Fachbeiträge & Kommentare zu Existenzminimum

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält zur Leistungsberechtigung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 als Anspruchsgrundlage für das Bürgergeld an nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vgl. auch § 7 Abs. 2) Sonderbestimmungen zum Bürgergeld. Sie legt insbesondere auch fest, nach welchen Regelbedarfsstufen das Bürgergeld zu zahlen ist. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (bis 31.12.2022: Sozia...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bedarfsfälle, bei denen ein Mehrbedarf beim Lebensunterhalt anerkannt wird, weil die Leistung für den Regelbedarf im Wesentlichen nur Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens und im durchschnittlichen Umfang abdeckt. Es handelt sich um typisierte Bedarfe, die den Zugang zu Leistungen für Mehrbedarf eröffnen. ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.1 Anpassungsregelungen

Rz. 264 Für die Anpassung galt bis zum 31.12.2010: Die Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe nach Abs. 2 Satz 1 wurden nach Maßgabe des Abs. 4 a. F. dynamisiert. Dem lag zugrunde, dass die Renten jährlich zum 1. Juli der veränderten Einkommensentwicklung aller Versicherten angepasst werden. Dies geschieht, indem die Rente mit dem dann gültigen (neueren) aktuellen Rentenwer...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.7 Mittagsverpflegung (Abs. 6)

Rz. 90 Abs. 6 sieht die Berücksichtigung von Bedarfen zur Teilnahme an einer in schulischer Verantwortung angebotenen oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbarten gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung von Schülern bzw. einer in Verantwortung der Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpfleg...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.2 Umsetzung der Härtefallregelung im SGB II

Rz. 57 Die Umsetzung der Härtefallregelung als Mehrbedarfsleistung in § 21 war nicht zwingend. Insoweit war lediglich zu erwarten, dass sich die Politik nicht für die Ansiedlung einer Vorschrift in § 23 entscheiden würde, da dort einmalige und nicht laufende Bedarfe geregelt werden. In der politischen Diskussion ist kritisiert worden, dass die gesetzliche Regelung überstürzt...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.4 Persönlicher Schulbedarf (Abs. 3)

Rz. 58 Die Leistungen zur Deckung des persönlichen Schulbedarfes entsprechen dem sog. Schulbedarfspaket nach § 24a in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung. Allerdings ist die Leistung nach Abs. 3 anders als die Vorgängerregelung nach § 24a bedarfserhöhend ausgestaltet. Die Leistung wird also nur bei Bedarf gewährt, wenn der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Die Lei...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.5 Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (Abs. 5)

Rz. 44 Abs. 5 sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Mehrbedarf vor, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus rein medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung benötigen. Mit medizinischen Gründen sind nur krankheitsbedingte Gründe gemeint. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Mehrbedarfes schon nach dem BSHG. Kostenaufwendiger ist eine Er...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.10 Obergrenze für Mehrleistungen (Abs. 8)

Rz. 90c Grundsätzlich sind die einzelnen Mehrbedarfe nebeneinander zu gewähren. Abs. 8 sieht eine Obergrenze für die Summe der Mehrleistungen nach den Abs. 2 bis 5 in Höhe der nach § 20 maßgebenden Leistung zur Deckung des Regelbedarfs für erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor. Bei Alleinstehenden sind das in 2024 563,00 EUR. Das gilt auch, wenn der Leistungsberechtigte nic...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.9 Weitere Hinweise zu Mehrbedarfen

Rz. 90 Mehrbedarfsleistungen werden taggenau gewährt. Soweit der Mehrbedarfszuschlag an die Leistung für den Regelbedarf gekoppelt ist, ist er bei Anpassung der Leistung für den Regelbedarf entsprechend zu erhöhen. Das hat jährlich zum 1. Januar zu geschehen. Bei geringfügigen Anpassungen der Leistung für den Mehrbedarf erhöht sich der Mehrbedarf im Cent-Bereich. Deshalb kön...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.3 Regelbedarfsstufe 1 (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 211 Die Regelbedarfsstufe 1 gilt für alleinstehende Personen, alleinerziehende Personen und Personen mit minderjährigem Partner. Aus der Historie heraus werden auch noch die Begriffe "Eckregelsatz", "voller Regelsatz" und aktuell "voller Regelbedarf" verwendet. Rz. 212 Die volle Leistung für den Regelbedarf nach Regelbedarfsstufe 1 i. S. v. Abs. 2 Satz 1 können nur Allein...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 304 Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016 S. 881. Deutscher Bundestag, Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 19/23636. ders., Kosten der Bar-...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.1 Referenzhaushalte

Rz. 72 Aus § 28 Abs. 1 bis 3 SGB XII ergibt sich der Auftrag an den Gesetzgeber, aufgrund einer neuen EVS die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB XII durch ein Bundesgesetz neu zu ermitteln. Deshalb wurde das Statistische Bundesamt vom BMAS mit der Durchführung der für die Ermittlung der Regelbedarfsstufen notwendigen Sonderauswertungen der EVS 2018 beauftragt. Die Ermittlung...mehr

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Jung, AsylbLG Einführung zu... / 6 Literatur

Rz. 16 Deibel, Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht durch die Asylpakete II und III, ZFSH/SGB 2016, 520. Dietz, "Spurwechsel" für abgelehnte Asylbewerber und ausreisepflichtige Ausländer, NVwZ – Extra 15/2019, 1. ders., Kriegsvertriebene aus der Ukraine, NVwZ 2022, 505. Gerlach, Das neue AsylbLG – Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis der kommunalen Asylbewerberlei...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 29 Binschus, Zum Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes zur Sicherung des Umgangsrechts, ZfF 2014 S. 129. Buschoff, Die soziale Sicherung (Solo-)Selbständiger, SoSi 2016 S. 301. Deutscher Bundestag, Soziostrukturelle Merkmale von Menschen aus den Referenzgruppen zur Ermittlung der Regelbedarfe (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LIN...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.5 Schülerbeförderung (Abs. 4)

Rz. 69 Die Berücksichtigung von Bedarfen zur Schülerbeförderung bei Einführung des Bildungspaketes sind erst im Rahmen der Ausschussberatungen aufgrund eines Änderungsantrages dem Bundestag zum Beschluss vorgeschlagen worden. Bis dahin war davon ausgegangen worden, dass etwa bestehende Notwendigkeiten zur Schülerbeförderung aus der (früher so genannten) Regelleistung bestrit...mehr

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Jung, AsylbLG Einführung zu... / 3 Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 5 Die verschiedentlich schon früh in der Literatur (Sieveking, Verfassungsrechtliche Fragen zur Absenkung von Sozialleistungen für Flüchtlinge, Siegburg 1995) geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken zum AsylbLG haben zunächst weder das BVerwG (Beschluss v. 29.9.1998, 5 B 83/97) noch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (BayLSG, Beschluss v. 28.6.2005, L 11 B 212/05 ...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.6 Fortschreibung der Regelbedarfe zum 1.1.2024

Rz. 299 Durch die Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2024 wird das 2023 erstmals durchgeführte zweistufige Verfahren zur Fortschreibung wiederholt und das Ergebnis in der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 festgeschrieben. Die Verordnung folgt lediglich den gesetzlichen Vorgaben aus § 28a SGB XII. Dabei wird allerdings das Ergebnis aus dem Mischindex der Anpas...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.2 Anpassungen von 2012 bis 2016

Rz. 270 Die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nr. 2 des SGB XII für das Jahr 2012 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 – RBSFV 2012) ist aufwändig begründet worden. Zusätzlich ist ein Bericht der Bundesregierung zur Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2012 erschienen (vgl. BT-Ausschuss-Drs. 17(11)656). Die Regelbedarfsstufen-Fortsch...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.2 Leistungen bis zur Ausreise oder zur Durchführung der Abschiebung (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 7 Zunächst einmal haben Leistungsberechtigte, die einen Ausreisetermin verstreichen lassen und eine Ausreisemöglichkeit nicht wahrnehmen und bei denen die Ausreise nicht aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden konnte, als Rechtsfolge keinen Anspruch auf Leistungen nach §§ 2, 3 und 6 . Dabei handelt es sich um Leistungen in besonderen Fälle...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.5 Leistungseinschränkungen bei Verstößen gegen die Verteilungsentscheidungen der Europäischen Union (Abs. 4)

Rz. 15 Abs. 4 sieht Leistungseinschränkungen für die von den sog. Relokationsbeschlüssen des Rates der Europäischen Union aus dem September 2015 betroffenen Ausländer vor; betroffen sind zunächst Drittstaatsangehörige und Staatenlose (vgl. Oppermann, jurisPR-SozR 8/2016 Anm. 1). Oppermann (a. a. O.) wirft zu Recht die Frage auf, an welches konkrete Fehlverhalten diese Sankti...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 3 Literatur

Rz. 27 Deibel, Der Umfang der Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialrecht aktuell 2019 S. 52. Frings, Die Sanktionsentscheidung des BVerfG in ihren Auswirkungen auf das Migrationssozialrecht, AuR 2021 S. 248. Ganter, Das menschenwürdige Existenzminimum zwischen Karlsruhe und Luxemburg, ZESAR, 2020 S. 113. Gerloff, AsylbLG – Die Befristung von Leis...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 0 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 25.8.1998 (BGBl. I S. 2505) mit Wirkung zum 1.9.1998 eingeführt. Der Gesetzgeber sah ein Bedürfnis, weitere Kürzungen gegenüber den Leistungen nach § 3 für solche Situationen vorzusehen, in denen ein Missbrauchstatbestand offensichtlich ist (BT-Drs. 13/10155)....mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 2. Mindestbedarf

Aktuell gilt als Mindestbedarf sowohl bei § 1615l BGB als auch § 1570 BGB der notwendige Selbstbehalt für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen (derzeit 1.120 EUR).[29] Dies folgt aus dem Gedanken, dass sich die Lebensstellung des Berechtigten der Höhe nach mindestens aus seinem Anspruch gegen den Staat auf Sicherstellung seines sozialrechtlichen Existenzminimums ...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / a) Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten

Grundsätzlich obliegt es jedem Unterhaltspflichtigen, seine Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen. Für den Unterhalt sind die erzielbaren Beträge einzusetzen, soweit sie den angemessenen eigenen Unterhalt übersteigen. Damit verbunden ist die Obliegenheit, vermeidbare Ausgaben zu unterlassen, die das für den Unterhalt einsetzbare Einkommen schmälern und aus der Sicht eines objek...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Aubel, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG – Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 – langjährige Aufenthaltsbefugnis gem. § 30 Abs. 4 AuslG 1990 – Verfassungsmäßigkeit, SGb 2016 S. 105. Birk, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, info also 2015 S. 51. Brandmayer, 50 Jahre ...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. Hinsichtlich der Gesetzgebungsmaterialien ist vor allem auf den Gesetzentwurf der CDU/CSU und F.D.P. mi...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Bezeichnung AsylbLG ist irreführend, weil das Gesetz nicht nur auf Asylbewerber Anwendung findet (vgl. § 1 Abs. 1). Das BVerfG (Urteil v. 18.7.2012, 1 BvL 10/10) hat hierzu ausgeführt: Zitat Der Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes ist seit 1993 mehrfach erweitert worden und umfasst heute Menschen mit einem sehr unterschiedlichen Aufenthaltsstatus. Die...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.1 Bemessungskriterien des § 14 RVG

Rz. 59 Bei der Bestimmung der Höhe einer Betragsrahmengebühr ist im konkreten Einzelfall von der Mittelgebühr auszugehen, mit der die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem "Normal-/Durchschnittsfall" abgegolten wird. Unter einem "Normalfall" ist ein Fall zu verstehen, in dem sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Beachtung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht nach ob...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.1.1 Inhalt und Definition

Rz. 14 Nach Abs. 1 haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmitteln, Teststreifen und bestimmten Medizinprodukten im Rahmen der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Behandlung. Der krankenversicherungsrechtliche Arzneimittelbegriff knüpft nicht an das Arzneimittelgesetz (AMG) an (BSGE 76 S. 34, 38). Er wird im SGB V...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7.4 Verfassungsrechtliche Fragen zu Abs. 5

Rz. 26 Gegen die Regelung des Abs. 5 sind verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden.[1] Zwar ist Art. 1, 20 Abs. 3 GG (Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums) durch die Regelung nicht betroffen, denn das Existenzminimum ist durch die Zahlung von Alg II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und AsylbLG bereits sichergestellt. Dass familienbezogene Sozialleistungen wie Elterng...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7.1 Leistungen, auf die angerechnet wird (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 20 Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass die Berücksichtigungs- und Anrechnungsverbote nach Abs. 1-4 nicht für die hier ausdrücklich genannten Leistungen gelten.[1] Auf diese in Abs. 5 genannten einkommensabhängigen Sozialleistungen werden das Elterngeld und das Elterngeld Plus und die vergleichbaren Leistungen der Länder also angerechnet. Das Mindestelterngeld ist für die Bezieh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit eines Heisenberg-Stipendiums gemäß § 3 Nr. 44 EStG

Leitsatz Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Normenkette § 3 Nr. 44, § 18, § 22 Nr. 1 Satz 1, Satz 3 Buchst. b EStG Sachverhalt Die Klägerin bezog nach einer Lehrstuhlvertretung ein sog. Heisenberg-Stipendium. Dies soll Wissenschaftlern, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Dauer-Professu...mehr

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Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 3 Literatur

Rz. 83 Beuster, Die Neuregelung der Abtretung und Verpfändung von Sozialleistungen im Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil, ZfSH 1979 S. 129. Bogs, Von der Freiheit durch das Gesetz – Bemerkungen über Anspruchs- und Ermessensleistungen im Sozialrecht –, Sozialpolitik und persönliche Existenz, 1969 S. 55 (Festschrift für Achinger). Brand, Zur Frage des Anspruchs auf schriftliche...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.1 Beitragszuschlag für Kinderlose und Ausnahmen (Abs. 3 Satz 1 bis 3)

Rz. 7 Nachdem das BVerfG mit Urteil v. 3.4.2001 (1 BvR 1629/94) zunächst gefordert hatte, dass die Kindererziehungsleistung in der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung bei der Beitragsbemessung berücksichtigt werden muss, hat der Gesetzgeber einen Beitragszuschlag für Kinderlose erstmals zum 1.1.2005 in Abs. 3 Satz 1 normiert. Er erhöht den Beitragssatz nach Abs. 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Per E-Mail gestellter Kindergeldantrag formwirksam

Leitsatz 1. Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2023 (DA‐KG 2023) enthält § 67 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kein Unterschriftserfordernis. 2. An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes...mehr

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Jung, SGB XII § 17 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 17 übernimmt in Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 im Wesentlichen wortgleich die Vorgängervorschrift des § 4 BSHG. Hintergrund der geringfügigen sprachlichen Änderungen ist im Wesentlichen die gewünschte Angleichung an den Sprachgebrauch des SGB I. Rz. 3 In Abs. 1 Satz 1 ist festgelegt, dass auf Sozialhilfe grundsätzlich ein Rechtsanspruch besteht. Damit wird § 38 SGB I konkre...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1 Voraussetzungen

Der Freibetrag hat nur eine ergänzende Bedeutung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Er dient lediglich dazu, den über den allgemeinen Ausbildungsbedarf, der bereits mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nach § 32 Abs. 6 EStG i. H. v. 1.464 EUR berücksichtigt wird, hinaus entstehenden Sonderbedarf für volljährige auswärts unterg...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

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Kindergeld / 1.1 Steuerliche Entlastung für Kinder

Die Besteuerung der Bürger hat nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichheitsgrundsatz) und den darauf gestützten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Da die Erziehung und Betreuung von Kindern für die betroffenen Eltern mit erheblichen Aufwendungen und Belastungen verbunden sind...mehr

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Kindergeld / 8 Volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden

Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. In Berufsausbildung[2] befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet.[3] Den Grundtatbestand der Vorschrift erfassen insbesondere folgende Maßnahmen[4]: der Besuch von allgemeinbildenden Schulen wie Haupt- und Oberschulen...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Betreuungskosten für Kinder

Betreuungskosten können für Kinder i. S. d. § 32 Abs. 1 EStG ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Darüber hinaus können solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.2 Außergewöhnliche Belastungen der unterstützenden Person nach § 33 EStG

In § 33a Abs. 4 EStG ist geregelt, dass eine Anwendung des § 33 Abs. 1 und 2 EStG neben der Vorschrift von § 33a EStG ausscheidet. Nur Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, sind außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG.[1] Abziehbar sind neben den Pfle...mehr

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Kindergeld / 13.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.3 Außergewöhnlichkeit

Es muss sich um größere Aufwendungen handeln, als sie der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands entstehen. Durch das Tatbestandsmerkmal "größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen" soll nicht ausgedrückt werden, dass sehr hohe Beträge stets als außergewöhnlich a...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 1 Sinn und Zweck des Gesetzesx

Der Gesetzeszweck liegt darin, den existenznotwendigen außergewöhnlichen Lebensbedarf, der infolge ungewöhnlicher Umstände über dem regelmäßigen Lebensbedarf (Existenzminimum) liegt, den Steuerpflichtigen belastet und den er selbst endgültig tragen muss, steuermindernd zu berücksichtigen. Die steuerliche Entlastung tritt im Veranlagungszeitraum der Aufwendungen und damit auc...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Katastrophenschäden

Aufwendungen anlässlich von Katastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Aufruhr, Ausschreitungen) sind als außergewöhnliche Belastungsberücksichtigungsfähig, soweit keine Vorteilsanrechnung durch Entschädigungen, Beihilfen usw. erfolgt. Dies gilt grundsätzlich nur für den existenziell notwendigen Bereich wie Hausrat, Kleidung, Wohnung.[1] Es müssen t...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.2 Pauschbetrag oder Abzug als außergewöhnliche Belastung

Der Pauschbetrag dient der Verwaltungsvereinfachung und wird ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Er soll dem Steuerpflichtigen das kleinliche Sammeln von Belegen und dem Finanzamt deren Nachprüfung ersparen. Stattdessen kann der Mensch mit Behinderung aber auch sämtliche Mehraufwendungen, die ihm aufgrund seiner Behinderung entstehen, unter de...mehr