Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Anzeigepflichten des Erwerbers (Abs. 5)

Rz. 43 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 7 ErbStG ist der Erwerber verpflichtet, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist das Unterschreiten der Lohnsummengrenze anzuzeigen, § 13a Abs. 7 Satz 1 ErbStG. In den Fällen, in denen nach § 13a Abs. 6 ErbStG ein Nachversteuerungstatbestand ausgelöst wurde, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Sonderregelung für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser (Abs. 2)

Rz. 3 [Autor/Stand] Nach § 132 Abs. 2 BewG unterbleibt die gesonderte Feststellung eines Einheitswerts 1935 für Grundstücke im Beitrittsgebiet wenn es sich um Mietwohngrundstücke i.S. des weiter anzuwendenden § 132 Abs. 1 Nr. 1 RBewDV oder Einfamilienhäuser handelt und der Einheitswert nur für die Festsetzung der Grundsteuer erforderlich wäre (siehe zu § 32 RBewDV § 129 BewG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsfolge

Rz. 36 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen vor, hat der Erwerber einen Rechtsanspruch auf Stundung der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer bis zu zehn Jahre. Einen Anspruch auf eine bestimmte Stundungsdauer hat er nicht[2], wenngleich das Finanzamt gute Gründe im Rahmen seiner Ermessensausübung haben muss, dem begründeten Stundungsantrag des Steuerpflichtig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verschonungsbedarfsprüfung

Rz. 5 [Autor/Stand] Der Wert des begünstigten Vermögens muss die Grenze von 26 Mio. EUR überschreiten. Ein Überschreiten um einen Euro ist dabei grundsätzlich ausreichend (vorbehaltlich der Abrundung auf volle Einhundert Euro nach unten, § 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG). Bei der Ermittlung der Grenze sind mehrere Erwerbe begünstigten Vermögens innerhalb von zehn Jahren von derselb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Antrag auf Stundung der verbleibenden Steuer bei erheblicher Härte (Abs. 3)

Rz. 26 [Autor/Stand] Die nach Anwendung des § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG verbleibende Steuer kann ganz oder teilweise bis zu sechs Monate gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Erwerber bedeuten würde und der Anspruch nicht gefährdet erscheint. Im Falle eines nur teilweisen Steuererlasses ist die nicht erlassene (verbleibende) Steuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Ablaufhemmung für die Zahlungsverjährung (Abs. 6)

Rz. 48 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG endet die Festsetzungsfrist für die Steuer nicht vor dem Ablauf des vierten Jahres, nachdem die Finanzbehörde von dem Unterschreiten der Lohnsummengrenze, § 13a Abs. 7 Satz 3 ErbStG, oder dem Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 ErbStG, Kenntnis erlangt. Rz. 49 [Autor/Stand] Anders als § 13a ErbStG ist § 28a ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Schätzungsrahmen

Rz. 169 [Autor/Stand] Zur praktischen Ermittlung der Ertragswerte des Nutzungsteils Hochwald sind von der Finanzverwaltung Schätzungsrahmen aufgestellt worden.[2] Diese Schätzungsrahmen liegen bei den Finanzämtern zur Auskunftserteilung gemäß § 40 Abs. 4 BewG auf. Der einzelne Schätzungsrahmen umfasst jeweils ein Bewertungsgebiet. Rz. 170 [Autor/Stand] Der Schätzungsrahmen en...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bedeutung der Vorschrift in der Praxis

Rz. 12 [Autor/Stand] Eine ähnliche Regelung gilt bei Grundstücksbewertungen, die von Sachverständigen zur Verkehrswertermittlung durchgeführt werden. Da sich der Umfang der zu bewertenden Grundstückseinheit bei der Verkehrswertermittlung der Sachverständigen nicht nach dem Begriff der wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 BewG richtet, hat dort die Kürzung des auf den Bodenw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteuermessbeträge im beigetretenen Teil Deutschlands vom 1.1.1991 bis einschließlich 31.12.1996

Rz. 14 [Autor/Stand] Hierzu sind am 20.11.1990 gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ergangen. Sie lauten wie folgt: „Gleichlautender Erlaß betr. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wirtschaftjahr

Rz. 10 [Autor/Stand] Der im Rahmen der Einheitsbewertung maßgebende Stichtag ist allgemein in § 35 Abs. 1 BewG geregelt. Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Bestandsaufnahme der Verhältnisse im Feststellungszeitpunkt. Feststellungszeitpunkt ist stets der Beginn eines Kalenderjahres. Die Feststellung der Einheitswerte erfolgt somit jeweils zum 1. Januar eines Jahres.[2] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Zusammentreffen mehrerer Bewertungsmethoden

Rz. 96 [Autor/Stand] Die Unterschiedlichkeit der einzelnen Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile kann so weit reichen, dass letztlich eine getrennte Bewertung der einzelnen Gebäude nach verschiedenen Bewertungsmethoden in Erwägung zu ziehen wäre. Hieran könnte auch gedacht werden, wenn weder mit Hilfe der gewogenen, noch mit Hilfe der gewichteten noch mit der einheitlichen Re...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Festsetzung der Normalwerte und der Prozentsätze

Rz. 116 [Autor/Stand] Die Normalwerte für die einzelnen Bewertungsgebiete und die Hundertsätze für die Anteile der einzelnen Alters- oder Vorratsklassen an den Normalwerten für die Hauptfeststellung auf den 1.1.1964 wurden durch Verordnung v. 27.7.1967[2] festgesetzt. Rz. 117 [Autor/Stand] Danach werden für die Holzarten Fichte, Kiefer und Pappel gestaffelt nach Bewertungsgeb...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Gemeinsame Steuererklärung bei Auftreten nur eines Ehegatten

Wie wichtig es ist, Vertragspartner genau festzulegen, zeigt ein vom AG Meinerzhagen (Nordrhein-Westfalen) kürzlich entschiedener Fall (Urteil v. 20.2.2019, 4 C 174/18). Es ging um die Vergütung für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Eheleute für die Jahre 2011 bis 2016. Die Eheleute lebten seit Anfang 2017 dauerhaft getrennt. Nachdem sich die Ehefrau zunächst...mehr

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Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Leitsatz Wenn ein im Rettungsdienst tätiger gemeinnütziger Verein die Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung für fremde Leistungserbringer übernimmt, unterhält er damit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sachverhalt Der Kläger ist ein anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege und Mitglied eines Wohlfahrtsverbandes. Er ist als gemeinnützig und mildtätig...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

Rz. 1 [Digitalisierung beim Finanzamt] Auch in der Finanzverwaltung spielt das Thema Digitalisierung eine immer größere Rolle, auch zwecks Verwaltungsvereinfachung. Automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und gleichzeitig eine effizientere Bearbeitung, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere b...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 5 Praktische Tipps

Rz. 10 Behalten Sie für sich von jedem ausgefüllten Formular, jeder eingereichten Kostenaufstellung und jedem Schreiben an Ihr Finanzamt ein Doppel zurück bzw. speichern Sie die gemachten Angaben auf Ihrem Rechner und drucken Sie sich die Steuererklärung ggf. aus. Legen Sie die Unterlagen jahrgangsweise, am besten durch Trennblätter geordnet, in einem Ordner "Finanzamt" oder ...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Der Belegverzicht gilt auch für Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Sat...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Wichtiges zu den Themen, wer eine Steuererklärung abgeben muss, bei wem die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung (Steuerveranlagung auf Antrag) sinnvoll ist, welche Möglichkeiten es gibt, die Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln, und welche Fristen zu beachten sind, finden Sie auch auf http://mybook.haufe.de unter "Weiterführende steuerliche Informationen".mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Wesentliches Element der neuen Bearbeitungsgrundsätze ist, dass die Finanzverwaltung über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bekommt bzw. über einen Datenabruf darauf Zugriff hat und dies mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen kann. Zu dies...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.2 Bearbeitungsgrundsätze/Datenabruf

Rz. 3 Durch das o. a. Gesetz wurden in der Abgabenordnung (§ 88 AO) die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, die Fallbearbeitung automationsgestützt unter Einsatz von Risikomanagementsystemen (§ 88 Abs. 5 AO) durchzuführen. Damit soll zum einen die Bearbeitung risikoarmer Fälle beschleunigt und zum anderen prüfungsrelevante Fälle mit ausreichender Sicherheit erkannt werden....mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 3.3 Verdeckte Gesellschaften

In der Praxis sind zudem Gestaltungen anzutreffen, die zwar nicht als Gesellschaftsverhältnis bezeichnet werden, welche aber wirtschaftlich betrachtet einem Gesellschaftsverhältnis nahe kommen. Entscheidend ist dabei, dass die Bezeichnung, unter der die Rechtsbeziehungen stehen, nicht maßgebend ist. Somit kann im Einzelfall auch eine als Arbeits-, Darlehens- oder Pachtvertra...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.3 Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz

Statt einer Besteuerung des Veräußerungs-/Aufgabegewinns nach der Fünftel-Regelung kann der Steuerpflichtige nach § 34 Abs. 3 EStG die Besteuerung mit einem ermäßigten Steuersatz bis zu einem Höchstbetrag von 5 Mio. EUR beantragen, wenn er mindestens 55 Jahre alt oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Auch diese Vergünstigung gibt es nur einm...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.5 Einmalige Gewährung des personenbezogenen Freibetrags

Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wird personenbezogen – nicht einkunftsartbezogen – gewährt. Er steht dem Steuerpflichtigen für alle Gewinneinkunftsarten nur einmal zu. "Einmal" bedeutet in diesem Zusammenhang: Nur einmal im Leben, auch wenn der Steuerpflichtige mehrere Betriebe oder Teilbetriebe hat oder an mehreren Personengesellschaften als Mitunternehmer beteiligt is...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 1.1.4 Antragserfordernis

Der Freibetrag wird gem. § 16 Abs. 4 Satz 1 nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt. Folge der Antragspflicht ist auch das Wahlrecht des Steuerpflichtigen bei mehreren begünstigten Veräußerungsvorgängen (z. B. Veräußerung eines Kommanditanteils und Veräußerung eines Sozietätsanteils) zu bestimmen, für welchen Vorgang der Freibetrag gewährt werden soll. Der Antr...mehr

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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (6)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Bei der Verschmelzung einer von einem herrschenden Unternehmen abhängigen Gesellschaft auf eine andere abhängige Gesellschaft muss das herrschende Unternehmen fünf Jahre vor der Verschmelzung zu mindestens 95 % an beiden abhängigen Gesellschaften ununterbrochen beteiligt gewe...mehr

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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (7)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlungsvorgangs auch eingeh...mehr

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Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG (5)

Leitsatz 1. § 6a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S. des GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft durch Abspaltung aus einer anderen abhängigen Gesellschaft neu entsteht. 3. Die in § 6a Satz 4 GrEStG genannten Fristen müssen nur insoweit eingehalten werden, als sie aufgrund eines begünstigten Umwandlung...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.5 Folgerungen für den Vorsteuerabzug und die Besteuerung der Privatnutzung

Bei nur teilweise unternehmerisch genutzten Ehegattengrundstücken ergeben sich bei gemeinsamer Auftragsvergabe der Ehegatten unterschiedliche umsatzsteuerliche Konsequenzen. Diese hängen davon ab, in welchem Umfang das Gebäude unternehmerisch genutzt und in welchem Umfang das Gebäude nach dem Willen der Beteiligten dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird. Außerdem kommt es ...mehr

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Personengesellschaft, E-Bil... / 3 Taxonomie: Besonderheiten bei Personengesellschaften

Die Umsetzung der Taxonomie mit der Übersendung als E-Bilanz ist abhängig von der Unternehmensform mit unterschiedlichen Herausforderungen verbunden. Das gilt insbesondere für Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften). Die Finanzverwaltung hat für Unternehmen, bei denen voraussichtlich zusätzliche Schwierigkeiten eintreten können, vorübergehende Erleichterungen geschaf...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 2.1 Auftragsvergabe allein durch den Unternehmer-Ehegatten

Bauten auf unbebauten Grundstücken im Eigentum beider Ehegatten werden zivilrechtlich Eigentum beider Ehegatten. Gleichwohl kann einer der Ehegatten allein (ausschließlich in seinem Namen) die Aufträge vergeben und Bestellungen vornehmen. Wenn dies derjenige Ehegatte ist, für dessen unternehmerische Tätigkeit das Bauvorhaben ganz oder teilweise genutzt werden soll (Unternehm...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten zu... / 1.2.2 Änderung der BFH-Rechtsprechung im Jahr 2018

Ende 2018 hat der BFH – in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass eine Bruchteilsgemeinschaft i. S. d. §§ 741 ff. BGB (hierzu gehören auch Ehegattengemeinschaften) mangels zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht kein Unternehmer sein kann.[1] Nach dieser geänderten BFH-Rechtsprechung liegen bei Bruchteilsgemeinschaften zivi...mehr

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Kaufpreisaufteilung für Zwecke der AfA mittels Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums

Leitsatz Die "Arbeitshilfe zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)" des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist für die Kaufpreisaufteilung, insbesondere für die Ermittlung des Sachwerts des Gebäudes, methodisch geeignet und führt zu nachvollziehbaren Ergebnissen. Sachverhalt Die Klägerin erwarb eine Eigentumswohnung und vereinbarte m...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / V. Anrufungsauskunft

Rz. 90 Möchte der Arbeitgeber im Voraus klären, wie bestimmte Zahlungen steuerlich zu behandeln sind, so steht ihm das Mittel der Anrufungsauskunft zur Verfügung. Nach § 42e EStG hat das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Eine Lohnsteuerausr...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / III. Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 49 Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Die einbehaltende Lohnsteuer hat der Arbeitgeber dann dem Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Hierzu hat er eine Lohnsteueranmeldung durchzuführen. Rz. 50 Abführungszeitpunkt ist spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnst...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / C. ELStAM-Verfahren (sog. elektronische Lohnsteuerkarte

Rz. 12 Die frühere Lohnsteuerkarte wurde ab dem Jahr 2013 durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (sog. ELStAM-Verfahren, mitunter auch elektronische Lohnsteuerkarte genannt) ersetzt.[14] Rz. 13 Ist es einem Arbeitgeber nicht möglich oder ist es ihm nicht zumutbar, das ELSTAM-Verfahren anzuwenden, stellt das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten n...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / IV. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 68 Der Arbeitgeber ist, abgesehen vom Fall des § 40 Abs. 3 EStG, nicht Schuldner der Lohnsteuer, § 38 Abs. 2 EStG. Dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung. Rz. 69 Für die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber aber als Haftender in Anspruch genommen werden.[43] Nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die er ...mehr

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Eigengenutzte Wohnräume im Unternehmensvermögen

Kommentar Die OFD Karlsruhe hat sich detailliert dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen teilunternehmerisch genutzte Gebäude, die auch eigengenutzte Wohnräume enthalten, wirksam dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden können. Die nachfolgend dargestellten Einzelheiten sollten Sie kennen. Die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder auf Erhaltungsmaßnahmen...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / VI. Lohnsteueraußenprüfung

Rz. 108 Ob der Arbeitgeber seinen steuerlichen Pflichten nachkommt, können die Finanzbehörden im Wege der Lohnsteueraußenprüfung prüfen. Hierfür gelten die §§ 193 bis 207 AO. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine abschließende Prüfung i.S.d. § 164 AO. Daher ist bei einer Prüfung der Vorbehalt der Nachprüfung, unter der die Lohnsteueranmeldung steht, gem. § 180 AO aufzuheben. R...mehr

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§ 27 Geringfügige Beschäfti... / III. Steuerrechtliche Beratung

Rz. 125 Gerade der Rechtsanwalt eines Arbeitgebers sollte darauf hinweisen, dass § 40a Abs. 2 EStG mit der Erhebung der Pauschsteuer i.H.v. 2 % nur eine Kann-Vorschrift enthält. Abgesehen davon, dass die Option in manchen Fällen gar nicht besteht, sondern allenfalls mit 5 % oder 20 %, bei Zeitgeringfügigkeit mit 25 % pauschaliert werden kann (dazu oben Rdn 99 ff. und Rdn 102...mehr

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Fotovoltaik und Umsatzsteuer

Kommentar Günstige Anlagenpreise und die Möglichkeit des Selbstverbrauchs machen Fotovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach attraktiv. Die umsatzsteuerlichen Folgen sind allerdings durchaus komplex. Die OFD Karlsruhe hat sich umfassend zu der Thematik geäußert. Unternehmereigenschaft bei Fotovoltaikanlagen Wird der mit der Anlage erzeugte Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und...mehr

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Zuordnung eines teilunternehmerisch genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen

Kommentar Für Gegenstände, die vor dem 1.1.2016 geliefert wurden, kommt ein Vorsteuerabzug womöglich auch bei einer unternehmerischen Nutzung von weniger als 10 % in Betracht. Zuordnung zum Unternehmensvermögen Die Zuordnung eines teilunternehmerisch genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen setzt nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG voraus, dass er zumindest zu 10 % für unterneh...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / D. Lohnsteuerabzug

Rz. 17 Erfolgt keine Pauschalierung der Lohnsteuer, wird die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Finanzamt mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers erhoben (sog. Regelverfahren). Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse und dem Lohnzahlungszeitraum (üblicherweise dem Kalendermonat) ab. Rz. 18 Bei Beschäftigten mit den Lohnsteuerklassen I (Allein...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / I. Erhebung der Lohnsteuer

Rz. 31 Nach § 38 Abs. 1 EStG wird bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ein einkommensteuerlicher Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Hierzu ist jeder inländische Arbeitgeber verpflichtet. Inländische Arbeitgeber in diesem Sinne ist nach § 3...mehr

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Fördermittelberatung als ne... / 2.10 Förderprogramme Investition von Unternehmen

KfW-Unternehmerkredit - KMU-Fenster Mit diesem Förderprogramm sind unterschiedliche Förderziele verbunden. Es dient zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern bei der Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland. Gefördert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.3 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 317 Die Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, durch den ein Wirtschaftsgut aus dem Betrieb ausscheidet oder durch den Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in Anspruch genommen werden. Sie setzt eine vom Willen des Stpfl. getragene Entnahmehandlung des Stpfl. voraus. Daher müssen Entnahmehandlung und Entnahmewille des Stpfl. gemeinsam vorliegen. Lediglich ...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / b) Behauptung einer Treuhandschaft

Häufig "jongliert" ein Steuerhinterzieher (beim Verstecken von Kapitalvermögen im Ausland) im Familienkreis mit "Einbeziehung" von Ehegatten, Kindern u. Ä., ohne dass diese genau davon wissen. Werden die Sachverhalte später entdeckt, wird von Seiten des Steuerhinterziehers bzw. der "formal" Bedachten gegen das Vorliegen einer Steuerhinterziehung eingewandt, dass die einbezog...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 1. Beginn des Zinslaufs

Für den Beginn des Zinslaufs gilt: a) im Fall der Abgabe einer unrichtigen und/oder unvollständigen Steuererklärung tritt die Verkürzung mit dem Tag der Bekanntgabe des auf dieser Erklärung beruhenden Steuerbescheids und dabei auf den Ablauf des Fälligkeitstags ein; b) im Fall einer unterbliebenen Steuererklärung mit dem Tag, zu dem die Veranlagungsarbeiten für das betreffende...mehr

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Rückgängigmachung eines notariell beurkundeten Verzichts auf USt-Befreiung

Leitsatz Die Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung für eine Grundstückslieferung ist ohne die Beschränkung des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft (Unabänderbarkeit) der Umsatzsteuerfestsetzung möglich. Sachverhalt Die Klägerin, die A-GmbH, hatte mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 18.5.2009 ein bebautes Grundstück vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des § 402 AO 1977 war § 437 RAO i.d.F. des AOStrafÄndG 1967[2], der sachlich und seinem Wortlaut nach weitgehend mit § 402 AO 1977 identisch war. Die AO 1977 hat lediglich den Begriff "Finanzamt" in "Finanzbehörde" geändert sowie die Verweisungen angepasst. Die Vorschrift war die Folge der Entscheidung des BVerfG[3], das die Kriminalstrafgewalt d...mehr