Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Coronahilfen richtig buchen / 3.5 Überbrückungshilfe III Plus

Seit dem 23.7.2021 ist für Unternehmen die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus möglich. Das Verlängerungsprogramm zur Ü-Hilfe III unterstützt von den coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im III. Quartal 2021 betroffenen Unternehmen im Förderzeitraum Juli-September 2021. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mind. 30 % im Förde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der dingliche Arrest nach d... / a) Sicherung einer bestimmten Steuerforderung

Der Anspruch muss auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet sein (§ 324 Abs. 1 S. 1 AO). Arrestfähig sind sämtliche Geldforderungen gem. §§ 249 bis 323 AO, d.h. Steueransprüche, Steuervergütungsansprüche, Haftungsansprüche, Erstattungsansprüche wegen rechtsgrundloser Zahlung, Verspätungs- und Säumniszuschläge, Zinsen, Kosten sowie Zwangsgelder. Nicht arrestfähig sind dagegen Gerichtsko...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, angestrengte ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Anhängige Klage

Hans Groß ist Inhaber eines Installateurgeschäfts. In Folge von Installationsarbeiten bei Firma Wolfgang Müller wurde eine elektrische Leitung beschädigt, was einen eintägigen Stromausfall zur Folge hatte. Fa. Müller erlitt durch den verursachten Produktionsausfall einen Schaden von 150.000 EUR. Da Hans Groß die Zahlung des Schadensersatzes verweigerte, hat Fa. Müller Hans G...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, angestrengte ... / 5.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Der Erfüllungsbetrag bezeichnet nach mehrheitlicher Meinung den bereits abgezinsten Verpflichtungsbetrag und entspricht damit dem Buchwert der Rückstellung. [1] Im Fall einer gegen den bilanzierenden Kaufman...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Finanzgerichtsordnung

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsstreitigkeiten (vor Gericht)

Rn. 1032 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu Bilanzansatz s §§ 4,5 Rn 873 (Hoffmann). Die Bewertung einer Rückstellungsvorsorge sollte umfassen bei Passivprozessen den eingeklagten Betrag abzüglich möglicher Regressansprüche zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten die Rechtsverfolgungskosten der Aktiv- und Passivprozesse für die nächste Instanz. In beiden Fällen sind auch Kosten für evt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; IDW, RS HFA 31: Aktivierung von HK, WPg 2010, 798; Rodermond, Aktivierungswahlrecht für HK in der StB, WPg 2016, 818. Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022. Rn. 600 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchmaterial führt bei Wiederverwendung für den Neubau zu HK s Rn 591 ff. Abfindung Abfindungen anlässlich der Errichtung eine...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / B. Gerichtskosten, Behördliche Kosten

I. Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes 1. Grundbuch Rz. 24 Für die Eigentumsumschreibung des übertragenen Grundbesitzes fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 14110 Nr. 1 KV GNotKG an. Der Geschäftswert ist gemäß § 69 GNotKG der Wert der Grundstücke. Ist jedoch ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, der die Voraussetzungen des § 48 GNotKG erfüllt,[42] Gegenstand der Ü...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 2. Grundbuchamt

Rz. 29 Für die Eintragung des Hofvermerks aufgrund positiver Hoferklärung und die Löschung des Hofvermerks aufgrund negativer Hoferklärung fallen beim Grundbuchamt aufgrund insoweit fehlenden Gebührentatbestandes keine Gebühren an.[57]mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / I. Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes

1. Grundbuch Rz. 24 Für die Eigentumsumschreibung des übertragenen Grundbesitzes fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 14110 Nr. 1 KV GNotKG an. Der Geschäftswert ist gemäß § 69 GNotKG der Wert der Grundstücke. Ist jedoch ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, der die Voraussetzungen des § 48 GNotKG erfüllt,[42] Gegenstand der Übertragung, so ist Geschäftswert nicht der Verke...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 3. Behördliche Genehmigung nach dem GrdStVG

Rz. 26 Im Genehmigungsverfahren nach dem GrdStVG vor der Grundstücksverkehrsbehörde (nicht aber vor dem Landwirtschaftsgericht) werden nach § 23 GrdStVG keine Gebühren und Auslagen erhoben.mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 2. Gerichtliche Genehmigung des Übergabevertrages bei einem Hof i.S.d. HöfeO

Rz. 25 Der Übergabevertrag über einen Hof im Sinne der HöfeO bedarf, sofern eine Genehmigung nach dem GrdStVG erforderlich ist, nach § 17 Abs. 3 HöfeO der Genehmigung durch das Landwirtschaftsgericht. Das Verfahren über die Erteilung dieser Genehmigung löst nach KV Nr. 15112 GNotKG eine 0,5-Gebühr aus.[44] Der Geschäftswert bestimmt sich nach §§ 60, 48 GNotKG,[45] also nach ...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 1. Grundbuch

Rz. 24 Für die Eigentumsumschreibung des übertragenen Grundbesitzes fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 14110 Nr. 1 KV GNotKG an. Der Geschäftswert ist gemäß § 69 GNotKG der Wert der Grundstücke. Ist jedoch ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, der die Voraussetzungen des § 48 GNotKG erfüllt,[42] Gegenstand der Übertragung, so ist Geschäftswert nicht der Verkehrswert der ...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / I. Übergabevertrag über einen landwirtschaftlichen Betrieb

1. Allgemeines Rz. 1 Für die Beurkundung eines Übergabevertrages über einen landwirtschaftlichen Betrieb fällt eine 2,0-Gebühr gemäß KV-Nr. 21100 GNotKG an. Hinzukommt eine Vollzugsgebühr gemäß KV-Nr. 22112 GNotKG in Höhe von 50 EUR für die Einholung der behördlichen Genehmigung nach dem GrdStVG bzw. (bei der Übergabe eines Hofes im Sinne der HöfeO) für die Einholung der Gene...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / A. Notarkosten

I. Übergabevertrag über einen landwirtschaftlichen Betrieb 1. Allgemeines Rz. 1 Für die Beurkundung eines Übergabevertrages über einen landwirtschaftlichen Betrieb fällt eine 2,0-Gebühr gemäß KV-Nr. 21100 GNotKG an. Hinzukommt eine Vollzugsgebühr gemäß KV-Nr. 22112 GNotKG in Höhe von 50 EUR für die Einholung der behördlichen Genehmigung nach dem GrdStVG bzw. (bei der Übergabe ...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 3. Voraussetzungen des § 48 GNotKG

Rz. 6 Für die Inanspruchnahme des Bewertungsprivilegs des § 48 GNotKG müssen folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden: a) Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb mit Hofstelle Rz. 7 § 48 GNotKG ist nur anwendbar, wenn ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb mit Hofstelle vorliegt. Hofstelle im Sinne des § 48 GNotKG ist derjenige Ort, von dem aus die landwirtsc...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 1. Landwirtschaftsgericht

Rz. 27 Hat der Eigentümer eines Hofes im Sinne der HöfeO gegenüber dem Landwirtschaftsgericht eine positive oder eine negative Hoferklärung abgegeben, so ersucht das Landwirtschaftsgericht das Grundbuchamt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO um Eintragung des Hofvermerks bzw. (im Falle einer negativen Hoferklärung) um Löschung des Hofvermerks. Für das Verfahren vor dem Landwirtsc...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / c) Übergabe oder Zuwendung an natürliche Personen

Rz. 10 § 48 GNotKG begünstigt nur Übergaben und Zuwendungen an natürliche Personen. Eine Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebes an eine juristische Person wie etwa eine Kapitalgesellschaft oder eine Stiftung wird nicht von § 48 GNotKG erfasst.[15] Rz. 11 Ebenfalls nicht privilegiert ist der Erwerb durch eine Personengesellschaft, auch nicht durch eine Gesellschaft bür...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / a) Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb mit Hofstelle

Rz. 7 § 48 GNotKG ist nur anwendbar, wenn ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb mit Hofstelle vorliegt. Hofstelle im Sinne des § 48 GNotKG ist derjenige Ort, von dem aus die landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaftet werden; sie umfasst Betriebswohnungen und Wohnteil ebenso wie Ställe, Scheunen, Hallen, Werkstatt und Garagen.[9] Zur Hofstelle gehört ein ausreichendes...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / II. Hoferklärungen

Rz. 20 Im Anwendungsbereich der HöfeO gilt fakultatives Höferecht. Der Eigentümer eines Hofes im Sinne der HöfeO, der die Geltung der HöfeO für seinen landwirtschaftlichen Betrieb nicht wünscht, kann die Hofeigenschaft durch negative Hoferklärung (Hofaufhebungserklärung) und Löschung des Hofvermerks im Grundbuch aufheben (§ 1 Abs. 4 S. 1 HöfeO). Umgekehrt kann er die Hofeige...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 2. Hofaufhebungserklärung

Rz. 23 Hat der Notar die Hofaufhebungserklärung entworfen und beglaubigt, so steht ihm hierfür eine 1,0-Gebühr nach KV-Nrn. 21200, 24101 zu. Gleiches gilt, wenn er die Erklärung, was nicht selten geschieht, beurkundet und nicht lediglich beglaubigt hat. Überwiegend wird vertreten, dass als Geschäftswert der negativen Hoferklärung ein Bruchteil des Verkehrswertes zugrunde zu ...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 1. Allgemeines

Rz. 1 Für die Beurkundung eines Übergabevertrages über einen landwirtschaftlichen Betrieb fällt eine 2,0-Gebühr gemäß KV-Nr. 21100 GNotKG an. Hinzukommt eine Vollzugsgebühr gemäß KV-Nr. 22112 GNotKG in Höhe von 50 EUR für die Einholung der behördlichen Genehmigung nach dem GrdStVG bzw. (bei der Übergabe eines Hofes im Sinne der HöfeO) für die Einholung der Genehmigung des La...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / b) Zusammenhang mit einer Übergabe oder einer Zuwendung

Rz. 9 § 48 GNotKG privilegiert weder den Land- oder Forstwirt als solchen noch dessen Vermögen als solches, sondern ausschließlich Vorgänge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Übertragung oder Zuwendung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes mit Hofstelle stehen,[13] einschließlich der Abfindung weichender Erben. Erfasst werden daher insbesondere Übergabever...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / d) Unmittelbare Fortführung des Betriebs durch den Erwerber

Rz. 13 Weitere Voraussetzung ist, dass eine unmittelbare Fortsetzung des Betriebs durch den Erwerber selbst beabsichtigt ist (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG). Der Betrieb muss daher zum maßgeblichen Zeitpunkt objektiv fortführbar sein und seine Fortführung dem erkennbaren Willen der Beteiligten entsprechen.[20] Rz. 14 Bei verpachteten Betrieben ist zu unterscheiden: Ein landwirtscha...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / f) Das nach § 48 GNotKG begünstigte Vermögen

Rz. 18 Sind die Voraussetzungen des § 48 GNotKG erfüllt, erstreckt sich das Bewertungsprivileg (halber Grundsteuersatz) auf das gesamte land- und forstwirtschaftliche Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes ( BewG).[31] Nach § 158 Abs. 2 BewG ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dazu gehören ...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 1. Hofeinführungserklärung

Rz. 21 Hat der Notar die Hofeinführungserklärung entworfen und beglaubigt, so steht ihm hierfür eine 1,0-Gebühr nach KV-Nr. 21200, 24101 zu. Gleiches gilt, wenn er die Erklärung nicht lediglich beglaubigt, sondern beurkundet. Rz. 22 Fraglich und umstritten ist, welcher Geschäftswert der positiven Hoferklärung zugrunde zu legen ist. Verbreitet wird vertreten, dass als Geschäft...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 2. Das Kostenprivileg des § 48 GNotKG

Rz. 2 Bei der Ermittlung des Geschäftswertes ist das kostenrechtliche Bewertungsprivileg des § 48 GNotKG zu beachten. Danach ist als Wert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, der die Voraussetzungen des § 48 GNotKG erfüllt, nicht der Verkehrswert anzusetzen, sondern höchstens 50 Prozent des Grundsteuerwertes des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft. Der halbe ...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / e) Der Betrieb als Teil der Existenzgrundlage des zukünftigen Inhabers

Rz. 16 Des Weiteren muss der land- oder forstwirtschaftliche Betrieb unmittelbar nach Vollzug der Übergabe oder Zuwendung einen nicht nur unwesentlichen Teil der Existenzgrundlage des zukünftigen Betriebsinhabers bilden (§ 48 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG). Damit wird entsprechend dem Gesetzeszweck, leistungsfähige Betriebe im bäuerlichen Familienbesitz zu erhalten, vorausgesetzt, das...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.8 Rechtsbehelfe

Rz. 67a Sofern der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe rechtswidrig die Förderung nach § 74 verweigert, kann zunächst als formloser Rechtsbehelf die Rechtsaufsicht angerufen werden (vgl. Kunkel, ZKJ 2013, 228, 229). Als förmliche Rechtsbehelfe kommen bei hoheitlichem Handeln durch Verwaltungsakt der Widerspruch und die Verpflichtungsklage in Betracht. Hierbei ist ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Scheidungskosten

Scheidungskosten sind aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung des § 33 EStG grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i. S. d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz. 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2 Für Finanzierung sorgen

Gerichtsverfahren kosten Geld und können auch in Beschlussanfechtungsverfahren teuer werden.[1] Musterabrechnung: Gebühren des Rechtsanwalts auf Beklagtenseite im Beschlussanfechtungsverfahren Ein Wohnungseigentümer erhebt Anfechtungsklage gegen die Genehmigungsbeschlüsse über Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Der Streitwert beträgt 20.000 EUR. Der vom Verwalter mit der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 2.2 Nach der Beschlussfassung: "Zittern" verkürzen – Informationen einholen

Nach Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung heißt es stets "zittern", ob nicht ein Wohnungseigentümer gegen Beschlüsse der Versammlung Anfechtungsklage erhebt. Das Zittern ist nicht nur auf die Monatsfrist seit Beschlussverkündung beschränkt, schließlich muss die Klage noch zugestellt werden und das kann – abhängig etwa von einer Streitwertfestsetzung des Gerichts mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 5.2 Nachweis der fehlenden Bewerbereigenschaft

Aufgrund der vorstehend angestellten Überlegungen können Arbeitgeber einer Haftung auf die Entschädigung nur entgehen, wenn sie sich mit Erfolg darauf berufen können, der Kläger habe sich nicht ernsthaft beworben, sondern sei nur auf die Entschädigung aus. Gelingt dem Arbeitgeber dieser Beweis, war der Bewerber nämlich gar kein "Bewerber" i. S. d. europäischen und deutschen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.1 Klagefrist

Die Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage beträgt gemäß § 45 Satz 1 WEG einen Monat. Sie beginnt mit der Beschlussverkündung zu laufen und kann weder durch Vereinbarung verlängert oder verkürzt werden. Ebenso kann das Beschlussanfechtungsrecht durch Vereinbarung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Denn die Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren unterliege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.1.1 Gerichtskosten und Gebühren

In der Kanzlei ist es üblich, dass Anwälte für ihre Mandanten Gebühren und Kosten verauslagen. Bei der Weiterberechnung der Gebühren an deren Mandanten kommt es vor, dass die Umsatzsteuer versehentlich nicht berechnet wird. Umsatzsteuerprüfungen beim Anwalt führen zu Nachforderungen des Finanzamts, wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Auslagenersatz vorliegt. Durchlaufende Poste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 1.6.2 Spezielle Fälle aus der Praxis

Rechnungen können auch wegen des unberechtigten Steuerausweises fehlerhaft sein (s. Tz. 1.3). Grundregel: Es wird nur mit dem eigenen Mandanten abgerechnet. Nur dieser bekommt eine an ihn adressierte Rechnung. Der Mandant hat sogar einen Rechtsanspruch auf eine Rechnung (s. o.). Dies gilt immer, auch wenn der Gegner oder die Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt (oder tr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, FGO § 45 Sp... / 5 Rechtsfolge bei Nichtzustimmung oder Abgabe (Abs. 3)

Rz. 105 Stimmt die Behörde der Sprungklage nicht nach § 45 Abs. 1 FGO zu oder gibt das Gericht sie nach § 45 Abs. 2 FGO ab, ist die Klage nach § 45 Abs. 3 FGO als außergerichtlicher Rechtsbehelf zu behandeln. Rz. 106 In diesem Fall wird die Rechtshängigkeit der Sprungklage rückwirkend beseitigt.[1] Aufgrund dessen entstehen keine Gerichtskosten [2], andererseits aber auch kein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Klageverfahren – Abs. 2

Rz. 9 Das Mieterhöhungsverlangen setzt zwei Fristen in Gang: Überlegungs- oder Zustimmungsfrist und Klagefrist. Rz. 10 Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens Zeit, der Mieterhöhung zuzustimmen. Der Vermieter muss beweisen, ob und wann sein Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist. Insoweit reicht es nicht aus, dass der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.3.2 Gerichtskosten

Für die Eintragung eines Erbbaurechts wird eine volle Gebühr erhoben.[1] Wird bei der Bestellung eines Erbbaurechts als Entgelt ein Erbbauzins vereinbart, ist Geschäftswert der nach § 52 GNotKG errechnete Wert des Erbbauzinses. Ist der nach § 49 Abs. 2 GNotKG errechnete Wert des Erbbaurechts höher, so ist dieser maßgebend. Hier gilt für die Höhe der Gebühr die Tabelle A (Anl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 3 Erbschaftsteuer

Die Erbengemeinschaft ist kein Erwerber i. S. d. Erbschaftsteuergesetzes. Erwerber sind die einzelnen Erben nach ihren Erbquoten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt. Die Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer. Sie orientiert sich an den Erbquoten, d...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.1 Unpünktliche Mietzahlung

Hauptanwendungsfall des § 543 Abs. 1 BGB wird wie bei § 554a BGB a. F. die laufende unpünktliche Mietzahlung durch den Mieter sein. Da es sich insofern um die Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag handelt, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach einer erfolglosen Abmahnung zulässig (§ 543 Abs. 3 BGB). Abmahnung In einer Abmahnung wegen laufend unpünktlicher Zahlung mu...mehr

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AGS 03/2026, Ergänzung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses, in dem versehentlich Gerichtskosten nicht mit festgesetzt wurden

§§ 103 ff., 321 ZPO Leitsatz Wird in einem Kostenfestsetzungsverfahren versehentlich nicht über alle von der Partei angemeldeten Kostenpositionen entschieden, kann auf Antrag ein Ergänzungsbeschluss entsprechend § 321 Abs. 1 ZPO ergehen. Nach Ablauf der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO ist allerdings eine Entscheidung über versehentlich unberücksichtigte Kostenpositionen nur noch im...mehr

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AGS 03/2026, Ergänzung eine... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des KG macht auf ein Problem aufmerksam, dass in der Praxis recht häufig vorkommt. Dies liegt auch an der unvollkommenen Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant. 1. Verfahrensweise des Prozessbevollmächtigten Die Justizkasse/Kosteneinziehungsstelle sendet die auf dem Kostenansatz des Kostenbeamten beruhende Kostenrechnung in aller Regel dem Mandanten p...mehr

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AGS 03/2026, Ergänzung eine... / I. Sachverhalt

Die Beklagte beantragte in dem vor dem LG Berlin II geführten Berufungsverfahren mit Antrag vom 6.7.2021 die Kostenfestsetzung gegen den Kläger. Im kleingedruckten Fließtext dieses Antrags hatte die Beklagte beantragt, dass den konkret aufgeführten Anwaltskosten alle (weiteren) gezahlten Gerichtskosten hinzugesetzt werden sollten. Unter den Ziffern 26 bzw. 27 des Antrags feh...mehr

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AGS 03/2026, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt A hat für seinen im Rechtsstreit auf Zahlung von 9.000,00 EUR vollständig obsiegenden Mandanten, den Kläger K, am 1.11. (eingegangen beim Prozessgericht am selben Tage) die Festsetzung der ihm angefallenen anwaltlichen Gebühren und Auslagen beantragt. Der Kostenfestsetzungsantrag enthielt ferner die folgende Formulierung: Zitat "Etwa von dem Kläger gezahlte Gerich...mehr

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AGS 03/2026, Fragen und Lös... / b) Ergänzungsantrag entsprechend § 321 Abs. 1 ZPO

Rechtsanwalt A könnte bei dem Prozessgericht einen Antrag auf Ergänzung des Kostenfestsetzungsbeschl. v. 15.12. hinsichtlich der nicht mit festgesetzten Gerichtskosten i.H.v. 781,50 EUR stellen. Die in § 321 Abs. 2 ZPO hierfür bestimmte Frist von zwei Wochen ist noch nicht abgelaufen, da Rechtsanwalt A der Kostenfestsetzungsbeschl. v. 15.12. nicht förmlich zugestellt worden w...mehr

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AGS 03/2026, Ergänzung eine... / II. Für die Verzinsung maßgeblicher Kostenfestsetzungsantrag

Nach Auffassung des KG hat die Rechtspflegerin des LG Berlin II hinsichtlich der festgesetzten Gerichtskosten für den Zinsbeginn nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO zu Recht auf den Antrag vom 13.5.2025 abgestellt. Entgegen der Auffassung der Beklagten konnte auf den ursprünglichen Kostenfestsetzungsantrag vom 6.7.2021 keine Entscheidung mehr ergehen, sodass dieser Antrag auch für di...mehr

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AGS 03/2026, Fragen und Lös... / a) Sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

Rechtsanwalt A könnte gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss sofortige Beschwerde mit der Begründung einlegen, der Rechtspfleger habe die zur Festsetzung durch unbezifferten Antrag angemeldeten Gerichtskosten nicht festgesetzt. Da der Kostenfestsetzungsbeschl. v. 15.12. Rechtsanwalt A lediglich formlos mitgeteilt worden ist, hat die nach § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3 S. 1,...mehr

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zfs 03/2026, Keine Gerichts... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des Einzelrichters des X. ZS des BGH entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung. Da es in der Praxis gleichwohl immer wieder einmal Probleme bei der Abrechnung der Gerichtskosten im Anhörungsrügeverfahren gibt, sollen die kostenrechtlichen Grundsätze hier dargestellt werden. Die Gerichtskosten im Anhörungsrügeverfahren Anfall einer Festb...mehr