Fachbeiträge & Kommentare zu Existenzminimum

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verwertung.

Rn 22 Als regelmäßige Form der Verwertung erfolgt die Überweisung zur Einziehung, § 835, jedenfalls soweit das Recht von einer anderen Person als dem Schuldner ausgeübt werden kann. Im Unterschied zu Geldforderungen können jedoch nicht alle Rechte vom Titelgläubiger geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist daher eine Überweisung zur Einziehung beim gepfändeten Geschäftsant...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Jahresbeiträge (Abs 2 S 1 Nr 1).

Rn 36 Abs 2 S 2 Nr 1 regelt die progressiv ausgestaltete Höhe der Ansparbeträge, also des jährlich ansparbaren, pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals. Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr EUR 6.000,– und vom 28. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr EUR 7.000,– jährlich auf einen Altersvorsorgevertrag nach Abs 1 ansparen, um eine angemessene Alterssiche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unpfändbarkeit.

Rn 23 Die zu pfändende Forderung darf keinem Pfändungsverbot oder keiner Pfändungsbeschränkung unterliegen. Zu beachten sind deswegen die Pfändungsbeschränkungen der ZPO insb aus den §§ 850 ff, 899 ff sowie § 23 EGZPO für Flutopferhilfen. Dies gilt außerdem für sozialrechtliche Pfändungsverbote, etwa § 76 S 1 EStG zum steuerrechtlichen Kindergeld (vgl § 850 Rn 22), § 54 III ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Teleologie.

Rn 1 Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bildet einen zentralen Baustein für einen systematisch ausgeformten Schutz der Lebensgrundlagen bei Forderungspfändungen (Überblick bei Ahrens NJW 10, 2001). Der gesetzliche Pfändungsschutz setzte zuvor bei der Quelle der Einkünfte an, §§ 850–850c, 850i, 851c, 851d, § 54 SGB I. Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und Altersrenten wur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Beispiele.

Rn 16 Im Fall der Haftanordnung kann der Schuldner einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgreich damit begründen, dass mit Vollziehung der Haft eine Versorgung eigener kleiner Kinder unmöglich gemacht wird (St/J/Münzberg Rz 6; MüKoZPO/Heßler Rz 40). Rn 17 Die vorläufige Einstellung einer Vollstreckungsmaßnahme, welche die wirtschaftliche Existenz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Dynamisierung der Pfändungsfreigrenzen (Abs 4).

Rn 20 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) v 22.11.20 (BGBl I, 2466) ist die Dynamisierungsregel umgestaltet worden. Zugleich hat sie in dem entzerrten Aufbau von § 850c eine neue Platzierung erhalten. Erstmals ist durch das Siebte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einkünfte des Unterhaltsempfängers.

Rn 33 Unberücksichtigt bleiben dürfen nur gesetzlich Unterhaltsberechtigte mit eigenen Einkünften. Leistet der Schuldner keinen Unterhalt, ist § 850c VI weder direkt noch entspr anwendbar (BGH NJW 17, 3591 [BGH 28.09.2017 - VII ZB 14/16] Rz 6). Der Gesetzgeber wollte diese Entscheidung ausdrücklich nicht korrigieren (BTDrs 19/19850, 28). Dieser Begriff der Einkünfte ist weit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsverfahren.

Rn 25 Die Pfändung erfolgt auf einen Antrag des Gläubigers, der beim örtlich zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen ist (§ 828 Rn 7 f). Das Pfändungsgesuch kann mit den Anträgen nach den §§ 850b, 850c VI, 850d, 850f II verbunden werden. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist durch den funktionell zuständigen Rechtspfleger zu erlassen (§ 828 Rn 3). Regelmäßig wird...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 829 normiert das Verfahren sowie die Wirkungen der Pfändung von Geldforderungen. Die Regelung in § 829 II 3 über Zustellungen im Europäischen Rechtsraum ist durch das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsrechtliche Wirkungen.

Rn 36 Ist die Forderung an einen Dritten abgetreten, erfasst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht die abgetretenen Vergütungsbestandteile (BAG NJW 93, 2701). Wird eine nicht der Pfändung unterliegende Forderung gepfändet, ist sie verstrickt (aA St/J/Würdinger § 850 Rz 18), ohne dass ein Pfändungspfandrecht begründet wäre (RGZ 106, 205, 206; Schuschke/Walker/Kessen/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 857 beinhaltet eine Auffangnorm, um das Vermögen des Schuldners umfassend als Haftungsgrundlage zu erschließen. Bewegliche Sachen des Schuldners sind nach den §§ 808 ff, Forderungen gem den §§ 829 ff, Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen sind nach den §§ 846 ff und Grundstücke aufgrund der §§ 864 ff sowie des ZVG zu pfänden. Auf andere Vermögensrechte kan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.09 (BGBl I, 1707) sind zum 1.7.10 die frühere engere Fassung von Abs 1 neu gefasst und Abs 2 aufgehoben worden. Aus den früheren Abs 3 und 4 wurden die Abs 2 und 3. § 850i I enthält Auffangnormen über den Pfändungsschutz für nicht wiederkehrende Vergütungsansprüche des Schuldners und sonstige Einkünfte, die ke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voll- und Teilpfändung, künftige Forderungen.

Rn 72 Das Pfandrecht erfasst die Forderung in ihrem tatsächlichen Bestand bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses (St/J/Würdinger § 829 Rz 72). Ergibt sich aus dem Pfändungsbeschluss keine ausdrückliche Einschränkung, wird die Forderung des Schuldners ggü dem Drittschuldner zugunsten des Gläubigers auch dann in voller Höhe gepfändet, wenn sich die titulierte Forderung auf ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 28 Der notwendige Unterhalt ist für den nicht erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 28 ff SGB XII zu berechnen. Insb die höchstrichterliche Rspr wendet diese Regeln auch auf den erwerbstätigen Schuldner an (etwa BGH ZInsO 18, 2015 Rz 9; 20, 357; vgl Rn 18). Der Anspruch auf Sozialhilfe ist nach § 17 I 2 SGB XII nicht pfändbar. Anzusetzen ist zunächst der Regelsatz nach § 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 21 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Bestandteil ist ein Betrag in Höhe des Regelsatzes (BGH WM 11, 76 Rz 13). In einem Einzelfall hat der BGH einen Betrag von EUR 900,– gebilligt (BGH NJW 15, 1830 [BGH 21.01.2015 - VII ZB 30/13] Rz 11; zu der Berechnung AG Aalen BeckRS 15, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren.

Rn 50 Die Pfändung nach § 850f II erfolgt auf Antrag eines berechtigten Gläubigers. Der Antrag muss ausdrücklich auf eine Pfändung in den Vorrechtsbereich gerichtet sein oder zumindest dieses Begehren erkennen lassen. Der Antrag muss das pfändungsfreie Einkommen des Schuldners nicht betragsmäßig beziffern. Es genügt jedoch nicht, wenn der Gläubiger einen Pfändungsantrag stel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erwerbseinkommen.

Rn 36 Bislang wurden für sämtliche selbst erwirtschafteten Einkünfte die Pfändungsschutzregeln für das Arbeitseinkommen grds einheitlich angewendet. Inzwischen differenziert der IX. Zivilsenat des BGH jedoch zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften (BGH NZI 16, 457 [BGH 07.04.2016 - IX ZB 69/15]; im Einzelnen Rn 42). In der Konsequenz dieser...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vom 22.11.20 (BGBl I, 2466) sind einige primär kosmetische Änderungen bei § 850f erfolgt. Die bisherigen § 850f I lit a–c werden zu § 850f I Nr 1–3. Ergänzend erfolgen in der Regelung übe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirkungen.

Rn 53 Der privilegierten Pfändung des Gläubigers nach Abs 2 unterliegt das Arbeitseinkommen des Schuldners. Ein Zugriff auf die nach § 850a unpfändbaren Teile des Arbeitseinkommens, wie ihn § 850d I 1, 2 tw eröffnet, bleibt dem Gläubiger verwehrt. Während § 850d I 1 dem privilegierten Gläubiger ermöglicht, auf diese unpfändbaren Einkünfte zuzugreifen, enthält § 850f II keine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behindertentestament u... / I. Anspruchsgrundlagen auf Hilfeleistung

Rz. 6 Seit dem 1.1.2005 und erneut seit dem 1.1.2023 erfolgten grundlegende Reformierungen der staatlichen steuerfinanzierten Sozialleistungen im SGB II und SGB XII:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Bei einer Forderungspfändung ist die Anhörung des Schuldners, anders als nach § 730, ohne Ermessensspielraum für den Rechtspfleger ausgeschlossen (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 834 Rz 1). Dieses Anhörungsverbot gilt für die Pfändungsverfahren nach den §§ 829 ff. Es soll auch in den Verfahren nach § 850f II (Ddorf NJW 1973, 1133) und § 850d bestehen. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgegenstand.

Rn 3 Die Regelung legt ausdr fest, dass der Kindesunterhalt für die ersten 3 Lebensmonate sowie der Unterhaltsanspruch der Mutter nach § 1615l I BGB , der bereits in seinem Tatbestand eine zeitliche Begrenzung (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes) enthält, auch vor der Geburt des Kindes geltend gemacht und zugesprochen werden können. Von dem in Anspruch genom...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Renten wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung (Nr 1).

Rn 4 Die Renten können aus einer gesetzlichen Grundlage resultieren, etwa den §§ 618 III, 843 BGB sowie §§ 30 AtG, 8 HaftpflG, 62 III HGB (RGZ 87, 82, 85) und 13 StVG. Zu den Renten nach § 844 BGB vgl Rn 13. Auf vertraglicher Grundlage geleistete Unfall- und Invaliditätsrenten unterliegen ebenfalls dem Pfändungsschutz (BGHZ 70, 206, 208). Ansprüche auf Leistungen aus einer p...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatz­versicherung als Sonderausgaben

Leitsatz 1. Der Sonderausgabenabzug von Beiträgen für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung, die der (teilweisen) Absicherung von nicht durch die Pflege-Pflichtversicherung gedeckten Kosten wegen dauernder Pflegebedürftigkeit dient, ist verfassungsrechtlich nicht geboten, da der Gesetzgeber sich bewusst für ein Teilleistungssystem entschieden hat. 2. Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums erfordert lediglich, dass der Staat diejenigen Beiträge für Pflegeversicherungen ste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.1 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 57 Rechtsfolgenbelehrungen enthalten erzieherische, aber auch informativ aufklärerische hilfreiche Elemente, die letztlich auch in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung von Sperrzeitentscheidungen einzubeziehen sind. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 und 6 sowie 8 schließen in den jeweiligen Tatbestand des versicherungswidrigen Verhaltens jeweils auch die vorherige Belehrung über ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aussetzung der Vollziehung bei Geltendmachung eines verfassungswidrig zu niedrigen Grundfreibetrags im Jahr 2023

Leitsatz Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm setzt die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich voraus, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. Danach kommt d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 3.1 Vorliegen einer substantiierten Kenntnis

Gemäß § 9 Abs. 3 LkSG ist es für einen Handlungsbedarf bei mittelbaren Zulieferern entscheidend, ob eine substantiierte Kenntnis bzgl. relevanter Risiken oder Pflichtverletzungen vorliegt. Wenn einem Unternehmen, das dieser Verpflichtung unterliegt, konkrete Hinweise vorliegen, die darauf hindeuten könnten, dass mittelbare Zulieferer möglicherweise Menschenrechts- oder Umwel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 16 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift erscheint verfassungsrechtlich in verschiedener Hinsicht nicht unbedenklich. Die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes erfolgt, obwohl die Festsetzung des Kindergeldes in diesem Zeitpunkt (noch) nicht aufgehoben worden ist. Dies bedarf besonderer Rechtfertigung, da in diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.3 Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs auf den angemessenen Bedarf gemäß § 1578b Abs. 1 BGB

Grundsätzlich bemisst sich das Maß des Unterhalts gemäß § 1578 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. § 1578b Abs. 1 BGB gebietet die Möglichkeit der Herabsetzung dieses eheprägenden Bedarfs auf den angemessenen Lebensbedarf. Sinn und Zweck der Unterhaltsreform war es insbesondere, die bis dahin geltende Lebensstandardgarantie einzugrenzen. Die Herabsetzung des Unterhal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Freibeträge bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

Rn. 40 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Freibetrag nach § 13 Abs 3 EStG , aufgrund dessen Einkünfte aus LuF in die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte eines jeden Ehegatten nur einbezogen werden, soweit sie EUR 900 übersteigen, ist bei jedem Ehegatten gesondert zu berücksichtigen. Rn. 41 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 vorläufig frei Rn. 42 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der Alters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 4.4 Leistungsfähigkeit

Zudem muss der Unterhaltspflichtige leistungsfähig sein, also aktuell über ausreichende Finanzmittel verfügen, um bei Wahrung seines eigenen Bedarfs den geforderten Unterhalt zahlen zu können. Beim Trennungsunterhalt fehlt zwar eine dem für den nachehelichen Unterhalt geltenden § 1581 BGB vergleichbare Vorschrift. § 1581 BGB ist aber entsprechend anzuwenden, da sich auch der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.5.3 Zur Begrenzung des Altersunterhalts

BGH, Urteil v. 24.8.2010, FamRZ 2010, 1633 Zitat Bei der Frage, ob ehebedingte Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 BGB vorliegen, ist der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge vornehmlich Aufgabe des Versorgungsausgleichs, durch den die Interessen des Unterhaltsberechtigten regelmäßig ausreichend gewahrt werden (im Anschluss an Senatsurteile vom 16. April 2008, XII ZR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.5.3 Rechtsfolgen

Ist ein Verwirkungstatbestand gegeben und die weitere Unterhaltszahlungen auch unter Berücksichtigung der Belange gemeinschaftlicher Kinder grob unbillig, kann der Unterhaltsanspruch ausgeschlossen, in der Höhe herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Auch wenn einzelne Verfehlungen für sich genommen noch nicht besonders schwer wiegen, kann sich aus der Gesamtbetrachtung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.5.4 Zur Begrenzung des Krankheitsunterhalts

OLG Brandenburg, Beschluss v. 13.3.2020, FamRZ 2021, 1025 Zitat Eine Begrenzung und/oder Befristung des Unterhalts wegen Krankheit kommen nur dann in Betracht, wenn die dauerhafte Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen wegen der Schicksalhaftigkeit der Erkrankung des Unterhaltsberechtigten unbillig ist i. S. d. § 1578b BGB. Dabei können ehebedingte Nachteile wiederum einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Behandlung von... / III. Einzusetzendes Einkommen, § 115 Abs. 1 ZPO

1. Allgemeines Im Rahmen des PKH-Überprüfungsverfahren sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der PKH-Partei, insbesondere im Hinblick auf Vermögen und Einkommen, erneut zu überprüfen. Es ist dabei zu beachten, dass die PKH eine Form der staatlich gewährten Sozialhilfe für den Bereich der Rechtspflege darstellt und nicht uneingeschränkt für alle zur Verfügung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 1a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der LStJA durch den ArbG, geregelt in § 42b EStG, ist als einzige von insgesamt 4 Vorschriften (§§ 42, 42a EStG – LStJA durch das FA; § 42b EStG – LStJA durch den ArbG; § 42c EStG – örtliche Zuständigkeit der FA im LSt-Verfahren) aus den bis zum Kj 1990 geltenden Regelungen zum LStJA übrig geblieben. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 42 EStG...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 1.4 Bedürftigkeit/Mehr- und Sonderbedarf

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bedarfsbemessung im Rahmen des Trennungsunterhalts sind die aktuellen Verhältnisse, es sei denn, sie beruhen auf Veränderungen nach der Trennung, die auf einer unerwarteten und vom Normalfall erheblich abweichenden Entwicklung beruhen.[1] Das Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 4.2.2.1 Mindestbedarf

Der BGH hat entschieden, dass bei einem unterhaltsberechtigten Ehegatten unabhängig von den individuellen Verhältnissen jedenfalls als unterste Grenze von einem pauschalierten Mindestbedarf auszugehen ist.[1] Dieser Mindestbedarf entspricht dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen und beläuft sich derzeit auf 1.200 EUR. Bei Vorteilen aus dem Zusammenleben mit e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[1] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Unternehmensteuerreform und JStG 2008: Änderungen mit Auswirkung auf die Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und die Alterseinkünfte, DStZ 2007, 802; Riewe, Rechtsfolgen bei der Abfindung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, DB 2010, 2503; Killat-Risthaus, Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, DB 2010, 2304; G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2 Existenzminimum des Kindes

2.2.1 Begriff des Existenzminimums Rz. 30 Die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs durch das JStG 1996 geht auf die Rspr. des BVerfG zurück, wonach gem. Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde), Art. 3 GG (Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip), Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) dem Stpfl. sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden muss, als es z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.1 Begriff des Existenzminimums

Rz. 30 Die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs durch das JStG 1996 geht auf die Rspr. des BVerfG zurück, wonach gem. Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde), Art. 3 GG (Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip), Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) dem Stpfl. sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Entscheidung zum Kindergeld[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2 Freistellung des Existenzminimums (S. 1)

2.1 Bedeutung des S. 1 Rz. 27 Nach § 31 S. 1 EStG wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung im gesamten Vz entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt.. Eine über den Kinderleistungsausgleich hinausgehende Berücksichtigung der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.2 Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 4 Nach der neueren Rspr. des BVerfG muss bei der Einkommensbesteuerung ein Betrag in Höhe des (sozialrechtlichen) Existenzminimums aller Familienangehöriger (Familienexistenzminimum) steuerfrei bleiben. Dies folgt unmittelbar aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.[1] Es ist heute allgemein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 12 Die Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs wird unter folgenden Aspekten diskutiert: Verstoß gegen das Prinzip der Rechtssicherheit wegen Einführung eines neuen Systems der Familienbesteuerung. Insoweit bestehen indes keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es steht dem Gesetzgeber frei, nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ein neues M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 § 31 EStG i. d. F. durch das EStG 1934[1] regelte die Pauschbesteuerung beim Zuzug Stpfl. aus dem Ausland für die Dauer von 10 Jahren. Die Vorschrift wurde durch das StRefG 1990[2] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos aufgehoben. Bewilligte Pauschalierungen (letztmaliger Antrag 1989) galten weiter, sodass die Regelung noch bis Vz 1998 zur Anwendung kommen konnte. Rz. 2 § 31...mehr