Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 20 Die nach den Vorschriften des BewG ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen.[1] Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996[2] eingeführte Regelung stellt eine echte Durchbrechung des in § 8... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 16 Erst mit Art. 8 des StÄndG 2015 wurde rückwirkend ab 1.1.2009 der Verweis auf die für die Bewertung maßgeblichen Regelungen des BewG von § 138 Abs. 2-4 BewG a. F. auf die aktuellen Bewertungsregeln nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG umgestellt. Hintergrund war eine seit langem in Literatur und Rechtsprechung geführte Diskussion um die Verfas... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 2.3.3 Fallgruppen

In der Praxis haben sich bestimmte Fallgruppen herausgebildet, bei denen die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zu bejahen ist. Diese Fallgruppen sind nicht abschließend. Auch anderweitige Sachverhalte können den Anforderungen des § 1 Abs. 2 GrEStG genügen. Maßgebend für die Beurteilung sind jeweils die Verhältnisse im Einzelfall. Bei den in der Praxis bedeutendsten Fallgru... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 2.2 Auflassung, Eigentumsübergang, Meistgebot

Auflassung Für die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sind die Auflassung und die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch erforderlich.[1] Die Auflassung[2] ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu notarieller Beurkundung zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Die (ausschließliche) Auflas... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 5 Steuerberechnung und Steuerschuldner

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % und ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Von der durch das Grundgesetz [2] eingeräumten Befugnis, den Steuersatz hiervon abweichend zu bestimmen, haben zwischenzeitlich fast alle Länder wie folgt Gebrauch gemacht: Steuersätze Infographic mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 4.3 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Auf die Ersatzbemessungsgrundlage [1] ist zurückzugreifen, d. h. die Steuer ist nach den Grundbesitzwerten i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist;[2] bei Umwandlungen auf Grund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf g... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 2.5.3 Gleichzeitiger Erwerb des erbbaurechtsbelasteten Grundstück und des Erbbaurechts

Wird mit dem Grundstück gleichzeitig auch das Erbbaurecht – entweder durch den Erbbauberechtigten oder durch einen Dritten -erworben und ist bereits im Erwerbszeitpunkt die Aufhebung des Erbbaurechts beabsichtigt, ist die für den Erwerb eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks vereinbarte Gegenleistung nicht um einen kapitalisierten Erbbauzinsanspruch zu kürzen. Der Wert des... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 2.3.2 Erlangung der Verwertungsbefugnis

§ 1 Abs. 2 GrEStG bestimmt den Begriff der Verwertungsbefugnis nicht. Die Verwertungsmöglichkeit auf eigene Rechnung erlangt der Verwertungsberechtigte nur dann, wenn er zum einen an der gesamten Substanz des inländischen Grundstücks beteiligt ist. Dies verlangt, dass er Wertsteigerungen und Wertminderungen des Grundstücks gesichert realisieren kann. Die zivilrechtliche Rech... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 2.3.1 Rechtsvorgang

Der Tatbestand beschränkt sich nicht auf bestimmte Rechtsvorgänge. Der Rechtsvorgang kann sowohl privatrechtlicher als auch öffentlich rechtlicher Natur sein. Es kann sich auch um ein Bündel von Rechtsvorgängen handeln, die in ihrer Gesamtheit zur Erlangung der Verwertungsbefugnis führen. Handlungen, die keine Rechtsvorgänge darstellen, können den Tatbestand des § 1 Abs. 2 G... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 1.1 Grundstück und Bestandteile

Unter Grundstücken sind zunächst Grundstücke i. S. d. bürgerlichen Rechts zu verstehen.[1] Allgemein bezeichnet man als Grundstück einen begrenzten – katastermäßig vermessenen und bezeichneten – Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eine besondere Stelle hat (Grundbuchgrundstück). Soweit Grundstücke keiner Eintragung im Grundbuch bedürfen, werden sie aufgrund ihrer Lage u... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 6.2.2 Ablaufhemmung nach § 16 Abs. 4a GrEStG

§ 16 Abs. 4a GrEStG ermöglicht auf Antrag eine Aufhebung oder Änderung der aufgrund des Rechtsgeschäfts nach § 1 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3 oder Abs. 3a GrEStG festgesetzten Grunderwerbsteuer. Es erfolgt – soweit eine Grundstücksidentität herrscht – nur eine Steuerfestsetzung nach § 1 Abs. 2a oder Abs. 2b GrEStG.[2] Der Antrag bedarf keiner bestimmten Form. Er kann schriftlich, münd... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 2.1 Verpflichtungsgeschäft

Der häufigste vorkommende Erwerbsvorgang ist die rechtsgeschäftliche Begründung eines Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem inländischen Grundstück.[1] Darunter sind alle auf den dinglichen Eigentumsübergang zielenden schuldrechtlichen, die Verpflichtung zur Auflassung führenden Rechtsgeschäfte zu verstehen. Das wichtigste Verpflichtungsgeschäft, den Kaufvertrag,... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 2.5.2 Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Erwirbt ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück, sind folgende Fälle denkbar: Grundstückserwerb mit Erwerb eines Erbbauzinsanspruchs Wenn ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück erwirbt, unterliegt der mit dem Grundstückserwerb verbundene Erwerb des Erbbauzinsanspruchs nicht der Grunderwe... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Grunderwerbsteuer / 6.2.1 Hinausschieben der Festsetzungsfrist nach § 16 Abs. 4 GrEstG

Tritt ein Ereignis ein, das nach § 16 Abs. 1 bis 3 GrEStG die Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung begründet, endet die Festsetzungsfrist insoweit nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Eintritt des Ereignisses.[1] Als Ereignis i. S. v. § 16 Abs. 4 GrEStG ist ein Sachverhalt zu verstehen, der einen Anspruch auf Aufhebung[2] oder Änderung[3] einer Steuerfestsetzung ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.1 Vorbereitungen

Für die Strukturierung der anstehenden Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst einen groben Zeitplan mit zentralen Themen zu erstellen. Wichtig ist an dieser Stelle vor allem, dass der geplante bzw. späteste Übergabezeitpunkt verbindlich feststeht bzw. festgelegt wird. In der Regel genügt es, sich auf ein bestimmtes Jahr bzw. das jeweilige Jahresende festzulegen. An diesem Zeitp... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Absetzung für Substanzverri... / 4.3 Eigenständige Bewertungsregelung bei der Erbschaftsteuer

Für erbschaftsteuerliche Zwecke enthält § 12 Abs. 4 ErbStG – anders als der Rest der Vorschrift – eine eigenständige Bewertungsregelung, die sich allerdings auf Ausnahmefälle bezieht. Sie betrifft die Bewertung von Bodenschätzen, die sich deshalb nicht im Betriebsvermögen befinden, weil der Grundstückseigentümer die Ausbeutung nicht selbst vornimmt, sondern die Vorkommen an ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 07/2026, Unentgeltlich... / 1 Gründe

I. Der Kläger, Revisionsbeklagte und Anschlussrevisionskläger (Kläger) erwarb von seiner Mutter (M) mit privatschriftlichem Vertrag vom 11.10.2017 unentgeltlich einen Kapitallebensversicherungsvertrag im Wege der Vertragsübernahme, der der Versicherer am selben Tag zustimmte. M hatte zuvor den Vertrag bei der … S.A. (Versicherung) abgeschlossen und eine einmalige Beitragszahl... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 07/2026, Stiftungsrecht

Steuerklassenprivileg nach § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG: Bayerisches Landesamt für Steuern konkretisiert den Anwendungsbereich Mit Verfügung vom 1.12.2025 (S 3700.2.1 – 31/131 St 34) hat das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) die Anwendung des sog. Steuerklassenprivilegs in verschiedenen stiftungsbezogenen Fallkonstellationen konkretisiert. Der Vermögensübergang auf eine Fa... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Planung und Sicherung der U... / 7.1.2 Betriebsvermögen und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer

Das BVerfG hat im Dezember 2014 nach mehrjähriger Verfahrensdauer seine Entscheidung zum derzeitigen ErbStG getroffen und festgestellt, dass das ErbStG teilweise verfassungswidrig ist (Begünstigung von Betriebsvermögen).[1] Allerdings hatte das BVerfG das ErbStG nicht für ungültig erklärt, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, die verfassungswidrigen Regelungen neu zu formul... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Planung und Sicherung der U... / 7.2.1 Einzelunternehmen

Einzelunternehmer – Übergabe zu Lebzeiten Die unentgeltliche Übertragung des Einzelunternehmens zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge richtet sich nach § 6 Abs. 3 EStG. Dieser setzt voraus, dass das wirtschaftliche Eigentum an allen wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich auf den Übernehmer in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird und der Übergeber ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Planung und Sicherung der U... / 3.2 Erbengemeinschaft

Mit Übergang des Nachlasses und der Nachlassverbindlichkeiten auf mehrere Personen bilden diese eine Erbengemeinschaft[1], d. h. eine Gesamthandgemeinschaft.[2] Einzelne Miterben einer ungeteilten Erbengemeinschaft können ihre Rechte nicht allein geltend machen. Die Erben müssen den Nachlass zunächst gemeinsam verwalten, die Nachlassverbindlichkeiten begleichen und das danac... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Planung und Sicherung der U... / 7.1.1 Überblick

Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben. Sie belastet damit nicht den Nachlass des Erblassers, sondern den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers etc. Von der Steuer werden grundsätzlich alle unentgeltlichen Vermögensübergänge von Todes wegen von einer Person auf eine andere erfasst. Unentgeltliche Vermögensübertragung... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.2 Übergang der Ersatzpflicht auf Erben

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 bestimmt den Übergang der Kostenersatzpflicht auf Erben (unselbständige Erbenhaftung). Deshalb geht der Ersatzanspruch nicht auf einen Sonderrechtsnachfolger über, der nicht auch selbst Erbe ist. Da Abs. 1 eine Kostenersatzpflicht regelt, die kraft Gesetzes eintritt, wenn die dafür bestimmten Voraussetzungen vorliegen, kommt es nur darauf an, dass die Er... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Einheitlicher Erwerbsgegens... / 4 Anzeigepflichten

Notare haben dem zuständigen Finanzamt über Rechtsvorgänge, die sie beurkundet oder über die sie eine Urkunde entworfen und darauf eine Unterschrift beglaubigt haben, schriftlich Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten, wenn die Rechtsvorgänge ein Grundstück im Geltungsbereich des GrEStG betreffen.[2] Die Anzeigepflicht erstreckt sich sowohl auf den Grunds... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; Begriff des Grundstücks

1. Als Grundstück im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ( ErbStG ) ist das Grundstück nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusehen. Dies ist die wirtschaftliche Einheit, deren Grundbesitzwert das Belegenheitsfinanzamt gesondert feststellt, wenn die Werte für die Erbschaftsteuer von Bedeutung sind. 2. Der... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Erbfallkostenpauschale bei Vermächtnis und ausländischem Erwerb

1. Den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. 2. Sind in einem Erbfall neben einem einzigen unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber weitere Personen vorhanden, deren Erwerb nicht der deutschen Besteuerung unterliegt, unterbleibt eine Aufteilung des... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Rechtsanwaltskosten bei Erb... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Aufteilung eines Nachlasses zwischen Miterben grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftsteuer abgezogen werden können. Das gilt insbesondere bei Streitigkeiten über die Verteilung des Nachlasses und bei Teilungsversteigerungen. mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Rechtsanwaltskosten bei Erb... / Hintergrund

Ein Erbe stritt sich mit seinem Bruder als Miterben über die Aufteilung des Nachlasses ihres verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörten unter anderem Wertpapiere und vermietete Wohnimmobilien. Im Rahmen dieser Erbauseinandersetzung entstanden dem Kläger Rechtsanwaltskosten von über 100.000 EUR. Diese Kosten wollte er als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzie... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
aaaasdasda
Erbschaftsteuerreform: Folgen für Immobilieneigentümer

Die Erbschaftsteuer soll reformiert werden. Noch gibt es keine Einigung auf einen Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung. Die Union will eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Darum geht es für Immobilieneigentümer: Die Erbschaftsteuer in Deutschland steht vor dem größten Umbruch seit einem Jahrzehnt. Das betrifft auch Immobilieneigentümer. Das SPD-Ref... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm setzt keinen besonderen Bezug zu den §§ 7–15 AStG voraus, sondern ist allgemein bei Geschäftsbeziehungen zum Ausland gegeben. Die Vorschrift ist eine allgemeine Anwendungsvorschrift für alle Steuerarten, wird demnach bei der Ertrag- und Erbschaftsbesteuerung gebraucht. Der unmittelbare Bezug auf die Einkommen- und Körperschafts... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.3 Schulden

Rz. 40 Schulden fügen sich unter den Oberbegriff der Lasten. Unter Schulden sind Verpflichtungen zu einer einmaligen Leistung zu verstehen[1], auch wenn diese in Teilleistungen (Raten) zu erbringen sein sollten, im Wesentlichen also Verbindlichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Schulden wie auch den der anderen Lasten analog zu § 160 AO im ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Holdingmodelle neu gedacht ... / 3. Familienstiftung

Auch durch die Implementierung einer Familienstiftung könnten die gewünschten Ergebnisse herbeigeführt werden. Bei der deutschen Familienstiftung handelt es sich um eine selbständige, mit Vermögen ausgestattete Institution, die regelmäßig dem Interesse einer Familie dient. Sie ist damit eine juristische Person und Trägerin von Rechten und Pflichten (§ 80 Abs. 1 S. 1 BGB).[23... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.3 Vermeidung der Erbschaftsteuer durch Rückforderungsansprüche?

Tz. 674 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Vermeidung der Problematik wird vorgeschlagen, in den jeweiligen Vertrag einen Rückforderungsvorbehalt für den Fall aufzunehmen, dass das FA die Leistung ganz oder tw als GA beurteilt; zB s Janssen (BB 2008, 928, 931) und s Berizzi/Guldan (BB 2011, 1052). Der Rückforderungsvorbehalt bringe die ErbSt im Fall der Rückgewähr der Leistung n... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 06/2026, Erbschaftsteuer - Stille oder Ruhe vor dem Sturm

Während das Bundesverfassungsgericht weiter über das Normenkontrollverfahren zur von Klägerseite reklamierten Überbegünstigung des betrieblichen Vermögens "brütet" (1 BvR 804/22; dazu Konrad, UVR 2026, 74), ist die Politik nicht völlig untätig gewesen. Am 12.1.2026 wurde ein "SPD-Konzept" bekannt. Es sieht – neben wohl einer geplanten höheren Besteuerung größerer Erbschaften ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.4 Doppelbelastung einer verdeckten Gewinnausschüttung mit Ertragsteuern und Erbschaftsteuer?

Tz. 675 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Grds kann derselbe Sachverhalt sowohl ertragstpfl sein (mit KSt, GewSt und ESt) als auch der ErbSt unterliegen (dagegen zB s Viskorf/Löcherbach, DStR 2016, 789 und s Krieg, DStR 2017, 2705, 2710); zur Problematik s auch Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8 Rn 230), der auch noch auf Konstellationen hinweist, bei denen sich eine dreifache Besteueru... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nachlassschulden

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die auf dem > Rechtsnachfolger lastende Zahlung von Nachlassschulden gehört in den Vermögensbereich, beeinflusst also das > Einkommen nicht (BFH 67, 44 = BStBl 1958 III, 290). Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Nachlassverbindlichkeiten, > Unterhaltsleistungen Rz 23. Für die Belastung mit > Erbschaftsteuer gibt es aber eine Steuerermäßi... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nachlass

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zum Nachlass eines Verstorbenen > Erben, > Erbschaftsteuer, > Erbschaftsteuer-Ermäßigung, > Haftung für Lohnsteuer Rz 183, > Letztwillige Verfügung, > Rechtsnachfolger und > Testamentsvollstrecker. Ergänzend > Bestattung, > Nachlassschulden. Zu einem Preisnachlass > Rabatte und > Sachbezüge Rz 38 ff. mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / V. Nahestehen gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

Rz. 531 [Autor/Stand] Einflussnahme. Die Vorsc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 06/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch Familienrecht 13. Aufl. 2026 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09835-5, 199 EUR Das Handbuch Familienrecht berüc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 06/2026, Zur vertragli... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten noch darüber, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Zusammenhang mit einem Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht im Jahr 2015 (Streitjahr) steuerbare Einkünfte erzielt hat. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und werden für das Streitjahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Mit notariellem Übergabe- un... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1 Verhältnis zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 3 Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.[1] Die Grunderwerbsteuer tritt damit grundsätzlich hinter die Erbschaft- und Schenkungsteuer zurück; es besteht also ein gesetzessystematischer Vorran... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer)

Rz. 133 Nach § 34 ErbStG haben Notare dem für die Verwaltung der Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt diejenigen Beurkundungen, Zeugnisse und Anordnungen anzuzeigen, die für die Festsetzung einer Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) von Bedeutung sein können. Danach sind insbesondere, aber nicht ausschließlich Schenkungen und Schenkungsversprechen anzeigepflichtig. Praktisch ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Behördliche Mitteilungspflichten

Rz. 131 Hervorzuheben sind insoweit vor allem Mitteilungspflichten, die gegenüber dem Finanzamt und der FIU bestehen. Zur gewissenhaften Vorbereitung der Notarprüfung empfiehlt sich die Lektüre des Merkblatts über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Rechtsgebieten Grunderwerbsteuer, Erbschaftssteuer und Ertragssteuern der Oberfinanzdirektion des Landes Nor... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / c) Ertragsteuern

Rz. 134 Nach § 54 Abs. 1 S. 1 EStDV haben deutsche Notare gegenüber dem zuständigen Finanzamt die Pflicht, beglaubigte Abschriften aller von ihnen aufgenommenen Urkunden, die Verfügungen über Geschäftsanteile enthalten, zu übersenden. In der Notarprüfung kann insoweit die Frage auftreten, ob ein Notar, der lediglich das Verpflichtungsgeschäft beurkundet hat, eine Meldung nac... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Mitteilungspflichten

Rz. 8 Im öffentlichen Interesse der Steuersicherung hat der Notar grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge nach §§ 18, 20 GrEStG bei dem Finanzamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.[27] Die Anzeigepflicht trifft nur deutsche und keine ausländischen Notare.[28] Diese fehlende Anzeigepflicht ausländischer Notare spielt auch für die Gleichwertigkeit für durch ... mehr