Fachbeiträge & Kommentare zu Existenzminimum

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.3 Außergewöhnliche Härte (Abs. 3)

Rz. 108 Abs. 3 enthält die bereits vom BVerfG entwickelte außergewöhnliche Härte, bei deren Vorliegen im Einzelfall keine Leistungsminderung erfolgen darf. Nach dem Urteil des BVerfG war die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 a. F., den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung ohne weitere Prüfung zwingend zu mindern, unzumutbar. Die Regelung stellte in der beurteilten Fassung ni...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.4 Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen

Rz. 56 Durch G. v. 20.12.1996[1] wurde § 37 Abs. 3 S. 12 EStG in die Regelung eingefügt. Nach § 31 EStG werden Kinder im laufenden Kj. regelmäßig nur durch Zahlung des Kindergelds berücksichtigt.[2] Erst bei der Veranlagung wird verglichen, ob durch das Kindergeld das Existenzminimum eines Kindes gewährleistet ist. Ist das nicht der Fall, wird bei der Veranlagung der Kinderf...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / a) Finanzielle Situation des Partners bzw. der Partnerin

Erforderlich ist aber, dass der Lebensgefährte über ausreichende Finanzmittel verfügt, wobei auch Einkünfte der Lebensgefährtin aus eigenem Sozialhilfebezug grds. ausreichen (BGH, Beschl. v. 26.3.2025 – XII ZB 388/24, FamRZ 2025, 1105). Für das erforderliche Mindesteinkommen der Partnerin ist auch bei deren Erwerbstätigkeit nicht auf den höheren notwendigen Selbstbehalt für ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.4 Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge

Der Lohnsteuertarif ist aus dem Einkommensteuertarif abgeleitet. Wesentlicher Unterschied ist die Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge. Folgende Frei- bzw. Pauschbeträge werden im Lohnsteuertarif 2026 berücksichtigt: Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) i. H. v. 12.348 EUR für Alleinstehende bzw. 24.696 EUR für Verheiratete bzw. Lebenspartner[1], Arb...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.3 Unpfändbarkeit der Leistungen (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 Satz 1 kann der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Abs. 4 Satz 1 enthält ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB (allg. Meinung, vgl. Merten, in: BeckOK, SGB II, § 42 Rz. 26; Löcken, in: Luik/Harich, SGB II, § 42 Rz. 60). Rechtsfolge dieses gesetzlichen Verbots ist, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.9 Fahrtkosten und Umbaumaßnahmen körperbehinderter Steuerpflichtiger

Rz. 60 Körperbehinderte Stpfl. unterliegen besonderen Einschränkungen im Alltag, die z. T. zu einem erhöhten existenznotwendigen Betrag führen. Sowohl Fahrtkosten als auch behinderungsbedingte Umbaukosten sind neben dem Pauschbetrag des § 33b EStG abzugsfähig. Rz. 60a Der Abzug von Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung wurde m. W. ab dem Vz 2021 komplett neu geregelt und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 In § 33 EStG ist die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen geregelt, die ihrer Art nach einen außergewöhnlichen Charakter aufweisen und den Stpfl. über Gebühr belasten. Zweck der Vorschrift ist eine Steuerentlastung für bestimmte zwangsläufige Aufwendungen, die die subjektive Leistungsfähigkeit des Stpfl. einschränken.[1] Insoweit erfolgt eine Unterteilung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.6 Freiwillige Gerichtsbarkeit (Vaterschaftsfeststellung, Vormundschaftssachen, Umgangsrecht)

Rz. 110 Weitere Prozesskosten, insbesondere für familienrechtliche Verfahren, sind grundsätzlich nicht zwangsläufig und nicht als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren. Aufgrund der neuen Rspr. des BFH sind zudem kaum mehr Fallkonstellationen denkbar, bei denen mit dem Prozess zugleich die (finanzielle) Existenzgrundlage des Stpfl. gesichert werden soll. Rz. 111 Während...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.5 Ehescheidungsverfahren

Rz. 108 Ehescheidungen sind gem. § 1564 BGB nur durch einen Gerichtsbeschluss möglich. Zur Vornahme einer Scheidung ist ein familiengerichtliches Verfahren deshalb unausweichlich. Hiermit in Zusammenhang stehende Kosten waren daher nach alter Rechtslage regelmäßig als außergewöhnliche Belastung abziehbar (H 33.1–33.4 "Scheidung" EStH 2012).[1] Neben den Verfahrenskosten zähl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.5 Sittliche Gründe

Rz. 39 Sittliche Gründe können die Zwangsläufigkeit der entstandenen Aufwendungen dann begründen, wenn ein billig und gerecht denkender Mensch sich zur Leistung verpflichtet fühlen würde (Leistungszwang).[1] Teilweise wird eine gesellschaftliche Sanktion bei Unterlassen der Aufwandsübernahme gefordert (keine bloße Anstandspflicht), da eine allgemeine sittliche Pflicht zur Hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 12 Der Begriff der Belastung ist eng verknüpft mit dem Begriff des Aufwands. Beide sind jedoch nicht gleichzusetzen. Denkbar ist z. B., dass ein Aufwand entsteht, zugleich jedoch keine Belastung vorliegt. Einschränkungen wurden in der Rspr. insbesondere bei Erlangung eines Gegenwerts (sog. Gegenwertthese), eines Vorteilsausgleichs oder bei Leistungen aus der Vermögenssph...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Außergewöhnlichkeit der Belastung

Rz. 29 Die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Abzug; sie ergibt sich nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 EStG dann, sofern es sich um "größere" Aufwendungen handelt, die der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands nicht entstehen. Der Wortlaut der Vorschrift l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Zumutbare Belastung

Rz. 43 Der generellen Anerkennung einer Minderung der Leistungsfähigkeit des Stpfl. durch die außergewöhnliche Belastung steht es nicht entgegen, dass er zugleich einen zumutbaren Teil der Belastung selbst zu tragen hat.[1] Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich[2] und dient zugleich als Absicherung gegen die übermäßige Arbeitsbelastung der Fiskalverwaltung. Eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.2 Alters- und Pflegeheime, betreutes Wohnen

Rz. 46 Aufwendungen für die Unterbringung in Altersheimen zählen generell zu den Aufwendungen des Existenzminimums, die durch den Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch in Fällen, in denen ein Stpfl. zu seinem pflegebedürftigen Partner in ein Altersheim umzieht[2], ebenso wenn eine Behinderung Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[3] Ein Abzug als außergewöhnliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.6 Veranlagung nach Berücksichtigung von Freibeträgen für Lohnsteuerabzugsmerkmale (Nr. 4)

Rz. 44 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 EStG ein Freibetrag gem. § 39a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, d. h. ein Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, für erhöhte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Belastungen gem. den §§ 33, 33a, 33b Abs. 6 EStG (nicht auch gem. § 33b Abs. 1 bis 5; s. § 39a Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 245. Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 386

Rn. 265 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Grund- und der Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 wurden bereits durch das Inflationsausgleichsgesetz v 08.12.2022 (BGBl I 2022, 2230) angepasst (s vor § 1 Rn 240 (Bitz)). Zum 01.01.2024 sind die sozialrechtlichen Regelbedarfe jedoch stärker als noch im 14. Existenzminimumbericht prognostiziert gestiegen. Dem wurde mit der weiteren Anhebung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 112. Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999, BGBl I 1999, 2552

Rn. 132 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz setzt die Vorgaben des BVerfG zur Neugestaltung des Familienleistungsausgleichs in dessen Beschlüssen v 10.11.1998, BVerfG BStBl II 1999, 147; 1999, 182; 1999, 193; 1999, 194 wie folgt um:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines zur Besteuerung nach der Steuerklasse IV mit Faktor

Rz. 110 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ausgangslage: Unbeschränkt stpfl Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben und beide > Arbeitslohn beziehen, haben zunächst die Möglichkeit, zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV zu wählen (> Steuerklassenwahl). Die Steuerklasse IV führt allerdings zu gleichen Steuerabzügen wie die für Ledige geltende Steuerklasse I. Mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 211. Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (FamilienentlastungsG – FamEntlastG) v 29.11.2018, BGBl I 2018, 2210

Rn. 231 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 32 Abs 6 S 1 EStG (auch s nachstehend § 66 EStG zum Kindergeld): Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten: 2019 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EUR) auf 2 490 EUR (insgesamt 4 980 EUR) erhöht. 2020 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil erneut um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EU...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das LSt-Ermäßigungsverfahren, das vordem in § 40 EStG, §§ 17ff LStDV geregelt war, hat seit 1975 seine gesetzliche Grundlage in § 39a EStG; diese Vorschrift wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769 = BStBl 1974 I, 530) in das EStG eingefügt. Danach ist § 39a EStG mehrfach geändert worden. Rz. 11 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Änder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Freibeträge für Kinder

Rz. 38 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das > Existenzminimum für Kinder wird im Laufe des Jahres grundsätzlich nur durch das > Kindergeld berücksichtigt (zu Ausnahmen > Rz 41). Erst bei der Veranlagung wird geprüft, ob die Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder iSd § 32 Abs 6 EStG günstiger ist (> Kinderfreibeträge Rz 145 ff). Die Zahl der Freibeträge für Kinder ist eines de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Antragstellung (§ 67 S 1 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nach § 67 S 1 EStG nur auf Antrag gezahlt. Hierin kann keine verfassungsrechtlich unzulässige Einschränkung des Anspruchs der Eltern auf Freistellung des Existenzminimums ihrer Kinder gesehen werden, obwohl die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch Berücksichtigung der Fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Bericht des BMF v. 30.10.2007 an den BT-Finanzausschuss

Rz. 30 Der Finanzausschuss des Bundestags hatte das BMF gebeten, einen Bericht zum Thema "Ermäßigter Umsatzsteuersatz" vorzulegen. Dem ist das BMF durch seinen Bericht v. 30.10.2007[1] nachgekommen. Es weist darauf hin, dass im Regierungsentwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes[2] die Aufhebung einiger Steuerermäßigungen (z. B. für lebende Tiere, Pflanzen und Pflanzen...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Betreuungskosten für Kinder

Betreuungskosten können für Kinder i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Darüber hinaus können solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.2 Außergewöhnliche Belastungen der unterstützenden Person nach § 33 EStG

In § 33a Abs. 4 EStG ist geregelt, dass eine Anwendung des § 33 Abs. 1 und 2 EStG neben der Vorschrift von § 33a EStG ausscheidet. Nur Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, sind außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG.[1] Abziehbar sind neben den Pfle...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.2.2.2.1 Regelmäßiger Bedarf

Rz. 28 Der regelmäßige Bedarf (Elementarunterhalt) eines minderjährigen Kindes wird durch die – ggf. sich verändernde – Lebensstellung der Eltern geprägt (von Pückler, in: Grüneberg, BGB, § 1610 Rz. 3). Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich daher einerseits nach den Bedürfnissen des Kindes außerhalb der tatsächlichen Betreuung (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) und andererseits nac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 3 Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2026)

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen

1. Von dem für Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelten Verlustausgleichs- und ‐abzugsverbot in § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG ist keine Ausnahme aus sachlichen Billigkeitsgründen zu machen, wenn das reale Einkommen des Steuerpflichtigen im Verlustentstehungsjahr nicht ausreicht, um hieraus die festzusetzende Einkommensteuer zu zahlen....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.2 Umsetzung und Reichweite

Rz. 5 § 76g hat die Funktion eines Rentenzuschlags, der sog. Grundrentenzuschlag (so das ausdrückliche Ziel des Gesetzgebers, vgl. BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 2) i. S. eines "nachsorgenden sozialen Ausgleichs". Dabei soll der Zuschlag eine Leistung oberhalb der Grundsicherung sicherstellen (BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 2; im...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.7 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.1.1 Inhalt und Definition

Rz. 14 Nach Abs. 1 haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmitteln, Teststreifen und bestimmten Medizinprodukten im Rahmen der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Behandlung. Der krankenversicherungsrechtliche Arzneimittelbegriff knüpft nicht an das Arzneimittelgesetz (AMG) an (BSGE 76 S. 34, 38). Er wird im SGB V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienversicherung / 6.2.1 Unterhaltsbedarf

Der Unterhaltsbedarf für Stief- und Enkelkinder richtet sich nach dem sächlichen Existenzminimum gemäß § 1612a BGB und wird alle 2 Jahre durch die Mindestunterhaltsverordnung neu festgelegt.[1] Seit dem 1.1.2026 beläuft sich der Mindestunterhalt auf folgende Werte:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.3 Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen bei einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft

Rz. 24 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei einer bestehenden sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person ist die Opfergrenze nicht anzuwenden (BFH-Urteil vom 29. Mai 2008, BStBl 2009 II Seite 363). Für die Ermittlung der nach § 33a Absatz 1 EStG maximal abziehbaren Unterhaltsaufwendungen sind die verfügbaren Nettoeinkommen des Unterhaltsleistenden und der u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Halbteilungsgrundsatz

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Halbteilungsgrundsatz ist ein Prinzip in einigen Bereichen des deutschen Rechts, insbesondere im Familienrecht, das eine gerechte Aufteilung von Vermögen, Aufwendungen oder Vorteilen gewährleisten soll. Zum Steuerrecht hat das BVerfG entschieden, dass eine Vermögensteuer nur erhoben werden darf, wenn die steuerliche Gesamtbelastung von > ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 31 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der materiell-rechtliche Inhalt der Vorschrift besteht darin, die Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern festzulegen, die nach der Höhe der ESt bemessen werden. Dies dient dem Zweck, Gesetze über Zuschlagsteuern von allgemeinen Regelungen zu entlasten und insoweit eine Vereinheitlichung zu erreichen. Rn. 32 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Das...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Berücksichtigung der Vorschriften über das Halb- bzw Teileinkünfteverfahren und der über die Gewerbesteueranrechnung (§ 51a Abs 2 S 2 und 3 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2 S 2 EStG bestimmt mit Wirkung ab dem VZ 2001, dass als Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern die um die Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens bereinigte ESt zugrunde zu legen ist, indem die nach § 3 Nr 40 EStG steuerfreien Einnahmen wieder hinzugerechnet und zugleich die nach § 3c Abs 2 EStG nicht abziehbaren Beträge a...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 14 Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird zunächst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (sog. Werbungskostenpauschale) – steuermindernd – berücksichtigt. Dieser kann bei Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt werden, weil die mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag korrespondierenden Betriebsausgaben bereits im Rahmen der Gewinnermi...mehr