Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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20.000 EUR zu Ostern sind k... / Hintergrund

Geld- und Sachgeschenke können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht vor, dass sogenannte "übliche Gelegenheitsgeschenke" nicht besteuert werden. Dazu zählen etwa Geschenke zu Geburtstagen, Hochzeiten oder Feiertagen wie Ostern. Wann ein Geschenk noch als "üblich" gilt, ist jedoch gesetzlich nicht genau fest...mehr

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Schenkungsteuer beim Erwerb... / Entscheidung

Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Die Abtretung des GmbH-Anteils an die Gesellschaft selbst ist eine steuerbare Leistung. Wenn eine Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft (wie einer GmbH) an die Gesellschaft abtritt, erhöht sich der Wert der verbleibenden Anteile der anderen Gesellschafter. Diese Werterhöhung gilt nach § 7 Abs. 8 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergeset...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.7 Besonderheiten in der Vermögensnachfolge bei Kryptowerten

Die Besteuerung von unentgeltlichen Vermögenstransfers ist grundsätzlich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) normiert. Eine Steuerpflicht kann durch Erwerb von Todes wegen nach § 3 ErbStG oder durch Schenkungen unter Lebenden nach § 7 ErbStG entstehen. Diese Ausführungen konzentrieren sich auf die Vermögensnachfolge im Wege einer Erbschaft und lassen die B...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einspruch gegen Feststellung des Anteilswerts für ErbSt-Zwecke

Ein von dem in der Feststellungserklärung benannten gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten erhobener Einspruch gegen einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Werts des Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer ist im Zweifel nach dem Meistbegünstigungsgebot dahin auszulegen, dass er im Namen aller Feststellungsbeteiligten e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.4.4 Bedarfsbewertung bei Grundstücken

Im Falle einer Schenkung bzw. im Erbfall ist für die Berechnung der Erbschaftsteuer ein Bedarfswert für das Grundstück zu ermitteln. Als Wert ist der gemeine Wert anzusetzen.[1] Bei unbebauten Grundstücken wird der gemeine Wert mit dem Bodenrichtwert (lt. Gutachterausschüssen) je Quadratmeter multipliziert mit der Fläche des Grundstücks angenommen. Weist der Steuerpflichtige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / Schrifttum:

Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Druen, Zur Reform der Erbschaftsteuer – Ein Zwischenruf, DB 2015, 1073; Erkis, Der Entwurf zur Anpassung des ErbStG an das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Q. § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 95 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Steueränderungsgesetz 2015[2] durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[3] geändert. Rz. 96 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 97 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach dem Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] war die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer als verfassungswidrig eingestuft worden. Der Grund dafür war in der Tatsache zu sehen, dass hinsichtlich der verschiedenen Vermögensarten unterschiedliche Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kamen und die Differenzierung zwischen Betriebsvermögen, Grundvermögen, An...mehr

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ZErb 01/2026, Vorabentschei... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 (ABl 1994, L 1, S. 3) in der durch das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum (ABl 2007, L 221, S. 15) geänderten Fassung (im Folgenden: EWR-Abkommen). Es ergeht im Rahmen eines Rech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. § 152 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 14 [Autor/Stand] § 152 BewG hat in der Fassung des JStG 1997 folgenden Wortlaut: "Diese Fassung des Gesetzes ist erstmals zum 1. Januar 1997 und für die Erbschaftsteuer erstmals zum 1. Januar 1996 anzuwenden." Rz. 15 [Autor/Stand] Allgemeiner Anwendungszeitpunkt der durch das Jahressteuergesetz 1997 erfolgten Änderungen des Bewertungsgesetzes ist der 1.1.1997. Die Änderung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Den nach dem Verzeichnis der für die Verwaltung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zuständigen Finanzämtern [2] obliegt die Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe des ErbStG "gleichmäßig festzusetzen und zu erheben" (§ 85 Satz 1 AO). § 35 ErbStG grenzt nicht nur die Geschäftskreise dieser Behörden voneinander ab, sondern regelt gleichzeitig als Verpflichtu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964 (§ 121a BewG)

Rz. 48 [Autor/Stand] § 121a BewG, der den Ansatz der Grundstücke und Betriebsgrundstücke auf der Grundlage der Einheitswerte 1964 regelte, galt in der Fassung des JStG 1997 nur für die Gewerbesteuer. Demnach waren bei dieser Steuer 140 % des Einheitswerts anzusetzen, und zwar auch für den Erhebungszeitraum 1997. Der Gesetzgeber hat somit keine Konsequenzen aus den Entscheidu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Durch die Streichung des § 51a BewG hat es auch weiterer Anpassungen anderer Rechtnormen bedurft, die nun auf § 13b EStG verweisen. Rn. 11 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gewerbesteuerlich stellt § 3 Nr 12 GewStG Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, sowie Genossenschaften, soweit die Gesellsch...mehr

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Pflegeversicherung: Digital... / 6.3 Vom Datenaustauschverfahren erfasste Kinder

Bestandteil des Datenaustauschverfahrens sind alle Kinder, die lohnsteuerlich erfasst werden und damit im Datenbestand des Verfahrens ELStAM des BZSt vorhanden sind. Es handelt sich also um für Zwecke des Lohnsteuerabzugs vorliegende steuerlichen Daten.[1] Der Datenbestand des BZSt beruht hauptsächlich auf der Übermittlung von Daten aus den Meldebehörden und den Landesfinanzv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. § 265 BewG regelt die Anwendung des B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen der Tarifbegrenzung (Abs. 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] Begünstigt ist nur der Erwerb natürlicher Personen der Steuerklasse II und III. Diese Beschränkung, für die keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist,[2] wird zurecht als verfassungsrechtlich zweifelhaft angesehen.[3] Der Erwerb durch Personengesellschaften ist wegen des in der Erbschaftsteuer geltenden und nunmehr in § 2a Satz 2 ErbStG kodifizierten T...mehr

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ZErb 01/2026, Keine Erstrec... / III. Stellungnahme

Der EuGH hat in seinem Urteil explizit festgestellt, dass Art. 40 des EWR-Abkommens vorbehaltlich der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen auf eine Familienstiftung das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zum Stift...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

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ZErb 01/2026, Einlage eines... / 2 Anmerkung

Der II. Senat des BFH hat mit Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23 [1] entschieden, dass die Schenkungsteuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) auch dann Anwendung findet, wenn ein Ehegatte das Familienheim, das in seinem alleinigen Eigentum steht, in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einbringt, an der beid...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl seit dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land-...mehr

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ZErb 01/2026, Keine Erstrec... / II. Urteil des EuGH

Ein Eingriff in die Kapitalverkehrsfreiheit wurde vom EuGH abgelehnt.[16] Zwar könnten steuerliche Regelungen, die in Bezug auf den einer Schenkung unter Lebenden gleichgestellten Vermögensübergang auf eine Familienstiftung für Familienstiftungen mit Sitz im Inland eine günstigere steuerliche Behandlung vorsähen als für Zuwendungen an gleichartige Rechtssubjekte mit Sitz in ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Örtliche Zuständigkeit nach den Verhältnissen des Erblassers/Schenkers (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Zuständigkeit für die Verwaltung der Erbschaftsteuer richtet sich primär nach dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Für Zwecke der Schenkungsteuer richtet sie sich nach dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt des Schenkers, sofern er oder sie eine natürliche Person ist (§ 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG – Umkehrschluss). Maßgeblich ist j...mehr

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ZErb 01/2026, Erbrecht in Europa

Rembert Süß (Hrsg.) 5. Auflage 2025 1824 Seiten, 199 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-150-6 Der von Rembert Süß herausgegebene Band "Erbrecht in Europa" ist kurz vor dem Jahresende 2024 in der 5. Auflage erschienen und damit bereits ein Klassiker auf dem Gebiet des Internationalen Erbrechts. Das Buch gliedert sich in zwei Hauptteile, nämlich einen Allgemeinen Teil und in die Lä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berechnung des Entlastungsbetrags (Abs. 3 und 4)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Entlastungsbetrags erfolgt rechnerisch in folgenden fünf Schritten:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

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ZErb 01/2026, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Beschluss des Nachlassgerichts vom 18.10.2024, mit dem dieses die Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge zugunsten der Beteiligten zu 2 angekündigt hat. Der ledige und kinderlose Erblasser ist am xx.xx.2022 verstorben. Die Beschwerdeführerin war die Lebensgefährtin des Erblassers, die Beteiligte zu 2 ist die nä...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 10 Übersicht über die relevantesten Gebührentatbestände

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8 Verschonungsmaßnahmen

Es gelten folgende Regelungen: Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG.[1] Begünstigungsfähig ist nur der Wirtschafts...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / Zusammenfassung

Überblick Die "Anlage Land- und Forstwirtschaft" zur Feststellungserklärung ist abzugeben, weil der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Maßgebend ist dafür der Vermögensanfall beim Erwerber (beispielsweise als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Beschenkter). Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Anlage Substanzwert zur Feststellungserklärung. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Das Formular ist für Bewertungsstichtage ab dem 1.7.2016 anzuwenden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf bei der Bewertung eines Unternehmens der ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.1 Bewertung des Wirtschaftsteils

Das Wirtschaftsteil wird bewertet auf der Basis des sog. Fortführungswerts.[1] Zur Bewertung in Fällen der Nutzungsüberlassung s. auch H E 162 ErbStH 2019 m. w. N. Bei der Bewertung mit dem Fortführungswert ist die Summe der einzelnen nach § 163 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswerte zu bilden. Ist aber der so ermittelte Wert geringer als der Mindestwert, dann ist letzterer anzu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.2 Bewertungsstichtag

Für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. Hierbei bestimmt sich der Bewertungsstichtag für die Zwecke der Erbschaftsteuer nach den § 9 ErbStG, § 11 ErbStG, § 12 Abs. 3 ErbStG in i. V. m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG und § 157 Abs. 1 BewG. Hinweis Umlaufe...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.1 Allgemeines

Der Wert von Vermögensgegenständen (Wirtschaftsgütern) und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, ist gesondert festzustellen, wenn der Wert für die Erbschaftsteuer oder für eine andere Feststellung von Bedeutung ist. Dabei sind alle zu Beginn des Besteuerungszeitpunkts im Eigentum der jeweiligen Gemeinschaft oder Gesellschaft stehenden Wirtschaftsgüter und Schulden a...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.8 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 37 bis 39)

In der Zeile 38 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts für den Wirtschaftsteil beantragt werden. In diesem Fall ist entweder ein Verkehrswertgutachten oder ein Kaufpreisnachweis beizufügen. Hierbei gilt es zu beachten, dass nach dem Bundesfinanzhof[1] anstelle des Liquidationswerts auch der niedrigere gemeinen Wert angesetzt werden kann (siehe auch Punkt 1.6.1). Hinw...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.11 Angaben zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 112 bis 114 bzw. Zeilen 145 bis 147)

In Zeile 113 bzw Zeile 146 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts beantragt werden. In diesem Fall ist das Verkehrsgutachten bzw. der Kaufpreisnachweis beizufügen. Wichtig Nachweislast liegt beim Steuerpflichtigen Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Auszüge aus der Kaufpreissammlung reic...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 3. Verjährung

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Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Erbschaftsteuerreform 2008 ist ab 2009 auch der Erwerb eines Familienheims im Erbfall von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt für den überlebenden Ehegatten, den überlebenden eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder (auch Kinder verstorbener Kinder). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der "Anlage Steuerbefreiung Familienheim"...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich[1] zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Unverzüglich erfolgt eine Handlung nur, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit vorgenommen wird. Ein Erwerber muss somit innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung des Hauses fasse...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2 Begünstigtes Vermögen (Zeilen 2 bis 6)

Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke (oder Gebäudeteile), die im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat belegen sind. Hierunter fallen z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohnungsgrundstücke oder Wohnungseigentum. Aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 kann der Befreiungsabschlag ebenfalls gewährt werden, wenn das Grundstück in eine...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 13d ErbStG werden zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke teilweise steuerbefreit (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen), sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Die Regelung kommt u. a. bei einer Schenkung unter Lebenden zur Anwendung (zum Erwerb von Todes wegen s. Anlage Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstüc...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.2 Feststellungsverfahren

Nach § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG ist der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 11 Abs. 2 BewG gesondert festzustellen. Voraussetzung ist hierfür, dass die Werte für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung im Sinne dieser Vorschrift von Bedeutung sind. Hinsichtlich der Abgabe der Feststellungserklärung gilt aufgrund der Änderungen durch das Jahressteue...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.1 Begünstigte Erwerbe eines Familienheims

Für den begünstigten Erwerb eines Familienheims sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 3 verschiedene Möglichkeiten vor. 1. Die lebzeitige Übertragung eines Familienheims Die lebzeitige Übertragung ist aber nur begünstigt, wenn es sich beim Erwerber um den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner handelt. Gesetzlich geregelt ist die Steuerbefreiung in § ...mehr

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Musterfall: Besteuerung einer Erbschaft nach dem Erbschaftsteuer-DBA mit der Schweiz

1 Sachverhalt Sachverhalt Die in Deutschland ansässige Tochter T einer schweizerischen Staatsangehörigen M (mit Ansässigkeit in der Schweiz) besitzt die schweizerische und die deutsche Staatsangehörigkeit. T erbt von ihrer Mutter M ein in der Schweiz belegenes Grundstück mit Gebäude sowie Anteile an einer schweizerischen nicht börsennotierten Familien-Aktiengesellschaft. Unte...mehr

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Musterfall: Besteuerung ein... / 2.1.1 Sachliche Steuerpflicht (Steuerpflichtiger Vorgang)

Der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen Erwerbe von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Dieser liegt vor, wenn mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf einen oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht (§ 1922 Abs. 1 BGB). Mit dem Tod der M ist der...mehr

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Musterfall: Besteuerung ein... / 1 Sachverhalt

Sachverhalt Die in Deutschland ansässige Tochter T einer schweizerischen Staatsangehörigen M (mit Ansässigkeit in der Schweiz) besitzt die schweizerische und die deutsche Staatsangehörigkeit. T erbt von ihrer Mutter M ein in der Schweiz belegenes Grundstück mit Gebäude sowie Anteile an einer schweizerischen nicht börsennotierten Familien-Aktiengesellschaft. Unterliegt die Er...mehr

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Musterfall: Besteuerung ein... / 2.4.1 Anwendbares DBA

Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer (DBA). Das Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten (Art. 1 DBA). Es geht um den Nachlass der Erblasserin M. Einen Wohnsitz hatte der Erblasser in Deutschland, ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wahrung der erbschaftsteuerlichen Behaltensfrist und Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Veräußerung begünstigten Vermögens

Leitsatz Für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung im Sinne von § 13a Abs. 5 ErbStG alte Fassung und damit die Einhaltung der erbschaftsteuerlichen Behaltensfrist ist nicht das Verpflichtungsgeschäft, sondern das Verfügungsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich. Sachverhalt Der Vater der Klägerin war als Kommanditist am Vermögen einer KG beteiligt. 2009 schlossen die Klägerin und ihr Vater einen Unterbeteiligungsvertrag über die Beteiligung des Vaters an der KG. In ...mehr