schutzbestimmungen Gewinne aus d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 GmbH

Tz. 3 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Eine GmbH findet ihre gesetzliche Grundlage im GmbHG. Eine GmbH kann sowohl von einer natürlichen als auch einer juristischen Person gegründet werden. Auch eine Personengesellschaft kann Gesellschafter einer GmbH sein. Nach § 5 GmbHG muss das Stammkapital einer GmbH mindestens 25 000,00 EUR betragen. Im Augenblick der Gründung müssen mindeste...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswirkungen für die Gesellschaftsorgane und deren Mitglieder

Rz. 265 [Autor/Zitation] Ein Verstoß gegen Abs. 2 bedeutet, dass unzureichend Rechnung gelegt wurde. Der Vorstand der AG oder die Geschäftsführung der GmbH haben mit einem solchen JA ihre Rechnungslegungspflichten (Abs. 1) nicht erfüllt. Die Pflichtverletzung kann zu einer Schadensersatzpflicht des Vorstands nach § 93 Abs. 2 AktG oder der Geschäftsführung nach § 43 Abs. 2 Gmb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verdeckte Einlagen (§ 20 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 1436 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 4 S 2 Hs 1 EStG tritt in den Fällen der verdeckten Einlage an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der WG ihr gemeiner Wert. Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der KapGes einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Kapitalrücklage

Rz. 377 [Autor/Zitation] Eine Einstellung von Gesellschafterbeiträgen der Kommanditisten wie auch weitere Aufgelder in die Kapitalrücklage folgt den allgemeinen Vorschriften und ist durch die persönlich haftenden Gesellschafter bei Aufstellung der Bilanz vorzunehmen (vgl. Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB Rz. 335). Rz. 378 [Autor/Zitation] Auf die Ausführungen zur Kapit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Feststellung des Jahresabschlusses begründet dessen Verbindlichkeit (Hennrichs in BeckOGK HGB, § 270 Rz. 8 [9/2023]. Hierdurch wird die annuale Rechnungslegung abgeschlossen und die diesbezüglich bestehende öffentlich-rechtliche Pflicht aus §§ 242 ff. erfüllt. Der festgestellte JA dient dann als Grundlage für die Ergebnisverwendung und für die Rechn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 125 [Autor/Zitation] Eine Kapitalerhöhung ist die auf einer Beschlussmehrheit der Gesellschafter beruhende Erhöhung des gesellschaftsrechtlichen Haftungssubstrats und damit des gezeichneten Kapitals der KapGes. Durch die Kapitalerhöhung ändert sich die satzungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich festgelegte Kenngröße. Sie erfolgt entweder durch Zuführung weiteren Vermögen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Reisekosten

Rn. 1650 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten (dazu s R 20.1 Abs 2 EStR 2012) sind als WK abziehbar, soweit sie unmittelbar mit stpfl Einnahmen im Zusammenhang stehen (zB Besuch von Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen durch Anteilseigner; FG Sa v 31.05.2001, EFG 2001, 1186 rkr; R 20.1 Abs 2 EStR 2012) und nicht d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 237 [Autor/Zitation] Konkrete Auswirkungen auf die Rechnungslegung hat Abs. 2 im Wesentlichen dort, wo es um die Kenntlichmachung von Entwicklungstendenzen geht. Der JA darf nicht Kontinuität der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vortäuschen, wo diese nur noch bilanziell besteht, weil etwa durch entsprechende Ausübung der Wahlrechte und die gerade noch zulässige Auslegu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Andere Gewinnrücklagen bei der GmbH

Rz. 312 [Autor/Zitation] Die Gesellschafter einer GmbH können im Rahmen des Beschlusses über die Verwendung des "Ergebnisses" Beträge in (andere) Gewinnrücklagen einstellen (§ 29 Abs. 2 GmbHG). Die Satzung kann bindende Vorgaben zur Gewinnverwendung machen. Die Auflösung der Rücklagen ist in § 29 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 GmbHG erwähnt, danach entsteht durch die Rücklagenauflösung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeiner Begriff

Rn. 282 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gemäß § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehören zu den sonstigen Bezügen auch vGA. Diese Regelung wurde durch das StRefG 1990 neu eingefügt. Der Begriff der vGA ist weder im EStG noch im KStG definiert. Vielmehr ergeben sich die Tatbestandsvoraussetzungen aus der bis heute umfangreichen Rspr. Aufgrund der unveränderten gesetzlichen Formulierung in §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkünfteerzielung durch den Anteilseigner (§ 20 Abs 5 S 1 EStG)

Verwaltungsanweisungen: BMF v 04.09.2024, BStBl I 2024, 1246 (Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen). Rn. 1491 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG erzielt nach § 20 Abs 5 S 1 EStG der Anteilseigner. Letzter ist in § 20 Abs 5 S 2 und 3 EStG definiert (s Rn 1492 ff). Einkünfte aus KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG kö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 [Autor/Zitation] Angabepflichtig sind nach dem Wortlaut des Gesetzes Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten (zum Inhalt der einzelnen Posten vgl. § 266 Rz. 157 ff., 219 ff., 376 ff.). Aus welchen Rechtsgeschäften die Bilanzposten resultieren, ist irrelevant. Rz. 15 [Autor/Zitation] Die gesetzliche Zielsetzung, den Einfluss schuldrechtlicher Vereinbarungen zwisch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abgrenzung

Rz. 62 [Autor/Zitation] Die nach Nr. 3a anzugebenden Arten finanzieller Verpflichtungen dienen neben sonstigen Angaben (Vermerken) über die Fälligkeit von Verbindlichkeiten vor allem der Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 37 [9/2024]); dies ergibt sich eindeutig aus dem Gesetzestext. Das Gesetz gibt zur Erläuterung des Terminus der ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / c) Gegenstand der Realteilung

Rz. 86 [Autor/Zitation] Gegenstand der Realteilung sind grds. nur die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens (BMF v. 19.12.2018 – IV C 6 - S 2242/07/10002, BStBl. I 2019, 6 Rz. 5; BFH v. 16.12.2015 – IV R 8/12, BStBl. II 2017, 766). Im Einzelfall kann allerdings auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters Gegenstand der Realteilung sein, nämlich wenn es im Zuge des...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Umwandlungen von Fremdkapital in Eigenkapital

Rz. 113 [Autor/Zitation] Steuerbilanziell resultiert aus dem Forderungsverzicht eines Gesellschafters gegenüber der KapGes. im Falle einer werthaltigen Forderung eine verdeckte Einlage (s. auch Rz. 455). Im Rahmen der verdeckten Einlage wird der auf Ebene der KapGes. durch den Wegfall der Verbindlichkeit entstehende Buchgewinn in Höhe des werthaltigen Teils der korrespondiere...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stille Beteiligung

Rz. 357 [Autor/Zitation] Nicht gesetzlich geregelt ist der Ausweis einer stillen Beteiligung an der Gesellschaft. Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten einer stillen Beteiligung kommen verschiedene Bilanzausweise in Betracht. Dabei gelten hinsichtlich der Qualifikation als Eigen- oder Fremdkapital die Überlegungen zu den Genussrechten sinngemä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempermann, Verlustanteile des stillen Gesellschafters, FR 2008, 323; Wacker, Stille Beteiligung und Verlustverwertungsbeschränkungen gem § 15 Abs 4 S 6 ff EStG, DB 2012, 1403; Gosch, Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an KapGes, HFR 2012, 861; Peters, Abzugsbeschränkungen für Verluste aus (typisch) stillen Beteiligungen an KapGes, FR 2012, 718; Hoffmann, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Haftung für fremde Verbindlichkeiten

Rz. 94 [Autor/Zitation] Weiterhin sind Haftungsverhältnisse anzugeben, die nicht bereits unter § 251 fallen (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Verpflichtungen, die aus der Haftung oder Mithaftung für fremde Verbindlichkeiten erwachsen können, können ebenfalls nach Nr. 3a angabepflichtig sein, wenn das Haftungsschuldverhältnis nicht bereits in der Bilanz oder al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sacheinlagen

Rz. 235 [Autor/Zitation] Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen sind in der Praxis gebräuchlich, meist entstehen sie durch Einbringung von Beteiligungen oder Betrieben bzw. Anteilen an Personengesellschaften (vgl. steuerlich §§ 20, 21 UmwStG). Dabei wird selten in voller Höhe das gezeichnete Kapital erhöht, meist erfolgt neben einer solchen Erhöhung eine Zuführung zu den Rückla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 65 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern ergeben sich bei isolierter Betrachtung bspw. in folgenden Fällen: Vornahme steuerlicher Abschreibungen, die handelsrechtlich nicht oder nicht in gleicher Höhe vorgenommen werden dürfen. Als Beispiel kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannt werden, wonach bei einem Gebäude, das zu einem Betriebsv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eigenkapitalsurrogate

Rz. 36 [Autor/Zitation] Im Folgenden werden die Kriterien für die Klassifikation als Eigen- bzw. Fremdkapital untersucht und dargestellt. Rz. 37 [Autor/Zitation] Einordnung in Bilanzpositionen: Ebenso wie eine Legaldefinition der Eigen- und Fremdkapitalbestandteile fehlt, ist eine gesetzliche Definition, nach der Finanzierungsinstrumente dem Eigen- oder Fremdkapital zuzuordnen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rz. 151 [Autor/Zitation] Sofern bei einer AG/KGaA oder GmbH eine Herabsetzung des Kapitals ausschließlich dazu dient, Wertminderungen auszugleichen, sonstige Verluste zu decken oder Beträge in die Kapitalrücklage einzustellen, soweit diese zusammen mit der gesetzlichen Rücklage nicht ein Zehntel des Grundkapitals übersteigen (§ 231 Satz 1 AktG), so ist unter weiteren Vorausse...mehr