Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / 3. Zweites Vorlageverfahren (Finanzamt T gg. S II)

Frage nach der Steuerbarkeit von "Innenleistungen": Damit gab sich der V. Senat allerdings nicht zufrieden, weswegen er sich in demselben Verfahren erneut an den EuGH wandte.[12] Nun legte er – erneut zur Überraschung weiter Teile der steuerlichen Fachwelt – dem EuGH die Frage vor, ob "Dienstleistungen", die ein (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen für einen anderen (Betr...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 3 Nachträgliches Erkennen unrichtiger Angaben

Für das nachträgliche Erkennen unrichtiger Angaben sind die folgenden Fallgruppen zu unterscheiden: Fallgruppe 1: Der Steuerberater erkennt nachträglich, dass sein Mandant Steuerhinterziehung begangen, d. h. dem Finanzamt gegenüber vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Hier ist der Berater nicht verpflichtet, dem Finanzamt die Hinterziehung des Mandanten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / e) Entscheidung des EuGH

"Innenleistungen" nie steuerbar: Auch der EuGH konnte dem Vorbringen des BFH nicht viel abgewinnen und so antwortete er, aus dem Unionsrecht ergebe sich, dass "Dienstleistungen", die von einem (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen (= Mehrwertsteuergruppe) an einen anderen (Betriebs-)Teil des Steuerpflichtigen erbracht würden, selbst dann nicht der Mehrwertsteuer unterlägen...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / I. Vorbemerkung

"Klagehäufung": Der BFH hat mit Urteil vom 29.8.2024[1] abschließend über ein Verfahren entschieden, das nach der erstinstanzlichen Entscheidung[2] gleich zweimal auch den EuGH beschäftigt hat.[3] Sechs Gerichtsentscheidungen (1x FG, 3x BFH, 2x EuGH) in einem Verfahren setzen hoffentlich keine Maßstäbe für die Zukunft. Verfahrensdauer: Die Klägerin hat damit im Jahr 2024 schl...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 2 Bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit

Die ältere Rechtsprechung und Literatur postulierte zahlreiche bußgeldrechtlich relevante Sorgfaltspflichten des Steuerberaters. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Sorgfaltspflichten überspannt werden. Der Steuerberater hat nicht die Möglichkeit der Erstellung vorläufiger Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse. Er unterliegt darüber hinaus in weit größerem Umfang dem Fristen...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / aa) EuGH

Keine Entnahmebesteuerung bei Verwendung für nichtwirtschaftliche Zwecke: Der EuGH hatte (wie vorstehend dargestellt; vgl. IV.2.) klargestellt, dass keine Umsätze i.S.d. Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vorlägen, wenn "Innenleistungen" an einen Bereich erbracht würden, in dem nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt würden.[60] "Außerdem" keine Entnahmebesteuerung bei ent...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Zweite Vorlagefrage

Frage nach unentgeltlicher Wertabgabe: Die zweite Frage, die der V. Senat dem EuGH vorlegte, betraf den eigentlichen Streitpunkt im Revisionsverfahren. Es ging darum, ob "Dienstleistungen", die ein (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen (hier U als Teil des Organkreises der S) für einen anderen (Betriebs-)Teil erbringt,[10] in dem hoheitliche Tätigkeiten ausgeführt werden, ...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / IV. Nachfolgeentscheidung des BFH v. 24.8.2024

Wie unter I. dargestellt, hat der BFH mit Urteil vom 29.8.2024[35] nun endgültig über die Revision entschieden, die das Finanzamt gegen das Urteil des Niedersächsischen FG eingelegt hatte. Er hat sie als unbegründet zurückgewiesen. 1. Organschaft a) Bestätigung der EuGH-Entscheidungen Organschaft liegt vor: Zunächst ging der BFH auf die Fragen ein, die in den beiden Vorlageverf...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Erste Vorlagefrage

Frage nach Unionsrechtskonformität des Konzepts des "Organträgers": Zunächst fragte er den EuGH, ob die deutsche Organschaft, in der die Untergesellschaften für mehrwertsteuerliche Zwecke in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert werden, der dann für die steuerlichen Belange dieser "Mehrwertsteuergruppe" zuständig ist, insoweit mit dem Unionsrecht vereinbar sei. "Ansc...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / d) Hintergrund und Systematik der Behandlung als ein Steuerpflichtiger

Nichtbesteuerung der "Innenleistungen" war ausschlaggebend für Entwicklung der Organschaft: Im Gegenteil waren genau diese "Steuervorteile", die sich aus der Nichtsteuerbarkeit der "Innenleistungen" ergeben, seinerzeit einer der wesentlichen Gründe für die Entwicklung des Rechtsinstituts der Organschaft.[22] Entscheidung der Mitgliedstaaten: Im Übrigen ist die Nichtsteuerbark...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / f) Wie geht es weiter?

Im schlimmsten Fall neue Vorlageverfahren: Es steht allerdings zu befürchten, dass sich hiermit das nächste Vorlageverfahren in Sachen "Innenumsätze" anbahnt (sei es auf Vorlage eines deutschen Gerichts, sei es auf Vorlage eines Gerichts in einem anderen Mitgliedstaat). Vermutlich nicht betr. MwSt-Gruppe: Das dürfte dann aber eher nicht die Leistungen innerhalb einer Mehrwert...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.2 Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

Wenig risikoreich ist dagegen eine Selbstanzeige wegen leichtfertiger Steuerverkürzung.[1] Praxis-Beispiel Versehentlich falsche Abheftung Nach Bekanntgabe des Strafverfahrens hinsichtlich Einkommensteuer-Hinterziehung 2011 gegenüber dem Beschuldigten B trägt sein Steuerberater vor, dass die beiden Belege über die betreffenden, durch eine Kontrollmitteilung aufgedeckten Einnah...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Frage der unternehmensfremden Zwecke ist lt. EuGH geklärt

BFH lässt Ausgangsfrage offen: Die diesen Ausführungen zugrunde liegenden Gedanken sind recht komplex. Was man auf jeden Fall vorab sagen kann, ist, dass der BFH mit seiner Begründung die eigentliche Frage, derentwegen das Verfahren im Rahmen der Revision bei ihm anhängig gemacht wurde, letztendlich offen ließ. Das könnte man – nach, wie gesagt (s. oben I.), sechs Entscheidu...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Generelle Steuerbarkeit von "Innenleistungen"

Stets steuerbar: Mit der vorliegenden Frage erweiterte der BFH den Umfang der im Verfahren zur Entscheidung gestellten Fragen. Ging es nämlich bisher im Verfahren allein um die Frage der Besteuerung der "Innenleistungen" an den hoheitlichen Bereich der S (als unentgeltliche Wertabgabe), stellte sich jetzt – zumindest aus Sicht des BFH – die Frage, ob "Innenleistungen"generel...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 4.1 Selbstanzeige wegen Beihilfe oder (Mit-)Täterschaft

Der Extremfall ist, dass der Steuerberater zweifelsfrei Beihilfe geleistet oder gemeinschaftlich (mittäterschaftlich) mit seinem Mandanten eine Steuerhinterziehung begangen hat. Verweigert der Steuerpflichtige in einem solchen Fall nach Rücksprache die Offenbarung gegenüber dem Finanzamt, darf der Steuerberater zum eigenen Schutz Selbstanzeige erstatten. Die Offenbarung eine...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Im Prinzip schon beantwortet

Schon beantwortet ...: Diese Frage stellte sich eigentlich nicht bzw. wurde implizit schon beantwortet. Hätte der EuGH nämlich die Existenz von steuerbaren "Innenleistungen" für möglich gehalten, hätte er im Urteil vom 1.12.2022 auf das Vorliegen einer unentgeltlichen Wertabgabe gar nicht eingehen müssen. Er hätte dann vielmehr die Leistungen der U an S "ganz normal" als ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / b) Einschränkung der EuGH-Rechtsprechung?

"Umgekehrter Fall": Etwas aus dem Zusammenhang gerissen machte der BFH dann allerdings noch die Einschränkung, es sei im vorliegenden Zusammenhang nicht zu entscheiden, welche Rechtsfolgen einträten, wenn – anders als im Streitfall – der Organträger entgeltliche Leistungen an die Organgesellschaft erbringe, die diese für Zwecke verwende, die außerhalb ihres Unternehmens lieg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / a) Keine Tätigkeiten für unternehmensfremde Zwecke

Verweis auf Antwort des EuGH auf die Vorlagefrage: Zur Begründung verwies der BFH zunächst auf die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 1.12.2022 (s. oben III.2.b.).[41] Feststellungen des EuGH: Hierin hatte der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL die unentgeltlichen Dienstleistungen erfasse, die zu unternehmensfremden Zwecken erbracht würden. Aber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / II. Sachverhalt

Den Entscheidungen lag folgender Sachverhalt zugrunde: Uniklinik: S war eine Stiftung öffentlichen Rechts und Trägerin einer medizinischen Universitätsklinik. Zum einen führte sie Dienstleistungen gegen Entgelt aus (Krankenbehandlungen), zum anderen bildete sie Studenten aus. Zwei Tätigkeiten: Die Krankenbehandlungen im Krankenhausbereich sind als wirtschaftliche Tätigkeit ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / d) Was wollte der EuGH sagen?

Vorsicht bei Verallgemeinerungen: Das Problem ist, dass das "Zusatzargument", das der EuGH bemühte, leicht missverstanden werden kann (auch hier gilt, wie so oft, "weniger ist mehr"). Man muss daher, wie immer bei EuGH-Urteilen, auf den konkreten Fall schauen, um herauszufiltern, was gemeint sein kann. Aussage zu alternativem Sachverhalt: Es ging dem EuGH darum, zusätzlich ("...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / c) Zumindest wenn "Leistungsempfänger nicht oder nur teilweise vorsteuerabzugsberechtigt"

"Gefahr von Steuerverlusten": Die vorstehende generelle Frage schränkte der V. Senat in einer zweiten Vorlagefrage[16] dahingehend ein, dass er fragte, ob die Innenleistungen "jedenfalls dann" steuerbar seien, wenn der Leistungsempfänger nicht (oder nur teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, da dann die Gefahr von Steuerverlusten bestehe.[17] Systematische Folge der Or...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / V. Fazit

Weitere Klärung, trotz Klärung: Die Fragen, die sich eigentlich nie stellten, dann aber vom EuGH teilweise beantwortet wurden, werden nun vom BFH (auch im Einzelfall wegen schwer nachvollziehbarer Ausführungen des EuGH selbst) teilweise wieder in anderer Form aufgeworfen. Insofern gilt "nach dem Spiel ist vor dem Spiel". Verwirrung der Begrifflichkeiten im dt. Recht: Die Begr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / 1. Erste Instanz

FG = keine unentgeltliche Wertabgabe: Das Niedersächsische FG, das nach erfolglosem Einspruchsverfahren über die Klage der S gegen die Steuerfestsetzung zu entscheiden hatte, teilte die Ansicht des Finanzamtes nicht. Die Organschaft erstrecke sich auch auf den Hoheitsbereich der S. Voraussetzung der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe sei, dass eine Dienstleistung u...mehr

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Steuerhinterziehung bei Bea... / 2 Fallkonstellationen

Praxis-Beispiel Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung aufgrund falscher Annahme Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für X für das Jahr 2017 auf der Basis der vorliegenden Einkommensteuererklärung 2015, in der ein Gewinn von 125.000 EUR ausgewiesen war, auf 11.000 EUR vierteljährlich fest. Anfang 2017 gab X anlässlich eines Termins bei seinem Steuerbera...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / 4 Steuerumgehung ist nicht gleich Steuerhinterziehung

Eine Steuerumgehung oder das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bedeuten nicht, dass auch der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt wäre. Steuerhinterziehung setzt vielmehr voraus, dass dem Finanzamt gegenüber vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden oder dass das Finanzamt pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / 3 Steuerliche Rechtsprechung fordert vollständige Darlegung

Auch die steuerliche Rechtsprechung bekräftigt eine Offenlegungs- und Erkundigungspflicht gegenüber dem Finanzamt. Das Hessische FG hatte zur Grunderwerbsteuer-Befreiung entschieden, dass wenn bei der Beantragung gem. § 6 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 GrEStG durch unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsangaben objektiv der Eindruck erweckt wird, die Voraussetzungen der Befreiung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung bei Bea... / 1 Ausgangssituation

Der objektive Tatbestand der Steuerverkürzung ist im Hinblick auf Einkommensteuervorauszahlungen nicht erst in den Streitjahren erfüllt, in denen zu niedrige Einkommensteuervorauszahlungen aufgrund falscher Angaben geleistet werden, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in dem Einkommensteuervorauszahlungen aufgrund falscher Angaben zu niedrig festgesetzt werden.[1] Ein Steuerpfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Angaben gegenüber dem Finanzamt bestehen meist nicht nur in Mitteilungen über Tatsachen, sondern sind (auch) das Ergebnis einer steuerrechtlichen Beurteilung. Zur Angabe einer Zahl in einer Steuererklärung, z. B. des Gewinns, kommt es, nachdem zuvor Tatsachen rechtlich eingeordnet wurden, also zwischen rechtlich erheblichen und rechtlich unerheblichen Tatsachen wer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / 1 Offenbarungspflichten im Besteuerungsverfahren

Nach einer Ansicht besteht bei den Offenbarungspflichten die Pflicht zur Orientierung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den Richtlinien der Finanzverwaltung, welche den typisierten Empfängerhorizont der Finanzbehörde darstellen sollen.[1] Bei dieser Auffassung schließt sich die Frage an, ob Steuerpflichtige zusätzlich (in Erläuterungen, Anlagen) etwas offenbaren m...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.1 Rückkauf- oder Verkaufsgarantien

Insbesondere bei der Vermarktung von Immobilien – vor allem unter Inanspruchnahme von Anlaufverlusten oder erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen – wurde und wird von vielen Initiatoren als weiteres Marketinginstrument angeboten, dass der Anleger berechtigt ist – vor allem nach Beendigung der prospektierten Verlustphase –, die Immobilie zu einer festgelegten Kaufpreisfind...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung bei Bea... / Zusammenfassung

Überblick Die Einkommensteuer-Vorauszahlungsschuld entsteht jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet werden, mit Begründung der Steuerpflicht. Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Einkommensteuer, die sic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / 5.2 Zweifelsfragen bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen

Nahezu chaotisch ist die Rechtslage bei der Erfassung und Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen. Hier ist natürlich das Interesse des Steuerpflichtigen wegen der fehlenden Kontrolldichte nicht besonders stark ausgeprägt, entsprechende Einkünfte zu deklarieren.[1] Die fehlende Kontrolldichte war sogar Anhaltspunkt für das BVerfG, wegen struktu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung: Steuer... / 2 Die Rechtsprechung des BGH in Strafsachen

Der BGH hat entschieden, dass zumindest eine Offenbarungspflicht für diejenigen Sachverhaltselemente besteht, deren rechtliche Relevanz objektiv zweifelhaft sei. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die von dem Steuerpflichtigen vertretene Auffassung über die Auslegung von Rechtsbegriffen oder die Subsumtion bestimmter Tatsachen von der Rechtsprechung, den Richtlinien d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Gliederung

Rz. 4 §§ 1 und 2 FVG gaben die Dreistufigkeit des Aufbaus der Finanzverwaltung des Bundes und der Länder wieder, von der bereits Art. 108 Abs. 1, 2 GG grundsätzlich ausgeht. Der früher obligatorische mindestens dreistufige Aufbau der Finanzverwaltung im Bund und den Ländern wurde abgeschafft und nun ist der zweistufige Aufbau vorgesehen (Bund) bzw. möglich (Länder).[1] Obers...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Besteuerungszeitraum/Anmeld... / 1.3 Fälligkeit

Berechnet der Unternehmer die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss in der Jahreserklärung abweichend von der Summe der Vorauszahlungen, ist der Unterschiedsbetrag zugunsten des Finanzamts einen Monat nach dem Eingang der Jahreserklärung fällig.[1] Praxis-Beispiel Fälligkeit der verbleibenden Zahllast innerhalb eines Monats nach Abgabe der Erklärung Der Einzelhändler E ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Besteuerungszeitraum/Anmeld... / 5 Elektronische Übermittlung der Steueranmeldungen

Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen auf elektronischem Weg und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ans Finanzamt übermittelt werden.[1] Dies gilt auch für Umsatzsteuer-Jahreserklärungen.[2] Informationen zur elektronischen Übermittlung sind unter www.elster.de abrufbar. Das zuständige Finanzamt kann zur Vermeidung von unbilligen Härten auf Antrag zulassen, dass die Steuera...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Besteuerungszeitraum/Anmeld... / 2.3 Befreiung von der Abgabe von Voranmeldungen

Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 EUR (bis 31.12.2024: 1.000 EUR), kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. Bestimmte Umsätze des Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, bleiben hierbei unberücksichtigt.[1] Lieg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Besteuerungszeitraum/Anmeld... / 2 Voranmeldungsverfahren

Der Unternehmer muss bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums (VAZ) die Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten in wenigen Ausnahmefällen auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall muss der Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Besteuerungszeitraum/Anmeld... / 1.2.4 Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge durch andere Erwerber als die in § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG genannten Personen[1] ist die Steuer für jeden einzelnen steuerpflichtigen Erwerb zu berechnen.[2] Man spricht bei dieser Sonderregelung von der Fahrzeugeinzelbesteuerung. Betroffen sind hiervon in erster Linie private Erwerber. In diesen Fällen hat der Erwerber spätes...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Besteuerungszeitraum/Anmeld... / Zusammenfassung

Begriff Besteuerungszeitraum ist grds. das Kalenderjahr. Hat allerdings der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahrs ausgeübt, so tritt dieser Teil an die Stelle des Kalenderjahrs. Ausnahmen bilden u. a. die Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind und der inn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Besteuerungszeitraum/Anmeld... / 2.4 Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen

Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen kann das Finanzamt den Unternehmer in Sonderfällen von der Abgabe der Voranmeldungen für bestimmte VAZ befreien.[1] Ein Sonderfall liegt vor, wenn und soweit in bestimmten VAZ regelmäßig keine Umsatzsteuer entsteht. Dies kann z. B. in folgenden Fällen in Betracht kommen: Ein Aufsichtsratsmitglied erhält nur im Monat Mai eines jeden ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erweiterte GewSt-Kürzung be... / Hintergrund

Der Steuerpflichtige ist eine Personengesellschaft in der Rechtsform der KG, an der ursprünglich nur natürliche Personen beteiligt waren. Ein Gebäudekomplex, der vom Steuerpflichtigen teilweise für ein Autohaus selbstgenutzt und teilweise fremdvermietet wurde, war selbst errichtet worden. Der Grund und Boden stand seither im Eigentum der Gesellschafter. Die Eheleute A und B (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lieferung, Werklieferung od... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Im ersten Fall liefert Unternehmer S die Wärmepumpe. Da er keine weitere Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstands vorn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Sachliche Leitung

Rz. 4 Die sachliche Leitung, die wegen der für die Steuerverwaltung geltenden Grundsätze in erster Linie Rechtsaufsicht ist, hat für die größtmögliche Durchsetzung der Besteuerungsgrundsätze (vgl. § 3 FVG Rz. 5–6b) zu sorgen. Gleichmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit und Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung können nur durch möglichst einheitliche Gesetzesanwendung im materiellen und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG § 18 Verwaltung der Umsatzsteuer

Rz. 1 Bei der Verwaltung der USt und bis 30.6.2014 bei der KfzSt[1] ist in einzelnen Bereichen die Mitwirkung der Zollbehörden, also von Bundesfinanzbehörden, notwendig, obwohl die Verwaltung der Steuer zum Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Landesfinanzbehörden gehört. § 18 FVG stellt eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung da.[2] Das ist vor allem bei der Umsatzb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verwaltungsakt / Zusammenfassung

Begriff Als Verwaltungsakt wird jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme bezeichnet, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles im Rahmen des öffentlichen Rechts trifft und nach außen gerichtet ist (§ 118 AO). Die Finanzbehörden werden im Besteuerungsverfahren hoheitlich tätig. Insoweit erlassen sie ebenfalls Verwaltungsakte. Im Verhältnis Finanzam...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verwaltungsakt / 1. Begriff des Verwaltungsakts

Das Gesetz definiert den Verwaltungsakt als jede Verfügung oder Entscheidung, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung im Bereich des öffentlichen Rechts trifft.[1] Im Besteuerungsverfahren sind das insbesondere Steuerbescheide, Feststellungsbescheide, Haftungsbescheide, Stundungsbescheide, Aussetzungsbescheide, Prüfungsanordnungen usw....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: 10 typische... / Zusammenfassung

Es gibt in der unternehmerischen Praxis zahlreiche Fallstricke, die dazu führen können, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug verwehrt. Nachfolgend werden 10 häufig vorkommende Sachverhalte näher betrachtet, bei denen der Vorsteuerabzug gefährdet ist, wenn entscheidende Voraussetzungen außer Acht gelassen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Besteuerungszeitraum/Anmeld... / 1.2.2 Gefährdung des Steueranspruchs

Das Finanzamt kann einen kürzeren Besteuerungszeitraum bestimmen, wenn der Eingang der Steuer gefährdet erscheint oder der Unternehmer damit einverstanden ist.[1] Hiervon macht die Finanzverwaltung in der Regel keinen Gebrauch.mehr