Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 5. Dieselbe Angelegenheit im Erbrecht

Rz. 132 Sofern der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag gibt, alle Erbschaftsangelegenheiten abzuwickeln, handelt es sich bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren und der anschließenden Auseinandersetzung der Miterben um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten.[288] Entsprechendes soll bei einem Auftrag im Erbscheinsverfahren und dem Auftrag, Pflichtteilsansprüche geltend z... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Vertretung

Rz. 50 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten: mehr

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Auswirkungen der Gemeinnützigkeit im Bereich der Erbschaftsteuer (ErbStB 2026, Heft 8, S. 256)

Raymond Halaczinsky, RA, Bonn Für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke werden im Steuerrecht in vielfältiger Weise Steuererleichterungen gewährt (insb. Körperschaftsteuerbefreiung § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; Spendenabzug §§ 10b, 34g EStG; Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 6 GewStG). Dies geht von der totalen Steuerbefreiung etwa im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bis zu kein... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / d) Erbe soll die gemeinnützige Stiftung errichten

Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder Vermächtnisnehmer per Auflage verpflichten, eine gemeinnützige Stiftung u. dgl. zu errichten (s. dazu u.a. v. Oertzen/Lindermann, Die vermächtnisweise Stiftungserrichtung von Todes wegen, ZEV 2023, 803). Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt der Stiftung vom Erblasser zugewendet auch das, was sie infolge Vollziehung einer vom Erb... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / g) Entfristung des Befreiungsregimes bei Personengesellschaften

Das in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG, BGBl. I 2021, 3436) sorgte für den Wegfall des Gesamthandseigentums bei vermögenden Personengesellschaften sowie ihrer Gesamthänder. Gesellschafter einer Personengesellschaft haben am Vermögen dieser Gesellschaft keine dingliche Mitberechtigung mehr. Eigentümerin ist allein nur noch die ... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / III. Fazit

Das Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bietet im Zusammenhang mit dem Gemeinnützigkeitsrecht vielfältige Möglichkeiten, Vermögen steuerfrei zu übertragen bzw. zu erwerben. Neben den speziellen erbschaftsteuerlichen Frage, z.B. Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer, ist für die Praxis bedeutsam, das Gemeinnützigkeitsrecht in seinen vielfältigen Facetten zu beherrschen. Zu Geme... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / I. Einführung

Zum Beispiel kann durch die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Bereich der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Erwerbe/Übertragungen – auch von sehr hohem Vermögen aller Art – die völlige Steuerfreiheit erlangt werden. Allerdings unterliegen die Übertragungen/Erwerbe dem strengen Regime des Gemeinnützigkeitsrechts. Dazu kommt, dass ein bisher privat unbegrenzt verfügbare... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / b) Zuwendung an schon vorhandene Körperschaft/Stiftung

Bei geplanten Zuwendungen an schon bestehende Körperschaften/Stiftungen ist die Steuerfreiheit gem. § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG relativ sicher zu erreichen, etwa durch lebzeitige Zuwendungen oder durch Testament an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, die etwa der Erblasser schon zu seinem Lebzeiten errichtet hat u. dgl. Fällt einem nichtrechtsfähigen Verein durch Erbanfall Verm... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / g) Nachträglicher Wegfall der Erbschaft-/Schenkungsteuerbefreiung

Ein Risiko für Erblasser/Schenker, dass die betr. Institution innerhalb von zehn Jahren nach der Zuwendung die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit verletzt hat oder verletzt (tatsächliche Geschäftsführung war nicht mehr auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke gerichtet (was häufig Jahre später durch eine Außenprüfung festges... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / 3. Erbschaft-/Schenkungsteuerbefreiung bei Weitergabe an gemeinnützige Institutionen

Beschenkte, Erben oder sonst unentgeltlich Bedachte (z.B. Vermächtnisnehmer) können innerhalb von zwei Jahren nach einem steuerbaren Erwerb (z.B. nach dem Todestag) das erworbene Vermögen bzw. die erworbenen Vermögensgegenstände u.a. mit steuerbefreiender Wirkung an inländische steuerbegünstigte Körperschaften/Stiftungen weitergeben (sog. Nachlassspende). In verschiedenen Fä... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / c) Vererbung/Zuwendung an eine noch zu errichtende Stiftung

Steuerfreie Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften können in der Weise erreicht werden, dass der Erblasser per Testament z.B. eine Stiftung als Erbe oder sonst Bedachte einsetzt, die dann noch errichtet werden muss (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG = Erwerb vom Erblasser). Hierbei ist Einiges zu beachten (Metz, Der praktische Fall der Stiftung von Todes wegen, ZErb 2025, 128). D... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / e) Nicht rechtsfähige Stiftung

Der potentielle Erblasser kann Vermögen an Erben, sonst Bedachte oder Dritte mit der Maßgabe zuwenden, bestimmtes Vermögen zu einem von ihm zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck zu nutzen/zu verwalten (ebenso ein Schenker durch Schenkung unter Auflage), z.B. Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Fahrzeuge. Dies kann auch im Wege der Errichtung einer unselbständigen Stiftung erfol... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erbschaftsteuer-Richtlinien, -Hinweise und gleich lautende Erlasse

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Der Erwerber als Steuerschuldner der Erbschaftsteuer

1. Erwerb von Todes wegen Rz. 5 [Autor/Stand] Da die Bereicherung des Erwerbers als steuerpflichtiger Erwerb gilt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG – die Erbschaftsteuer ist eine Bereicherungsteuer) – ist es selbstverständlich, ihn auch als Steuerschuldner zu benennen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die Person des Erwerbers wird für Zwecke der Erbschaftsteuer nach den in § 3 ErbStG abs... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in mein selbstgenutztes Familienheim vorübergehend unentgeltlich bzw. gegen Erstattung von Nebenkosten aufgenommen. Wird bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Steuerbefreiung nach § 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gewährt oder fällt eine in der Vergangenheit gewährte Steuerbefreiung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeit-raums rückwirkend weg?

Im Einzelfall ist die vorübergehende unentgeltliche beziehungsweise gegen Erstattung von Nebenkosten erfolgende Aufnahme von Geflüchteten aus Billigkeitsgründen nicht schädlich für die Gewährung der Steuerbefreiung des Familienheims (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz), wenn der Steuerpflichtige in diesen Fällen die Wohnung teilweise we... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Haftung des Nachlasses (Abs. 3)

Rz. 20 [Autor/Stand] Flankiert wird die Steuerschuldnerschaft der Erwerber von Todes wegen von einer Haftung des Nachlasses nach § 20 Abs. 3 ErbStG .[2] Danach dient der Nachlass gleichsam als Sicherheit "bis zur Auseinandersetzung (§ 2042 BGB) für die Steuer der am Erbfall Beteiligten". Der hieraus begründete Haftungsanspruch des Erbschaftsteuergläubigers entsteht (§§ 37 Abs... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorerbschaftsteuer (Abs. 4)

Rz. 14 [Autor/Stand] Mit den Regelungen zur Steuerschuldnerschaft kodifiziert, ist § 20 Abs. 4 ErbStG eine steuerschuldrechtliche Vorschrift.[2] Sie ordnet ausdrücklich an, dass der Vorerbe die von ihm als Erbe (§ 2100 BGB, § 6 Abs. 1 ErbStG), d.h. kraft Erbanfalls (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), geschuldete Erbschaftsteuer "aus den Mitteln der Vorerbschaft zu entrichten (hat)." ... mehr

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AGS 08/2026, Geschäftswert ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Der Geschäftswert Der Geschäftswert in Erbscheinverfahren bemisst sich nach § 40 GNotKG und ist auch für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit maßgebend (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 RVG), wenn auch ggf. nur mit einer Quote (BGH NJW 1968, 2334 = MDR 1969, 36; Rpfleger 1977, 59 = BayVBl 1977, 124 = JZ 1977, 137 = MDR 1977, 295 = BB 1977, 69 = NJW 1977, 584 = DB 197... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1515 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer hat seit jeher wegen ihrer weniger fiskalischen (0,74 Prozent des Gesamtsteueraufkommens) als vielmehr rechtspolitischen Bedeutung eine bewegte Geschichte. Zu früheren verfassungsrechtliche Bedenken im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für die Jahre 1987–1996 vgl. den Beschl. des BVerfG vom 22.6.1995[2]. Mit Blick auf die vergleic... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Todesfall

Rz. 1705 [Autor/Stand] Im Todesfall, also bei Versterben der versicherten Person, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass des Versicherungsnehmers (§ 1922 BGB), wenn zwischen der versicherten Person und dem Versicherungsnehmer Personenidentität besteht und im Versicherungsvertrag keine Bezugsberechtigung getroffen wurde[2]. In diesem Fall können die Erben von der Ver... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mitteilungspflichten von Grundbuchämtern (Abs. 4)

Rz. 26 [Autor/Stand] Zu den gleichen Zwecken wie in § 29 Abs. 3 BewG – Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grundbesitzwerte, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer – haben auch die Grundbuchämter bestimmte Grundstücke betreffende Umstände von Amts wegen mitzuteilen. Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BewG soll (nur) die Eintragung des neuen Eigentümers oder Erbbaubere... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerb von Todes wegen

Rz. 5 [Autor/Stand] Da die Bereicherung des Erwerbers als steuerpflichtiger Erwerb gilt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG – die Erbschaftsteuer ist eine Bereicherungsteuer) – ist es selbstverständlich, ihn auch als Steuerschuldner zu benennen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die Person des Erwerbers wird für Zwecke der Erbschaftsteuer nach den in § 3 ErbStG abschließend aufgezählten Ei... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Rz. 1475 [Autor/Stand] Die mehrfachen Verdikte des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit einzelner Steuergesetze werfen die Frage nach den steuerstrafrechtlichen Konsequenzen dieser Rspr. auf.[2] Dabei geht es zum einen um die potentielle Strafbarkeit der entsprechenden Verkürzungen, zum anderen um die gravierenden finanziellen steuerlichen Nebenfolgen (wie verlängerte Festsetzun... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Überschrieben mit "Steuerfestsetzung und Erhebung" enthält Abschnitt 4 des ErbStG in Ergänzung der Abgabenordnung spezialgesetzliche Regelungen zur verfahrensrechtlichen Durchsetzung des Steueranspruchs. Gleich zu Anfang dieses Kapitels bestimmt § 20 ErbStG, wer als Steuerschuldner bzw. Haftungsschuldner in Frage kommt (§ 43 Satz 1 AO) und – unter Beachtu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fortgesetzte Gütergemeinschaft (Abs. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Ergänzend bestimmt § 20 Abs. 2 ErbStG , dass bei Fortsetzung einer Gütergemeinschaft[2] die Erwerber des Anteils des Erblassers am Gesamtgut nur anteilig Steuerschuldner sind. Rz. 9 [Autor/Stand] Das sind regelmäßig die gemeinsamen Kinder des Ehepaars (§ 4 Abs. 1 ErbStG, § 1483 Abs. 1 BGB). Beachten Sie: Die Vorschrift wurde durch das ErbStRG an die geänder... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung und Verwendungsverbot, BB 2015, 3040; Dallmeyer, Tatbeendigung und Verjährungsbeginn bei Steuerdelikten, ZStW 2012, 711; Derlath, Kontrollmitteilungen im Erbfall, PStR 2001, 49; Durst, Der verstorbene Steuerstraftäter – Pflichten und Risiken des Erben, ErbBstg 2012, 227; Eich, Strafverfolgungsverjährung ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich von § 29 BewG beschränkt sich auf die Einheitsbewertung von Grundbesitz. Faktisch haben damit § 29 Abs. 1 und 2 BewG aktuell keinen Anwendungsbereich mehr. Eine erneute Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes ist mit Wirkung zum 1.1.2025 ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen auch für Fortschreibungen und Nachfeststell... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Weitergabe von Vermögensgegenständen an inländische Gebietskörperschaften oder inländische gemeinnützige Stiftungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 [Autor/Stand] Durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz v. 13.12.1990[2] wurde § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG eingefügt. Dadurch sollen Zuwendungen von Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer auch dann freigestellt werden, wenn sie nicht unmittelbar vom Schenker oder Erblasser sondern erst nachträglich binnen 24 Monaten einem begünstigten Zweck zufließen. Die Regelung so... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Haftung des unentgeltlichen Zweiterwerbers (Abs. 5)

Rz. 44 [Autor/Stand] Wird das erworbene Vermögen ganz oder teilweise noch vor Begleichung der anlässlich des Erwerbs entstandenen Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer (§ 1 Abs. 2 ErbStG)[2] durch den Steuerschuldner – das kann auch in Schenkungsfällen nur der Erwerber sein – einem anderen unentgeltlich zugewendet, haftet der Zweiterwerber als Haftungsschuldner nach § 20 Abs.... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vermeidung der Haftung

Rz. 66 [Autor/Stand] In der Praxis vertrauen die potenziellen Haftungsschuldner sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die das zuständige Finanzamt kulanter Weise ausstellen kann,[2] aber nur nach vollständiger Tilgung der Erbschaftsteuer erteilen soll.[3] Exkulpierend wirkt eine solche Bescheinigung, die nicht als Verwaltungsakt betrachtet wird,[4] jedoch nicht für die vers... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Sog. Termfix-Verträge

Rz. 1708 [Autor/Stand] Bei Termfix-Versicherungen[2] handelt es sich um Lebensversicherungen mit einem festen Auszahlungstermin. Die Versicherungssumme wird nur zu dem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin fällig, auch wenn die versicherte Person vor diesem Fälligkeitstermin stirbt. In der Regel ist die versicherte Person identisch mit dem Versicherungsnehmer und Erblass... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Haftung der Vermögensverwahrer/-verwalter

Rz. 60 [Autor/Stand] Unter den gleichen Umständen haften nach § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG Personen, die von ihnen verwahrtes/verwaltetes Nachlassvermögen in schuldhafter Weise[2] ins Ausland[3]"bringen" oder dort wohnhaften Berechtigten "zur Verfügung stellen".[4] Sie haften hiernach umfassend für alle nach § 3 ErbStG Erbschaftsteuer auslösende Erwerbe von Todes wegen, insb. a... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Vermögensteuer in Hinterziehungsfällen, DB 1999, 2600; Bornheim, Steuerstrafverteidigung – Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftliche Folgen, 2. Aufl. 2010; Gast-de Haan, Erlaß von Hinterziehungszinsen aus sachl... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemein gültige Aussagen

Rz. 9 [Autor/Stand] Als maßgebliche Wertzahl ist grundsätzlich auf die von den Gutachterausschüssen für die Verkehrswertermittlung im Sachwertverfahren ermittelten Sachwertfaktoren zurückzugreifen (§ 191 Satz 1 BewG). Die Gutachterausschüsse veröffentlichen die Sachwertfaktoren regelmäßig in ihren Grundstücksmarktberichten, sofern sie die Sachwertfaktoren aus der Kaufpreissa... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Einheitswerte des Grundbesitzes dienen bzw. dienten der Festsetzung verschiedenster Steuern. Hierzu gehört neben der Grundsteuer auch die Gewerbesteuer. Ebenfalls betroffen waren bis zur Einführung der Bedarfsbewertung (§§ 138 ff. BewG) auch die Grunderwerbsteuer[2] und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.[3] Die Vermögensteuer, für die die Einheitswer... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Thü... / 1. Steuermesszahlen im Bundesmodell

Rz. 9 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog. ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Umgekehrter Irrtum: untauglicher Versuch oder Wahndelikt

Rz. 682 [Autor/Stand] Ein strafbarer Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) liegt auch vor, wenn die Handlung des Täters – entgegen seiner Vorstellung (vgl. § 22 StGB) – aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen niemals zur Vollendung führen kann (sog. untauglicher Versuch), was aus § 23 Abs. 3 StGB folgt. Der Täter stellt sich in diesen Fällen einen Sachverhalt v... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Zum Verfahren

Rz. 908 [Autor/Stand] Die Verfassungsbeschwerde bedarf zunächst der Annahme (§ 93a Abs. 1 BVerfGG). Es findet eine Vorprüfung durch eine aus drei Richtern bestehenden Kammer statt.[2] Sie ist nur anzunehmen, soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG) oder wenn es zur Durchseztung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rec... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Schenkungsteuer?

Rz. 1463 [Autor/Stand] Der BFH hat mit Urteil vom 30.1.2013[2] entschieden, dass es im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine freigebigen Zuwendungen gebe. Die Finanzverwaltung hat daraufhin mitgeteilt, dass das Ur... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Wiederaufnahmegründe

Rz. 841 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist nur bei Vorliegen bestimmter Wiederaufnahmegründe (§§ 359, 362 StPO) zulässig. Sie findet zugunsten wie zuungunsten des Verurteilten statt (§ 359 Nr. 1–3 StPO und § 362 Nr. 1–3 StPO): wegen einer für die Entscheidung erheblichen Urkundenfälschung; wegen einer falschen Aussage von Zeugen oder Sachverständigen; wegen Ric... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zum Innenverhältnis zw. Schenker und Erwerber

Rz. 41 [Autor/Stand] Ob und inwieweit der jeweils in Anspruch genommene Gesamtschuldner intern Ausgleich verlangen kann, richtet sich nach dem Innenverhältnis zwischen Schenker und Erwerber (§ 426 BGB). Ohne entsprechende – rechtlich verbindliche (§ 518 Abs. 1 BGB)[2] – Absprachen wird man dabei von einer alleinigen Zahlungspflicht des Erwerbers ausgehen dürfen; sonst wäre d... mehr

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Abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt klar, dass Erbschaftsteuer in Ausnahmefällen aus Billigkeitsgründen herabgesetzt oder auf 0 EUR festgesetzt werden kann. Dies kommt nur in Betracht, wenn der Erbe trotz des Erbes tatsächlich nicht bereichert ist und ihn daran kein eigenes Verschulden trifft. Hintergrund Der Kläger war aufgrund eines handschriftlichen Testaments e... mehr

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Abweichende Festsetzung der... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt klar, dass Erbschaftsteuer in Ausnahmefällen aus Billigkeitsgründen herabgesetzt oder auf 0 EUR festgesetzt werden kann. Dies kommt nur in Betracht, wenn der Erbe trotz des Erbes tatsächlich nicht bereichert ist und ihn daran kein eigenes Verschulden trifft. mehr

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Abweichende Festsetzung der... / Hintergrund

Der Kläger war aufgrund eines handschriftlichen Testaments eines entfernten Verwandten als Miterbe eingesetzt worden. In Unkenntnis dieses Testaments erteilte das Amtsgericht den gesetzlichen Erbinnen einen Erbschein. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde dieser Erbschein für unwirksam erklärt und der Kläger damit zum Miterben. In der Zwischenzeit hatten die gesetzlichen... mehr

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Abweichende Festsetzung der... / Entscheidung

Der BFH bestätigt, dass eine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen möglich ist. Bestimmte Vermögenswerte können dabei unberücksichtigt bleiben, wenn die Steuererhebung im Einzelfall unbillig, also ungerecht erscheint. Bei der Erbschaftsteuer gelten jedoch besonders strenge Anforderungen: Eine abweichende Festsetzung ist nur ausnahmsweise... mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4 Grundbesitzwerte i. S. d. § 151 und § 157 BewG

Rz. 29 Die Anknüpfung von § 8 Abs. 2 GrEStG an die Vorschriften des BewG hat in den letzten Jahrzehnten einer gewissen Anpassungsdynamik unterlegen, die zum einen auf geänderte gesetzgeberische Entscheidungen aber auch auf Urteile des BVerfG zurückzuführen ist. Nach dem bis einschließlich 1996 geltenden Recht diente in den Fallvarianten des § 8 Abs. 2 GrEStG der "Wert des Gr... mehr