Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. PKH-Partei ist Kläger.

Rn 16 Hat der Kl PKH und obsiegt dieser, ergeben sich keine Besonderheiten. Obsiegt der Beklagte und hat dieser Gerichtskosten bezahlt, so hätte er bei einer nicht bedürftigen Partei einen Anspruch auf Erstattung der Gerichtskosten gg diese. Hier greift allerdings § 122 ein, wonach die bedürftige Partei von der Zahlung der Gerichtskosten befreit ist. Um hier eine Ungleichbeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenverteilung nach billigem Ermessen.

Rn 3 Gem I 1 trifft das Gericht die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Damit gilt in fG-Familiensachen nicht das reine Erfolgsprinzip nach §§ 91 f ZPO. Anders als unter dem früheren § 13a I 1 FGG folgt aus § 81 kein Regel-Ausnahme-Verhältnis. Vielmehr räumt I 1 dem Gericht ein relativ weitgehendes Ermessen iSe weiten Gestaltungsspielraums ein, welchem Beteiligten wel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kostenaufhebung.

Rn 19 Auch bei Kostenaufhebung werden die Gerichtskosten geteilt. Hat der Gegner der bedürftigen Partei die vollen Gerichtskosten eingezahlt, dann wird die Hälfte von der Gerichtskasse an ihn zurückgezahlt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Gerichtskosten und die Gerichtsvollzieherkosten können von dem Gegner erst eingezogen werden, wenn er rechtskräftig in die Prozesskosten verurteilt ist. (2) Die Gerichtskosten, von deren Zahlung der Gegner einstweilen befreit ist, sind von ihm einzuziehen, soweit er rechtskräftig in die Prozesskosten verurteilt oder der Rechtsstreit ohne Urteil über die Kosten beende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vergleich.

Rn 20 Wird der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet, in dem sich die bedürftige Partei zur Übernahme der Kosten verpflichtet, ist die Rechtslage hinsichtlich der Gerichtskosten problematisch. Der nicht bedürftige Kl ist als Antragsteller Kostenschuldner ggü der Staatskasse gem § 22 I GKG. Die PKH-Partei ist Kostenübernahmeschuldner gem § 29 Nr 2 GKG. Hier greift nun de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Kostenentscheidung.

Rn 42 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 80 ff. Häufig werden gem § 81 I 1 die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig geteilt und weiter angeordnet, dass eine Kostenerstattung nicht stattfindet. Eine Grundregel, dass die Beteiligten die gerichtlichen Kosten zu gleichen Teilen und jeder Beteiligter seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, gibt es i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenaufhebung.

Rn 4 Wenn die Kosten durch Urt gegeneinander aufgehoben werden, dann zahlt der Kl die Hälfte der Gerichtskosten als Entscheidungsschuldner. Die andere Hälfte der Gerichtskosten kann nicht gg den Kl geltend gemacht werden. Die Antragstellerhaftung des Klägers ist wegen § 31 III GKG nachrangig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist die zentrale Norm für die Kostengrundentscheidung in fG-Familiensachen. I 3 schreibt hier eine stets vAw in der Endentscheidung (§ 82) zu treffende Kostenregelung vor. Gleiches gilt gem § 92 II im Vollstreckungsverfahren bei Herausgabe v Personen u Umgangsregelungen; im übrigen Vollstreckungsverfahren gelten §§ 87 V, 81 I 3. Auch das Absehen v der Erh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahrensrechtliche Stellung des förmlich beteiligten Jugendamts.

Rn 16 Aufgrund der förmlichen Beteiligung stehen dem Jugendamt alle Verfahrensrechte eines Beteiligten zu. Das Jugendamt kann insb Akteneinsicht beantragen, § 13 I (ein Akteneinsichtsrecht nach § 13 II steht dem nicht beteiligten Jugendamt nicht zu, da dieses auf ›Personen‹ beschränkt ist, MüKoFamFG/Pabst § 13 Rz 16; Sternal/Sternal § 13 Rz 53; Heilmann/Heilmann § 13 Rz 5; a...mehr

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AGS 08/2025, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte mit seiner vor dem LG Bremen erhobenen Klage von den Beklagten Zahlung von 11.854,36 EUR nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten als Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall verlangt. Nach Zustellung der Klage an die Beklagte zu 2, die der Kläger als Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen hatte, erklärte diese ohne anwaltliche Vertretung, sie we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 39 Wird das Auswahlverfahren separat geführt, weil zunächst nur ein vorläufiger Vormund bestellt werden konnte (§ 1781 BGB iVm § 1774 II BGB), handelt es sich um ein gesondertes Verfahren, für das keine Gerichtskosten entstehen, Anm 1 Nr 3 zu FamGKG-KV Nr 1310, die auf Vormundschaften analog anzuwenden ist (Prütting/Helms/Dürbeck § 168 Rz 45). Rn 40 Das familiengerichtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. PKH-Partei ist Beklagter.

Rn 17 Hat der Kl obsiegt und die PKH-Partei war beklagt, sind die Vorschüsse durch den Kl als Kostenschuldner im Verfahren gezahlt worden. Die PKH-Partei ist Kostenschuldner als unterlegene Partei. Gemäß § 31 II 1 GKG soll in einem solchen Fall die Haftung gg den Kl als Zweitschuldner nur greifen, wenn die Zwangsvollstreckung beim Beklagten erfolglos geblieben ist. Folge wär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenanfall.

Rn 12 Die Kosten müssen in Grund und Höhe tatsächlich erwachsen sein. Hierbei genügt grds die Rechtspflicht zur Zahlung; es muss noch keine tatsächliche Zahlung erfolgt sein (Köln Rpfleger 65, 242; KG NJW-RR 92, 404). Steht jedoch eindeutig und unstr fest, dass der Anwalt auf seinen Anspruch verzichtet (Bambg JurBüro 81, 768) oder der Antragsteller ggü seinem Anwalt erfolgre...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Erfolgshonorar, § 49b Abs. 2 BRAO

Rz. 212 Mit der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2004[278] wurde das bis dahin geltende Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren oder die Beteiligung am Gewinn ("quota litis") in § 49b Abs. 2 BRAO wegen eines Verstoßes gegen Art 12 Abs. 1 GG geöffnet. Mit dem 1.7.2008 wurde die Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Einfügen der nach § 4a RVG und Änderung des § 49b BRA...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unverzüglich.

Rn 3 Die Zustellung der Klageschrift ist im ordentlichen Geschäftsgang möglich, sobald die Verfahrensgebühr (§ 12 GKG), auch vom Bekl (Ddorf OLGZ 83, 117), eingezahlt ist. Bei Falschbuchung der Kosten durch das Gericht sind ggf die Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben (Frankf NJW-RR 12, 893). Das Gericht darf bei ungeklärter interner Zuständigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des Abs 1 regelt die Kostenfolge bei Beendigung des Verfahrens durch Abschluss eines Vergleichs. Erforderlich ist ein förmlicher Vergleich nach § 794 Nr 1, da nur dieser das Verfahren beendet. Wird zwischen den Parteien lediglich ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, so beendet dieser das Verfahren noch nicht. Vielmehr bedarf es noch einer überein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Höhe der Sicherheit.

Rn 1 Zum Verfahren s § 110 Rn 19. Der nach freiem Ermessen festzusetzende Betrag orientiert sich an den vom Beklagten aufzuwendenden Prozesskosten. Maßgebend sind die voraussichtlichen Kosten aller Rechtszüge (BGH NJW-RR 18, 1458 Rz 4; NJW-RR 05, 148 [BGH 30.06.2004 - VIII ZR 273/03]; aA Musielak/Voit/Foerste § 112 Rz 1; Primozic/Broich MDR 07, 188, 189 ff [BGH 18.07.2007 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzinsung.

Rn 30 Erforderlich für die Festsetzung von Zinsen nach § 104 I 2 ist ein entspr Antrag. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm markiert der Tag des Eingangs dieses Antrags grds auch den Zinsbeginn (aA LG Hamburg AGS 20, 148 – entspr § 187 I BGB erst ab dem Tag, der auf den Tag des Antragseingangs folgt). Der Antrag kann nachträglich gestellt werden, auch noch nach Rechtskraf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kostenerstattung.

Rn 14 Im PKH-Prüfungsverfahren findet eine Erstattung der dem Gegner entstandenen Kosten nicht statt. Gerichtskosten fallen in diesem Verfahren nicht an. Sind ausnw Zeugen und Sachverständige im PKH-Prüfungsverfahren vernommen worden, so sind die entstandenen Auslagen als Gerichtskosten von der Partei zu tragen, der die Kosten des Rechtsstreits auferlegt sind. Die Staatskass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Keine Kostentragungspflicht (Abs 4).

Rn 22 Der Verfahrensbeistand kann gem § 21 IV FamGKG auch in Antragsverfahren nicht Kostenschuldner hinsichtlich der Gerichtskosten des Verfahrens sein. Abs 4 bestimmt, dass dem Verfahrensbeistand auch keine Verfahrenskosten auferlegt werden können, er also weder Entscheidungsschuldner iSv § 24 Nr 1 FamGKG hinsichtlich der Gerichtskosten werden noch ihm die Erstattung außerg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Kosten/Gebühren.

Rn 49 Sowohl gg die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts als auch gg die Zurückverweisung ist Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§§ 542, 544). Durch die Zurückverweisung sind regelmäßig beide Parteien beschwert, soweit sie eine Sachentscheidung erstrebt haben (BGH NJW 96, 2155 [BGH 09.05.1996 - VII ZR 259/94]). Gerügt werden kann (als Verfahrensrüge: B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. PKH auf Klägerseite.

Rn 2 Ist auf Klägerseite PKH bewilligt, dann ergeben sich keine Besonderheiten, wenn der Kl unterliegt. Die Verpflichtung zur Tragung von Kosten ergibt sich nur aus dem Bewilligungsbeschluss über die PKH. Darüber hinaus muss der Kl keine Zahlungen an die Staatskasse leisten. Unterliegt der Beklagte, dann sind von diesem erst nach dem rkr Urt über die Kostentragungspflicht al...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 137 Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs kann nach den §§ 114 bis 127 ZPO Prozesskostenhilfe gegenüber den Rechtssuchenden gewährt werden, die sich das Verfahren aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Die Prozesskostenhilfe ist das Pendant zur Beratungshilfe für das gerichtliche Verfahren. Im Verfahren vor dem Familiengericht wird die Prozesskostenhilfe auch Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen für die Partei.

Rn 2 Sämtliche Wirkungen der PKH sind auf die Person bezogen und auf diese beschränkt. Die PKH endet mit dem Tod der Partei, dementsprechend treten die Wirkungen auch nicht für die Erben ein. War dem Erblasser ratenfreie PKH bewilligt, dann können die Erben nicht für die durch die Prozessführung des Erblassers verursachten Kosten in Anspruch genommen werden (Ddorf OLGR 99, 3...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Mietminderungen im Wege des Legal Tech

Rz. 232 Die fortschreitende Technisierung macht auch vor dem Mietrecht nicht halt. Ähnlich wie im Flugrecht bilden sich Internetportale, die Mieterrechte im Rahmen eines Massengeschäftes geltend machen. So werden insbesondere Mietsenkungsansprüche aus der Mietpreisbremse oder dem Mietendeckel in Berlin nicht mehr durch Anwälte geltend gemacht, sondern durch zugelassene Inkas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten der Rechtsbeschwerde.

Rn 2 Die Gerichtskosten richten sich nach Nr 1821 KV GKG (5,0 Gebühren); die Anwaltsgebühren entsprechen denen eines Revisionsverfahrens (Vorbem 3.2.2 Nr 1e VV RVG).mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Festsetzung Vollstreckungsgebühren

Rz. 166 Die Vollstreckungskosten können auch ohne Festsetzung regelmäßig bei jeder weiteren Zwangsvollstreckung aus dem Titel geltend gemacht werden. Die Kosten verjähren zwar wegen § 197 Abs. 1 Nr. 6 BGB erst nach 30 Jahren; dennoch ergibt sich die Problematik, dass dann in jedem Fall der Vollstreckung die einzelnen Gebühren nachzuweisen sind. Das kann bei zahlreichen Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedürftigkeit.

Rn 33 PKH erhält, wer nicht, nur tw oder nur in Raten in den Lage ist, die eigenen Kosten für die Führung des Rechtsstreits aufzubringen. Prozesskosten sind die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, sowie die Kosten der Beweisaufnahme. Während eines anhängigen Verfahrens muss die Partei ihr Finanzgebaren darauf einrichten, dass durch die Prozessführung Kosten entstehen. Wenn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbar.

Rn 2 ist § 106 bei quotenmäßiger Verteilung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten. Gerichts- und außergerichtliche Kosten werden verrechnet und nicht getrennt festgesetzt. Für die umfassende Verrechnung aller Erstattungsansprüche aller Instanzen genügt es, wenn nur ein Teil der Kosten einer Instanz nach Quoten verteilt ist. Ferner schadet es nicht, wenn die Kosten...mehr

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AGS 08/2025, Einigungsgebüh... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Bremen bedarf einiger Anmerkungen. 1. Einigungsgebühr und Terminsgebühr Die gebührenrechtlichen Ausführungen zum – hier zu verneinenden – Anfall der Einigungsgebühr und der Terminsgebühr dürften zutreffend sein. Hinsichtlich der Terminsgebühr ist anzufügen, dass sich der Kläger möglicherweise für deren Anfall auf Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Gerichtskosten: Fallen nur an bei Beschwerdezurückweisung gem KV-FamGKG Ziff 1912; Zeugen- u SV-Auslagen: I iVm § 118 I 5 ZPO. RA: Keine Kostenerstattung zwischen den Beteiligten, I iVm § 118 I 4 ZPO. VV-RVG Ziff 3335, 3500 u ggf Ziff 1003, 3104.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Quotelung.

Rn 18 Sieht die Kostenentscheidung eine Quotelung vor, dann ist der Differenzbetrag, der auf die PKH-Partei entfällt und von der obsiegenden Partei beglichen worden ist, von der Staatskasse zurückzuzahlen (Zimmermann Rz 560).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last. (2) Das Gericht kann der einen Partei die gesamten Prozesskosten auferlegen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift § 101 regelt ausschließlich die Kostenentscheidung bei einer einfachen, also einer unselbstständigen Nebenintervention (§ 67). Auf die streitgenössische Nebenintervention (§ 69) ist Abs 1 nicht anwendbar. Insoweit gilt die Vorschrift des § 100 II (s Rn 31). Die Kosten einer einfachen (unselbstständigen) Nebenintervention gehören nicht zu den Kosten des Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kostenentscheidung, Kosten und VKH.

Rn 21 Hinsichtlich der Gerichtskosten findet FamGKG-KV Nr 1912 Anwendung; die Gebühr betrug bis zum 31.5.25 66 EUR und beträgt seit dem 1.6.25 72,00 EUR (Art 6 II Nr 26 KostRÄG 2025); ist das Beschwerdeverfahren vor dem BGH geführt worden, beträgt die Gebühr nach FamGKG-KV Nr 1923 seit dem 1.6.25 144 EUR (Art 6 II Nr 30 KostBRÄG 2025) und bis zum 31.5.25 132 EUR. Gerichtskos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck der Prozesskostenhilfe.

Rn 1 Durch die PKH soll sichergestellt werden, dass jedermann unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen im Wesentlichen den gleichen Zugang zu den Gerichten erhält. PKH ist also eine Form der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege (vgl BGH FamRZ 12, 1629). Bedingt durch die Vorschusspflichten sowohl hinsichtlich der Gerichtskosten als auch hinsichtlich der Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 42 Für das PKH-Verfahren entstehen keine Gerichtskosten. Wenn die PKH-Beschwerde zurückgewiesen wird, entsteht nach KV 1812 eine Gerichtsgebühr von 72 EUR. Wert des Verfahrens, der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde ist der Wert der Hauptsache, auch wenn sich die Beschwerde gg die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts richtet (BGH FamRZ 10, 1892).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostenaufhebung.

Rn 5 Neben der verhältnismäßigen Teilung ermöglicht § 92 I 1, 1. Alt. auch, die Kosten gegeneinander aufzuheben. Werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, gilt § 92 I 2: Jede Partei hat ihre eigenen Kosten selbst zu tragen, also sowohl die eigenen Parteikosten als auch die eigenen Anwaltskosten. Die angefallenen Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden hälftig geteilt. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / h) Vergleich (§ 98).

Rn 13 Wird das Verfahren durch Vergleich beendet, so ist zunächst danach zu differenzieren, ob der Nebenintervenient am Abschluss des Vergleichs beteiligt war oder nicht. aa) War der Nebenintervenient am Abschluss des Vergleichs beteiligt, so kommen wiederum zwei Möglichkeiten in Betracht: (1) Der Vergleich enthält auch eine Vereinbarung über die Kosten der Nebenintervention. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsgebühren.

Rn 53 Nach Nr 2111 KV GKG fallen Gerichtskosten als Festgebühr iHv 24 EUR an. Daneben können Auslagen ersetzt werden, Nr 9000 ff KV GKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. § 91 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird das Verfahren durch Vergleich erledigt und haben die Beteiligten keine Bestimmung über die Kosten getroffen, fallen die Gerichtskosten jedem Teil zu gleichen Teilen zur Last. Die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst. (2) Ist das Verfahren auf sonstige Weise erledigt oder wird der Antrag zurückgenommen, gilt § 81 entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Notwendigkeit.

Rn 13 Der Rechtspfleger prüft, ob die festzusetzenden Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, § 91 I. Dies gilt für Gerichts- und Anwaltskosten. Nach § 91 II 1 gelten die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 171. Zwangsvollstreckung.

Rn 285 Ein GeS für die Gerichtskosten ist nach Nr 2110 ff KV Anl 1 GKG nur im Verteilungsverfahren, Nr 2117, 2120, festzusetzen (s dort); iÜ gelten Festgebühren. Für die Anwaltskosten gilt § 25 RVG . S.a. Einstweilige Einstellung. a) Geldforderungen. Rn 286 Erstreckt sich der Auftrag nur auf einen Teil des Anspruchs, ist dieser maßgeblich (Köln NJW 58, 1687). Antrag auf PfÜb gg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Quotelung, Kostenaufhebung, Vergleich.

a) Quotelung. Rn 18 Sieht die Kostenentscheidung eine Quotelung vor, dann ist der Differenzbetrag, der auf die PKH-Partei entfällt und von der obsiegenden Partei beglichen worden ist, von der Staatskasse zurückzuzahlen (Zimmermann Rz 560). b) Kostenaufhebung. Rn 19 Auch bei Kostenaufhebung werden die Gerichtskosten geteilt. Hat der Gegner der bedürftigen Partei die vollen Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren/Entscheidung.

Rn 9 Abs 2 knüpft die gem § 128 IV ohne mündliche Verhandlung mögliche Entscheidung über die Kosten daran, dass zur Zeit der Entscheidung über die Kosten eine Hauptsacheklage nicht anhängig ist (BGH NJW 07, 3357). Nach Auffassung einiger kann der Ag, der die den Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens ausmachenden Mängel anerkannt oder die festgestellten Mängel besei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Es fallen keine Gerichtskosten an. Die Kosten des Rechtsanwalts sind durch die Gebühren der Nr. 3100 ff VV abgegolten, § 19 I 2 Nr 14 RVG.mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Anforderungen an die Vereinbarung

Rz. 216 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars erfordert zusätzlich zu den übrigen Anforderungen einer Vergütungsvereinbarung (siehe oben Rdn 191 ff.) weitere Angaben gegenüber dem Mandanten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 13 Urteilsgebühren entstehen in keiner Instanz, dh es werden nur die üblichen Gerichtskosten nach GKG (KV 1210 ff) fällig.mehr