Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / II. Steuerliche Anerkennung einer nur mündlichen Verfügung von Todes wegen

Rz. 42 Da auch Formmängel unbeachtlich sind, reicht für die steuerliche Anerkennung nach Ansicht des BFH grundsätzlich (sogar) eine nur mündliche Erklärung des Erblassers als Verfügung aus.[39] Dies gilt auch, wenn sich der Erblasser der Unwirksamkeit seiner Verfügung bewusst war.[40] Die Auskehrung – diese muss dem Finanzamt in der Praxis nachgewiesen werden – eines (nur) m...mehr

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§ 11 Festsetzungsfrist für ... / C. Fristbeginn

Rz. 3 Gemäß § 170 Abs. 1 S. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Wann die Erbschaft- und Schenkungsteuer entsteht, richtet sich nach § 9 ErbStG (siehe § 9 Rdn 1 ff.). Rz. 4 Zu beachten ist aber die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO . Danach beginnt die Festsetzungsfrist in Fällen, in denen ...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / 1. Allgemeines

Rz. 4 Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall Beteiligten ohne Rücksicht darauf, ob er selbst steuerpflichtig ist, die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verlangen, § 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Beteiligte i.S.d. Vorschrift sind insbesondere (Mit-)Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte. Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, ist dieser verpflichtet, die...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / C. Form und Inhalt der Anzeige

Rz. 4 Die Anzeige muss schriftlich erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Möglich ist diese auch elektronisch mit qualifizierter Signatur (§ 87a AO), wenn das Finanzamt einen entsprechenden Zugang geschaffen hat.[5] Rz. 5 Die Anzeige soll gem. § 30 Abs. 4 ErbStG folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / F. Adressat der Anzeige

Rz. 12 Die schriftliche Anzeige ist an das für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt zu richten, § 30 Abs. 1 ErbStG. Hinweis Ein bundesweites Verzeichnis der örtlich zuständigen Finanzämter findet sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (www.bzst.bund.de).mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Pauschbetrag

Rz. 156 Für die sonstigen Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG kann insgesamt ein Betrag von 10.300 EUR ohne Nachweis abgezogen werden. Dem Erwerber müssen solche Kosten dem Grunde nach überhaupt entstanden sein.[137] Sofern höhere Nachlassverbindlichkeiten der genannten Art geltend gemacht werden, sind sie dem Finanzamt durch entsprechende Belege (insbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sparer-Pauschbetrag

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist ein Sparer-Pauschbetrag gesetzlich geregelt (s. § 20 Abs. 9 EStG, Anhang 10). Er beträgt seit dem VZ 2023 1 000 EUR und bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 000 EUR (zuvor 801 und 1 602 EUR). Der Abzug der tatsächlich anfallenden Werbungskosten wird aber durch diesen Sparer-Pauschbetrag ausgeschlossen. Für Ver...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / 3. Bindungswirkung des Gutachtens

Rz. 105 Das Gutachten – auch wenn der Steuerpflichtige einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eingeschaltet hat – ist für die Finanzverwaltung nicht bindend, sondern unterliegt der freien Beweiswürdigung des zuständigen Finanzamts und nachfolgend der Finanzgerichtsbarkeit. Diese dürfen und müssen das Gutachten zunächst auf Plausibilität und dann inhaltl...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / V. Zahlung der Erbschaftsteuer

Rz. 17 Der Erwerber ist – als Bereicherter – stets Schuldner der Erbschaftsteuer. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ändert hieran nichts. Der Testamentsvollstrecker muss jedoch für die Bezahlung der Erbschaftsteuer sorgen, § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG. Das Finanzamt kann den Testamentsvollstrecker durch selbstständigen Bescheid dazu auffordern, dieser Pflicht nachzukommen...mehr

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Die Rolle der Payroll-Abtei... / 1.6 Haftung und Betriebsprüfung

Werden Beiträge zur Sozialversicherung oder die Lohnsteuer falsch berechnet und kommt es in der Folge zu fehlerhaften Abführungen an die Träger der sozialen Sicherung und das Finanzamt, so haftet der Arbeitgeber. Das kann sehr teuer werden und im Extremfall sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Fachleute für Entgeltabrechnung sind das Bollwerk gegen diese Risiken. Si...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VII. Zugänglichmachung für Zwecke der Forschung und Bildung

Rz. 110 Streitpunkt zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem ist in der Praxis regelmäßig die Frage, ob die Kulturgüter in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang den Zwecken der Forschung oder der Volksbildung nutzbar gemacht werden. Bei Sammlungen vertreten die Finanzämter regelmäßig die Auffassung, dass eine Nutzbarmachung für die Öffentlichkeit nur dann gegeben ist...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 10. Anzeigepflicht, § 30 ErbStG

Rz. 56 Als Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG ist auch der Erwerb aufgrund eines Pflichtteils vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen, § 30 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Die Frist läuft (erst) ab Geltendmachung des Pflichtteils an.mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / 3. Unterschrift der Steuererklärung

Rz. 8 Der Testamentsvollstrecker hat die Steuererklärung eigenhändig zu unterschreiben und dadurch deren Richtigkeit zu versichern. Das Finanzamt kann verlangen, dass die Steuererklärung auch von einem oder mehreren Erben mitunterschrieben wird, § 31 Abs. 5 S. 2 ErbStG.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermögensbindung

Tz. 39 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Außerdem muss die Satzung bestimmen, dass die begünstigten Zwecke ausschließlich selbstlos und unmittelbar verfolgt werden. Für die Festlegung der Unmittelbarkeit (s. § 57 AO, Anhang 1b) wird im Allgemeinen die Bestimmung genügen, dass die Zwecke unmittelbar verfolgt werden. Für die Selbstlosigkeit sind die Vorschriften über die Vermögensbin...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Generierung von Abschreibungspotenzial

Rz. 84 Bei einer entgeltlichen Immobilienübertragung handelt es sich einkommensteuerlich um einen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang. Entsprechendes gilt in Höhe des tatsächlich steuerlich zu berücksichtigenden Werts der Gegenleistung bei teilentgeltlichen Überlassungen. Rz. 85 Bei vermieteten Grundstücken kann der Erwerber in Höhe des Entgelts Anschaffungskosten gem. § 9...mehr

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§ 9 Entstehung der Steuer (... / A. Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 1 Der Entstehungszeitpunkt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ist grundsätzlich maßgeblich fürmehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Pflichten

Tz. 101 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 In den Fällen der Tz. 99, 100 (s. Tz. 99, s. Tz. 100) hat der Verein als Arbeitgeber die Pflicht, die Lohnsteuerabzugsbeträge bzw. die Sozialabgaben zu berechnen, einzubehalten, dem Finanzamt anzumelden und die angemeldeten Beträge entsprechend abzuführen. Werden Tätigkeiten im Rahmen eines "Mini-Jobs" ausgeübt, sind die Pauschalbeträge (So...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (2) Vergleichspreise

Rz. 48 Die Vergleichspreise werden in erster Linie aus den von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreisen ermittelt, also den tatsächlichen Kaufpreisen von Grundstücken, die hinsichtlich ihrer wertbeeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke), § 183 Abs. 1 BewG. Rz. 49 Besonderheiten, insbesondere di...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 213 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 214 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftige...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 41 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. b ErbStG entsteht die Steuer für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Eine Stundungsvereinbarung bezüglich des Pflichtteilsanspruchs zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigtem ist regelmäßig als Geltendmachung mit den entsprechenden Konsequenzen zu werten.[34] Die Erbschaftsteuerpfl...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / V. Schenkungsteuer bei Erbauseinandersetzung

Rz. 36 Im Rahmen der freien Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften kann es bei Vermögensverschiebungen zwischen den Miterben zu einer wertmäßig von der Erbquote abweichenden ungleichmäßigen Verteilung kommen. Im Regelfall wird dabei allerdings eine steuerpflichtige freigiebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu verneinen sein, da es an einem Bereicherungswillen ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB

Rz. 123 In der Praxis kommt es im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig zu im Vorfeld unerkannten bzw. ungewollten Steuerfolgen, die neben der Einkommen- und der Grunderwerbsteuer insbesondere die Schenkungsteuer betreffen. Zu beachten ist, dass das später erlangte Bewusstsein über das Bestehen einer Schenkungsteuerpflicht grundsätzlich nicht für die Bejahung eines...mehr

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§ 14 Die Wohnleihe / C. Schenkungsteuer

Rz. 5 Im Rahmen der schenkungsteuerlichen Behandlung der Wohnleihe ist zwischen der Mitbenutzung und der Alleinnutzung zu unterscheiden. Die Mitbenutzung stellt regelmäßig keine freigiebige steuerbare Zuwendung durch den Berechtigten (z.B. Eigentümer oder Nießbraucher) an den Angehörigen dar.[4] Nutzt ein Angehöriger oder eine nahestehende Person den Wohnraum alleine, ist di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Zuwendungen/Spenden

Tz. 85 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Als gemeinnützig durch das Finanzamt anerkannte Pferdesportvereine sind spendenempfangsberechtigt, weil sie Sport (Reitsport) i. S. d. Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 52 ff. AO, Anhang 1b) betreiben (s. Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV Abschn. B TZ 1). Für die Anerkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit eines Reit-, Fahr- und Pferdespo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Wird ein Verein oder eine andere steuerbegünstigungsfähige Körperschaft des privaten Rechts neu gegründet, (s. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG, Anhang 3), ist diese verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt innerhalb von vier Wochen nach Gründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln. Dazu stellt die Finanzverwaltung im Dienstlei...mehr

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§ 15 Mietverträge unter nah... / B. Verbilligte Vermietung an nahe Angehörige

Rz. 2 Bei einer verbilligten Vermietung an nahe Angehörige ist die sog. Entgeltlichkeitsgrenze zu beachten, wenn der Werbungskostenabzug in voller Höhe erhalten bleiben soll. Diese Grenze beträgt 66 % der ortsüblichen Miete, § 21 Abs. 2 S. 2 EStG. Auch bei Vereinbarung einer Miete von 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 %, ist eine volle Anerkennung der Werbungskosten mögli...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 113 Der Erwerb von üblichen Gelegenheitsgeschenken ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Für die Bestimmung des Begriffs "übliches Gelegenheitsgeschenk" ist eine relative Betrachtungsweise anzuwenden.[125] Ausschlaggebend ist also nicht nur der reine Geldwert des Geschenks, sondern auch das Verhältnis des Geldwerts zur (individuellen) Leistungsfähigkeit des Sche...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / II. Erwerb von Todes wegen

Rz. 7 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ErbStG für einen Erwerb von Todes wegen nicht, wenn dieser auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt. "Verhältnis" meint das Rechtsverhäl...mehr

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Saisonverlauf der Aufgaben ... / 1.4.3 Bewertung von Eigenleistungen

Der Einsatz von Material und Personal im eigenen Unternehmen zur Herstellung von abnutzbaren selbst genutzten Wirtschaftsgütern muss aktiviert werden. Der Aufwand wird erst durch die regelmäßigen Abschreibungen zu Kosten in den Folgeperioden. Die Höhe des Aufwandes, der für die selbst gebauten Maschinen, Gebäude oder anderen Vermögensteile angefallen ist, stammt in der Regel...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / C. Wertpapierveräußerungen

Rz. 8 Gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 EStG werden bei Veräußerung der nach dem 1.1.2009 angeschafften Aktien, Anleihen, Fonds, Kupons, Termingeschäfte und Zertifikate erzielte Gewinne mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 %, nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, besteuert, § 32d Abs. 1 EStG. Kursgewinne von davor erworbenen Wertpieren sind in der Regel ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen

Tz. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Folgende Einnahmen sind als steuerneutrale Posten zu behandeln: Zuwendungen/Spenden, hierbei kann es sich um Geld- oder Sachspenden/Sachzuwendungen mit oder ohne Zuwendungsbestätigung handeln. Ist ein Verband/Verein zu einer Gegenleistung gegenüber dem Spender/Zuwendenden verpflichtet, z. B. ein Sportverein verpflichtet sich, stets Fußballsch...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Voraussetzung der Anerkennung der mittelbaren Grundstücksschenkung

Rz. 185 Nach Ansicht der Finanzverwaltung setzt eine mittelbare Grundstücksschenkung voraus, dass dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausführung der Geldschenkung ein bestimmtes (siehe Rdn 189) Grundstück oder Gebäude verschafft werden soll.[155] Wesentlich ist, dass der Geldbetrag vom Schenker (bereits) bis zu dem Zeitpunkt des Erwerbs...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Abziehbarkeit des Pflichtteilsanspruchs beim Erben

Rz. 52 Auf Seiten des Erben stellt die Pflichtteilslast eine Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG dar, die die Bemessungsgrundlage der Besteuerung des Erben reduziert. Abweichend vom Zivilrecht setzt die erbschaftsteuerliche Abziehbarkeit eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Schuldners voraus.[44] Entsprechend ist die Geltendmachung des Pflichtt...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / G. Verstoß gegen die Anzeigepflicht

Rz. 13 Wurde die Anzeige nicht innerhalb von drei Monaten abgegeben, befreit dies nicht von der Anzeigepflicht.[13] Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt jedenfalls keine Steuerordnungswidrigkeit i.S.v. § 377 AO dar und kann daher nicht mit einer Geldbuße geahndet werden. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht hat allerdings Auswirkungen auf den Anlauf der Festsetzungsfr...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Besteuerung des Vorerben (§ 6 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 143 Der Vorerbe wird – die zivilrechtlichen Verfügungsbeschränkungen bleiben gem. § 9 Abs. 2 S. 3 BewG unberücksichtigt – als Vollerbe behandelt und besteuert, § 6 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Allerdings wird er durch die Erbschaftbesteuerung des Erwerbs wirtschaftlich nicht belastet, da er die durch die Vorerbschaft veranlasste Steuer aus den Mitteln der Vorer...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / c) Bodenrichtwerte

Rz. 26 Die Bodenrichtwerte werden für jedes Gemeindegebiet von den jeweiligen gem. § 192 BauGB zu bildenden Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt, § 196 BauGB. Grundlage sind die Kaufpreissammlungen, mithin die tatsächlich bezahlten Kaufpreise für Grundvermögen. Grundlage der Ermittlung der Bodenrichtwerte ist der Entwicklungszustand des Grundstücks i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sitz des Vereins

Tz. 24 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 § 24 BGB (Anhang 12a) bestimmt als Sitz den Ort, an dem die Verwaltung des Vereins geführt wird, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Mitglieder können also in der Satzung den Sitz frei bestimmen, allerdings sollte ein Anknüpfungspunkt des Vereins an den Sitz (z. B. Geschäftsräume, Wohnsitz der meisten Mitglieder, Lage des Vereinsh...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Voraussetzungen

Rz. 168 Die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und dessen anschließende Neuvereinbarung müssen rechtlich eindeutig und in notarieller Form i.S.d. § 1410 BGB vereinbart werden. Eine bloße (etwa privatschriftliche) Zwischenabrechnung reicht für eine Anwendung des § 5 Abs. 2 ErbStG nicht aus.[133] Das auf Grundlage einer solchen Vereinbarung dann Geleistete ste...mehr

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ZErb 04/2025, § 28a ErbStG ... / 7

Auf einen Blick Die Inanspruchnahme des Schenkers würde einem kollusiven Verhalten von Schenker und Bedachten zur Steuerumgehung entgegenwirken. Dies dürfte auch den Entscheidungsgründen des BVerfG[33] entsprechen, denn dieses verlangt nur beim Erwerber eine Bedürfnisprüfung. Nach der derzeitigen Rechtslage dürfte in den Fällen des § 28a ErbStG sicherlich in vielen Fällen di...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Abzugsfähigkeit von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 130 Korrespondierend mit der Steuerpflicht (nur) für geltend gemachte Pflichtteilsansprüche gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist zur Abziehbarkeit der Pflichtteilslast beim Erben deren Geltendmachung Voraussetzung. Abweichend vom Zivilrecht setzt die erbschaftsteuerliche Abziehbarkeit beim Erben eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Schuldners voraus.[103] Dementspr...mehr

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ZErb 04/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Das Nachlassgericht hat mit Beschl. v. 9.6.2023 (Bl. 3 f. Bd. I d. A.) für die unbekannten Erben Nachlasspflegschaft angeordnet und Rechtsanwältin W.-G. zur Nachlasspflegerin bestellt. Die Nachlasspflegschaft wurde zunächst mit Beschl. v. 21.7.2023 (Bl. 83 f. Bd. I) aufgehoben mit der Begründung, die Nachlasspflegschaft werde von Rechtsanwalt R. in V. weitergeführt. Das Na...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / I. Steuerliche Anerkennung einer unwirksamen Verfügung von Todes wegen

Rz. 38 Zivilrechtlich können die Beteiligten aus einer nichtigen Verfügung von Todes wegen keine Rechte ableiten. Es greift grundsätzlich – sofern keine andere wirksame Verfügung vorliegt – die gesetzliche Erbfolge. Rz. 39 Steuerlich hingegen ist eine Unwirksamkeit für die Besteuerung unerheblich, wenn die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis der Verfügung umsetzen, wobei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.4 Gewerblich geprägte Besitzpersonengesellschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, die der Sache nach nicht gewerblich i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG ist, bei der aber ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder P...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / H. Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen im Erbfall

Rz. 15 Wer sich geschäftsmäßig mit der Verwaltung oder Verwahrung fremden Vermögens befasst, hat diejenigen in seinem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und diejenigen gegen ihn gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, dem für die Verwaltung der E...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Ermittlung des Jahreswerts

Rz. 12 Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind "mit den üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15 Abs. 2 BewG. Bei der Ermittlung des Nießbrauchs am Haus und Grundbesitz ist von dem nachhaltig in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielbaren Reinertrag auszugehen, § 15 Abs. 3...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Berücksichtigung später eintretender Umstände

Rz. 19 Grundsätzlich finden später eintretende Umstände (insbesondere ein erheblich vor der Lebenserwartung des Berechtigten eintretender Todesfall) keine Berücksichtigung. Zu beachten ist allerdings in allen Fällen der lebzeitigen Übertragung unter Nutzungs-, Duldungs- und Leistungsvorbehalten die Regelung des § 14 Abs. 2 S. 1 BewG . Der Regelung liegt der Gedanke zugrunde, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.2 Rechtsprechungsentwicklung

Nach früherer Rechtsprechung[1] sollten Steuerbefreiungen nach dem GewStG bei der Betriebs-GmbH ohne steuerliche Wirkungen beim Besitzunternehmen bleiben, wenn bei diesem selbst die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen. Der BFH begründete seine Auffassung damit, dass beide Unternehmen nach Zivil- und Steuerrecht selbständige Unternehmen blieben und einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift 12 z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann handelt...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VII. Behaltensfrist

Rz. 34 Anders als bei einer ehebedingten Zuwendung des Familienheims i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steht ein Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 5 ErbStG) und die Abkömmlinge (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 5 ErbStG) unter einem Nachbesteuerungsvorbehalt. Der Steuerbescheid ist in diesen Fällen wegen eines Ereignisses, das steuerliche Wir...mehr