Fachbeiträge & Kommentare zu Existenzminimum

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Außergewöhnliche Belastunge... / 1 Sinn und Zweck des Gesetzes

Der Gesetzeszweck liegt darin, den existenznotwendigen außergewöhnlichen Lebensbedarf, der infolge ungewöhnlicher Umstände über dem regelmäßigen Lebensbedarf (Existenzminimum) liegt, den Steuerpflichtigen belastet und den er selbst endgültig tragen muss, steuermindernd zu berücksichtigen. Die steuerliche Entlastung tritt im Veranlagungszeitraum der Aufwendungen und damit auc... mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.6 Zumutbare Belastung

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (d. h. i. S. v. § 33 EStG) führen (anders als bei § 33a und § 33b EStG), auch wenn sie zwangsläufig entstanden sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten, nur insoweit zu einer Steuerermäßigung, als sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese Regelung beruht auf der Erwägung, dass dem Steuerpflichtigen entsprechend ... mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.2 Pauschbetrag oder Abzug als außergewöhnliche Belastung

Der Pauschbetrag dient der Verwaltungsvereinfachung und wird ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gewährt. Er soll dem Steuerpflichtigen das kleinliche Sammeln von Belegen und dem Finanzamt deren Nachprüfung ersparen. Stattdessen kann der Mensch mit Behinderung aber auch sämtliche Mehraufwendungen, die ihm aufgrund seiner Behinderung entstehen, unter de... mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.1 Krankheitsbedingte Pflegekosten

Zu unterscheiden sind krankheitsbedingte von nicht krankheitsbedingten Pflegekosten. Nur die ausschließlich krankheitsbedingten Pflegekosten, d. h. Aufwendungen zur unmittelbaren Heilung oder Linderung einer Krankheit, sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit sie nicht anderweitig, z. B. von der Kranken- oder Pflegeversicherung, gedeckt sind. Wichtig Rein altersb... mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 2 Abgrenzung zu den Kosten der privaten Lebensführung

Normalerweise gilt nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH kann jedoch in einzelnen Fällen eine Ausnahme gemacht und gemischt veranlasste Aufwendungen zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen werden.[1] Aufwendungen für die Lebensführung sind jedoch vo... mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1 Voraussetzungen

Der Freibetrag hat nur eine ergänzende Bedeutung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Er dient lediglich dazu, den über den allgemeinen Ausbildungsbedarf, der bereits mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nach § 32 Abs. 6 EStG i. H. v. 1.464 EUR berücksichtigt wird, hinaus entstehenden Sonderbedarf für volljährige auswärts unterg... mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.3.2 Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Das Vorliegen eines eigenen Hausstands setzt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Diese Voraussetzung muss allerdings nur dann erfüllt sein, wenn es sich um einen gemeinsamen Haushalt am Ort des Lebensmittelpunktes handelt, den der Arbeitnehmer mit dem Ehegatten, Lebenspartner, den Eltern oder einer anderen Person unterhält. Führt der Arbeitne... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mindestunterhalt.

Rn 2 Der Mindestunterhalt wird seit dem 1.1.2016 nicht mehr nach dem Kinderfreibetrag nach § 32 VI 1 EStG entnommen. Maßgeblich ist vielmehr das sachliche Existenzminimum eines minderjährigen Kindes, das jeweils angepasst wird, wenn das Existenzminimum nach einer alle zwei Jahre erscheinenden Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums angepasst wird. Damit wird der umstän... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kombination.

Rn 15 Die zeitliche Begrenzung und die zeitliche Herabsetzung nach Abs 1 und 2 können miteinander kombiniert werden. Der Unterhalt kann also für eine Übergangszeit auf den angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt und nach einer weiteren Übergangszeit völlig versagt werden. Dazu dürfte es allerdings in der Praxis kaum kommen. Sind ehebedingte Nachteile vorhanden, die mit einem ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Personenbezogene Freibeträge

Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur Abgeltung des Existenzminimums sowie des Familienleistungsausgleichs (§ 31 EStG) sind die folgenden Freibeträge zu berücksichtigen: Zur Freistellung des sächlichen > Existenzminimum ist ein > Grundfreibetrag (2025: 12 096 EUR) je Stpfl (§ 32a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG) zugrunde zu legen. Für jedes zu berücksichtigende Kind ist gemäß § 32 Abs 6... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedarf der Mutter.

Rn 4 Für den Bedarf ist gem III 1, § 1610 I die Lebensstellung der unterhaltsberechtigten Mutter maßgebend. Von Bedeutung ist ihr Einkommen, das sie ohne Geburt des Kindes gehabt hätte. Im Ergebnis darf sie mit eigenem Einkommen aber nicht mehr zur Verfügung haben als dem Unterhaltspflichtigen verbleibt (BGH FuR 10, 286). Nunmehr hat der BGH offen gelassen, ob dieser Halbtei... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Maßstab.

Rn 4 Die ehelichen Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnisse sind jeweils konkret nach einem objektiven Maßstab festzulegen (BGH FamRZ 93, 789). Der durch die tatsächlichen Gegebenheiten bestimmte Lebensstandard ist maßgeblich (BGH FamRZ 97, 281). Eine Korrektur erfolgt lediglich, wenn sich die Ehepartner in ihrer Lebensführung unangemessen beschränkt oder wenn sie übermäß... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kindesinteressen.

Rn 29 Betreut der Berechtigte ein gemeinschaftliches Kind, sind die Kindeswohlinteressen vorrangig zu berücksichtigen. Es muss verhindert werden, dass der Unterhaltsberechtigte, der das Kind betreut, wegen Einschränkungen oder Wegfalls des Unterhalts zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen wird, die sich an sich mit der Kindesbetreuung nicht vereinbaren lässt (BGH FamRZ 84, 986)... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gestaltende Vereinbarung.

Rn 5 Im Zweifel ist nur eine unselbstständige vertragliche Ausgestaltung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs anzunehmen (BGH FamRZ 14, 912). Über die vertraglichen Regelungen hinaus sind ggf die allgemeinen unterhalts- und verfahrensrechtlichen Vorschriften anzuwenden (Hamm FamRZ 97, 1282). Der gesetzliche Unterhaltsanspruch kann vielfältig vertraglich ausgestaltet werden (... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bankrott

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Insolvenz des Arbeitgebers, > Insolvenz des Arbeitnehmers, > Insolvenzverwalter; ferner > Existenzminimum und die Verweise bei > Mittellose Angehörige. mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kind mit eigener Lebensstellung.

Rn 3 Hat das Kind aufgrund längerer Ausübung einer beruflichen Tätigkeit eine eigene Lebensstellung erlangt und wird es dann unterhaltsbedürftig, erscheint es angemessen, ihm das Existenzminimum als Bedarf zuzubilligen, das in den Selbstbehaltsätzen zum Ausdruck kommt (Bambg FamRZ 94, 255). mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Düsseldorfer Tabelle.

Rn 12 Sie ist zu beziehen über die Homepage im Internet ›www.olg-duesseldorf.nrw.de‹. Ihr letzter Stand ist 1.1.25. Sie enthält ein Regelwerk für Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt, das im gesamten Bundesgebiet anerkannt ist. Sie gliedert sich auf in Altersstufen und Einkommensgruppen. Sie enthält Prozentsätze der weiteren Einkommensgruppen im Hinblick auf § 249 FamFG... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schranken aus Treu und Glauben.

Rn 7 Die Berufung auf § 394 unterliegt der Schranke der unzulässigen Rechtsausübung. Eine Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 394 I kann dann treuwidrig sein, wenn der Gläubiger der unpfändbaren Forderung iRe einheitlichen Lebensverhältnisses, va eines Unterhalts-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, schadensersatzpflichtig geworden ist (BGHZ 30, 36; NJW-RR 90, 1499; fe... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berufsbedingte Aufwendungen.

Rn 50 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind in angemessenem Umfang vom Nettoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit abzuziehen. Seitdem insb durch die Corona-Pandemie das ›Home-Office‹ in größerem Maß den Arbeitsalltag prägt, sind die geltend zu machenden berufsbedingten Aufwendun... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Ernährung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausgaben für Essen und Trinken sind Aufwendungen für die > Lebensführung und steuerlich mit dem > Grundfreibetrag (> Existenzminimum) abgegolten. Sie sind grundsätzlich keine > Werbungskosten , auch wenn wegen des Berufs, etwa zur Erhaltung der Arbeitskraft oder bei besonders schwerer körperlicher Arbeit, eine besondere zB kalorienreiche oder ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Bedarf beim Elternunterhalt.

Rn 4 Beim Elternunterhalt entspricht der Bedarf ebenfalls dem Existenzminimum, das in den Selbstbehaltssätzen zum Ausdruck kommt (BGH FamRZ 02, 1698). Bei Unterbringung in einem Heim bestimmt sich der Unterhaltsbedarf des Elternteils grds durch seine Unterbringung in einem Heim und deckt sich regelmäßig mit den dort anfallenden Kosten, soweit sie angemessen sind (BGH FamRZ 13... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedarfsermittlung.

Rn 5 Bei der Bedarfsermittlung sind für den Volljährigenunterhalt die beiderseitigen Einkommen der Eltern zusammenzurechnen. Einschlägig ist die 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Eine Höherstufung wegen unterdurchschnittlicher Einkommensverpflichtung kommt dabei nicht in Betracht. Zu berücksichtigen ist, dass ein Elternteil zu höherem Unterhalt verpflichtet werden dar... mehr

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FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 12.1 BFH, Urt. v. 20.2.2025 – III R 10/24

1. Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an das Kind ausgezahlt werden, wenn das Kind aufgrund eigener Einkünfte oder Bezüge nicht unterhaltsbedürftig ist. 2. Eine analoge Anwendung des § 74 Abs. 1 EStG kommt bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes mangels planwidriger Gesetzeslücke nicht in Betracht.... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Öffentliche Hilfen/Untervermietung/Verringerung der Leistungsfähigkeit.

Rn 20a Dem Mieter obliegt es nicht, Teile seiner Wohnung unterzuvermieten, er ist aber gehalten, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen (KG GE 07, 907; ZMR 82, 318 [KG Berlin 28.05.1981 - 8 W RE-Miet 4712/81]; s.a. LG Berlin NJW 21, 3473 Rz 10). Bsp: Verdopplung der Miete ist mit Blick auf § 22 SGB II ggf keine Härte (KG GE 07, 907). Hat der Mieter nach Zahlung der erhöhte... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle.

Rn 6 Während in der Vergangenheit bei Eheverträgen nahezu völlige Vertragsfreiheit angenommen wurde, hat sich die Rspr insb aufgrund der Entscheidungen des BVerfG (FamRZ 01, 343) und des BGH (FamRZ 04, 601) stark gewandelt. Eheverträge unterliegen der Inhaltskontrolle zu zwei verschiedenen Zeitpunkten mit unterschiedlichen Prüfungskriterien und andersartigen Rechtsfolgen: Zu... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung nach § 1578b.

Rn 11 Die Billigkeitsregelung des § 1578b gilt für alle Unterhaltstatbestände, auch für § 1572 (BGH FamRZ 11, 188; 09, 1207; Schlesw FamRZ 11, 302). § 1578b ist neben § 1579 (vgl Rn 10) anwendbar. § 1578b ist auch im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig (BGH FamRZ 10, 1414). Der Befristungs- und Begrenzungseinwand ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Geringere Miete als der in die Selbstbehaltsätze eingearbeitete Wohnkostenanteil.

Rn 33 Eine Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts ist möglich, wenn der Unterhaltsverpflichtete deutlich geringere Wohnkosten hat, als in den Leitlinien berücksichtigt sind. Dies kann in Betracht kommen, wenn der Unterhaltspflichtige wieder verheiratet ist oder mit einem neuen Partner in einer nicht ehelichen Gemeinschaft zusammen lebt und von diesem oder dem neuen Ehega... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Begrenzung.

Rn 12 Eine Begrenzung ist nach § 1579 , insb wegen kurzer Ehedauer nach § 1579 Nr 1 (Saarbr FamRZ 04, 1293), möglich. Eine Herabsetzung und/oder zeitliche Begrenzung ist auch nach § 1578b möglich. Bei der Billigkeitsabwägung ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen.... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Höhere Miete als die in den Selbstbehaltsätzen berücksichtigten Wohnkosten.

Rn 29 Sind die tatsächlichen Wohnkosten des unterhaltsverpflichteten Ehegatten höher als in den Selbstbehaltsätzen ausgewiesen, ist zunächst zu prüfen, ob dem Unterhaltsverpflichteten aufgrund der Mietbelastung ein Anspruch auf Wohngeld zusteht (Bambg FamRZ 93, 66). Maßgeblich ist dabei nicht das tatsächliche Wohngeld, sondern der Anspruch auf Wohngeld. Ein solcher Anspruch ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß gg ordre public, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.

Rn 66 Ein Verstoß gg den ordre public (Art 6 EGBGB bzw. Art 21 ROM I) kann vorliegen, wenn im Einzelfall ein untragbares Ergebnis eintreten würde (BGHZ 104, 240, 243 ff für einen Fall, in dem die Durchsetzung eines Bürgschaftsanspruchs im Widerspruch zu Art 14 GG die Anerkennung einer entschädigungslosen Enteignung im Ausland bedeutet hätte; Reitmann/Martiny/Martiny Rz 1186)... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirksamkeitskontrolle.

Rn 10 Neben den allgemeinen Grenzen der Vertragsfreiheit (§§ 134, 8 VersAusglG) ist danach iRd Wirksamkeitskontrolle anhand des § 138 zu prüfen, ob zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses iRe Gesamtschau eine Zwangslage in objektiver und subjektiver Hinsicht (konkrete subjektive Unterlegenheit in der Form einer stark ausgeprägten wirtschaftlichen und sozialen Abhängigkeit) gegeb... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Angemessener Lebensbedarf.

Rn 13 Anknüpfungspunkt ist die Lebensstellung des Berechtigten, die er vor der Ehe hatte oder die er ohne die Ehe gehabt hätte. Der Begriff angemessen bringt zum Ausdruck, dass der Bedarf oberhalb des Existenzminimums und des notwendigen Unterhalts liegen soll (BGH FamRZ 09, 1990; 10, 629). mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Einsatzbeträge für getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten.

Rn 66 Der Einsatzbetrag für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten richtet sich nach seinem Bedarf nach den individuellen ehelichen Lebensverhältnissen. Davon sind die bedarfsdeckenden Einkünfte in Abzug zu bringen. Der Restbedarf stellt den Einsatzbetrag dar. Rn 67 Zu beachten sind allerdings die Mindestbedarfsätze iHd Existenzminimums von zZ 1.280,00 EUR bzw. 1.1... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mangelfallberechnung.

Rn 7 Bei der Mangelfallberechnung gleichrangiger Unterhaltsberechtigter ist zunächst von dem für Unterhaltszwecke zur Verfügung stehenden Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein notwendiger oder angemessener Selbstbehalt abzuziehen. Dabei handelt es sich um die Verteilungsmasse. Zu ermitteln sind außerdem die Einsatzbeträge. Dies sind bei minderjährigen Kindern die Zahlbetr... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltendmachung.

Rn 5 Mit dem Erbfall gehört der Anspruch zum pfändbaren oder in der Insolvenz (vgl §§ 35, 36 I InsO) beschlagsfähigen Vermögen des Berechtigten (BGH NJW 97, 2384; Brandbg FamRZ 99, 1436). Es bleibt aber in sein Belieben gestellt, den aus dem familiären Umfeld entspringenden Anspruch geltend zu machen (BGH NJW 82, 2771, 2772; 93, 2876; 97, 2384; LG Hildesheim FamRZ 09, 1440, ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Einsatzbeträge für den Unterhaltsberechtigten nach § 1615l.

Rn 69 Der Einsatzbetrag des nach § 1615l Berechtigten richtet sich nach dessen Bedarf. Da über § 1615l III die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt entspr anzuwenden sind, gilt § 1610. Danach bestimmt sich der Bedarf nach der Lebensstellung des Berechtigten. Auf die Lebensstellung des Pflichtigen kommt es nicht an. Ebenso wenig hat dieser Bedarf etwas mit dem Bedarf nac... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 – Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7.4 Verfassungsrechtliche Fragen zu Abs. 5

Rz. 28 Gegen die Regelung des Abs. 5 sind verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden.[1] Zwar ist Art. 1, 20 Abs. 3 GG (Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums) durch die Regelung nicht betroffen, denn das Existenzminimum ist durch die Zahlung von Alg II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und AsylbLG bereits sichergestellt. Dass familienbezogene Sozialleistungen wie Elterng... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.7.1 Leistungen, auf die angerechnet wird (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 20 Abs. 5 Satz 1 bestimmt, dass die Berücksichtigungs- und Anrechnungsverbote nach Abs. 1-4 nicht für die hier ausdrücklich genannten Leistungen gelten.[1] Auf diese in Abs. 5 Satz 1 genannten einkommensabhängigen Sozialleistungen werden das Elterngeld und das Elterngeld Plus und die vergleichbaren Leistungen der Länder also angerechnet. Das Mindestelterngeld ist somit f... mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift grenzt die Zumutbarkeit von Beschäftigungen für den Arbeitslosen ab. Die Regelungen beziehen sich allein auf die Arbeitslosenversicherung. Die Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt nicht § 140, sondern § 10 SGB II. Für sog. Aufstocker, die neben dem Arbeitslosengeld (Alg) auch Leistungen zur Grundsicheru... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck.

Rn 1d Während die §§ 850–850b bestimmen, was als Arbeitsentgelt oder entspr Einkommen des Schuldners in den Vollstreckungsschutz einbezogen ist, enthält § 850c die zentrale Regelung darüber, inwieweit das laufende, also wiederkehrend gezahlte Arbeitseinkommen für nicht bevorrechtigte Gläubiger pfändbar ist. Die Regelung justiert damit das gesamte System des sozialen Pfändung... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Kappungsgrenze.

Rn 31 Hat das Vollstreckungsgericht den notwendigen Unterhalt des Schuldners bestimmt, muss es eine Vergleichsrechnung nach Abs 1 S 3 vornehmen. Der dem Schuldner verbleibende Teil des Einkommens darf danach nicht den Freibetrag aus § 850c ggü nicht privilegierten Gläubigern übersteigen, sonst ist der Pfändungsfreibetrag zugrunde zu legen (LG Hamburg NJW-RR 92, 264, 265 [LG ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Überwiegende Belange des Gläubigers (Abs 1 S 3).

Rn 47 Der Antrag des Schuldners ist insoweit abzulehnen, wie ihm überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen, Abs 1 S 3. Die gesetzliche Formulierung stimmt mit der bisherigen Regelung in § 850i I 4 überein. IErg wird es aber zu gewissen Verschiebungen kommen. Da der Pfändungsschutz des Schuldners prinzipiell auf höherem Niveau angelegt ist, besteht nunmehr ein breite... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Garantiebestimmung des § 850f I sichert unabhängig von der konkreten vollstreckungsrechtlichen Situation den Lebensunterhalt des Schuldners. In jedem Fall ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten, das nach der Grundsatzentscheidung des BVerfG unverfügbar ist (BVerfG NJW 10, 505 Rz 133; 14, 3425 Rz 74). Dieses verfassungsrechtlich ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechnungsmethode.

Rn 38 Das Gericht muss unter Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Beteiligten nach billigem Ermessen feststellen, ob und in welchem Umfang die eigenen Einkünfte des Unterhaltberechtigten die Leistungspflicht des Schuldners mindern (BGH NJW-RR 05, 795, 797 [BGH 21.12.2004 - IXa ZB 142/04]; 05, 1239, 1240 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 28/05];... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient prinzipiengestaltenden und definitorischen Zwecken. Als systembildende Grundlagennorm schränkt Abs 1 die Pfändung in das Arbeitseinkommen nach Maßgabe der §§ 850a–850i ein. Bei der Zwangsvollstreckung sichert der Staat nicht allein den Interessen des Gläubigers. Er muss auch die Belange des Schuldners wahren und die sozialen sowie gesamtwirtschaftli... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 34 Der unpfändbare Teil des Einkommens wird auf Antrag des Schuldners oder eines von der Pfändung betroffenen Unterhaltsberechtigten bestimmt (Boewer/Bommermann Rz 760). Nicht antragsberechtigt ist ein Sozialleistungsträger, auf den der Anspruch übergegangen ist. Der Antrag kann auch konkludent gestellt werden und in einer Erinnerung nach § 766 enthalten sein. Dies ist de... mehr