Fachbeiträge & Kommentare zu Existenzminimum

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Höchstabzugsbetrag/Ausschluss vom Abzug

Rz. 784 Als Sonderausgabe im Rahmen des Realsplittings kann der Unterhaltsverpflichtete im Kalenderjahr Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 EUR (1.150,42 EUR mtl.) abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Übersteigen Unterhaltsleistungen den Betrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr, sind diese vom Abzug ausgeschlossen. Die übersteigenden Beträge können dann auch nicht als außergewöhnlic...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Kreditverbindlichkeiten

Rz. 409 Grundsätzlich leitet das minderjährige Kind seine Lebensstellung von den Eltern ab. Daher entfalten die familiären Lebensverhältnisse Wirkung auf die Lebensstellung des minderjährigen Kindes dergestalt, dass Kreditverbindlichkeiten, die während des Zusammenlebens der Eltern entstanden sind und den Grund für ihre Entstehung in der gemeinsamen Lebensführung der Familie...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 123 Der Familienunterhalt dient der Deckung des gesamten Lebensbedarfs der Ehegatten und der Kinder, also der gesamten Familie. Der Familienunterhalt nach § 1360a Abs. 1 BGB umfasst daher alles, was nach den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten erforderlich und angemessen ist, um die Kosten des Haushaltes, d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 34. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Berechtigung zum Kindergeldbezug

Rz. 540 Kindergeld erhält nach § 62 Abs. 1 EStG im Sinne einer Bezugsberechtigung, wer im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat bzw. unbeschränkt steuerpflichtig ist und bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern diese Voraussetzungen auf sie zutreffen, sind auch Bürger von EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland Kindergeld bezugsberechtigt....mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 9. Kinderschutzklausel

Rz. 312 Bei den gebotenen Abwägungen sind die Belange eines gemeinschaftlichen Kindes, das von dem geschiedenen, in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten betreut wird, durch die "Kinderschutzklausel" im Einleitungssatz des § 1579 BGB zu wahren. Im Einzelfall ist zu prüfen, inwieweit der eheangemessene Unterhalt auf das zur Kindesbetreuung erforderliche Maß...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Systematik: Ehebedingter Nachteil und nacheheliche Solidarität

Rz. 6 Rz. 7 Bei nachehelichen Unterhaltsansprüchen müssen immer die unterschiedlichen Auswirkungen von ehebedingtem Nachteil und der nachehelichen Solidarität beachtet werden:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Entwicklung und Herleitung des Mindestbedarfs

Rz. 44 Ursprünglich, nämlich bis 30.6.1998, musste gemäß § 1615f Abs. 1 a.F. für nichteheliche Kinder der in der Regelunterhalts-VO festgelegte Regelunterhalt gezahlt werden. Nach § 1610 Abs. 3 Satz 1 a.F. war diese Verordnung auch Grundlage für den Mindestunterhalt des ehelichen Kindes. In der Zeit von 1.7.1998 bis 31.12.2007 bestimmte sich der Unterhaltsbedarf des eheliche...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / g) Betreuung und Versorgung eines eigenen Kindes

Rz. 722 Das ein eigenes minderjähriges Kind betreuende volljährige Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern. Alleine die Geburt des Enkelkindes erfüllt nicht den Tatbestand der Verwirkung nach § 1611.[932] Allerdings haften erstrangig der Ehegatte des Kindes oder der nicht verheiratete andere Elternteil für den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes. Erst im Na...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 1808 Beim nachehelichem Ehegatten- und beim Kindesunterhalt (§§ 1581, 1603 BGB), besteht keine Leistungsfähigkeit, wenn der eigene angemessene Unterhalt gefährdet ist, d.h. der so genannte Selbstbehalt unterschritten wird. Für die Prüfung der Leistungsfähigkeit ist aber das gesamte Einkommen des Pflichtigen, also prägendes und nicht prägendes, heranzuziehen.[1944] Rz. 18...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Einkünfte aus geringfügiger Erwerbstätigkeit

Rz. 233 Bei Einkünften des minderjährigen Kindes aus geringfügiger Tätigkeit handelt es sich um solche, die aus einer regelmäßigen Nebentätigkeit zur Aufbesserung des Taschengelds stammen, also dem Geben von Nachhilfe, dem Austragen von Zeitungen usw. Diese Einkünfte werden dem Minderjährigen nicht auf seinen Bedarf angerechnet.[298] Einkünfte des minderjährigen Kindes aus F...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / dd) Wegfall der Bereicherung

Rz. 1044 Der Empfänger der Unterhaltsleistung wird allerdings im Regelfall den Einwand des Wegfalls seiner Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB erheben und erklären, dass er den Unterhalt für seine laufenden Lebensbedürfnisse verwendet hat.[1068] Da hierfür im Regelfall – mit Ausnahme sehr gehobener Lebensumstände – eine Vermutung spricht,[1069] wird der Unterhaltsgläubiger mit...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Haushaltsführung für einen neuen Partner

Rz. 1470 Der Wert von Hausarbeit und/oder Kindesbetreuung wird mit dem Wert des späteren Erwerbseinkommens als Surrogat in Ansatz gebracht.[1551] Es findet allerdings keine "Monetarisierung" des Werts der Hausarbeit dahingehend statt, dass die Höhe des Ansatzes dem Umfang der notwendigen Hausarbeit etc. entspricht.[1552] Rz. 1471 Führt der Unterhaltsberechtigte einem neuen Pa...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Maßstab der ehelichen Lebensverhältnisse

Rz. 1440 Für die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse ist der durch die tatsächlichen Gegebenheiten bestimmte Lebensstandard maßgeblich.[1491] Eine Korrektur erfolgt lediglich, wenn sich die Ehepartner in ihrer Lebensführung unangemessen beschränkt (Geizhalsehe) oder wenn sie übermäßig aufwendig gelebt haben (Luxusehe).[1492] Zum Bedarf existiert zwar ein Mindestbedarf...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Kind im Haushalt seiner Eltern/eines Elternteils

Rz. 669 Für volljährige, auch gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 2 privilegierte Kinder (bis max. 21 Jahre), die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, ist der Bedarf anhand der Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln. Die Lebensstellung des Kindes, also sein angemessener Unterhaltsbedarf, bestimmt sich nunmehr nicht mehr allein nach dem Einkommen des f...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten

Rz. 1942 Der Einsatzbetrag für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und deren individuellem Bedarfsrahmen. Davon in Abzug zu bringen sind die bedarfsdeckenden Einkünfte. Der verbleibende Betrag, also der Differenzbetrag zwischen Sollbetrag und Haben-Betrag, stellt den Einsatzbetrag dar. Rz. 1943 Zu beachten sind ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG

Rz. 891 ▪ Allgemeines Die Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs eines Kindes werden alternativ entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das Kindergeld (§ 31 S. 1 EStG) bewirkt (vgl. Rdn 901). Rz. 892 ▪ Sonderbedarf i.S.d. § 33a Abs. 2 S. 1 EStG Zur Abgeltung des darüberhinausgehenden Sonderbedarfs eines ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Einsatz des Vermögensstamms durch den Unterhaltsschuldner

Rz. 403 Im Rahmen der verschärften Haftung des § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 2 besteht für den Unterhaltsschuldner nicht nur die gesteigerte Erwerbsobliegenheit hinsichtlich des Einsatzes seiner Arbeitskraft. Vielmehr muss er unter diesen Umständen auch den Stamm seines Vermögens zur Unterhaltsleistung einsetzen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Einkünfte des Unterhaltsschuldne...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.3.2 Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Das Vorliegen eines eigenen Hausstands setzt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Diese Voraussetzung muss in jedem Fall erfüllt sein. Der Gesetzeswortlaut verlangt lediglich eine Beteiligung an den Lebenshaltungskosten. Das Anwendungsschreiben konkretisiert die finanzielle Kostentragung in Bezug auf die Haupt- bzw. Familienwohnung.[1] Die Fina...mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 2 Abgrenzung zu den Kosten der privaten Lebensführung

Normalerweise gilt nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH kann jedoch in einzelnen Fällen eine Ausnahme gemacht und gemischt veranlasste Aufwendungen zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen werden.[1] Aufwendungen für die Lebensführung sind jedoch vo...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 3 Gemischt veranlasste Aufwendungen

Nicht zu den Werbungskosten gehören die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Nicht abziehbar sind insbesondere auch solche Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpfl...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 1.1 Aufwendungen

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Unter Aufwendungen i. d. S. sind Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert zu verstehen, die im Rahmen einer der gesetzlichen Einkunftsarten eintreten und eine Vermögensminderung bewirken.[2] Es muss sich um Aufwendungen handeln, die entstehen, um eine Einkunftsque...mehr

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Tarif und Steuersatz / 1 Tarifzonen

Der Einkommensteuertarif hat 5 Tarifzonen. Dargestellt ist der Tarif des Jahres 2023 für Alleinstehende (Grundtarif). Bei Verheirateten, die zusammen veranlagt werden, gilt jeweils der 2-fache Betrag (Splittingtarif): Tarifzone I (Nullzone): steuerfreier Grundfreibetrag (Existenzminimum) von 10.908 EUR; Tarifzone II: erste linear-progressive Zone von 10.909 EUR bis 15.999 EUR ...mehr

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Tarif und Steuersatz / 3 Begriffserläuterungen

▪ Grundfreibetrag Durch den Grundfreibetrag soll das notwendige Existenzminimum von der Steuer freigestellt werden und damit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. ▪ Durchschnittssteuersatz Der durchschnittliche Steuersatz ermittelt sich, indem die Steuer durch das zu versteuernde Einkommen dividiert wird. ▪ Progressionszone In der P...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / Zusammenfassung

Überblick Die Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, bestehend aus dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Bedarfsfreibetrag), haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der Einkommensbesteuerung in der Wechselbeziehung mit dem Kindergeld die Funktion, bei unterhaltspflichtigen El...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 3.3.2 Schädliche Erwerbstätigkeit

Für den Abzug der Freibeträge für Kinder ist eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden schädlich[1], wenn das Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums weiter die besonderen Berücksichtigungsvoraussetzungen (z. B. Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz oder Übergangszeit) erfüllt.[2] Kinder mit Behinderung Voraussetzung für die Berü...mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 1 Grundsätzliches

Im System des Familienleistungsausgleichs besteht eine unmittelbare Verzahnung zwischen dem Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (= Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG) einerseits und andererseits dem Anspruch auf Kindergeld. Die zentrale Vorschrift hierzu ist § 31 EStG. Danach erfolgt die steuerliche Freistellung des Ei...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.5 Berechnung des Einkommens bei unselbständiger Tätigkeit und sonstigem Einkommen (§§ 2 und 4 Bürgergeld-V)

Rz. 33 § 2 Bürgergeld-V regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld-V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, sodass er darüber verfügen kann. Die Vorschrift unterscheidet nicht mehr zwischen laufenden und einmaligen Einnahmen(vgl. dazu § 11 Abs. 3...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.3 Feststellung von Amts wegen

Die gesonderte Feststellung des am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustabzugs erfolgt von Amts wegen.[1] Das gilt auch dann, wenn eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht besteht und kein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer gestellt wird.[2] Verluste sind auch in solche VZ vorzutragen, in denen der Steuerpflichtige ein Einkommen unterhalb d...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.4 Verlustvortrag

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste, nicht in das Vorjahr zurückgetragene Verluste sowie nicht abgezogene verbleibende Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ werden in die folgenden VZ vorgetragen.[1] Es handelt sich um die Beträge, die im Jahr ihrer Entstehung nicht durch Verrechnung mit positiven Einkünften ausgeglichen und auch die nicht durch Rücktrag in de...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.5 Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zugunsten einer Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese nicht im Rahmen der Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören z. B. Beitragsanteile, die auf Wahlleistungen entfallen oder zur Finanzierung des Anspruchs auf Krankengeld dienen, Beiträge zur freiwill...mehr

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Kinderbetreuungskosten in d... / 2.5 Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes ist Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten. Das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit beruht nach Auffassung des BFH auf einer verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung bzw. Förderung. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG verstößt jedenfalls dann nicht gegen die verfassungsrechtlich garantierte Steuerfreiheit des Existenzminimums un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Höchstbeträge

Rz. 110 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Höchstbetrag der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen entspricht je unterhaltener Person dem > Grundfreibetrag des jeweiligen VZ (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG). Der Höchstbetrag beträgt demnach:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bedürftigkeit – Ermittlungsschema

Rz. 105 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur gesetzlichen Unterhaltspflicht iSv § 33a Abs 1 EStG gehört die ‚Bedürftigkeit’. Unterhaltsberechtigt ist nämlich nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Auf der ‚Bedürftigkeit’ beruht wiederum die ‚Zwangsläufigkeit’, die seine Zuwendungen für den Stpfl nur in notwendigem und angemessenem Umfang zu Ag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Seit dem VZ 2004 können alleinstehende Stpfl (> Rz 9 ff) einen Entlastungsbetrag – iHv mittlerweile mindestens 4 260 EUR im Kalenderjahr (> Rz 16 ff) – von der Summe der Einkünfte (> Rz 20) abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder > Kindergeld zusteht (> Rz 5) und das ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 5.3 Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen bei einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft

Rz. 24 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer bestehenden sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person ist die Opfergrenze nicht anzuwenden (BFH-Urteil vom 29. Mai 2008, BStBl 2009 II Seite 363). Für die Ermittlung der nach § 33a Absatz 1 EStG maximal abziehbaren Unterhaltsaufwendungen sind die verfügbaren Nettoeinkommen des Unterhaltsleistenden und der u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Anrechnung verwertbaren Vermögens

Rz. 140 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedürftig ist nicht, wer sein > Existenzminimum aus eigenem Vermögen decken kann (> Rz 105). Der Empfänger von Unterhalt muss deshalb zunächst sein Vermögen verwerten (§ 33a Abs 1 Satz 4 EStG; > R 33a.1 Abs 2 Satz 1 EStR). Rz. 141 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das gilt in allen Fällen des § 33a Abs 1 EStG, also auch für Personen in nichtehelich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Kein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag

Rz. 70 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterhalt für ihre Kinder leisten besonders Eltern. Für diese Unterhaltszahlungen bedarf es einer dem § 33a EStG vorgehenden (> Rz 53) Sonderregelung zur vereinfachenden Typisierung solcher Massenfälle: Zur Abgeltung der den Eltern entstehenden Belastungen für den üblichen Unterhalt ihrer Kinder wird ein Einkommensbetrag in Höhe des > Existe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (Opfergrenze)

Rz. 160 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Selbst wenn der Stpfl rechtlich zum Unterhalt verpflichtet ist, besteht diese Verpflichtung im Einzelfall nur, soweit seine persönlichen Verhältnisse derartige Leistungen möglich machen. Dies ist nur der Fall, soweit die Leistungen in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug des Unterhalts genügend Mittel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätzliche Hinweise

Rz. 115 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedürftig ist der Unterstützte nur, soweit er nicht selbst das Lebensnotwendige erwirtschaftet (> Rz 105). Grundsätzlich wird erwartet, dass eine Person in prekären Verhältnissen sich um ein eigenes Arbeitseinkommen bemüht (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Die zu unterhaltende Person muss deshalb zunächst ihr eigenes Vermögen, wenn es nicht geringfüg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Minderung des Höchstbetrags um Eigenmittel

Rz. 114 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Bedürftigkeit der unterhaltenen Person hängt davon ab, ob sie zur Deckung des Existenzminimums ausreichende Einkünfte oder Bezüge oder ausreichendes Vermögen hat. Diese mindern den Höchstbetrag (> Rz 107 Beispiel 2). a) Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge bis auf den anrechnungsfreien Betrag aa) Grundsätzliche Hinweise Rz. 115 Stand: E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.1 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 57 Rechtsfolgenbelehrungen enthalten erzieherische, aber auch helfende Elemente, die letztlich auch in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung von Sperrzeitentscheidungen einzubeziehen sind. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 und 6 sowie 8 schließen in den jeweiligen Tatbestand des versicherungswidrigen Verhaltens jeweils auch die vorherige Belehrung über die Rechtsfolgen nach einem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 19a Leistung... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, die Arbeit suchen, Arbeitslose, aber a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.5 Direktzahlung an Versicherungsunternehmen und Krankenkassen (Abs. 5)

Rz. 76 Abs. 5 regelt eine Direktzahlung sowohl für den Beitragszuschuss nach Abs. 1 und 3 zum Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bei bestehender Hilfebedürftigkeit wie auch für Beitragszuschüsse zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach den Abs. 2 und 4. Die Regelungen schließen den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bei versicherungspflichtiger oder frei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kranken- und Pflegeversorgung i. S. von Gesundheitsschutz gehört zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sie ist Teil des Systems, das die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet (Art. 1, 20 GG). Dies zeigt z. B. auch der Umstand, dass die Versicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.6 In welchem Verhältnis stehen Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe und Arbeitslosengeld I und II?

Das Arbeitslosengeld I dient der Sicherung des privaten Lebensunterhalts und wird daher nicht auf die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe angerechnet. Leistungen der Grundsicherung sichern das Existenzminimum und werden als nachrangige Leistung daher nicht auf die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe angerechnet. Im Einzelnen gilt folgendes: Ich beziehe laufend ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 4. Aufrechnung im Prozess

Rz. 159 Gegenüber der im Prozess vor dem ArbG geltend gemachten Forderung kann mit einer Gegenforderung nicht nur dann aufgerechnet werden, wenn sie ebenfalls im Arbeitsgerichtsprozess durchzusetzen wäre, sondern gem. § 2 Abs. 3 ArbGG auch dann, wenn sie mit der im Klageweg verfolgten Forderung in rechtlichem oder unmittelbaren wirtschaftlichem Zusammenhang steht (BAG v. 23....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Ausblick auf eventuelle künftige Änderungen der Anlage 2 des UStG

Rz. 16 Das BMF hat in einem Bericht an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages v. 30.10.2007 zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes[1] die Auffassung vertreten, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen vielfach zu einer anderen Einschätzung der überwiegend im Jahr 1968 beschlossenen umsatzsteuerlichen Vergünstigungen geführt hätten. Die Regelun...mehr