Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 4.2 Schadensersatz

Kommt der Arbeitnehmer seiner Rückgabeverpflichtung nicht nach, kann der Arbeitgeber ihn auf Herausgabe verklagen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Dienstwagen steht dem Arbeitnehmer selbst dann nicht zu, wenn er eigene Ansprüche gegen den Arbeitgeber hat. Entzieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen zur privaten Nutzung überlassenen Dienst-Pkw unberechtigt, kann der Arbeitne...mehr

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Dienstwagen / 8 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber zahlt, mindern den geldwerten Vorteil sowohl bei der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1]. Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, führt dies weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Die Anrechnung von Nutzungsentg...mehr

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Dienstwagen / 10 Umsatzbesteuerung des geldwerten Vorteils

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung bestimmt sich danach, ob es sich um eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Leistung handelt.[1] Wird die private Nutzung arbeitsvertraglich festgelegt, ist umsatzsteuerlich von einer entgeltlichen Dienstwagenüberlassung auszugehen. Die private Nutzung stellt eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung dar.[2] ...mehr

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Dienstwagen / 1.2 Vereinbarung zur Dienstwagenüberlassung

Anspruchsgrundlage für die Überlassung ist in aller Regel eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Möglich ist die Überlassung eines ganz bestimmten Fahrzeugs, eines Fahrzeugs aus einer bestimmten Fahrzeugklasse (Mittelklasse/Oberklasse) oder der Zugriff auf ein Fahrzeug aus einem Fahrzeugpool. Sinnvoll ist zudem die Festlegung einer...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.1.2 Durchschnittsbetrag bei den unständigen Entgeltbestandteilen (§ 21 Satz 2 TVöD)

Rz. 114 Die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile werden als Tagesdurchschnitt aus den dem Urlaub vorhergehenden letzten 3 vollen Kalendermonaten (Referenzzeitraum) einbezogen. Der Berechnungszeitraum (Referenzzeitraum) ist hier abweichend von § 11 Abs. 1 BUrlG die letzten drei vollen Kalendermonate. Das setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis an allen Tag...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7 Abweichende tarifliche Regelung des Urlaubsentgelts

Rz. 106 In der Praxis finden sich zahlreiche tarifvertragliche Regelungen, die von den Berechnungsgrundsätzen des § 11 Abs. 1 BUrlG abweichen. Rz. 107 Für die Zulässigkeit solcher Abweichungen gilt § 13 Abs. 1 BUrlG. § 11 BUrlG gehört zu den tarifdispositiven Normen, das in § 1 BUrlG geregelte Lohnausfallprinzip aber nicht. Dadurch entsteht ein Spannungsverhältnis. Die tarifl...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 11 Zusätzliches Urlaubsgeld

Rz. 128 Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsentgelts gibt es nicht. Eine Rechtsgrundlage dafür findet sich aber entweder im Arbeitsvertrag oder in zahlreichen Tarifverträgen. Dabei sind 2 "Modelle" zu unterscheiden. Entweder wird ein prozentualer Zuschlag auf das Urlaubsentgelt bei Inanspruchnahme des Urlaubs gezahlt oder eine Einmalzahlung zu e...mehr

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Anlage G 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 285 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 42–58] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 1026 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da die...mehr

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Anlage G 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 278 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 879 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Durchschnittliches Arbeitsentgelt (§ 31 Nr. 6)

Rz. 8 Die Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung erstreckt sich nicht nur auf die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts beim Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG, sondern auch auf die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts beim Mutterschaftsgeld nach § 19 MuSchG und beim Arbeitgeberzuschuss nach § 20 MuSchG. Das Arbeitsentgelt selbst wird bereits in §...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.2 Nichtzahlung von Arbeitsentgelt wegen der Schutzfristen nach § 3

Rz. 15 Auch wenn ein Anspruch auf Krankengeld nicht besteht, hat die (werdende) Mutter gem. § 24i Abs. 1 Alt. 2 SGB V bzw. § 14 Abs. 1 KVLG 1989 einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ihr wegen der Schutzfristen nach § 3 kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Für die Nichtzahlung des Arbeitsentgelts müssen die Schutzfristen nach § 3 ursächlich sein (‹wegen›). Gem. § 24i Abs. ...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1 Arbeitslohn

1.1 Lohnbezüge Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft de...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. ...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 641 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl...mehr

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Rückstellung, Urlaubsrückst... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bildung einer Urlaubsrückstellung in der Handelsbilanz

Hans Groß ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH. Neben Hans Groß beschäftigt die X-GmbH noch 21 Mitarbeiter, von denen 3 Angestellte am 31.12.01 ihren Urlaub für das Wirtschaftsjahr 01 noch nicht vollständig genommen haben. Die X-GmbH ermittelt ihre Urlaubsrückstellung jeweils gesondert für die Mitarbeitergruppen Gesellschafter-Geschäftsführer, Gehaltsempfä...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.5 Ruhen des Anspruchs

Rz. 58 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsvertretung während des Bezugszeitraums von Mutterschaf...mehr

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Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.3 Handelsrechtliche Bewertung einer Rückstellung für Altersfreizeit

In dem vom FG Köln entschiedenen Fall, in dem das Gericht die Bildung einer Rückstellung für Altersfreizeit zugelassen hat, werden Fragen der Bewertung der Verpflichtung nur am Rande angesprochen. Denn die Berechnung und Höhe der Rückstellung war offensichtlich nicht strittig. Das FG führt lediglich aus, dass "in der Berechnung … alle Arbeitnehmer namentlich und nach Betrieb...mehr

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Rückstellung, Urlaubsrückst... / 5.1 Ermittlung des Urlaubsentgelts

Nach der BFH-Rechtsprechung ist die Höhe der Rückstellung nach dem den betroffenen Arbeitnehmern zustehenden Urlaubsentgelt einschließlich der Lohnnebenkosten zu bemessen. Dabei ist das Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG zu berechnen, wobei an die Stelle des Urlaubsbeginns der Bilanzstichtag tritt, soweit nicht durch Tarif- oder Einzelvertrag besondere Vereinbarungen getroffen s...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 137 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [520-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 34 Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG . Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG erstreckt sich auf die letzten 6 Wochen vor der Entbindung. Für die Bestimmung des Entbindungstages ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme bzw. Entbindungspflegers maß...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2 Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes

Rz. 32 Das Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V in Höhe des um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelts der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt. Die Anknüpfung der Höhe des Mutterschaftsgelds an den zuletzt erhaltenen Arbeitslohn trägt dem Sinn und Z...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.9 Reisekosten

Rz. 710 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.4 Berechnung des Durchschnittsverdienstes

Rz. 51 Zur Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes ist gem. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V der Durchschnittsverdienst zu ermitteln. Nach dem Gemeinsamen Rundschreiben v. 6./7.12.2017 in der Fassung v. 3.12.2020 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft der Krankenkassenspitzenverbände ist bei Versicherten mit gleichbleibendem Monatsarbeitsentgelt bzw. einem nach ...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.3 Gesetzliche Abzüge

Rz. 49 Das im maßgeblichen Bemessungszeitraum nach den vorgenannten Grundsätzen ermittelte Bruttoarbeitsentgelt ist um die gesetzlichen Abzüge zu mindern (§ 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V). Es sind die zu entrichtenden Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung)...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Nach der Entbindung dürfen Mütter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bis zum Ablauf von 8 Wochen und in den...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 705 [Fortbildungskosten → Zeile 63] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 430) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 606 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 607 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2 Weitere Voraussetzungen nach § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989

Rz. 11 Die in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Frauen erhalten gem. § 19 Abs. 1 Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften des SGB V oder des KVLG 1989. Die insofern diesbezüglich maßgeblichen Bestimmungen sind § 24i SGB V bzw. § 14 KVLG 1989 . Rz. 12 Weitere Anspruchsvoraussetzung nach § 24i SGB V ist das Bestehen eines Anspruchs auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkei...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 651 Begriff der Werbungskosten Zu den WK bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenhang mit der ...mehr

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Anlage AV 2023 – Leitfaden / 2 Notwendige Angaben

Rz. 100 [Unmittelbar begünstigte Person → Zeilen 5–14] Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen (→ Tz 553). Die Angaben dienen d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 5 Ermittlung des steuerlichen Werts der Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Jahresurlaub

Rückstellungen für dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten sind zu passivieren, wenn sie gegenüber einem Dritten bestehen, sie im abgelaufenen Jahr entweder rechtlich entstanden oder zumindest wirtschaftlich verursacht sind und die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Steuerpflichtige hieraus in Anspruch genommen wird. Wahrscheinlich ist die Inanspruchnahm...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 3 Kindschaftsverhältnis und Alter (Seite 1)

Rz. 106 [Persönliche Angaben → Zeilen 4–9] Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind auszufüllen, unabhängig davon, ob das Kind bereits als Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beim LSt-Abzug berücksichtigt wurde. Die Angaben zum Kind (Identifikationsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt) sind für jedes Kind, das berücksichtigt ...mehr

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Anlage S 2023 – Tipps und G... / 5.4 Zuordnung zur Einkunftsart

Rz. 1069 Die Einnahmen können je nach Ausgestaltung der Verhältnisse selbstständig ausgeübt werden, Arbeitslohn darstellen, oder bei einer nur gelegentlichen Tätigkeit auch eine sonstige Leistung sein (→ Tz 980). Dieses ist von besonderem Interesse wegen des Arbeitnehmerpauschbetrags (→ Tz 653) bzw. der Freigrenze für sonstige Leistungen (→ Tz 986).mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 13 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

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Anlage S 2023 – Tipps und G... / 3 Außerordentliche Einkünfte

Rz. 1058 Auch Freiberufler können außerordentliche Einkünfte beziehen, die nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden (→ Tz 1036). Einnahmen sind den außerordentlichen Einkünften zuzuordnen, wenn der Steuerpflichtige sich während mehrerer Jahre ausschließlich einer bestimmten Sache gewidmet und die Vergütung dafür in einem einzigen Vz. erhalten hat, eine sich über mehrere Jahre e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.4 Ermittlung des steuerlichen Werts der Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit

Auch der steuerliche Wert der Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit ist gemäß den Ausführungen des FG Köln im Falle einer individuellen Berechnung je Mitarbeiter nach folgender Formel zu ermitteln:mehr

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Rückstellung, Urlaubsrückst... / 4.1 Ermittlung Gesamtaufwand zur Erfüllung der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung aus dem Arbeitsverhältnis

Für die Bestimmung des "Gesamtaufwands des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis" sind alle Komponenten einzubeziehen, die im Jahr der Erfüllung nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung anfallen werden. Dabei gelten die Preisverhältnisse am Abschlussstichtag, wobei zum Abschlussstichtag feststehende zukünftige Erhöhungen (z. B. vereinbar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.3 Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 24i Abs. 2 Satz 5 SGB V bzw. § 14 Abs. 1 KVLG 1989)

Rz. 54 Gem. § 24i Abs. 2 Satz 5 wird für Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie für andere Mitglieder (der gesetzlichen Krankenkasse) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Ebenso erhalten gem. § 14 Abs. 2 KVLG 1989 Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (Nr. 1) versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige, die rentenversicherungspflichtig...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 7 Besonderheiten bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr muss die Urlaubsrückstellung zeitanteilig bemessen werden, d. h. die Urlaubsrückstellung darf nur die Urlaubstage umfassen, die auf den vor dem Bilanzstichtag liegenden Teil des Kalenderjahres entfallen. Hingegen dürfen die Urlaubstage, die auf den künftigen Teil des Kalenderjahres und damit auf das nachfolgende Wirtschaftsjahr entfalle...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 1 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 517 In die Anlage Vorsorgeaufwand 2023 sind nicht alle Daten zwingend einzutragen (→ Tz 75). In die eZeilen 4, 7–9, 11, 13–16, 18–19, 21, 23–26, 34–36, 39–41 und 43 sind Daten nur einzutragen, wenn der Steuerpflichtige von den elektronisch an das Finanzamt gemeldeten Daten abweichen will. Rz. 518 Sonderausgaben werden grds. unterteilt in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungs...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Ausnahmen

Rz. 14 Für folgende Bereiche des MuSchG ist die Aufsichtsbehörde nicht zuständig[1]: arbeitsrechtliche Ansprüche auf Arbeitslohn bei Beschäftigungsverboten (§ 18 Abs. 1 MuSchG) und auf Erholungsurlaub (§ 24 MuSchG). Hier ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben. sozialrechtliche Ansprüche auf Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG). Hier ist der Rechtsweg zu den Sozialgericht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.1 Voraussetzungen nach § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V (ggf. i. V. m. § 14 Abs. 1 KVLG 1989)

Rz. 19 Steht die Frau bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG in einem Arbeitsverhältnis oder ist sie in Heimarbeit beschäftigt (hierzu unter 3.1.3.1.1) oder ist das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden (hierzu unter 3.1.3.1.2), wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche...mehr

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Anlage S 2023 – Tipps und G... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1061 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

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Anlage S 2023 – Tipps und G... / 1 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

Rz. 1049 § 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Rz. 1050 Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstleris...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Ein 4-Personenhaushalt kann ein Darlehen von max. 100.000 EUR erhalten. Für jedes weitere im Haushalt lebende Mitglied kann das Darlehen um 5.000 EUR erhöht werden. Maximal werden die Investitionskosten gefördert. Diese sind über einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen. Konditionen Es werden langfristige Darlehen mit Zinsfestschreibungen von 10, 1...mehr