Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

Die hierfür entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten sollen nachfolgend kurz erläutert werden.mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

Es sind die folgenden drei Varianten zu unterscheiden:mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

1. Die Zulassung des Rechtsmittels erfolgt durch das Ausgangsgericht selbst;mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

3. Die Zulassung des Rechtsmittels ist als Beschwerdeverfahren ausgestaltet.mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

2. Die Zulassung des Rechtsmittels erfolgt in einem besonderen Zulassungsverfahren;mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / a) Zulassung der Berufung (§ 124a VwGO)

Für das Verfahren auf Zulassung der Berufung (§ 124a VwGO) entsteht eine 1,0-Gebühr nach Nr. 5120 GKG KV, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder erledigt sich das Zulassungsverfahren durch anderweitige Erledigung, fällt insoweit eine 0,5-Gebühr nach Nr. 5121 GKG KV an. Wird das Rechtsmittel zugelassen, so fallen nur die für das Berufungsverfahr...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / b) Sprungrevision und Sprungrechtsbeschwerde

Für das Verfahren auf Zulassung der Sprungrevision (§ 566 ZPO) entsteht eine 1,5-Gebühr nach Nr. 1240 GKG KV, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder erledigt sich das Zulassungsverfahren durch anderweitige Erledigung, fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 1241 GKG KV an. Wird die Revision zugelassen, so fallen nur die für das Revisionsverfahren vorges...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / II. Besonderes Zulassungsverfahren

1. Anwendungsbereich Teilweise sehen die Verfahrensordnungen vor, dass ein besonderes Zulassungsverfahren durchzuführen ist. Das gilt für verwaltungsgerichtliche Verfahren. Nach § 124a Abs. 4 S. 1 VwGO ist die Zulassung der Berufung binnen eines Monats zu beantragen, wenn das Verwaltungsgericht die Berufung nicht in dem Urteil zugelassen hat. Über den Antrag, der bei dem Verw...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 2. Anwaltsvergütung

Eine ausdrückliche Regelung im RVG fehlt. Die Tätigkeit für die Zulassung ist folglich wegen § 19 Abs. 1 S. 1 RVG noch der Tätigkeit im Erkenntnisverfahren zugeordnet. Es fällt folglich keine gesonderte Vergütung an. Erst das anschließende Rechtsmittelverfahren ist als eine eigenständige Angelegenheit zu behandeln (§ 17 Nr. 1 RVG).mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 2. Anwaltsvergütung

a) Zuordnung zum Berufungsverfahren § 16 Nr. 11 RVG bestimmt, dass Zulassungs- und Rechtsmittelverfahren dieselbe Angelegenheit bilden. Folglich liegt zwar gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine besondere Angelegenheit vor, jedoch nicht im Verhältnis zum Berufungsverfahren. Wird die Berufung zugelassen, fallen folglich für Berufungs- und Zulassungsverfahren keine geso...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / III. Beschwerden gegen die Nichtzulassung

1. Anwendungsbereich Teilweise sieht das Verfahrensrecht vor, dass gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels Beschwerde eingelegt werden kann. Hierzu zählen die Nichtzulassungsbeschwerden nach:mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 2. Anwaltsvergütung

a) Besondere Angelegenheit Für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels bestimmt § 17 Nr. 9 RVG, dass Beschwerde- und Rechtsmittelverfahren als verschiedene Angelegenheiten gelten. Es liegen deshalb regelmäßig mit Ausgangsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde und dem Rechtsmittelverfahren drei verschiedene Angelegenheiten vor. Der Anwalt erhält für jede Angeleg...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / [Ohne Titel]

Die Verfahrensordnungen sehen für zahlreiche Rechtsmittel als Zulässigkeitsvoraussetzung eine Zulassung vor. Dabei weicht die Ausgestaltung der Zulassung aber ab, was auch zu einer abweichenden kostenrechtlichen Behandlung führt.mehr

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AGS 11/2023, Zulässige Einw... / I. Sachverhalt

Der VIII. ZS des BGH hatte durch Beschl. v. 10.1.2023 die Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des LG Ulm auf seine Kosten als unzulässig verworfen und den "Gegenstandswert für die Rechtsbeschwerde" auf 200,00 EUR festgesetzt. Hieraufhin hat der Kostenbeamte des BGH gegen den Beschwerdeführer eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1820 GKG KV aus einem Stre...mehr

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AGS 11/2023, Zulässige Einw... / II. Zulässigkeit der Erinnerung und Zuständigkeit

Der Einzelrichter des BGH hat sich auf die st. Rspr. des BGH berufen, wonach auch beim BGH über die Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz gem. § 66 Abs. 1 GKG grds. der Einzelrichter zu entscheiden hat (BGH AGS 2021, 125 [Hansens] = zfs 2021, 525 m. Anm. Hansens; BGH AGS 2015, 403; BGH NJW-RR 2015, 209). Der Einzelrichter des BGH hat das Schreiben des Beschwerdeführers al...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / c) Gegenstandswert

Der Gegenstandswert für das Zulassungsverfahren bestimmt sich gem. § 47 Abs. 3 GKG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach dem für die Berufung maßgeblichen Wert, der sich nach den Anträgen des Berufungsklägers bestimmt (§ 47 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG).mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / I. Das Ausgangsgericht entscheidet über die Zulassung

1. Anwendungsbereich Die Verfahrensordnungen sehen in zahlreichen Fällen vor, dass noch das Ausgangsgericht über die Zulassung des Rechtsmittels entscheidet. Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Zulassung der Berufung in zivilprozessualen Verfahren (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Zulassungsentscheidung ist hier durch das Erstgericht von Amts wegen in dem Endurteil zu treffen, z...mehr

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AGS 11/2023, Zulässige Einw... / Leitsatz

Mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 66 Abs. 1 GKG kann sich der Erinnerungsführer nur gegen den Kostenansatz selbst, also gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche wenden. Mit dem Einwand, das gesamte Verfahren sei nichtig und rechtswidrig, kann der Erinnerungsführer im Verfahren nach § 66 Abs. 1 GKG nicht gehört we...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / b) Gebühren

Nach Vorbem. 3.2 Abs. 1 VV finden die für das Berufungsverfahren anfallenden Gebühren auch in den Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels Anwendung. Für das Verfahren vor dem OVG wegen der Zulassung der Berufung nach § 124a Abs. 4 VwGO, § 78 Abs. 4 AsylG fällt deshalb eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV) an. Bei dieser Gebühr verbleibt es...mehr

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AGS 11/2023, Zulässige Einw... / III. Begründetheit der Erinnerung

1. Zu berücksichtigende Einwendungen Der Einzelrichter des VIII. ZS des BGH hat darauf hingewiesen, dass sich der Erinnerungsführer (hier also der Beschwerdeführer des Ausgangsverfahrens) mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG nur gegen den Gerichtskostenansatz selbst, also gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei ...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 1. Anwendungsbereich

Teilweise sieht das Verfahrensrecht vor, dass gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels Beschwerde eingelegt werden kann. Hierzu zählen die Nichtzulassungsbeschwerden nach:mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / d) Wechselseitige Nichtzulassungsbeschwerden

Legen beide Parteien Nichtzulassungsbeschwerde ein, so liegt nur eine Angelegenheit vor, wenn der BGH beide Nichtzulassungsbeschwerden in einem einheitlichen Verfahren behandelt und darüber entscheidet. Die Gebühren und Auslagen für den Prozessbevollmächtigten fallen dann nur einmal an.[6] Wird in einem solchen Fall die Beschwerde der einen Partei zurückgewiesen und sogleich ...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 1. Anwendungsbereich

Teilweise sehen die Verfahrensordnungen vor, dass ein besonderes Zulassungsverfahren durchzuführen ist. Das gilt für verwaltungsgerichtliche Verfahren. Nach § 124a Abs. 4 S. 1 VwGO ist die Zulassung der Berufung binnen eines Monats zu beantragen, wenn das Verwaltungsgericht die Berufung nicht in dem Urteil zugelassen hat. Über den Antrag, der bei dem Verwaltungsgericht zu st...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / a) Zuordnung zum Berufungsverfahren

§ 16 Nr. 11 RVG bestimmt, dass Zulassungs- und Rechtsmittelverfahren dieselbe Angelegenheit bilden. Folglich liegt zwar gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine besondere Angelegenheit vor, jedoch nicht im Verhältnis zum Berufungsverfahren. Wird die Berufung zugelassen, fallen folglich für Berufungs- und Zulassungsverfahren keine gesonderten Vergütungen an.[2] Das Beruf...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / a) Besondere Angelegenheit

Für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels bestimmt § 17 Nr. 9 RVG, dass Beschwerde- und Rechtsmittelverfahren als verschiedene Angelegenheiten gelten. Es liegen deshalb regelmäßig mit Ausgangsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde und dem Rechtsmittelverfahren drei verschiedene Angelegenheiten vor. Der Anwalt erhält für jede Angelegenheit gesonderte Gebühren...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / b) Gebühren

Auf die Nichtzulassungsbeschwerden findet Vorbem. 3.2 Abs. 1 VV keine Anwendung. Für die Beschwerdeverfahren sind folglich im VV folgende besondere Gebühren vorgesehen:mehr

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AGS 11/2023, Zulässige Einw... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine kurze Entscheidung des Einzelrichters des VIII. ZS des BGH, die einiger Anmerkungen bedarf. 1. Terminologie Nicht nur einige Rechtsanwälte, sondern auch BGH-Richter haben Probleme, im Kostenrecht die richtigen Begriffe zu finden. Dies betrifft hier die Begriffe "Streitwert" und "Gegenstandswert", die häufig und auch hier munter durcheinandergewürfelt werden. Die richtige ...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / d) Sprungrevision und Sprungrechtsbeschwerde

Die Verfahren wegen der Zulassung der Sprungrevision (§ 566 ZPO) und der Sprungrechtsbeschwerde (§ 75 FamFG), über die der BGH als Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht entscheidet, werden von § 16 Nr. 11 RVG erfasst. Die anwaltliche Tätigkeit ist folglich dem Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdeverfahren zuzuordnen. Für die Gebühren gilt Vorbem. 3.2 Abs. 1 VV, sodass die für d...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / c) Anrechnung der Gebühren

Wird das Rechtsmittel aufgrund der Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen, sind die im Beschwerdeverfahren nach Nrn. 3506 ff. VV entstandenen Verfahrensgebühren auf die im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren entstehenden Verfahrensgebühren anzurechnen (vgl. Anm. zu Nr. 3506 VV, die auch für Nr. 3508 VV gilt, sowie Anm. zu Nrn. 3511, 3512 VV). Eine Anrechnung erfolgt nur hinsich...mehr

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 1. Anwendungsbereich

Die Verfahrensordnungen sehen in zahlreichen Fällen vor, dass noch das Ausgangsgericht über die Zulassung des Rechtsmittels entscheidet. Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Zulassung der Berufung in zivilprozessualen Verfahren (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Zulassungsentscheidung ist hier durch das Erstgericht von Amts wegen in dem Endurteil zu treffen, zwar nicht zwingend i...mehr

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AGS 11/2023, Zeitschriften aktuell

VorsRiBGH Dr. Ulrich Herrmann und RiOLG Dr. Stefan Andreas Stodolkowitz, Gebührenvorschusspflicht im Rechtsmittelverfahren, NJW 2023, 1190 Gem. § 12 Abs. 1 S. 1 GKG soll im Verfahren nach der ZPO die Klage erst nach Zahlung der gerichtlichen Verfahrensgebühr, die gem. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG mit der Einreichung der Klageschrift fällig geworden ist, zugestellt werden. Eine e...mehr

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AGS 11/2023, Kostenerstattu... / III. Erstattung der außergerichtlichen Kosten

Aufgrund der Erledigterklärung war nur noch über die Frage zu befinden, ob eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten anzuordnen war. 1. Gerichtskosten Eine Entscheidung über die Tragung von Gerichtskosten sei, so das BayObLG, entbehrlich, weil Gerichtskosten für das vorliegende Verfahren nicht anfallen (BayObLG, Beschl. v. 5.1.2022 – 101 VA 140/21). Die Beendigung des Verf...mehr

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AGS 11/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider (S. 481) mit den Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels. Die jeweiligen Verfahrensordnungen sehen unterschiedliche Konstruktionen vor. Zum Teil ist die Zulassung eines Rechtsmittels vor dem Rechtsmittelgericht zu beantragen; zum Teil ist durch eine Beschwerde vor dem potentiellen Rechtsmittelgeri...mehr

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AGS 11/2023, Anrechnung ein... / III. Verfahrenskostenvorschuss bei Kostenausgleichung

1. Grundsätze Eine Anrechnung eines unstreitig geleisteten Verfahrenskostenvorschusses kommt nach Auffassung des OLG Celle bei einer Kostenausgleichung im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann in Betracht, wenn der Vorschuss den Kostenerstattungsanspruch des Empfängers (hier: der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens) übersteigt. In einem solchen Fall erfolge jedoch keine vol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.3.2 Gerichtskosten

Für die Eintragung eines Erbbaurechts wird eine volle Gebühr erhoben.[1] Wird bei der Bestellung eines Erbbaurechts als Entgelt ein Erbbauzins vereinbart, ist Geschäftswert der nach § 52 GNotKG errechnete Wert des Erbbauzinses. Ist der nach § 49 Abs. 2 GNotKG errechnete Wert des Erbbaurechts höher, so ist dieser maßgebend. Hier gilt für die Höhe der Gebühr die Tabelle A (Anl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 3 Erbschaftsteuer

Die Erbengemeinschaft ist kein Erwerber i. S. d. Erbschaftsteuergesetzes. Erwerber sind die einzelnen Erben nach ihren Erbquoten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt. Die Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer. Sie orientiert sich an den Erbquoten, di...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.4 Gerichtskosten des Verfahrens nach § 182a

Rz. 20 Nach § 193 Abs. 1 Satz 2 entscheidet das Gericht, welcher Beteiligte die Gerichtskosten des vorausgegangenen Mahnverfahrens in einem Verfahren nach § 182a zu tragen hat. Maßgebend sind die Grundsätze des § 193. Daher kann einem unterlegenen Versicherten die Tragung dieser Gerichtskosten auferlegt werden (SG Dortmund, Beschluss v. 14.6.2021, S 105 SF 400/21). Demgegenü...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.7 Verfahren, §§ 19, 66 GKG

Rz. 61 Die Erhebung der Gerichtskosten erfolgt nach dem GKG und KostVfg. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Instanz, in dem das Verfahren anhängig war (§ 19 Abs. 1 GKG), stellt die Gerichtskostenrechnung auf. Die Gerichtskostenrechnung hat als Kostenansatz die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegen...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.2 Befreiung von der Kostenpflicht, § 2 GKG, § 197a Abs. 3 SGG

Rz. 19 § 2 GKG regelt, in welchen Verfahren (sachliche Kostenfreiheit) bzw. für welche Personen (persönliche Kostenfreiheit) Kostenfreiheit besteht. Die von § 197a Abs. 1 und 2 erfassten Beteiligten sind von der Zahlung von Kosten (Gebühren und Auslagen) befreit (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3 GKG). Die Kosten entstehen zwar, werden aber vom Staat nicht erhoben (§ 2 Abs. 5 Satz 1 GKG...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 183 betrifft das Verhältnis zwischen den Beteiligten und dem Staat als Träger der Gerichtshaltungskosten, das für andere Gerichtsverfahren im GKG geregelt ist. Die Vorschrift ordnet die Kostenfreiheit des Verfahrens für die in § 183 genannten Personen an. Der Grundsatz der Kostenfreiheit betrifft nur die Gerichtskosten, nicht die Kosten des Verwaltungs- und Widerspru...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 71 § 197a Abs. 1 Satz 1 HS 3 ordnet an, dass im Verhältnis der Beteiligten untereinander die Vorschriften der §§ 154 bis 162 VwGO Anwendung finden, soweit nicht in § 197a Sonderregelungen enthalten sind. Die genannten Vorschriften der VwGO betreffen die Kosten(grund)entscheidung, nicht das Verfahren der Kostenfestsetzung (§ 197). Die Kostentragungspflicht eines Beigelade...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.2 Form und Verfahren der Kostenentscheidung, §§ 161, 158 VwGO

Rz. 72 § 161 Abs. 1 VwGO schreibt für jede Entscheidung (Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss), durch die ein anhängiges selbstständiges Verfahren abgeschlossen wird, vor, dass das Gericht von Amts wegen über die Kosten des Verfahrens entscheidet. Der Regelungsinhalt des § 161 Abs. 1 VwGO über Form und Verfahren der Kostenentscheidung ist identisch mit dem der Vorschrift des ...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3 Kostenanspruch

Rz. 23 Gebühren und Auslagen werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum GKG erhoben (§ 3 Abs. 2 GKG). Die Erhebung von Gerichtskosten nach dem GKG ist verfassungsgemäß (BFH, Beschluss v. 8.11.2012, VI E 2/12). Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Gebühr für eine Entscheidung wird im selben Rechtszug für jeden Teil des Streitgegenstandes nur einmal erho...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.8 Umfang der Kostenpflicht, § 162 VwGO

Rz. 92 § 162 VwGO betrifft das Kostenfestsetzungsverfahren. Die Bestimmung regelt, welche Kosten der Beteiligten erstattungsfähig sind, also welche Kosten von dem Kostenschuldner nach Maßgabe der Kostengrundentscheidung zu erstatten sind. Erstattungsfähige Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und -verteidigun...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Prozesskostenhilfe wird nach § 114 Satz 1 ZPO für die "Prozessführung" gewährt. Sie kann für jedes gerichtliche Verfahren, einschließlich der Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b und § 199 (BVerfG, Beschluss v. 4.8.2016, 1 BvR 380/16) sowie nach § 178a (BSG, Beschlüsse v. 25.2.2010, B 11 AL 22/09 C und v. 2.3.2016, B 13 SF 7/16 S, LSG Bayern, Beschluss v...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.2 Wirkung der Prozesskostenbewilligung

Rz. 7 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt die Stundung der rückständigen und der entstehenden Gerichtskosten, die vom Antragsteller zu tragen sind (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Gerichtskosten i. S. v. § 122 Nr. 1 ZPO sind die Kosten nach dem GKG (vgl. Kommentierung zu § 197a Rz. 8, 28 ff.) und die Kosten des Antragstellers nach § 93 Satz 3 und § 120 Abs. 2 Satz 1 (LSG...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.6 Aufwendungen eines Beigeladenen, § 197a Abs. 2 Satz 3, § 191

Rz. 60 Die von der Staatskasse zu erstattenden Aufwendungen eines Beigeladenen nach § 197a Abs. 2 Satz 3, § 191 gehören nicht zu den Gerichtskosten (§ 197a Abs. 3 Satz 3); sie sind ausschließlich von der Staatskasse zu tragen (BT-Drs. 14/5943 S. 29).mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.2.1 Kostenschuldner, §§ 22, 28, 29, 31, 32 GKG

Rz. 9 Kostenschuldner sind Antragschuldner (§ 22 Abs. 1 GKG), Entscheidungsschuldner (§ 29 Nr. 1 GKG), Übernahmeschuldner (§ 29 Nr. 2 GKG), Schuldner kraft gesetzlicher Haftung (§ 29 Nr. 3 GKG), Vollstreckungsschuldner (§ 29 Nr. 4 GKG), Schuldner nach § 28 GKG. Rz. 10 § 22 Abs. 1 Satz 1 GKG regelt die Haftung des Beteiligten, der das gebührenpflichtige Verfahren des Rechtszugs bean...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2 Verhältnis zwischen Staat und Beteiligten nach dem GKG

Rz. 7 § 197a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass im Verhältnis zwischen dem Staat und den Beteiligten die Vorschriften der §§ 183 bis 192 keine Anwendung finden, sondern die Vorschriften des GKG eingreifen. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRMoG), in Kraft getreten am 1.7.2004, ist das GKG neu gefasst und strukturell teilweise erheblich geändert worden. Über...mehr