Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchwert- und Zwischenwerta... / [Ohne Titel]

Dr. Jochen Ettinger, RA/StB/FASt / Jonas Toussaint RA/StB/FASt[*] Im Rahmen von Umwandlungsvorgängen ist die Buchwertfortführung nur durch entsprechende Anträge zu erreichen. Um die Frage, welche förmlichen Anforderungen in Bezug auf die Antragstellung gelten, entsteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit. Dieser Aufsatz stellt zunächst die rechtlichen Grundlagen der Ausle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neue Nachspaltungsveräu... / [Ohne Titel]

Justin Szyszka / Dr. Jochen Ettinger, RA/StB/FASt[*] Der Beitrag stellt die Nachspaltungsveräußerungssperre des § 15 Abs. 2 UmwStG und ihre steuerlichen Folgen für die Praxis dar. Im Mittelpunkt stehen die durch das Wachstumschancengesetz eingeführte Neuregelung sowie die ergänzende Konkretisierung im Umwandlungssteuererlass 2025 (BMF v. 2.1.2025 – IV C 2 - S 1978/00035/020/0...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner[*] Das deutsche Internationale Privatrecht knüpft das Statut einer juristischen Person grundsätzlich an den Verwaltungssitz an. Dies gilt grundsätzlich auch für Stiftungen. Verlegt eine ausländische Stiftung ihren Verwaltungssitz ins Inland, dann kann dies grundsätzlich dazu führen, dass die Stiftung aus deutscher Perspektive ihre Rechtsfähigkeit verliert. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Berufsrechtsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Aus der beendeten Beziehung der Beteiligten sind die beiden Kinder M. und N. hervorvorgegangen, die von der Kindesmutter betreut und versorgt werden. Das Sorgerecht üben die Beteiligten in gemeinschaftlicher Verantwortung aus. Der Antragsteller begehrt die Anordnung des Wechselmodells. … II. 1. [10] Auf den Antrag des Vaters ist der Umgang in der aus dem Tenor e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zur Reichweite des Zuziehungsrechts nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB

Die Reichweite des Zuziehungsrechts nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist durch die jüngere obergerichtliche Rechtsprechung erneut in den Fokus geraten. Zu der hierzu veröffentlichten Anmerkung von Außner [1] ist Folgendes klarzustellen: 1. Außner eröffnet seine Anmerkung mit der These, der Beschluss des OLG Karlsruhe stehe dem jüngeren Beschluss des OLG München "diametral entgegen"...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg †, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB, Dornbach GmbH, Koblenz Dr. Tobia...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die personengebundene Kapit... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner, RA/FASt[*] Bis zur Einführung der gesetzlichen Schenkungsfiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG stellten disquotale Einlagen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft in die Gesellschaft nach der Rspr. des BFH keine Schenkungen an die Mitgesellschafter darf. Seit Einführung von § 7 Abs. 8 ErbStG wird dies jedoch nunmehr gesetzlich fingiert. Diese gesetzliche Fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Berufsrecht / E. Fortbildungsnachweis bei Fachanwälten

Rz. 28 Rechtsanwaltsfachangestellte, die bei einem Anwalt tätig sind, der eine oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen führt, müssen beachten, dass der Rechtsanwalt jedes Jahr sich entsprechend der jeweiligen Fachrichtung qualifiziert. Dies kann durch die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen oder alternativ dazu durch Dozieren eines eigenen fachspezifischen Seminars ode...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Andreas J. Baumert,Rechtsanwalt,Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Achern Dr. Stephan Beth, M.C.L. (Mannheim, Adelaide) Richter, stellvertretenderDirektor am Amtsgericht Ludwigshafen Rechtsanwalt Axel Breutigam Vereidigter Buchprüfer/Fachanwalt für Steuerrechtund für Insolvenzrecht Hamburg Rechtsanwalt Thomos Ellrich Fachanwalt für InsolvenzrechtKöln Rechtsan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Mit der 4. Auflage des bisherigen Werkes "Personenschäden" in der Reihe Das verkehrsrechtliche Mandat haben sich der Verlag und die Autoren entschieden, das Werk nunmehr in der Reihe AnwaltsPraxis fortzusetzen. Der bisherige Fokus der Vorauflagen auf den Personenschaden im Verkehrsrecht hat sich in der Praxis als zu eng erwiesen. Viele Praktiker aus z.B. den Bereichen des Med...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Deutsches Erbrecht-Symposium

Am 26. und 27.9.2025 fand das 28. Deutsche Erbrecht Symposium der DVEV traditionell in Heidelberg statt. Durch zwei interessante und mit Praxisthemen gefüllte zwei Tage führten die Moderatoren Michael Rudolf und Jan Bittler. Einführend in den ersten Tag stellte FAStR und StB Matthias Weidmann das ABC des Steuersparens im erbrechtlichen Mandat vor und führte sein Publikum durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Familienunternehmen

Hölscher/Becker/Bonefeld (Hrsg.) 2025 849 Seiten, 149 EUR Nomos, ISBN 978-3-7560-0833-9 Das von Nikolas Hölscher, Arnd Becker und Michael Bonefeld herausgegebene und im Nomos Verlag in der Reihe der Nomos Formulare erschienene Werk "Familienunternehmen" schließt eine erhebliche Lücke des seit jeher relevanten und an Bedeutung zunehmenden Rechtsbereichs der Familienunternehmen, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Immobilienrecht

Die optimale Teilungserklärung für Erbengemeinschaften Die Bedeutung der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen wird in der Praxis unterschätzt. Das betrifft die vorsorgende Beratung im Rahmen von Testament/Erbverträgen bzw. bei der Übertragung zur vorweggenommenen Erbfolge und auch diejenige von Erbengemeinschaften in der Auseinandersetzung. Eine sinnv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Keine Erstrec... / 5

Auf einen Blick Das Steuerklassenprivileg des § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG gilt grundsätzlich nur für inländische Stiftungen. Insbesondere gebietet die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit es nicht, nach dem Recht eines Mitgliedsstaats der EU oder des EWR errichteten Stiftungen dieses Steuerklassenprivileg zuzuerkennen. Die Übertragung von Vermögen auf eine ausländische Famil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornhäußer Kommunikative Inklusion Anleitung zum respektvollen Miteinander in Unternehmen und Gesellschaft 2025 Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-65...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Mandatierung beim P... / D. Erkennen des Personen(groß)schadens

Rz. 6 Die größte Schwierigkeit bei der Regulierung des Personenschadens liegt darin, aus der Fülle der Personenschäden den Großschaden herauszufinden. Dieses erfordert besondere Sachkenntnis und begründet ein erhebliches Haftungspotential. Jeder Anwalt ist also gut beraten, bei der Aufklärung des Sachverhalts Indizien aufzunehmen, die für das Vorliegen eines Großschadens spr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2026, Vertrauen als Auftrag: Was wir 2026 gestalten wollen!

Jochem Schausten Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Moment meiner Wiederwahl in den Geschäftsführenden Ausschuss bleibt mir in besonderer Erinnerung. Zehnmal nun haben mir die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht ihr Vertrauen ausgesprochen, und erneut durfte ich den Vorsitz übernehmen. Seit 2007 begleitet mich dieses Ehrenamt, und doch fühlt sich jeder Wahlgang n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / M. Arbeitszeugnis

Rz. 192 Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich für Arbeitnehmer aus § 109 GewO (Gewerbeordnung), für sonstige Personen (z.B. den Geschäftsführer einer GmbH) aus § 630 BGB. Die Zeugniserteilung lässt sich zudem auch aus den allgemeinen Fürsorgepflichten des Arbeitgebers ableiten. Rz. 193 Gem. § 109 Abs. 1 S. 1 GewO hat der Arbeitnehmer erst mit Beendigung des Arbeitsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 4. Formular

Rz. 25 Sofern der Antrag schriftlich oder nachträglich gestellt wird, ist das nachstehende Formular zu verwenden. Rz. 26 Praxistipp: Einen entsprechenden Vordruck für einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie bspw. kostenlos auf der folgenden Internetseite einsehen und herunterladen: https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf Rz. 27 Bevor die verschied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Kapitalisierung von Sch... / Literaturtipps

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Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 2 Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften

Gesellschafter von Personengesellschaften sind regelmäßig keine Arbeitnehmer, denn bei ihnen fehlt es an der Eingliederung in das Unternehmen, da sie sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten, als auch ein hinreichendes Mitunternehmerrisiko tragen. Praxis-Tipp Anwaltliche und steuerliche Beratung aufgrund der Reform des Personengesellschaftsrechts einholen Alle Gesellschafter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Personenversicherungen / a) Berufsunfähigkeit – konkrete Verweisungsklausel, § 2 Abs. 1 ABB

Rz. 162 Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die versicherte Personmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
ABC Sonder- und Gemeinschaf... / 2 Schäden im Sondereigentum als Folge schadhaften Gemeinschaftseigentums

Eine regelmäßig wiederkehrende Frage an den Verwalter ist auch, wer für Schäden im Sondereigentum aufzukommen hat, wenn deren Ursache eindeutig im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums liegt. Praxis-Beispiel Undichtes Dach Die meisten Wohnungseigentümer gehen irrig davon aus, dass ein in ihrer Wohnung (Sondereigentum) durch ein undichtes Dach (Gemeinschaftseigentum) hervorg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 1.6 "Erst muss einer klagen, sonst ändert sich nichts"

Mit seiner Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg[1] gegen den Steuerbescheid eines seiner eigenen Restaurants wollte der Fachanwalt für Steuerrecht letztlich bis zum Bundesverfassungsgericht vordringen und den Gesetzgeber endlich zum Handeln zwingen. In seiner Klage trug er umfangreiche Argumente zusammen, die seinen Steuerbescheid als verfassungswidrig ausweisen. All...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 1.5 Das verschärfte Kassenrecht: Da geht aber noch mehr!

Nicht alle sind der Meinung, dass das mittlerweile verschärfte Kassenrecht in der Lage ist, dem Steuerbetrug entscheidend entgegenzuwirken. Da geht doch noch einiges mehr. Noch immer ist der Ehrliche der Dumme. Das befürchtete ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee,[1] gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA Philip Christian / RA, FAStR Michael Kaufmann[*] Es ist eine Legende, die sich hält und zudem gut anhört: Der Gangsterboss Al Capone soll sein durch illegale Betätigungen erworbenes Geld tatsächlich in Waschsalons investiert und so die wahre Herkunft verschleiert haben. Als er vor Gericht stand und nach seiner Profession gefragt wurde, soll ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters

Hält der Arbeitnehmer die gegen ihn ergangene Kündigung für ungerechtfertigt, kann er dagegen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) vor dem Arbeitsgericht erheben. Nach Erhalt der Kündigungsschutzklage wird der Mandant als Arbeitgeber auch damit seinen Steuerberater konfrontieren. Hinweis Verweisungen an Rechtsanwalt/Fachanwalt für ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1 Unbefristete Arbeitsverhältnisse

Wesentliche Inhalte Der Arbeitsvertrag ist definiert in § 611a BGB.[1] Für die Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft werden zahlreiche Einzelmerkmale verwendet, die zur Feststellung der persönlichen Abhängigkeit herangezogen werden, in der das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses gesehen wird.[2] § 611a BGB soll nach dem Willen des Gesetzgebers missbräuchliche Gestal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2025, Die Fahrerschutzversicherung - Hinweis- und Schadensersatzpflichten für die Werkstatt?1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1 Std. Fortbildung.

Einführung Seit dem 1.8.2002 können bekanntlich auch die Insassen eines Kraftfahrzeuges bei einem Unfall die ihnen daraus entstehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs geltend machen, in dem sie saßen. Der Fahrer kann dies jedoch nach § 8 Nr. 2 StVG nicht. Danach gilt die Gefährdungshaftung des § 7 StVG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Zum Anwesenhe... / 2 Anmerkung

Der bereits am 30.3.2023 ergangene Beschl. des OLG Karlsruhe wurde erst kürzlich veröffentlicht.[1] Es steht in seiner rechtlichen Würdigung dem jüngst vom OLG München am 3.12.2024 ergangenen Beschluss[2] diametral entgegen. Inhaltlich geht es um die Frage nach dem Inhalt und Umfang des Zuziehungsrechts im Pflichtteilsrecht gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB.[3] Auf den wesentlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 2 Anmerkung

Das Teilurteil des LG Bochum verdient Zustimmung, weil es die dogmatische Trennlinie zwischen Auskunfts- und Wertermittlungsstufe im Pflichtteilsrecht überzeugend schärft und den Belegvorlageanspruch ausdrücklich der Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zuordnet. Das Gericht arbeitet zutreffend heraus, dass die Vorlage von Unterlagen bei Unternehmensbeteiligungen im Pf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Verwirkung im S... / V. Fazit

Bei der verfestigen Lebensgemeinschaft ist davon auszugehen, dass während des Trennungsstadiums der Verwirkungstatbestand bereits verwirklich werden kann. Ist dies der Fall ist, gilt das auch für den nachehelichen Unterhalt; die einmal eingetretene Verwirkung ist entscheidend.[23] Maßgebliches Kriterium für die Behandlung sämtlicher Fälle des § 1579 BGB ist die Solidarität. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Die sekundäre A... / IV. Fazit

Die sekundäre Altersvorsorge ist in der Sache primäre Altersvorsorge. Es besteht nach wie vor eine sachliche Rechtfertigung für diese, da die Erwägungen des Gesetzgebers, die Anlass zur Einführung dieser Rechtsprechung gegeben haben, weithin hoch aktuell sind. Die Rechtsprechung zur sekundären Altersvorsorge hat sich bewährt und sollte fortgeführt werden. Zukünftig sollte si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Die Erstellun... / 6

Auf einen Blick Die Erstellung notarieller Nachlassverzeichnisse gilt als besonders zeit- und arbeitsintensiv. Der Beitrag zeigt, wie Künstliche Intelligenz (KI) – etwa durch moderne Sprachmodelle – hierbei unterstützen kann. KI kann Recherchen, Datenauswertungen und Strukturierungen erheblich beschleunigen, ersetzt aber nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch den Notar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2025, Rechtsprechungs... / X. Sonstiges

Verschweigt ein Ehegatte im Versorgungsausgleichsverfahren ein kapitalgedecktes Anrecht und wird dieses Anrecht deshalb bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht berücksichtigt, kann ein Schadensersatzanspruch gegenüber diesem Ehegatten bestehen.[59] Übergeht ein Familiengericht ein bereits beauskunftetes Anrecht in der Entscheidung, kann ein Schadensersatzanspruch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Anwaltsbeauftragung

Ist eine im Verwaltervertrag vereinbarte Vollmacht, Zahlungsklagen zu erheben und einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wirksam? Nach zurzeit herrschender Meinung ist eine im Verwaltervertrag vereinbarte Vollmacht, Zahlungsklagen zu erheben, unwirksam. Nach herrschender Meinung müssen die Rechte der Verwaltung immer nach § 27 Abs. 2 WEG beschlossen oder vereinbart werden. Woh...mehr

Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 1.1 Urteile spielen eine wichtige Rolle

Ein Gesetz muss in vielen Fällen interpretiert und ausgelegt werden. Führen Sie sich bitte vor Augen, dass Gesetze grundsätzlich für alle gleich gelten und die individuellen Falleigenschaften nicht berücksichtigen können. Hier kommen die Gerichte ins Spiel. Sie bewerten die Bedeutung der Urteile in Bezug auf individuelle Fälle und tragen so zur Interpretation und Weiterentwi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 2. Berufungseinlegungsfrist

Rz. 284 Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat, ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung einzulegen (§§ 517, 224 Abs. 1 ZPO). Rz. 285 Eine beim zuständigen Berufungsgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie dort verspätet eingeht. Rz. 286 Ob bei V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / b) Fehler bei der Rechtsmittelbelehrung

Rz. 305 Die Gewährung der Wiedereinsetzung im Falle der fehlerhaften oder unvollständigen Rechtsbehelfsbelehrung setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus, für die bei einer anwaltlich nicht vertretenen Partei eine tatsächliche Vermutung spricht, die mitunter aber auch bei anwaltlicher Vertretung vorliegen kann.[235] Rz. 306 Bei einer f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfolgung von Ansprüchen: ... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes namens und in Vollmacht der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verfolgung von Mängelgewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber den verantwortlichen Bauunternehmen und dem Architekten wird abgelehnt." Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K. Zugleich erhebt e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / I. Muster: Kostenvorschussnote für eine Kündigungsschutzklage nebst Berechnung

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.16: Kostenvorschussnote für eine Kündigungsschutzklage nebst Berechnung Olfa Efer Fachanwalt für Arbeitsrecht _________________________ Anrede _________________________ Vorname Nachname _________________________ Straße Hausnummer _________________________ PLZ Ort Datum: _________________________ Kostenvorschussrechnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / 2. Anwendung des § 14 Abs. 1 RVG

Rz. 25 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 RVG gilt § 14 Abs. 1 RVG entsprechend. Hiernach bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / 3. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV und Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV

Rz. 57 Kommt man zur Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach Nr. 2300 VV sind alle in dieser Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten des Anwalts einschließlich etwaiger Besprechungen mit dem Gegner oder Dritten von der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgedeckt. Gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV muss die Geschäftsgebühr zur Hälfte, aber maximal bis 0,75, auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Es ist sinngemäß ein Satz überliefert (oft Oscar Wilde zugeschrieben), dem zufolge der Zyniker von allem den Preis, aber von nichts den Wert kenne. Nicht völlig unpassend dazu heißt es bei Karl Marx, sehr grob vereinfacht, der Tauschwert einer Ware basiere auf der unter gegebenen gesellschaftlichen Produktionsbedingungen durchschnittlich zur Herstellung benötigten Arbeitszei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / B. Liste der Höhe der geringfügigen Auslagen

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütungsvereinbarungen / II. Transparenzgebot bei Zeithonorarvereinbarungen

Rz. 20 Bei der Vereinbarung von Zeitvergütung muss berücksichtigt werden, dass viele Tätigkeiten des Rechtsanwalts nicht abrechenbar sind (z.B. Mitarbeitergespräche, Rechnungserstellung). Erfahrungsgemäß können nur vier bis sechs Stunden pro Arbeitstag (zehn Stunden) abgerechnet werden, wenn alle Tätigkeiten des Rechtsanwalts auf der Grundlage von Zeithonoraren vergütet werd...mehr

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ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr