Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes vom 1.1.2014 bis 31.12.2024

Rz. 8f Da der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG a. F. noch auf Einfuhren von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (inkl. Sammlerbriefmarken) bis 31.12.2024 anzuwenden ist, ist die nachfolgende Kommentierung noch von praktischer Bedeutung für die Jahre 2024 und früher. Dies gilt insbesondere für die Erstellung der USt-Erklärung für das Jahr 2024 und für früh...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Zur Sozialversicherungspfli... / 2 Weitere relevante Rechtsprechung

Es gibt viele neuere Einzelfallentscheidungen, neben Wissenschaft, Kunst und dem Musikbereich u. a. auch im Sportbereich, etwa zu selbstständigen Yogalehrerinnen oder zu beauftragten Reitlehrerinnen – oft auch nebenberuflich mit einem Auftragsverhältnis für selbstständige Unterrichts-/Lehrtätigkeiten. Oft wollen gerade Vereine/Verbände und viele andere Rechtsträger mit ihren ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.2 Sicherheiten bei Werkverträgen

Der Bauunternehmer ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Bauherr innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist[1] nur eine Bürgschaft beibringt, die infolge Befristung untauglich ist.[2] Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a Abs. 1 BGB a. F. bis 31.12.2017). d. h. eine Bauhandwerkersicherung, verl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.2 Zur Verfügungstehen des Arbeitsplatzes

Sofern zwar grundsätzlich ein oben beschriebener Arbeitsplatz vorhanden ist, dieser dem Steuerpflichtigen allerdings nicht zur Verfügung steht, ist ein Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig, wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. Ein anderer Arbeitsplatz steht nur dann für die betriebliche oder berufliche Tät...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

Kommentar Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen Mit Schreiben vom 6.3.2025 hat das BMF seine aus 2022 stammenden Aussagen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten aktualisiert. Neu eingefügt wurden insbesondere Aussagen zu Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie zu dezentralen Finanzmärkten, Transaktionsübersichten und Steuerreports. Da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 8.1 Anwendungsfälle und Verfahren

Liegen die Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden, ist der einheitliche Steuermessbetrag zu zerlegen und der jeweilige Anteil den einzelnen Gemeinden zuzuweisen. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb eines Veranlagungszeitraums der Gewerbebetrieb von einer Gemeinde in eine andere verlegt wird. Über die Zerlegung ist ein Zerlegungsbescheid vom Finanzamt zu erla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / Zusammenfassung

Überblick Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Besteuerung unterliegt der Gewerbebetrieb als Objekt. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu, welche auch den Gewerbesteuerbescheid erlassen. Grundlage des Gewerbesteuerbescheids ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum auf dem Gewerbeertrag beruht. Auf d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 4.2 Zerlegung nach Einigung der Beteiligten (Abs. 3 S. 2)

Rz. 18 Es ist nicht auszuschließen, dass der vereinfachte gesetzliche Zerlegungsmaßstab nach § 22 Abs. 3 S. 1 GrStG (Zerlegung nach Flächengrößen) zu einem offenbar unbilligen Ergebnis führt. Hierzu kann es insbesondere kommen, wenn sich die wesentlichen wertbestimmenden Grundstücksmerkmale auf das Gebiet nur einzelner zerlegungsbeteiligter Gemeinden konzentrieren und somit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 17 Neuvera... / 4 Neuveranlagungszeitpunkt (Abs. 3)

Rz. 19 In § 17 Abs. 3 GrStG werden die Veranlagungszeitpunkte bei einer Neuveranlagung der Steuermessbeträge geregelt. Der Neuveranlagung sind gem. § 17 Abs. 3 S. 1 GrStG die Verhältnisse imNeuveranlagungszeitpunkt zugrunde zu legen. Entsprechend des Stichtagsprinzips bei der Grundsteuer nach § 9 Abs. 1 GrStG (§ 9 Abs. 1 GrStG Rz. 10 ff.) kommt es hierbei jeweils auf die Verh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6.1 Zerlegungsverfahren (§§ 185-189 AO)

Rz. 23 Nach § 185 AO sind die für das Steuermessbetragsverfahren geltenden Vorschriften (§ 13 GrStG Rz. 55 ff.) auf die im GrStG vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen entsprechend anzuwenden, soweit in den §§ 185 ff. AO nichts anderes bestimmt ist. Infolgedessen sind gem. § 185 AO i. V. m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO im Rahmen der Zerlegung die Vorschriften über die Durchführ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 3 Steuermessbetragsverfahren – Verfahrensgrundsätze

Rz. 17 Neben den grundsteuerrechtlichen Vorschriften zur Durchführung der Veranlagung der Steuermessbeträge nach §§ 16-18 GrStG sind für das Steuermessbetragsverfahren die abgabenrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 184 AO , maßgeblich. Nach § 184 Abs. 1 S. 1 AO sind die Steuermessbeträge durch Steuermessbescheid festzusetzen. Für die Festsetzung des Steuermessbetrags ist n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 3 Anzeigepflicht aufgrund gewährter Grundsteuervergünstigungen (Abs. 2)

Rz. 13 Nach § 19 Abs. 2 S. 1 GrStG hat der Steuerschuldner außerdem den Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG anzuzeigen. Die Grundsteuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG wurden im Wege des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019[1] in das Grundsteuergesetz eingefügt (§ 15 GrStG Rz. 7). Mit den in diesem Zusamme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 2 Anzeigepflicht aufgrund gewährter Grundsteuerbefreiungen (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 19 Abs. 1 S. 1 GrStG hat der Steuerschuldner (§ 10 GrStG) jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt insbesondere im Zusammenhang mit allen Steuerbefreiungstatbeständen nach §§ 3, 4 i. V. m. 5 – 8 GrStG (Rz. 8). Entgegen dem weit g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 5 Exkurs: Verwaltung der Grundsteuer

Rz. 17 Während die Ertragshoheit für die Grundsteuer den Gemeinden obliegt (siehe Rz. 1 ff.), erfolgt die Verwaltung der Grundsteuer zum Teil durch die Finanzbehörden der Länder, zum Teil durch die Gemeinden. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie in der Stadt Bremen (nicht in der Stadt Bremerhaven) wird die Grundsteuer ausschließlich von den Finanzbehörden verwaltet. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 7 Was bei der Aufbewahrung der Buchführung beachtet werden muss

Auch die Aufbewahrungspflicht gehört zur handels- bzw. steuerrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht.[1] Bis auf Handelsbriefe, für die eine 6-jährige Aufbewahrungspflicht gilt, müssen alle Unterlagen wie Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung relevant sein können, 10 Jahre aufbewahrt werden.[2] Belege für...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 5.5 Kassenbuchführung erfasst den gesamten betrieblichen Barverkehr

Bilanzierende Steuerzahler müssen die Bareinnahmen grundsätzlich täglich aufzeichnen und die sog. Grundaufzeichnungen aufbewahren. Nur ausnahmsweise kann die betriebliche Kassenführung auch dann noch als ordnungsgemäß gelten, wenn aufgrund gewichtiger betriebsinterner Gründe die Kassenaufzeichnungen erst am nachfolgenden Werktag anhand der vorliegenden Belege vorgenommen wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 1.2 Gewährung von Steuerbefreiungen

Rz. 5 Steuerbefreiungen sind grundsätzlich von Amts wegen zu gewähren. Praxis-Tipp Gleichwohl sollte der Steuerpflichtige im eigenen Interesse Befreiungstatbestände zu seinen Gunsten dem zuständigen Finanzamt rechtzeitig vortragen. Der Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörden sind insoweit häufig faktisch Grenzen gesetzt. Wenngleich die Grundsteuer zu den laufend veranlagten St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Vorschrift fasste im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] §§ 10, 11 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und §§ 26, 27 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung vom 29.1.1952[3] zusammen. In der Gesetzesbegründung aus dem Jahr 1972[4] wurde insbesondere die Einordnung und Bedeutung des Steuermessbetragsverfahrens innerhalb des dreistufigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift normiert bestimmte Anzeigepflichten für die Steuerschuldner, in deren Folge sich Auswirkungen auf die Steuermessbeträge ergeben können. Nach § 19 Abs. 1 GrStG hat der Steuerschuldner jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes anzuzeigen. In der Praxis hat die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 20 Aufhebu... / 2.2 Aufhebung des Steuermessbetrags ohne Aufhebung des Grundsteuerwerts

Rz. 14 Wird dem Finanzamt bekannt, dass für den ganzen Steuergegenstand ein Grund für eine Befreiung von der Grundsteuer eingetreten ist (§ 20 Abs. 1 Nr. 2a GrStG) oder der Steuermessbetrag fehlerhaft festgesetzt worden ist (§ 20 Abs. 1 Nr. 2b GrStG), ist der Steuermessbetrag – auch ohne Aufhebung des Grundsteuerwerts – aufzuheben. Als Grund für eine Befreiung von der Grundsteue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 16 Hauptve... / 4 Nachholung der Hauptveranlagung (Abs. 3)

Rz. 14 Ist die Festsetzung des Steuermessbetrags bei der Hauptveranlagung unterblieben und die Festsetzungsfrist i. S. d. § 169 AO für sie bereits abgelaufen, so eröffnet § 16 Abs. 3 GrStG die Möglichkeit, die Hauptveranlagung unter Zugrundelegung der Verhältnisse vom Hauptveranlagungszeitpunkt mit Wirkung für einen späteren Veranlagungszeitpunkt vorzunehmen, für den die Fes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In §§ 11, 12 GrStG werden zur Sicherung des Steueraufkommens und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung grundsteuerrechtliche Haftungstatbestände normiert. Während in § 11 GrStG bestimmte Fälle der persönlichen Haftung für die Grundsteuerschuld eines anderen geregelt werden, normiert § 12 GrStG eine zusätzliche dingliche Haftung (Sachhaftung) des Grundstücks für die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In §§ 11, 12 GrStG werden zur Sicherung des Steueraufkommens und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung grundsteuerrechtliche Haftungstatbestände normiert. Während in § 11 GrStG bestimmte Fälle der persönlichen Haftung für die Grundsteuerschuld eines anderen geregelt werden, normiert § 12 GrStG eine zusätzliche Sachhaftung des Grundstücks für die auf ihm als öffentli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 20 Aufhebu... / 2.1 Aufhebung des Steuermessbetrags nach Aufhebung des Grundsteuerwerts

Rz. 12 Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 GrStG wird der Steuermessbetrag aufgehoben, wenn der Grundsteuerwert aufgehoben wird. Der Steuermessbetrag wird in diesen Fällen gem. § 20 Abs. 2 Nr. 1 GrStG mit Wirkung vom Aufhebungszeitpunkt des Grundsteuerwerts nach § 224 Abs. 2 GrStG aufgehoben. Der Grundsteuerwert wird gem. § 224 Abs. 1 BewG aufgehoben, wenn dem Finanzamt bekannt wird, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 20 Aufhebu... / 3 Wirkungszeitpunkte der Aufhebung (Abs. 2)

Rz. 16 In § 20 Abs. 2 GrStG werden zu den in § 20 Abs. 1 GrStG geregelten Aufhebungstatbeständen, die Zeitpunkte bestimmt, ab denen die Aufhebung der Steuermessbeträge Wirkung entfaltet. Unter Beachtung des Stichtagsprinzips bei der Grundsteuer nach § 9 Abs. 1 GrStG (§ 9 GrStG Rz. 10 ff.) richtet sich die Aufhebung des Steuermessbetrags jeweils nach den Verhältnissen zu Begin...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 5.6.3 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme

Anforderungen an Registrierkassen Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, muss gem. § 146 a Abs. 1 Satz 1 AO ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.3.1 Hoheitliche Tätigkeit

Rz. 39 Jede hoheitliche Tätigkeit stellt einen "Öffentlichen Dienst oder Gebrauch" i. S. d. § 3 Abs. 2 GrStG dar. Eine hoheitliche Tätigkeit liegt vor, wenn Hoheitsaufgaben erfüllt werden. Es muss sich insoweit um Aufgaben handeln, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und ihr vorbehalten sind.[1] Eine Tätigkeit ist der juristischen Person des öffen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.1.2 Inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b)

Rz. 61 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG befreit Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 3 Erlass für öffentlichen Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 23 Die Grundsteuer ist nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 GrStG auch für unrentable, dem öffentlichen Erholungs-, Spiel- und Sportzweck gewidmete Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze zu erlassen. Die Vorschrift hat insbesondere für Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze im Privatbesitz Bedeutung, da dieser Grundbesitz – im Gegensatz zu entsprechend genutzten Grundbesitz der nach § 3 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 10 Der Steuermessbetrag ermittelt sich gem. § 13 S. 2 GrStG durch Anwendung eines Promille-Satzes (Steuermesszahl) auf den nach § 219 BewG festgestellten – steuerpflichtigen Teil – des Grundsteuerwerts. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts sind die Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes (§§ 218 ff. BewG) maßgeblich. Die für Betri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GRStG, GrStG § 29 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat die Vorschrift den Regelungsinhalt aus § 23 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] in sich aufgenommen. Sie hat damit den Grundsatz übernommen, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides Vorauszahlungen nach der zuletzt festgesetzten Jahressteuerschuld zu entrichten sind. Mit Blick au...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Ein Fettabscheider steht der erweiterten Kürzung in der Gewerbesteuer nicht entgegen

Leitsatz Wird ein Fettabscheider als Betriebsvorrichtung mitvermietet, stellt dies ein nicht schädliches Nebengeschäft zu der Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung dar. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG vermietete ausschließlich eine größere Gewerbeimmobilie. Dazu gehörten auch an mehrere Gastronomiebetriebe vermietete Räumlichkeiten. In der Gewerbesteuererklärung hatte die Klägerin die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG geltend gemacht, da sie ausschließlich eigenen Grundbesitz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 17 Neuvera... / 3 Neuveranlagung ohne Fortschreibung des Grundsteuerwerts (Abs. 2)

Rz. 15 In § 17 Abs. 2 GrStG werden Fälle geregelt, in denen die Steuermessbeträge auch ohne vorherige Fortschreibung der Grundsteuerwerte im Wege einer Neuveranlagung neu festzusetzen sind. Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrStG gehören hierzu Fälle, in denen zwar der Grundsteuerwert unverändert bleibt, der Steuermessbetrag aber deshalb neu festzusetzen ist, weil Änderungen eingetreten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 5 Verfahrensgrundsätze der Steuerfestsetzung

Rz. 19 Die Verwaltung der Grundsteuer wurde von den Ländern gem. Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG im Wege von Kommunalabgabengesetze auf die Gemeinden übertragen. In Ländern, in denen keine Gemeinden bestehen, nämlich in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, sowie in der Stadt Bremen (nicht Bremerhaven) wird die Grundsteuer entsprechend Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG durch die Landesfinanzbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 4 Exkurs Zwangsversteigerung / Insolvenzverfahren

Rz. 19 Als öffentliche Last unterliegt die Grundsteuer einer bevorrechtigten Befriedung im Rahmen einer Zwangsversteigerung sowie einem Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren. Aufgrund der öffentlichen Last gem. § 12 GrStG können die Steuergläubiger der Grundsteuer, mithin die Gemeinden, in das Grundstück vollstrecken, in dem sie die Zwangsversteigerung der betroffenen Grund...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 11 GrStG vor, kann die Gemeinde als Steuergläubiger gegenüber dem persönlich Haftenden die Haftungsschuld mit Haftungsbescheid nach § 191 AO festsetzen und ggf. durch Zahlungsaufforderung nach § 219 AO einfordern. Die Vorschriften zur Durchführung des Haftungsverfahrens in § 19...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6.2 Zuteilungsverfahren (§ 190 AO)

Rz. 29 Während im Zerlegungsverfahren nach §§ 185 – 189 AO über die Aufteilung des Grundsteuermessbetrags auf mehrere steuerberechtigte Gemeinden entschieden wird, geht es im Zuteilungsverfahren nach § 190 AO darum, dass der Steuermessbetrag nur einem Steuerberechtigten zuzuteilen ist, aber Streit darüber besteht, welche Gemeinde steuerberechtigt ist.[1] Besteht mithin Strei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Nach § 38 AO entstehen die Steueransprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht. Die Grundsteuer entsteht nach § 9 Abs. 2 GrStG mit Beginn des Kj., für das die Steuer festzusetzen ist (Entstehung des Steueranspruchs). Zur Verwirklichung des nach § 9 Abs. 2 GrStG abstrakt entstandenen Steueranspru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 4 Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (Abs. 3)

Rz. 17 Für diejenigen Steuerschuldnern, die für das jeweilige Kj. die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, gestattet § 27 Abs. 3 S. 1 GrStG die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung i. S. d. § 122 Abs. 4 S. 1 AO. Ein schriftlicher Grundsteuerbescheid ist in diesen Fällen entbehrlich. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung trete...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 6.1 Grundlagen im Gesetz

§ 239 Abs. 4 HGB bzw. § 146 Abs. 5 AO erlauben die Offene-Posten-Buchführung für unbare Geschäftsvorfälle. Die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden. Wichtig: Dies gilt nur, wenn diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.1 Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 35 GrStG

Rz. 1 Billigkeitsmaßnahmen im Festsetzungsverfahren normiert § 163 AO. Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren werden in § 227 AO geregelt. Billigkeitsmaßnahmen können grundsätzlich wegen Unbilligkeit aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommen. Bei den besonderen grundsteuerrechtlichen Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 34 GrStG i. V. m. § 35 GrStG handelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 5.6.2 Kassen-Nachschau: Zeitnah und ohne Ankündigung

Seit dem 1.1.2018 gilt die Kassen-Nachschau gem. § 146b AO. Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 17 Neuvera... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift hat im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] den Regelungsinhalt des § 14 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] in sich aufgenommen. In der Gesetzesbegründung[3] stellte der Gesetzgeber insbesondere die enge Verknüpfung der Veranlagung der Steuermessbeträge mit der Feststellung der Einheitswerte[4] dar. Die in § 17 GrStG enthalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rabatte und Zugaben / 1.2.2 Entstehung der Umsatzsteuer

Im Regelfall wird die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet.[1] In diesem Fall entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.[2] Für das Entstehen der Steuer kommt es also nicht darauf an, ob das Entgelt bereits eingegangen ist. Da A (obiges Beispiel unter Tz. 1.2.1.) im Februar 01 geliefert hat, entstand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / V. Grundsatz der Gesamtverantwortung

Rz. 7 Bei mehrköpfigen Leitungsorgangen gilt auch hier der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Grundsätzlich besteht für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten eine Gesamtverantwortung aller Leitungsmitglieder (sog. Generalzuständigkeit). Durch eine Ressortaufteilung kann die Aufgabe jedoch einzelnen Organmitgliedern zugewiesen werden, die diese Aufgabe dann kraft ihrer Res...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Grundsatz der anteiligen Tilgung/Haftung der Höhe nach

Rz. 12 Bei den meisten Steuerarten gilt für den Umfang der Haftung der sog. Grundsatz der anteiligen Tilgung.[1] Das bedeutet, dass der Geschäftsleiter nur in prozentualer Höhe haftet, bei der bei gleichmäßiger Befriedigung aller Gläubiger der GmbH auch das Finanzamt befriedigt worden wäre.[2] Damit ist ein Schuldvorwurf gegenüber dem Geschäftsführer verbunden. Dieser soll, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / II. Fälle der nicht erkannten Verletzung der steuerlichen Pflichten

Rz. 2 Raum für Versicherungsschutz für die Haftung aus § 69 AO besteht dort, wo die Steuern ohne Wissen des Geschäftsleiters nicht abgeführt werden, z. B. weil der Steuertatbestand nicht erkannt wird. Rz. 3 Praxis-Beispiel Der steuerpflichtige Kauf von Unternehmensteilen Eine GmbH bearbeitet Metallteile mit CNC-Maschinen. Sie ist im Bereich der Herstellung einbaufertiger Präzi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VIII. Inanspruchnahme als Haftungsschuldner

Rz. 15 Die Haftung für Steuerschulden beruht auf dem Steuerrecht als Öffentliches Recht. Der Geschäftsleiter kommt als sog. Haftungsschuldner in Betracht. Die Finanzverwaltung hat die Möglichkeit – sofern die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme vorliegen – einen Haftungsbescheid gegen den Geschäftsführer zu erlassen (§ 191 Abgabenordnung), aus dem dann sofort vollstreck...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzrechnungslegung na... / 3.2 Steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 109 Gemäß § 155 Abs. 1 InsO i. V. m. §§ 140 ff. AO ist der Insolvenzverwalter auch zur steuerrechtlichen Buchführung und Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Infolge seines Verwaltungs- und Verfügungsrechts ist der Insolvenzverwalter Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO oder Verfügungsberechtigter nach § 35 AO und hat deshalb alle steuerlichen Pflichten im Ra...mehr