Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

Beitrag aus der verein wissen
Satzungsänderungen richtig ... / 1 Was fällt unter eine Satzungsänderung?

Unter einer Satzungsänderung versteht man jede Änderung des Wortlauts der Satzung, jede inhaltliche Änderung der Satzung, jede sprachliche (nur redaktionelle) Änderung sowie eine spätere Ergänzung der Satzung. Wird die Satzung bei der Änderung neu erstellt (neu formuliert), so spricht man von einer Neufassung der Satzung. Dieser Weg ist zulässig und erfüllt ebenfalls den Begriff ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Keine Erstattung von Anwaltskosten bei kostenpflichtiger Zurückweisung eines Erbscheinsantrags

Einer erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach § 81 FamFG in einem Nachlassverfahren, die sich darin erschöpft, dass ein Antrag "kostenpflichtig zurückgewiesen" wird oder der Antragsteller die "Kosten des Verfahrens" zu tragen hat, ist – sofern eine Auslegung anhand der Entscheidungsgründe nichts Abweichendes ergibt – regelmäßig nicht die Anordnung der Erstattung der zur Du...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Bargründung / 3.6 Inhalte der Anmeldung, einzureichende Unterlagen und Gründungskosten

Die Anmeldung muss folgende Inhalte aufweisen: die Anmeldung als solche, die Anmeldung der Geschäftsführer (mit Namen, Wohnort und Geburtsdatum), die Angabe der Vertretungsbefugnis des/der Geschäftsführer(s) (Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis), die Befreiung des/der Geschäftsführer(s) vom Selbstkontrahierungsverbot bei der Einmann-GmbH, eine Liste der beglaubigten Unterschri...mehr

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AGS 12/2025, Ermäßigung der... / IV. Bedeutung für die Praxis

Gegenstand der Entscheidung des OLG Frankfurt waren zwei verschiedene Probleme, die das OLG in seiner Entscheidung m.E. zutreffend gelöst hat. 1. Einwendungen gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss wegen festgesetzter Gerichtskosten Zutreffend vertritt das OLG Frankfurt die Auffassung, im Kostenfestsetzungsverfahren seien die Einwendungen des Erstattungspflichtigen gegen die Hö...mehr

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AGS 12/2025, Ermäßigung der... / II. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

Die form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten war nach Auffassung des OLG Frankfurt zulässig. Auch im Kostenfestsetzungsverfahren sei grundsätzlich der Einwand eines fehlerhaften Gerichtskostenansatzes beachtlich. Wenn im Kostenfestsetzungsverfahren der Erstattungsberechtigte von dem Erstattungspflichtigen gezahlte Gerichtskostenbeträge geltend mac...mehr

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AGS 12/2025, Kein Vertretun... / III. Einwendungen gegen den Gerichtskostenansatz

1. Zu hoher Streitwert Der Kläger hatte mit seiner Erinnerung geltend gemacht, der angefochtene Gerichtskostenansatz beruhe auf einer zu hohen Streitwertfestsetzung. In seinem Kostenansatz hat der Kostenbeamte des VG Gelsenkirchen die vorläufige Streitwertfestsetzung im Beschl. v. 5.8.2024, durch die der Streitwert vorläufig auf 5.000,00 EUR festgesetzt worden ist, zugrunde g...mehr

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AGS 12/2025, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Im Ausgangsfall hat das Prozessgericht der Klage stattgegeben und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Da durch die Zahlung des Klägers die Gerichtskosten vollständig beglichen sind, erstellt der Kostenbeamte auch in der Abwandlung einen Gerichtskostenansatz mit einem 0-Saldo, die dem Kläger übersandt wird. Der Kläger beantragt die Festsetzung seiner außerger...mehr

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AGS 12/2025, Fragen und Lös... / 1. Lösung zum Ausgangsfall

Mit Eingang der Klageschrift ist eine 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG KV angefallen und gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 GKG fällig geworden. Nach der Klageforderung i.H.v. 20.000,00 EUR beträgt die Gebühr nach dem ab 1.6.2025 geltenden Gebührenrecht 1.215,00 EUR. Einwendungen gegen diesen Gerichtskostenansatz kann der Kostenschuldner mit der Erinnerung gem. § 66 Abs. 1 GKG erheb...mehr

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AGS 12/2025, Ermäßigung der... / I. Sachverhalt

In dem vor dem LG Frankfurt anhängigen Rechtsstreit hatte die Beklagte die Klageforderung unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt. Hieraufhin hat das LG die Beklagte durch Anerkenntnisurteil verurteilt und diesem auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Aufgrund dieser Kostenentscheidung hat der Kläger beim Rechtspfleger des LG Frankfurt einen Kostenfestsetzungsb...mehr

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AGS 12/2025, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur 2. Abwandlung

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss hat das Beschwerdegericht den Kostenfestsetzungsbeschluss geändert und den Erstattungsbetrag um die überhöht angesetzten Gerichtskosten herabgesetzt. Hält der Kläger dies für zutreffend, wird er von der Einlegung eines Rechtsmittels gegen diese Entscheidung absehen. Da der Gerichtskostenansatz ab...mehr

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AGS 12/2025, Fragen und Lös... / 2. Rückzahlung an den Kläger

Selbst wenn man bei dem Zulässigkeitserfordernis der Beschwer großzügig ist, hilft dem Beklagen selbst eine erfolgreiche Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz nicht weiter. Denn der Kostenbeamte hätte dann den zu viel erhobenen Anteil an den Gerichtskosten gem. § 29 Abs. 3 KostVfG an den Kostenschuldner, hier also an den Kläger, zurückzuzahlen.mehr

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AGS 12/2025, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Der Kläger hat beim zuständigen Gericht Zahlungsklage gegen den Beklagten über 20.000,00 EUR erhoben. Die mit Klageeinreichung fällig gewordene Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG KV hat der Kläger an die Justizkasse gezahlt. Nach Beendigung des Rechtsstreits stellt der Kostenbeamte die Verfahrensgebühr in den Gerichtskostenansatz ein und errechnet unter Berücksichtigung der ...mehr

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AGS 12/2025, Kein Vertretun... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OVG Münster entspricht im Wesentlichen der allgemeinen Auffassung in der Rspr. Als bedenklich sehe ich jedoch den Umstand an, dass das OVG Münster die Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr auf den Satz von 1,0, die bereits zwei Wochen vor dem Beschl. des VG Gelsenkirchen v. 28.8.2024 eingetreten war, nicht berücksichtigt hat. Es trifft zwar zu, da...mehr

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AGS 12/2025, Insolvenz eine... / III. Kosten- und Auslagenentscheidung

Das OLG hat die Gerichtskosten niedergeschlagen. Diese Entscheidung beruhe angesichts der von Amts wegen zu berücksichtigenden Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens auf § 21 GKG (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 10.2.2022 – 12 U 121/20; OLG Jena, Beschl. v. 11.10.1996 – WF 145/96). Die dem Adhäsionskläger im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen hat das ...mehr

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AGS 12/2025, Kein Vertretun... / I. Sachverhalt

Nachdem der Kläger beim VG Gelsenkirchen eine nicht näher bezeichnete Klage eingereicht hatte, hat das VG durch Beschl. v. 5.8.2024 den Streitwert vorläufig auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Hieraufhin hat der Kostenbeamte des VG in seinem Kostenansatz vom 7.8.2024 gegen den Kläger eine 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 5110 GKG KV i.H.v. 483,00 EUR angesetzt. Gegen diesen Gerichtsk...mehr

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AGS 12/2025, Fragen und Lös... / 1. Beklagter ist durch Gerichtskostenansatz nicht beschwert

Erinnerungsbefugt ist nach § 66 Abs. 1 S. 1 GKG neben der hier nicht interessierenden Staatskasse allein der Kostenschuldner. Der Beklagte ist zwar aufgrund der gegen ihn ergangenen Kostenentscheidung Kostenschuldner nach § 29 Nr. 1 GKG. Er wird jedoch von der Justizkasse nicht als Kostenschuldner in Anspruch genommen, weil die gesamten Gerichtskosten durch die Zahlung des K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Gerichtskosten

Müssen mit Klageerhebung die Gerichtskosten eingezahlt werden? Das ist zwar stets empfehlenswert, aber nicht zwingend. Insbesondere kann es in Einzelfällen schwierig sein, den vorläufigen Streitwert zu ermitteln, der für die Höhe der Gerichtskosten maßgeblich ist. Es kann also grundsätzlich die Kostenanforderung der Gerichtskasse abgewartet werden. Hat der Kläger allerdings...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Anrufung und Entscheidung des BFH (Abs. 2)

Rz. 17 Die Zuständigkeitsbestimmung durch den BFH setzt einen Antrag voraus. Antragsberechtigt sind nach § 39 Abs. 2 S. 1 FGO alle Beteiligten[1] und darüber hinaus jedes mit dem Rechtsstreit befasste FG.[2] Der in § 64 Abs. 4 FGO normierte umfassende Vertretungszwang beim BFH ist auch bei einem Antrag nach § 39 FGO zu beachten.[3] Eine Antragstellung durch die Beteiligten is...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.7 Weitere Werbungskosten

Sonstiges → Zeilen 80–82 Sonstige Werbungskosten sind: Abstandszahlungen des Vermieters für die vorzeitige Räumung des Mietobjekts durch den Mieter sind Werbungskosten, wenn anschließend keine Selbstnutzung durch den Eigentümer erfolgt; monatliche Kosten für den Breitbandkabelanschluss; Fachliteratur (z. B. Buch über Mietrecht oder Bauvorschriften); Beiträge zum Haus- und Grundbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.15 Werbungskosten in Sonderfällen → Zeilen 78–83

Erfassen Sie hier Werbungskosten i.Z.m. Versorgungsbezügen (z. B. Kosten der Renten- und Steuerberatung, Gerichtskosten). Automatisch berücksichtigt das Finanzamt einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 EUR. Hier sind auch Werbungskosten i.Z.m. ermäßigt besteuerten Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre (s. Zeilen 17, 18) sowie steuerfreiem Arbeitslohn (s. Zeile...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 6 Werbungskosten

Werbungskosten → Anlage R, Zeilen 25–26, und Anlage R-AV/bAV, Zeilen 27–33Werbungskosten in tatsächlicher Höhe Zu den als Werbungskosten i. Z. m. Renteneinkünften abzugsfähigen Kosten gehören: Rechts- und Rentenberatungskosten, Prozesskosten i. Z. m. Ansprüchen aus der Rentenversicherung, Aufwendungen für (Steuer-)Literatur (z. B. Steuer- oder Rentenratgeber), Fahrtkosten zur Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.4 Allgemeine Ansatzvorschriften für die Eröffnungsbilanz

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XV. Gerichtskosten im Versteigerungsverfahren

1. Gebühren und Auslagen zulasten des Schuldners Rz. 279 Die Gebühren des Gerichts für das Versteigerungsverfahren berechnen sich wie folgt:mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. Angaben zu Hauptforderung, Zinsen, Kosten der Rechtsverfolgung

Rz. 139 Zur Bezeichnung der Haupt- und Zinsforderung sollte im Versteigerungsantrag der Tenor des Titels, aus dem die Versteigerung beantragt werden soll, möglichst wortwörtlich wiedergegeben werden. Der Kapitalbetrag der bereits fällig gewordenen Zinsen muss nicht errechnet werden. Rz. 140 Soll nur wegen eines Teils der Hauptforderung vollstreckt werden, sollte dies im Verst...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / e) 5-Prozent-Grenze

Rz. 162 Das Vorrecht ist begrenzt auf 5 % des Verkehrswerts der Wohnungseigentumseinheit, ohne dass es auf die Höhe des erzielten Versteigerungserlöses ankommt. Der Verkehrswert wird gemäß § 74a Abs. 5 S. 1 ZVG vom Vollstreckungsgericht, nötigenfalls nach Anhörung eines Sachverständigen, festgesetzt. Die GdWE kann den Gerichtsbeschluss über die Festsetzung des Geschäftswerts...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Gebühren und Auslagen zulasten des Schuldners

Rz. 279 Die Gebühren des Gerichts für das Versteigerungsverfahren berechnen sich wie folgt:mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Ansprüche des betreibenden Gläubigers

Rz. 104 Die Ansprüche der betreibenden Gläubiger müssen nicht gesondert angemeldet werden. Sie gelten als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsverwaltungsantrag oder einem Beitrittsgesuch ergeben (§ 156 Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 2 ZVG). Rz. 105 Anzumelden sind die Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung (§ 10 Abs. 2 ZVG). Hierzu gehören die dem Gläubiger durch da...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Anmeldung

Rz. 250 Eine Anmeldung von Ansprüchen durch die GdWE ist in diesem Verfahrensstadium i.d.R. nur noch wegen der Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung (§ 10 Abs. 2 ZVG) erforderlich. Hierzu gehören die der GdWE durch das Zwangsversteigerungsverfahren entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.[119] Keine Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung sind die durch die Titulierun...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 9. Kosten

Rz. 42 Der Rechtsanwalt erhält für einen Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VVRVG berechnet nach der Höhe der zu sichernden Forderung inklusive Kosten und Zinsen. An Gerichtskosten fällt eine volle Gebühr nach dem Nennbetrag der Schuld an (§ 53 und KV Nr. 14121 GNotKG).mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XV. Kostenfestsetzung

Rz. 122 Die der betreibenden GdWE durch das Zwangsverwaltungsverfahren entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten werden im Teilungsplan berücksichtigt (siehe Rdn 102 ff.) und fließen – soweit die Teilungsmasse reicht – an die GdWE zurück. Solange die GdWE aber noch nicht befriedigt ist, kann sie während oder nach Abschluss des Zwangsverwaltungsverfahrens die entstandene...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Gebühren zulasten des Gläubigers

Rz. 282 Für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung fällt eine pauschale Gerichtsgebühr von 50 EUR an (Nr. 2210 KVGKG) zuzüglich der Auslagen für die Zustellung des Beschlusses (Nr. 9002 KVGKG). Wird der Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen, fällt keine Gebühr an. Die vorgenannte Gebühr fällt auch für jede Entscheidung über einen Beitritt...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. Gebühr zulasten des Erstehers

Rz. 283 Für die Erteilung des Zuschlags fällt eine 0,5 Gebühr an (Nr. 2214 KVGKG) berechnet i.d.R. nach dem Bargebot zzgl. des Wertes der bestehen gebliebenen Rechte (§ 54 Abs. 2 GKG). Diese Gebühr trägt der Ersteher (§ 26 Abs. 2 GKG), wird also nicht gem. § 109 ZVG dem Erlös entnommen.mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 4. Erfüllung der Forderung in Rangklasse 2 durch Schuldner

Rz. 172 Verfügt die GdWE über – dem Grunde nach – bevorrechtigte Wohngeldforderungen in Höhe von mehr als 5 % des Verkehrswertes und löst der Schuldner vor dem Zuschlag die bevorrechtigte Forderung in Höhe von 5 % des Verkehrswertes ab, muss die GdWE den Versteigerungsantrag insoweit zurücknehmen, wie das Verfahren bislang in Rangklasse 2 betrieben wurde. Zugleich kann die G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Teilungsplan

Rz. 249 Nach erteiltem Zuschlag bestimmt das Gericht einen Verteilungstermin, in dem der Teilungsplan aufgestellt wird. Der Teilungsplan bestimmt, wie der Ertrag der Versteigerung (Teilungsmasse) auf die einzelnen Forderungen der Berechtigten verteilt werden soll. Die Teilungsmasse besteht aus dem Bargebot und den 4 % Zinsen, welche der Ersteher für die Zeit vom Zuschlag bis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XVI. Kostenfestsetzung

Rz. 284 Die der GdWE durch das Zwangsversteigerungsverfahren entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten werden im Teilungsplan berücksichtigt (siehe Rdn 249) und fließen – soweit die Teilungsmasse reicht – an die GdWE zurück. Solange die GdWE aber noch nicht befriedigt ist, kann sie während oder nach Abschluss des Zwangsversteigerungsverfahrens die entstandenen (notwendi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Aufgaben

Rz. 72 Der Zwangsverwalter ist allen am Verfahren beteiligten Personen gleichermaßen gegenüber verantwortlich und verpflichtet, seine Aufgabe objektiv nach dem Verfahrenszweck der Zwangsverwaltung auszuüben und zu erfüllen. Er hat aus den Erträgnissen des Wohnungseigentums die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger und sonstigen Zuteilungsberechtigten zu ermöglichen und zug...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines

Rz. 235 Tritt ein Wohnungseigentümer einem Rechtsstreit bei, ist dieser (streitgenössische) Beitritt mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Zu den allgemeinen Risiken der Prozessführung tritt bei einem Beitritt auf Seiten der beklagten GdWE die Sonderregelung in § 44 Abs. 4 WEG. Rz. 236 § 44 Abs. 4 WEG betrifft lediglich die Frage der Erforderlichkeit der Nebeninterven...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines und Umlage der Kosten des Rechtsstreits

Rz. 73 Bei den Kosten sämtlicher Rechtsstreitigkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und somit auch Rechtsverfolgungskosten wie beispielsweise für die notwendige Beauftragung eines Rechtsanwalts handelt es sich um Verwaltungskosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[232] Eine dem Wortlaut und Regelungszweck des § 16 Abs. 8 a.F. entsprechende Vorschrift existie...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Beschlussmängelklage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Rz. 77 Bei den Gerichts- und Rechtsanwaltskosten einer Beschlussmängel- oder Beschlussersetzungsklage ist die Durchsetzung der klageweise geltend gemachten Einwendungen gegen die Beschlussfassung und auf Beklagtenseite die Klageabwehr notwendig. Beispielsweise handelt es sich um Anfechtungs- oder Beschlussersetzungsklagen, hilfsweise Nichtigkeitsfeststellungsklagen gegen Bes...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Kosten der Entziehungsklage

Rz. 91 Die Entziehungsklage war vor der WEG-Novelle 2007 vom Anwendungsbereich des § 43 a.F. ausgenommen. Sie fällt jetzt in der Regel unter § 43 Nr. Abs. 2 Nr. 2, da die Kompetenz zur Ausübung des Entziehungsrechts aus § 17 Abs. 1 originär der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugewiesen ist.[280] Dasselbe gilt nach der Neuregelung des § 9a auch für Zweiergemeinschaften.[...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Gerichtliches Vorgehen; Beauftragung eines Rechtsanwaltes

Rz. 107 Im Außenverhältnis ist der Verwalter nach § 9b Abs. 1 S. 1 WEG zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung berechtigt. Zu den Beschränkungen bei der Vertretung im Außenverhältnis siehe die Kommentierung zu § 9b WEG. Rz. 108 Der Verwalter kann deshalb auch einen Mahnbescheid beantragen, ein Klageverfahren einleiten und Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. den Erlass e...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Verzögerungen im Zusammenhang mit der Einzahlung des Kostenvorschusses

Rz. 38 Der BGH hat zur Einzahlung des Kostenvorschusses angenommen, dass dem Kläger in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche ab Erhalt der Zahlungsaufforderung zuzugestehen sei, wobei dieser Zeitraum sich nach den Umständen des Einzelfalles angemessen verlängern könne.[22] Zu berücksichtigen ist in dem Zusammenhang auch die Zugangsfiktion für formlose Mitteilungen ...mehr